Einzige Tochter des Grafen Gottfried von Verdun
und der Mathilde Billung von Sachsen, Tochter von Herzog Hermann;
Schwester der Herzöge Gottfried II. und Gozelo I. von Nieder-Lothringen
Brandenburg Erich: Tafel 33 Seite 67
****************
"Die Nachkommen Karls des Großen"
IX. Generation
87.
-----
Irmgard
----------
* ..., + 1042
Gemahl: Otto von Hammerstein, KONRADINER
(siehe
VIII 15)
VI. 62 Irmgard ("von Hammerstein) + 1042
------------------------------------------------------
oo Otto von Hammerstein, Graf in der Wetterau
c 975, + (?) 1036
VI 5
Vgl, Brandenburg IX, 86, Renn, Grafenhaus Seite 38 und
Hlawitschka, Anfänge Seite 45-70
Wigerich Gerhard
oo Kunigunde
oo Oda/Uota (LIUDOLFINGERIN)
Enkelin Ludwigs des Stammlers
--------------------------------------
----------------------------
Siegfried
Gozlin oo Uda
Gottfried oo Ermentrud, Tochter Karls III.
von Luxemburg
Pfalzgraf des Einfältigen
--
----
---
Kunigunde
Gottfried der Gefangene
Gerberga
oo HEINRICH II.
oo Mathilde Billung
oo Megingoz
----
---
Irmingard von Hammerstein
Irmintrud (Imiza)
oo Heribert von der Wetterau
---
Otto von Hammerstein
Tragisch konnte sich die zu nahe Verwandtschaft auswirken, wenn ein Ehepaar nicht voneinander lassen wollte, geistliche und weltliche Autoritäten aber die Trennung wegen Verwandtschaft verlangten. So war es in der Ehesache Ottos von Hammerstein mit Irmgard. Otto war Graf im Engersgau, sein Sitz die auf einem mächtigen Felsen rechtsrheinisch zwischen Leutesdorf und Rheinbrohl gelegene Burg Hammerstein. Der Widerstand gegen die Ehe hatte politische Hintergründe: Der regierende deutsche Kaiser HEINRICH II. war den KONRADINERN, deren Geschlecht Otto entstammte, feindlich. Otto lieferte ihm eine Handhabe zum Eingreifen, als er sich zu einem Überfall auf den Erzbischof von Mainz, der die Trennung der Ehe wollte, hinreißen ließ. Der Kaiser zwang 1020 nach dreimonatiger Belagerung der Burg Hammerstein Otto sich zu unterwerfen, er und Irmgard retteten nur das nackte Leben. Als das Paar weiter zusammenlebte, setzte Erzbischof Aribo von Mainz ihre erneute Exkommunikation durch. Otto unterwarf sich, Irmgard ging nach Rom. Benedikt VIII. nahm ihre Berufung an. Das wiederum führte zu einem Konflikt zwischen Papst und Erzbischof. Otto und Irmgard haben ihre Ehe fortgesetzt. Otto wurde Graf in der Wetterau, Hammerstein blieb Reichsbesitz.
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78
*******************
"Das Tuskulanerpapsttum"
Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen
Erzbischof Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch
den Hammersteiner Eheskandal,
der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu einem befriedigenden Ende geführt
worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein und seine Frau Irmingard
waren
nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem Recht ungültig war.
Ottohatte
sich dennoch in all den Jahren der Zuneigung König
HEINRICHS erfreuen können, obwohl die negative Einstellung
des Herrschers zur Verwandtenehe sittsam bekannt war. Allerdings scheint
der Mainzer Metropolit Erkembald beim König darauf gedrängt zu
haben, die Ehe ausfzulösen. "Continue vocaciones" an den Grafen und
seine Frau zum Erscheinen vor dem erzbischöflichen Gericht fruchteten
nichts, da beide Ehegatten "coeco furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen
zu ignorieren. Daraufhin fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des
Jahres 1017/18 beim Kaiser Gehör, denn dieser entschied die leidige
Angelegenheit auf einer 1018 in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der
Hammersteiner
"ob inobedienciam" wurden Otto und Irmingard
wegen
ungebührlichen blutschänderischen Zusammenlebens von der Synode
exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft vor ihren Erzbischof zitiert.
Otto sah sich nun von königlicher wie von kirchlicher Seite
gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib zu verzichten oder entsprechende
Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel
bei Offenbach am Main abgehaltenen Fürstentag erschien der comes bußfertig
und verzichtet im Beisein des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf
seine Frau. Sei es, dass die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner
Rückkehr wegen solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte,
sei es, dass der Graf in seiner Liebe zu Irmingard
von
selbst seinen Entschluß bereute, Otto sah jedenfalls in einer
gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück störenden
Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant zu lösen.
Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem Überfall
die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge geriet in
die Hände Ottos
und wurde auf seiner Burg eingekerkert, wohl
in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der Ehe
zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre 1020
mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte
HEINRICH,
den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem
Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher
Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben
zwingen konnten, beschloß eine Reichsversammlung, das renitente Paar
mit dem Anathem zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine
Burg
Hammerstein am Rhein zurück und zeigte an, dass er für seine
Liebe gewillt war, Rebell gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH,
der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete
diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten
1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen
und erhielt vom Kaiser freien Abzug.
Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die
Einziehung des
hammersteinischen
Vermögens als ausreichende
Strafe genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen
Verdammung oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten
Jahren wegen ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mußten.
Mitte des Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf
einer von Erzbischof Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen
Provinzialsynode willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein
und erhielt dafür die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau
Irmingard
hingegen nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloß, nach
Rom zu gehen und dort die Entscheidung des Papstes anzurufen.
Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun
zu einer Prestigefrage für Aribo zu werden, denn wenn Benedikt VIII.
für die Rechtmäßigkeit der Ehe votierte, war der Erzbischof
bloßgestellt, und die Entscheidungen der voraufgegangenen Synoden
waren mit einem Schlag nichtig. So beschloß der Metropolit, der drohenden
päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem er seinen Beschluß
von einer Synode bekräftigen ließ, um so eine mögliche
Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln. Doch schien dies
das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen konnte. Aus
seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst mußte er wissen,
dass der TUSKULANER nicht vergebens einen jahrelangen Kampf in S-Italien
für die Belange der römischen Kirche geführt hatte, um sich
jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode Entscheidungen
diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig
gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter
Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite
Irmingards, denn hier bestritt man dem Papsttum expressis
verbis das Recht, Streitfälle in letzter Instanz entscheiden zu können.
Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt
und hart. Wohl auch vom Kölner Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit
in Rom weilte, über die Pläne Aribos in einem für den Mainzer
nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine Legation nach
Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte. Das Ergebnis
dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen zu sein,
denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten das Urteil
des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung
traf schwer. Aribo selbst schrieb an die Kaiserin
Kunigunde - mit ihrer Intervention bei HEINRICH
suchte er sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten
ihn mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig.
Dennoch bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung
des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr
1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe
auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören,
was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe
dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne
Aribos formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da
dieser bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte
man eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das
Antwortschreiben ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche
Folgen der Entzug des Palliums mit sich brachte.
Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er
auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort
offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine
Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit
hat der Papst kein Privileg für Aribo ausgestellt. Dieser Balanceakt
in der Schwebe veranlaßte den palliumslosen Metropoliten wohl auch
dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres 1027 die Hammersteinische
Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD
II. das Verfahren kurzerhand niederschlug
, war Aribos "harter und stolzer Sinn" gebrochen. Um die Opposition in
den eigenen Reihen zu brechen, mußte Aribo sich 1031 zu einem spektakulären
Schritt, zum Bußgang nach Rom, aufraffen. Wenn die Verhandlungen
um Rückgabe des Palliums mit Johannes XIX. positiv verlaufen sein
sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten sie Aribo nicht mehr,
da er auf der Rückreise von Rom in Como vom Tod überrascht wurde.
Hlawitschka Eduard: Seite 45,53
*****************
"Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen"
Bezeichnet werden Otto und
Irmingard
nach
der am rechten Rheinufer, unterhalb von Neuwied gelegenen
Burg Hammerstein,
die dem Grafen Otto zusammen mit einer Grafschaft in der Wetterau
von seinem Vater überkommen war. Was ihm all sein Ungemach, die Verdammung
auf verschiedenen Synoden, den kirchlichen Bannspruch und die Belagerung,
ja sogar die Zerstörung seiner Burg Hammerstein einbrachte,
die er nach dreimonatiger Belagerung zu Jahresende 1020 gegen die Gewährung
freien Abzuges aufgeben mußte, war seine Ehe mit der Gräfin
Irmingard, einer entfernten Blutsverwandten,
und die Weigerung der beiden Gatten, diese Ehe aufzulösen. Thietmar
von Merseburg schreibt in seinem Chronicon, dass am 16. März 1018
eine große Synode in Nijmwegen stattfand.
Es zeigt sich aber auch, dass Otto von Hammerstein
der mächtigen Familie der sogenannten KONRADINER
angehörte,
denen HEINRICH II. seit der gegen ihn
gerichteten Thronkandidatur Herzog Hermanns II. von Schwaben im
Jahre 1002 mit höchstem Mißtrauen gegenüberstand. Und HEINRICHS
hartnäckige Haltung gegenüber dem Hammersteiner Ehepaar
dürfte wohl letzten Endes auf jener nur mit Mühe überwundenen
Gegnerschaft, die nach dem frühen Tode Kaiser OTTOS
III. aufgebrochen war, beruhen. Ans offene Tageslicht kamen
diese Spannungen freilich erst 1016/17.
Da andererseits schon H. Bresslau darauf aufmerksam gemacht
hat, daß jene Irmingard, die
Kaiser
KONRAD II. Auskunft über die Herkunft des Abtes Poppo von
Stablo erteilte und dabei als nobilissimi
principis Gotefridi
filia bezeichnet ist, nur eine Tochter des Grafen Gottfried
von Verdun gewesen sein kann, der durch seine tapfere Verteidigung
Verduns und die dafür erlittene Gefangenschaft in Frankreich als Gottfried
der Gefangene in die Geschichte eingegangen ist [Die Identifizierung
ist gut zu begründen; war doch Gottfried von Verdun zugleich
Markgraf von Eenham an der Schelde und so konnte dessen Tochter auch gut
über die Herkunft des zu Deynze an der Lys (bei Gent) heimischen Poppo
von Stablo Bescheid wissen. Außerdem paßt die Bezeichnung princeps
für diesen Grafen und Markgrafen, der auch noch Vater zweier Herzöge
gewesen ist, vortrefflich. Sogar als dux wird ja doch auch Gottfried
von Verdun in nur wenig späteren Quellen bezeichnet.], nimmt auch
- bei einer weiteren Identifizierung jener
Irmingard
principis Gotefridi filia mit
Irmingard
von Hammerstein [H. Bresslau, (Forschungen zur deutschen Geschichte
XXI Seite 405), der auch diese weitere Identifizierung bereits vornahm,
weist auf eine Traditionsnotiz aus den Werdener Heberegistern hin, wonach
Oddo
comes una cum conjuge sua Irmingarda
pro foenore mutandi der Abtei Werden den Wald Liettrud
und das Land Nas in Friesland verpfändete. Dadurch wird die Besitzverankerung
der
Hammersteiner auch im belgisch-niederländischen Raum deutlich
und die Möglichkeit, daß Irmingard
über die Abstammungsverhältnisse von Personen dieses Raumes
(Popoo von Stablo) Bescheid wissen konnte, nochmals evident. Daß
es sich bei Graf Oddo und seiner Frau Irmingard
tatsächlich um die Hammersteiner handelt, läßt sich
noch dadaurch unterstreichen, daß schon Udo II., der offenbar
kinderlos verstorbene Bruder von OttosVater Heribert, in
enger Verbindung zu jener forstis ... que vocatur Liethforest nachweisbar
ist (vgl. J. Halkin et C. G. Roland, Receuil des chartes de Pabbaye de
Stavelot-Malmedy I (1909) Seite 178 nr. 78). Nicht zuletzt werden
Irmingards
und Ottos von Hammerstein Beziehungen zu jenen Landstrichen darin
sichtbar, daß ihr Eheprozeß gerade in Nijmwegen begann.], die
ja die Tochter eines Gottfried war, wie die genealogischen Notiz
aus dem
Hammersteiner Prozeß zeigt - die Vorfahrenschaft Irmingards
von Hammerstein zusehends Leben und Gestalt an.
Trillmich Werner: Seite 140
***************
"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Nach der Befriedung Lothringens untersuchte eine vom Kaiser geleitete Synode zu Nymwegen die Ehe des konradinischen Wetteraugrafen Otto von Hammerstein, der über Ländereien am Mittelrhein, in Hessen und Mainfranken verfügte. Vermählt war er mit Irmingard, einer Schwester Herzog Gottfrieds. Ihre Verbindung bestand zwar seit Jahren unangefochten, galt aber strengen Kanonisten wegen allzu enger Verwandtschaft als fragwürdig. HEINRICH II. ließ die seinen Gegnern nahestehenden Eheleute exkommunizieren, weil sie mehrfach gerichtliche Vorladungen mißachtet hatten. Der Episkopat erhielt Weisung, alle ihre Freunde und Vasallen zur Verantwortung zu ziehen, die diese Entscheidung mißachten sollten. Daraufhin erkannte der Graf im Juni auf einem Fürstentag zu Bürgel bei Offenbach am Main die Nichtigkeit seiner Ehe an, doch nahm das gemaßregelte Paar sein gemeinsames Leben bald wieder auf, ohne dass der Kaiser dagegen einschritt. Wenige Monate nach Ostern 1020 versuchte Otto von Hammerstein, Erkanbald von Mainz in seiner Gewalt zu bringen, doch der Erzbischof entkam. Da es dem Kaiser nicht gelang, durch Verhandlungen einen Ausgleich herbeizuführen, ließ er Otto, der auf die Hilfe des Kölner Erzbischofs vertraute, erneut bannen und nahm während des Herbstes persönlich an der Belagerung von Hammerstein teil. Nach drei Monaten ergaben sich die Gräflichen am 26.12.1020 gegen das Zugeständnis freien Abzugs. Die Burg wurde zerstört, Otto und Irmgard des Landes verwiesen. Ein großer Teil ihrer fränkischen Besitzungen scheint an das Bistum Bamberg gefallen zu sein. Nach Erkanbalds Tode nahm der neue Erzbischof Aribo (1021-1031) den Eheprozeß des Paares wieder auf, so dass Otto 1023 auf einer Provinzialsynode zu Mainz gegen Rückgabe konfiszierter Ländereien in die Scheidung einwilligte. Um jede Anfechtung dieses Ergebnisses unmöglich zu machen, bestimmte am 12.8.1023 eine weitere Synode zu Seligenstedt, Berufungen an die Instanz des Papstes seien erst nach erfolgter Buße und nur mit Einwilligung des Erzbischofs zulässig. Irmgard aber reiste trotzdem nach Rom. Dort erreichte sie, dass Benedikt VIII. ihren Fall durch eine Legation untersuchen ließ und Aribo wegen anmaßender Beeinträchtigung päpstlicher Rechte das Pallium entzog. Natürlich verlangte der empörte Erzbischof die sofortige Zurückahme der kurialen Maßregelung und ein Strafverfahren gegen Irmingard wegen rechtswidrigen Verhaltens, doch des Papstes und bald darauf des Kaisers Tod machten weitere Verhandlungen unmöglich.
Weinfurter, Stefan: Seite 102,199,202-204
******************
"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"
Aribo kämpfte damals mit allen Mitteln gegen die
Ehe des Grafen Otto von Hammerstein, die seiner Meinung nach eine
unzulässige Nahehe war. Irmingard,
die Gemahlin Ottos, hatte sich ihrerseits nach Rom an Papst Benedikt
VIII. gewandt und um eine Entscheidung zu ihren Gunsten angesucht, was
Aribo wiederum als Verletzung seiner Amtskompetenz ansah.
Otto von Hammerstein, seit 1016 der letzte erwachsene
KONRADINER
in männlicher Linie, war verheiratet mit Irmingard.
Sie war eine Tochter des Grafen Gottfried von Verdun und Schwester
Herzog Gottfrieds von Nieder-Lothringen und verwandt mit der Kaiserin
Kunigunde [Der Vater der Kaiserin Kunigunde,
Siegfried von Luxemburg und Gozlin, der Großvater Irmingards,
waren Brüder.]. Diese Ehe des Hammersteiners nun wurde über
ein Jahrzehnt lang Gegenstand eines erbittert ausgetragenen Konflikts.
1016/17 begann HEINRICH II., die Rechtmäßigkeit
der Ehe zwischen Otto und Irmingard
anfechten zu lassen. Der Vorwurf lautetete: verbotene Verwandtenehe.
Nachdem das Paar mehrere Vorladungen auf Synoden ausgeschlagen hatte, führte
die Synode in Nimwegen am 16. März 1018 in Anwesenheit
HEINRICHS II. eine Entscheidung herbei: Otto und Irmingard,
die schon lange in unrechtmäßiger Verbindung gelebt hatten,
wurden wegen Nichtachtung wiederholter Ladungen exkommuniziert.
Man darf diese sogenannte Hammersteiner Fehde
nicht isolieren, auch wenn der weitere Verlauf dieses Konflikts sich sehr
ungewöhnlich entwickelte. Die Verurteilung durch die Synode von Nimwegen
am 16. März 1018 führte zunächst dazu, daß Otto
im Mai 1018 auf einem Hoftag in Bürgel am Main nördlich von Offenbach
vor HEINRICH II. und Erzbischof Erkanbald
von Mainz erschien, um Dispens und Gande zu erbitten. Aber durch drei Eideszeugen
wurde die Nahehe bestätigt und ihre Unrechtmäßigkeit bekräftigt.
Otto
unterwarf sich dem Urtel und stellte die Trennung in Aussicht. In Wirklichkeit
kümmerte sich das Paar nicht darum und lebte weiter zusammen. Es kam
zu erneuten Mahnungen und Drohungen durch den Mainzer Erzbischof. Da begann
sich Otto von Hammerstein gegen den ständigen Störenfried
zu wehren, fiel in Mainzer Gebiet ein und versuchte, den Erzbischof selbst
auf einer Rheinfahrt zu überfallen und gefangenzunehmen. Damit freilich
hatte er sich des offenen Friedensbruchs schuldig gemacht und das Eingreifen
des Kaisers provoziert. Im September 1020 rückte diese mit seinem
Heer an die Burg Hammerstein, in der sich Otto und Irmingard
verschanzt hatten. Nach drei Monaten waren die beiden mit ihren
Leuten ausgehungert. Am Weihnachtstag 1020 mußten sie die Burg öffnen.
Diese wurde daraufhin geschleift und als Reichsgut eingezogen. Wohin sich
das Ehepaar begab, wissen wir nicht.
1023 nahm Aribo von Mainz das Verfahren gegen Otto
und Irmingard wieder auf und zitierte
sie nach Mainz auf eine Provinzialsynode. Beide erschienen dort, und Ottounterwarf
sich erneut dem Spruch der Synode. Öffentlich entsagte er seiner Gattin.
Irmingard aber dachte
gar nicht daran, dem Mainzer Erzbischof zu gehorchen, und kündigte
an, sie werde an den Papst nach Rom appellieren. Rasch wurde daher noch
zum Herbst desselben Jahres 1023 eine Synode in Seligenstadt einberufen.
Dort versammelten sich die Bischöfe von Worms, Straßburg, Augsburg,
Bamberg und Würzburg unter dem Vorsitz ihres Erzbischofs und stellten
unter anderem fest, daß eine Exkommunizierte wie
Irmingard ohne Erlaubnis des zuständigen
Bischofs gar nicht an den Papst appellieren dürfe.
Aber Irmingard ließ
sich nicht aufhalten und eilte zu Papst Benedikt VIII. nach Rom. Dort wurde
sie gnädig aufgenommen. Aribo von Mainz aber trafen schärfste
Maßregeln. Die Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz suchten nun
einzulenken und gemeinsam den Papst dazu zu bewegen, Aribo die Schulterbinde
wieder zu gestatteten und nach Möglichkeit auch die Exkommunikation
Irmingards
zu bestätigen. Aber all das hatte keine Konsequenzen mehr, denn Papst
Benedikt starb am 9. April 1024 und drei Monate später folgte ihm
Kaiser
HEINRICH II. nach. Der neue König jedoch, der SALIER
KONRAD II. sah überhaupt keine Veranlassung gegen Nahehen
vorzugehen. Damit hätte er seine eigenen Ehe mit Gisela
gefährdet. Außerdem stand Otto von Hammerstein im Lager
seiner Anhänger. Als Aribo 1027 auf einem Hoftag in Frankfurt das
Verfahren noch einmal aufnehmen wollte, wurde er daher von KONRAD
II. scharf und für immer zurückgewiesen. Irmingard
und Otto konnten ihre Ehe endlich ungestört weiterführen.
Renn, Heinz: Seite 38
***********
"Das erste Luxemburger Grafenhaus"
Irmingard von Hammerstein
steht in gutem Verhältnis zu den Herrschern KONRAD
II. und HEINRICH III. Aus
einem Diplom vom 5.1.1043 ersehen wir, daß Otto und Irmingard
von KONRAD II.
mit dem Hersfelder Gut bedacht worden sind, das erst nach dem Tode Irmingards
an die Abtei zurückfällt. Auch HEINRICH
III. überweist seiner "neptis" am 15.2.1041 ein Gut im
Lüttichgau. Letztere Schenkung geschieht auf Verwenden des Herzogs
Gozelo und seines Sohnes Godfrid, also des Sohnes und Enkels Godfrids
des Gefangenen. Wir stellen somit eine enge Beziehunge zum salischen
Königshause,
anders zu den Nachkommen Gozlins fest. Dies paßt vortrefflich zu
einer Stelle in der Vita Popponis, wo die Rede von einer
Irmingard ist, die Zutritt zum
Könige hat und die "nobilissimi principis Gotefridi filia"
genannt wird. In diesem "nobilissimus priceps" sieht Bresslau meines Erachtens
mit Recht Godfrid den Gefangenen, der zwar nicht selbst Herzog,
aber Vater zweier Herzöge gewesen ist. Jener Godfrid, der 953 die
Herzogswürde von Nieder-Lothringen erhält, kommt außer
anderen Bedenken auch deshalb nicht in Frage, weil er wahrscheinlich eng
mit Otto von Hammerstein zusammenhängt. Somit dürfen wir
wohl
Irmingard als Tochter unseres
Godfrid
annehmen.
oo Otto von Hammerstein Graf im Nieder-Lahngau
975-5.6.1036
Kinder:
Udo
-
1034
Nach Jackman/Fried
Mathilde
-
oo Liudolf
-
Literatur:
-----------
Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft
ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 224
-
Black-Veldtrup
Mechthild: Kaiserin Agnes (1043-1077) Quellenkritische Studien. Böhlau
Verlag Köln Weimar Wien 1995 Seite 190 -
Brandenburg
Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt
an der Aisch 1998 Tafel 33 Seite 67 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter.
Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 98,239 - Erkens, Franz-Reiner:
Konrad II. Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich
Puset Regensburg 1998, Seite 50
-
Fried, Johannes: Prolepsis
oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zur Konradiner-Genealogie
im 10. und frühen 11. Jahrhundert - Glocker Winfrid: Die Verwandten
der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln
Wien 1989 VI,62 Seite 229,311,333 - Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge
des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens
und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite
15,45-70,73,97,119,125,127,138,146,179 - Holtzmann Robert: Geschichte
der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München
1971 Seite 446-449 - Renn, Heinz: Das erste Luxemburger Grafenhaus
Seite 38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern.
Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 96,98,104 - Schnith
Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern
zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 177 - Thietmar
von Merseburg: Chronik. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Seite
446,460 - Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024) Herrscher
am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg 1999, Seite 102,199,202-204,224
-