Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1956
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Sizilien
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I. HERRSCHAFT DER NORMANNEN UND STAUFER
[1] Die Zeit Rogers II.
Als Regnum Siciliae wurde das Reich bezeichnet, dessen
Königswürde Roger II. von Hauteville,
Graf von Sizilien im September 1130 vom Gegen-Papst
Anaklet II. erlangte und zu dessen Herrscher er am 25. Dezember
desselben Jahres in Palermo gekrönt wurde. Der neue Staat reichte
vom Ceprano-Paß bis zur äußersten Spitze Siziliens. In
den darauffolgenden Jahren wurde die nördliche Grenze bis zum Tronto-Fluß
vorgeschoben und auch das autonome Herzogtum Neapel eingegliedert.
Rogers ursprüngliche
Absicht war, seine Söhne als Mit-Könige der Teilreiche an der
Herrschaft zu beteiligen. Aber der frühe Tod von einigen von ihnen
und die Notwendigkeit, das Verhältnis zum Papsttum zu regeln (Verträge
von Mignano) veranlaßten ihn zu einer territorialen Neuordnung, die
auch in den folgenden Jahrzehnten bestehen blieb. Alle festländischen
Gebiete des Königreiches nördlich des Sinni-Flusses in Kalabrien
bis zum Tronto in den Abruzzen wurden in zwei Provinzen geteilt: Ducatus
Apuliae und Principatus Capuae; die Provinz Sizilien umfaßte
die Teile Kalabriens südlich des Sinni und die Insel Sizilien selbst.
Zur Verwaltung dieses territorail komplexen Staatsgebildes bediente sich
der neue König in modifizierter Form der Strukturen der Zentral- und
lokalen Verwaltung, die ihm bisher in der Grafschaft Sizilien zur Verfügung
gestanden haben und die sich aus byzantinischen, arabischen und franko-normannischen
adminstrativen Traditionen herleiten: Er führte in den verschiedenen
territorialen Einheiten des Königreiches Kämmerer und Justitiare
ein, ohne jedoch die bestehenden gleichnamigen zentralen Ämter aufzuheben;
ferner schuf er in Gestalt der duana de secretis ein neues Amt für
Sizilien mit der ausschließlichen Aufgabe, die Insel Sizilien zu
verwalten, und die zentrale Verwaltungsorganisation. Sie bestand aus einer
kleinen Gruppe von Magnaten und Amtsträgern, unter denen der Admiral
und der Kanzler große Bedeutung erlangten. Die Städte wurden
dem König unterstellt, behielten aber gleichwohl häufig ihre
alten Gebräuche und Gewohnheitsrechte bei. Der König bestimmte
jeweils ihre Amtsträger (Strategen, Katepane, Judices), die er mit
festumrissenen Aufgaben betraute. Neben der Verwaltung der Gerichtsbarkeit
war es vornehmlich die Aufgabe des Königs, das Heer zu organisieren
und zu befehligen. In dieser Hinsicht traf Roger
einige umwälzende Entscheidungen, bei denen er Institutionen des Feudalsystems,
das die Normannen in S-Italien eingeführt hatten, benutzte, um die
Autorität des Königtums zu stärken. Als erster Souverän
in Europa nach der langen Zeit der institutionellen Zersplitterung im frühen
Mittelalter promulgierte Roger im Bewußtsein
seiner einigenden Rolle und der Bedeutung seiner Regierungsgewalt
auf dem Hoftag des Jahres 1140 in Ariano Irpino dei Corpus von Gesetzen
(Assisen von Ariano). In einer neuen und originellen Konzeption der Souveränität
vereinigte sich hier die römisch-byzantinische imperiale Tradition
mit der fränkischen Konzeption der persönlichen Bindung zwischen
Herrscher und Volk. Der König war der Träger umfassender Autorität.
Alle, die im Staat Macht ausübten, taten dies in direktem Auftrag
des Königs, ohne ein festumrissenes Aufgabengebiet. Diese "reductio
ad unum" aller öffentlicher Gewalten des Staates war mit der Konzeption
einer persönlichen Bindung zwischen dem Souverän und dem Volk
verbunden, so daß Treuebruch, der zum Verlust der königlichen
Gnade führte, als schwerstes Delikt erscheinen mußte. Der König
war mit seinen Untertanen direkt, das heißt ohne eine Mittlerfunktion
einer staatlichen Organisation oder lehnsrechtliche Strukturen (die rein
militärischer Natur waren), verbunden. In den folgenden Jahren konkretisierten
sich diese theoretischen Voraussetzungen in der Ausbildung einer monarchischen
Staatsform, die auf "bürokratischen" Strukturen beruhte, ihren Ursprung
vom König nahm und auf diesen hin orientiert war, sowie in einem Feudalsystem,
das nur einen Grundtyus des Lehens kannte, das "feudum in capite de
domino rege". Dessen Inhaber war dem König oder dessen Amtsträger
direkt und persönlich für seine taten und vor allem für
die regelmäßige Leistung des Waffendienstes verwantwortlich,
die in Proportion zu seinen Besitzverhältnissen stand.
[2] Das Königreich unter Wilhelm I.
Einige Jahre vor seinem Tod (26. Februar 1154) hatte Roger II. seinen Sohn Wilhelm (1120-1166) zum Mit-König eingesetzt (1151), um ihm dadurch die Nachfolge zu sichern. Der neue Herrscher sah sich einer äußerst schwierigen Situation gegenüber. Papst Hadrian IV. anerkannte seinen Königstitel nicht, der byzantinische Kaiser Manuel Komnenos und Kaiser FRIEDRICH I. BARBAROSSA hatten sich verbündet, um in das Königreich Sizilien einzufallen; einige normannische Grafen, die von König Roger mit Waffengewalt zur Botmäßigkeit gezwungen worden waren, verweigerten die Stellung des Aufgebots und strebten danach, die unabhängigen Herrschaften ihrer Väter wiederzugewinnen. Die Lage des jungen Königs besserte sich jedoch, als FRIEDRICH BARBAROSSA den Plan eines Feldzuges nach S-Italien aufgab; am 18. Juni 1156 schloß Wilhelm I. in Benevent Frieden mit dem Papst und erhielt (auch für seine Nachfolger) die Investitur mit dem Königreich. Der neue politische Kurs war hauptsächlich das Werk des admiratus admiratorum Maio von Bari. Seine Kenntnis der Funktionsmechanismen der Zentralregierung verführten ihn jedoch dazu, die Macht zu monopolisieren, so daß er schließlich am 10. November 1160 in einer Adelsverschwörung ermordet wurde. Sein Tod brachte eine tiefgreifende und radikale Änderung der Struktur der Zentralverwaltung mit sich. König Wilhelm setzte einen aus drei Personen bestehenden obersten Kronrat ein (familiares regis). Dieses neue Organ an der Spitze der Zentralregierung sollte von diesem Zeitpunkt an für die Verwaltung des Regnum Siciliae grundlegende Bedeutung haben. Die unterhalb des Familiarenrates stehende "reformierte" Curia regis verlor allmählich ihre ursprüngliche Charakteristik eines Organs, das sich aus den qualifiziertsten Mitgliedern der königlichen Entourage zusammensetzte, und wandelte sich zu einem hierarchisch gegliederten, aus spezialisierten Funktionsträgern bestehenden Instrument der Zentralverwaltung. Gleichzeitig mit diesem Strukturwandel fand eine Reform der peripheren Verwatungsorgane statt: Es wurden Funktionäre auf überprovinzialer Ebene eingesetzt, die die Aktivitäten der Amtsträger der Provinzen koordinieren und kontrollieren sollten. Durch dieses revolutionäre Experiment einer zentralisierten Bürokratie erfuhr das traditionelle Bild des Königs, der - in ständigem Kontakt mit dem Feudaladel - sich direkt den täglichen Regierungsgeschäften widmet, eine radikale Wandlung. Die faktische Isolierung wird bei einem zeitgenössischen Chronisten, dem sogenannten Hugo Falcandus deutlich geschildert: nach 1161 habe Wilhelm sich von den Regierungspflichten zurückgezogen und nach dem Vorbild arabischer Herrscher ein Leben "in wollüstigem Müßiggang, dem Luxus und Vergnügen hingegeben", geführt und seine ganze Energie auf den Bau eines prunkvollen Palastes ("Zisa" bei Palermo) konzentriert.
[3] Die Regentschaft Margaretes von Navarra und die Regierung Wilhelms II.
Infolge der Minderjährigkeit des Thronerben führte
Königin
Margarete von Navarra von März 1166 bis Ende 1171 die Regentschaft.
Die Chronisten des 12. Jh. bieten einen parteiisches und daher verzerrtes
Bild von den Aktivitäten der Regentin, das auch die moderne Geschichtsschreibung
negativ beeinfluß hat. Die Analyse noch unedierten Urkundenmaterials
führt jedoch zu einer Neubewertung der Politik der Königin
Margarete, die erfolgreich darauf abzielte, das Leben der Monarchie
zu "normalisieren". Dazu mußte der bürokratische Verwaltungsapparat
wieder in Gang gesetzt und dem Feudaladel die Rolle, die ihm im Gefüge
des Staates zukam, zugewiesen werden.
Ende 1171 übergab die Regentin dem jungen König
Wilhelm II. (* 1154) ein Reich mit effiziernten Verwaltungsstrukturen.
Zudem gewann die Figur des Herrschers dank der im kulturellen Ambiente
Palermos in jener Zeit verbreiteten Werke Platons und seiner politischen
Lehere ihr volles Prestige zurück. Das Konzept der Königsmacht
als eines Amtes, das der König zur Ausführung des Willens Gottes
benutzen solle, wurde aufgegeben: die neuen Ideen über das Königtum
behaupteten die absolute Freiheit des Souveräns von allen zwängen
und Konditionierungen; die einzigen Grenzen seiner Absolutheit setzte er
sich selbst, und er müsse sie solange einhalten, bis er nicht ausdrücklich
von ihnen Abstand genommen habe. Die familiares regis, an ihrer
Spitze Erzbischof Walter von Palermo, kontrollierten alle Staatsgeschäfte.
Die Curia regis hatte sich in Organe mit verschiedenen Kompetenzen
organisiert.
Die Gründung und Konsolidierung des Königreiches
Sizilien bedeutete für Europa und den Mittelmeerraum in der Mitte
des 12. Jh. ein schwieriges politisches Problem. Anfangs wollten die beiden
Königreiche (Byzanz und das Reich) die "sizilianische Frage" mit Waffengewalt
lösen. FRIEDRICH BARBAROSSA und
Manuel Komnenos verbündeten sich,
um das Königreich zu erobern und unter sich aufzuteilen, da beide
Ansprüche geltend machten. Die Situation änderte sich radikal
nach 1156, als Papst Hadrian IV. das Königreich Sizilien anerkannte
und es zwischen Papsttum und Reich definitiv zum Bruch kam. Wilhelm
II. verstand es, eine Rolle in dem neuen politischen Kontext
zu spielen: Er unterstützte den Papst und die oberitaliensichen Kommunen,
war Vertragspartei im Frieden von Venedig (1177) und betrieb eine autonome
Expansionspolitik im östlichen Mittlmeerraum. Der Tod ereilte ihn
am 18. November 1189, während er mit dioplomatischen Vorbereitungen
des 3. Kreuzzuges beschäftigt war.
[4] Das Ende der normannischen Dynastie. Die staufischeDynastie
Da Wilhelm II. keine
leiblichen Erben besaß, hatter schon beizeiten Vorkehrungen zur Sicherung
der Nachfolge getroffen. 1186 hatte er Konstanze,
Tochter König Rogers II. und letzte
legitime Nachfahrin der Dynastie der HAUTEVILLE,
mit HEINRICH
VI., dem Sohn zund Erben FRIEDRICH
BARBAROSSAS, verheiratet. Diese Lösung fand einen heftigen
Gegner im papst,d er sich als oberster Lehnsherr des Königreiches
betrachtete, da dadurch die Präsenz des Kaisers in S-Italien ermöglicht
wurde, die Rom bis dahin immer verhindert hatte. Auch ein teild es Adels
des Königreiches bekämpfte diese Heirat und erhob Graf
Tankred von Lecce, einen illegitimen Enkel König
Rogers II., zum König. Der darauffolgende Krieg zwischen
HEINRICH VI. und Tankred
endete mit den Sieg des Kaisers und führte Ende 1194 zur
Unio Regni ad Imperium. Bei seinem Tod am 28. September 1197 hinterließ
HEINRICH VI. das Königreich seiner
Gemahlin Konstanze und ihrem gemeinsamen
Sohn FRIEDRICH
II.