SIZILIEN, KÖNIGREICH
 

Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1956
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Sizilien
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I. HERRSCHAFT DER NORMANNEN UND STAUFER

[1] Die Zeit Rogers II.

Als Regnum Siciliae wurde das Reich bezeichnet, dessen Königswürde Roger II. von Hauteville, Graf von Sizilien im September 1130 vom Gegen-Papst Anaklet II. erlangte und zu dessen Herrscher er am 25. Dezember desselben Jahres in Palermo gekrönt wurde. Der neue Staat reichte vom Ceprano-Paß bis zur äußersten Spitze Siziliens. In den darauffolgenden Jahren wurde die nördliche Grenze bis zum Tronto-Fluß vorgeschoben und auch das autonome Herzogtum Neapel eingegliedert.
Rogers ursprüngliche Absicht war, seine Söhne als Mit-Könige der Teilreiche an der Herrschaft zu beteiligen. Aber der frühe Tod von einigen von ihnen und die Notwendigkeit, das Verhältnis zum Papsttum zu regeln (Verträge von Mignano) veranlaßten ihn zu einer territorialen Neuordnung, die auch in den folgenden Jahrzehnten bestehen blieb. Alle festländischen Gebiete des Königreiches nördlich des Sinni-Flusses in Kalabrien bis zum Tronto in den Abruzzen wurden in zwei Provinzen geteilt: Ducatus Apuliae und Principatus Capuae; die Provinz Sizilien umfaßte die Teile Kalabriens südlich des Sinni und die Insel Sizilien selbst. Zur Verwaltung dieses territorail komplexen Staatsgebildes bediente sich der neue König in modifizierter Form der Strukturen der Zentral- und lokalen Verwaltung, die ihm bisher in der Grafschaft Sizilien zur Verfügung gestanden haben und die sich aus byzantinischen, arabischen und franko-normannischen adminstrativen Traditionen herleiten: Er führte in den verschiedenen territorialen Einheiten des Königreiches Kämmerer und Justitiare ein, ohne jedoch die bestehenden gleichnamigen zentralen Ämter aufzuheben; ferner schuf er in Gestalt der duana de secretis ein neues Amt für Sizilien mit der ausschließlichen Aufgabe, die Insel Sizilien zu verwalten, und die zentrale Verwaltungsorganisation. Sie bestand aus einer kleinen Gruppe von Magnaten und Amtsträgern, unter denen der Admiral und der Kanzler große Bedeutung erlangten. Die Städte wurden dem König unterstellt, behielten aber gleichwohl häufig ihre alten Gebräuche und Gewohnheitsrechte bei. Der König bestimmte jeweils ihre Amtsträger (Strategen, Katepane, Judices), die er mit festumrissenen Aufgaben betraute. Neben der Verwaltung der Gerichtsbarkeit war es vornehmlich die Aufgabe des Königs, das Heer zu organisieren und zu befehligen. In dieser Hinsicht traf Roger einige umwälzende Entscheidungen, bei denen er Institutionen des Feudalsystems, das die Normannen in S-Italien eingeführt hatten, benutzte, um die Autorität des Königtums zu stärken. Als erster Souverän in Europa nach der langen Zeit der institutionellen Zersplitterung im frühen Mittelalter promulgierte Roger im Bewußtsein seiner einigenden Rolle und der Bedeutung  seiner Regierungsgewalt auf dem Hoftag des Jahres 1140 in Ariano Irpino dei Corpus von Gesetzen (Assisen von Ariano). In einer neuen und originellen Konzeption der Souveränität vereinigte sich hier die römisch-byzantinische imperiale Tradition mit der fränkischen Konzeption der persönlichen Bindung zwischen Herrscher und Volk. Der König war der Träger umfassender Autorität. Alle, die im Staat Macht ausübten, taten dies in direktem Auftrag des Königs, ohne ein festumrissenes Aufgabengebiet. Diese "reductio ad unum" aller öffentlicher Gewalten des Staates war mit der Konzeption einer persönlichen Bindung zwischen dem Souverän und dem Volk verbunden, so daß Treuebruch, der zum Verlust der königlichen Gnade führte, als schwerstes Delikt erscheinen mußte. Der König war mit seinen Untertanen direkt, das heißt ohne eine Mittlerfunktion einer staatlichen Organisation oder lehnsrechtliche Strukturen (die rein militärischer Natur waren), verbunden. In den folgenden Jahren konkretisierten sich diese theoretischen Voraussetzungen in der Ausbildung einer monarchischen Staatsform, die auf "bürokratischen" Strukturen beruhte, ihren Ursprung vom König nahm und auf diesen hin orientiert war, sowie in einem Feudalsystem, das nur einen Grundtyus des Lehens kannte, das "feudum in capite de domino rege". Dessen Inhaber war dem König oder dessen Amtsträger direkt und persönlich für seine taten und vor allem für die regelmäßige Leistung des Waffendienstes verwantwortlich, die in Proportion zu seinen Besitzverhältnissen stand.

[2] Das Königreich unter Wilhelm I.

Einige Jahre vor seinem Tod (26. Februar 1154) hatte Roger II. seinen Sohn Wilhelm (1120-1166) zum Mit-König eingesetzt (1151), um ihm dadurch die Nachfolge zu sichern. Der neue Herrscher sah sich einer äußerst schwierigen Situation gegenüber. Papst Hadrian IV. anerkannte seinen Königstitel nicht, der byzantinische Kaiser Manuel Komnenos und Kaiser FRIEDRICH I. BARBAROSSA hatten sich verbündet, um in das Königreich Sizilien einzufallen; einige normannische Grafen, die von König Roger mit Waffengewalt zur Botmäßigkeit gezwungen worden waren, verweigerten die Stellung des Aufgebots und strebten danach, die unabhängigen Herrschaften ihrer Väter wiederzugewinnen. Die Lage des jungen Königs besserte sich jedoch, als FRIEDRICH BARBAROSSA den Plan eines Feldzuges nach S-Italien aufgab; am 18. Juni 1156 schloß Wilhelm I. in Benevent Frieden mit dem Papst und erhielt (auch für seine Nachfolger) die Investitur mit dem Königreich. Der neue politische Kurs war hauptsächlich das Werk des admiratus admiratorum Maio von Bari. Seine Kenntnis der Funktionsmechanismen der Zentralregierung verführten ihn jedoch dazu, die Macht zu monopolisieren, so daß er schließlich am 10. November 1160 in einer Adelsverschwörung ermordet wurde. Sein Tod brachte eine tiefgreifende und radikale Änderung der Struktur der Zentralverwaltung mit sich. König Wilhelm setzte einen aus drei Personen bestehenden obersten Kronrat ein (familiares regis). Dieses neue Organ an der Spitze der Zentralregierung sollte von diesem Zeitpunkt an für die Verwaltung des Regnum Siciliae grundlegende Bedeutung haben. Die unterhalb des Familiarenrates stehende "reformierte" Curia regis verlor allmählich ihre ursprüngliche Charakteristik eines Organs, das sich aus den qualifiziertsten Mitgliedern der königlichen Entourage zusammensetzte, und wandelte sich zu einem hierarchisch gegliederten, aus spezialisierten Funktionsträgern bestehenden Instrument der Zentralverwaltung. Gleichzeitig mit diesem Strukturwandel fand eine Reform der peripheren Verwatungsorgane statt: Es wurden Funktionäre auf überprovinzialer Ebene eingesetzt, die die Aktivitäten der Amtsträger der Provinzen koordinieren und kontrollieren sollten. Durch dieses revolutionäre Experiment einer zentralisierten Bürokratie erfuhr das traditionelle Bild des Königs, der - in ständigem Kontakt mit dem Feudaladel - sich direkt den täglichen Regierungsgeschäften widmet, eine radikale Wandlung. Die faktische Isolierung wird bei einem zeitgenössischen Chronisten, dem sogenannten Hugo Falcandus deutlich geschildert: nach 1161 habe Wilhelm sich von den Regierungspflichten zurückgezogen und nach dem Vorbild arabischer Herrscher ein Leben "in wollüstigem Müßiggang, dem Luxus und Vergnügen hingegeben", geführt und seine ganze Energie auf den Bau eines prunkvollen Palastes ("Zisa" bei Palermo) konzentriert.

[3] Die Regentschaft Margaretes von Navarra und die Regierung Wilhelms II.

Infolge der Minderjährigkeit des Thronerben führte Königin Margarete von Navarra von März 1166 bis Ende 1171 die Regentschaft. Die Chronisten des 12. Jh. bieten einen parteiisches und daher verzerrtes Bild von den Aktivitäten der Regentin, das auch die moderne Geschichtsschreibung negativ beeinfluß hat. Die Analyse noch unedierten Urkundenmaterials führt jedoch zu einer Neubewertung der Politik der Königin Margarete, die erfolgreich darauf abzielte, das Leben der Monarchie zu "normalisieren". Dazu mußte der bürokratische Verwaltungsapparat wieder in Gang gesetzt und dem Feudaladel die Rolle, die ihm im Gefüge des Staates zukam, zugewiesen werden.
Ende 1171 übergab die Regentin dem jungen König Wilhelm II. (* 1154) ein Reich mit effiziernten Verwaltungsstrukturen. Zudem gewann die Figur des Herrschers dank der im kulturellen Ambiente Palermos in jener Zeit verbreiteten Werke Platons und seiner politischen Lehere ihr volles Prestige zurück. Das Konzept der Königsmacht als eines Amtes, das der König zur Ausführung des Willens Gottes benutzen solle, wurde aufgegeben: die neuen Ideen über das Königtum behaupteten die absolute Freiheit des Souveräns von allen zwängen und Konditionierungen; die einzigen Grenzen seiner Absolutheit setzte er sich selbst, und er müsse sie solange einhalten, bis er nicht ausdrücklich von ihnen Abstand genommen habe. Die familiares regis, an ihrer Spitze Erzbischof Walter von Palermo, kontrollierten alle Staatsgeschäfte. Die Curia regis hatte sich in Organe mit verschiedenen Kompetenzen organisiert.
Die Gründung und Konsolidierung des Königreiches Sizilien bedeutete für Europa und den Mittelmeerraum in der Mitte des 12. Jh. ein schwieriges politisches Problem. Anfangs wollten die beiden Königreiche (Byzanz und das Reich) die "sizilianische Frage" mit Waffengewalt lösen. FRIEDRICH BARBAROSSA und Manuel Komnenos verbündeten sich, um das Königreich zu erobern und unter sich aufzuteilen, da beide Ansprüche geltend machten. Die Situation änderte sich radikal nach 1156, als Papst Hadrian IV. das Königreich Sizilien anerkannte und es zwischen Papsttum und Reich definitiv zum Bruch kam. Wilhelm II. verstand es, eine Rolle in dem neuen politischen Kontext zu spielen: Er unterstützte den Papst und die oberitaliensichen Kommunen, war Vertragspartei im Frieden von Venedig (1177) und betrieb eine autonome Expansionspolitik im östlichen Mittlmeerraum. Der Tod ereilte ihn am 18. November 1189, während er mit dioplomatischen Vorbereitungen des 3. Kreuzzuges beschäftigt war.

[4] Das Ende der normannischen Dynastie. Die staufischeDynastie

Da Wilhelm II. keine leiblichen Erben besaß, hatter schon beizeiten Vorkehrungen zur Sicherung der Nachfolge getroffen. 1186 hatte er Konstanze, Tochter König Rogers II. und letzte legitime Nachfahrin der Dynastie der HAUTEVILLE, mit HEINRICH VI., dem Sohn zund Erben FRIEDRICH BARBAROSSAS, verheiratet. Diese Lösung fand einen heftigen Gegner im papst,d er sich als oberster Lehnsherr des Königreiches betrachtete, da dadurch die Präsenz des Kaisers in S-Italien ermöglicht wurde, die Rom bis dahin immer verhindert hatte. Auch ein teild es Adels des Königreiches bekämpfte diese Heirat und erhob Graf Tankred von Lecce, einen illegitimen Enkel König Rogers II., zum König. Der darauffolgende Krieg zwischen HEINRICH VI. und Tankred endete mit den Sieg des Kaisers und führte Ende 1194 zur Unio Regni ad Imperium. Bei seinem Tod am 28. September 1197 hinterließ HEINRICH VI. das Königreich seiner Gemahlin Konstanze und ihrem gemeinsamen Sohn FRIEDRICH II.