Markward II. (IV.)                                   Herzog von Kärnten (1073-1076)
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1010/20-16.4.1076
             (16.61076 Klaar)
 

Ältester Sohn des Herzogs Adalbero von Kärnten und der Beatrix von Schwaben, Tochter von Herzog Hermann II.
 

GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 111
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10. MARKWART IV.

F. (1039 nach 28/11) nobilissimi ducis Adalberonis filii Marchwart et Adalbero, interiectu temporis Bebenbergensis ecclesie factus episcopus, ad altare s. Marie in loco Geisenvelt tradiderunt predium Bernchoven (Berghofen G Neuhausen AG Vilsbiburg) pro anima patris sui in eodem monasterio sepulti in manum Eberhardi comitis (von Ebersberg) eiusdem Geisenveldensis ecclesie constructoris,
Zeugen Heberhardus et Ernestus fratres eiusdem ducis, Chuono de Ebenhusen, Chuono de Vochburch MB 14, 185; eV.
1035 Juni Bamberg siehe 8
c 1040 Marhwart de Viehtpach Zeuge von Schenkungen des Grafen Adalbero II. von Ebersberg Hundt, Ebersberg 142 n 36 f.;
(nach 1045/53) siehe 11
1050 29/5 Regensburg Kaiser HEINRICH III. bekundet, dass der Herzog (sic) Friedrich (sic statt Markwart) und sein Bruder (sic statt Vetter) Marchward (sic statt Friedrich) auf dem Grunde des praedium Viehpach, das sie nach Erbrecht besaßen, eine Kirche zu Ehren der Heiligen Maria und Georg erbauten und durch den Bischof Michael (sic, 942-972) von Regensburg weihen ließen, ferner von letzterem in Gegenwart prenominati augusti imperatoris die plef genannte Freiheit (wohl pfarrliche Rechte) erwirkten und der Kirche Weingärten, Äcker und Zehnten zuwandten DD 5, 550 f. n 395 (Fälschung noch aus dem 11. Jh., vielfach anscheinend aus dem Gedächtnis)
c 1065 Marchwart, Sohn des Herzogs Adalbero von Kärnten, seine Gattin Liutpirc und seine Söhne übergeben dem Erzbischof Gebhard von Salzburg (seit 1060) und seinem Vogte Engilpert den Zehnten von allen ihren in der Diözese Salzburg gelegenen Stallhöfen, wofür sie den ganzen Zehnten im Aflenztal (Obersteiermark), der zu der dortigen Kirche gehört, erhalten, Spitzenzeugen Fridarich, Marchwart, Liutolt Salzb. UB 2, 161 ff. n 95
c 1067 6/6 Tolmein Marquard Vogt des Bischofs Altwin von Brixen, udZ. Marcwardus, item Marquardus Acta Tirol. 1, 67 n 183
c 1070 Ehevertrag des Freisinger Vizedoms Adalbert mit seiner Gattin Bertha, Spitzenzeuge Heinrich filius Marchwardi Carithiensis comitis n Q 5, 319 f n 1469
1072 17/7 Michaelbeuern Einweihung der neuen Klosterkirche durch Erzbischof Gebhard, Spitzenzeugen Ludwich comes et Chazale comes et Marchwart et filius eius Marchwart Salzb. UB 11, 771 ff.
1072 25/12 Bamberg rex (HEINRICH IV.) Bertholdo duci Carnotensium ducatum sine legitima discussione absenti abstulit et Marcwardo cuidam propinquo suo tradidit Lamperti Annales ed. Holder-Egger 140
IV. 1074 15/6 Aquileja Marchward Vogt des Patriarchen Sieghard Meichelbeck, Hist. Fris. 1 b, 521 n 1248 a
+ (1076) 16/6 St. Lambrecht: Marchwardus institutor huius loci Necr. 2, 328.

Gemahlin:
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Liutbirg siehe oben zu c 1065; ihre Herkunft erhellt aus dem Namen ihres zweitältesten Sohnes Liutold, sie war eine Tochter Liutolds II. aus dem Hause der WILHELMINE und LIUTOLDE, der Ahnen der Grafen von Plain (siehe da n 11)
+ 15/11 St. Lambrecht: Liupirgis ducissa Carynthie mater fundatoris (ducis Heinrici) Necr. 2, 340
            Admont: Liuza comitissa Necr. 2, 206.


Markward II. bekam durch den kaiserlichen Cousin alle Allodien zurück, wurde Graf im Viehbachgau und in der Kärntner Mark und war ab 1056 der eigentliche Herr in Kärnten und verhinderte entschieden die Inbesitznahme durch die von der Kaiserin-Witwe Agnes eingesetzten landfremden Herzöge Welf III., Konrad III. und Berthold I. Er wurde 1070 Markgraf von Istrien-Krain, zog 1072 mit Kaiser HEINRICH IV. gegen Ungarn und wurde Herzog von Kärnten. Er half 1053-1055, den bayerischen Aufstand niederzuschlagen, stritt nach 1057 mit Bischof Adalberts Nachfolger und weigerte sich, die vom Bruder verliehenen Gebiete zurückzugeben. Er wurde Vogt von Aquileia, womit ein weiterer bedeutender Machtzuwachs verbunden war. Er war eine bedeutende kaiserliche Stütze, gründete das Kloster Lambrecht und wurde dessen Vogt, war auch zeitweise Vogt in Brixen.

Tangl Dr. Karlmann: Seite 231
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"Haus Eppenstein"

Der Mönch Burkhard von St. Gallen sagt, dass Kaiser HEINRICH auf die Nachricht von der Wahl RUDOLFS VON RHEINFELDEN zum deutschen König, gleich nachdem er das Osterfest zu Verona zugebracht habe, unter Begleitung des Herzogs Marquard und seines SohnesLiutolddurch Kärnten nach Deutschland zurückgekehrt sei. Da nun dies im Jahre 1077 geschah und der Ostersonntag jenes Jahres auf den 16. April fiel, so hätte nach dieser Nachricht, Herzog Marquard am 16. April 1077 noch am Leben sein müssen. Dieser Nachricht steht aber die Angabe in der Epochis Benedictino-Lambertinis entgegen, dass Herzog Marquard am 16. November des Jahres 1076 gestorben sei.
Nach Burkhard könnte Marquard erst am 16. April 1077 gestorben sein, und doch erscheint sein Sohn Liutold in einer schon vor jenem Tage wahrscheinlich schon im März, vielleicht gar schon im April jenes Jahres zu Pavia ausgestellten  Urkunde als Herzog.
Marquard und seine Gemahlin Luitpurg, von der es unbekannt ist, ob sie vor oder nach ihrem Gemahl gestorben ist, sollen zufolge der im Stifte St. Lambrecht fortbestehenden Überlieferung in der Kirche zu St. Martin im Greut, östlich von Neumarkt, wo Luitpurg ein Frauenkloster gestiftet haben soll, begraben worden sein.
Herzog Marquard hinterließ vier  Söhne Luitold, Heinrich, Ulrich und Hermann, die als solche geschichtlich erweis bar sind. Außer diesen werden noch drei andere Söhne Adalbero, Marquard und Hartmann und drei Töchter Beatrix, Kunigunde und Hemma zugeschrieben.
 
 
 
 

1045/50
   oo Liutbirg von Plain, Tochter des Grafen Liutold II.
              -15.11. vor 1103
 
 
 
 

Kinder:

  Liutold
  um 1045/50-12.5.1090

  Heinrich III.
  um 1050-4.12.1122

  Markward Graf
         - vor 16.6.1076

  Ulrich Abt von St. Gallen
        -21.12.1121

  Hermann Bischof von Passau (1085-1087)
  um 1055-   1087
 
 
 
 

Literatur:
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Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 171,199 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 51,121,125,169 - Klaar, Karl-Engelhard: Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten, Klagenfurt 1966 Seite 97-107 - Tangl, Karlmann: Die Grafen, Markgrafen und Herzoge aus dem Hause Eppenstein,  Archiv XV Seite 231 -



Karl-Engelhard Klaar: Seite 97-107
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)

Eine der Folgen des Sturzes des Kärntner Herzogs Adalbero war die Rückgewinnung des Herzogtums für die SALIER gewesen. Deren Stellung im Lande blieb freilich schwach, wofür wiederum das Fehlen größeren dortigen Besitzes der Hauptgrund ist. Als Herzog Konrad II. im Jahre 1039 starb, ohne Söhne zu hinterlassen, behielt König HEINRICH III., eben zur Herrschaft gelangt, Kärnten zunächst in seiner Hand. Da er Bayern bereits seit 1026 innehatte, dazu seit 1038 noch Schwaben, waren die süddeutschen Herzogtümer unmittelbar beim Reiche, eine Kombination, die den ruhigen Regierungswechsel vom Sommer 1039 mitbedingte.
Über die Angehörigen Herzog Adalberos erfahren wir in dieser Zeit wenig. Ob seine Gattin ihn überlebt hat, ist ungewiss [Nr. 21 c]. Die Söhne Markwart und Adalbero scheinen sich auf die bayerischen Besitzungen gestützt und Rückhalt bei den ebersbergischen Verwandten gesucht zu haben [Nr. 41-43]. Worte wie nobilissimi ducis filii, illustris prosapie in diesen Zeugnissen mögen im ebersbergischen Geisenfeld, dem Markwart und Adalbero eine Seelgerätstiftung zugunsten ihres Vaters zuwandten, nicht allzu viel bedeuten. Ein klarer Anspruch auf nicht zu niedrige Einschätzung liegt in derartigen Epitheta aber doch - auch die verlorengegangene Herrschaft konnte bewusstseinsbildend wirken. Dass die Brüder sich dabei durch mehr verbunden fühlten, als durch die gemeinsame Abkunft von Adalbero natürlicherweise gegeben war, zeigt ihre Behandlung des Erbgutes: Dieses wurde zu gesamter Hand verwaltet. Wie weit andererseits die Orientierung gerade nach den bayerischen Familienbesitzungen ging, deutet die zweimal belegte Zubenennung de Viehtpach  [Nr. 43] an. Damit lässt erstmals ein Mitglied der MARKWART-Sippe, soweit zu sehen ist, die Einnamigkeit des frühen Mittelalters hinter sich. Bei Viehbach sollte es nicht bleiben; zunächst jedoch ist quellenmäßig keine Einflussnahme Markwarts in Kärnten und in der Mark zu erkennen. Die dortige politische Entwicklung sei hier kurz skizziert. - Das Herzogtum wurde erst 1047 von HEINRICH III. wieder ausgetan, und zwar an Welf III. comitem Suevigenam, Welf dudum comitis filium, welcher ein Neffe der Richlint in Nr. 43 war und nach deren und ihres Gatten Tode das Kloster Ebersberg beschenkte. Die Gründer von Ebersberg haben Herzog Welf sicher näher gestanden als die Söhne Herzog Adalberos, denen er über jene gleichfalls - entfernter - verwandt war. Zwar verlautet nichts davon, dass HEINRICH III. "voll Misstrauen" davon abgesehen habe, dem Markwart das Herzogtum zu geben, doch dürfte er hinsichtlich der Ansprüche Markwarts auf die Stellung, die einst der SALIER Herzog Otto in Kärnten aufgebaut hatte, mittlerweile anderen Sinnes geworden sein, als sein Handeln beiAdalberos Absetzung im Jahre 1035 hatte erkennen lassen. Von Welfs Tätigkeit als Herzog zeugt eine Gerichtsurkunde aus Viacenza, insonderheit aber nahm er an dem Ungarnfeldzug des Jahres 1051 führenden Anteil. Vier Jahre später beteiligte er sich an maßgebender Stelle am Versuch des abgesetzten Bayern-Herzogs Konrad, die Krone zu erlangen, und dies bereuend, wie es heißt, starb er noch 1055.
Unterdessen hatte die Kärntner Mark seit Herzog Adalberos Absetzung Arnold inne, die Personalunion mit Kärnten war also gelöst. Ihm folgte noch zu seinen Lebzeiten sein Sohn Gottfried, Ungarnsieger von 1042, im Amte. Dieser erlag im Jahre 1050 persönlichen Gegnern, doch sprechen gegen die Erwägung, er könnte ein Opfer eppensteinischer Rache geworden sein, die weiteren Beziehungen der letzteren Familie zu HEINRICH III. Damit erlosch die Familie der Lambacher Grafen (bis auf den heiligen Bischof Adalbero von Würzburg). Die Mark erhielt Otakar, aus traungauischer Grafenfamilie; er war mit einer Willibirg, sehr wahrscheinlich Tochter Herzog Adalberos [Nr. 21 d], vermählt.
Trifft es zu, dass der 1061/62 auftretende Adalbero comes der Sohn und spätere Nachfolger Otakars ist, so ist jener Eheschluß auf etwa 1040/45 anzusetzen. In etwa dieselbe Zeit gehört auch die Heirat Markwarts mit Liutbirg [Nr. 40 d], in der wohl eine Nichte des 1036 gefallenen Grafen Wilhelm zu sehen ist . So war Markwart, der sich nicht nur gleich nach seines Vaters Tod filius ducis Adalberonis nannte [siehe außer Nr. 41 auch Nr. 47], und der in seinen letzten Lebensjahren als Carinthiensis comes erscheint [Nr. 68], durch seine eigene und seine Schwester Ehe mit dem Lande, das sein Vater innegehabt hatte, neuerdings verwandtschaftlich eng verbunden, wobei Markwarts Ehe als ein Akt der Aussöhnung mit Kärntner Rivalen besonders wichtig ist. Diese Verbindung im Verein mit seinem dortigen Besitz, von dessen Umfang Nr. 47 einen Begriff gibt, verschaffte ihm in Kärnten eine Stellung von weitgehend - natürlich nicht rechtlich - herzogsähnlicher Machtfülle. Diese Position mag es ihm ermöglicht haben, in die Kämpfe gegen die unter Führung des 1053 abgesetzten Herzogs Konrad von Bayern anrückenden Ungarn einzugreifen. Ein ausdrückliches Zeugnis dafür fehlt, doch haben die provinciales, welche die von Konrad in die Kärntner Grenzfeste Hengstburg geworfene ungarische Besatzung verdrängten, einer planvollen Leitung kaum ermangelt, und hätten andererseits Herzog Welf oder der Markgraf den Befehl geführt, so widerspräche das Verschweigen des Namens jedenfalls dem üblichen Gebrauche der Quellen. Aus Nr. 47 darauf zu schließen, dass die Hengstburg von Leuten Markwarts zurückerobert wurde, ist freilich kaum angängig, denn wenn Markwart und seine Gattin um 1066 partem in ecclesia que est in castro Heingist mit einer Edelmannshufe innehatten, so spricht dies doch eher für Erbgut.
Die Stellung fand nach außen hin eine wichtige Stärkung dadurch, dass Kaiser HEINRICH III. dem Bruder Graf Markwarts, Adalbero, an Weihnachten 1053 das Bistum Bamberg verlieh, wobei Adalbero übereinstimmend als des Kaisers consobrinus bezeichnet wird. Dies ist mit der Verschwisterung ihrer Mütter zu erklären [Nr. 21 c]; es zeigt die Bedeutung, welche der Tatsache im vorliegenden Zusammenhange beigelegt wurde. Einen weiteren Hinweis auf die königliche Verwandtschaft Adalberos gibt ein Brief HEINRICHS IV., in welchem der junge König den Bischof als seinen nepos anspricht.
Die Bedeutung der Bamberger Bischofswürde für die Stellung der EPPENSTEINER im Reiche wurde allerdings dadurch erheblich gemindert, dass Adalbero bald nach dem Tode seines Erhebers gleichfalls verstarb [1057 Februar 14: Reg. Bamberg. 1 nr.275, MdC 3 nr. 318], doch selbst unter der Einschränkung ist die Bedeutung des Episkopats von Markwarts Bruder für die Stellung der Familie im allgemeinen, rangmäßigen Sinne eine wichtiger Schritt zurück zur alten Höhe gewesen. Die neuerdings vorgetragene Vermutung allerdings, Gunther, Adalberos Nachfolger auf dem Bischofsstuhle, könnte ein Neffe des letzteren gewesen sein, hat wenig Wahrscheinlichkeit. Sie geht von der Annahme aus, Gunthers Mutter Gerbirg sei eine Schwester Markwarts und Adalberos gewesen. Es ist dies indes nicht mehr als eine Möglichkeit, die zudem quellenmäßig minder zu stützen ist, als die Herleitung Gunthers von der Familie der Markgrafen von Meißen.
Nach der Absetzung des rebellierenden Konrad im Jahre 1053 hatte Kaiser HEINRICH III. zur gleichen Zeit, als er Adalbero auf den Bamberger Bischofsstuhl erhob, das bayerische Herzogtum seinem Sohne HEINRICH und später dessen Bruder Konrad verliehen, die beide noch Kinder waren. Konrad starb 1055, worauf die Kaiserin Agnes Bayern bekam und es zunächst über den Tod ihres Gatten hinaus beibehielt. Das etwa zur gleichen Zeit erledigte Kärnten wurde zu Jahresende an Konrad gegeben, cuidam cognato König HEINRICHS IV., dem Bruder des Pfalzgrafen Heinrich. Sechs Jahre später waren wieder beide Herzogtümer zu besetzen, indem die Kaiserin gegen Ende ihrer Regentschaft Bayern dem sächsischen Grafen Otto übertrug und Kärnten nach Konrads Tod dem ZÄHRINGER Bertolt, der es jedenfalls de iure bis in die Anfangszeit des Investiturstreites behielt. Wiederum verlautet kaum etwas über eine Tätigkeit dieser beiden Herzöge in ihrem Amtsbereiche. Immerhin versuchte Herzog Konrad im Herbst 1058, ducatum suum, quem tanto tempore metu rebellionis non inviserat, von Süden her mit Waffengewalt in die Hand zu bekommen, doch wurde er daran resistentibus sibi provincialibus noch in der Mark Verona gehindert. Wenn Lampert von Hersfeld der ersteren Stelle anfügt, der Tod habe ihn vom Einmarsche abgehalten, so deutet dies darauf hin, dass Konrad seine Vorhaben nicht sogleich aufgegeben haben mag. Die Annahme, Graf Markwart habe die Kärntner beim siegreichen Widerstand gegen den rechtmäßigen Herzog angeführt, entbehrt bei aller Möglichkeit der Quellengrundlage, und wenn Konrad bereits im Markenbereich zur Umkehr gezwungen wurde, so ist eine Beteiligung des Krainer Markgrafen Ulrich ebenso gut denkbar. - Kaum glücklicher als Herzog Konrad war in Kärnten sein Nachfolger Bertolt. Für ihn sind mehrere Aufenthalte in der Umgebung des Königs, zu welchem er Beziehungen stark schwankender Verbundenheit unterhielt, bezeugt, doch nur einer in Kärnten, der sich zudem auf die Mark Verona beziehen dürfte. Immerhin bot die für einige Jahre weitgehend formal bekleidete Kärntner Herzogswürde den ZÄHRINGERN eine der Voraussetzungen zum Aufbau eines unabhängigen Herrschaftsgebietes in ihrer südwestdeutschen Heimat. In Kärnten aber fallen gerade in die Zeit von Bertolts Dukat die ersten in den Zeugnissen zu greifenden und schließlich erfolgreichen Bemühungen Graf Markwarts, die väterliche Würde für seine Familie zurückzuerlangen.
Die aus den Quellen der Jahre um 1040 gewonnenen Annahme, dass sich die Söhne Herzog Adalberos nach dessen und ihrer eigenen Verbannung stärker ihrer Position an der Isar zuwandten, gilt nur bis etwa zum Ende der Regentschaft der Kaiserin Agnes. Seither ist dann kein Schwanken in der Wahl des räumlichen Mittelpunktes der MARKWART-Familie mehr zu beobachten. Für die 60-er Jahre des 11. Jahrhunderts ist sicher bezeugt, was für die Amtszeit des Herzogs Konrad III. von Kärnten allenfalls zu vermuten war: Eine kräftige Initiative des Herzogssohnes Markwart im Südosten. Hier ist zuerst die Erlangung der Vogtei über die Aquilejer Kirche zu nennen - ein Gewinn, der umso höher zu veranschlagen ist, als dort, in der Mark Verona, der Schwerpunkt des Wirkens der frühen Kärntner Herzöge gelegen zu haben scheint. Einen ungefähren terminus ante quem für den Erwerb der Aquilejer Vogtei bietet Nr. 59, also vor ca. 1065, doch leidet die genauere zeitliche Fixierung ebenso wie die Feststellung der Grundlage, welche Markwart die Übernahme jener Funktion ermöglichte, unter der Unzuverlässigkeit der Quellen. Die meisten einschlägigen Nachrichten beruhen auf zwei ungedruckten Werken eines Görzer Historikers des 17. Jahrhunderts, Martin Bauzer SJ., vor allem auf seiner "Rerum Noricarum et Foroiuliensium narratio". Bauzer beruft sich auf urkundliche Quellen, die seither nicht aufgetaucht sind, als der Grundlage seiner Mitteilungen. Demnach soll im Jahre 1000 ein Markwart "Präfekt" in Aquileja gewesen sein, und 1031 soll Patriarch Poppo dort eine neue Kapitelverfassung eingeführt haben, welche unter anderem den Kaiser und den Grafen von Görz zu Kapitularen bestimmte. Des weiteren habe Poppo damals einem Markwart gegen Verzicht auf die Präfektur die erbliche Vogtei übertragen. Es liegt tatsächlich nahe, eine Verbindung der Görzer Grafenwürde mit der Vogtei, für welche ausreichende Machtmittel im Nahbereich von Aquileja eine Voraussetzung bildeten, anzunehmen. Dass indes "Graf von Görz damals (1031) Marquard II. von Eppenstein" war, dem die Domherrenstelle als dem von Poppo ernannten Aquilejer Vogt zukommen sollte, und dass diesem Markwart sein Sohn Herzog Adalbero von Kärnten als Vogt gefolgt sei, ist schon rein chronologisch gänzlich ungereimt. Aber auch die zunächst einleuchtendere Beziehung der Bauzer'schen Angaben auf Markwart, den Sohn (anstatt den Vater) Herzog Adalberos, ist unbefriedigend; denn, wenn es schon wahrscheinlich ist, dass Poppo (1031!) dem Sohne des ihm kaum freundlich gegenüberstehenden Adalbero (Nr. 33) die Vogtei anvertraut hat, so hätte Markwart sie jedenfalls 1035 durch seine Verbannung eingebüßt; ein "Markwart von Viehbach" ist dann als Vogt von Aquielja schwer vorzustellen. Nicht minder fragwürdig ist dessen Bezeichnung als comes Goricie im schlecht überlieferten Quellengut aus Rosazzo (Nrn. 48, 53). Bei diesen Zeugnissen, Registernotizen um 1400, ist rückwirkende Vereinheitlichung des Titels gegenüber das 12. Jahrhundert hinaus anzunehmen, und es ist im ganzen wenig klar, ob eine eigene Grafschaft damals überhaupt existiert hat. Auf eine solche war Markwart auch nicht angewiesen, da er über ansehnlichen Eigenbesitz in der Aquilejer Umgebung verfügte [Nrn. 78,80,96], als er die dortige Vogtei erlangte, was nach dem Gesagten doch wohl erst im Zuge seiner neuerlichen Hinwendung nach dem Ostalpenland, also unter Patriarch Gotebolt, eher noch unter dessen Nachfolger Rabenger (1049-1062 bzw. 1063-1068) geschehen sein dürfte.
Wichtiger noch als diese für die nächste Generation wertvolle Aktivität Markwarts um Aquileja, welche mit der dortigen Vogtei einen wesentlichen Machtzuwachs erbrachte, wurden für seine Familie die angelegentlichen Beziehungen zu Salzburg, welche sich vielleicht schon in Nr. 44, sicher in Nrn. 45 und 49, vor allem aber in der großen Tauschurkunde von ca. 1065 (Nr. 147) niederschlagen. Diese gehört zu den Zeugnissen für das Bemühen Erzbischof Gebharts, kanonische Zehentleistungen durchzusetzen, wobei mehrfach Ablösungen der jeweiligen Zehentpflicht durch Besitzübertragung an Salzburg vorkamen. In der Reihe der einschlägigen Urkunden fällt außer Nr. 45 d gerade das Abkommen Markwarts und seiner Familienangehörigen mit dem Erzbischof durch Ausführlichkeit und Umfang auf, welche, verursacht durch die große Anzahl der von dem Vertrage berührten Titel, eine Vorstellung vom Vermögen des filius ducis geben. Selbstverständlich sah dieser darauf, den Vertrag auch seinerseits vorteilhaft zu gestalten im Sinne einer Konzentration seiner allodialen Rechte und Besitzungen. Die von Markwart an Salzburg gegebenen Eigen in Oternitz und auf der Hengstburg waren, wie gerade der Vergleich mit seinen weiterhin in der Urkunde genannten Gütern lehrt, abgelegen, Hengist zudem durch bloße Anteilhaftigkeit entwertet; dies dürfte auch der Grund für das Abstoßen des vom sonstigen Gut Markwarts mitnichten entlegenen Kirchenanteils zu Tiffen gewesen sein. Die Einschränkung hinsichtlich der an Salzburg veräußerten Zehentrechte in der Mark kam gerade dem Kerngebiet des Markwart-Besitzes zugute. Die Stadelhöfe dabei verhältnismäßig stärker zu belasten, war nichts Ungewöhnliches. Auf der anderen Seite muss Salzburgs Gewinn noch immer beträchtlich gewesen sein, auch unter der Annahme, dass Erzbischof Gebharts Gegenleistungen weithin nur die rechtliche Anerkennung bereits bestehender Verhältnisse bedeuteten. Die Quelle führt die von Markwart erworbenen Zehentrechte in einer gewissen geographischen Gliederung auf: Jenen um das Murtal bis zu seinem Scheitelpunkt bei Bruck (Aflenz, Weißkirchen, Graslupp) folgen mehrere im Gebiet der Kärntner Seen (in Treffling, Ma. Feicht, Himmelberg, Treffen, Molzbichl), sodann einige nochmals im Murbereich unterhalb von Bruck und im Köflachtal, von den zuerst genannten durch die Gleinalpe geschieden (in Adriarch, Piber), und schließlich, nachgetragen wirkend, nochmals solche im Gebiet beiderseits der Seetaler Alpen (in Lobming, St. Lambrecht). Mit dieser Aufzählung der Zehenten stimmt die Reihenfolge der anschließend genannten Pfarrechte weitgehend überein. Von allen diesen seinen Eigenkirchen und eventuellen weiteren nördlich der Mur sollte Markwart künftig ein Drittel des Zehnten zustehen, von der zuerst genannten, Aflenz, sogar der volle. Hinzu kamen die vollen Pfarrechte bei fünf dieser Kirchen sowie Tauf- und Begräbnisrecht bei den 7 übrigen. Dabei heben sich - auch wenn das Verzeichnis sich natürlich auf die kirchlichen Schwerpunkte beschränkt - zwei Komplexe dichteren Besitzers des Markwart ab, der eine an der  Mur in der heutigen Steiermark, der andere etwa 50 km südwestlich davon, im Gebiete der großen Seen des heutigen Kärntens. Die nächste Verbindung beider Komplexe über Friesach befand sich in ihrem Nordteil durch die Besitzungen im Graslupptal mit St. Lambrecht und Mariahof jedenfalls im engeren Einflussbereich Markwarts, und (kirchlich von Salzburg betreute) Eigenleute hatte er in Mühlen und Bischofsberg (bei Neumarkt) sowie gegen Friesach, doch hat anscheinend erst Markwarts Sohn Heinrich die südlich anschließende Lücke durch Lehensübernahme zu schließen versucht (Nr. 73).
Außer diesen beiden verhältnismäßig nahe benachbarten Besitzgruppen verfügte Markwart noch über zwei weiter abgelegene. Die eine bilden jene seit den bayerischen Anfängen der MARKWART-Sippe in deren Hand befindlichen Güter an der Isar, auf die sich der Herzogssohn nach 1035/39 hatte zurückziehen können [Nr. 43]; es fehlen jedoch Anzeichen dafür, dass Markwart dem Ausbau dieser Position späterhin noch besonders Augenmerk zugewandt hätte, und in der folgenden Generation wurde durch zwei Jahrhunderte hindurch vererbter dortiger Besitz veräußert [Nr. 83]. Zum anderen finden sich mehrere Besitzungen Markwarts und seiner Söhne in Istrien, worauf im Zusammenhange der Aquilejer Vogtei bereits hingewiesen wurde. Dieser letztgenannte Bereich zusammen mit dem damit über den Predilpaß günstig verbundenen Kärntner bedeutete auch ohne Legitimation durch das Herzogsamt eine sehr beachtliche Machtstellung, welche Markwart durch Schaffen je eines Schwerpunktes nördlich und südlich des Alpenüberganges auf dem Wege der Klostergründung auszubauen suchte. Über beide Punkte - St. Lambrecht in Steiermark und Rosazzo in Friaul - ist für Markwarts Lebzeit allerdings unmittelbar nur wenig bekannt. In St. Lambrecht konnte er sich auf die in seinem Abkommen mit Salzburg erstmals genannte Eigenkirche stützend, als er zu einem und der Seinigen Seelenheil auf ererbtem eigenen Grund abbatiam [...] edificare cepit. Markwart hat wohl die Gründung noch ziemlich weit gefördert; sein Sohn kann später von ihm sagen, es habe der Tod ihn an der Vollendung seines frommen Unternehmens gehindert (perfici non potuit; diese und die vorige Stelle aus Nr. 76), und im Kloster wird seiner als des institutor huius loci gedacht [Nr. 54]. Bessere Kunde vom Gründungsvorgang haben wir indes erst zwei Jahrzehnte nach Markwarts Tod, und es scheint, als sei unterdessen im Fortschreiten des Werkes ein gewisser Stillstand eingetreten; es wird darauf des Näheren zurückzukommen sein. - Kaum genauer sind Markwarts Beziehungen zu den Anfängen von St. Peter in Rosazzo zu fassen. Immerhin wissen wir, dass dort zunächst Kanoniker nach Augustinerregel lebten, welche eben damals im Anschluss an das Lateran-Konzil von 1059 eine erste Zeit besonderer Wirksamkeit erfuhr. Dem neuen Stift hat anscheinend Markwarts Mutter noch Besitz zugewandt; er selbst erscheint unter den ersten Schenkern und außerdem als Vogt von Rosazzo (Nrn. 48, 53), welche Funktion er demnach in Verbindung mit der Vogtei des Patriarchats versah.
Etwa ein halbes Jahrzehnt nach den Vertrage mit Gebhart von Salzburg, welcher einen Einblick in die Kärntner Machtstellung Markwarts, soweit sie auf Besitz beruhen konnte, vermittelte, finden sich Zeichen dafür, dass Markwart diese seine Position durch ihre rechtliche Anerkennung zu vervollkommnen strebte. Lampert von Hersfeld berichte, HEINRICH IV. habe Herzog Bertolt das Herzogtum Kärnten unter Ungehung des gerichtlichen Weges entzogen und es Marcwardo cuidam propinquo suo übertragen [Nr. 50a; Weihnachten 1072], diese Tat freilich ein halbes Jahr später Bertolt gegenüber heuchlerisch bestritten und, Markwart verleugnend, diesen als Usurpator öffentlicher Rechte hingestellt [Nr. 50 b]. Die Darstellung Lamperts wirkt - gerade durch das sozusagen bedauernde Achselzucken mit dem der König auf Bertolts Vorstellungen reagiert habe - so geschlossen und einleuchtend, dass sie nicht selten als zutreffend gewertet wurde. Tatsächlich bestand damals eine starke Spannung zwischen dem König und Herzog Bertolt, und an quellenmäßigen Stützen für Lamperts Schilderung lassen sich zwei freilich sehr späte anführen: Die Bezeichnung Markwarts als dux Carinthie in der Notae s. Lamberti in Karantia (15. Jh.) und die seiner Gattin Liutbirg als ducissa Carinthye im jüngeren St. Lambrechter Nekrolog [Nr. 40d; 14. Jh.]. Daraus geht immerhin hervor, dass die spätere Überlieferung des Klosters in dessen Begründer einen Herzog sah. Indes: Wäre Markwart damals - 1072/73 - oder späterhin rechtens je Herzog geworden, so könnten ihn die zeitnahen Quellen (außer Lampert), welche zum Teil aus Markwarts unmittelbarer Umgebung stammten, nicht ausschließlich ohne Herzogstitel anführen. Auch könnte nicht zu 1077 von einer Amtsenthebung Bertolts gesprochen werden [Nr. 56], wenn dieser das Herzogtum bereits 1072 verloren hätte. Diesem Befunde entsprechen, hat die Forschung denn auch zumeist Lamperts Nachricht verworfen. Die Einstellung der Beteiligten dürfte Lampert aber zutreffend wiedergeben. Wie wenig Bertolt in Kärnten vermochte, wurde bereits erwähnt, und ein faktisches Entgegenkommen des auf Unterstützung angewiesenen Königs gegenüber seinem in Kärnten einflussreichen Verwandten und jedenfalls potentiellen Bundesgenossen ist nicht unwahrscheinlich. Dass Markwart solche Freihandgewährung entsprechend vergalt, zeigt die Tatsache, dass man 1077 in St. Gallen - ihn noch am Leben wähnend - annahm, er habe mit seinem Sohne dem König den Rückmarsch aus Italien ermöglicht [Nr. 58]. Unmittelbar ist uns, von jener Lampert-Stelle abgesehen, keine reichspolitische Tätigkeit Markwarts (+ 1076; Nr. 54) überliefert. Durch seine Hinwendung zu HEINRICH IV. hat er aber den Söhnen die Richtung ihres künftigen Handelns gewiesen, für das er ihnen durch sein erfolgreiches Bemühen um die Grundlegung einer möglichst abgerundeten Herrschaft mit eigenem Schwerpunkt zugleich auch die Möglichkeit geschaffen oder wiedergeschaffen hat.

Klaar Karl-Engelhard: Seite 33-44
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)

Die Herrschaft der Eppensteiner in den Zeugnissen
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Nr. 40          Markwart "filius ducos"

a)
Abkunft von Herzog Adalbero und Beatrix quellenmäßig unmittelbar gesichert: s. Nr. 41 und Reg. Bambg. 1 nr. 263 sowie allg. Tyroller, Genealogie, 111 f. nr. 10. - Nur erwähnt sei die von Markwarts Bezeichnung als propinquus (nicht: consanguineus) bei Lampert von Hersfeld [Nr. 50] ausgehende Erwägung von Klebel, Verwandtschaftsbeziehungen, 18, Markwart könnte aus einer anderen Ehe Adalberos gestammt haben.

b)
Sein jüngerer Bruder Adalbero (+ 1057; dazu allg. Reg. Bambg. 1 nrn. 263-276) wurde 1053 zum Bischof von Bamberg  erhoben und beide Brüder erscheinen 1039 oder wenig später als volljährig [Nr. 41], so dass für Markwart ein Geburtsjahr etwa 1010/20 zu erschließen ist.

c)
Für die engere Familie Markwarts selbst ist zunächst auf folgenden Eintrag im St. Galler Gedenkbuch hinzuweisen, welcher wohl z. Zt. von Ulrichs Abbatiat (1077-1121) niedergeschrieben wurde:
Marchwart, Liutpirch, Marchwart, Liutolt, Heinrihc, Hereman, Hereman, Heinrihc, Friderihc, Ruodpret.

D: Lib. confr. s. Galli, Sp. 219, ed. Piper, 73.

e)
Markwarts Gattin Liutbirg ist als solche urkundlich bezeugt: Nrn. 47,82. Die Eheschließung dürfte angesichts des Vorhandenseins erwachsener Söhne um 1065 [Nr. 47] etwa 1045-1050 anzunehmen sein. Liutbirgs Herkunft ist nicht sicher geklärt. Die Forschung hat in ihr früher sogar eine Tochter Kaiser HEINRICHS IV. gesehen, so - im Anschluss an Lazius - Scholliner, De Gerbirge, 625 (m. Stammtaf. V). Seit Tangl, Eppenstein 2, 383 f. und 3, 287 f., hat man sich im allgemeinen eines Urteils enthalten, so auch Jaksch, Kärnten 1, 195.
Neuere Zuweisungsversuche haben Bracher, Laßnitztal, 83 (m. Stammtaf. S. 85), und Tyroller, Genealogie, 112 nr. 10 und 120 nr. 11, vorgelegt. Bracher vermutet für Liutbirg  Zugehörigkeit zu den sog. Lurngauern: Sie war eine Schwester des von ihm als Gatten der bei Nr. 52 angeführten Cuniza angenommenen Waltchun gewesen, also eine Tante Waldos. Dagegen hat sich Tyroller für Abkunft aus der Familie von Herzog Adalberos Gegner Wilhelm, Grafen im Sanntale (s. untern 87 f.) ausgesprochen. Beide Thesen bedürfen gewisser Konstruktionen. Der erstere arbeitet überwiegend besitzgeschichtlich, doch angesichts der Unsicherheit, ob Erbschaften durch Filiation oder Verwitwung angetreten wurden, gerade deshalb wenig gewiss (vgl. die in ähnlicher Richtung suchenden, aber um eine ganze Generation anders liegenden Andeutungen von Pirchegger, Landesfürst 1, Stammtafel IV). Tyrollers mehr vom Namengut ausgehende These hat immerhin für sich, dass sie den Namen Herzog Liutolts von Kärnten, des Sohnes Markwarts, erklären kann: Liutbirgs Vater wäre demnach der UB. Sbg. 1, 268 ff. nrn. 33-34 (ca. 1002) in Gesellschaft eines Markwart als Zeuge auftretende Salzburger Vogt Liutolt, Bruder des 1036 getöteten Grafen Wilhelm, gewesen. Freilich ist auch dies nicht geradezu bewiesen (so Tyroller, a.a.O., 116 Abs. d), fügt sich indes in den historischen Ablauf der Rückkehr der Adalbero-Nachkommen nach Kärnten gut ein. - Liutbirg starb November 15 eines  unbekannten Jahres (etwa im letzten Viertel des Jh.; Grenzen: Nrn. 47, 82): Liupirgis ducissa Carinthyae, mater fundatoris zu XVII kal. dec. im Necr. St. Lamb. B (ed. Pangerl, 213, ed. Herzberg-Fränkel, 340; Necr. A fehlt für die letzten 4 Kalendermonate). - Die Annahme einer früheren Ehe Markwarts mit einer Brigida bei Klebel, Aquileja, 403, und dems., Hohenstaufen (Stammtaf.), dürfte auf irriger Auffassung der in sich äußerst verworrenen Quellen aus Rosazzo beruhen (vgl. Nr. 20 c), doch lassen besitzgeschichtliche Beobachtungen die Möglichkeit einer früheren Ehe durchaus zu (s.unten 105 f.).
 

 f)
An Kindern Markwarts kennen wir:

1.
Markwart: s. Nr. 49 und oben Nr. 40 c; + wohl vor 1077, da im Zusammenhange der Erbfolge nirgends erwähnt. Vermutungen über den Todestag aufgrund Bernoldi chron. (ed. Pertz, 391 f.) von Tangl, Eppenstein 3, 271 Anm. 147, führen nicht weiter. Vgl. Tyroller, Genealogie, 113 nr. 16.

2.
Liutolt, Herzog von Kärnten: Siehe Nrn. 55-66.

3.
Heinrich, Herzog von Kärnten: Siehe Nrn. 67-100.

4.
Ulrich, Abt von St. Gallen (III.) und Patriarch von Aquileja I.: Siehe Tyroller, Genealogie, 113 f nr. 19, und unten 109 f.

5.
Hermann, kaiserlicher Gegenbischof von Passau, evt. nach Markwarts Großvater mütterlicherseits genannt: Siehe Tyroller, Genealogie, 114 nr. 20, und unten 111.

Weiterhin werden als Kinder Markwarts in der Forschung angesehen:

(1.)
Eberhard, u.a. Abt von Ottobeuren und Tegernsee (+ 1091).
Er wird in Tegernseer Quellen als Bruder eines Abtes Ulrich von St. Gallen bezeichnet, woraus u.a. Lindner, Monast. Salzb. 198, 408, und ders., Monast. August., 89, sowie neuerdings wieder Bauerreiss, Ottobeuren, 79 f. m. Stammtaf. S 108, entnehmen, er sei ein Sohn Markwarts gewesen. Gegen diese die Quellenaussage einengende, sonst nicht zu stützende Auffassung bereits Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 64 f m. Anm. 100. Eine Erklärung bietet jetzt Keller, Einsiedeln, 129 Anm. 238, indem er Eberhard als den Bruder von Ulrichs III. von St. Gallen gleichnamigem Vorgänger ansieht (1072-1076; vgl. Cont. cas. s. Galli, ed. Meyer von Knonau, 42 ff.). Damit ist Eberhards Eintragung im St. Galler Necrolog ebenso gut erklärt wie mit der namentlich von Bauerreiss mit entsprechenden Konsequenzen sehr sicher vorgetragenen ersteren Annahme (a.a.O., 79 anm. 19: "Es ergibt sich folgender Stammbaum ...").

(2.)
Switger, Abt von St. Magnus: Bruder des Eberhard (1.); seine Verknüpfung mit dem Kärntner Markwart (Bauerreiss, Ottobeuren, 79 f. m. Stammtaf. S. 108) fällt mit der Ausscheidung Eberhards.

(3.)
Die noch MdC 4/II. Stammtaf. 1, Pirchegger, Steiermark 1, 123, Paschini, Friuli 1, 226 f., Wiesflecker, Reg. Görz 1 nr. 174, Gewin, Herkunft 52 und 70, und Bauerreiss, Ottobeuren, 108 (Stammtaf.) als Mutter des ersten SPANHEIMER Herzogs von Kärnten erscheinende weitere Tochter Markwarts, Hedwig, ist mit Tangl, Eppenstein 4, 164 ff., und besonders Klebel, Spanheimer, 61, zu eliminieren; Herzog Hermann III. von Kärnten, Markwarts Sohn, war nicht der Onkel (patruus), sondern der Taufpate (patrinus) Herzog Heinrichs IV. aus der neuen Dynastie der SPANHEIMER auch Tellenbach, Reichsadel, 214 m. Anm. 102, und Tyroller, Genealogie, 109.

(4.)
Für eine Tochter Willa (Tyroller, Genealogie, 114 nr. 21:
Gattin des Aribo, des Gründers von Weißenohe - GP 3/III, 294  nr. 1) fehlen Belege; der Name spricht ebenso gut für Zugehörigkeit zur ebersbergischen Verwandtschaft. - Allgemein gedenkt Heinrich (oben 3.) 1103 zwar ausdrücklich seiner Brüder, deren einer, Ulrich, damals noch lebte, doch ist von den  Schwestern keine Rede (Nr. 82).

g)
Markwart ist, ohne das Herzogtum noch zu erlangen, 1076 Juni 16 gestorben: Nr. 54 und unten 106 f.

Vgl. auch unten 99, 106 ff., 111.
 
 

Nr. 41          [1039 November 28 - 1053 Dezember 25]

An den Begräbnisort Herzog Adalberos, Kloster Geisenfeld, geben seine Söhne Markwart und Adalbero Besitz in Nieder-Bayern.

a)
nobilissimi ducis Adalberonis filii Marchwart et Adalbero, interiectu temporis Babenpergensis ecclesie factus episcopus,  geben an Kloster Geisenfeld das predium Pernchouen dictum samt Zugehör pro anima patris sui prefati ducis Adalberonis in eodem monasterio sepulti in manus Heberhardi comitis eiusdem Geisenueldensis ecclesie constructoris. Adhibiti vero sunt testes: Heberhardus et Ernestus, fratres eiusdem ducis, Chvono de Ebenhusen u.a.

D: MB 14, 184 f., nr. 9, Trad. Geisenf. nr. 2. - R: MdC 3 nr. 256, Reg. Bambg. 1 nr. 265.

b)
Quidam illustris prosapie clericus Adalbero nomine et germanus eius Marchwart ducis Adalberonis filii dederunt ad altare sancte Marie in manus Gerbirge abbatisse et advocati eius Erchengeri silvam, quam habuerunt in loco Mospach.

D: MB 14, 183 f., nr. 7, Trad. Geisenf. nr. 6. - R: MdC 3 nr. 243, Reg. Bambg. 1 nr. 264.

Die zeitliche Abfolge der beiden Einträge in kopial überlieferten Geisenfelder Traditionskodex nach Jaegers Ausgabe. Äußere Datierungsmerkmale bilden wohl doch der Todestag Adalberos und das Datum der Einsetzung seines gleichnamigen Sohnes als Bischof von Bamberg; für den früheren Ansatz von b) durch Jaksch, MdC 3 nr. 243 (zu 1037-1039) lassen sich die weitgehende Übereinstimmung der Zeugenliste mit jener von Trad. Geisenf. nr. 1 (1037; Gründungsschenkungen) und das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf den vorangegangenen Tod des Herzogs anführen. Dabei wäre indes, abgesehen von der zu ändernden Reihung der Traditionen, vorauszusetzen, dass Markwart und Adalbero bereits zu Lebzeiten ihres Vaters über den Besitz verfügten.
Pernchouen: Pirnkofen, Gde. Deutenkofen, LK. Landshut/Ndb.; Mospach: Moosbach, Gde. Enzelhausen, LK. Mainburg/Ndb.). - Beide Liegenschaften erscheinen noch in einem Geisenfelder Urbar des 15. Jh. (Jaeger, Trad. Geisenf., Vorbem. zu nr. 3): e Hufen mit Wald zu Moosbach kamen Mitte 11. Jh. auch von Graf Friedrich von Andechs an Geisenfeld (Trad. Geisenf. nr. 7). Vgl. allg. die Karte der Geisenfelder Besitzungen bei Jaeger. - Zu den Brüdern Adalberos in a) siehe Tyroller, Genealogie, 111, nrn. 8-9. Pirchegger, Eigenkirchen, 279 Anm. 10, sieht in einem der Eberhard-Zeugen in UB. Sbg. 1, 213 nr. 3, den Bruder des Herzogs. - Vgl. unten 96 f, 99.
 
 

Nr. 42          [ca. 1041]

Markwart (Marchuuart, Marchwart, Marhcvvart, Marcwart, Marchuart, Marhuuart) unter den ersten Zeugen mehrerer Passauer Traditionsnotizen aus der Zeit Bischof Berengars (1013-1045).

D: Trad. Pass. nr. 99 a zu 1013-1045 (a), nr. 104 zu 1013-11045 (b), nr. 106 zu 1013-1045 (c), nr. 110 zu um 1035 (d), nr. 111 zu um 1035 (e), nr. 118 zu 1038-1045 (f).

Da die Zeugenreihen von b), e) und f) auch sonst mehrfache Überschneidungen aufweisen, ist Personenidentität dieser MARKWARTE nicht unwahrscheinlich und b) wohl gleichfalls in die 2. Hälfte von Berengars Sedenzzeit zu setzen. -  Die Belege hier einzufügen, wird besonders durch das zusätzliche Auftreten eines Adalbero unter den Zeugen nahegelegt, wonach es sich um die Söhne Herzogs Adalberos von Kärnten handeln kann:
e): Megingoz, Chazili, Marchuart, Deiotrich, Adalbero u.a.
f): Chazili, Marhuuart, Adalbero u.a.
 
 

Nr. 43          [ca. 1040]

Marhwart de Viehpah fungiert als 1. bzw. 3. Zeuge in 2 Schenkungen des Grafen Adalbero und seiner Gattin Richlind an das von ihnen begründete Kloster Ebersberg.

D: Trad. Ebersbg. nrn. 36 (a) und 37 (b)
 

Datierung in die Gründungszeit von Kloster Ebersberg nach Hundt. Zum inneren Zusammenhange der ebersbergischen Klostergründungen (Kühbach, Geisenfeld, Ebersberg) vgl. Appelt, Göß, 13 ff. - Der Bezug des Zeugen auf den Sohn Herzog Adalberos von Kärnten wird nahegelegt vom Beinamen (vgl. Nrn. 2, 83) und den allgemein engen eppensteinisch-ebersbergischen Familienbeziehungen; der Schenker war demnach ein Onkel 2. Grades des Zeugen. Einer der weiteren Zeugen, Magonus de Frichindorf, erscheint auch in Nr. 41 a. - Vgl. Tyroller, Genealogie, 67 f. nr. 23 und 11 f. nr. 10., sowie Riedler, Oberviehbach, 307, und unten 97.
 
 

Nr. 44          [1041-1060]

Sigihart, Marchuuarth, Sigiboto, Ozi, Engilram, Liutbolt, Isincrim, Lanzo, Crim, Werinheri, Engilpraeth, Wolfpraezh, Wolfolth bezeugen einen Tausch zwischen einem Grafen Pabo und Erzbischof Balduin (von Salzburg), Gut in LK. Rosenheim/Obb. betreffend.

D: UB. Sbg. 1, 232 nr. 4

Datiert nach der Sedenzzeit Balduins. - Der Schenker, als Graf in den Salzburger Quellen sonst nicht vorkommend, ist nach Tyroller, Genealogie, 69 nr. 29, identisch mit dem Grafen im Chiemgau der D H II. nr. 441 von 1021 und D H IV. nr. 97 von 1062 (!). - Vgl. unten 103.
 
 

Nr. 45          [1060-1076]

Verschiedene Markwart-Zeugenschuften in Salzburger Tauschurkunden.

a)
Anzo, Hartnit, Marhuuart, Hartnit, Pabo, Irminfrit, Marhuuart, Ruutger, Dietpolt, Aribo bezeugen eine Zehentregulierung zwischen dem Edlen Hartnit und Erzbischof Gebhart von Salzburg.

D: UB. Stmk. 1 nr. 79 (zu ca. 1075), UB. Sbg. 2 nr. 97 (zu 1060-1088).

b)
Hartnit, Marchort, Pabo, Hartan, Irminfrit, Marchart, Diepolt, Ruotker, Anzo, Aribo, Engilrich, Reginpreht, Richer, Wernhart, Meinhalm, Rudeger, Wichart, Gundachar, Rupreht, Haibarn, Eberolf bezeugen einen Zehnt- und Gütertausch zwischen Äbtissin Richardis von Göß und Erzbischof Gebhart.

D: UB. Stmk. 1 nr. 69 (zu ca. 1070). MdC 1 nr. 24, UB. Sbg. 2 nr. 98 (zu 1060 bis 1088)

c)
Engilprecht, Wernherus, Eberhardus, Marhewardus, Adalot, Aribo, Dietmarus et alii quam plures bezeugen einen Tausch     zwischen dem Edlen Aribo und Erzbischof Gebhart von Salzburg.

D: UB. Sbg. 2 nr. 99 (zu 1060-1088), MdC Erg.-Heft 1 nr. 327 a.

d)
Egilpreht, Hartnit, Odalschalch, Marhuuart, item Maruuart, Meginhart, Gebehart, Hartnit, Ernest, Ger, Odalscalch, Amalrih, Ekkihart, Hartwic, Guntheri, Eppo, Waltfrit, Tagani, Reginolt, Odalrich, Etih bezeugen einen Zehntvergleich zwischen Erzbischof Gebhart und Bischof Ellenhart von Freising.

D: UB. Stmk. 1 nr. 67 (zu ca. 1065). MdC 3 nr. 394, UB. Sbg. 2 nr. 104 (zu [1072 Mai]). - R: Reg. Görz 1 nr. 112.

Zur Reihe dieser "Zehntregulierungen" (vgl. UB. Sbg. 2 nr. 94, Vorbem., m. Lit.; dazu noch Tremel, Zehentwesen, und Lindner, Zehntwesen) Erzbischof Gebharts gehören außerdem die nrn. 94, 95 (= hier Nr. 47), 96, 110 und 112 von UB. Sbg. 2. den zeitlichen Ansatz erörterte zuletzt Wonisch, Graslupptal, 8 Anm. 48, wonach für Nrn. 45 a-45 c Entstehung zwischen 1060 und 1065 wahrscheinlich ist. Dazu passt jedenfalls folgende, dem oben gegebenen weiteren zeitlichen Spielraum zugrunde liegende Beobachtung: Das Auftreten von je einem oder zwei Markwarten in den auch sonst ähnlichen Zeugenreihen (in deren meisten Mitgliedern Pirchegger, Steir. Uradel 2, 50, Grundherren des Murtales erkennt) mehrerer Stücke gerade dieser Urkundengruppe, der auch das große Abkommen des 1076 verstorbenen Marchuuart, filius Adalberonis ducis [Nr. 47; gleichfalls einem Markwart-Zeugen] mit dem Erzbischof zugehört, macht Identität dieser Markwarte sehr wahrscheinlich. Es sei noch besonders aufmerksam gemacht auf die Hervorhebung des 1. Markwart in Nr. 45 b durch Majuskeln und auf die Tatsache, dass der Schluss von Nr. 47 von der gleichen Hand wie Nr. 45 a geschrieben ist. - Eine Zuordnung auch der Zeugen von UB. Sbg. 2 nr. 105 ([1074-1084]); Marchuuart filius Ascuini; Marchwart Suevuus) und nr. 117 ([1100]; Marchwart) dürfte infolge gänzlich anderer Datierungen, betreffe und Zeugenreihen nicht anzunehmen sein. Die Namen in nr. 105 gehören überwiegend Anhängern Erzbischof Gebharts der Zeit des Investitur-Streites an (siehe auch UB. Sbg. 2 Nnr. 140; ein Markwart dementsprechend auch in MdC 3 nr. 498 aus dem Jahre 1093: Erzbischof Tiemo für das spanheimische Kloster St. Paul i. L.); vgl. Klebel, Verwandtschaftsbeziehungen, 13, und - anders - Pirchegger, Landesfürst 1, 108 Anm. 61. - Siehe auch unten 103.
 
 

Nr. 46          [1063-1067] Juni 6, Tolmein

manu sui advocati Marcwardi handelt Patriarch Rabenger von Aquileja bei einem Zehnttausch zwischen seiner Kirche und der von Brixen unter Bischof Altwin. In einer Liste der den Tausch Billigenden stehen an 1. Stelle der Kleriker Hermann, an der Spitze der Laien 2 Markwarte, je ein Markwart erscheint auch zu Anfang der beiderseitigen Investiturzeugen.

D: UB. Krain 1 nr. 46 (zu ca. 1067 Juni 6), Trad. Brixen nr. 183 (zu 1060-1068 Juni 6). - R: MdC 3 nr. 336 (zu 1060-1068 Juni 6), Reg. Görz 1 nr. 94 (zu ca. 1067 Juni 6).

Datierung aufgrund der Todestage Ravengers (1068 Febr. 18) und seines Vorgängers Gotebold (1062 Dez. 27); vgl. Klebel, Aquileja, 419. - Zur "eppensteinischen" Vogtei über Aquileja: Schmidinger, Patriarch, 49; zum Tausch selbst: ebd. 42, und im allg. Rahmen der rechtsgeschichtlichen Entwicklung Tremel, Zehentwesen, 10. Vgl. auch Nr. 51. - Jaksch, Kärnten 1, 195, schließt aus der Bezeugung Markwarts als Vogt von Aquileja auf endgültige Beilegung der Differenzen von 1027 [Nr. 33], was etwas zu weit hergeholt erscheint. - Der comes-Titel fehlt auch bei dem als Brixener Vogt fungierenden Chadalhoh; vgl. Witte, Genealog. Untersuchungen, 427 Anm. 1. - Die Urkunde ist im übrigen von Belang für die Erforschung der Edlinger, Herimanni, für die seine einen frühen Beleg enthält; s. Klebel, Edlinger, 74 f. - Siehe unten 102, 112.
 
 

Nr. 47          [1065-1066]

Marchuuart, filius Adalberonis ducis, er uxor eius Liutpirc et filii eorum geben dem Erzbischof Gebhart von Salzburg

(1) die Zehntrechte aller ihrer Güter in episcopio Iuuauensi,

(2)  in marcha autem non integre, sed tuntum de suis et clientum suorum
      curtibus stabularis, quas vulgo stadelhof dicimus,
      ferner der Salzburger Kirche zu Händen des Erzbischofs und seines
      Vogtes Engelbert

(3)  predium Otarniza dictum et

(4)  partem quam habuerunt in ecclesia que est in castro Heingist, cum
      uno nobilis viri manso et

(5) partem suam de ecclesia ad Tiuina cum clerico ibidem famulante et
     ipsius beneficio atque manciptis;

sie erhalten dagegen an Zehnten

(1)  decimas in valle Auoloniza ex toto ad ecclesiam eiusdem vallis, et

(2) ceterarum decimarum, quas tradiderunt, terciam partem ad ecclesias
in subnotatis locis constructas: Wizinchiricha, Grazluppa,
Treueliccha, Fiuhta, Sulca, Treuena, Mulzpuhil, Agriah, Pibera,
Lonicha, et ad ecclesiam sancti Lamperti in silva, et si eis aut
posteris suis placitum fuerit ultra Moram fluvium ecclesiam falere,

ferner an Pfarrechten für ihre Eigenkirchen

(3) (a) ecclesie sue ad Auoloniza et sacerdoti eidem ecclesie
ministranti bannum ab episcopo et ius baptizandi sepeliendique et
omne illud reginem eccklesiasticum quo post episcopum eiusque missum
plebesani utuntur, super omnes eiusdem vallis inhabitatores
und dieselben Rechte für ihre Kirchen

 (b) ad Pibera [...] super omnes homines suos liberos ac servos inter
 Primarespurch et Dietenpurch er Perenovua habitantes,

(c) ad Agriach [...] super omnes vel suos vel aligenos qui utrimque
prope Moram fluvium inter fonten iuxta Rotinstein quo marcha et
comitatus ad Liubana terminantur et solitudinem inferius iuxta
Steindorf sitam habitant.

(d) ad Munstiure quod et Mulzpuhil dicitur [...] super omnes homines
suos liberos asc servos qui in eodem predio et in aliis locis ad
 idem predium pertinentibus habitant.

(e) ad Grazluppa [...] super omnes homines suos liberos ac servos in
predio eorum utrimque prope Moram fluvium inter Vuigantesdorf et
predium Fricchonis et Mulenarisdorf et Piscoffisperch habitentes cum
his etiam qui ad Arnoltesperch et qui ad Arpindorf in predio
abbatiam Gossiensem pertinente habitant, lediglich

(4) homines autem eorum servi ac liberi in predico Fricchonis et
 Mulenaresdorf et Piscoffisperch et inde deorsum in ceteris locis ad
 solitudinem Friesah ve(r)gentibus habitantes ab ecclesia episcopi
 eiusque sacerdote regantur.

(5)  alle ihre übrigen freien und unfreien Leute aber, die außerhalb
jener 5 Kirchspiele (3a-e) quacumque in hac provincia wohnen, sollen
von diesen 5 Kirchen und denen zu Fuita, Trevena, Sulca, Treuelicha,
Vizinchiricha, Lommicha et ab ecclesia sancti Lamberti in silva et
ab earundem ecclesiarum sacerdotibus baptisma solummodo et
sepulturam haben.

(6) exceptis hominibus eorum, qui infra terminos ecclesie episcopi
 adscriptos continentur.

Dies und die beiderseitige Investitur bezeugen:
Fridarich, Marchuuart, Liuttolt, Perhtolt, Meginhart, Herimann, Engilpreht, Otto, Anzo, Volffram, Hernust, Hartnit, Otto, Eppo, Crimolt, Ratpoto, Pezili, Heinrich.

D: UB. Stmk. 1 nr. 68 (zu ca. 1066; vgl. ebd. Erg.-Heft, 51), UB. Sbg. 2 nr. 95 (zu 1060-1076). - R: MdC  3 nr. 328 (zu 1065-1066; vgl. ebd. Erg.-Heft 1, 3), Reg. Görz 1 nr. 133 (zu ca. 1060-1076). - Übers.: Tangl, Eppenstein 2, 349 ff.

Als zeitlicher Ansatz der - wie die (trotz Jaksch, Kärnten 1, 245) rechtsgeschichtlich verwandten Nrn. 45a-d - undatierten Urkunde hat sich "ca. 1066" eingebürgert; vgl. die Angaben bei den Druckorten sowie Wonisch, Graslupptal, 8 Anm. 48, und Mezler-Andelberg, St. Lambrecht, 537 f.

Zur Lokalisierung der Ortsnamen: Die Zusammenstellung von Krone, Alpenländer, 370 Anm. 153, leidet unter Missverständnis, da sich in marcha (oben Abs. 2 der Leistungen Markwarts) nur auf die Zehntrechte bezieht. Im einzelnen (alphabetisch):

Agriah: Adriach bei Fronleiten; Zahn, Ortsnamenbuch, 3
Arnoltesperch: Adelsberg, Dorf nordwestlich Mariahof: Zahn a.a.O., 2
Arpindorf: Adendorf, Dorf nordwestlich Mariahof: Zahn a.a.O., 2
Auoloniza: Aflenz/Stmk. Der hiesige Markwart-Besitz dürfte auf Nr. 32 zurückgehen. Später Propstei von St. Lambrecht.
Dietenburch: Nordöstlich Ligist auf dem Dietenberg (über der Kainach); Zahn, a.a.O., 132; als Burgstall heute noch im Gelände erkennbar: Baravalle, Burgen, 545. Vgl. zu Primaarespurch.
Fiuhta: Maria Feicht bei Feldkirchen/Kärnten
Grazluppa: Graslab bei Neumarkt/Stmk.; Zahn, a.a.O., 228. Die Gegend ist altes Siedelland, der Name vermutlich langobardischer Herkunft: Kranzmayer: Ortsnamenbuch 1, 52 und 118. Vgl. allg. Wonisch, Graslupptal (m. Kte. S. 32/33).
Heingist: Hengstburg auf dem Wildoner Schloßberg. - Die Kirche ist nicht identisch mit St. Maragrethen apud Hengist (UB. Sbg. 2 ,r. 305); s. Pirchegger, Hensgstburg, 67, und ebenso Baravalle, Burgen, 330.
s. Lampertus in silva: St. Lambrecht/Stmk.
Lomnicha: Lobming südwestlich Knittelfeld/Stmk.; Zahn, a.a.O., 314.
Mulenarisdorf: Mühlen südöstlich Neumarkt/Stmk.; Zahn, a.a.O., 347. (Ob nicht eher Mühldorf unmittelbar südsüdwestlich Neumarkt?)
Mulzpuhil: Molzbichl, BH. Spittal/Drau. - Zur Ausdehnung der Pfarrei: Klebel, Villach, 37 Anm. 106. - Die Stätte ist wenigstens seit karolingischer Zeit besiedelt, s. zuletzt Dolenz, Molzbichl.
Otarniza: Oternitz bei St. Florian an der Lasnitz (westlich Leibnitz/Stmk.); Zahn, a.a.O., 366.
Perenovua: Bernau, Dorf bei Seding; Zahn, a.a.O., 33.
Pibera: Piber, Dorf nördlich Köflach; Zahn, a.a.O., 38.
Piscoffisperch: Bischof(s)berg, Gehöft nordöstlich Neumarkt; Zahn, a.a.O., 43. Entgegen der dort durchgeführten Trennung der Belege ist Identität mit der Nennung in Nr. 5 anzunehmen.
Primarespurch: Wie Dietenpurch (siehe oben!) eine der frühest bezeugten Burgen in Steiermark. Die von Zahn, a.a.O., 68, bei Pichling südwestlich Köflach vermutete Anlage hat Ebner, Primaresburg, anhand spezieller Geländeuntersuchung und der erreichbaren Quellen einleuchtend auf den strategisch günstigen jetzigen Franziskanerkogel westlich Köflach (Höhe 713) lokalisiert (mit Planskizzen). Baravalle, Burgen, 563f., nimmt demgegenüber, ohne auf Einzelheiten einzugehen, die Gegend von St. Johann (ca. 1500 m nördlich des Franziskaner-Kogels) an.
Rotinstein fons: Quelle Kaltenrinn südwestlich Rötelstein/nordöstlich Fronleiten; Zahn, a.a.O., 88.
Sulca: Himmelburg nordwestlich Feldkirchen/Kärnten (slowenisch Sokava); Kranzmayer, a.a.O. 2, 102.
Tiuina: Tiffen bei Feldkirchen/Kärnten; Kranzmayer, a.a.O., 2, 222. - Der Zehnte gelangte später von Erzbischof Gebhart an Kloster Admont: UB. Sbg. 2 nr. 140 (S. 213); vgl. Klebel, Zehente, 351 f.
Treuena: Treffen bei Villach/Kärnten; Kranzmayer, a.a.O. 2, 226. - Ursprgl. Königsgut; dortiger Besitz 878 an Altötting ( D Klm. nr. 14); 1007 von HEINRICH II. zurückerworben: D H II nr. 133. Klebel, Villach, 33, nimmt an, dass die Kirche um 1050 an Markwart gelangt war, doch ist Erbschaft nach seinem Vater, der das Gut zur Zeit HEINRICHS II. erlangt haben kann, wahrscheinlicher: Moro, Originalurkunde, 226. Unabhängig von diesem auf die curtis des Karlmann-Diploms zurückgehenden Güterkomplex ist auch Salzburg selbst seit 860 in T. begütert (D LD nr. 102, dazu Posch, Lokalisierung, 256, sowie früher Klebel, Pfarren und Kirchen Kärntens 3, 107, 115). Zur weiteren Besitz-Geschichte Kerkhoff, Veringen, 51-72, mit überzeugender Umdatierung von MdC 3. nr. 501 auf 1172 (anstatt 1096).
Treuelicha: Treffling nordöstlich Sittal/Kärnten; Kranzmayer, a.a.O. 2, 226.
Vuigantesdorf: Nordwestlich Neumarkt/Stmk; Zahn, a.a.O., 498
Wizinchiricha: Weißkirchen bei Judenburg/Stmk; Zahn, a.a.O., 489; vgl. Pusching, Weißkirchen.
Zur Gattin Markwarts s. Nrn. 40 c-d; die Möglichkeit, aus dem Wechsel zwischen Singular und Plural in der Urkunde Schlüsse auf Liutpirgs Besitzanteil zu ziehen, beurteilt Pirchegger, Eigenkirchen, 282, skeptisch. Die ersten Zeugen sind wahrscheinlich Markwarts Vetter (Sohn von Herzog Adalberos Bruder Eppo; vgl. Trotter, Abstammung Friedrichs, 615, und Tyroller, Genealogie, 112 nr. 14) und 2 von Markwarts Söhnen (vgl. Nrn. 40 c und 40 e). - Siehe auch unten 99, 103 ff., 120, 127, 130.
 

Nr. 48          (1070)

Millesimo LXX Heinricus patriarcha primus fundavit monasterium Rosacense er dedit ad ipsum locum manum Marquardi comitis Goricie Advocati ipsius loci silvam et communia pertinencia ad ipsum locum adherentes ei hoc est montes et valles a fonte Latina usque in colas sancti Johannis et usque ad cornu quod territorium erat nemus et silva.

D: Jaksch, Rosazzo, 237 n4. 4. - R: Reg. Görz 1 nr. 152 (S. 41)

Die vorliegende Görzer Registernotiz weist gewisse Unstimmigkeiten auf. 1070 war Heinrich noch nicht Patriarch (1077-1084; von Kehr, IP. 7/I, 57, irrtümlich als EPPENSTEINER bezeichnet), andererseits hat Markwart, der Sohn Herzog Adalberos, Heinrichs Patriarchat, nicht mehr erlebt [Nr. 54]. Man hat demnach die Wahl zwischen der Annahme, die Begründung Rosazzos falle bereits in die Zeit von Heinrichs Vorgänger Sighart (1068-1077), und jener, Markwarts Name sei irrigerweise angeführt. Letzterer Auffassung scheint Jaksch, a.a.O., 231, zuzuneigen. Dass es sich um den filius ducis handelt, machen die Nrn. 46, 52, 53 wahrscheinlich. Diese parallelen Zeugnisse sprechen zugleich für die erstere der obigen Möglichkeiten; Markwart ist sicher mit der Klostergründung in Verbindung zu bringen, seine Beziehungen speziell zu Patriarch Sighart gehen aus Nr. 51 hervor. - Vgl. unten 103, 106.
 

Nr. 49          1072, Michaelbeuren

Marchwart et filius eius March(wart) unter den Zeugen des Berichtes über Weihe und Exemptionsbestimmungen der neuerbauten Klosterkirche St. Michael zu Michaelbeuren durch Patriarch Sighart von Aquileja, Erzbischof Gebhart von Salzburg und Bischof Dietwin von Concordia.

D: UB. Sbg. 1, 773 nr. 1, Version A. - R: MdC 3 nr. 398, Reg. Görz 1 nr. 113

Der Michaelbeurener Traditionskodex enthält außer diesem Bericht einen 2. (Version B; UB. Sbg. 1 ebd. in Paralleldruck), welcher als Datum 1072 Juli 17 bietet; die Nennung der beiden Markwarte im Zusammenhang mit Salzburger Angelegenheiten rückt also zeitlich nahe an jene in Nr. 45. Zu den Zeugen, unter denen auch der in Nr. 46 auftretende Chadalhoh erscheint, siehe Witte, Genealog. Untersuchungen, 425 f. - Vgl. unten 103.
 
 

Nr. 50          Jahreswende 1072/73-1073 Sommer

a)
1072 Weihnachten, Bamberg: Rex natalem Domini Babenberg celebravit. Ibi Bertholdo duci Carnotensium ducatum sine legittima discussione absenti abstulit et Marcwardo cuidam propinquo suo tradidit.

D: Lamperti Hersf. ann. ad a. 1073, ed. Holder-Egger, 140, ed. Fritz, 164; MdC 3 nr. 399.

b)
1073 [Juli/Anf. August], Harzburg: (HEINRICH IV. begibt sich auf die Kunde von den sächsischen Unruhen hin mit seinen Beratern Eppo von Zeitz und Benno von Osnabrück von Goslar aus auf die Harzburg). Casu quoque nuper advenerat, nescio quid private causae acturus in palacio, Bertoldus dux quondam Carentinorum. Huic rex quam sanctis obtestacionibus se purgabat, quod ducatum eius nulli alii tradidisset, sed Marcwardum privata presumptione fines alienos invasisse, nec ei quicquam de iure suo propterea imminutum esse, si suo iniussu, sine consulto principum, honores publicos homo ineptissimus temerasset. Ille licet haec ficta esse sciret et regis maliciam non tam voluntate quam fortunae violantia correctam esse, tamen suscepit satisfactionem.
D: Lamperti Hersf. ann. ad a. 1073, ebd. 163 bzw. 184; MdC 3 nr. 400

Die von Lampert geschilderten Vorgänge haben jedenfalls in dieser Form nicht stattgefunden, vielmehr ist anzunehmen, dass Markwart weder damals noch späterhin das Herzogtum je de iure erlangt hat. Im einzelnen siehe unten 106 f., 131.
 
 

Nr. 51          1074 Juni 15, Aquileja

in manum Sigehardi pathriarche suique aduocati Marchvardi anerkennt Bischof Ellenhart von Freising Zehntrechte der Aquilejer Kirche in Krain; zugleich werden Vereinbarungen über die Verwaltung dortigen Kirchengutes getroffen. Zeugen: de militibus Aquilegiensis ecclesie Ratpot, Marchuuart, [...], de familia [...].

D: UB. Krain 1 nr. 50. - R: Reg. Görz 1 nr. 98

Über Patriarch Sighart siehe zu Nr. 57; Bischof Ellenhart reg. 1052-1078, vgl. Strzewitzek, Sippenbeziehungen, 229. - Vgl. Nr. 46 und unten 107 Anm. 66.
 
 

Nr. 52          [ca. 1075], St. Lorenzen (a. Hengstberg oder bei Bruneck?)

Marquart, Heinrich, Wolftrigil u. a. bezeugen, dass der Edle Walt sin Gut in loco Sulpa dem Bischof Altwin von Brixen tauschweise gegen Besitz in locis Riuna et Hengist überlassen hat.

D: UB. Stmk. 1 nr. 74 (zu ca. 1070), Trad. Brixen nr. 302 (zu ca. 1075-1090)

Sulpa: Sulmtal/Stmk.; Zahn, Ortsnamenbuch, 470; Riuna: Reun/Stmk. (nordwestlich Graz); Zahn, a.a.O., 499; Hengist: Vgl. zu Nr. 47. - Walt = Waldo, Veranlasser der Gründung der Zisterze Reun. - Bischof Altwin (1049-1097) hatte die von ihm vertauschten Besitzungen erst kurz vorher von einer nobilis prosapie matrona Chuniza, welche sie hereditario iure innegehabt hat, geschenkt bekommen: Trad. Brixen nr. 281 (vgl. ebd. nr. 302, Vorbem.). Es handelt sich dabei um Orte, in denen auch Markwart, Sohn Herzog Adalberos, über Besitz verfügte (s. Nr. 47); außerdem erscheint Walt 1103 bei der Bestiftung des eppensteinischen Familienklosters St. Lambrecht als 2. Zeuge [Nr. 82]. Es ist daher sehr wahrscheinlich und der obigen Datierung zugrunde gelegt, dass wenigstens der 1. Zeuge des vorliegenden Tausches der Kärntner Herzogsfamilie zugehört, wobei fraglich bleibt, ob er der Sohn oder der Enkel Herzog Adalberos ist; weiter ist wohl der 2. Zeuge der spätere Herzog Heinrich III. von Kärnten. Als EPPENSTEINER sieht die beiden auch an Pirchegger, Landesfürst 1, 60 f., Anm. 20. Ein Wolftrigel erscheint in Beziehung zu dem "EPPENSTEINER" Friedrich (Siehe zu Nr. 47) in Trad. Moosbg. nr. 128 = MdC Erg.-Heft 1 nr. 321 a. Zum möglichen Familienzusammenhang siehe Klebel, Verwandtschaftsbeziehungen, 14, sowie Pirchegger, a.a.O., 137 f., und Bracher, Laßnitztal, 81 f.; letztere nehmen an. Walt sei Sohn der Cuniza gewesen und habe die Güter zurückgetauscht.
 
 

Nr. 53          [Vor 1076 Juni 16]

Anno domini millesimo decimo nono comes Marquardus <Goricie>, pater Ulrici patriarche et Heinrici comitis, dederunt bona in Poseliano an Rosazzo.

D: Jaksch, Rosazzo, 237 nr. 2. - R: Reg. Görz 1 nr. 152.

Offensichtlich irrig datierter Görzer Register-Eintrag des 14. Jh., betr. Pasiano di Prato. Vgl. Jaksch, a.a.O., 233, und die Innovation durch Patriarchen Ulrich ebd., 238 nr. 7, sowie unten 103,106.
 
 

Nr. 54          [1076] Juni 16

Markwart stirbt. - Vgl. MdC 3 nr. 437.

Marchwardus institutor huius loci, fundator.

D: Necr. s. Lamb., ed. Pangerl, 137, ed. Herzberg-Fränkel, 328.

Anlageeintrag (ca. 1170) im auf ältere Vorlage beruhenden St. Lambrechter Necrolog A zu XVI kal. Julii; die Worte institutor huius loci stehen über dem in Majuskeln geschriebenen Namen, fundator ist späterer Zusatz. - Ein entsprechender, gleichfalls von anlegender Hand stammender Eintrag findet sich im Necr. s. Lamb. B (Mitte 14. Jh.; ed. Pangerl, 137 m. Anm. 45): Marchwardus institutor huius loci, wozu später fundator primus 1096 gefügt wurde. - In späterer Überlieferung erscheint als Todestag auch November 16; siehe Wahnschaffe, Kärnten, 65 Anm. 199. - Von beiden Möglichkeiten unabhängig ist die übliche Bestimmung des in den Quellen fehlenden Todesjahres, da 1077 März-April bereits Markwarts Sohn Liutold als Herzog erscheint [Nr. 57]. Trotzdem greift Pirchegger, Landesfürst 1, 13, die ältere Zuweisung auf 1077 (so Scholliner, De Gerbirge, 623) wieder auf, wofür Jaksch, Rosazzo, 237 nr. 4 = hier Nr. 48 kaum zureichenden Anhalt bietet. Nur Druckfehler ist 1026: UB. Stmk., Erg.- Heft, 117. Als Bestattungsort überliefert eine Quelle des 15. Jh. die Kirche Greith bei Neumarkt/Stmk., wo er in Zisterzienserinnenkloster errichtet haben soll: Notae s. Lamberti, ed. Hofmeister, 486; schon die zeitliche Ungereimtheit jener Klostergründung lässt die gesamte Stelle mit Vorsicht aufnehmen, doch scheint eine ausdrückliche Quelle für die von Jaksch, Kärnten 2, 264, behauptete Beisetzung in St. Lambrecht zu fehlen.