Da Karl VI. wegen
einer seine geistigen Fähigkeiten zeitweilig beeinträchtigenden
Krankheit als Verhandlungspartner ausfiel, vereinbarte WENZEL
im März 1398 in Reims mit dem Regenten Ludwig
von Orleans aber bloß die Erneuerung des Freundschaftsbundes
zwischen den Häusern VALOIS und
LUXEMBURG
sowie eine Heirat des Herzogs-Sohnes
Karl
mit seiner Nichte Elisabeth von Görlitz,
der bislang einzigen legitimen Vertreterin der nächsten Generation
und präsumtiven Erbin der Kronen von Böhmen und Ungarn,
die er aber kurz zuvor schon einem WETTINER zur Gattin versprochen
hatte.
Nach einem am 20. Juni 1401 in Amberg vereinbarten Waffenstillstand
verlangte RUPRECHT
vor einem dauerhaften Friedensschluß neben dem Thronverzicht und
der Lehnsnahme WENZELS auch die Auslieferung
der Reichsinsignien und des Archivs sowie die Verheiratung eines seiner
Söhne mit der aussichtsreichen Erbin Elisabeth
von Görlitz, die als Heiratsgut mit den oberpfälzischen
Besitzungen und mehreren Schlössern in W-Böhmen ausgestattet
werden sollte.
Außenpolitisch hatte WENZEL
seine Ausgangslage dadurch wesentlich verbessern können, daß
er am 20. August 1408 mit dem jetzt in Paris über den ausschlaggebenden
Einfluß verfügenden Herzog Johann Ohneland
von Burgund und dessen Bruder Anton
von Brabant ein Bündnis vereinbarte, das durch die am 1.
Juli 1409 geschlossene Ehe seiner Nichte Elisabeth
von Görlitz mit dem Herzog von Brabant eine weitere Absicherung
erfuhr. Als Heiratsgut hat ihr der König die nach der Ermordung Ludwigs
von Orleans wieder an JOST
VON MÄHREN gefallene Pfandherrschaft über das
Herzogtum Luxemburg in Aussicht gestellt, die sich nach dessen Tod
1411 auch übertragen bekam.
Das Herzogtum Luxemburg kam nach JOSTS
Tode
als Pfandbesitz in die Hände der Elisabeth
von Görlitz, der Gemahlin Herzog
Antons von Brabant.
Gleichzeitig kam er erstmals der Verpflichtung nach,
der Wiederherstellung der Reichsgewalt entlang der Westgrenze Aufmerksamkeit
zu zollen. So vertrat SIGISMUND
nachdrücklich die Auffassung, die Inbesitznahme von Brabant und Limburg
durch Anton, den Gemahl seiner Nichte
Elisabeth von Görlitz, nach dem
Tod ihrer aller Tante Johanna
1406, der Witwe Herzog
Wenzels von Luxemburg, sei unrechtmäßig erfolgte
und die Herzogtümer seien als erledigte Lehn an das Reich heimgefallen.
Nachdem er den Einwohnern Luxemburgs am 8. April 1412 verboten hatte, dem
Herzogspaar zu huldigen, suchte er den Klagen über die "Fremdherrschaft"
im September 1413 mit dem Aufruf zum Widerstand gegen den Usurpator Anton
und der Mitteilung zu entsprechen, er habe den Ritter Hubart von Eltern
zum Hauptmann bestellt und ihn beauftragt, "unser und des reichs
banier upzuwerfen und zu furen"; bei Verhandlungen im August/September
1414 konnte ein Einvernehmen nicht erzielt werden.
Keine Einwände erhob SIGSMUND
gegen die Verehelichung seiner Nichte Elisabeth
von Görlitz mit dem als Bischof von Lüttich zurückgetretenen
Johann
von Bayern-Holland, dem 1419 die Hälfte Hollands als erbliches
Lehnseigentum und die Mitregentschaft in Seeland und Hennegau übertragen
wurden.
Bei SIGISMUNDS Tod
lebte außer seiner Tochter Elisabeth
nur noch ein weiteres Familienmitglied in agnatischer Deszendenz:
die zweimal verwitwete Pfandinhaberin des Herzogtums Luxemburg Elisabeth
von Görlitz, einziges Kind des 1396 verstorbenen dritten
Sohnes KARLS
IV., Johann
von Görlitz. Stets in Geldverlegenheiten, hatte sie
am 14. März 1427 im Vertrag von Dordrecht ihr in den wittelsbachischen
Niederlanden gelegenes Witwengut an Philipp III.
den Guten verkauft und ihm 1435 mit der Zusage für seine
Nachfolge in der Pfandschaft Luxemburg und Chiny gegen eine stattliche
Leibrente sogleich die Regierungsgeschäfte im Herzogtum übertragen.
Ohne sonderlich gestört zu werden, trieb der Herzog von Burgund umsichtig
die Eingliederung Luxemburgs in das sich langsam zu einem Reich ausbildende
Konglomerat der von ihm kontrollierten Landschaften voran. ALBRECHT
II. leitete daraufhin im Sommer 1439 über den Trierer
Erzbischof Jakob von Sierck Verhandlungen mit
Elisabeth über die Ablösung ihrer Pfandrechte ein.
Nach dem plötzlichen Tod des Königs gab seine Witwe Elisabeth,
die als Tochter Kaiser SIGISMUNDS als
die rechtmäßige Erbin des Landes galt, das Herzogtum Luxemburg
ihrer älteren Tochter Anna als
Mitgift in die Ehe mit Herzog Wilhelm III. von Sachsen-Meißen. Der
entsandte zwar einen Stathalter, zeigte sich aber bald bereit, für
den Betrag von 110.000 fl. die Pfandschaft auf Erzbischof Jakob zu übertragen.
Während dieser sich in Wien bei der Königin-Witwe und dem neuen
Herrscher FRIEDRICH III. um die Erledigung
der Formalitäten bemühte, verstand es Philipp
III., am 4. Oktober 1441 eine weitere Vereinbarung zu treffen,
der zufolge Elisabeth von Görlitz für
eine jährliche Leibrente von 7.000 fl. zugunsten des Herzogs von Burgund,
den sie zu ihrem Universalerben einsetzte, mit sofortiger Wirkung auf alle
Rechte in ihrem Wittum verzichtete und ihm allle herrscherlichen Prärogativen
im Herzogtum Luxemburg überließ. Danach übersiedelte Elisabeth
von Görlitz, als "die Tote Frau" in die luxemburgische
Volkstradition eingegangen, nach Trier, wo sie im repräsentativen
Luxemburger Hof residierte und dort am 3. August 1451 als
ultima familiae starb.