Im Jahre 567 starb König
Charibert.
Trotz mehrerer Eheschließungen hinterließ er keinen Sohn, so
daß eine Verteilung seines Erbes an die Brüder nahe lag. Aber
als König Guntram
die Chance eines zusätzlichen Erbanspruchs sah, griff er sofort zu.
Chariberts
Witwe übermittelte ihm nämlich ein Heiratsangebot, das
Guntram
bereitwillig anzunehmen versprach, wenn Königin
Theudechilde
"ihre Schätze" mitbrächte. Sie tat es zu des Königs Wohlgefallen,
doch an ihr selbst war er nicht mehr interessiert, und Theudechilde
verschwand gegen ihren Willen in einem Kloster. Wenn
Guntram die Eheschließung unterließ, so wird der
Grund in einer veränderten politischen Situation zu finden sein, in
der die Chance auf Einheirat in
Chariberts
Reich bereits nicht mehr gegeben war. In der Tat wurde dieses dann unter
die überlebenden Brüder aufgeteilt und das Ergebnis in einem
förmlichen Vertragstext festgehalten. Den Attacken Chilperichs
auf Tours und Poitiers und Sigiberts
auf Arles, die beide letztlich ganz erfolglos blieben, läßt
sich doch wohl entnehmen, daß Theudechildes,
der Witwe König
Chariberts, Einheiratsangebot und ihre Auslieferung der Schätze
an Guntram diesen einen entscheidenden
Vorteil gebracht haben.
Mit Marseille hatte der Prätendent
Gundowald
aber auch König
Guntrams Interessen verletzt, dem die Hälfte der Stadt
nach Sigiberts Tode 575 abgetreten
worden war. Da Guntram mit dem Marsch
auf Avignon eine gefährliche Stoßrichtung auf seine eigenes
burgundisches Kernland befürchtet haben wird, war Gundowalds
Unternehmen letztlich an König
Guntrams erfolgreichen Gegenfeldzug gescheitert.
Und doch hat Gundowald
zweifellos eine Ehe mit der zweimaligen Witwe Brunhilde
erstrebt, vergebens indes, da der überaus wachsame König von
Burgund sie zu verhindern wußte und Brunhildes
eigenen Sohn, König Childebert
II., veranlassen konnte, sogar jegliche briefliche Kontaktnahme
nach beiden Seiten wirksam zu unterbinden. Noch vier Jahre nach Gundowalds
Katastrophe glaubte der mißtrauische - und gewiß durch Erfahrung
gewitzte
- Guntram, Brunhilde
schicke wertvolle Geschenke den Söhnen Gundowalds
und
lade einen von ihnen ein, wiederum nach Gallien zu kommen, ihn (Guntram)
zu töten, um selbst König zu werden.
Die endgültige Regelung aller strittigen Fragen
sollte der Vertrag von Andelot bringen, der am 28. oder 29. November 586
zwischen Guntram einerseits und Childebert
sowie der Königin
Brunhilde andererseits abgeschlossen wurde. Der schriftlich
aufgesetzte Pakt enthält außer sofort wirksam werdenden Bestimmungen
beiderseitige Verfügungen für den Todesfall. Falls einer der
beiden Könige stürbe, ohne Söhne zu hinterlassen, sollte
sein Reich "unverkürzt und zu ewigen Recht" an den Vertragspartner
fallen. Hinzu trat eine Klausel, nach welcher sich
Guntram
verpflichtete, für den Fall, daß Childebert
vor ihm sterbe, "dessen Söhne, die Könige
Theudebert
und Theuderich,
oder welche Söhne ihm sonst noch etwa Gott schenken sollte, wie ein
liebender Vater unter seinen Schutz und Schirm (zu) nehmen, so daß
sie das Reich ihres Vaters in voller Sicherheit besitzen sollten". Diese
Klausel trug besonders der angestrebten Erbanspruchsregelung zugunsten
Childeberts
Rechnung,
der das Reich Guntrams erben sollte.