Sohn des Grafen
Pippin von Senlis
Brandenburg Erich: Tafel 1
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
VI. Generation
1.
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Pippn II., Graf von Valois
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Anmerkungen: Seite 116
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VI. 1-2.
Ob Pippin
(V, 2) Nachkommenschaft hinterlassen hat, erscheint unsicher. In
den am meisten nachgeschriebenen genealogischen Werken (Pere Anselme und
Art de Verifier les dates) erscheinen als seine Söhne
Pippin
II., Graf von Valois, und Bernhard,
der bald als Graf von Valois, bald als Graf von Senlis bezeichnet wird.
Für die Existenz Pippins II. und
seiner angeblichen Tochter, die mit Walter II. von Vexin (+ um 1038!) vermählt
gewesen sein und ihm Valois zugebracht haben soll, ist mir überhaupt
kein Quellenzeugnis beannt; diese Angeben scheinen nur auf willkürliche
Kombinationen zu beruhen.
Über Bernhard
handelt ausführlich Kalckstein, Gesch. d. französ. Königtums
128f., der nachzuweisen sucht, daß er 923 bei Flodoard, S. S. 3,
372, als consobrinus Heriberts
II. von Vermandois erscheinende Graf
Bernhard identisch sei mit einem 933 bis 945 vorkommenden Grafen
Bernhard von Senlis, den er auf Grund von Angaben Dudos (ed. Lair
p. 189) als Bruder der Papia, Gemahlin Rollos von der Normandie, und Sohn
des Grafen Berengar von Byayeux ansetzt. Dieser Berengar soll dann, wie
er vermutet, Pippins
I. Sohn, Bernhard
also sein Enkel gewesens ein. Diese Kombinationen sind bereits von Lauer,
Louis d'Outremer S. 5 n. 2, teilweise zurückgewiesen worden; auch
er hält aber eine Abstammung des Grafen
Bernhard von Senlis von Pippin
für möglich. Etwas Sicheres hierüber wird sich schwerlich
ermitteln lassen. Die oben erwähnte Angabe bei Flodoard bietet den
einzigen aus den Quellen zu entnehmenden Anhaltspunkt für eine Verwandtschaft
Bernhards mit dem Hause VERMANDOIS;
"consobrinus" deutet aber her auf eine Abstammung von weiblicher als von
männlicher Seite hin.
* Korrektur (Werner): Pippin
ist nach Werner zu streichen, da er offensichtlich eine Erfindung späterer
Genealogen ist.
VI. Generation
1
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Obgleich Brandenburg (Anmerkung zu Brandenburg VI, 1-2)
richtig sah, daß für einen "Graf Pippin
II. von Valois" jedes Quellenzeugnis fehlt, er also das Ergebnis
einer willkürlichen Kombination" sei, nahm er ihn dennoch in die Tafel
auf. Können wir also "Pippin"
streichen, so müssen wir statt des einem Bernhard,
den Brandenburg VI,2 anführt, deren zwei berücksichtigen, in
denen wir Vettern Heriberts II. (hier
VI,3) zu sehen haben, ohne die genaue Filiation bestimmen zu können.