Ältester Sohn des Herzogs
Adalbero von Kärnten und der Beatrix
von Schwaben, Tochter von Herzog Hermann II.
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 111
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10. MARKWART IV.
F. (1039 nach 28/11) nobilissimi ducis Adalberonis
filii Marchwart et Adalbero,
interiectu temporis Bebenbergensis ecclesie factus episcopus, ad altare
s. Marie in loco Geisenvelt tradiderunt predium Bernchoven (Berghofen G
Neuhausen AG Vilsbiburg) pro anima patris sui in eodem monasterio sepulti
in manum Eberhardi comitis (von Ebersberg) eiusdem Geisenveldensis ecclesie
constructoris,
Zeugen Heberhardus et Ernestus fratres eiusdem ducis,
Chuono de Ebenhusen, Chuono de Vochburch MB 14, 185; eV.
1035 Juni Bamberg siehe 8
c 1040 Marhwart de Viehtpach
Zeuge von Schenkungen des Grafen Adalbero II. von Ebersberg Hundt, Ebersberg
142 n 36 f.;
(nach 1045/53) siehe 11
1050 29/5 Regensburg Kaiser
HEINRICH III. bekundet, dass der Herzog (sic) Friedrich (sic
statt Markwart)
und sein Bruder (sic statt Vetter) Marchward (sic statt Friedrich) auf
dem Grunde des praedium Viehpach, das sie nach Erbrecht besaßen,
eine Kirche zu Ehren der Heiligen Maria und Georg erbauten und durch den
Bischof Michael (sic, 942-972) von Regensburg weihen ließen, ferner
von letzterem in Gegenwart prenominati augusti imperatoris die plef genannte
Freiheit (wohl pfarrliche Rechte) erwirkten und der Kirche Weingärten,
Äcker und Zehnten zuwandten DD 5, 550 f. n 395 (Fälschung noch
aus dem 11. Jh., vielfach anscheinend aus dem Gedächtnis)
c 1065 Marchwart,
Sohn des Herzogs Adalbero von Kärnten, seine Gattin Liutpirc
und seine Söhne übergeben dem Erzbischof Gebhard von Salzburg
(seit 1060) und seinem Vogte Engilpert den Zehnten von allen ihren in der
Diözese Salzburg gelegenen Stallhöfen, wofür sie den ganzen
Zehnten im Aflenztal (Obersteiermark), der zu der dortigen Kirche gehört,
erhalten, Spitzenzeugen Fridarich, Marchwart, Liutolt Salzb. UB 2, 161
ff. n 95
c 1067 6/6 Tolmein Marquard
Vogt des Bischofs Altwin von Brixen, udZ. Marcwardus,
item Marquardus Acta Tirol. 1, 67 n 183
c 1070 Ehevertrag des Freisinger Vizedoms Adalbert mit
seiner Gattin Bertha, Spitzenzeuge Heinrich
filius Marchwardi Carithiensis comitis
n Q 5, 319 f n 1469
1072 17/7 Michaelbeuern Einweihung der neuen Klosterkirche
durch Erzbischof Gebhard, Spitzenzeugen Ludwich comes et Chazale comes
et Marchwart et filius eius Marchwart
Salzb. UB 11, 771 ff.
1072 25/12 Bamberg rex (HEINRICH
IV.) Bertholdo duci Carnotensium ducatum sine legitima discussione
absenti abstulit et Marcwardo cuidam
propinquo suo tradidit Lamperti Annales ed. Holder-Egger 140
IV. 1074 15/6 Aquileja Marchward
Vogt des Patriarchen Sieghard Meichelbeck, Hist. Fris. 1 b,
521 n 1248 a
+ (1076) 16/6 St. Lambrecht: Marchwardus
institutor huius loci Necr. 2, 328.
Gemahlin:
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Liutbirg siehe oben zu c 1065; ihre Herkunft erhellt
aus dem Namen ihres zweitältesten Sohnes Liutold,
sie war eine Tochter Liutolds II. aus dem Hause der WILHELMINE und LIUTOLDE,
der Ahnen der Grafen von Plain (siehe da n 11)
+ 15/11 St. Lambrecht: Liupirgis ducissa Carynthie
mater fundatoris (ducis Heinrici) Necr. 2, 340
Admont: Liuza comitissa Necr. 2, 206.
Tangl Dr. Karlmann: Seite 231
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"Haus Eppenstein"
Der Mönch Burkhard von St. Gallen sagt, dass Kaiser
HEINRICH auf die Nachricht von der Wahl RUDOLFS
VON RHEINFELDEN zum deutschen König,
gleich nachdem er das Osterfest zu Verona zugebracht habe, unter Begleitung
des Herzogs Marquard und seines SohnesLiutolddurch
Kärnten nach Deutschland zurückgekehrt sei. Da nun dies im Jahre
1077 geschah und der Ostersonntag jenes Jahres auf den 16. April fiel,
so hätte nach dieser Nachricht, Herzog Marquard
am 16. April 1077 noch am Leben sein müssen. Dieser Nachricht steht
aber die Angabe in der Epochis Benedictino-Lambertinis entgegen, dass
Herzog Marquard
am 16. November des Jahres 1076 gestorben sei.
Nach Burkhard könnte Marquard
erst am 16. April 1077 gestorben sein, und doch erscheint sein Sohn
Liutold
in einer schon vor jenem Tage wahrscheinlich schon im März, vielleicht
gar schon im April jenes Jahres zu Pavia ausgestellten Urkunde als
Herzog.
Marquard und seine
Gemahlin Luitpurg, von der es unbekannt
ist, ob sie vor oder nach ihrem Gemahl gestorben ist, sollen zufolge der
im Stifte St. Lambrecht fortbestehenden Überlieferung in der Kirche
zu St. Martin im Greut, östlich von Neumarkt, wo Luitpurg ein
Frauenkloster gestiftet haben soll, begraben worden sein.
Herzog Marquard hinterließ
vier Söhne Luitold,
Heinrich,
Ulrich
und Hermann,
die als solche geschichtlich erweis bar sind. Außer diesen werden
noch drei andere Söhne Adalbero, Marquard und Hartmann und drei Töchter
Beatrix, Kunigunde und Hemma zugeschrieben.
1045/50
oo Liutbirg von Plain, Tochter des Grafen
Liutold II.
-15.11. vor 1103
Kinder:
Liutold
um 1045/50-12.5.1090
Heinrich III.
um 1050-4.12.1122
Markward Graf
- vor
16.6.1076
Ulrich Abt von St. Gallen
-21.12.1121
Hermann Bischof von Passau (1085-1087)
um 1055- 1087
Literatur:
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Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 171,199 - Hlawitschka Eduard:
Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts
und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen
um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite
51,121,125,169 - Klaar, Karl-Engelhard:
Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten, Klagenfurt 1966 Seite
97-107 - Tangl, Karlmann: Die Grafen, Markgrafen und Herzoge aus
dem Hause Eppenstein, Archiv XV Seite 231 -
Eine der Folgen des Sturzes des Kärntner Herzogs
Adalbero war die Rückgewinnung des Herzogtums für die SALIER
gewesen.
Deren Stellung im Lande blieb freilich schwach, wofür wiederum das
Fehlen größeren dortigen Besitzes der Hauptgrund ist. Als Herzog
Konrad II. im Jahre 1039 starb, ohne Söhne zu hinterlassen, behielt
König HEINRICH III., eben zur
Herrschaft gelangt, Kärnten zunächst in seiner Hand. Da er Bayern
bereits seit 1026 innehatte, dazu seit 1038 noch Schwaben, waren die süddeutschen
Herzogtümer unmittelbar beim Reiche, eine Kombination, die den ruhigen
Regierungswechsel vom Sommer 1039 mitbedingte.
Über die Angehörigen Herzog Adalberos
erfahren wir in dieser Zeit wenig. Ob seine Gattin ihn überlebt hat,
ist ungewiss [Nr. 21 c]. Die Söhne Markwart
und
Adalbero scheinen sich auf die bayerischen Besitzungen
gestützt und Rückhalt bei den ebersbergischen Verwandten gesucht
zu haben [Nr. 41-43]. Worte wie nobilissimi ducis filii, illustris prosapie
in diesen Zeugnissen mögen im ebersbergischen Geisenfeld, dem Markwart
und Adalbero
eine Seelgerätstiftung zugunsten ihres Vaters
zuwandten, nicht allzu viel bedeuten. Ein klarer Anspruch auf nicht zu
niedrige Einschätzung liegt in derartigen Epitheta aber doch - auch
die verlorengegangene Herrschaft konnte bewusstseinsbildend wirken. Dass
die Brüder sich dabei durch mehr verbunden fühlten, als durch
die gemeinsame Abkunft von Adalbero natürlicherweise gegeben war,
zeigt ihre Behandlung des Erbgutes: Dieses wurde zu gesamter Hand verwaltet.
Wie weit andererseits die Orientierung gerade nach den bayerischen Familienbesitzungen
ging, deutet die zweimal belegte Zubenennung de Viehtpach
[Nr. 43] an. Damit lässt erstmals ein Mitglied der MARKWART-Sippe,
soweit zu sehen ist, die Einnamigkeit des frühen Mittelalters hinter
sich. Bei Viehbach sollte es nicht bleiben; zunächst jedoch ist quellenmäßig
keine Einflussnahme
Markwarts
in Kärnten und in der Mark zu erkennen. Die dortige politische
Entwicklung sei hier kurz skizziert. - Das Herzogtum wurde erst 1047 von
HEINRICH III.
wieder ausgetan, und
zwar an Welf III. comitem Suevigenam, Welf dudum comitis filium, welcher
ein Neffe der Richlint in Nr. 43 war und nach deren und ihres Gatten Tode
das Kloster Ebersberg beschenkte. Die Gründer von Ebersberg haben
Herzog Welf sicher näher gestanden als die Söhne Herzog Adalberos,
denen er über jene gleichfalls - entfernter - verwandt war. Zwar verlautet
nichts davon, dass HEINRICH III. "voll
Misstrauen" davon abgesehen habe, dem Markwart
das
Herzogtum zu geben, doch dürfte er hinsichtlich der Ansprüche
Markwarts auf die Stellung, die einst
der SALIER Herzog Otto in Kärnten
aufgebaut hatte, mittlerweile anderen Sinnes geworden sein, als sein Handeln
beiAdalberos Absetzung im Jahre 1035 hatte erkennen lassen. Von
Welfs Tätigkeit als Herzog zeugt eine Gerichtsurkunde aus Viacenza,
insonderheit aber nahm er an dem Ungarnfeldzug des Jahres 1051 führenden
Anteil. Vier Jahre später beteiligte er sich an maßgebender
Stelle am Versuch des abgesetzten Bayern-Herzogs Konrad, die Krone zu erlangen,
und dies bereuend, wie es heißt, starb er noch 1055.
Unterdessen hatte die Kärntner Mark seit Herzog
Adalberos Absetzung Arnold inne, die Personalunion mit Kärnten
war also gelöst. Ihm folgte noch zu seinen Lebzeiten sein Sohn Gottfried,
Ungarnsieger von 1042, im Amte. Dieser erlag im Jahre 1050 persönlichen
Gegnern, doch sprechen gegen die Erwägung, er könnte ein Opfer
eppensteinischer
Rache geworden sein, die weiteren Beziehungen der letzteren
Familie zu HEINRICH III. Damit erlosch
die Familie der Lambacher Grafen (bis auf den heiligen Bischof Adalbero
von Würzburg). Die Mark erhielt Otakar, aus traungauischer Grafenfamilie;
er war mit einer Willibirg,
sehr wahrscheinlich Tochter Herzog Adalberos [Nr. 21 d], vermählt.
Trifft es zu, dass der 1061/62 auftretende Adalbero comes
der Sohn und spätere Nachfolger Otakars ist, so ist jener Eheschluß
auf etwa 1040/45 anzusetzen. In etwa dieselbe Zeit gehört auch die
Heirat
Markwarts mit Liutbirg
[Nr. 40 d], in der wohl eine Nichte des 1036 gefallenen Grafen Wilhelm
zu sehen ist . So war Markwart, der
sich nicht nur gleich nach seines Vaters Tod filius ducis Adalberonis
nannte [siehe außer Nr. 41 auch Nr. 47], und der in seinen letzten
Lebensjahren als Carinthiensis comes erscheint [Nr. 68], durch seine eigene
und seine Schwester Ehe mit dem Lande, das sein Vater innegehabt hatte,
neuerdings verwandtschaftlich eng verbunden, wobei Markwarts
Ehe als ein Akt der Aussöhnung mit Kärntner Rivalen besonders
wichtig ist. Diese Verbindung im Verein mit seinem dortigen Besitz, von
dessen Umfang Nr. 47 einen Begriff gibt, verschaffte ihm in Kärnten
eine Stellung von weitgehend - natürlich nicht rechtlich - herzogsähnlicher
Machtfülle. Diese Position mag es ihm ermöglicht haben, in die
Kämpfe gegen die unter Führung des 1053 abgesetzten Herzogs Konrad
von Bayern anrückenden Ungarn einzugreifen. Ein ausdrückliches
Zeugnis dafür fehlt, doch haben die provinciales, welche die von Konrad
in die Kärntner Grenzfeste Hengstburg geworfene ungarische Besatzung
verdrängten, einer planvollen Leitung kaum ermangelt, und hätten
andererseits Herzog Welf oder der Markgraf den Befehl geführt, so
widerspräche das Verschweigen des Namens jedenfalls dem üblichen
Gebrauche der Quellen. Aus Nr. 47 darauf zu schließen, dass die Hengstburg
von Leuten Markwarts zurückerobert
wurde, ist freilich kaum angängig, denn wenn
Markwart und seine Gattin um 1066 partem in ecclesia que
est in castro Heingist mit einer Edelmannshufe innehatten, so spricht dies
doch eher für Erbgut.
Die Stellung fand nach außen hin eine wichtige
Stärkung dadurch, dass Kaiser HEINRICH III.
dem Bruder Graf Markwarts, Adalbero,
an Weihnachten 1053 das Bistum Bamberg verlieh, wobei Adalbero übereinstimmend
als des Kaisers consobrinus bezeichnet wird. Dies ist mit der Verschwisterung
ihrer Mütter zu erklären [Nr. 21 c]; es zeigt die Bedeutung,
welche der Tatsache im vorliegenden Zusammenhange beigelegt wurde. Einen
weiteren Hinweis auf die königliche Verwandtschaft
Adalberos gibt
ein Brief HEINRICHS IV., in welchem
der junge König den Bischof als seinen nepos anspricht.
Die Bedeutung der Bamberger Bischofswürde für
die Stellung der EPPENSTEINER im Reiche wurde allerdings dadurch
erheblich gemindert, dass Adalbero bald nach dem Tode seines Erhebers gleichfalls
verstarb [1057 Februar 14: Reg. Bamberg. 1 nr.275, MdC 3 nr. 318], doch
selbst unter der Einschränkung ist die Bedeutung des Episkopats von
Markwarts
Bruder
für die Stellung der Familie im allgemeinen, rangmäßigen
Sinne eine wichtiger Schritt zurück zur alten Höhe gewesen. Die
neuerdings vorgetragene Vermutung allerdings, Gunther, Adalberos Nachfolger
auf dem Bischofsstuhle, könnte ein Neffe des letzteren gewesen sein,
hat wenig Wahrscheinlichkeit. Sie geht von der Annahme aus, Gunthers Mutter
Gerbirg sei eine Schwester Markwarts
und Adalberos gewesen. Es ist dies indes nicht mehr als
eine Möglichkeit, die zudem quellenmäßig minder zu stützen
ist, als die Herleitung Gunthers von der Familie der Markgrafen von Meißen.
Nach der Absetzung des rebellierenden Konrad im Jahre
1053 hatte Kaiser HEINRICH III. zur
gleichen Zeit, als er Adalbero auf den Bamberger Bischofsstuhl erhob,
das bayerische Herzogtum seinem Sohne HEINRICH
und später dessen Bruder Konrad verliehen, die beide noch
Kinder waren. Konrad starb 1055, worauf die Kaiserin
Agnes Bayern bekam und es zunächst über den Tod ihres
Gatten hinaus beibehielt. Das etwa zur gleichen Zeit erledigte Kärnten
wurde zu Jahresende an Konrad gegeben, cuidam cognato König
HEINRICHS IV., dem Bruder des Pfalzgrafen Heinrich. Sechs Jahre
später waren wieder beide Herzogtümer zu besetzen, indem die
Kaiserin gegen Ende ihrer Regentschaft Bayern dem sächsischen Grafen
Otto übertrug und Kärnten nach Konrads Tod dem ZÄHRINGER
Bertolt, der es jedenfalls de iure bis in die Anfangszeit des Investiturstreites
behielt. Wiederum verlautet kaum etwas über eine Tätigkeit dieser
beiden Herzöge in ihrem Amtsbereiche. Immerhin versuchte Herzog Konrad
im Herbst 1058, ducatum suum, quem tanto tempore metu rebellionis non inviserat,
von Süden her mit Waffengewalt in die Hand zu bekommen, doch wurde
er daran resistentibus sibi provincialibus noch in der Mark Verona gehindert.
Wenn Lampert von Hersfeld der ersteren Stelle anfügt, der Tod habe
ihn vom Einmarsche abgehalten, so deutet dies darauf hin, dass Konrad seine
Vorhaben nicht sogleich aufgegeben haben mag. Die Annahme, Graf
Markwart habe die Kärntner
beim siegreichen Widerstand gegen den rechtmäßigen Herzog angeführt,
entbehrt bei aller Möglichkeit der Quellengrundlage, und wenn Konrad
bereits im Markenbereich zur Umkehr gezwungen wurde, so ist eine Beteiligung
des Krainer Markgrafen Ulrich ebenso gut denkbar. - Kaum glücklicher
als Herzog Konrad war in Kärnten sein Nachfolger Bertolt. Für
ihn sind mehrere Aufenthalte in der Umgebung des Königs, zu welchem
er Beziehungen stark schwankender Verbundenheit unterhielt, bezeugt, doch
nur einer in Kärnten, der sich zudem auf die Mark Verona beziehen
dürfte. Immerhin bot die für einige Jahre weitgehend formal bekleidete
Kärntner Herzogswürde den ZÄHRINGERN eine der Voraussetzungen
zum Aufbau eines unabhängigen Herrschaftsgebietes in ihrer südwestdeutschen
Heimat. In Kärnten aber fallen gerade in die Zeit von Bertolts Dukat
die ersten in den Zeugnissen zu greifenden und schließlich erfolgreichen
Bemühungen Graf Markwarts, die
väterliche Würde für seine Familie zurückzuerlangen.
Die aus den Quellen der Jahre um 1040 gewonnenen Annahme,
dass sich die Söhne Herzog Adalberos nach dessen und ihrer
eigenen Verbannung stärker ihrer Position an der Isar zuwandten, gilt
nur bis etwa zum Ende der Regentschaft der Kaiserin
Agnes. Seither ist dann kein Schwanken in der Wahl des räumlichen
Mittelpunktes der MARKWART-Familie mehr zu beobachten. Für die 60-er
Jahre des 11. Jahrhunderts ist sicher bezeugt, was für die Amtszeit
des Herzogs Konrad III. von Kärnten allenfalls zu vermuten war: Eine
kräftige Initiative des Herzogssohnes
Markwart
im Südosten. Hier ist zuerst die Erlangung der Vogtei über
die Aquilejer Kirche zu nennen - ein Gewinn, der umso höher zu veranschlagen
ist, als dort, in der Mark Verona, der Schwerpunkt des Wirkens der frühen
Kärntner Herzöge gelegen zu haben scheint. Einen ungefähren
terminus ante quem für den Erwerb der Aquilejer Vogtei bietet Nr.
59, also vor ca. 1065, doch leidet die genauere zeitliche Fixierung ebenso
wie die Feststellung der Grundlage, welche Markwart
die Übernahme jener Funktion ermöglichte, unter der Unzuverlässigkeit
der Quellen. Die meisten einschlägigen Nachrichten beruhen auf zwei
ungedruckten Werken eines Görzer Historikers des 17. Jahrhunderts,
Martin Bauzer SJ., vor allem auf seiner "Rerum Noricarum et Foroiuliensium
narratio". Bauzer beruft sich auf urkundliche Quellen, die seither nicht
aufgetaucht sind, als der Grundlage seiner Mitteilungen. Demnach soll im
Jahre 1000 ein Markwart "Präfekt" in Aquileja gewesen sein, und 1031
soll Patriarch Poppo dort eine neue Kapitelverfassung eingeführt haben,
welche unter anderem den Kaiser und den Grafen von Görz zu Kapitularen
bestimmte. Des weiteren habe Poppo damals einem Markwart gegen Verzicht
auf die Präfektur die erbliche Vogtei übertragen. Es liegt tatsächlich
nahe, eine Verbindung der Görzer Grafenwürde mit der Vogtei,
für welche ausreichende Machtmittel im Nahbereich von Aquileja eine
Voraussetzung bildeten, anzunehmen. Dass indes "Graf von Görz damals
(1031) Marquard II. von Eppenstein"
war, dem die Domherrenstelle als dem von Poppo ernannten Aquilejer Vogt
zukommen sollte, und dass diesem Markwart
sein Sohn Herzog Adalbero
von Kärnten als Vogt gefolgt sei, ist schon rein chronologisch
gänzlich ungereimt. Aber auch die zunächst einleuchtendere Beziehung
der Bauzer'schen Angaben auf Markwart,
den Sohn (anstatt den Vater) Herzog Adalberos, ist unbefriedigend;
denn, wenn es schon wahrscheinlich ist, dass Poppo (1031!) dem Sohne des
ihm kaum freundlich gegenüberstehenden
Adalbero (Nr. 33) die
Vogtei anvertraut hat, so hätte Markwart
sie jedenfalls 1035 durch seine Verbannung eingebüßt;
ein "Markwart von Viehbach" ist dann
als Vogt von Aquielja schwer vorzustellen. Nicht minder fragwürdig
ist dessen Bezeichnung als comes Goricie im schlecht überlieferten
Quellengut aus Rosazzo (Nrn. 48, 53). Bei diesen Zeugnissen, Registernotizen
um 1400, ist rückwirkende Vereinheitlichung des Titels gegenüber
das 12. Jahrhundert hinaus anzunehmen, und es ist im ganzen wenig klar,
ob eine eigene Grafschaft damals überhaupt existiert hat. Auf eine
solche war Markwart
auch nicht angewiesen, da er über ansehnlichen Eigenbesitz
in der Aquilejer Umgebung verfügte [Nrn. 78,80,96], als er die dortige
Vogtei erlangte, was nach dem Gesagten doch wohl erst im Zuge seiner neuerlichen
Hinwendung nach dem Ostalpenland, also unter Patriarch Gotebolt, eher noch
unter dessen Nachfolger Rabenger (1049-1062 bzw. 1063-1068) geschehen sein
dürfte.
Wichtiger noch als diese für die nächste Generation
wertvolle Aktivität Markwarts
um Aquileja, welche mit der dortigen Vogtei einen wesentlichen Machtzuwachs
erbrachte, wurden für seine Familie die angelegentlichen Beziehungen
zu Salzburg, welche sich vielleicht schon in Nr. 44, sicher in Nrn. 45
und 49, vor allem aber in der großen Tauschurkunde von ca. 1065 (Nr.
147) niederschlagen. Diese gehört zu den Zeugnissen für das Bemühen
Erzbischof Gebharts, kanonische Zehentleistungen durchzusetzen, wobei mehrfach
Ablösungen der jeweiligen Zehentpflicht durch Besitzübertragung
an Salzburg vorkamen. In der Reihe der einschlägigen Urkunden fällt
außer Nr. 45 d gerade das Abkommen Markwarts
und seiner Familienangehörigen mit dem Erzbischof durch Ausführlichkeit
und Umfang auf, welche, verursacht durch die große Anzahl der von
dem Vertrage berührten Titel, eine Vorstellung vom Vermögen des
filius ducis geben. Selbstverständlich sah dieser darauf, den Vertrag
auch seinerseits vorteilhaft zu gestalten im Sinne einer Konzentration
seiner allodialen Rechte und Besitzungen. Die von Markwart
an Salzburg gegebenen Eigen in Oternitz und auf der Hengstburg
waren, wie gerade der Vergleich mit seinen weiterhin in der Urkunde genannten
Gütern lehrt, abgelegen, Hengist zudem durch bloße Anteilhaftigkeit
entwertet; dies dürfte auch der Grund für das Abstoßen
des vom sonstigen Gut Markwarts
mitnichten entlegenen Kirchenanteils zu Tiffen gewesen sein.
Die Einschränkung hinsichtlich der an Salzburg veräußerten
Zehentrechte in der Mark kam gerade dem Kerngebiet des Markwart-Besitzes
zugute. Die Stadelhöfe dabei verhältnismäßig stärker
zu belasten, war nichts Ungewöhnliches. Auf der anderen Seite muss
Salzburgs Gewinn noch immer beträchtlich gewesen sein, auch unter
der Annahme, dass Erzbischof Gebharts Gegenleistungen weithin nur die rechtliche
Anerkennung bereits bestehender Verhältnisse bedeuteten. Die Quelle
führt die von Markwart erworbenen
Zehentrechte in einer gewissen geographischen Gliederung auf: Jenen um
das Murtal bis zu seinem Scheitelpunkt bei Bruck (Aflenz, Weißkirchen,
Graslupp) folgen mehrere im Gebiet der Kärntner Seen (in Treffling,
Ma. Feicht, Himmelberg, Treffen, Molzbichl), sodann einige nochmals im
Murbereich unterhalb von Bruck und im Köflachtal, von den zuerst genannten
durch die Gleinalpe geschieden (in Adriarch, Piber), und schließlich,
nachgetragen wirkend, nochmals solche im Gebiet beiderseits der Seetaler
Alpen (in Lobming, St. Lambrecht). Mit dieser Aufzählung der Zehenten
stimmt die Reihenfolge der anschließend genannten Pfarrechte weitgehend
überein. Von allen diesen seinen Eigenkirchen und eventuellen weiteren
nördlich der Mur sollte Markwart
künftig ein Drittel des Zehnten zustehen, von der zuerst
genannten, Aflenz, sogar der volle. Hinzu kamen die vollen Pfarrechte bei
fünf dieser Kirchen sowie Tauf- und Begräbnisrecht bei den 7
übrigen. Dabei heben sich - auch wenn das Verzeichnis sich natürlich
auf die kirchlichen Schwerpunkte beschränkt - zwei Komplexe dichteren
Besitzers des Markwart
ab, der eine an der Mur in der heutigen Steiermark, der
andere etwa 50 km südwestlich davon, im Gebiete der großen Seen
des heutigen Kärntens. Die nächste Verbindung beider Komplexe
über Friesach befand sich in ihrem Nordteil durch die Besitzungen
im Graslupptal mit St. Lambrecht und Mariahof jedenfalls im engeren Einflussbereich
Markwarts, und (kirchlich von Salzburg
betreute) Eigenleute hatte er in Mühlen und Bischofsberg (bei Neumarkt)
sowie gegen Friesach, doch hat anscheinend erst Markwarts Sohn Heinrich
die südlich anschließende Lücke durch Lehensübernahme
zu schließen versucht (Nr. 73).
Außer diesen beiden verhältnismäßig
nahe benachbarten Besitzgruppen verfügte Markwart
noch über zwei weiter abgelegene. Die eine bilden jene
seit den bayerischen Anfängen der MARKWART-Sippe in deren Hand befindlichen
Güter an der Isar, auf die sich der Herzogssohn nach 1035/39 hatte
zurückziehen können [Nr. 43]; es fehlen jedoch Anzeichen dafür,
dass Markwart dem
Ausbau dieser Position späterhin noch besonders Augenmerk zugewandt
hätte, und in der folgenden Generation wurde durch zwei Jahrhunderte
hindurch vererbter dortiger Besitz veräußert [Nr. 83]. Zum anderen
finden sich mehrere Besitzungen
Markwarts
und seiner Söhne in Istrien, worauf im Zusammenhange der Aquilejer
Vogtei bereits hingewiesen wurde. Dieser letztgenannte Bereich zusammen
mit dem damit über den Predilpaß günstig verbundenen Kärntner
bedeutete auch ohne Legitimation durch das Herzogsamt eine sehr beachtliche
Machtstellung, welche Markwart
durch Schaffen je eines Schwerpunktes nördlich und südlich
des Alpenüberganges auf dem Wege der Klostergründung auszubauen
suchte. Über beide Punkte - St. Lambrecht in Steiermark und Rosazzo
in Friaul - ist für
Markwarts
Lebzeit allerdings unmittelbar nur wenig bekannt. In St. Lambrecht
konnte er sich auf die in seinem Abkommen mit Salzburg erstmals genannte
Eigenkirche stützend, als er zu einem und der Seinigen Seelenheil
auf ererbtem eigenen Grund abbatiam [...] edificare cepit.
Markwart hat wohl die Gründung
noch ziemlich weit gefördert; sein Sohn kann später von ihm sagen,
es habe der Tod ihn an der Vollendung seines frommen Unternehmens gehindert
(perfici non potuit; diese und die vorige Stelle aus Nr. 76), und im Kloster
wird seiner als des institutor huius loci gedacht [Nr. 54]. Bessere Kunde
vom Gründungsvorgang haben wir indes erst zwei Jahrzehnte nach Markwarts
Tod, und es scheint, als sei unterdessen im Fortschreiten des
Werkes ein gewisser Stillstand eingetreten; es wird darauf des Näheren
zurückzukommen sein. - Kaum genauer sind Markwarts
Beziehungen zu den Anfängen von St. Peter in Rosazzo zu fassen. Immerhin
wissen wir, dass dort zunächst Kanoniker nach Augustinerregel lebten,
welche eben damals im Anschluss an das Lateran-Konzil von 1059 eine erste
Zeit besonderer Wirksamkeit erfuhr. Dem neuen Stift hat anscheinend Markwarts
Mutter noch Besitz zugewandt; er selbst erscheint unter den ersten
Schenkern und außerdem als Vogt von Rosazzo (Nrn. 48, 53),
welche Funktion er demnach in Verbindung mit der Vogtei des Patriarchats
versah.
Etwa ein halbes Jahrzehnt nach den Vertrage mit Gebhart
von Salzburg, welcher einen Einblick in die Kärntner Machtstellung
Markwarts, soweit sie auf Besitz beruhen
konnte, vermittelte, finden sich Zeichen dafür, dass Markwart
diese seine Position durch ihre rechtliche Anerkennung zu vervollkommnen
strebte. Lampert von Hersfeld berichte, HEINRICH
IV. habe Herzog Bertolt das Herzogtum Kärnten unter Ungehung
des gerichtlichen Weges entzogen und es Marcwardo
cuidam propinquo suo übertragen [Nr. 50a; Weihnachten 1072], diese
Tat freilich ein halbes Jahr später Bertolt gegenüber heuchlerisch
bestritten und, Markwart verleugnend,
diesen als Usurpator öffentlicher Rechte hingestellt [Nr. 50 b]. Die
Darstellung Lamperts wirkt - gerade durch das sozusagen bedauernde Achselzucken
mit dem der König auf Bertolts Vorstellungen reagiert habe - so geschlossen
und einleuchtend, dass sie nicht selten als zutreffend gewertet wurde.
Tatsächlich bestand damals eine starke Spannung zwischen dem König
und Herzog Bertolt, und an quellenmäßigen Stützen für
Lamperts Schilderung lassen sich zwei freilich sehr späte anführen:
Die Bezeichnung Markwarts als dux
Carinthie in der Notae s. Lamberti in Karantia (15. Jh.) und die seiner
Gattin Liutbirg als ducissa Carinthye im jüngeren St.
Lambrechter Nekrolog [Nr. 40d; 14. Jh.]. Daraus geht immerhin hervor, dass
die spätere Überlieferung des Klosters in dessen Begründer
einen Herzog sah. Indes: Wäre Markwart
damals - 1072/73 - oder späterhin rechtens je Herzog geworden,
so könnten ihn die zeitnahen Quellen (außer Lampert), welche
zum Teil aus Markwarts
unmittelbarer Umgebung stammten, nicht ausschließlich
ohne Herzogstitel anführen. Auch könnte nicht zu 1077 von einer
Amtsenthebung Bertolts gesprochen werden [Nr. 56], wenn dieser das Herzogtum
bereits 1072 verloren hätte. Diesem Befunde entsprechen, hat die Forschung
denn auch zumeist Lamperts Nachricht verworfen. Die Einstellung der Beteiligten
dürfte Lampert aber zutreffend wiedergeben. Wie wenig Bertolt in Kärnten
vermochte, wurde bereits erwähnt, und ein faktisches Entgegenkommen
des auf Unterstützung angewiesenen Königs gegenüber seinem
in Kärnten einflussreichen Verwandten und jedenfalls potentiellen
Bundesgenossen ist nicht unwahrscheinlich. Dass Markwart
solche
Freihandgewährung entsprechend vergalt, zeigt die Tatsache, dass man
1077 in St. Gallen - ihn noch am Leben wähnend - annahm, er habe mit
seinem Sohne dem König den Rückmarsch aus Italien ermöglicht
[Nr. 58]. Unmittelbar ist uns, von jener Lampert-Stelle abgesehen, keine
reichspolitische Tätigkeit Markwarts
(+
1076; Nr. 54) überliefert. Durch seine Hinwendung zu
HEINRICH
IV. hat er aber den Söhnen die Richtung ihres künftigen
Handelns gewiesen, für das er ihnen durch sein erfolgreiches Bemühen
um die Grundlegung einer möglichst abgerundeten Herrschaft mit eigenem
Schwerpunkt zugleich auch die Möglichkeit geschaffen oder wiedergeschaffen
hat.
Klaar Karl-Engelhard: Seite 33-44
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)
Die Herrschaft der Eppensteiner in den Zeugnissen
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Nr. 40
Markwart "filius ducos"
a)
Abkunft von Herzog Adalbero und Beatrix quellenmäßig
unmittelbar gesichert: s. Nr. 41 und Reg. Bambg. 1 nr. 263 sowie allg.
Tyroller, Genealogie, 111 f. nr. 10. - Nur erwähnt sei die von Markwarts
Bezeichnung als propinquus (nicht: consanguineus) bei Lampert
von Hersfeld [Nr. 50] ausgehende Erwägung von Klebel, Verwandtschaftsbeziehungen,
18,
Markwart
könnte aus einer anderen Ehe Adalberos gestammt
haben.
b)
Sein jüngerer Bruder Adalbero (+ 1057; dazu allg.
Reg. Bambg. 1 nrn. 263-276) wurde 1053 zum Bischof von Bamberg erhoben
und beide Brüder erscheinen 1039 oder wenig später als volljährig
[Nr. 41], so dass für Markwart
ein Geburtsjahr etwa 1010/20 zu erschließen ist.
c)
Für die engere Familie Markwarts
selbst ist zunächst auf folgenden Eintrag im St. Galler Gedenkbuch
hinzuweisen, welcher wohl z. Zt. von Ulrichs Abbatiat (1077-1121) niedergeschrieben
wurde:
Marchwart, Liutpirch,
Marchwart,
Liutolt,
Heinrihc,
Hereman, Hereman, Heinrihc, Friderihc, Ruodpret.
D: Lib. confr. s. Galli, Sp. 219, ed. Piper, 73.
e)
Markwarts Gattin
Liutbirg
ist als solche urkundlich bezeugt: Nrn. 47,82. Die Eheschließung
dürfte angesichts des Vorhandenseins erwachsener Söhne um 1065
[Nr. 47] etwa 1045-1050 anzunehmen sein. Liutbirgs Herkunft ist
nicht sicher geklärt. Die Forschung hat in ihr früher sogar eine
Tochter Kaiser HEINRICHS IV.
gesehen, so - im Anschluss an Lazius - Scholliner, De Gerbirge,
625 (m. Stammtaf. V). Seit Tangl, Eppenstein 2, 383 f. und 3, 287 f., hat
man sich im allgemeinen eines Urteils enthalten, so auch Jaksch, Kärnten
1, 195.
Neuere Zuweisungsversuche haben Bracher, Laßnitztal,
83 (m. Stammtaf. S. 85), und Tyroller, Genealogie, 112 nr. 10 und 120 nr.
11, vorgelegt. Bracher vermutet für Liutbirg Zugehörigkeit
zu den sog. Lurngauern: Sie war eine Schwester des von ihm als Gatten der
bei Nr. 52 angeführten Cuniza angenommenen Waltchun gewesen, also
eine Tante Waldos. Dagegen hat sich Tyroller für Abkunft aus der Familie
von Herzog Adalberos Gegner Wilhelm, Grafen im Sanntale (s. untern
87 f.) ausgesprochen. Beide Thesen bedürfen gewisser Konstruktionen.
Der erstere arbeitet überwiegend besitzgeschichtlich, doch angesichts
der Unsicherheit, ob Erbschaften durch Filiation oder Verwitwung angetreten
wurden, gerade deshalb wenig gewiss (vgl. die in ähnlicher Richtung
suchenden, aber um eine ganze Generation anders liegenden Andeutungen von
Pirchegger, Landesfürst 1, Stammtafel IV). Tyrollers mehr vom Namengut
ausgehende These hat immerhin für sich, dass sie den Namen Herzog
Liutolts von Kärnten, des Sohnes Markwarts,
erklären kann: Liutbirgs Vater wäre demnach der UB. Sbg.
1, 268 ff. nrn. 33-34 (ca. 1002) in Gesellschaft eines Markwart als Zeuge
auftretende Salzburger Vogt Liutolt, Bruder des 1036 getöteten Grafen
Wilhelm, gewesen. Freilich ist auch dies nicht geradezu bewiesen (so Tyroller,
a.a.O., 116 Abs. d), fügt sich indes in den historischen Ablauf der
Rückkehr der Adalbero-Nachkommen nach Kärnten gut ein.
- Liutbirg starb November 15 eines unbekannten Jahres
(etwa im letzten Viertel des Jh.; Grenzen: Nrn. 47, 82): Liupirgis ducissa
Carinthyae, mater fundatoris zu XVII kal. dec. im Necr. St. Lamb. B
(ed. Pangerl, 213, ed. Herzberg-Fränkel, 340; Necr. A fehlt für
die letzten 4 Kalendermonate). - Die Annahme einer früheren Ehe Markwarts
mit einer Brigida bei Klebel, Aquileja, 403, und dems.,
Hohenstaufen (Stammtaf.), dürfte auf irriger Auffassung der in sich
äußerst verworrenen Quellen aus Rosazzo beruhen (vgl. Nr. 20
c), doch lassen besitzgeschichtliche Beobachtungen die Möglichkeit
einer früheren Ehe durchaus zu (s.unten 105 f.).
f)
An Kindern Markwarts
kennen wir:
1.
Markwart: s. Nr. 49 und oben Nr. 40 c; + wohl
vor 1077, da im Zusammenhange der Erbfolge nirgends erwähnt. Vermutungen
über den Todestag aufgrund Bernoldi chron. (ed. Pertz, 391 f.) von
Tangl, Eppenstein 3, 271 Anm. 147, führen nicht weiter. Vgl. Tyroller,
Genealogie, 113 nr. 16.
2.
Liutolt, Herzog von Kärnten: Siehe Nrn. 55-66.
3.
Heinrich, Herzog von Kärnten: Siehe Nrn. 67-100.
4.
Ulrich, Abt von St. Gallen (III.) und Patriarch von Aquileja
I.: Siehe Tyroller, Genealogie, 113 f nr. 19, und unten 109 f.
5.
Hermann, kaiserlicher Gegenbischof von Passau, evt. nach
Markwarts Großvater mütterlicherseits
genannt: Siehe Tyroller, Genealogie, 114 nr. 20, und unten 111.
Weiterhin werden als Kinder Markwarts in der Forschung angesehen:
(1.)
Eberhard, u.a. Abt von Ottobeuren und Tegernsee
(+ 1091).
Er wird in Tegernseer Quellen als Bruder eines Abtes
Ulrich von St. Gallen bezeichnet, woraus u.a. Lindner, Monast. Salzb.
198, 408, und ders., Monast. August., 89, sowie neuerdings wieder Bauerreiss,
Ottobeuren, 79 f. m. Stammtaf. S 108, entnehmen, er sei ein Sohn
Markwarts gewesen. Gegen diese
die Quellenaussage einengende, sonst nicht zu stützende Auffassung
bereits Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 64 f m. Anm. 100. Eine Erklärung
bietet jetzt Keller, Einsiedeln, 129 Anm. 238, indem er Eberhard
als den Bruder von Ulrichs III. von St. Gallen gleichnamigem Vorgänger
ansieht (1072-1076; vgl. Cont. cas. s. Galli, ed. Meyer von Knonau, 42
ff.). Damit ist Eberhards
Eintragung im St. Galler Necrolog ebenso
gut erklärt wie mit der namentlich von Bauerreiss mit entsprechenden
Konsequenzen sehr sicher vorgetragenen ersteren Annahme (a.a.O., 79 anm.
19: "Es ergibt sich folgender Stammbaum ...").
(2.)
Switger, Abt von St. Magnus: Bruder des Eberhard
(1.); seine Verknüpfung mit dem Kärntner
Markwart (Bauerreiss, Ottobeuren,
79 f. m. Stammtaf. S. 108) fällt mit der Ausscheidung Eberhards.
(3.)
Die noch MdC 4/II. Stammtaf. 1, Pirchegger, Steiermark
1, 123, Paschini, Friuli 1, 226 f., Wiesflecker, Reg. Görz 1 nr. 174,
Gewin, Herkunft 52 und 70, und Bauerreiss, Ottobeuren, 108 (Stammtaf.)
als Mutter des ersten SPANHEIMER Herzogs von Kärnten erscheinende
weitere Tochter Markwarts, Hedwig,
ist mit Tangl, Eppenstein 4, 164 ff., und besonders Klebel, Spanheimer,
61, zu eliminieren; Herzog Hermann III. von Kärnten, Markwarts
Sohn, war nicht der Onkel (patruus), sondern der Taufpate (patrinus)
Herzog Heinrichs IV. aus der neuen Dynastie der SPANHEIMER auch Tellenbach,
Reichsadel, 214 m. Anm. 102, und Tyroller, Genealogie, 109.
(4.)
Für eine Tochter Willa (Tyroller, Genealogie,
114 nr. 21:
Gattin des Aribo, des Gründers von Weißenohe
- GP 3/III, 294 nr. 1) fehlen Belege; der Name spricht ebenso gut
für Zugehörigkeit zur ebersbergischen Verwandtschaft. - Allgemein
gedenkt Heinrich (oben 3.) 1103 zwar ausdrücklich seiner Brüder,
deren einer,
Ulrich, damals noch lebte, doch ist von den Schwestern
keine Rede (Nr. 82).
g)
Markwart ist, ohne
das Herzogtum noch zu erlangen, 1076 Juni 16 gestorben: Nr. 54 und
unten 106 f.
Vgl. auch unten 99, 106 ff., 111.
Nr. 41 [1039 November 28 - 1053 Dezember 25]
An den Begräbnisort Herzog Adalberos, Kloster Geisenfeld, geben seine Söhne Markwart und Adalbero Besitz in Nieder-Bayern.
a)
nobilissimi ducis Adalberonis filii Marchwart
et Adalbero, interiectu temporis Babenpergensis ecclesie factus episcopus,
geben an Kloster Geisenfeld das predium Pernchouen dictum samt Zugehör
pro anima patris sui prefati ducis Adalberonis in eodem monasterio sepulti
in manus Heberhardi comitis eiusdem Geisenueldensis ecclesie constructoris.
Adhibiti vero sunt testes: Heberhardus et Ernestus, fratres eiusdem ducis,
Chvono de Ebenhusen u.a.
D: MB 14, 184 f., nr. 9, Trad. Geisenf. nr. 2. - R: MdC 3 nr. 256, Reg. Bambg. 1 nr. 265.
b)
Quidam illustris prosapie clericus Adalbero nomine et
germanus eius Marchwart
ducis Adalberonis filii dederunt ad altare sancte Marie in manus
Gerbirge abbatisse et advocati eius Erchengeri silvam, quam habuerunt in
loco Mospach.
D: MB 14, 183 f., nr. 7, Trad. Geisenf. nr. 6. - R: MdC 3 nr. 243, Reg. Bambg. 1 nr. 264.
Die zeitliche Abfolge der beiden Einträge in kopial
überlieferten Geisenfelder Traditionskodex nach Jaegers Ausgabe. Äußere
Datierungsmerkmale bilden wohl doch der Todestag Adalberos und das
Datum der Einsetzung seines gleichnamigen Sohnes als Bischof von Bamberg;
für den früheren Ansatz von b) durch Jaksch, MdC 3 nr. 243 (zu
1037-1039) lassen sich die weitgehende Übereinstimmung der Zeugenliste
mit jener von Trad. Geisenf. nr. 1 (1037; Gründungsschenkungen) und
das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf den vorangegangenen
Tod des Herzogs anführen. Dabei wäre indes, abgesehen von der
zu ändernden Reihung der Traditionen, vorauszusetzen, dass Markwart
und Adalbero
bereits zu Lebzeiten ihres Vaters über
den Besitz verfügten.
Pernchouen: Pirnkofen, Gde. Deutenkofen, LK. Landshut/Ndb.;
Mospach: Moosbach, Gde. Enzelhausen, LK. Mainburg/Ndb.). - Beide Liegenschaften
erscheinen noch in einem Geisenfelder Urbar des 15. Jh. (Jaeger, Trad.
Geisenf., Vorbem. zu nr. 3): e Hufen mit Wald zu Moosbach kamen Mitte 11.
Jh. auch von Graf Friedrich von Andechs an Geisenfeld (Trad. Geisenf. nr.
7). Vgl. allg. die Karte der Geisenfelder Besitzungen bei Jaeger. - Zu
den Brüdern Adalberos in a) siehe Tyroller, Genealogie, 111, nrn.
8-9. Pirchegger, Eigenkirchen, 279 Anm. 10, sieht in einem der Eberhard-Zeugen
in UB. Sbg. 1, 213 nr. 3, den Bruder des Herzogs. - Vgl. unten 96 f, 99.
Nr. 42 [ca. 1041]
Markwart (Marchuuart, Marchwart, Marhcvvart, Marcwart, Marchuart, Marhuuart) unter den ersten Zeugen mehrerer Passauer Traditionsnotizen aus der Zeit Bischof Berengars (1013-1045).
D: Trad. Pass. nr. 99 a zu 1013-1045 (a), nr. 104 zu 1013-11045 (b), nr. 106 zu 1013-1045 (c), nr. 110 zu um 1035 (d), nr. 111 zu um 1035 (e), nr. 118 zu 1038-1045 (f).
Da die Zeugenreihen von b), e) und f) auch sonst mehrfache
Überschneidungen aufweisen, ist Personenidentität dieser MARKWARTE
nicht unwahrscheinlich und b) wohl gleichfalls in die 2. Hälfte von
Berengars Sedenzzeit zu setzen. - Die Belege hier einzufügen,
wird besonders durch das zusätzliche Auftreten eines Adalbero unter
den Zeugen nahegelegt, wonach es sich um die Söhne Herzogs Adalberos
von Kärnten handeln kann:
e): Megingoz, Chazili, Marchuart, Deiotrich, Adalbero
u.a.
f): Chazili, Marhuuart, Adalbero u.a.
Nr. 43 [ca. 1040]
Marhwart de Viehpah fungiert als 1. bzw. 3. Zeuge in 2 Schenkungen des Grafen Adalbero und seiner Gattin Richlind an das von ihnen begründete Kloster Ebersberg.
D: Trad. Ebersbg. nrn. 36 (a) und 37 (b)
Datierung in die Gründungszeit von Kloster Ebersberg
nach Hundt. Zum inneren Zusammenhange der ebersbergischen Klostergründungen
(Kühbach, Geisenfeld, Ebersberg) vgl. Appelt, Göß, 13 ff.
- Der Bezug des Zeugen auf den Sohn Herzog Adalberos von Kärnten
wird nahegelegt vom Beinamen (vgl. Nrn. 2, 83) und den allgemein engen
eppensteinisch-ebersbergischen Familienbeziehungen;
der Schenker war demnach ein Onkel 2. Grades des Zeugen. Einer der weiteren
Zeugen, Magonus de Frichindorf, erscheint auch in Nr. 41 a. - Vgl. Tyroller,
Genealogie, 67 f. nr. 23 und 11 f. nr. 10., sowie Riedler, Oberviehbach,
307, und unten 97.
Nr. 44 [1041-1060]
Sigihart, Marchuuarth, Sigiboto, Ozi, Engilram, Liutbolt, Isincrim, Lanzo, Crim, Werinheri, Engilpraeth, Wolfpraezh, Wolfolth bezeugen einen Tausch zwischen einem Grafen Pabo und Erzbischof Balduin (von Salzburg), Gut in LK. Rosenheim/Obb. betreffend.
D: UB. Sbg. 1, 232 nr. 4
Datiert nach der Sedenzzeit Balduins. - Der Schenker,
als Graf in den Salzburger Quellen sonst nicht vorkommend, ist nach Tyroller,
Genealogie, 69 nr. 29, identisch mit dem Grafen im Chiemgau der D H II.
nr. 441 von 1021 und D H IV. nr. 97 von 1062 (!). - Vgl. unten 103.
Nr. 45 [1060-1076]
Verschiedene Markwart-Zeugenschuften in Salzburger Tauschurkunden.
a)
Anzo, Hartnit, Marhuuart,
Hartnit, Pabo, Irminfrit, Marhuuart, Ruutger, Dietpolt, Aribo bezeugen
eine Zehentregulierung zwischen dem Edlen Hartnit und Erzbischof Gebhart
von Salzburg.
D: UB. Stmk. 1 nr. 79 (zu ca. 1075), UB. Sbg. 2 nr. 97 (zu 1060-1088).
b)
Hartnit, Marchort,
Pabo, Hartan, Irminfrit, Marchart, Diepolt, Ruotker, Anzo, Aribo, Engilrich,
Reginpreht, Richer, Wernhart, Meinhalm, Rudeger, Wichart, Gundachar, Rupreht,
Haibarn, Eberolf bezeugen einen Zehnt- und Gütertausch zwischen Äbtissin
Richardis von Göß und Erzbischof Gebhart.
D: UB. Stmk. 1 nr. 69 (zu ca. 1070). MdC 1 nr. 24, UB. Sbg. 2 nr. 98 (zu 1060 bis 1088)
c)
Engilprecht, Wernherus, Eberhardus, Marhewardus,
Adalot, Aribo, Dietmarus et alii quam plures bezeugen einen Tausch
zwischen dem Edlen Aribo und Erzbischof Gebhart von Salzburg.
D: UB. Sbg. 2 nr. 99 (zu 1060-1088), MdC Erg.-Heft 1 nr. 327 a.
d)
Egilpreht, Hartnit, Odalschalch, Marhuuart,
item Maruuart, Meginhart, Gebehart, Hartnit, Ernest, Ger, Odalscalch, Amalrih,
Ekkihart, Hartwic, Guntheri, Eppo, Waltfrit, Tagani, Reginolt, Odalrich,
Etih bezeugen einen Zehntvergleich zwischen Erzbischof Gebhart und Bischof
Ellenhart von Freising.
D: UB. Stmk. 1 nr. 67 (zu ca. 1065). MdC 3 nr. 394, UB. Sbg. 2 nr. 104 (zu [1072 Mai]). - R: Reg. Görz 1 nr. 112.
Zur Reihe dieser "Zehntregulierungen" (vgl. UB. Sbg. 2
nr. 94, Vorbem., m. Lit.; dazu noch Tremel, Zehentwesen, und Lindner, Zehntwesen)
Erzbischof Gebharts gehören außerdem die nrn. 94, 95 (= hier
Nr. 47), 96, 110 und 112 von UB. Sbg. 2. den zeitlichen Ansatz erörterte
zuletzt Wonisch, Graslupptal, 8 Anm. 48, wonach für Nrn. 45 a-45 c
Entstehung zwischen 1060 und 1065 wahrscheinlich ist. Dazu passt jedenfalls
folgende, dem oben gegebenen weiteren zeitlichen Spielraum zugrunde liegende
Beobachtung: Das Auftreten von je einem oder zwei Markwarten in den auch
sonst ähnlichen Zeugenreihen (in deren meisten Mitgliedern Pirchegger,
Steir. Uradel 2, 50, Grundherren des Murtales erkennt) mehrerer Stücke
gerade dieser Urkundengruppe, der auch das große Abkommen des 1076
verstorbenen
Marchuuart, filius Adalberonis
ducis [Nr. 47; gleichfalls einem Markwart-Zeugen] mit dem Erzbischof zugehört,
macht Identität dieser Markwarte sehr wahrscheinlich. Es sei noch
besonders aufmerksam gemacht auf die Hervorhebung des 1. Markwart in Nr.
45 b durch Majuskeln und auf die Tatsache, dass der Schluss von Nr. 47
von der gleichen Hand wie Nr. 45 a geschrieben ist. - Eine Zuordnung auch
der Zeugen von UB. Sbg. 2 nr. 105 ([1074-1084]); Marchuuart filius Ascuini;
Marchwart Suevuus) und nr. 117 ([1100]; Marchwart) dürfte infolge
gänzlich anderer Datierungen, betreffe und Zeugenreihen nicht anzunehmen
sein. Die Namen in nr. 105 gehören überwiegend Anhängern
Erzbischof Gebharts der Zeit des Investitur-Streites an (siehe auch UB.
Sbg. 2 Nnr. 140; ein Markwart dementsprechend auch in MdC 3 nr. 498 aus
dem Jahre 1093: Erzbischof Tiemo für das spanheimische Kloster St.
Paul i. L.); vgl. Klebel, Verwandtschaftsbeziehungen, 13, und - anders
- Pirchegger, Landesfürst 1, 108 Anm. 61. - Siehe auch unten 103.
Nr. 46 [1063-1067] Juni 6, Tolmein
manu sui advocati Marcwardi handelt Patriarch Rabenger von Aquileja bei einem Zehnttausch zwischen seiner Kirche und der von Brixen unter Bischof Altwin. In einer Liste der den Tausch Billigenden stehen an 1. Stelle der Kleriker Hermann, an der Spitze der Laien 2 Markwarte, je ein Markwart erscheint auch zu Anfang der beiderseitigen Investiturzeugen.
D: UB. Krain 1 nr. 46 (zu ca. 1067 Juni 6), Trad. Brixen nr. 183 (zu 1060-1068 Juni 6). - R: MdC 3 nr. 336 (zu 1060-1068 Juni 6), Reg. Görz 1 nr. 94 (zu ca. 1067 Juni 6).
Datierung aufgrund der Todestage Ravengers (1068 Febr.
18) und seines Vorgängers Gotebold (1062 Dez. 27); vgl. Klebel, Aquileja,
419. - Zur "eppensteinischen"
Vogtei über Aquileja: Schmidinger, Patriarch, 49; zum Tausch
selbst: ebd. 42, und im allg. Rahmen der rechtsgeschichtlichen Entwicklung
Tremel, Zehentwesen, 10. Vgl. auch Nr. 51. - Jaksch, Kärnten 1, 195,
schließt aus der Bezeugung Markwarts
als Vogt von Aquileja auf endgültige Beilegung der
Differenzen von 1027 [Nr. 33], was etwas zu weit hergeholt erscheint. -
Der comes-Titel fehlt auch bei dem als Brixener Vogt fungierenden Chadalhoh;
vgl. Witte, Genealog. Untersuchungen, 427 Anm. 1. - Die Urkunde ist im
übrigen von Belang für die Erforschung der Edlinger, Herimanni,
für die seine einen frühen Beleg enthält; s. Klebel, Edlinger,
74 f. - Siehe unten 102, 112.
Nr. 47 [1065-1066]
Marchuuart, filius Adalberonis ducis, er uxor eius Liutpirc et filii eorum geben dem Erzbischof Gebhart von Salzburg
(1) die Zehntrechte aller ihrer Güter in episcopio Iuuauensi,
(2) in marcha autem non integre, sed tuntum de suis
et clientum suorum
curtibus stabularis, quas
vulgo stadelhof dicimus,
ferner der Salzburger
Kirche zu Händen des Erzbischofs und seines
Vogtes Engelbert
(3) predium Otarniza dictum et
(4) partem quam habuerunt in ecclesia que est in
castro Heingist, cum
uno nobilis viri manso
et
(5) partem suam de ecclesia ad Tiuina cum clerico ibidem
famulante et
ipsius beneficio atque manciptis;
sie erhalten dagegen an Zehnten
(1) decimas in valle Auoloniza ex toto ad ecclesiam eiusdem vallis, et
(2) ceterarum decimarum, quas tradiderunt, terciam partem
ad ecclesias
in subnotatis locis constructas: Wizinchiricha, Grazluppa,
Treueliccha, Fiuhta, Sulca, Treuena, Mulzpuhil, Agriah,
Pibera,
Lonicha, et ad ecclesiam sancti Lamperti in silva, et
si eis aut
posteris suis placitum fuerit ultra Moram fluvium ecclesiam
falere,
ferner an Pfarrechten für ihre Eigenkirchen
(3) (a) ecclesie sue ad Auoloniza et sacerdoti eidem ecclesie
ministranti bannum ab episcopo et ius baptizandi sepeliendique
et
omne illud reginem eccklesiasticum quo post episcopum
eiusque missum
plebesani utuntur, super omnes eiusdem vallis inhabitatores
und dieselben Rechte für ihre Kirchen
(b) ad Pibera [...] super omnes homines suos liberos
ac servos inter
Primarespurch et Dietenpurch er Perenovua habitantes,
(c) ad Agriach [...] super omnes vel suos vel aligenos
qui utrimque
prope Moram fluvium inter fonten iuxta Rotinstein quo
marcha et
comitatus ad Liubana terminantur et solitudinem inferius
iuxta
Steindorf sitam habitant.
(d) ad Munstiure quod et Mulzpuhil dicitur [...] super
omnes homines
suos liberos asc servos qui in eodem predio et in aliis
locis ad
idem predium pertinentibus habitant.
(e) ad Grazluppa [...] super omnes homines suos liberos
ac servos in
predio eorum utrimque prope Moram fluvium inter Vuigantesdorf
et
predium Fricchonis et Mulenarisdorf et Piscoffisperch
habitentes cum
his etiam qui ad Arnoltesperch et qui ad Arpindorf in
predio
abbatiam Gossiensem pertinente habitant, lediglich
(4) homines autem eorum servi ac liberi in predico Fricchonis
et
Mulenaresdorf et Piscoffisperch et inde deorsum
in ceteris locis ad
solitudinem Friesah ve(r)gentibus habitantes ab
ecclesia episcopi
eiusque sacerdote regantur.
(5) alle ihre übrigen freien und unfreien Leute
aber, die außerhalb
jener 5 Kirchspiele (3a-e) quacumque in hac provincia
wohnen, sollen
von diesen 5 Kirchen und denen zu Fuita, Trevena, Sulca,
Treuelicha,
Vizinchiricha, Lommicha et ab ecclesia sancti Lamberti
in silva et
ab earundem ecclesiarum sacerdotibus baptisma solummodo
et
sepulturam haben.
(6) exceptis hominibus eorum, qui infra terminos ecclesie
episcopi
adscriptos continentur.
Dies und die beiderseitige Investitur bezeugen:
Fridarich, Marchuuart,
Liuttolt, Perhtolt, Meginhart, Herimann, Engilpreht, Otto, Anzo, Volffram,
Hernust, Hartnit, Otto, Eppo, Crimolt, Ratpoto, Pezili, Heinrich.
D: UB. Stmk. 1 nr. 68 (zu ca. 1066; vgl. ebd. Erg.-Heft, 51), UB. Sbg. 2 nr. 95 (zu 1060-1076). - R: MdC 3 nr. 328 (zu 1065-1066; vgl. ebd. Erg.-Heft 1, 3), Reg. Görz 1 nr. 133 (zu ca. 1060-1076). - Übers.: Tangl, Eppenstein 2, 349 ff.
Als zeitlicher Ansatz der - wie die (trotz Jaksch, Kärnten 1, 245) rechtsgeschichtlich verwandten Nrn. 45a-d - undatierten Urkunde hat sich "ca. 1066" eingebürgert; vgl. die Angaben bei den Druckorten sowie Wonisch, Graslupptal, 8 Anm. 48, und Mezler-Andelberg, St. Lambrecht, 537 f.
Zur Lokalisierung der Ortsnamen: Die Zusammenstellung von Krone, Alpenländer, 370 Anm. 153, leidet unter Missverständnis, da sich in marcha (oben Abs. 2 der Leistungen Markwarts) nur auf die Zehntrechte bezieht. Im einzelnen (alphabetisch):
Agriah: Adriach bei Fronleiten; Zahn, Ortsnamenbuch, 3
Arnoltesperch: Adelsberg, Dorf nordwestlich Mariahof:
Zahn a.a.O., 2
Arpindorf: Adendorf, Dorf nordwestlich Mariahof: Zahn
a.a.O., 2
Auoloniza: Aflenz/Stmk. Der hiesige Markwart-Besitz dürfte
auf Nr. 32 zurückgehen. Später Propstei von St. Lambrecht.
Dietenburch: Nordöstlich Ligist auf dem Dietenberg
(über der Kainach); Zahn, a.a.O., 132; als Burgstall heute noch im
Gelände erkennbar: Baravalle, Burgen, 545. Vgl. zu Primaarespurch.
Fiuhta: Maria Feicht bei Feldkirchen/Kärnten
Grazluppa: Graslab bei Neumarkt/Stmk.; Zahn, a.a.O.,
228. Die Gegend ist altes Siedelland, der Name vermutlich langobardischer
Herkunft: Kranzmayer: Ortsnamenbuch 1, 52 und 118. Vgl. allg. Wonisch,
Graslupptal (m. Kte. S. 32/33).
Heingist: Hengstburg auf dem Wildoner Schloßberg.
- Die Kirche ist nicht identisch mit St. Maragrethen apud Hengist (UB.
Sbg. 2 ,r. 305); s. Pirchegger, Hensgstburg, 67, und ebenso Baravalle,
Burgen, 330.
s. Lampertus in silva: St. Lambrecht/Stmk.
Lomnicha: Lobming südwestlich Knittelfeld/Stmk.;
Zahn, a.a.O., 314.
Mulenarisdorf: Mühlen südöstlich Neumarkt/Stmk.;
Zahn, a.a.O., 347. (Ob nicht eher Mühldorf unmittelbar südsüdwestlich
Neumarkt?)
Mulzpuhil: Molzbichl, BH. Spittal/Drau. - Zur Ausdehnung
der Pfarrei: Klebel, Villach, 37 Anm. 106. - Die Stätte ist wenigstens
seit karolingischer
Zeit besiedelt, s. zuletzt Dolenz, Molzbichl.
Otarniza: Oternitz bei St. Florian an der Lasnitz (westlich
Leibnitz/Stmk.); Zahn, a.a.O., 366.
Perenovua: Bernau, Dorf bei Seding; Zahn, a.a.O., 33.
Pibera: Piber, Dorf nördlich Köflach; Zahn,
a.a.O., 38.
Piscoffisperch: Bischof(s)berg, Gehöft nordöstlich
Neumarkt; Zahn, a.a.O., 43. Entgegen der dort durchgeführten Trennung
der Belege ist Identität mit der Nennung in Nr. 5 anzunehmen.
Primarespurch: Wie Dietenpurch (siehe oben!) eine der
frühest bezeugten Burgen in Steiermark. Die von Zahn, a.a.O., 68,
bei Pichling südwestlich Köflach vermutete Anlage hat Ebner,
Primaresburg, anhand spezieller Geländeuntersuchung und der erreichbaren
Quellen einleuchtend auf den strategisch günstigen jetzigen Franziskanerkogel
westlich Köflach (Höhe 713) lokalisiert (mit Planskizzen). Baravalle,
Burgen, 563f., nimmt demgegenüber, ohne auf Einzelheiten einzugehen,
die Gegend von St. Johann (ca. 1500 m nördlich des Franziskaner-Kogels)
an.
Rotinstein fons: Quelle Kaltenrinn südwestlich Rötelstein/nordöstlich
Fronleiten; Zahn, a.a.O., 88.
Sulca: Himmelburg nordwestlich Feldkirchen/Kärnten
(slowenisch Sokava); Kranzmayer, a.a.O. 2, 102.
Tiuina: Tiffen bei Feldkirchen/Kärnten; Kranzmayer,
a.a.O., 2, 222. - Der Zehnte gelangte später von Erzbischof Gebhart
an Kloster Admont: UB. Sbg. 2 nr. 140 (S. 213); vgl. Klebel, Zehente, 351
f.
Treuena: Treffen bei Villach/Kärnten; Kranzmayer,
a.a.O. 2, 226. - Ursprgl. Königsgut; dortiger Besitz 878 an Altötting
( D Klm. nr. 14); 1007 von HEINRICH II.
zurückerworben: D H II nr. 133. Klebel, Villach, 33, nimmt an, dass
die Kirche um 1050 an Markwart gelangt war, doch ist Erbschaft nach seinem
Vater, der das Gut zur Zeit HEINRICHS II.
erlangt haben kann, wahrscheinlicher: Moro, Originalurkunde, 226. Unabhängig
von diesem auf die curtis des Karlmann-Diploms
zurückgehenden Güterkomplex ist auch Salzburg selbst seit 860
in T. begütert (D LD nr. 102, dazu Posch, Lokalisierung, 256, sowie
früher Klebel, Pfarren und Kirchen Kärntens 3, 107, 115). Zur
weiteren Besitz-Geschichte Kerkhoff, Veringen, 51-72, mit überzeugender
Umdatierung von MdC 3. nr. 501 auf 1172 (anstatt 1096).
Treuelicha: Treffling nordöstlich Sittal/Kärnten;
Kranzmayer, a.a.O. 2, 226.
Vuigantesdorf: Nordwestlich Neumarkt/Stmk; Zahn, a.a.O.,
498
Wizinchiricha: Weißkirchen bei Judenburg/Stmk;
Zahn, a.a.O., 489; vgl. Pusching, Weißkirchen.
Zur Gattin Markwarts s.
Nrn. 40 c-d; die Möglichkeit, aus dem Wechsel zwischen Singular und
Plural in der Urkunde Schlüsse auf Liutpirgs Besitzanteil zu
ziehen, beurteilt Pirchegger, Eigenkirchen, 282, skeptisch. Die ersten
Zeugen sind wahrscheinlich Markwarts Vetter (Sohn von Herzog Adalberos
Bruder Eppo; vgl. Trotter, Abstammung Friedrichs, 615, und Tyroller, Genealogie,
112 nr. 14) und 2 von Markwarts Söhnen (vgl. Nrn. 40 c und 40 e).
- Siehe auch unten 99, 103 ff., 120, 127, 130.
Nr. 48 (1070)
Millesimo LXX Heinricus patriarcha primus fundavit monasterium Rosacense er dedit ad ipsum locum manum Marquardi comitis Goricie Advocati ipsius loci silvam et communia pertinencia ad ipsum locum adherentes ei hoc est montes et valles a fonte Latina usque in colas sancti Johannis et usque ad cornu quod territorium erat nemus et silva.
D: Jaksch, Rosazzo, 237 n4. 4. - R: Reg. Görz 1 nr. 152 (S. 41)
Die vorliegende Görzer Registernotiz weist gewisse
Unstimmigkeiten auf. 1070 war Heinrich noch nicht Patriarch (1077-1084;
von Kehr, IP. 7/I, 57, irrtümlich als EPPENSTEINER bezeichnet),
andererseits hat Markwart,
der Sohn Herzog Adalberos, Heinrichs Patriarchat, nicht mehr
erlebt [Nr. 54]. Man hat demnach die Wahl zwischen der Annahme, die Begründung
Rosazzos falle bereits in die Zeit von Heinrichs Vorgänger Sighart
(1068-1077), und jener, Markwarts Name
sei irrigerweise angeführt. Letzterer Auffassung scheint Jaksch, a.a.O.,
231, zuzuneigen. Dass es sich um den filius ducis handelt, machen die Nrn.
46, 52, 53 wahrscheinlich. Diese parallelen Zeugnisse sprechen zugleich
für die erstere der obigen Möglichkeiten; Markwart ist sicher
mit der Klostergründung in Verbindung zu bringen, seine Beziehungen
speziell zu Patriarch Sighart gehen aus Nr. 51 hervor. - Vgl. unten 103,
106.
Nr. 49 1072, Michaelbeuren
Marchwart et filius eius March(wart) unter den Zeugen des Berichtes über Weihe und Exemptionsbestimmungen der neuerbauten Klosterkirche St. Michael zu Michaelbeuren durch Patriarch Sighart von Aquileja, Erzbischof Gebhart von Salzburg und Bischof Dietwin von Concordia.
D: UB. Sbg. 1, 773 nr. 1, Version A. - R: MdC 3 nr. 398, Reg. Görz 1 nr. 113
Der Michaelbeurener Traditionskodex enthält außer
diesem Bericht einen 2. (Version B; UB. Sbg. 1 ebd. in Paralleldruck),
welcher als Datum 1072 Juli 17 bietet; die Nennung der beiden Markwarte
im Zusammenhang mit Salzburger Angelegenheiten rückt also zeitlich
nahe an jene in Nr. 45. Zu den Zeugen, unter denen auch der in Nr. 46 auftretende
Chadalhoh erscheint, siehe Witte, Genealog. Untersuchungen, 425 f. - Vgl.
unten 103.
Nr. 50 Jahreswende 1072/73-1073 Sommer
a)
1072 Weihnachten, Bamberg: Rex natalem Domini Babenberg
celebravit. Ibi Bertholdo duci Carnotensium ducatum sine legittima discussione
absenti abstulit et Marcwardo cuidam propinquo suo tradidit.
D: Lamperti Hersf. ann. ad a. 1073, ed. Holder-Egger, 140, ed. Fritz, 164; MdC 3 nr. 399.
b)
1073 [Juli/Anf. August], Harzburg: (HEINRICH
IV. begibt sich auf die Kunde von
den sächsischen Unruhen hin mit seinen Beratern Eppo von Zeitz und
Benno von Osnabrück von Goslar aus auf die Harzburg). Casu quoque
nuper advenerat, nescio quid private causae acturus in palacio, Bertoldus
dux quondam Carentinorum. Huic rex quam sanctis obtestacionibus se purgabat,
quod ducatum eius nulli alii tradidisset, sed Marcwardum privata
presumptione fines alienos invasisse, nec ei quicquam de iure suo propterea
imminutum esse, si suo iniussu, sine consulto principum, honores publicos
homo ineptissimus temerasset. Ille licet haec ficta esse sciret et regis
maliciam non tam voluntate quam fortunae violantia correctam esse, tamen
suscepit satisfactionem.
D: Lamperti Hersf. ann. ad a. 1073, ebd. 163 bzw. 184;
MdC 3 nr. 400
Die von Lampert geschilderten Vorgänge haben jedenfalls
in dieser Form nicht stattgefunden, vielmehr ist anzunehmen, dass Markwart
weder damals noch späterhin das Herzogtum je de iure erlangt
hat. Im einzelnen siehe unten 106 f., 131.
Nr. 51 1074 Juni 15, Aquileja
in manum Sigehardi pathriarche suique aduocati Marchvardi anerkennt Bischof Ellenhart von Freising Zehntrechte der Aquilejer Kirche in Krain; zugleich werden Vereinbarungen über die Verwaltung dortigen Kirchengutes getroffen. Zeugen: de militibus Aquilegiensis ecclesie Ratpot, Marchuuart, [...], de familia [...].
D: UB. Krain 1 nr. 50. - R: Reg. Görz 1 nr. 98
Über Patriarch Sighart siehe zu Nr. 57; Bischof Ellenhart
reg. 1052-1078, vgl. Strzewitzek, Sippenbeziehungen, 229. - Vgl. Nr. 46
und unten 107 Anm. 66.
Nr. 52 [ca. 1075], St. Lorenzen (a. Hengstberg oder bei Bruneck?)
Marquart, Heinrich, Wolftrigil u. a. bezeugen, dass der Edle Walt sin Gut in loco Sulpa dem Bischof Altwin von Brixen tauschweise gegen Besitz in locis Riuna et Hengist überlassen hat.
D: UB. Stmk. 1 nr. 74 (zu ca. 1070), Trad. Brixen nr. 302 (zu ca. 1075-1090)
Sulpa: Sulmtal/Stmk.; Zahn, Ortsnamenbuch, 470; Riuna:
Reun/Stmk. (nordwestlich Graz); Zahn, a.a.O., 499; Hengist: Vgl. zu Nr.
47. - Walt = Waldo, Veranlasser der Gründung der Zisterze Reun. -
Bischof Altwin (1049-1097) hatte die von ihm vertauschten Besitzungen erst
kurz vorher von einer nobilis prosapie matrona Chuniza, welche sie hereditario
iure innegehabt hat, geschenkt bekommen: Trad. Brixen nr. 281 (vgl. ebd.
nr. 302, Vorbem.). Es handelt sich dabei um Orte, in denen auch Markwart,
Sohn Herzog Adalberos, über Besitz verfügte (s. Nr. 47);
außerdem erscheint Walt 1103 bei der Bestiftung des eppensteinischen
Familienklosters St. Lambrecht als 2. Zeuge [Nr. 82]. Es ist
daher sehr wahrscheinlich und der obigen Datierung zugrunde gelegt, dass
wenigstens der 1. Zeuge des vorliegenden Tausches der Kärntner Herzogsfamilie
zugehört, wobei fraglich bleibt, ob er der Sohn oder der Enkel Herzog
Adalberos ist; weiter ist wohl der 2. Zeuge der spätere Herzog
Heinrich III. von Kärnten. Als EPPENSTEINER sieht die
beiden auch an Pirchegger, Landesfürst 1, 60 f., Anm. 20. Ein Wolftrigel
erscheint in Beziehung zu dem "EPPENSTEINER" Friedrich (Siehe zu
Nr. 47) in Trad. Moosbg. nr. 128 = MdC Erg.-Heft 1 nr. 321 a. Zum möglichen
Familienzusammenhang siehe Klebel, Verwandtschaftsbeziehungen, 14, sowie
Pirchegger, a.a.O., 137 f., und Bracher, Laßnitztal, 81 f.; letztere
nehmen an. Walt sei Sohn der Cuniza gewesen und habe die Güter zurückgetauscht.
Nr. 53 [Vor 1076 Juni 16]
Anno domini millesimo decimo nono comes Marquardus <Goricie>, pater Ulrici patriarche et Heinrici comitis, dederunt bona in Poseliano an Rosazzo.
D: Jaksch, Rosazzo, 237 nr. 2. - R: Reg. Görz 1 nr. 152.
Offensichtlich irrig datierter Görzer Register-Eintrag
des 14. Jh., betr. Pasiano di Prato. Vgl. Jaksch, a.a.O., 233, und die
Innovation durch Patriarchen Ulrich ebd., 238 nr. 7, sowie unten 103,106.
Nr. 54 [1076] Juni 16
Markwart stirbt. - Vgl. MdC 3 nr. 437.
Marchwardus institutor huius loci, fundator.
D: Necr. s. Lamb., ed. Pangerl, 137, ed. Herzberg-Fränkel, 328.
Anlageeintrag (ca. 1170) im auf ältere Vorlage beruhenden
St. Lambrechter Necrolog A zu XVI kal. Julii; die Worte institutor huius
loci stehen über dem in Majuskeln geschriebenen Namen, fundator ist
späterer Zusatz. - Ein entsprechender, gleichfalls von anlegender
Hand stammender Eintrag findet sich im Necr. s. Lamb. B (Mitte 14. Jh.;
ed. Pangerl, 137 m. Anm. 45): Marchwardus
institutor huius loci, wozu später fundator primus 1096 gefügt
wurde. - In späterer Überlieferung erscheint als Todestag auch
November 16; siehe Wahnschaffe, Kärnten, 65 Anm. 199. - Von beiden
Möglichkeiten unabhängig ist die übliche Bestimmung des
in den Quellen fehlenden Todesjahres, da 1077 März-April bereits
Markwarts Sohn Liutold
als Herzog
erscheint [Nr. 57]. Trotzdem greift Pirchegger, Landesfürst 1, 13,
die ältere Zuweisung auf 1077 (so Scholliner, De Gerbirge, 623) wieder
auf, wofür Jaksch, Rosazzo, 237 nr. 4 = hier Nr. 48 kaum zureichenden
Anhalt bietet. Nur Druckfehler ist 1026: UB. Stmk., Erg.- Heft, 117. Als
Bestattungsort überliefert eine Quelle des 15. Jh. die Kirche Greith
bei Neumarkt/Stmk., wo er in Zisterzienserinnenkloster errichtet haben
soll: Notae s. Lamberti, ed. Hofmeister, 486; schon die zeitliche Ungereimtheit
jener Klostergründung lässt die gesamte Stelle mit Vorsicht aufnehmen,
doch scheint eine ausdrückliche Quelle für die von Jaksch, Kärnten
2, 264, behauptete Beisetzung in St. Lambrecht zu fehlen.