Liutold                                                      Herzog von Kärnten (1076-1090)
---------                                                     Graf von Eppenstein
um 1050-12.5.1090                                   Markgraf von Verona
                                                               Vogt von Aquileia

Begraben: St. Lambrecht/Steiermark
 

2. Sohn des Herzogs Markward II. (IV.) von Kärnten und der Liutbirg von Plain, Tochter von Graf Liutold II.
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Seite 2040
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Liutold von Eppenstein, Herzog von Kärnten (1077-1090)
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* um 1040/50, + 12. Mai 1090

Begraben: wohl in St. Lambrecht/Steiermark

Sohn des Markwart von Eppenstein und der Liutbirg

Nach der Wahl RUDOLFS VON RHEINFELDEN zum Gegenkönig sprach König HEINRICH IV. 1077 dessen Parteigänger Berthold von Zähringen das Herzogtum Kärnten ab und verlieh es an Liutold, den Enkel des 1035 abgesetzten Herzogs Adalbero. Dieser ermöglichte ihm die Rückkehr ins Reich über "die steilen Engpässe Kärntens". Da der König 1077 neben Istrien und Krain auch die Grafschaft Friaul an Patriarch Sigehard von Aquileia vergab und die Kärntner Mark in der Hand der OTAKARE von Steyr verblieb, übernahm Liutold nur ein verkleinertes Herzogtum und die Mark Verona. Gemeinsam mit seinen Brüdern Ulrich und Heinrich konnte Liutold eine starke Position seines Geschlechts im Ostalpenraum aufbauen. Nachdem er in Gegensatz zu Kaiser HEINRICH IV. geraten war, hinterließ er bei seinem "unvorhergesehenen Tod" trotz zweier Ehen keine Kinder.

Literatur:
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A. v. Jaksch, Gesch. Kärntens I, 1928, 195ff. - K.E. Klaar, Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten (Archiv für Vaterländ. Gesch. und Topographie 61, 1966) - C. Fräss-Ehrfeld, Gesch. Kärntens I, 1984, 144f.


GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 113
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17. LIUTOLD

F. nicht ausdrücklich erwähnt, doch unzweifelhaft ein Sohn von 10; eV.
c 1065 siehe 10
1077 (nach 15/3, dem Tage der Wahl des Gegen-Königs RUDOLF) HEINRICH IV. entsetzt Berthold von Zähringen des Herzogtums Kärnten und überträgt es Liutold "Genuensi" (unerklärt) Casus monast. Petrihus. SS 20, 645
1078 4/5 Verona und 12/5 Vicenza Gerichtsurkunden des Herzogs Liutold (als Markgraf von Verona) Kärnt. UB 3, 177 n 455 f;
+ 1090 12/5 Jahr; Bernoldi Chron. SS 5, 450 Liutoldus dux Carinthiorum inopinata morte preripitur, cum nunperrime contra fas et ius repudiata propria uxore aliam superinduxerat; Tag: St. Lambrecht: Liutoldus dux Necr. 2, 325.
Zweimal kinderlos verheiratet, Namen der Gattinnen unbekannt.


Liutold folgte 1076 seinem Vater als Herzog von Kärnten, Markgraf von Verona, Vogt von Aquileia, wurde 1086-1090 Markgraf von Steiermark anstelle des für abgesetzt erklärten Markgrafen Otakar, war stets eine treue kaiserliche Stütze und stritt mit Bayern und den Bischöfen von Bamberg.
 
 
 
 

  1. oo N.N.
     x          -
 

  2. oo N.N.
     x          -
 
 
 



Tangl Dr. Karlmann: Seite 233,238,245,257,260
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"Haus Eppenstein"

Luitold, Marquards ältester Sohn mochte den Tod seines Vaters entweder noch jenseits des Rheins, wo er sich gegen das Ende des Jahres 1076 bei König HEINRICH IV. befand, oder erst am Anfang des nächsten Jahres in Italien vernommen haben, wohin er von Burgund aus dem König begleitet hatte; jedenfalls war er bei den treuen Diensten, welche er seinem königlichen Herrn und Verwandten erwies, der Nachfolge im väterlichen Herzogtum gewiss. Den Beweis seiner wirklichen Ernennung zum Herzoge von Kärnten liefert eine zu Pavia wahrscheinlich noch im März oder längstens Anfangs April ausgefertigte königliche Urkunde.
Da Welf von Bayern die Alpenpässe sperrte, gebührt ein großer Teil des Verdienstes, den Kaiser sicher nach Bayern gebracht zu haben, unstreitig dem Herzog Luitold, der dafür von seinem Verwandten gebührend belohnt wurde.
Dass aber Herzog Luitold bei seiner Ergebenheit gegen seinen erlauchten Anverwandten alle Feldzüge des letzteren mitgemacht habe, wäre schon an und für sich eine wahrscheinliche Annahme, und schon dies allein könnte die Anführung der wichtigsten Ereignisse rechtfertigen. Dass aber Luitold den Zug nach Rom 1081 mitgemacht und den König wieder 1082 zurückbegleitet habe, beweist eine aufgefundene Urkunde. Für unseren Zweck ist die Urkunde insofern wichtig, weil sie uns den Herzog Luitold als mit dem König am 15. November 1082 zu Verona anwesend aufweist und es somit wahrscheinlich macht, dass Luitold den ganzen Feldzug mitgemacht habe. Da der König auch 1083 und 1084 wieder nach Italien gegangen war und Luitold auch diesmal ihn begleitet haben mag, so lässt es sich sehr wohl erklären, warum wir von seiner Tätigkeit zu Hause keine Spuren auffinden lassen. Dass Luitold jedenfalls den Römerzug im Jahre 1084 mitgemacht habe, lässt sich schon daraus vermuten, weil HEINRICH sich damals zu Rom die Kaiserkrone aufsetzen ließ.
Aus dem Jahre 1086 haben wir eine zu Mainz am 1. März ausgestellte Urkunde Kaiser HEINRICHS, worin unser Herzog Luitold unter denjenigen genannt wird, mit deren Beistimmung die Handlung des Kaisers geschehen sei.
Wahrscheinlich noch im Jahre 1089, vielleicht aber auch erst im folgenden geschah es, dass Herzog Luitold seine Gemahlin, ohne Zweifel deshalb, weil sie ihm keine Kinder gebar, verstieß, und mit Dispensation des Gegenpapstes Guibert (Clemens III.) zu einer neuen Ehe schritt. Aber die Hochzeitsfackel ward zur Todesfackel, denn Luitold starb bald darauf eines unvermuteten Todes; die Päpstlichen sagten aus Strafe Gottes, wegen des an seiner ersten Gemahlin begangenen Unrechts.
Waltram in seinem Werk über die Freiheit der Kirche zeigt Luitolds Tod mit folgenden Worten an: "In demselben Jahre 1090 starb Luitold, der Herzog von Kärnten, als er eben auch selbst gegen den Kaiser HEINRICH nach dem Reiche strebte."
Ob diese harte Anklage die dem Toten ins Grab nachgesagt wurde, begründet oder nicht begründet sei, lässt sich jedoch nicht mehr entscheiden, wahrscheinlich ist sie es nicht. Denn abgesehen von der Verwandtschaft mit dem Kaiser und seiner bisherigen Treue gegen denselben, ist auch gar nicht abzusehen, wie er die Absicht, welche ihm Waltram zuschreibt, hätte ins Werk setzen können. Doch nicht etwa mit Beihilfe der bisherigen Anhänger des Kaisers, welche durch Aufstellung eines Gegenkönigs von ihrer Seite sich offenbar zu Grunde gerichtet hätten? Luitolds Streben nach der Krone unter den Umständen, in denen er sich befand, könnte man kaum anders, als töricht nennen. Aber Luitold, könnte man sagen, konnte dazu vielleicht von seiner zweiten Gemahlin bestimmt worden sein, die ja aus einer der päpstlichen Partei anhängenden Familie entsprossen sein konnte. Ich bezweifle dies und zwar nicht bloß deshalb, weil es bei der damaligen Erbitterung beider Parteien gegen einander nicht glaublich, jedenfalls nicht wahrscheinlich ist, dass ein Anhänger des Papstes seine Tochter einem von der Gemeinschaft der Kirche Ausgeschlossenen zur Ehe gegeben habe, sondern auch deswegen, weil in diesem Falle der schismatische Papst Guibert die erste Ehe Luitolds gewiss nicht getrennt haben würde. Was endlich nicht minder gegen die Wahrheit der Nachricht Waltrams spricht, ist der Umstand, dass Berthold von Konstanz, der so gut unterrichtet war, und seine Gegner selbst nach ihrem Tode nicht im Geringsten schonte, von einem solchen Streben Liutolds nichts erwähnt.
Wie seine erste, wie seine zweite Gemahlin geheißen, welchen Familien sie angehört haben, ist völlig unbekannt. Er starb ohne Nachkommenschaft.

Klaar Karl-Engelhard: Seite 107-118
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)

Mit dem Tode Markwarts tritt eine neue Generation ins Blickfeld - die erste in der Folge der bayerisch-kärntnerischen MARKWARTE, auf welche sich die herkömmliche Bezeichnung als EPPENSTEINER begründeterweise anwenden lässt. Erst jetzt kann die Zubenennung nach jener Burg wenigstens sprachlich nachgewiesen werden [Nr. 99], erst jetzt ist ein Zusammenwirken mehrerer Glieder der MARKWART-Sippe im Sinne einer Hauspolitik zu beobachten. Dass dieses Werden eines Adelsgeschlechtes vergleichsweise spät erfolgt, liegt wesentlich an Herzog Adalberos Sturz, der gewiss vorhandene innere Entwicklungsfäden vorerst abgeschnitten hatte. Das oben behandelte Bemühen Markwarts um Besitzkonzentration zeigt, dass der neue Ansatz einen Vorgang von mehr als einer Generation Dauer bedingte. Erst Markwarts Söhnen sollte die Entwicklung im Reiche die Möglichkeit geben, auf der vom Vater überkommenen Grundlage eigenen politischen Handelns zu der öffentlichen Geltung aufzusteigen, welche zu erlangen jenen noch versagt geblieben war. Ein Blick zeigt, dass auch die biologischen Voraussetzungen, um eine historische Gegebenheit aussichtsreich für ein Geschlecht zu nutzen, durchaus erfüllt waren. Wohl war ein gleichnamiger Sohn Markwarts noch vor dem Vater gestorben, doch überlebten ihn vier weitere Söhne - Liutolt, Heinrich, Ulrich und Hermann [Nr. 40 e] -, so dass der Gedanke, es könnte diese erste EPPENSTEINER-Generation zugleich die letzte sein, jedenfalls für 1076 nicht eben nahe liegt, auch wenn man annimmt, dass die beiden letztgenannten Brüder schon damals dem geistlichen Berufe bestimmt waren.
Ein weiteres Aufsteigen kraft eigenen Rechtes war freilich kaum möglich. Der Rückweg zur Herzogswürde konnte, wie Graf Markwart klar erkannt hatte [Nr. 50], nur über das Königtum gelingen, gegen welches opponierend es sein Vater 1035 verwirkt hatte. Schon im ersten Jahr nach Markwarts Tod ergab sich dann ein umgekehrtes Angewiesensein auf Unterstützung, wie sie die EPPENSTEINER bieten konnten, auf Seiten des Königs. Des Königs - das konnte für Liutolt und seine Brüder nur heißen: HEINRICH IV. Kärnten hatte ja in Bertolt von Zähringen einen rechtmäßigen Herzog, und da dieser den EPPENSTEINERN ohnehin schwerlich günstig gesonnen, spätestens seit 1073 in engster Verbindung stand mit dem bayerischen Herzog, Welf IV., und dem schwäbischen RUDOLF VON RHEINFELDEN, kam ein Zusammengehen mit letzterem, nachdem er Mitte März 1077 zum Gegenkönig erwählt worden war, für Liutolt nicht in Frage, wenn er selbst die Kärntner Herzogswürde erlangen wollte.
Als HEINRICH IV. die Nachricht von RUDOLFS Wahl erhielt, befand sich Liutolt, wie aus der raschen Abfolge der Ereignisse hervorgeht, sehr wahrscheinlich bereits in seiner Umgebung. Möglicherweise im alten königlichen Pfalzort Pavia sprach HEINRICH IV. Bertolt von Zähringen das Herzogtum ab und übertrug es dem EPPENSTEINER [Nr. 56]. Letzteres scheint unter dem Eindruck augenblicklicher Notwendigkeit geschehen zu sein - die wenige Wochen später gleichfalls eingezogenen Herzogtümer Bayern und Schwaben behielt der König zunächst selbst in der Hand, wiewohl er sich allgemein in Ober-Deutschland auf Gegner der Herzöge aus Kreisen des Adels stützen konnte. Als Bedingung für die Erhebung Liutolts dürfte HEINRICH dabei dessen Zustimmung zur Verleihung der Grafschaft Friaul an Aquileja gefordert haben; denn diese Maßnahme des Königs, welche den Patriarchen Sighart fester an ihn binden sollte, setzte eine in der unter Liutolts Intervenienz ausgefertigten Urkunde ausdrücklich erwähnte Einschränkung herzoglicher Rechte voraus [Nr. 57]. Sobald HEINRICH IV. sich dergestalt eines durch Kärnten einer- und Aquileja andererseits gedeckten Alpenüberganges versichert hatte - die weiter westlich gelegenen Pässe waren in der Hand des Herzogs Welf von Bayern und dem König verschlossen -, kehrte er, geleitet von Liutolt und Sighart, nach Deutschland zurück [Nrn. 58-59]. Hier erfolgte die eben erwähnte Absetzung der Herzöge von Bayern und Schwaben sowie, wieder unter Intervenienz Liutolts, eine neuerliche Begünstigung Aquilejas, indem jetzt auch Istrien und Krain dem Patriarchen verliehen wurden [Nr. 60]. Es war somit ein gegenüber den Zeiten Herzog Adalberos in seinem Umfang erheblich gemindertes Herzogtum Kärnten, das Liutolt übernahm, um so mehr, als mit aller Wahrscheinlichkeit die Kärntner Mark in der Hand der OTAKARE von Steyr blieb, an die sie bei Adalberos Sturz gekommen war [Nr. 38/II].
Noch im selben Jahre, 1077, setzte HEINRICH IV. den an Kärnten entzündeten Gegensatz zwischen EPPENSTEINERN und ZÄHRINGERN auch im Stamm-Lande der letzteren, in Schwaben, für seine Zwecke ein, indem er Ulrich, quendam fuvenem sui cognatum, domini Marcuardi Carnotensis filium, unter dem Beifall des Konvents, welcher einen vom Gegen-König aufgenötigten Abt ablehnte, zum Abt von St. Gallen erhob. Abt Ulrich erwies sich in der Folgezeit als besonders zuverlässiger Vertreter der königlichen Interessen in SW-Deutschland.
Er hatte sich dabei namentlich mit den Söhnen des im Jahre nach seiner Absetzung verstorbenen Herzogs Bertolt, Bertolt II., welcher den Herzogstitel beibehielt, und Gebhart, seit 1084 Bischof von Konstanz, auseinander zusetzen, außerdem mit dem Grafen von Bregenz und gleich von Anfang an mit der Abtei Reichenau, deren Abt Ekkart (1072-1088) der Nellenburger Grafenfamilie angehörte. Hier wurde Ulrich 1079 zugleich als königlicher Gegen-Abt eingesetzt.
Durch die Continuatio casuum sancti Galli sind wir über dieses hier nicht neuerlich im einzelnen nachzuerzählenden Wirken Ulrichs in Schwaben ausführlich und zusammenhängend unterrichtet - besser als über irgendeinem anderen EPPENSTEINER, besser insbesondere als über seinen Bruder Liutolt. Wie von dessen Großvater [Nr. 28], so kennen wir auch von ihm mehrere Fälle richterlicher Funktion in der Veroneser Mark, die sich etwa gleichmäßig über seine ganze Herzogszeit verteilen (1078-1089; Nr. 61). In der Umgebung des Königs findet er sich außer zu Beginn seines Dukats nur noch zweimal bezeugt, einmal in seinem eigenen Sprengel [1082; nr. 62], das andere Mal gelegentlich des Reichstages zu Mainz im Jahre 1085 [Nr. 64]. Des Bruders Abt-Würde war seiner Stellung in königstreuen Kreisen des Reiches ohne Zweifel ganz allgemein förderlich, namentlich aber gilt dies für Kärnten selbst. Es wird ausdrücklich berichtet, dass Bertolt II. von Zähringen unter anderem besonders deshalb mit Ulrich von St. Gallen verfeindet, ihm geradezu neidisch war, weil dessen Brüder Kärnten und Istrien innehatten, auf welches Bertolt selbst ein Anrecht zu haben glaubte [Nr. 65]. Wenn die sankt-gallische Quelle dabei den ZÄHRINGER als Markgrafen bezeichnet, so ist darauf hinzuweisen, dass er in antikaiserlichen Zeugnissen als Herzog erscheint, also den väterlichen Titel beanspruchte. Die Quelle hebt zugleich unmissverständlich die von den eppensteinischen Brüdern betriebene Hauspolitik hervor. In diesem Zusammenhange bietet sie den einzigen Beleg dafür, dass ein dritter der Brüder, aller Wahrscheinlichkeit nach Heinrich, damals über Istrien verfügte. Diese Mark hatte der König im Jahre 1077 unter Befürwortung Herzog Liutolts von Kärnten an Aquileja gegeben [Nr. 60 a]. Ihr Wiederentzug wird mit zeitweise papstfreundlicher Haltung des Nachfolgers des seinerzeitigen Patriarchen Sighart (+ 1077), Heinrich (1077-1084), in Verbindung gebracht; als mögliche Zeitpunkte erscheinen die Jahre 1079 und 1084, wobei für das erste die Tatsache spricht, dass der König bereits 1081 den wieder zu ihm übergeschwenkten Patriarchen durch Verleihung der Bistümer Triest und Parenzo auszeichnete. Eine bemerkenswerte Parallele zur Entziehung Friauls ist jene Krains, von welcher HEINRICH IV. 1093, sie widerrufend, selbst sagt, sie sei übelberatener Weise erfolgt. Aufgrund der Verwandtschaft jenes Diploms mit unserer Nr. 75 ist unter dem alius, dem Krain unterdessen übertragen worden war, sehr wahrscheinlich wiederum Heinrich von Eppenstein zu verstehen; seine Nichterwähnung lässt nicht vermuten, dass er "völlig damit einverstanden war", die Mark zu verlieren, auch wenn sie in die Hand seines Bruders kam. - Mit den Rückerstattungen von 1093 - auch Istrien ist spätestens zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Heinrichs Hand - wurde jedoch der Entwicklung vorgegriffen; um 1098 war die Stellung der EPPENSTEINER im Südosten stärker als je zuvor.
Im Jahre zuvor schon hatte nämlich HEINRICH IV. einen auch in Nr. 40 c genannten vierten der Brüder - Herimannus frater ducis Liutoldi nennt ihn die Quelle - zum Gegen-Bischof von Passau erhoben. Über seine kurze Wirksamkeit ist unmittelbar nur wenig bekannt, da die Vita vonHermanns Gegner Altmann darauf nur mit Schmähungen eingeht. Die Wichtigkeit von Hermanns Rolle geht aber zur Genüge aus der Bedeutung dessen hervor, dem zum Gegenspieler ihn der Kaiser ausersah. Bischof Altmann war einer der überzeugtesten unter den wenigen Anhängern Gregors VII. im höheren deutschen Klerus und seit 1080 päpstlicher Legat für Deutschland. Da Hermann sich auf die gregorianischen Ideen der Klerusreform und damit ihrem Ordinarius weitgehend abgeneigte Bistums-Geistlichkeit stützen konnte, welche ihn mit Dankespsalmen empfangen hatte, gelang es ihm, Altmanns bischöfliches Wirken auf den Ostteil der Diözese beschränkt zu halten. Von Erzbischof Gebhart, der nach 9-jährigem Exil Salzburg in Begleitung Altmanns wieder hatte betreten können, wurde Hermann gebannt und starb schon 1087; der Kaiser gab ihm sogleich einen Nachfolger, um die Position gegen Altmann zu erhalten.
Wertvoller als Hermanns Passauer Episkopat war für die Schaffung einer eppensteinischen Herrschaft im Ostalpenland der weitere Aufstieg seines St. Galler Bruders Ulrich. Diesen übertrug der Kaiser im Mai 1086 die Patriarchenwürde von Aquileja, wobei hervorgehoben wird, dass Ulrichzugleich Abt von St. Gallen blieb. Den Wirkungsbereich des kampferprobten Mannes zu erweitern, empfahl sich dem Kaiser zweifellos von selbst. Dass dafür gerade Aquileja gewählt wurde, darf indes auf entsprechende Einflussnahme Ulrichs und seiner Brüder selbst zurückgeführt werden. Beziehungen über die Alpen südwärts wurden, wie bereits erörtert, spätestens von Ulrichs Vater Markwartunterhalten, ganz abgesehen von den Aufgaben der Amtsführung, welche bereits Herzog Adalbero dort wahrgenommen hatte. Die von Markwart versehene Aquilejer Vogtei [Nrn. 46, 51] hatte sehr wahrscheinlich unmittelbar auf seinen Sohn Heinrich vererbt werden können [Nr. 70]. Die Vereinigung von Patriarchat und Vogtei in den Händen zweier Brüder aus einer Familie, in deren engerem Interessenbereich Aquileja lag, bedeutete eine erhebliche Steigerung der Möglichkeiten eigener Haus-Politik für diese Familie. Das gilt um so mehr, als der Hauptbesitz der EPPENSTEINER wohl in Kärnten selbst, die entwickelten Ansätze zur Staatlichkeit dagegen in den bis 1077 zugehörigen südlichen Marken lagen, deren wenigstens zwei, Istrien und Krain, um die Mitte der 80-er Jahre zwar nicht Herzog Liutolt direkt, aber sein Bruder, der Aquilejer Vogt Heinrich innehatte [Nr. 65], dazu der Herzog selbst die Mark Verona [Nr. 61].
Die nicht sehr zahlreichen Zeugnisse vom Wirken Liutolts im Reiche wurden schon genannt; darüber hinaus ist seine Beteiligung am Zustandekommen des Aufstieges seiner Brüder als sicher anzunehmen. In die erste Zeit nach der Erhebung Ulrichs auf den Patriarchenstuhl von Aquileja fallen Spuren direkter Bemühungen des Herzogs, die von seinem Vater in allodialer Hinsicht vorbereitete, von ihm und seinen Brüdern durch entsprechende amtliche Funktionen gestärkte Herrschaft innerlich auszubauen. Wir hören von Güterübertragungen des Herzogs und seines Bruders Heinrich an die Domkirche zu Brixen, und zwar handelt es sich einmal um Gut bei Brixen selbst sowie bei Bozen [Nr. 71], zum anderen um solches im westlichen Kärnten [Nr. 63]. Bischof von Brixen war damals Altwin, der sich während seines langjährigen Episkopats (1049-1097) stets als überzeugter Parteigänger des Königs erwies und von HEINRICH IV. wiederholt mit Zuwendungen, unter anderem aus eingezogenen Besitz des 1077 abgesetzten Bayern-Herzogs Welf bedankt worden war. Somit gelangten die vom eppensteinischen Kernlande zum Teil weit entfernten Liegenschaften wohl in die Hand eines reichspolitischen Verbündeten, doch verlautet von dessen immerhin zu erwartenden Gegenleistungen in den Brixener Quellen nichts. Demnach kann es sich kaum um eine wechselseitige Arrondierung, wie sie Liutolts Vater mit Salzburg vereinbart hatte [Nr. 47], gehandelt haben. Dagegen liegt den Schenkungen möglicherweise ein Bestreben Liutolts zugrunde, die Besitzungen der Brixener Kirche in Kärnten unter eigene Kontrolle zu stellen. Solche Besitzungen existierten seit dem 10. Jahrhundert zahlreich, und wenn sie auch zumeist klein und verstreut waren, so gab es doch wenigstens 1050/65 und 1065/75 einen Brixener Vogt namens Karling, der offensichtlich eigens für die Kärntner und Krainer Güter Brixens zuständig war, neben den sonst fast ausschließlich erscheinenden Vögten Arnolf  I. und Arnolf II. und Gundakar. Die Funktion, wenn auch nicht geradezu den Titel jenes Karling an sich zu bringen, konnte dem Kärntner Herzog über die erwünschte Verdichtung seiner herrschaftlichen Mittel hinaus zugleich eine Erweiterung seines direkten politischen Einflussbereiches nach Westen hin einbringen.
Die Beobachtung des eppensteinischen Strebens, eine eigene Herzogsherrschaft aufzubauen, zeigte uns fürs erste Jahrzehnt der Investiturzeit i. e. S. eine Erfolgskette, aus deren Dichte sowohl wie Ausrichtung hervorgeht, wie bewusst und nachdrücklich Liutolt und seine Brüder dieses Streben pflegten. Der freilich verhältnismäßig frühe Tod Herzog Liutolts im Sommer 1090 erst bedeutet einen spürbaren Einschnitt in der Entwicklung. Das Ausscheiden nun schon des dritten der uns bekannten Markwart-Söhne engte ganz natürlich die Möglichkeiten eigener Hauspolitik empfindlich ein, umso stärker, als Liutolt keine erbberechtigten Söhne hinterlassen zu haben scheint [Nr. 55 c].
Ein Rückblick über die Aussagen der Zeugnisse zum Wirken dieses Herzogs ist hier zur Darlegung der von Heinrich zu übernehmenden Verhältnisse angezeigt, und er vermittelt ein eigenartiges Bild. Im Reiche tätig sehen wir Liutolt gleich 1077 durch längere Zeit, trafen ihn dann noch zweimal, zuletzt 1085, in der Umgebung des Königs, hörten, wie dieser bis 1086 hin des Herzogs Brüder erhob; Liutolt selbst begegnete uns weiterhin einige Male als Gerichtsherr in der Mark Verona, und endlich ließen sich für die Jahre nach 1085 gewisse Spuren innerkärntnerischer Wirksamkeit in eigener Sache feststellen. Zu 1090 überrascht dann eine dem Kaiser unbedingt wohlgesonnene Quelle, der Liber de unitate ecclesiae con servanda, mit der Nachricht, Liutolt, Herzog der Kärntner, sei gestorben, cum et ipse appeteret regnum contra imperatorem Heinrichum [Nr. 66 b].
Der darin liegende Gegensatz zu dem, was wir über Liutolts erste Herzogszeit wissen, ist längst aufgefallen, und die Mitteilung des Liber de unitate wurde daher entweder für gänzlich unglaubwürdig erklärt oder als Ausdruck einer allmählichen Hinwendung Liutolts zu "kampfesmüden" Kreisen aufgefasst. Einer derartigen vermittelnden Lösung lässt sich die Beobachtung einfügen, dass Liutolt im letzten halben Jahrzehnt seines Lebens nicht mehr in der Umgebung HEINRICHS IV. nachzuweisen ist, doch geht ein klausales Verknüpfen dieser Tatsache mit dem Bericht des Liber de unitate in dem Sinne, dieses Meiden des Kaisers hätte den Herzog in den unbegründeten Ruf gebracht, nach der Krone zu streben, sicher zu weit. Die Erwähnung Liutolts im gleichen Atemzuge mit Markgraf Ekbert II. von Meißen und die ähnliche Beurteilung beider sind andererseits bei einer Quelle derartiger Qualität zu gewichtig, als dass sie einfach vernachlässigt werden könnten. Des Markgrafen Bemühungen, sich zum Gegenkönig erheben zu lassen, sind bekannt, und entsprechende Ziele wären nach dem Tode des Gegen-Königs HERMANN (Herbst 1088) auch für Liutolt vielleicht denkbar. Einer solchen wörtlichen Auffassung des Zeugnisses steht die Tatsache entgegen, dass von antikaiserlicher Seite dem Herzog gerade für seine letzte Lebenszeit enge Beziehungen zum kaiserlichen Gegenpapst Clemens III. nachgesagt werden [Nr. 66 a]. Mag an der dort berichteten Eheangelegenheit im Hinblick auf Liutolts wahrscheinliche Kinderlosigkeit immerhin etwas Wahres sein - ein erklärter Widersacher HEINRICHS IV. hätte das unterstellte Entgegenkommen nicht von Clemens III. erbeten. Auch die Nachfolge von Liutolts Bruder Heinrich im Herzogtum spricht gegen offene Auflehnung des ersteren, obschon keineswegs sicher ist, dass Heinrich das Herzogtum sofort bei Liutolts Tod erhielt. Liutolts Übergang in das Lager der "Gregorianer", deren einer, Bertolt II. von Zähringen, den Kärntner Herzogstitel seines Vaters weiterführte, darf somit als ausgeschlossen gelten. Ein Abrücken des EPPENSTEINERS vom Kaiser in dem Sinne, dass er sich, sobald er mit dessen Hilfe die Stellung seines Großvaters wieder hinlänglich fest in die Hand bekommen hatte, mehr und mehr dem Ausbau der eigenen Herrschaft widmete, ist indes durchaus wahrscheinlich. Die dargelegten Bestrebungen der eppensteinischen Brüder sowie die Verdächtigung durch den Verfasser des Liber de unitate entsprechen dem positiv ebenso, wie negativ das Fehlen Liutolts in der Umgebung des Herrschers und wie insbesondere sein Fehlen in der Gründungstradition des Hausklosters St. Lambrecht. Auf diese letztere Beobachtung ist eigens hinzuweisen. Wohl erscheinen Markwart, der Vater, und Heinrich, der Bruder und Nachfolger Liutolts, in den St. Lambrechter Quellen als institutor oder fundator des Klosters, und ihrer beider Wirksamkeit für die Entstehung desselben wir dimmer wieder gedacht [Nrn. 54, 76, 82, 84, 90, 97], von Liutolt dagegen ist im St. Lambrechter Zusammenhang nur das knappe Liutoldus dux des Totenbuches überliefert [Nr. 66 f]. Die Gesamtheit der betrachteten Tatsachen macht wahrscheinlich, dass Liutolt keineswegs durch die Wirren des Investiturstreites am Ausbau der väterlichen Stiftung gehindert wurde. Er hat sich im Gegenteil jedenfalls in der 2. Hälfte seiner Amtszeit sehr wohl den Interessen seines Hauses widmen können und vermutlich auch gewidmet. In eben diese Zeit ist vielleicht auch die Anlage der Burg zu setzen, welche in der Historiographie namengebend für das Geschlecht wurde [Popelka, Judenburg 310, nimmt an, Eppenstein (zuerst belegt 1130: Nr. 99) sei der Name der "Burgstadt" beim Markt Judenburg (zuerst belegt vor 1087; siehe oben 87) gewesen, und letztere Benennung habe sich schließlich auf beide Teile ausgebreitet; so ist indes der Name der Burg ob Weißkirchen nicht erklärt. Er mag älter sein, enthält wohl den Personennamen Eppo (vgl. Nr. 10 b) und führt auch mit der Endung -stein ins 11. Jh. (Schnebögl, Burgennamen, 212); Liutolt kann durchaus einen bereits vorhandenen Wehrbau in Familienbesitz zum neuen Zentrum bestimmt haben (vgl. die Burgen in Nr. 47). Die Lage entspricht entgegen Popelka durchaus den zeitgenössischen Dynastenburgen. Speziell: Keller, Eppenstein (sehr unzureichend); Baravalle, Burgen, 246 ff.]. Sie beherrscht mit dem nördlichen Zugange zum Obdacher Sattel eine für die Beziehungen der EPPENSTEINER nach Friaul wichtige Südstraße. Da die Burg Eppenstein unter Herzog Liutolts Bruder Heinrich jedenfalls schon existierte [Nr. 99] und dieser sich, soweit die Zeugnisse erkennen lassen, hauptsächlich der Förderung der von Markwart begonnenen Klostergründungen angenommen hat, fügt sich die Annahme, Liutolt habe auf dem Wege des Burgbaues die Schaffung eines Herrschaftsmittelpunktes unternommen, auch von dieser Seite her gut zu dem Schweigen der St. Lambrechter Quellen über diesen Herzog. - Hinter solchen Belangen des eigenen Herrschaftsaufbaues mag Liutolt die Parteinahme für seinen kaiserlichen Herrn so weit zurückgetreten sein, dass ein Verdacht wie der erwähnte im Liber de unitate aufkommen konnte. Die Unterstellung zwar, er habe nach der Krone gestrebt, ist eine starke Übertreibung, wie deren die Publizistik des Investiturstreites genug aufweist. Aber so stark scheint Liutolt die Möglichkeiten, welche für ihn in HEINRICH IV. Unterstützungsbedürftigkeit lagen, doch überfordert zu haben, dass er, als es später - 1093, 1096 - zu einem Ausgleich kam, einer Art so nachhaltig wirksamer damnatio memoriae verfallen konnte, dass, so weit zu sehen ist, erst im 15. Jahrhundert ein St. Lambrechter Chronist des Herzogs im Zusammenhange mit der KlostegGründung gedachte, und dass unter den zahlreichen Stifterbildnissen späterer Zeit in St. Lambrecht Liutolt nicht erscheint, obschon der Herzog seine Grablege im späteren Lambrechts-Kloster gefunden haben dürfte [Nr. 96].
Damit wird der Ausgangspunkt für Liutolts Bruder und Nachfolger erkennbar. Heinrich hatte eine im Aufbau unvollendete Herrschaft anzutreten. Dies konnte ihm der Umstand erleichtern, dass er an ihrer Gestaltung bisher schon beteiligt gewesen war. Die Selbständigkeit dieser Herrschaft hing von ihrer Verbindung mit dem Kärntner Herzogsamte ab. Diese Verbindung durch Herzog Liutolts Tod nicht abreißen zu lassen, musste daher Heinrichsnatürliches Bestreben sein. Angesichts der zwischen Kaiser HEINRICH IV. und Herzog Liutolt in dessen letzten Lebensjahren anzunehmenden Entfremdung war die Nachfolge im Herzogtum keine reine Formalität. Dass sie gleichwohl alsbald im Jahre 1090 stattfand, wird in der Forschung unter Hinweis auf die angeblich bedingungslose Kaisertreue der EPPENSTEINER durchgängig als sicher angenommen, aber nirgends bewiesen. Bezeugt ist Heinrichals Herzog von Kärnten erst im Mai 1093 gelegentlich der Erwähnung seines Verzichtes auf die Villa Daugendorf, welche HEINRICH IV. an St. Gallen weitergab [Nr. 75; vgl. auch die Ausführungen zu Nr. 70!]. Am gleichen Tage erhielt Aquileja die Mark Krain zurück, die sich vorher sehr wahrscheinlich gleichfalls in der Hand des EPPENSTEINERS befunden hatte. Möglicherweise gehört Heinrichs Rückgabe der Aquilejer Vogtei in die gleiche Zeit: Nr. 74. Gegen Ende desselben Jahres 1093 ist auch für Heinrichs weitere Mark Istrien ein neuer Markgraf, Poppo, bezeugt, Sohn des 1070 verstorbenen istrischen Markgrafen Ulrich und zugleich Schwiegersohn Engelberts von Spanheim; er gehörte also in den Kreis der Kärntner Rivalen der EPPENSTEINER, besonders während der 80-er Jahre. Dass Heinrichs Verzichtleistung irgendwie mit seinem Aufstieg zur Kärntner Herzogswürde in Zusammenhang stehen, ist eine allgemein naheliegende Annahme. Kaum wahrscheinlich ist jedoch, dass der EPPENSTEINER die Marken ganz von sich aus herausgegeben hat. Viel eher ist in dem Vorgange das Bestreben des Kaisers zu erkennen. Heinrichs Nachfolge im Herzogtum Kärnten zu nicht noch stärkerer eppensteinischer Machtkonzentration führen zu lassen, als sie vor 1090 mit den entsprechenden Nachteilen für das Königtum bestanden hatte. Trifft diese Erwägung zu, so ist es weiterhin allgemein sehr unwahrscheinlich, dass HEINRICH IV. erst drei Jahre nach der Herzogserhebung des EPPENSTEINERS diesem die Marken entzogen habe. Im besonderen völlig unverständlich wäre eine derartige Maßnahme ausgerechnet im Frühsommer 1093, unmittelbar nach dem Abfall des Kaiser-Sohnes KONRAD. Gerade damals war HEINRICH IV. wieder darauf angewiesen, sich das Wohlwollen vorhandener und potentieller Gefolgsleute, zumal solcher in wichtiger strategischer Position, nicht zu verderben. Dagegen: Herzog Liutolts wahrscheinliche Abwendung vom Kaiser gegen 1090, König KONRADS Abfall von seinem Vater etwa im März 1093, die Rückerstattung Krains an Aquileja sowie die Übertragung einer eppensteinischen Besitzung im südwestlichen Ober-Deutschland an St. Gallen (mit gleichzeitigem erstem Beleg für Heinrich als dux de Carinthia) im Mai 1093, schließlich die erste Erwähnung eines neuen Markgrafen für Istrien im Dezember 1093 - dies alles zusammengenommen deutet stark darauf hin, dass Kärnten eben nicht sogleich nach des wohl zu selbstherrlichen Liutolts Tod an dessen Bruder Heinrich gegeben, sondern von Kaiser HEINRICH IV. selbst in der Hand behalten wurde. Einen Dritten etwa dort einzusetzen, musste ihm untunlich erscheinen, da ein solcher sich kaum hätte gegen den EPPENSTEINER durchsetzen können, dieser aber derart dem Kaiser völlig entfremdet worden wäre. So aber hatte HEINRICH IV. die Möglichkeit, sich in einem kritischen Augenblick des im Lande mächtigen Heinrich von Eppenstein zu versichern, indem er ihm das Herzogtum Kärnten nicht länger vorenthielt, wobei er zugleich Bedacht darauf nahm, den EPPENSTEINER seine Rangerhöhung mit sonstigen Verzichtleistungen erkaufen zu lassen und sein Stellung auf diese Weise nicht zu mächtig werden zu lassen. In so ferne ähneln sich die Situationen des Herrschers einerseits, der EPPENSTEINER andererseits, für die Jahre 1077 und 1093 in ganz auffälligerweise Weise, und ähnlich sind die Folgerungen, welche HEINRICH IV. zog. Sie zeigten ihn in beiden Fällen trotz aller Bedrängtheit so weitgehend als Herren der Lage, dass er den Bewerbern um das Herzogtum Kärnten keineswegs nach deren Belieben ausgeliefert war.

Klaar Karl-Engelhard: Seite 44-50
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)

Die Herrschaft der Eppensteiner in den Zeugnissen
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Nr. 55          Liutolt, Herzog von Kärnten

a)
Filiation - entgegen Tyroller, Genealogie, 113 nr. 17 - quellenmäßig belegt: Liutolts Nachfolger erscheint wiederholt als Sohn Markwarts und der Liutbirg [Nrn. 75,76,82,84,90] und wird andererseits als Liutolts Bruder bezeugt [Nr. 71]; siehe auch Nr. 40 c und die (im historischen Zusammenhange wohl unrichtige) Erwähnung Marcuuardo et filio suo Lutoldo: Nr. 58.

b)
Liutolts unbekanntes Geburtsjahr ist im Hinblick auf Nrn. 40 d und 47 (et filii eorum) mit etwa 1045/50 anzunehmen.

c)
Nach Nr. 66 a ist Liutolt (wenigstens) zweimal verheiratet gewesen; keine der Gattinnen ist namentlich bekannt. Eben sowenig ist von Kindern überliefert; ein Sohn jedenfalls dürfte den Herzog, da ihm später sein Bruder im Amt folgte, kaum überlebt haben (vgl. unten 117 Anm. 113). Die von Klebel, Villach 34, zur Erklärung des Überganges von Besitz in Teffen an die Grafen von Althausen-Veringen angenommene Tochter (oder Witwe) Liutolts ist nach der Umdatierung von MdC 3 nr. 501 durch Kerkhoff, Veringen, 57-60, hinfällig (vgl. zu Nr. 47).

d)
Herzog Liutolt starb inopinata morte - tatsächlich etwa drei Jahrzehnte vor zweien seiner Brüder - 1090 Mai 5: Nr. 66.
 
 

Nr. 56          [1077 März-Anf. April]

(König HEINRICH IV.) Bertolfum quoque de Zaringin ducatu Carintnorum privavit et Liutoldo Genuensi dedit.

D: Cas. mon. Petrishus. 2, 31, ed. Abel-Weiland, 645, ed. Feger, 110; MdC 3, Erläuterung zu nr. 446.

Der undatiert berichtete Vorfall ist vor 1077 April 7, dem spätesten Zeitpunkt für D H IV nr. 293, worin Liutolt bereits als Herzog interveniert (s. Nr. 57) anzusetzen, andererseits nach 1076 Juni 16, dem Todestag von Liutolts Vater Markwart, da sonst doch wohl dieser das Herzogtum beansprucht hätte [Nr. 54; vgl. Nr. 50]. Vermutlich liegt die Übertragung Kärntens an Liutolt außerdem zeitlich nach dem Eintreffen der Nachricht von der - vielleicht noch gerade bevorstehenden - Wahl des Gegenkönigs RUDOLF bei HEINRICH IV.; vgl. Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 3 ff. und 12 f., sowie Jaksch, Kärnten 1, 213. - Abel-Weiland und im wörtlichen Anschluss daran Feger in Anmerkungen zur Stelle setzen den Vorgang - wohl im Hinblick auf Nr. 58 - in das Jahr 1078 und nehmen Verleihung des Herzogtums an Liutolts Vater Markwart an; siehe aber Nr. 54 und unten 107 f.
 

Nr. 57          1077 [Mitte März - April 7], Pavia

interventu [...] et ducis Liutoldi (als des erstgenannten Laien) verleiht König HEINRICH IV. der Kirche zu Aquileja unter Patriarch Sighart comitatum Fori Iulii et villam unam Lunzanicham dictam omneque beneficium, quod Ludouicus comes habebat in eodem comitatu situm, cum omnibus ad regalia et ad ducatum pertinentibus, hoc est placitis, collectis, fodro, districtionibus universis, omnique utilitate.

D: UB. Krain 1 nr. 51, D H IV. nr. 293 (zu 1077). - R: MdC 3 nr. 446 (zu 1077 [April]).

Datierungsgrenzen: D H IV. nr. 290, 1077 März 4 Verona, und neuerlicher Aufenthalt HEINRICHS IV. dort 1077 April 9 (Palmsonntag): Bertholdi ann. ad a. 1077, ed. Pertz 291; der dazwischenliegende Besuch in Pavia ist unter anderem durch D H IV. nr. 291 vom 3. April gesichert. Ein Ansatz des vorliegenden Diploms auf die 1. Märzhälfte hat im Hinblick auf die Datierung von Nr. 56 weniger Wahrscheinlichkeit, und seit Anfang Mai 1077 weilte der König für den Rest des Jahres in Deutschland. - Lunzanicha: Lucenigo westlich Görz; Jaksch, Kärnten 1, 214. - Zu der verfassungsgeschichtlich wichtigen Urkunde allgemein Ficker-Puntschart, Reichsfürstenstand 2/III, 126 f, Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 21, und Schmidinger, Patriarch, 63 f. Der Begünstigte, Patriarch Sighart (1068-1077), war vorher Kanzler HEINRICHS IV. Zur Herkunft eines Teiles der ihm übereigneten Rechtstitel erwägt Schmidinger, a.a.O., 63 Anm. 35, sie könnten dem Grafen Ludwig und seinen Nachkommen wegen Infidelität gerichtlich abgesprochen worden sein (Ludwig erscheint als Graf in Friaul in D H III. nr. 374, 1056, und D H IV. nr. 62, 1060; die Vorbemerkung zu letzterer Quelle gibt Vermutungen zu seiner Herkunft). - Mit Meyer von Knonau und Schmidinger ist aus der Intervention Liutolts, der hier erstmals als Herzog begegnet, auf ein gutes Verhältnis zwischen diesem und dem Patriarchen zu schließen, ging es doch dabei, wie ausdrücklich gesagt wird, unter anderem um Rechte des Kärntner Herzogs, ganz abgesehen von dessen allgemeiner Zuständigkeit in jenem Bereich; von diesen günstigen Beziehungen zwischen Herzog und Patriarch hing die Bewegungsfreiheit des Königs zu jener Zeit entscheidend ab. Vgl. auch Nrn. 60 a-b. Andererseits scheint eine Schwächung der Stellung des Herzogs durch HEINRICH IV. beabsichtigt zu sein; siehe dazu unten 109. - Unnötig erscheint die Annahme von Heyck, Zähringen, 80 Anm. 248, Liutold habe hier noch nicht "öffentlich Herzog geheißen", sondern sei von HEINRICH IV. nur "als Herzog begrüßt" worden.
 
 

Nr. 58          1077 [April-Mai]

Rex vero HEINRICUS, mox ut ducem RUODOLFUM DE RINVELDEN suum regnum sibi usurpasse audivit, pascha Verone moratuus per Carintiam domino Marcuardo et filio suo Lutoldo duce sibi ducatum prebentibus ad Theutonicas partes rediit.

D: Contin. cas. s. Galli c. 6, rd. Arx, 156, ed. Meyer von Knonau, 45. Vgl. MdC 3 nr. 447 und Reg. Görz 1 nr. 130.

Zur Entwicklung in jenen Wochen allgemein Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 15-21. - Die Wahl RUDOLFS hatte am 15. März stattgefunden und war HEINRICH IV. in Pavia bekannt gegeben worden (s. zur Datierung von Nr. 57). Ostern (April 16) beging er entgegen der vorliegenden Quelle in Aquileiensi episcopatu (Bertholdi ann. ad a. 1077, ed. Pertz, 294). Weiterhin hat Markwart den Zug mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr erlebt (s. Nr. 54 und Meyer von Knonau, Anm. 122 seiner Ausgabe). Die Marschroute durch Kärnten ist jedoch anderweitig gesichert, die Teilnahme Liutolts, abgesehen von allgemeinen Erwägungen, auch aus seiner Abwesenheit beim König zu Pavia März/April [Nr. 57] und wieder zu Regensburg im Mai [Nr. 59] zu entnehmen. Im einzelnen ist der Weg HEINRICHS nicht bezeugt; allgemein wird angenommen, er sei über den Predil und durch das Gailitztal gezogen (vgl. die Erwägungen von Hann, Reisen, 98; jedenfalls führte de Weg per Carantaniae abruptas angustias: Bertholdi ann., a.a.O.), was umso wahrscheinlicher ist, als dabei außer des Herzogs eigenen Machtmitteln auch jene des dort begüterten Bistums Bamberg (unter dem Heinricianer Rupert (1075-1102) verfügbar waren. - Vgl. unten 107 ff.
 
 

Nr. 59          1077 [1. Maihälfte], Regensburg

(König HEINRICH IV. erreicht überraschend schnell Bayern und hält) mox Ratisponae cum Pagoariorum Boemiorum quoque, nec non Carantanorum principibus sowie dem Patriarchen (Sighart) von Aquileja eine Besprechung über die Vorfälle der letzten Zeit ab.

D: Bertholdi ann. ad a. 1077, ed. Pertz, 294. - MdC 3 nr. 448, Reg. Görz 1 nr. 131.

Vgl. Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 22. - Dass Herzog Liutolt sich unter den Carantanorum principes befand, ist umso wahrscheinlicher, als er sich auch im Juni noch, ebenso wie Patriarch Sighart, in der Umgebung des Königs aufhielt: Nr. 60. - Vgl. unten 109.
 
 

Nr. 60          1077 Juni 11, Nürnberg

Herzog Liutolt von Kärnten interveniert für Aquileja.

a)
subvenientibus [...] ducibus [...] ac Livdolfo Carintie verleiht König HEINRICH der Kirche zu Aquileja unter Patriarch Sighart comitatum Histrie.

D: UB. Krain 1 nr. 53, D H IV. nr. 295. - R: MdC 3 nr. 451.

b)
subveniente [...] et Liudolfo duce Carinthie verleiht König HEINRICH IV. der Kirche zu Aquileja unter Patriarch Sighart marchiam Corniole.

D: UB. Krain 1 nr. 52, D H IV. nr. 296. - R: MdC 3 nr. 452.

Liutolt ist demnach wenigstens von Frühjahr bis in den Sommer 1077 (s. Nrn. 57 bis 59) im Gefolge des Königs geblieben. - Beide Urkunden gehören mit Nr. 57 in den Zusammenhang der Bemühungen des Patriarchen, eine einheitliche Landesherrschaft zu errichten; vgl. Schmidinger, Patriarch, 68 f bzw. 73, und allgemein Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 42, sowie Jaksch, Kärnten 1, 214. - Siehe unten 109 f.
 
 

Nr. 61          (1078, 1085, 1089, Mark Verona)

Herzog Liutolt von Kärnten wirkt als Richter in der Markgrafschaft Verona

a)
1078 Mai 4, nahe St. Zeno bei Verona: dum [...] in iudiccio resideret domnus Litaldo dus unter anderem Genannte mit ihm, wird ein Rechtsstreit zwischen der Kirche von Verona und dem Altradus de Capitel Alpone wegen dessen ichterscheinen zugunsten der ersteren entschieden; Liutolt bekräftigt das Urteil durch den Bann; 1. Unterfertigung: Signum manus suprascripto domnus Litaldo dux, qui hoc signum crucis fecit.

D: Ficker, Forschungen 4 nr. 78. - R: MdC 3 nr. 455.

b)
1078 Mai 12. Vicenza: Dum [...] in iuditio residebat domnus Liuctaldus dux mit anderen Genannten, werden der Abtei St. Peter vor Vicenza der Zehnt zu Grumolo bestätigt und die Grenzen dieser Gemeinde festgelegt; Liutolt bekräftigt den Entscheid durch den Bann und unterfertigt wie in a).

D: CdP 1 nr. 247. - R: MdC 3 nr. 456.

c)
1085 März 3, Padua: Dum [...] in judicio resideret dominus Liutaldus dux mit mehreren Genannten, wird ein Streit zwischen der Kirche von Padua und dem Hugolinus de Cingularia um einen Hof und eine Mühle zugunsten der ersteren entschieden; erste Unterfertigung: Hec crux + Signum manus domini Liutaldi ducis qui hanc noticiam fieri iussit.

D: CdP 1 nr. 281. - R: MdC 3 nr. 475.

d) 1085 März 3, Padua: Dum [...] in judicio resideret dominus Liutaldus dux mit mehreren Genannten werden dem Bistum Padua der Besitz eines Drittels des Waldes Gazo sowie Holz- und Weiderechte in diesem gesamten Walde bestätigt. Als erster unterfertigt der Herzog wie in c).

D: CdP 1 nr. 282. - R: MdC 3 nr. 475.

e) 1089 Oktober 13, vor Treviso: Dum [...] in iudicio resideret domnus Liutaldo dux mit mehreren Genannten, wird dem Bischof Milo von Padua der Besitz der Gemeinde Braganzo und des Valle S. Donato, womit die Söhne des Otto Stornello belehnt sind, bestätigt; erste Unterfertigung: Signum + manu suprascripto domnus Liutaldo dux qui hoc signum crucis feci.
D: CdP 1 nr. 298. - R: MdC 3 nr. 487.

Zum verfassungsgeschichtlichen Zusammenhang Ficker-Puntschart, Reichsfürstenstand n d 2/III, 119, sonst Jaksch, Kärnten 1, 218, 224, 230. - Vgl. Nr. 28 und unten 102 Anm. 43, 110, 112.
 
 

Nr. 62          1082 November 15, St. Zeno bei Verona

Litaldus dux ist neben anderen Genannten bei der Investition des Bischofs Heinrich von Trient mit der Curtis Castellario durch HEINRICH IV. zugegen.

D: Tangl, Eppenstein 3, 279 Anm. 117, D H IV. nr. 348. - R. MdC 3 nr. 461.

Die nur abschriftlich überlieferte Gerichtsurkunde ist unter anderem unterfertigt mit + Ego Litaldus dux iudex subscripsi; aufgrund weitgehender Entstellung dieser Zeile in einer der Kopien vermutet Gladiss, Vorbem. z. Edition, die Unterschrift sei durch Liutolt eingenhändig erfolgt. Dagegen sprechen die Unterschriftsformeln in Nrn. 61 a-e. - Vgl. unten 110.
 
 

Nr. 63          [1085-1090]

Herzog Liutolt von Kärnten verzichtet auf Besitzansprüche gegen die Brixener Domkirche unter Biischof Altwin und gibt selbst Gut dorthin.

a)
quidam ingenuus dux Liutoldus nomine begibt sich seiner Ansprüche hinsichtlich talis predii, quale Fridericus nobilis in loco Linta [...] in manus venerabilis episcopi Altwini eiusque advocati Arnolfi legavit atque donavit; dies wird bezeugt durch Waldo, Geroldo, Amelrico, Ottone, item Ottone, Herrando, Wezilone, Friderico, Pilegrimo.

D: Trad. Brixen nr. 360 a, MdC 3 nr. 466. - R: UB. Tirol 1/I nr. 107

b)
Des weiteren übergibt idem dux duos mansos, quos prefatus episcopus prescripto Friderico econtra tradidit; die Zeugenreihe entspricht derjenigen von a) bis auf die orthographischen Varianten. Actum Vfhouen.

D: Trad. Brixen nr. 360 b, MdC 3 nr. 467. - R: UB. Tirol 1/I nr. 107.

c)
Liutoldus dux ingenuus übergibt in manus Fridarici militis sepe calculati presulis Altwini I Schlauilem mansum in loco Linta situm [...], ea videlicet ratione, ut idem miles Fridaricus predictum mansum der Brixener Kirche weitergebe; dies bezeugen Herrant, Oto, Rodolf, Adalpreht, Odalrich, Adalhart. Actum Arnoltesstein.

D: Trad. Brixen nr. 363 a, MdC nr. 467. - R: Reg. Görz 1 nr. 146.

Der von Redlich in der Edition aufgrund seiner Untersuchung der gesamten Handschrift (Brixener Traditionskomplex B) gegebenen obigen Datierung haben sich Jaksch und Huter angeschlossen.

Linta: Lind, westsüdwestlich Spittal an der Drau/Kärnten; Vifhouen: Aufhofen nahe Bruneck/Tirol; Arnoltesstein: Arnoldstein südwestlich Villach/Kärnten. - Der Verfügung in c) ist der bischöfliche Vasall postea in tempore oportuno, allerdings erst ab episcopo seniore suo admonitus, nachgekommen: Trad. Brixen nr. 363 b = MdC 3 nr. 467. - Die vorliegenden Traditions-Notizen stehen in Zusammenhang mit Nrn. 71-72; vgl. dazu unten 113.
 
 

Nr. 64          [1085 April/Mai, Mainz]

(Herzog Liutolt von Kärnten nimmt an der von Kaiser HEINRICH IV. einberufenen Reichsversammlung teil.) Auf Bitten zahlreicher genannter hoher Geistlicher sowie cum assensu laicorum ducis Boemiorum Wratizlai et fratris eius Cvnradi, ducis Friderici (von Schwaben), ducis Livtaldi, palatini comitis Rabodonis (von Bayern) et omnium, qui ibi (sc: Mogontine) convenerant, wird die Wiedervereinigung des (1063 eingerichteten) Bistums Mähren mit Prag beschlossen; die im einzelnen aufgeführten Grenzen der letzteren Diözese werden bestätigt.

D: D H IV. nr. 390 (1086 April 29, Regensburg). - R: MdC 3 nr. 481.

Zur Mainzer Versammlung allgemein Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 4, 21-25, mit Exk. III (S. 547-550). - Die Echtheit dieses die Teilnehmerliste überliefernden Diploms ist umstritten. Nach den diplomatischen Untersuchungen von Beumann und den historischen von Schlesinger (Urkundenstudien, Exk. 1 - S. 236-250) ist indes diplomatische Echtheit bei unwahrscheinlicher Erlangung der Rechtskraft anzunehmen. Auf eben dieser Mainzer Versammlung wurden unter anderem Erzbischof Gebhart von Salzburg und Bischof Altmann von Passau ihrer Bischofsstühle entsetzt.; den letzteren erhielt Herzog Liutolts Bruder Hermann (s. unten 111 f.). - Wahnschaffe, Kärnten, 72, und Jaksch, Kärnten 1, 227, setzen eine Anwesenheit Liutolts in der Umgebung des Kaisers auch für die Zeit von dessen Regensburger Aufenthalt im April 1086 an, doch ist eine solche aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich.
 
 

Nr. 65          [1086]

Ob hoc etiam in eundem abbatem (sc. Ulrich III. von St. Gallen) marchio (sc. Bertolt II. von Zähringen) maxime invidia exarsit, quia suus (anst.: eius) frater Liutoldus aliqua sui juris, ut sibi visum est, scilicet ducatum Carintie, concessione regia obtinuit, et alter ejus frater marchiam Istriam sub eadem concessione possedit.

D: Contin. cas. s. Galli, ed. Arx, 1159, ed. Meyer von Knonau, 79-82; MdC 3 Nr. 480.

Die Stelle steht im Zusammenhang des Berichtes über einen Vorstoß Bertolts gegen St. Gallen; zur Datierung dieser Operation siehe Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 4, 121. - Vgl. auch unten 110, 112.
 
 

Nr. 66          1090 Mai 12

Herzog Liutolt von Kärnten stirbt. - Quellenübersicht: MdC 3 nr. 491.

a)
ex parte autem excommunicatorum Liutoldus dux Carinthiorium inopinata morte praeripitur, cum nuperrime contra fas et ius, repudita propria uxore aliam superinduxerit, Guiberto quidem heresiarcha hoc ei concedente.

D: Bernoldi chron. ad a. 1090, ed. Pertz, 450.

b)
(Egbertus marchio) postremo miserabiliter occius est [...] sicque regiae nobilitatis adolescens bellum consummavit, quo regnum sibi expugnare quaesivit. Annus tunc erat ab incarnatione Domini MLXXXX, quando occius est supradictus marchio Egbertus. Eodem etiam anno defunctus est Liudolfus dux Carentiorum, cum et ipse appeteret regnum contra imperatorem HENRICHUM.

D: Lib. de unitate eccl. conserv. c. 35 f. ed. Schwenkenbecher, 115 bzw. 263.

c)
Liutolfus dux Karinteanorum obiit.

D: Ann. August. ad a. 1090, ed. Pertz, 133.

d)
Liudolfus et Bertolfus dux [...] obierunt.

D: Ann. Hildesh. ad a. 1090, ed. Waitz, 49.

e)
Ludolfus dux obiit.

D: Ann. Rosenveld. ad a. 1090, ed. Pertz, 101.

f)
Livtoldus dux.

D: Necr. s. Lamb. A zu IV. id. maii, ed. Pangerl, 113, ed. Herzberg-Fränkel, 325.

Nach Nr. 96 wurde einer der Brüder Herzog Heinrichs III. von Kärnten im Kloster St. Lambrecht bestattet, wofür kaum einer der geistlichen Brüder, eher noch Markwart in Frage kommt; wahrscheinlicher ist die Angabe jedoch auf Liutolt zu beziehen; so auch Jaksch, Kärnten 1, 230. - Zu den widersprüchlichen Nachrichten über den Tod des Herzogs siehe unten 114 ff.