Der Eheschluß zwischen Pippin
II. und Plektrud ist scher zu datieren, da weder das Geburtsdatum
des älteren Sohnes aus dieser Verbindung bekannt ist, noch Plektrud
vor
691, als ihre Söhne schon erwachsen waren, in Erscheinung getreten
ist. Aus dem Jahre 691 stammt die erste einer Reihe von Schenkungsurkunden,
in denen Pippin II. gemeinsam gemeinsam mit Plektrud
urkundet.
Plektrud
wurde seit 706 als die Tochter eines bereits verstorbenen Hugobert
bezeichnet, ausdrücklich verwies Pippin einmal darauf, daß
es sich bei einer Schenkung um Besitz handelte, der ihm und Plektrud
gemeinsam gehörte. Ob die Häufung der Schenkungen aus dem Besitz
Plektruds
zwischen 691 und 714 ein Zufall in der Überlieferung ist, oder mit
dem Eintreten eines Erbfalles zusammenhängt, muß dahingestellt
bleiben. Ein unerwarteter Erbfall könnte Plektruds Position
als Ehefrau neuerlich gestärkt haben. Ursprünglich scheint die
Verbindung Pippins II. mit ihr durchaus keine glänzende Partie
gewesen zu sein. Immerhin war Plektrud nach Hlawitschka nur eine
von fünf Töchtern Hugoberts und Irminas,
unter denen der Besitz wohl geteilt werden sollte. Bedenkt man den Zeitpunkt
der Heirat, dann erscheint eine erstrangige Verbindung ja auch geradezu
undenkbar. Nach dem mißglückten "Staatsstreich" Grimoalds
hatten die KAROLINGER
wohl einen Tiefpunkt ihrer Bedeutung erreicht. Die Ehe mit Plektrud
könnte
einen ersten Impuls zu einem neuerlichen Aufstieg der KAROLINGER
gegeben haben. Der Höhepunkt von
Pippins II. Machtentfaltung, der mit dem Jahre 687 anzusetzen ist,
fällt jedoch mit der Geburt seines Sohnes aus zweiter Ehe, Karl
Martell, zusammen. Daraus könnte geschlossen werden, daß
Pippins
eigentlicher Aufstieg von seiner Ehe mit Alpais begleitet war.
Tatsächlich hatte ja Plektrud auch, als sie nach Pippins
Tod für ihren Enkel Theudoald
Herrschaftsansprüche erhob, keine Hausmacht hinter sich, wie etwa
Karl
Martell, den anscheinend seine Patrteigänger aus dem Gefängnis
befreiten.
Plektrud dürfte sich nur auf jene Machtmittel gestützt
haben, über die sie auf Grund ihrer unmittelbaren Nähe zur Hofhaltung
Pippins II. verfügte, vor allem auf den Königsschatz.
Anders und problematischer verlief
hingegen der Versuch
Plektruds, stellvertretend für ihren Enkel
Theudoald
zu
regieren. Sie scheint sich nur auf die Machtmittel gestützt zuhaben,
zu denen sie als Gattin Pippins II. Zugang hatte, also vor allem
auf den Hof und den Schatz Pippins. Damit stand Plektrud
im Gefolge der Versuche merowingischer
Königs-Witwen, die vormundschaftlich für ihre Söhne und
Enkel regiert hatten. Die Vormundschaft Plektruds
über
Theudoald
muß im Zusammenhang mit dem Einfluß Ansfleds,
der Witwe
Warattos,
über
Hugo,
den gemeinsamen Enkel beider Frauen, gesehen werden. Gemäß
der Vita Bischof Hugos bestimmte Ansfled den Enkel zu der geistlichen
Laufbahn. Bei Pippins II. Tod war als Frage der Nachfolge ungeordnet.
Die Söhne, die aus seiner Ehe mit
Plektrud entstammten, waren
vor dem Vater verstorben. Beide hatten Söhne hinterlassen, die - ihr
Eintrittsrecht gegenüber
Karl Martell vorausgesetzt - in gleicher
Weise erbberechtigt gewesen wären. Eine Konzentration der Herrschaftsrechte
auf Theudoald war, zumal auch keine Wahl des Adels seinen Anspruch
favorisierte, alleinige Entscheidung
Plektruds. Sie verteidigte
gegenüber Karl Martell weder
Theudoalds Eintrittsrecht
noch das Recht des "legitimen" Sohnes gegenüber dem "illegitimen",
sondern erhob Anspruch auf die ungeteilte Herrschaft. Damit schaltete sie
nicht nur Karl Martell, sondern auch die Söhne Drogos
aus, die weder vom Standpunkt des Eintrittsrechtes noch mit dem Argument
"illegitimer" Geburt übergangen werden konnten.
Während Plektruds Auseinandersetzung
um die Macht mit Karl Martell recht genau überliefert ist,
tritt ihre Beziehung zu Ansfled und den Nachkommen
Drogos
in den Hintergrund. Und doch muß Plektruds Haltung gegenüber
Neustrien für ihr Scheitern ausschlaggebend gewesen sein. Gerade weil
Plektrud
auf eine zumindest zu Beginn seines Aufstieges von Pippin II. recht
sorgfältig betriebene Ausgleichspolitik mit Neustrien völlig
verzichten zu können glaubte, beraubte sie sich nach allen Seiten
hin jedes Rückhalts. Sie glaubte wohl, ohne Bündnispolitik und
damit auch ohne die nötigen Zugeständnisse an Verbündete
auszukommen und überschätzte so ihre Position. Welche Kompromisse
mit Neustrien Plektrud vermeiden wollte, muß offen bleiben.
Vielleicht hatten die Nachkommen Drogos zu wenig Bedeutung, um als
Partner eines Bündnisses zu interessieren. Allerdings spricht dagegen
die Tatsache, daß Karl Martell seine Neffen in Haft nehmen
ließ. Ansfled und die Nachkommen Drogos könnten
der Gruppe um den neustrischen Hausmeier Raganfred
und dem
MEROWINGER
Chilperich
II. nahegestanden
sein, die Plektrud stark bedrängte und erst von Karl Martell
besiegt wurde. Vielleicht vermied Plektrud die Annäherung an
ihre neustrischen Enkel, weil diese keinen Vorwand für eine vormundschaftliche
Regierung geboten hätten, ja möglicherweise selbst die Vormundschaft
über Theudoald ergreifen wollten. Letzten Endes bleibt auch
die Frage offen, ob Plektrud
aus Mangel an politischem Einschätzungsvermögen
scheiterte, und deshalb zum Herrschen unfähig war, wie die Annales
Mettenses urteilen, oder ob sie ihre Entscheidung bewußt traf und
damit eine konsequente Politik verfolgte.