Karl Uhlirz:

"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto III."

               Excurs II.

Die Abstammung und der Besitz des Rudolf von Rheinfelden
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Als Vater RUDOLFS nennen die Acta Murensia, Genealogus, den Chuono, comes de Rinfelden, Cono, comes de Rinfelden, genuit RUODOLFUM regem, et ille genuit Agnetem, matrem Cuonradi ducis . So weit steht die Geschlechtsreihe ohne Zweifel fest.
Höchst scharfsinnige genealogische Untersuchungen, welche Dr. W. Gisi, in Solothurn, nach und nach im Anzeiger für Schweizerische Geschichte veröffentlichte, der Art, dass ältere schon vorhandene Ergebnisse besser im Zusammenhang gebracht und gegenseitig befestigt werde, erlauben es, mit meist ziemlich weitgehender Wahrscheinlichkeit den Stammbaum noch weiter aufwärts fortzusetzen; dabei ist es besonders erwünscht, dass sich klarer, als es bisher der Fall war, RUDOLFS Beziehungen zu Burgund herausstellten.
Gisi nimmt, worauf allerdings schon früher aufmerksam gemacht worden ist, so durch Abt Martin Gerbert, De Rudolpho Suevico, 103, wieder sehr bestimmt als den Vater Kuno's den quindam de Rinveldin, parens Zaringiorum, in Anspruch, welchen die Historia Welforum Weingartensis, c. 6, erwähnt: Cuono nobilissimus comes (de Onongen)... filios progenuit ... quorum primus, Eggebertus scilicet, marchiam illam, que est in finibus Saxonie versus Danos, Stadin nominatum, obtinuit... quatuor filias, quarum una (Ita) Ruodolfo (sc dem Welfen Rudolf, der ex sua Ita duos filios, Heinricum et Guelfonem - Welf II. -... progenuit), alia cuidam de Rinveldin...nupsit (SS XXI, 460), und er sieht als diesen quidam de Rinveldin jenen Grafen Rudolf an, der auch weiter, gleich seinem Bruder Berchtold, sehr häufig als Zeuge des letzten burgundischen Königs, Rudolfs III., vorkommt. Diese beiden Brüder, Rudolf (von Rheinfelden) und Berchtold, sollen die durch Thietmar, Chron., Lib. VII, c. 20, erwähnten Söhne der Königin Irmengard von Burgund sein, in der Stelle: Rothulfi regis inclita conjunx... filios suimet illos, senioris autem sui privignos, cesari (sc. Heinrich II., 1016, zu Straßburg) commendavit (SS. III, 845). Gewagt ist es allerdings, schlechthin die Notiz der freilich über burgundische Dinge gut unterrichtete Annal. Einsidlens. 1019: Ruodolfus occius est (SS. III, 144) hereinzuziehen, während auf der anderen Seite wieder der Umstand gut passen würde, dass 1020 unter den schwäbischen Angreifern auf Burgund Bischof Werner von Straßburg und Graf Welf II. voranstehen, jener nach den Acta Murensia, dieser nach der Historia Welforum - als Neffe Rudolfs - mit den RHEINFELDERN verwandt.
Die urkundlich hervortretende Erscheinung, dass die Königin Irmengard nirgends von eigenen Kindern redet, und ebenso, dass Rudolf und Berchtold schon vor Rudolfs III. Vermählung mit Irmengard, 1011, neben ihres späteren Stiefvaters 1. Gemahlin, Königin Agiltrud, am burgundischen Hofe genannt werden, sprechen Gisi dafür, dass Rudolf und Berchtold auch nicht leibliche Söhne Irmengards, sondern Söhne ihres 1. Gemahls aus einer früheren Ehe gewesen seien. Gisi glaubte die These aufstellen zu können, dass als der Vater Rudolfs und Berchtolds jener Herzog Rudolf anzusehen sei, den des Königs Konrad Urkunde für Peterlingen von 961, diejenige HEINRICHS III. für Cluny von 1049 bestimmt als Sohn der Königin Bertha und Bruder des Königs Konrads und der Kaiserin Adelheid nennen: nos  (sc. Chonradus...rex) una cum matre nostra Berta ac fratre nostros Ruodolfo - nachher: per interventum... sororis nostre Adeleide (Fontes rer. Bernens., I, 276, wozu vergl. 321, eben St. 2378: Rodulfus dux, frater imperatricis Adelaidis), so aber, dass eben dieser Herzog Rudolf diese seine Söhne in die Ehe mit Irmengard mitgebracht habe .
Für die Annehmbarkeit der genealogischen Kombinationen Gisis sprechen nicht zum mindestens die Erklärungen, welche sich daraus für die hier und da zerstreuten Angaben über den Herzog und Gegenkönig RUDOLF selbst ergeben. So wird derselbe schon S. 39 n. 28 abgedruckten Stelle des Annalista Saxo, a. 1056, in den Worten Adelheidis... amita Rodolfi regis mit dem 1057 verstorbenen Markgrafen Lothar-Udo in Verbindung gebracht, und von dem Sohne Lothar-Udos und der Adelheid, Udo, dem Nachfolger Lothar-Udos 1057, redet Bruno in dem S. 49 n. 49 mitgeteilten Satz als einem consobrinus RUDOLFS; ebenso läßt der gleichfalls I. c. n. 28 angerufenen Albert von Stade, a. 1112, Ida von Elsthorpe diesen Udo adoptieren, obschon er ihren eigenen Sohn, zugleich seinen cognatus, ermordet habe. Stellt man das genealogische Schema nach Gisis Vermutungen zusammen, so erhellen diese Verwandtschaften:
 

                 Kuno von Öningen
 

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          Ekbert                   filia: mar. quidam de Rinveldin
                                          Rudolf

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     X          Bruno : ux. Gisela             Kuno
 
 

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Adelheid, amita           Liudolf           RUDOLF von Rheinfelden
Rudolfi
mar. Lothar-Udo
 

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     Udo               Ekbert            Ida von Eslthorpe
consobrinus Rudolfi
(adoptiert durch Ida
  von Elsthorpe)
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                                           Ekbert
                                        cognatus Udonis
 

Was nun die territoriale Stellung RUDOLFS und des Rheinfelder Hauses überhaupt vor 1057 betrifft, so waltete schon länger Erörterung darüber, ob der in St. 2351, HEINRICHS III. von 1048, für das Bistum Basel, genannte Graf Rudolf - in pago Sysgouve.. in comitatu Ruodolfi comitis - als identisch mit RUDOLF von Rheinfelden aufzustellen sei. Während zum Beispiel noch Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, 28, diese Ansicht aussprach, schlossen nachher M. Birmann im Basler Jahrbuch, 1879, 116 und A. Burchardt, Die Gauverhältnisse im alten Bistum Basel und die Landgrafschaft im Sisgau, Basler Beiträge zur vaterländischen Geschichte, XI, 18, auf den ältesten bekannten Grafen von Thierstein und Homburg; der letztere schrieb ferner Rudolf nur den Stein zu Rheinfelden, den er hier als Burggraflehen vom Reiche empfangen habe, mit Ausschluß der Stadt, zu. Doch Gisi greift auf RUDOLF von Rheinfelden zurück und glaubt, dass schon der gleichnamige Großvater desselben, wenn nämlich dieser - quidam de Rinveldin - von dem allerdings so viel später schreibenden Weingartner Mönch mit Recht schon so genannt wurde, wegen der starken durch die Natur gegebenen Lage der zum Sisgau gehörenden Inselfeste im Rhein sich Rheinfelden als Sitz gewählt habe; denn Gisi hält den 1008 zu Basel im Stiftungsbriefe des Klosters Sulzburg an 3. Stelle genannten Zeugen; Ruodolf comes für eben diesen großväterlichen RUDOLF von Rheinfelden (Trouillat, Monum. de l'hist. de l'ancien eveche de Bale, I, 150). Bloße Vermutung bleibt die Annahme, dass die RHEINFELDER auch Grafen von Sornegau, südwestlich vom Sisgau im Jura, gewesen seien; denn hier fehlen jegliche Beweise. Dagegen ist in dem nördlich vom Rhein, im südlichen Schwarzwald, liegenden Albgau Besitz des Herzogs Rudolf bezeugt. HEINRICH IV. gab 1071 an das in diesem Gau liegende Kloster St. Blasien, durch St. 2742, achthalb Hufen zu Eggingen, an der Ostgrenze des Gaues, welche er a duce Rudolpho, cum nostri non essent, nobistraditos nennt, und in der Bestätigung des Gutes Schluchsee, im nördlichen Teile des Gaues, für St. Blasien, durch HEINRICH V., St. 3205, ist RUDOLF wenigstens als der 1. in der Reihe der Urheber der früher geschehenen Schenkung  aufgeführt . Dass endlich im Hegau ein Teil der Oeninger Erbschaft noch in RUDOLFS Händen lag, möchte daraus geschlossen werden, dass sein Enkel, Konrad von Zähringen, der Sohn der Agnes von Rheinfelden, quartam partem villae Oningin.. cum omni jure et justitia quam ipse successione haereditaria inibi habebat, nach J. 8076, der Bestätigung Innocenz' II., an Reichenau gegeben hatte.
Ungleich bedeutender waren die Erbgüter auf burgundischem Boden. Als HEINRICH IV. 1079 das Bistum Lausanne für dasjenige, was dasselbe von RUDOLF zu leiden gehabt hatte, entschädigte, nannte er als Allodialbesitz des tam vite rerum proscriptus et dampnatus: quicquid ipse suique infra fluvium Sanuna et Montem Jovis et pontem Genevensem et infra montana Jure et Alpium habuerunt (St. 2815), das heißt also Wallis und Waadtland, in der ganzen Breite des Kerngebietes des mit Rudolf III. ausgestorbenen hochburgundischen Königshauses . Andere Besitzungen RUDOLFS werden als Erbgut seiner Tochter oder der zähringischen Erben derselben aufgeführt. Agnes selbst übertrug den Hof in Herzogenbuchsee, samt der dortigen Kirche, und denjenigen von Seeberg und Hutwil - alles im oberen Aargau des jetzigen Kantons Bern gelegen, cum omni jure ac libertate, quam ipsam jure proprio possederat, an das Kloster St. Peter im Schwarzwald; ihr Gemahl Berchtold und die Söhne Berchtold und Konrad folgten hierin nach, wobei die letzteren nochmals bestimmt auf den mütterlichen Großvater gleichfalls zurückwiesen, in den 1111 gebrauchten Worten: in omnibus allodiis in Burgundia...vel ubicumque locorum sitis, que parentes... illorumque patres, id est katholice veritatis sectator eximius RUODOLFUS rex...tradiderunt ecclesiis, quarum una in vico quodam Burgundie, qui vocatur Buhse, continetur .