Angeblich illegitimer Sohn des Grafen
Robert von Troyes
Brandenburg Erich: Tafel 2
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
VIII. Generation
6.
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Archambaud, Erzbischof von Sens 958 27.VI.
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+ 967 29.VIII.
Anmerkungen: Seite 124
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VIII. 6. Archambaud
siehe Lot, Der. Carol. 28, 59. Über die Daten 335-340.
* Korrektur (Werner): Archambaud
ist zu streichen.
VIII. Generation
1-2
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Im Gegensatz zu Brandenburg waren die Kinder des Grafen
Robert von Meaux, dann auch von Troyes, vor den Kindern des
Grafen Albert von
Vermandois zu behandeln. Man hielt früher die ganze Familie
Heriberts II.
für das "Haus VERMANDOIS", stellte
sich darum Albert, der bei der Teilung
von 946 Vermandois, den vermeintlichen Stammbesitz des Hauses, erhielt,
als den Ältesten vor, obgleich man zum Beispiel wußte, daß
Odo älter war als
Albert (Vgl. zur Reihenfolge der Heribert-Söhne
oben VII, 2-7, zum Problem "Vermandois" Werner, Unters. 88ff. - Unsere
Nummern VIII, 1 und 2 entsprechen den Nummern Brandenburg VIII, 5-7).
Außer
Heribert,
dem Sohn Roberts von Meaux/Troyes,
und seiner Schwester Adela
(Brandenburg
"Adelheid") führt Brandenburg auf "Archambaud",
* ..., Erzbischof von Sens 958. 27.VI., + 967 29.VIII." Er stützt
sich dabei auf Lot, Derniers Carolingiens 28,59, 335-340. Von Archambalds
Vater heißt es im Chronicon S. Petri Vivi (Sainte-Pierre-le-Vif,
Diöz. Sens), vgl. Lot, Dern. Carol. 28, Anm. 3, ... Rotbertus ...
vir nobilis et dives valde. Daraus macht Lot, wie vor ihm andere, eine
Identifizierung mit dem Grafen Robert von Troyes,
gestützt, außer auf die Namensgleichheit, eigentlich nur auf
den Umstand, daß
Archambalds
Vater im August starb, was auch für den Grafen von Troyes gilt. Man
hat übersehen, daß der Name Archambald dem Hause Heriberts
II. und dem der von ihm abstammenden Grafen von Meaux und Troyes
fremd ist, daß hingegen eine Adelshaus existiert, in dem die Leitnamen
Robert und Archambald alternierend vorkommen. Diesem Haus, dem auch die
Familie der Herren von Sully angehört, und das unter den Loirevasallen
der ROBERTINER anzutreffen ist, hat
Archambald,
der Erzbischof von Sens, angehört - denn durch den Einfluß der
ROBERTINER,
die ja Sens dem burgundsichen Machtbereich entrissen hatten, wurde er dort
Bischof, nicht durch den Einfluß des Hauses
MEAUX-TROYES. (Vgl. zu den
ROBERTINER-Vasallen
Robert/Archambaldus vorläufig Werner, Unters. 179) Lots Irrtum ebd.
60, Robert von Troyes habe außer
seinem (angeblichen) Sohn
Archambald
keinen anderen männlichen Sproß gehabt, wurde von ihm selbst
in Hugues Capet 401f. berichtigt. Bemerken wir abschließend, daß
der Graf von Meaux und Troyes, einer der mächtigsten Fürsten
der Francia, in der herangezogenen Quelle nicht als bloßer vir
nobilis et dives valde apostrophiert worden wäre. Erzbischof
Archambald ist für unsere Nachkommensliste zu streichen.