Sohn des Grafen
Heribert von der Wetterau aus dem Hause der KONRADINER
und der Irmintrud,
Tochter von Megingoz; Vetter des Herzogs Hermann II. von Schwaben
Brandenburg Erich: Tafel 3
****************
"Die Nachkommen Karls des Großen"
VIII. Generation
15.
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Otto, genannt von Hammerstein, Graf
-------
* ca. 975, + wohl 1036 5. VI.
Gemahlin: Irmgard, Tochter des Grafen Gottfried von Verdun
(siehe IX 85), geschieden 1018
+ 1042
Anmerkungen: Seite 125
------------------
VIII. 15. Otto von Hammerstein
siehe Schenk zu Schweinsberg, Genealogische Studien zur
Reichsgeschichte 1 f. + wohl 1036 5. VI. Breßlau, Konrad II. 2, 225.
Keßler, Eheprozeß 5f.
Irmgard, + Ende 1042,
Breßlau 2, 226 und Forschungen zur Deutschen Geschichte
11, 401, geschieden 1018, siehe Hirsch, Heinrich II. 3, 73, aber trotz
der kirchlichen Verbote nicht getrennt. [VIII 19]
Berichtigung (Rösch): Irmgard von Verdun, siehe IX
87.
VIII. Generation
18-20
-------
Zu den Söhnen Heriberts vgl. auch Renn 114f.,
u. ö.
Zu Gebhard
kann dem Todesjahr 1016 (Druckfehler "1916" auf der Tafel Brandenburg VIII,
14, in der Neuauflage 1964 berichtigt) der Todestag XI 8 aus dem Merseburger
Nekrolog hinzugefügt werden, vgl. W. Trillmich in seiner Ausgabe der
Chronik Thietmars, 1957, 407, Anmerkung 174 ("Ausgewählte Quellen
zur deutschen Geschichte").
Zu Otto "von Hammerstein",
berühmt durch den Streit um seine Ehe mit der ihm naheverwandten Ermengard/Irmgard
(die bei Brandenburg IX, 87 zu Unrecht unter den wahrscheinlichen Nachkommen
steht), ist gegenüber Brandenburg nachzutragen, daß Otto
1035 als Graf in der Wetterau nachweisbar ist, vgl. Gensicke,
Landesgeschichte des Westerwaldes 1958, 49 (Hinweis meines Assistenten
Hartmut Atsma)
Zur Ehe einer Tochter Heriberts
mit Friedrich von Lützelburg siehe Renn 44ff.
Mit Fragezeichen bringt Brandenburg VIII, 17 eine Tochter
Gerberga,
deren Nachkommen aus der Ehe mit Heinrich, Markgraf von Schweinfurt, bei
Brandenburg unter den wahrscheinlichen Nachkommen Karls des Großen
erscheinen (Brandenburg IX, 74-76; X, 91-106, Seite 65, vgl. ferner Seite
72 bis 77). Zu dieser Nachkommenschaft Heinrichs von Schweinfurt, des Gegners
Kaiser
HEINRICHS II., und seiner namentlich beglaubigten Gattin Gerberga
(Thietmar V, 34) gehören unter anderem die Herzöge von Sachsen,
die Herzöge von Böhmen und Mähren, die Herzöge und
Könige von Polen. Die Hypothese, der Brandenburg sich, wenn auch mit
dem erwähnten Vorbehalt, angeschlossen hat, beruht auf der Identifizierung
eines bei Thietmar V, 35 genannten Bruders der Gerberga,
Gattin Heinrichs von Schweinfurt, mit Namen Otto, mit Otto
"von Hammerstein". Das Namensgut der Nachkommenschaft, von Brandenburg
zur Klärung der Frage nicht herangezogen, ist außerordentlich
aufschlußreich. Auf der einen Seite scheint es die Hypothese zu bestätigen,
auf der anderen Seite führt es zu anderen Annahmen. Neben eindeutig
konradinischen
Namen (Hermann, Ida, Otto und Konrad) und KAROLINGER-Frauennamen
(Judith, Gisela), vor allem aber dem HERIBERTINER-Frauennamen
Beatrix, Namengut also, das sämtlich genau der von Brandenburg vermuteten
Abkunft entspräche - begegnet der eindeutig bestimmbare Name Alberada,
der auf eine andere Verbindung der Namengruppe Otto-Gerberga mit HERIBERTINERN
hinweist! Denn Gerberga, die Schwester
OTTOS
DES GROSSEN, heiratete in 1. Ehe Giselbert von Lothringen, dessen
Mutter Alberada hieß. Eine von
Gerbergas
Töchtern hieß wiederum Alberada, eine andere Gerberga, und diese
letztere heiratete den HERIBERTINER
Albert von Vermandois. Aus einer Verbindung dieses Hauses mit KONRADINERN
müßte das Geschwisterpaar Otto-Gerberga, Schwager
und Gattin also Heinrichs von Schweinfurt, hervorgegangen sein. An der
Abkunft aus dem Kreise der fränkischen Hochadelsfamilien, die
zur karolingischen Deszendenz in weiblicher
(und im Falle des Hauses der HERIBERTINER
in männlicher) Linie gehören, kann kein Zweifel bestehen. Da
uns die Aszendenz von Otto und Gerberga
im einzelnen unbekannt ist, führe ich sie am Ende der 8. Generation
auf.
VII. 102 Otto ("von Hammerstein") 1035 Graf in
der Wetterau
--------------------------------------------
* c 975, + wahrscheinlich 1036 VI 5
oo Irmgard, Tochter Gottfrieds von Verdun
+ 1042
Ehe 1018 wegen zu naher Verwandtschaft geschieden.
Vgl. Werner VIII, 19 und Hlawitschka, Anfänge Seite
46 Anmerkung 4
Wigerich Gerhard
oo Kunigunde
oo Oda/Uota (LIUDOLFINGERIN)
Enkelin Ludwigs des Stammlers
--------------------------------------
----------------------------
Siegfried
Gozlin oo Uda
Gottfried oo Ermentrud, Tochter Karls III.
von Luxemburg
Pfalzgraf des Einfältigen
--
----
---
Kunigunde
Gottfried der Gefangene
Gerberga
oo HEINRICH II.
oo Mathilde Billung
oo Megingoz
----
---
Irmingard von Hammerstein
Irmintrud (Imiza)
oo Heribert von der Wetterau
---
Otto von Hammerstein
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78
*******************
"Das Tuskulanerpapsttum"
Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen
Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch
den Hammersteiner Eheskandal,
der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt
worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein
und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb
die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war.
Otto
hatte sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König
HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung
des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint
der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu
haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und
seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten
nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen
zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des
Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige
Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der
Hammersteiner
"ob
inobedienciam" wurden Otto und
Irmingard
wegen ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der
Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof
zitiert. Otto sah sich nun von königlicher
wie von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib
zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf
dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen
Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein
des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass
die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen solch
schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf in
seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluß bereute,
Otto sah jedenfalls in einer gewaltsamen
Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden Erzbischofs
eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen. Doch die
Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall die Person
des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in die Hände
Ottos und
wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel
eine schweigende Duldung der Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch
Benedikts VIII. im Jahre 1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte
HEINRICH,
den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem
Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher
Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben
zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar
mit dem Anathem zu belegen. - Otto
zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein
zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell
gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH,
der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete
diese Tat des Hammersteiners
mit Einschließung der Burg. Weihnachten
1020 sah Otto sich wegen Aushungerung
zur Kapitulation gezwungen und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die
Einziehung des
hammersteinischen Vermögens als ausreichende
Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen
Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten
Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten.
Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand
Ottos
gebrochen.
Auf einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen
Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein
und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau
Irmingard
hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach Rom zu
gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun
zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII.
für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof
bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden
waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden
päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß
von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche
Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies
das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus
seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen,
dass der Tuskulaner nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien
für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich
jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen
diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig
gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter
Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards,
denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle
in letzter Instanz entscheiden zu können.
Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt
und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit
in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer
nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach
Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis
dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein,
denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil
des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung
traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin
Kunigunde
- mit ihrer Intervention
bei HEINRICH suchte er sich wohl Rückendeckung
zu verschaffen - die Legaten hätten ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt,
sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte
Erzbischof eiligst, die Entscheidung des Papstes rückgängig zu
machen. Auf einer im Frühjahr 1024 in Höchst tagenden Synode
suchte er seine Suffraganbischöfe auf eine geschlossene Linie gegen
das päpstliche Urteil einzuschwören, was ihm auch gelang, weil
unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe dem Metropoliten verdankten.
Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne Aribos formulierte, erreichte
Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser bereits im April 1024 verstorben
war. Möglicherweise erstrebte man eine Revision des Urteils durch
seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben ist auch deshalb interessant,
weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er
auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort
offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine
Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit
hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt
in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch
dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische
Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD
II. das Verfahren kurzerhand niederschlug , war Aribos "harter
und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu
brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären Schritt,
zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe
des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig
wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise
von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.
Hlawitschka Eduard: Seite 45
*****************
"Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen" 1969
Bezeichnet werden Otto
und Irmingard nach der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied
gelegenen Burg Hammerstein, die dem Grafen
Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau von seinem
Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung auf
verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung, ja
sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte, die
er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung
freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin
Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten, und die Weigerung der
beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar von Merseburg schreibt
in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018 eine große Synode
in Nijmwegen stattfand.
Es zeigt sich aber auch, dass Otto
von Hammerstein der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER
angehörte, denen HEINRICH II.
seit der gegen ihn gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von
Schwaben im Jahre 1002 mit höchstem Mißtrauen gegenüberstand.
Und HEINRICHS hartnäckige Haltung
gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar dürfte wohl letzten
Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen Gegnerschaft , die
nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS III.
aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen diese Spannungen
freilich erst 1016/17 .
Trillmich Werner: Seite 140
***************
"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wettergaugrafen Otto von Hammerstein , der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dass Otto 1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstedt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurückahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.
Weinfurter, Stefan: Seite 102,118,190,199,202-204
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"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"
Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die
Ehe des Grafen Otto von Hammerstein,
die seiner Meinung nach eine unzulässige Nahehe war. Irmingard,
die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits
nach Rom an Papst Benedikt VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren
Gunsten angesucht, was Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz
ansah.
Aribos unerbittliches Vorgehen gegen die angebliche Nahehe
des Grafen Otto von Hammerstein, auch
dies in völligem Einvernehmen mit HEINRICH
II., wird uns noch beschäftigen.
Aber den beteiligten Fürsten war nicht wohl bei
diesen Ereignissen. Sie versuchten, die Schäden in Grenzen zu halten
und immer wieder zwischen den Parteien zu vermitteln. Unter ihnen befand
sich der mächtige KONRADINER Otto
von Hammerstein, Bruder Gerbergas, der Gemahlin Heinrichs
von Schweinfurt. Auf seinen Rat hin übergab Bukko, der Bruder des
Schweinfurters, dem König die Burg Creußen und erlangte
dafür den freien Abzug Gerbergas, ihrer Kinder undd er ganzen
Burgbesatzung. Das wird man als großen Erfolg der fürstlichen
Vermittlung werten dürfen.
Ähnliches gilt für die mächtige rhein-
und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER.
In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln
an,
der große Gegner HEINRICHS II. Eine
Kernzone konradinischer Interessen
bildete das Herzogtum Schwaben. Auch über den Tod des jungen Herzogs
Hermann
III. (1012), des letzten männlichen Vertreters der
schwäbischen
Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft zu HEINRICH
II. bestehen. Die Führung im KONRADINER-Clan
aber hatte, bis zu seinem Tod 992, vor allem bei Heribert gelegen,
dem Grafen im hessischen Kinziggau, im Engersgau und in der Wetterau. Von
seinen Söhnen starb der eine, Gebhard,
1016. Der andere war
Otto, der
nach dem Tod seines Bruders alle Besitzungen und Grafschaften dieser Linie
in seiner Hand vereinte. Dazu kam noch die Ausstattung seiner Gemahlin
in der Gegend von Herzogenaurach, Langenzenn und Fürth im östlichen
Franken. Damit stieg Otto zu einem
der mächtigsten Adelsherrn dieser zeit auf. Sein Hauptsitz befand
sich auf der Burg Hammerstein, etwas südlich von Andernach
am rechten Rheinufer gelegen. Sie war eine der gewaltigen neuen Höhenburgen,
die sich der Adel damals zu errichten begann, ganz entsprechend den Burgen
Heinrichs von Schweinfurt.
Otto von Hammerstein,
seit 1016 der letzte erwachsene
KONRADINER
in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard.
Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester
Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin
Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde,
Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards,
waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über
ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts.
1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit
der Ehe zwischen Otto und Irmingardanfechten
zu lassen. Der Vorwurf lautetete: verbotene Verwandtenehe. Nachdem das
Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte die
Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit
HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto
und
Irmingard, die schon
lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten, wurden wegen
Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde
nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr
ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen
am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto
im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich
von Offenbach vor HEINRICH II. und
Erzbischof Erkanbald von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten.
Aber durch drei Eideszeugen wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit
bekräftigt.
Otto unterwarf sich dem Urtel und stellte die Trennung
in Aussicht. In Wirklichkeit kümmerte sich das Paar nicht darum und
lebte weiter zusammen. Es kam zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch
den Mainzer Erzbischof. Da begann sich Otto von
Hammerstein gegen den ständigen Störenfried zu wehren,
fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst auf einer
Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich hatte
er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen
des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem
Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto
und Irmingard verschanzt hatten. Nach
drei Monaten waren die beiden mit ihren Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag
1020 mußten sie die Burg öffnen. Diese wurde daraufhin geschleift
und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich das Ehepaar begab, wissen wir
nicht.
1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto
und Irmingard wieder auf und zitierte
sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Ottounterwarf
sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
Der neue König jedoch, der SALIER
KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen
vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela
gefährdet. Außerdem stand Otto von
Hammerstein im Lager seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf
einem Hoftag in Frankfurt das Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde
er daher von KONRAD II. scharf und
für immer zurückgewiesen. Irmingard
und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört
weiterführen.
oo Ermengard (Irmingard) von Verdun, Tochter des
Grafen Gottfried
um 975-
1042
Kinder:
Udo
-
1034
Nach Jackman/Fried
Mathilde
-
oo Liudolf
Literatur:
------------
Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft
ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224
-
Boshof Egon: Die Salier und das Reich, Verlag W. Kohlhammer Suttgart 1987
Seite 38 - Bresslau Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches
unter Konrad II., Verlag von Duncker & Humblot Berlin Band II
Seite 225,226 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H.
Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad
II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset
Regensburg 1998, Seite
28,50,62 - Fried,
Johannes: Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie
im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten
der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln
Wien 1989 VII,102 Seite 311,313,333 - Hirsch, Siegfried: Jahrbücher
des Deutschen Reiches unter Heinrich II., Verlag von Duncker & Humblot
Berlin 1864 Band III Seite 73 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge
des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens
und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite
15,45-51,53,58,62-64,69,70,73,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann
Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch
Verlag München 1971 Seite 381,446-449 - Schneidmüller,
Bernd/Weinfurter Stefan/Hg.): Otto III.- Heinrich II. Eine Wende?,
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997, Seite 92,365,374,381 - Schnith
Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien
Köln 1997 Seite 96-98,100,104 - Schnith Karl Rudolf:
Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den
Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Weinfurter,
Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich
Puset Regensburg 1999, Seite 102,118,165,190,199,202-204 - Thietmar
von Merseburg: Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992
Seite 218,446,460 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen
Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV
in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben.
Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 476 -