Arding II.                                         Graf
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Sohn des Grafen Arding I. aus dem Hause der SUPPONIDEN
 

Hlawitschka, Eduard: Seite 135
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962)"

XXXI.                                 [A]RADI[NG]US II.
 

Graf Suppo IV. bezeichnet sich in einer Urkunde vom 26. Dezeber 942 als Supo comes quondam [A]radi[ng]i idemque comiti filius, qui se profitebat legem vivere salicham. Von diesem Grafen Arding II., ist falls auch der Ardengus missus domni Guidonis imperatoris, welcher am 1. Juni 891 in Cremona ein Placitum abhält, auf Graf Arding I. bezogen wird, keine weitere Notiz auf uns gekommen [3 Über seine genealogische Stellung in der Familie der fränkischen SUPPONIDEN vgl. Exkurs: Supponidengenealogie.
Wird die Identifizierung des einen oder anderen Arding mit dem Missus WIDOS Ardengus vorgenommen, so ergibt sich, daß die Haltung der SUPPONIDEN-Familie im Kampf zwischen BERENGAR und WIDO nicht einheitlich war, - ebenso wie 876, als Angilberga, die Kaiserin-Witwe, noch an der ostfränkischen Nachfolgelösung festhielt, ihre Brüder aber schon KARL DEM KAHLEN in Pavia als neuen König wählten, - und wie im Jahre 880, als Angilberga Boso von der Provence begünstigte, ihre Brüder aber KARL III. anhingen.].



Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1960 Seite 135,274,291,304,307-309 -