Konecny Silvia: Seite 47,51,59
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

Der Eheschluß zwischen Pippin II. und Plektrud ist scher zu datieren, da weder das Geburtsdatum des älteren Sohnes aus dieser Verbindung bekannt ist, noch Plektrud vor 691, als ihre Söhne schon erwachsen waren, in Erscheinung getreten ist. Aus dem Jahre 691 stammt die erste einer Reihe von Schenkungsurkunden, in denen Pippin II. gemeinsam gemeinsam mit Plektrud urkundet. Plektrud wurde seit 706 als die Tochter eines bereits verstorbenen Hugobert bezeichnet, ausdrücklich verwies Pippin einmal darauf, daß es sich bei einer Schenkung um Besitz handelte, der ihm und Plektrud gemeinsam gehörte. Ob die Häufung der Schenkungen aus dem Besitz Plektruds zwischen 691 und 714 ein Zufall in der Überlieferung ist, oder mit dem Eintreten eines Erbfalles zusammenhängt, muß dahingestellt bleiben. Ein unerwarteter Erbfall könnte Plektruds Position als Ehefrau neuerlich gestärkt haben. Ursprünglich scheint die Verbindung Pippins II. mit ihr durchaus keine glänzende Partie gewesen zu sein. Immerhin war Plektrud nach Hlawitschka nur eine von fünf Töchtern Hugoberts und Irminas, unter denen der Besitz wohl geteilt werden sollte. Bedenkt man den Zeitpunkt der Heirat, dann erscheint eine erstrangige Verbindung ja auch geradezu undenkbar. Nach dem mißglückten "Staatsstreich" Grimoalds hatten die KAROLINGER wohl einen Tiefpunkt ihrer Bedeutung erreicht. Die Ehe mit Plektrud könnte einen ersten Impuls zu einem neuerlichen Aufstieg der KAROLINGER gegeben haben. Der Höhepunkt von Pippins II. Machtentfaltung, der mit dem Jahre 687 anzusetzen ist, fällt jedoch mit der Geburt seines Sohnes aus zweiter Ehe, Karl Martell, zusammen. Daraus könnte geschlossen werden, daß Pippins eigentlicher Aufstieg von seiner Ehe mit Alpais begleitet war. Tatsächlich hatte ja Plektrud auch, als sie nach Pippins Tod für ihren Enkel Theudoald Herrschaftsansprüche erhob, keine Hausmacht hinter sich, wie etwa Karl Martell, den anscheinend seine Patrteigänger aus dem Gefängnis befreiten. Plektrud dürfte sich nur auf jene Machtmittel gestützt haben, über die sie auf Grund ihrer unmittelbaren Nähe zur Hofhaltung Pippins II. verfügte, vor allem auf den Königsschatz.
Anders und problematischer verlief hingegen der Versuch Plektruds, stellvertretend für ihren Enkel Theudoald zu regieren. Sie scheint sich nur auf die Machtmittel gestützt zuhaben, zu denen sie als Gattin Pippins II. Zugang hatte, also vor allem auf den Hof und den Schatz Pippins. Damit stand Plektrud im Gefolge der Versuche merowingischer Königs-Witwen, die vormundschaftlich für ihre Söhne und Enkel regiert hatten. Die Vormundschaft Plektruds über Theudoald muß im Zusammenhang mit dem Einfluß Ansfleds, der Witwe Warattos, über Hugo, den gemeinsamen Enkel beider Frauen, gesehen werden. Gemäß der Vita Bischof Hugos bestimmte Ansfled den Enkel zu der geistlichen Laufbahn. Bei Pippins II. Tod war als Frage der Nachfolge ungeordnet. Die Söhne, die aus seiner Ehe mit Plektrud entstammten, waren vor dem Vater verstorben. Beide hatten Söhne hinterlassen, die - ihr Eintrittsrecht gegenüber Karl Martell vorausgesetzt - in gleicher Weise erbberechtigt gewesen wären. Eine Konzentration der Herrschaftsrechte auf Theudoald war, zumal auch keine Wahl des Adels seinen Anspruch favorisierte, alleinige Entscheidung Plektruds. Sie verteidigte gegenüber Karl Martell weder Theudoalds Eintrittsrecht noch das Recht des "legitimen" Sohnes gegenüber dem "illegitimen", sondern erhob Anspruch auf die ungeteilte Herrschaft. Damit schaltete sie nicht nur Karl Martell, sondern auch die Söhne Drogos aus, die weder vom Standpunkt des Eintrittsrechtes noch mit dem Argument "illegitimer" Geburt übergangen werden konnten.
Während Plektruds Auseinandersetzung um die Macht mit Karl Martell recht genau überliefert ist, tritt ihre Beziehung zu Ansfled und den Nachkommen Drogos in den Hintergrund. Und doch muß Plektruds Haltung gegenüber Neustrien für ihr Scheitern ausschlaggebend gewesen sein. Gerade weil Plektrud auf eine zumindest zu Beginn seines Aufstieges von Pippin II. recht sorgfältig betriebene Ausgleichspolitik mit Neustrien völlig verzichten zu können glaubte, beraubte sie sich nach allen Seiten hin jedes Rückhalts. Sie glaubte wohl, ohne Bündnispolitik und damit auch ohne die nötigen Zugeständnisse an Verbündete auszukommen und überschätzte so ihre Position. Welche Kompromisse mit Neustrien Plektrud vermeiden wollte, muß offen bleiben. Vielleicht hatten die Nachkommen Drogos zu wenig Bedeutung, um als Partner eines Bündnisses zu interessieren. Allerdings spricht dagegen die Tatsache, daß Karl Martell seine Neffen in Haft nehmen ließ. Ansfled und die Nachkommen Drogos könnten der Gruppe um den neustrischen Hausmeier Raganfred und dem MEROWINGER Chilperich II. nahegestanden sein, die Plektrud stark bedrängte und erst von Karl Martell besiegt wurde. Vielleicht vermied Plektrud die Annäherung an ihre neustrischen Enkel, weil diese keinen Vorwand für eine vormundschaftliche Regierung geboten hätten, ja möglicherweise selbst die Vormundschaft über Theudoald ergreifen wollten. Letzten Endes bleibt auch die Frage offen, ob Plektrud aus Mangel an politischem Einschätzungsvermögen scheiterte, und deshalb zum Herrschen unfähig war, wie die Annales Mettenses urteilen, oder ob sie ihre Entscheidung bewußt traf und damit eine konsequente Politik verfolgte.