Sohn des Grafen
Pippin von Senlis
Brandenburg Erich: Tafel 1
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
VI. Generation
2.
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Bernhard, Graf von Valois (Senlis)
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+ nach 946 (spätestens
956)
Anmerkungen: Seite 116
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VI. 1-2.
Ob Pippin (V, 2) Nachkommenschaft hinterlassen hat, erscheint unsicher. In den am meisten nachgeschriebenen genealogischen Werken (Pere Anselme und Art de Verifier les dates) erscheinen als seine Söhne Pippin II., Graf von Valois, und Bernhard, der bald als Graf von Valois, bald als Graf von Senlis bezeichnet wird. Für die Existenz Pippins II. und seiner angeblichen Tochter, die mit Walter II. von Vexin (+ um 1038!) vermählt gewesen sein und ihm Valois zugebracht haben soll, ist mir überhaupt kein Quellenzeugnis bekannt; diese Angaben scheinen nur auf willkürliche Kombinationen zu beruhen. Über Bernhard handelt ausführlich Kalckstein, Gesch. d. französ. Königtums 128f., der nachzuweisen sucht, daß er 923 bei Flodoard, S. S. 3, 372, als consobrinus Heriberts II. von Vermandois erscheinende Graf Bernhard identisch sei mit einem 933 bis 945 vorkommenden Grafen Bernhard von Senlis, den er auf Grund von Angaben Dudos (ed. Lair p. 189) als Bruder der Papia, Gemahlin Rollos von der Normandie, und Sohn des Grafen Berengar von Byayeux ansetzt. Dieser Berengar soll dann, wie er vermutet, Pippins I. Sohn, Bernhard, also sein Enkel gewesen sein. Diese Kombinationen sind bereits von Lauer, Louis d'Outremer S. 5 n. 2, teilweise zurückgewiesen worden; auch er hält aber eine Abstammung des Grafen Bernhardvon Senlis von Pippin für möglich. Etwas Sicheres hierüber wird sich schwerlich ermitteln lassen. Die oben erwähnte Angabe bei Flodoard bietet den einzigen aus den Quellen zu entnehmenden Anhaltspunkt für eine Verwandtschaft Bernhards mit dem Hause VERMANDOIS; "consobrinus" deutet aber hier auf eine Abstammung von weiblicher als von männlicher Seite hin.
* K (We): Pippin ist nach Werner zu streichen,
da er offensichtlich eine Erfindung späterer Genealogen ist.
VI. Generation
2
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Graf Bernhard von Senlis
ist Zeuge in Urkunden Herzog Hugos des Großen
940 XII 26,941 XI, 942 V (S. Bernardi Silvanecti comitis) und 946 VI 19
(die Druckorte siehe Werner, Unters. 191f. zu den betreffenden Daten).
Genau entsprechend zum urkundlichen Beleg nennt Flodoard ihn zu 945 (ed.
Lauer 96) Bernardus Silvanectensis comes,
und hier erfahren wir auch, daß er zusammen mit seinen Gesippen,
nämlich Tetbald von Tours, Schwiegersohn Heriberts
II., und Heribert (siehe unten VII, 4) gegen
König Ludwig IV., Erzbischof Artold von Reims und die Grafen
Bernhard (von Beauvais) und Theodericus kämpft. Damit ist
fern aller Vermutungen und Zweifel, von denen auch Brandenburg, Anmerkungen
zu Brandenburg VI, 1-2, spricht, Zweifel, die erst durch die Behauptung
einer späteren Quelle, Dudo von St-Quentin, hereingebracht werden,
aus authentischen und zeitgenössischen Quellen der engste Zusammenhang
Bernhards von Senlis mit den HERIBERTINERN
gesichert, ja
Bernhard erscheint in
jenem Flodoard-Beleg geradezu als das Haupt der Familie, was er zu dieser
Zeit, als der mit Abstand Älteste, nach dem Tode Heriberts
II. 943, auch sicher war. Flodoard spricht schließlich
schon zu 923 (Lauer 15) von einem
Bernhard,
den Heribert II. zu
König
Karl III. schickt: Bernhardum,
consobrinum suum. Dieser Beleg kann sich, was oft übersehen wird,
ebenso auf den Grafen von Senlis wie auf den Grafen von Beauvais beziehen.
Consobrinus
ist im strengen Wortsinn der Vetter über die Frauen - die Möglichkeit,
daß einer der beiden Bernharde Sohn einer bisher unbekannten Schwester
Heriberts
I.,
Pippins und
Bernhards war, ist nicht auszuschließen. Auch dann
gehörte er in die Reihe der Nachkommen KARLS
DES GROSSEN. Wahrscheinlicher aber ist der nicht selten beginnende,
unpräzise Gebrauch für allgemein "Vetter", und damit die Verwandtschaft
im Mannesstamm. Abgesehen von jenem nepos Theodericus des Bernhard
von Beauvais, ist über Verwandte der beiden Bernharde in
den folgenden Generationen bzw. über direkte Nachkommen nichts bekannt.
Verfügen konnte der ROBERTINER
auch über Coucy, Thourotte und Creil, die Hugos
des Großen Vasall, der HERIBERTINER
Bernhard für ihn verwaltete.
Jedenfalls sandte Graf Heribert
II. seinen wahrscheinlich nichtsahnenden Vetter Graf
Bernhard von Senlis (+ nach 945) mit einer Verhandlungsdelegation
zu König Karl III. und deutete
seine Bereitschaft zum Parteiwechsel an. Der KAROLINGER,
völlig am Ende mit seinen politischen Möglichkeiten, kam nach
einem Sicherheitseide
Graf Bernhards ohne
große Eskorte, weswegen man ihn dennoch nicht pauschal
"den Einfältigen"
nennen sollte, wie es viele Geschichtsschreiber
des 11./12. Jahrhunderts und Historiker im 19./20. Jahrhundert mit eindeutig
verächtlichmachender Tendenz getan haben. Jedenfalls traf sich der
KAROLINGER
Anfang August 923, zusammen mit Graf Bernhard
von Senlis und der Gesandtschaft reisend, in Saint-Quentin mit
Graf
Heribert II., der in ihn sofort von seiner Leibgarde trennte,
ihn gefangennehmen und unter Bewachung im Turm seiner Festung Chateau-Thierry
inhaftieren ließ.
Seine eigenen Vasallen hatte der ROBERTINER
bereits im Mai 939 anläßlich eines Hoftages zu Fontaines im
Orleannais versammelt, um offensive Maßnahmen gegen
König Ludwig IV. zu beraten; die wichtigsten Teilnehmer
dieser Konferenz sind in einer Urkunde zugunsten der robertinischen
Abtei Saint-Julien in Tours zu entnehmen, in der sie als Zeugen auftreten.
Hinter Herzog Hugo stehen seine Lehnsleute
Graf Fulco I. von Anjou, Vizegraf Theobald der Ältere von Tours (+
940), Graf Gottfried von Orleans, Vizegraf Gottfried von Chartres, Graf
Burchard von Vendome und Graf Bernhard von Senlis
(+ nach 945), ein Vetter Graf Heriberts
II.
Solch ein typischer robertinischer
Hoftag fand zum Beispiel am 26. Dezember 940 zu Paris statt, wobei Graf
Heribert II., seine Söhne Graf
Heribert der Alte (+ 980/84) und Erzbischof
Hugo von Reims (+ 962) sowie sein Vetter Graf
Bernhard von Senlis (+ nach 945) mit den robertinischen
Vasallen
Graf Fulco I. von Anjou (+ 942), Graf Theobald I. dem Betrüger/dem
Ränkevollen von Chartres-Tours (+ 977) usw. zusammentrafen.
Literatur:
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Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons.
Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 59,64,82,170,264,268,304,381
Anm. 1323 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen
bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang:
Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf
Seite 457 -