Begraben: St. Lambrecht/Steiermark
2. Sohn des Herzogs
Markward II. (IV.) von Kärnten und der Liutbirg von Plain,
Tochter von Graf Liutold II.
Lexikon des Mittelalters: Band V Seite 2040
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Liutold von Eppenstein, Herzog von Kärnten (1077-1090)
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* um 1040/50, + 12. Mai 1090
Begraben: wohl in St. Lambrecht/Steiermark
Sohn des Markwart von Eppenstein und der Liutbirg
Nach der Wahl RUDOLFS VON RHEINFELDEN zum Gegenkönig sprach König HEINRICH IV. 1077 dessen Parteigänger Berthold von Zähringen das Herzogtum Kärnten ab und verlieh es an Liutold, den Enkel des 1035 abgesetzten Herzogs Adalbero. Dieser ermöglichte ihm die Rückkehr ins Reich über "die steilen Engpässe Kärntens". Da der König 1077 neben Istrien und Krain auch die Grafschaft Friaul an Patriarch Sigehard von Aquileia vergab und die Kärntner Mark in der Hand der OTAKARE von Steyr verblieb, übernahm Liutold nur ein verkleinertes Herzogtum und die Mark Verona. Gemeinsam mit seinen Brüdern Ulrich und Heinrich konnte Liutold eine starke Position seines Geschlechts im Ostalpenraum aufbauen. Nachdem er in Gegensatz zu Kaiser HEINRICH IV. geraten war, hinterließ er bei seinem "unvorhergesehenen Tod" trotz zweier Ehen keine Kinder.
Literatur:
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A. v. Jaksch, Gesch. Kärntens I, 1928, 195ff. -
K.E. Klaar, Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten (Archiv für
Vaterländ. Gesch. und Topographie 61, 1966) - C. Fräss-Ehrfeld,
Gesch. Kärntens I, 1984, 144f.
F. nicht ausdrücklich erwähnt, doch unzweifelhaft
ein Sohn von 10; eV.
c 1065 siehe 10
1077 (nach 15/3, dem Tage der Wahl des
Gegen-Königs RUDOLF) HEINRICH IV. entsetzt Berthold von
Zähringen des Herzogtums Kärnten und überträgt
es Liutold "Genuensi"
(unerklärt) Casus monast. Petrihus. SS 20, 645
1078 4/5 Verona und 12/5 Vicenza Gerichtsurkunden des
Herzogs Liutold (als
Markgraf von Verona) Kärnt. UB 3, 177 n 455 f;
+ 1090 12/5 Jahr; Bernoldi Chron. SS 5, 450 Liutoldus
dux Carinthiorum inopinata morte preripitur, cum nunperrime
contra fas et ius repudiata propria uxore aliam superinduxerat; Tag: St.
Lambrecht: Liutoldus dux Necr. 2, 325.
Zweimal kinderlos verheiratet, Namen der Gattinnen unbekannt.
1. oo N.N.
x
-
2. oo N.N.
x
-
Luitold, Marquards
ältester Sohn mochte den Tod seines Vaters entweder noch jenseits
des Rheins, wo er sich gegen das Ende des Jahres 1076 bei König
HEINRICH IV. befand, oder erst am Anfang des nächsten Jahres
in Italien vernommen haben, wohin er von Burgund aus dem König begleitet
hatte; jedenfalls war er bei den treuen Diensten, welche er seinem königlichen
Herrn und Verwandten erwies, der Nachfolge im väterlichen Herzogtum
gewiss. Den Beweis seiner wirklichen Ernennung zum Herzoge von Kärnten
liefert eine zu Pavia wahrscheinlich noch im März oder längstens
Anfangs April ausgefertigte königliche Urkunde.
Da Welf von Bayern die Alpenpässe sperrte, gebührt
ein großer Teil des Verdienstes, den Kaiser sicher nach Bayern gebracht
zu haben, unstreitig dem Herzog Luitold,
der dafür von seinem Verwandten gebührend belohnt wurde.
Dass aber Herzog Luitold
bei seiner Ergebenheit gegen seinen erlauchten Anverwandten alle
Feldzüge des letzteren mitgemacht habe, wäre schon an und für
sich eine wahrscheinliche Annahme, und schon dies allein könnte die
Anführung der wichtigsten Ereignisse rechtfertigen. Dass aber
Luitold den Zug nach Rom 1081 mitgemacht
und den König wieder 1082 zurückbegleitet habe, beweist eine
aufgefundene Urkunde. Für unseren Zweck ist die Urkunde insofern wichtig,
weil sie uns den Herzog Luitold als
mit dem König am 15. November 1082 zu Verona anwesend aufweist und
es somit wahrscheinlich macht, dass Luitold den
ganzen Feldzug mitgemacht habe. Da der König auch 1083 und 1084 wieder
nach Italien gegangen war und Luitold auch
diesmal ihn begleitet haben mag, so lässt es sich sehr wohl erklären,
warum wir von seiner Tätigkeit zu Hause keine Spuren auffinden lassen.
Dass Luitold jedenfalls
den Römerzug im Jahre 1084 mitgemacht habe, lässt sich schon
daraus vermuten, weil HEINRICH sich
damals zu Rom die Kaiserkrone aufsetzen ließ.
Aus dem Jahre 1086 haben wir eine zu Mainz am 1. März
ausgestellte Urkunde Kaiser HEINRICHS,
worin unser Herzog Luitold unter denjenigen
genannt wird, mit deren Beistimmung die Handlung des Kaisers geschehen
sei.
Wahrscheinlich noch im Jahre 1089, vielleicht aber auch
erst im folgenden geschah es, dass Herzog Luitold
seine Gemahlin, ohne Zweifel deshalb, weil sie ihm keine Kinder
gebar, verstieß, und mit Dispensation des Gegenpapstes Guibert (Clemens
III.) zu einer neuen Ehe schritt. Aber die Hochzeitsfackel ward zur Todesfackel,
denn Luitold
starb
bald darauf eines unvermuteten Todes; die Päpstlichen sagten aus Strafe
Gottes, wegen des an seiner ersten Gemahlin begangenen Unrechts.
Waltram in seinem Werk über die Freiheit der Kirche
zeigt Luitolds Tod mit folgenden Worten
an: "In demselben Jahre 1090 starb
Luitold,
der Herzog von Kärnten, als er eben auch selbst gegen
den Kaiser HEINRICH nach dem Reiche
strebte."
Ob diese harte Anklage die dem Toten ins Grab nachgesagt
wurde, begründet oder nicht begründet sei, lässt sich jedoch
nicht mehr entscheiden, wahrscheinlich ist sie es nicht. Denn abgesehen
von der Verwandtschaft mit dem Kaiser und seiner bisherigen Treue gegen
denselben, ist auch gar nicht abzusehen, wie er die Absicht, welche ihm
Waltram zuschreibt, hätte ins Werk setzen können. Doch nicht
etwa mit Beihilfe der bisherigen Anhänger des Kaisers, welche durch
Aufstellung eines Gegenkönigs von ihrer Seite sich offenbar zu Grunde
gerichtet hätten? Luitolds Streben
nach der Krone unter den Umständen, in denen er sich befand, könnte
man kaum anders, als töricht nennen. Aber Luitold,
könnte man sagen, konnte dazu vielleicht von seiner zweiten Gemahlin
bestimmt worden sein, die ja aus einer der päpstlichen Partei anhängenden
Familie entsprossen sein konnte. Ich bezweifle dies und zwar nicht bloß
deshalb, weil es bei der damaligen Erbitterung beider Parteien gegen einander
nicht glaublich, jedenfalls nicht wahrscheinlich ist, dass ein Anhänger
des Papstes seine Tochter einem von der Gemeinschaft der Kirche Ausgeschlossenen
zur Ehe gegeben habe, sondern auch deswegen, weil in diesem Falle der schismatische
Papst Guibert die erste Ehe Luitolds
gewiss nicht getrennt haben würde. Was endlich nicht minder
gegen die Wahrheit der Nachricht Waltrams spricht, ist der Umstand, dass
Berthold von Konstanz, der so gut unterrichtet war, und seine Gegner selbst
nach ihrem Tode nicht im Geringsten schonte, von einem solchen Streben
Liutolds nichts
erwähnt.
Wie seine erste, wie seine zweite Gemahlin geheißen,
welchen Familien sie angehört haben, ist völlig unbekannt. Er
starb ohne Nachkommenschaft.
Klaar Karl-Engelhard: Seite 107-118
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"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)
Mit dem Tode Markwarts tritt eine neue Generation
ins Blickfeld - die erste in der Folge der bayerisch-kärntnerischen
MARKWARTE, auf welche sich die herkömmliche Bezeichnung als EPPENSTEINER
begründeterweise anwenden lässt. Erst jetzt kann die Zubenennung
nach jener Burg wenigstens sprachlich nachgewiesen werden [Nr. 99], erst
jetzt ist ein Zusammenwirken mehrerer Glieder der MARKWART-Sippe im Sinne
einer Hauspolitik zu beobachten. Dass dieses Werden eines Adelsgeschlechtes
vergleichsweise spät erfolgt, liegt wesentlich an Herzog Adalberos
Sturz, der gewiss vorhandene innere Entwicklungsfäden vorerst abgeschnitten
hatte. Das oben behandelte Bemühen Markwarts um Besitzkonzentration
zeigt, dass der neue Ansatz einen Vorgang von mehr als einer Generation
Dauer bedingte. Erst Markwarts Söhnen sollte die Entwicklung
im Reiche die Möglichkeit geben, auf der vom Vater überkommenen
Grundlage eigenen politischen Handelns zu der öffentlichen Geltung
aufzusteigen, welche zu erlangen jenen noch versagt geblieben war. Ein
Blick zeigt, dass auch die biologischen Voraussetzungen, um eine historische
Gegebenheit aussichtsreich für ein Geschlecht zu nutzen, durchaus
erfüllt waren. Wohl war ein gleichnamiger Sohn Markwarts noch
vor dem Vater gestorben, doch überlebten ihn vier weitere Söhne
- Liutolt, Heinrich,
Ulrich und Hermann
[Nr. 40 e] -, so dass der Gedanke, es könnte diese erste EPPENSTEINER-Generation
zugleich die letzte sein, jedenfalls für 1076 nicht eben nahe liegt,
auch wenn man annimmt, dass die beiden letztgenannten Brüder schon
damals dem geistlichen Berufe bestimmt waren.
Ein weiteres Aufsteigen kraft eigenen Rechtes war freilich
kaum möglich. Der Rückweg zur Herzogswürde konnte, wie Graf
Markwart klar erkannt hatte [Nr. 50], nur über das Königtum
gelingen, gegen welches opponierend es sein Vater 1035 verwirkt hatte.
Schon im ersten Jahr nach Markwarts Tod ergab sich dann ein umgekehrtes
Angewiesensein auf Unterstützung, wie sie die EPPENSTEINER
bieten konnten, auf Seiten des Königs. Des Königs - das konnte
für
Liutolt
und seine Brüder nur heißen:
HEINRICH
IV. Kärnten hatte ja in Bertolt von Zähringen einen
rechtmäßigen Herzog, und da dieser den EPPENSTEINERN
ohnehin schwerlich günstig gesonnen, spätestens seit 1073 in
engster Verbindung stand mit dem bayerischen Herzog, Welf IV., und dem
schwäbischen
RUDOLF VON RHEINFELDEN,
kam ein Zusammengehen mit letzterem, nachdem er Mitte März 1077 zum
Gegenkönig erwählt worden war, für Liutolt
nicht in Frage, wenn er selbst die Kärntner Herzogswürde
erlangen wollte.
Als HEINRICH
IV. die Nachricht von RUDOLFS Wahl
erhielt, befand sich
Liutolt, wie aus
der raschen Abfolge der Ereignisse hervorgeht, sehr wahrscheinlich bereits
in seiner Umgebung. Möglicherweise im alten königlichen Pfalzort
Pavia sprach HEINRICH IV. Bertolt von
Zähringen das Herzogtum ab und übertrug es dem EPPENSTEINER
[Nr. 56]. Letzteres scheint unter dem Eindruck augenblicklicher Notwendigkeit
geschehen zu sein - die wenige Wochen später gleichfalls eingezogenen
Herzogtümer Bayern und Schwaben behielt der König zunächst
selbst in der Hand, wiewohl er sich allgemein in Ober-Deutschland auf Gegner
der Herzöge aus Kreisen des Adels stützen konnte. Als Bedingung
für die Erhebung Liutolts dürfte
HEINRICH dabei dessen Zustimmung zur Verleihung der Grafschaft
Friaul an Aquileja gefordert haben; denn diese Maßnahme des Königs,
welche den Patriarchen Sighart fester an ihn binden sollte, setzte eine
in der unter Liutolts
Intervenienz ausgefertigten Urkunde ausdrücklich erwähnte
Einschränkung herzoglicher Rechte voraus [Nr. 57]. Sobald HEINRICH
IV. sich dergestalt eines durch Kärnten einer- und Aquileja
andererseits gedeckten Alpenüberganges versichert hatte - die weiter
westlich gelegenen Pässe waren in der Hand des Herzogs Welf von Bayern
und dem König verschlossen -, kehrte er, geleitet von Liutolt
und Sighart, nach Deutschland zurück [Nrn. 58-59]. Hier erfolgte die
eben erwähnte Absetzung der Herzöge von Bayern und Schwaben sowie,
wieder unter Intervenienz Liutolts,
eine neuerliche Begünstigung Aquilejas, indem jetzt auch Istrien und
Krain dem Patriarchen verliehen wurden [Nr. 60]. Es war somit ein gegenüber
den Zeiten Herzog Adalberos in seinem Umfang erheblich gemindertes Herzogtum
Kärnten, das Liutolt übernahm, um so mehr, als mit aller Wahrscheinlichkeit
die Kärntner Mark in der Hand der OTAKARE von Steyr blieb, an die
sie bei Adalberos Sturz gekommen war [Nr. 38/II].
Noch im selben Jahre, 1077, setzte HEINRICH
IV. den an Kärnten entzündeten Gegensatz zwischen
EPPENSTEINERN
und ZÄHRINGERN auch im Stamm-Lande der letzteren, in Schwaben, für
seine Zwecke ein, indem er Ulrich, quendam fuvenem sui cognatum, domini
Marcuardi Carnotensis filium, unter dem Beifall des Konvents, welcher einen
vom Gegen-König aufgenötigten Abt ablehnte, zum Abt von St. Gallen
erhob. Abt Ulrich erwies sich in der Folgezeit als besonders zuverlässiger
Vertreter der königlichen Interessen in SW-Deutschland.
Er hatte sich dabei namentlich mit den Söhnen des
im Jahre nach seiner Absetzung verstorbenen Herzogs Bertolt, Bertolt II.,
welcher den Herzogstitel beibehielt, und Gebhart, seit 1084 Bischof von
Konstanz, auseinander zusetzen, außerdem mit dem Grafen von Bregenz
und gleich von Anfang an mit der Abtei Reichenau, deren Abt Ekkart (1072-1088)
der Nellenburger Grafenfamilie angehörte. Hier wurde Ulrich 1079
zugleich als königlicher Gegen-Abt eingesetzt.
Durch die Continuatio casuum sancti Galli sind wir über
dieses hier nicht neuerlich im einzelnen nachzuerzählenden Wirken
Ulrichs in Schwaben ausführlich und zusammenhängend unterrichtet
- besser als über irgendeinem anderen EPPENSTEINER, besser
insbesondere als über seinen Bruder Liutolt.
Wie von dessen Großvater [Nr. 28], so kennen wir auch von ihm mehrere
Fälle richterlicher Funktion in der Veroneser Mark, die sich etwa
gleichmäßig über seine ganze Herzogszeit verteilen (1078-1089;
Nr. 61). In der Umgebung des Königs findet er sich außer zu
Beginn seines Dukats nur noch zweimal bezeugt, einmal in seinem eigenen
Sprengel [1082; nr. 62], das andere Mal gelegentlich des Reichstages zu
Mainz im Jahre 1085 [Nr. 64]. Des Bruders Abt-Würde war seiner Stellung
in königstreuen Kreisen des Reiches ohne Zweifel ganz allgemein förderlich,
namentlich aber gilt dies für Kärnten selbst. Es wird ausdrücklich
berichtet, dass Bertolt II. von Zähringen unter anderem besonders
deshalb mit Ulrich von St. Gallen verfeindet, ihm geradezu neidisch war,
weil dessen Brüder Kärnten und Istrien innehatten, auf welches
Bertolt selbst ein Anrecht zu haben glaubte [Nr. 65]. Wenn die sankt-gallische
Quelle dabei den ZÄHRINGER als Markgrafen bezeichnet, so ist darauf
hinzuweisen, dass er in antikaiserlichen Zeugnissen als Herzog erscheint,
also den väterlichen Titel beanspruchte. Die Quelle hebt zugleich
unmissverständlich die von den eppensteinischen
Brüdern betriebene Hauspolitik hervor. In diesem Zusammenhange
bietet sie den einzigen Beleg dafür, dass ein dritter der Brüder,
aller Wahrscheinlichkeit nach Heinrich, damals über Istrien verfügte.
Diese Mark hatte der König im Jahre 1077 unter Befürwortung Herzog
Liutolts von Kärnten
an Aquileja gegeben [Nr. 60 a]. Ihr Wiederentzug wird mit zeitweise
papstfreundlicher Haltung des Nachfolgers des seinerzeitigen Patriarchen
Sighart (+ 1077), Heinrich (1077-1084), in Verbindung gebracht; als mögliche
Zeitpunkte erscheinen die Jahre 1079 und 1084, wobei für das erste
die Tatsache spricht, dass der König bereits 1081 den wieder zu ihm
übergeschwenkten Patriarchen durch Verleihung der Bistümer Triest
und Parenzo auszeichnete. Eine bemerkenswerte Parallele zur Entziehung
Friauls ist jene Krains, von welcher HEINRICH
IV. 1093, sie widerrufend, selbst sagt, sie sei übelberatener
Weise erfolgt. Aufgrund der Verwandtschaft jenes Diploms mit unserer Nr.
75 ist unter dem alius, dem Krain unterdessen übertragen worden war,
sehr wahrscheinlich wiederum Heinrich von Eppenstein zu verstehen;
seine Nichterwähnung lässt nicht vermuten, dass er "völlig
damit einverstanden war", die Mark zu verlieren, auch wenn sie in die Hand
seines Bruders kam. - Mit den Rückerstattungen von 1093 - auch Istrien
ist spätestens zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Heinrichs Hand -
wurde jedoch der Entwicklung vorgegriffen; um 1098 war die Stellung der
EPPENSTEINER im Südosten stärker als je zuvor.
Im Jahre zuvor schon hatte nämlich HEINRICH
IV. einen auch in Nr. 40 c genannten vierten der Brüder
- Herimannus frater ducis Liutoldi nennt ihn die Quelle - zum Gegen-Bischof
von Passau erhoben. Über seine kurze Wirksamkeit ist unmittelbar nur
wenig bekannt, da die Vita vonHermanns Gegner Altmann darauf nur mit Schmähungen
eingeht. Die Wichtigkeit von Hermanns Rolle geht aber zur Genüge aus
der Bedeutung dessen hervor, dem zum Gegenspieler ihn der Kaiser ausersah.
Bischof Altmann war einer der überzeugtesten unter den wenigen Anhängern
Gregors VII. im höheren deutschen Klerus und seit 1080 päpstlicher
Legat für Deutschland. Da Hermann sich auf die gregorianischen Ideen
der Klerusreform und damit ihrem Ordinarius weitgehend abgeneigte Bistums-Geistlichkeit
stützen konnte, welche ihn mit Dankespsalmen empfangen hatte, gelang
es ihm, Altmanns bischöfliches Wirken auf den Ostteil der Diözese
beschränkt zu halten. Von Erzbischof Gebhart, der nach 9-jährigem
Exil Salzburg in Begleitung Altmanns wieder hatte betreten können,
wurde Hermann
gebannt und starb schon 1087; der Kaiser gab ihm sogleich
einen Nachfolger, um die Position gegen Altmann zu erhalten.
Wertvoller als Hermanns Passauer Episkopat war für
die Schaffung einer eppensteinischen
Herrschaft im Ostalpenland der weitere Aufstieg seines St. Galler Bruders
Ulrich.
Diesen übertrug der Kaiser im Mai 1086 die Patriarchenwürde von
Aquileja, wobei hervorgehoben wird, dass Ulrichzugleich Abt von St. Gallen
blieb. Den Wirkungsbereich des kampferprobten Mannes zu erweitern, empfahl
sich dem Kaiser zweifellos von selbst. Dass dafür gerade Aquileja
gewählt wurde, darf indes auf entsprechende Einflussnahme Ulrichs
und
seiner Brüder selbst zurückgeführt werden. Beziehungen über
die Alpen südwärts wurden, wie bereits erörtert, spätestens
von Ulrichs Vater Markwartunterhalten, ganz abgesehen von den Aufgaben
der Amtsführung, welche bereits Herzog Adalbero dort wahrgenommen
hatte. Die von Markwart versehene Aquilejer Vogtei [Nrn. 46, 51]
hatte sehr wahrscheinlich unmittelbar auf seinen Sohn Heinrich vererbt
werden können [Nr. 70]. Die Vereinigung von Patriarchat und Vogtei
in den Händen zweier Brüder aus einer Familie, in deren engerem
Interessenbereich Aquileja lag, bedeutete eine erhebliche Steigerung der
Möglichkeiten eigener Haus-Politik für diese Familie. Das gilt
um so mehr, als der Hauptbesitz der EPPENSTEINER wohl in Kärnten
selbst, die entwickelten Ansätze zur Staatlichkeit dagegen in den
bis 1077 zugehörigen südlichen Marken lagen, deren wenigstens
zwei, Istrien und Krain, um die Mitte der 80-er Jahre zwar nicht
Herzog
Liutolt direkt, aber sein Bruder,
der Aquilejer Vogt Heinrich
innehatte [Nr. 65], dazu der Herzog
selbst die Mark Verona [Nr. 61].
Die nicht sehr zahlreichen Zeugnisse vom Wirken Liutolts
im Reiche wurden schon genannt; darüber hinaus ist seine
Beteiligung am Zustandekommen des Aufstieges seiner Brüder als sicher
anzunehmen. In die erste Zeit nach der Erhebung
Ulrichs auf den Patriarchenstuhl
von Aquileja fallen Spuren direkter Bemühungen des Herzogs, die von
seinem Vater in allodialer Hinsicht vorbereitete, von ihm und seinen Brüdern
durch entsprechende amtliche Funktionen gestärkte Herrschaft innerlich
auszubauen. Wir hören von Güterübertragungen des Herzogs
und seines Bruders Heinrich an die Domkirche zu Brixen, und zwar handelt
es sich einmal um Gut bei Brixen selbst sowie bei Bozen [Nr. 71], zum anderen
um solches im westlichen Kärnten [Nr. 63]. Bischof von Brixen war
damals Altwin, der sich während seines langjährigen Episkopats
(1049-1097) stets als überzeugter Parteigänger des Königs
erwies und von HEINRICH
IV. wiederholt mit Zuwendungen, unter anderem aus eingezogenen
Besitz des 1077 abgesetzten Bayern-Herzogs Welf bedankt worden war. Somit
gelangten die vom eppensteinischen Kernlande zum Teil weit entfernten Liegenschaften
wohl in die Hand eines reichspolitischen Verbündeten, doch verlautet
von dessen immerhin zu erwartenden Gegenleistungen in den Brixener Quellen
nichts. Demnach kann es sich kaum um eine wechselseitige Arrondierung,
wie sie Liutolts Vater mit Salzburg vereinbart hatte [Nr. 47], gehandelt
haben. Dagegen liegt den Schenkungen möglicherweise ein Bestreben
Liutolts zugrunde,
die Besitzungen der Brixener Kirche in Kärnten unter eigene Kontrolle
zu stellen. Solche Besitzungen existierten seit dem 10. Jahrhundert zahlreich,
und wenn sie auch zumeist klein und verstreut waren, so gab es doch wenigstens
1050/65 und 1065/75 einen Brixener Vogt namens Karling, der offensichtlich
eigens für die Kärntner und Krainer Güter Brixens zuständig
war, neben den sonst fast ausschließlich erscheinenden Vögten
Arnolf I. und Arnolf II. und Gundakar. Die Funktion, wenn auch nicht
geradezu den Titel jenes Karling an sich zu bringen, konnte dem Kärntner
Herzog über die erwünschte Verdichtung seiner herrschaftlichen
Mittel hinaus zugleich eine Erweiterung seines direkten politischen Einflussbereiches
nach Westen hin einbringen.
Die Beobachtung des eppensteinischen
Strebens, eine eigene Herzogsherrschaft aufzubauen, zeigte uns
fürs erste Jahrzehnt der Investiturzeit i. e. S. eine Erfolgskette,
aus deren Dichte sowohl wie Ausrichtung hervorgeht, wie bewusst und nachdrücklich
Liutolt und seine Brüder dieses Streben pflegten. Der freilich verhältnismäßig
frühe Tod Herzog Liutolts im Sommer
1090 erst bedeutet einen spürbaren Einschnitt in der Entwicklung.
Das Ausscheiden nun schon des dritten der uns bekannten Markwart-Söhne
engte ganz natürlich die Möglichkeiten eigener Hauspolitik empfindlich
ein, umso stärker, als Liutolt
keine erbberechtigten Söhne hinterlassen zu haben scheint [Nr.
55 c].
Ein Rückblick über die Aussagen der Zeugnisse
zum Wirken dieses Herzogs ist hier zur Darlegung der von Heinrich zu
übernehmenden Verhältnisse angezeigt, und er vermittelt ein eigenartiges
Bild. Im Reiche tätig sehen wir Liutolt
gleich 1077 durch längere Zeit, trafen ihn dann noch zweimal,
zuletzt 1085, in der Umgebung des Königs, hörten, wie dieser
bis 1086 hin des Herzogs Brüder erhob; Liutolt
selbst begegnete uns weiterhin einige Male als Gerichtsherr
in der Mark Verona, und endlich ließen sich für die Jahre nach
1085 gewisse Spuren innerkärntnerischer Wirksamkeit in eigener Sache
feststellen. Zu 1090 überrascht dann eine dem Kaiser unbedingt wohlgesonnene
Quelle, der Liber de unitate ecclesiae con servanda, mit der Nachricht,
Liutolt,
Herzog der Kärntner, sei gestorben, cum et ipse appeteret regnum
contra imperatorem Heinrichum [Nr. 66 b].
Der darin liegende Gegensatz zu dem, was wir über
Liutolts erste Herzogszeit wissen,
ist längst aufgefallen, und die Mitteilung des Liber de unitate wurde
daher entweder für gänzlich unglaubwürdig erklärt oder
als Ausdruck einer allmählichen Hinwendung Liutolts zu "kampfesmüden"
Kreisen aufgefasst. Einer derartigen vermittelnden Lösung lässt
sich die Beobachtung einfügen, dass Liutolt im letzten halben
Jahrzehnt seines Lebens nicht mehr in der Umgebung HEINRICHS
IV. nachzuweisen ist, doch geht ein klausales Verknüpfen
dieser Tatsache mit dem Bericht des Liber de unitate in dem Sinne, dieses
Meiden des Kaisers hätte den Herzog in den unbegründeten Ruf
gebracht, nach der Krone zu streben, sicher zu weit. Die Erwähnung
Liutolts im gleichen Atemzuge mit Markgraf Ekbert II. von Meißen
und die ähnliche Beurteilung beider sind andererseits bei einer Quelle
derartiger Qualität zu gewichtig, als dass sie einfach vernachlässigt
werden könnten. Des Markgrafen Bemühungen, sich zum Gegenkönig
erheben zu lassen, sind bekannt, und entsprechende Ziele wären nach
dem Tode des Gegen-Königs HERMANN
(Herbst 1088) auch für Liutolt
vielleicht denkbar. Einer solchen wörtlichen Auffassung des Zeugnisses
steht die Tatsache entgegen, dass von antikaiserlicher Seite dem Herzog
gerade für seine letzte Lebenszeit enge Beziehungen zum kaiserlichen
Gegenpapst Clemens III. nachgesagt werden [Nr. 66 a]. Mag an der dort berichteten
Eheangelegenheit im Hinblick auf Liutolts
wahrscheinliche Kinderlosigkeit immerhin etwas Wahres sein -
ein erklärter Widersacher
HEINRICHS IV.
hätte das unterstellte Entgegenkommen nicht von Clemens III. erbeten.
Auch die Nachfolge von Liutolts Bruder
Heinrich
im Herzogtum spricht gegen offene Auflehnung des ersteren, obschon
keineswegs sicher ist, dass Heinrich das Herzogtum sofort bei Liutolts
Tod erhielt. Liutolts Übergang
in das Lager der "Gregorianer", deren einer, Bertolt II. von Zähringen,
den Kärntner Herzogstitel seines Vaters weiterführte, darf somit
als ausgeschlossen gelten. Ein Abrücken des EPPENSTEINERS vom
Kaiser in dem Sinne, dass er sich, sobald er mit dessen Hilfe die Stellung
seines Großvaters wieder hinlänglich fest in die Hand bekommen
hatte, mehr und mehr dem Ausbau der eigenen Herrschaft widmete, ist indes
durchaus wahrscheinlich. Die dargelegten Bestrebungen der eppensteinischen
Brüder sowie die Verdächtigung durch den Verfasser des Liber
de unitate entsprechen dem positiv ebenso, wie negativ das Fehlen Liutolts
in der Umgebung des Herrschers und wie insbesondere sein Fehlen
in der Gründungstradition des Hausklosters St. Lambrecht. Auf diese
letztere Beobachtung ist eigens hinzuweisen. Wohl erscheinen Markwart,
der Vater, und Heinrich, der Bruder und Nachfolger Liutolts,
in den St. Lambrechter Quellen als institutor oder fundator des Klosters,
und ihrer beider Wirksamkeit für die Entstehung desselben wir dimmer
wieder gedacht [Nrn. 54, 76, 82, 84, 90, 97], von Liutolt dagegen ist im
St. Lambrechter Zusammenhang nur das knappe Liutoldus
dux des Totenbuches überliefert
[Nr. 66 f]. Die Gesamtheit der betrachteten Tatsachen macht wahrscheinlich,
dass Liutolt
keineswegs durch die Wirren des Investiturstreites am Ausbau der
väterlichen Stiftung gehindert wurde. Er hat sich im Gegenteil jedenfalls
in der 2. Hälfte seiner Amtszeit sehr wohl den Interessen seines Hauses
widmen können und vermutlich auch gewidmet. In eben diese Zeit ist
vielleicht auch die Anlage der Burg zu setzen, welche in der Historiographie
namengebend für das Geschlecht wurde [Popelka, Judenburg 310, nimmt
an, Eppenstein (zuerst belegt 1130: Nr. 99) sei der Name der "Burgstadt"
beim Markt Judenburg (zuerst belegt vor 1087; siehe oben 87) gewesen, und
letztere Benennung habe sich schließlich auf beide Teile ausgebreitet;
so ist indes der Name der Burg ob Weißkirchen nicht erklärt.
Er mag älter sein, enthält wohl den Personennamen Eppo (vgl.
Nr. 10 b) und führt auch mit der Endung -stein ins 11. Jh. (Schnebögl,
Burgennamen, 212); Liutolt kann durchaus einen bereits vorhandenen Wehrbau
in Familienbesitz zum neuen Zentrum bestimmt haben (vgl. die Burgen in
Nr. 47). Die Lage entspricht entgegen Popelka durchaus den zeitgenössischen
Dynastenburgen. Speziell: Keller, Eppenstein (sehr unzureichend); Baravalle,
Burgen, 246 ff.]. Sie beherrscht mit dem nördlichen Zugange zum Obdacher
Sattel eine für die Beziehungen der EPPENSTEINER nach Friaul
wichtige Südstraße. Da die Burg Eppenstein unter
Herzog
Liutolts Bruder
Heinrich
jedenfalls
schon existierte [Nr. 99] und dieser sich, soweit die Zeugnisse erkennen
lassen, hauptsächlich der Förderung der von
Markwart
begonnenen
Klostergründungen angenommen hat, fügt sich die Annahme, Liutolt
habe auf dem Wege des Burgbaues die Schaffung eines Herrschaftsmittelpunktes
unternommen, auch von dieser Seite her gut zu dem Schweigen der St. Lambrechter
Quellen über diesen Herzog. - Hinter solchen Belangen des eigenen
Herrschaftsaufbaues mag Liutolt die Parteinahme für seinen kaiserlichen
Herrn so weit zurückgetreten sein, dass ein Verdacht wie der erwähnte
im Liber de unitate aufkommen konnte. Die Unterstellung zwar, er habe nach
der Krone gestrebt, ist eine starke Übertreibung, wie deren die Publizistik
des Investiturstreites genug aufweist. Aber so stark scheint Liutolt die
Möglichkeiten, welche für ihn in HEINRICH
IV. Unterstützungsbedürftigkeit lagen, doch überfordert
zu haben, dass er, als es später - 1093, 1096 - zu einem Ausgleich
kam, einer Art so nachhaltig wirksamer damnatio memoriae verfallen konnte,
dass, so weit zu sehen ist, erst im 15. Jahrhundert ein St. Lambrechter
Chronist des Herzogs im Zusammenhange mit der KlostegGründung gedachte,
und dass unter den zahlreichen Stifterbildnissen späterer Zeit in
St. Lambrecht Liutolt nicht erscheint,
obschon der Herzog seine Grablege im späteren Lambrechts-Kloster gefunden
haben dürfte [Nr. 96].
Damit wird der Ausgangspunkt für Liutolts
Bruder und Nachfolger erkennbar. Heinrich
hatte eine
im Aufbau unvollendete Herrschaft anzutreten. Dies konnte ihm der Umstand
erleichtern, dass er an ihrer Gestaltung bisher schon beteiligt gewesen
war. Die Selbständigkeit dieser Herrschaft hing von ihrer Verbindung
mit dem Kärntner Herzogsamte ab. Diese Verbindung durch
Herzog
Liutolts Tod nicht abreißen zu lassen, musste daher Heinrichsnatürliches
Bestreben sein. Angesichts der zwischen Kaiser
HEINRICH IV. und Herzog Liutolt
in dessen letzten Lebensjahren anzunehmenden Entfremdung war die Nachfolge
im Herzogtum keine reine Formalität. Dass sie gleichwohl alsbald im
Jahre 1090 stattfand, wird in der Forschung unter Hinweis auf die angeblich
bedingungslose Kaisertreue der EPPENSTEINER durchgängig als
sicher angenommen, aber nirgends bewiesen. Bezeugt ist Heinrichals
Herzog von Kärnten erst im Mai 1093 gelegentlich der Erwähnung
seines Verzichtes auf die Villa Daugendorf, welche HEINRICH
IV. an St. Gallen weitergab [Nr. 75; vgl. auch die Ausführungen
zu Nr. 70!]. Am gleichen Tage erhielt Aquileja die Mark Krain zurück,
die sich vorher sehr wahrscheinlich gleichfalls in der Hand des EPPENSTEINERS
befunden hatte. Möglicherweise gehört Heinrichs Rückgabe
der Aquilejer Vogtei in die gleiche Zeit: Nr. 74. Gegen Ende desselben
Jahres 1093 ist auch für Heinrichs weitere Mark Istrien ein neuer
Markgraf, Poppo, bezeugt, Sohn des 1070 verstorbenen istrischen Markgrafen
Ulrich und zugleich Schwiegersohn Engelberts von Spanheim; er gehörte
also in den Kreis der Kärntner Rivalen der EPPENSTEINER, besonders
während der 80-er Jahre. Dass Heinrichs Verzichtleistung irgendwie
mit seinem Aufstieg zur Kärntner Herzogswürde in Zusammenhang
stehen, ist eine allgemein naheliegende Annahme. Kaum wahrscheinlich ist
jedoch, dass der EPPENSTEINER die Marken ganz von sich aus herausgegeben
hat. Viel eher ist in dem Vorgange das Bestreben des Kaisers zu erkennen.
Heinrichs Nachfolge im Herzogtum Kärnten zu nicht noch stärkerer
eppensteinischer Machtkonzentration führen zu lassen, als sie vor
1090 mit den entsprechenden Nachteilen für das Königtum bestanden
hatte. Trifft diese Erwägung zu, so ist es weiterhin allgemein sehr
unwahrscheinlich, dass HEINRICH IV. erst
drei Jahre nach der Herzogserhebung des EPPENSTEINERS diesem die
Marken entzogen habe. Im besonderen völlig unverständlich wäre
eine derartige Maßnahme ausgerechnet im Frühsommer 1093, unmittelbar
nach dem Abfall des Kaiser-Sohnes KONRAD.
Gerade damals war HEINRICH IV. wieder
darauf angewiesen, sich das Wohlwollen vorhandener und potentieller Gefolgsleute,
zumal solcher in wichtiger strategischer Position, nicht zu verderben.
Dagegen: Herzog Liutolts wahrscheinliche
Abwendung vom Kaiser gegen 1090, König KONRADS
Abfall von seinem Vater etwa im März 1093, die Rückerstattung
Krains an Aquileja sowie die Übertragung einer
eppensteinischen
Besitzung im südwestlichen Ober-Deutschland an St. Gallen (mit
gleichzeitigem erstem Beleg für Heinrich
als dux de Carinthia)
im Mai 1093, schließlich die erste Erwähnung eines neuen Markgrafen
für Istrien im Dezember 1093 - dies alles zusammengenommen deutet
stark darauf hin, dass Kärnten eben nicht sogleich nach des wohl zu
selbstherrlichen Liutolts
Tod an dessen Bruder Heinrich
gegeben, sondern von Kaiser
HEINRICH IV. selbst in der Hand behalten wurde. Einen Dritten
etwa dort einzusetzen, musste ihm untunlich erscheinen, da ein solcher
sich kaum hätte gegen den EPPENSTEINER durchsetzen können,
dieser aber derart dem Kaiser völlig entfremdet worden wäre.
So aber hatte HEINRICH IV.
die Möglichkeit, sich in einem kritischen Augenblick des
im Lande mächtigen Heinrich von Eppenstein zu versichern, indem
er ihm das Herzogtum Kärnten nicht länger vorenthielt, wobei
er zugleich Bedacht darauf nahm, den
EPPENSTEINER seine Rangerhöhung
mit sonstigen Verzichtleistungen erkaufen zu lassen und sein Stellung auf
diese Weise nicht zu mächtig werden zu lassen. In so ferne ähneln
sich die Situationen des Herrschers einerseits, der EPPENSTEINER
andererseits, für die Jahre 1077 und 1093 in ganz auffälligerweise
Weise, und ähnlich sind die Folgerungen, welche
HEINRICH IV. zog. Sie zeigten ihn in beiden Fällen trotz
aller Bedrängtheit so weitgehend als Herren der Lage, dass er den
Bewerbern um das Herzogtum Kärnten keineswegs nach deren Belieben
ausgeliefert war.
Klaar Karl-Engelhard: Seite 44-50
******************
"Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten" (1966)
Die Herrschaft der Eppensteiner in den Zeugnissen
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Nr. 55
Liutolt, Herzog von Kärnten
a)
Filiation - entgegen Tyroller, Genealogie, 113 nr. 17
- quellenmäßig belegt: Liutolts
Nachfolger erscheint wiederholt als Sohn Markwarts
und der Liutbirg
[Nrn. 75,76,82,84,90] und wird andererseits als
Liutolts Bruder
bezeugt [Nr. 71]; siehe auch Nr. 40 c und die (im historischen Zusammenhange
wohl unrichtige) Erwähnung Marcuuardo et filio suo Lutoldo: Nr. 58.
b)
Liutolts unbekanntes
Geburtsjahr ist im Hinblick auf Nrn. 40 d und 47 (et filii eorum) mit etwa
1045/50 anzunehmen.
c)
Nach Nr. 66 a ist Liutolt
(wenigstens) zweimal verheiratet gewesen; keine der Gattinnen
ist namentlich bekannt. Eben sowenig ist von Kindern überliefert;
ein Sohn jedenfalls dürfte den Herzog, da ihm später sein Bruder
im Amt folgte, kaum überlebt haben (vgl. unten 117 Anm. 113). Die
von Klebel, Villach 34, zur Erklärung des Überganges von Besitz
in Teffen an die Grafen von Althausen-Veringen angenommene Tochter (oder
Witwe) Liutolts ist
nach der Umdatierung von MdC 3 nr. 501 durch Kerkhoff, Veringen, 57-60,
hinfällig (vgl. zu Nr. 47).
d)
Herzog Liutolt starb
inopinata morte - tatsächlich etwa drei Jahrzehnte vor zweien seiner
Brüder - 1090 Mai 5: Nr. 66.
Nr. 56 [1077 März-Anf. April]
(König HEINRICH IV.) Bertolfum quoque de Zaringin ducatu Carintnorum privavit et Liutoldo Genuensi dedit.
D: Cas. mon. Petrishus. 2, 31, ed. Abel-Weiland, 645, ed. Feger, 110; MdC 3, Erläuterung zu nr. 446.
Der undatiert berichtete Vorfall ist vor 1077 April 7,
dem spätesten Zeitpunkt für D H IV nr. 293, worin Liutolt
bereits als Herzog interveniert (s. Nr. 57) anzusetzen, andererseits
nach 1076 Juni 16, dem Todestag von Liutolts
Vater Markwart, da sonst doch wohl dieser das Herzogtum beansprucht
hätte [Nr. 54; vgl. Nr. 50]. Vermutlich liegt die Übertragung
Kärntens an Liutolt außerdem
zeitlich nach dem Eintreffen der Nachricht von der - vielleicht noch gerade
bevorstehenden - Wahl des Gegenkönigs RUDOLF
bei HEINRICH IV.; vgl. Meyer von Knonau,
Heinr. IV. und V. 3, 3 ff. und 12 f., sowie Jaksch, Kärnten 1, 213.
- Abel-Weiland und im wörtlichen Anschluss daran Feger in Anmerkungen
zur Stelle setzen den Vorgang - wohl im Hinblick auf Nr. 58 - in das Jahr
1078 und nehmen Verleihung des Herzogtums an Liutolts
Vater Markwart an; siehe aber Nr. 54 und unten 107 f.
Nr. 57 1077 [Mitte März - April 7], Pavia
interventu [...] et ducis Liutoldi (als des erstgenannten Laien) verleiht König HEINRICH IV. der Kirche zu Aquileja unter Patriarch Sighart comitatum Fori Iulii et villam unam Lunzanicham dictam omneque beneficium, quod Ludouicus comes habebat in eodem comitatu situm, cum omnibus ad regalia et ad ducatum pertinentibus, hoc est placitis, collectis, fodro, districtionibus universis, omnique utilitate.
D: UB. Krain 1 nr. 51, D H IV. nr. 293 (zu 1077). - R: MdC 3 nr. 446 (zu 1077 [April]).
Datierungsgrenzen: D H IV. nr. 290, 1077 März 4 Verona,
und neuerlicher Aufenthalt HEINRICHS IV. dort
1077 April 9 (Palmsonntag): Bertholdi ann. ad a. 1077, ed. Pertz 291; der
dazwischenliegende Besuch in Pavia ist unter anderem durch D H IV. nr.
291 vom 3. April gesichert. Ein Ansatz des vorliegenden Diploms auf die
1. Märzhälfte hat im Hinblick auf die Datierung von Nr. 56 weniger
Wahrscheinlichkeit, und seit Anfang Mai 1077 weilte der König für
den Rest des Jahres in Deutschland. - Lunzanicha: Lucenigo westlich Görz;
Jaksch, Kärnten 1, 214. - Zu der verfassungsgeschichtlich wichtigen
Urkunde allgemein Ficker-Puntschart, Reichsfürstenstand 2/III, 126
f, Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 21, und Schmidinger, Patriarch,
63 f. Der Begünstigte, Patriarch Sighart (1068-1077), war vorher Kanzler
HEINRICHS IV. Zur Herkunft eines Teiles
der ihm übereigneten Rechtstitel erwägt Schmidinger, a.a.O.,
63 Anm. 35, sie könnten dem Grafen Ludwig und seinen Nachkommen wegen
Infidelität gerichtlich abgesprochen worden sein (Ludwig erscheint
als Graf in Friaul in D H III. nr. 374, 1056, und D H IV. nr. 62, 1060;
die Vorbemerkung zu letzterer Quelle gibt Vermutungen zu seiner Herkunft).
- Mit Meyer von Knonau und Schmidinger ist aus der Intervention Liutolts,
der hier erstmals als Herzog begegnet, auf ein gutes Verhältnis zwischen
diesem und dem Patriarchen zu schließen, ging es doch dabei, wie
ausdrücklich gesagt wird, unter anderem um Rechte des Kärntner
Herzogs, ganz abgesehen von dessen allgemeiner Zuständigkeit in jenem
Bereich; von diesen günstigen Beziehungen zwischen Herzog und Patriarch
hing die Bewegungsfreiheit des Königs zu jener Zeit entscheidend ab.
Vgl. auch Nrn. 60 a-b. Andererseits scheint eine Schwächung der Stellung
des Herzogs durch HEINRICH IV. beabsichtigt
zu sein; siehe dazu unten 109. - Unnötig erscheint die Annahme von
Heyck, Zähringen, 80 Anm. 248, Liutold
habe hier noch nicht "öffentlich Herzog geheißen",
sondern sei von HEINRICH IV. nur "als
Herzog begrüßt" worden.
Nr. 58 1077 [April-Mai]
Rex vero HEINRICUS, mox ut ducem RUODOLFUM DE RINVELDEN suum regnum sibi usurpasse audivit, pascha Verone moratuus per Carintiam domino Marcuardo et filio suo Lutoldo duce sibi ducatum prebentibus ad Theutonicas partes rediit.
D: Contin. cas. s. Galli c. 6, rd. Arx, 156, ed. Meyer von Knonau, 45. Vgl. MdC 3 nr. 447 und Reg. Görz 1 nr. 130.
Zur Entwicklung in jenen Wochen allgemein Meyer von Knonau,
Heinr. IV. und V. 3, 15-21. - Die Wahl RUDOLFS
hatte am 15. März stattgefunden und war HEINRICH
IV. in Pavia bekannt gegeben worden
(s. zur Datierung von Nr. 57). Ostern (April 16) beging er entgegen der
vorliegenden Quelle in Aquileiensi episcopatu (Bertholdi ann. ad a. 1077,
ed. Pertz, 294). Weiterhin hat Markwart den Zug mit aller Wahrscheinlichkeit
nicht mehr erlebt (s. Nr. 54 und Meyer von Knonau, Anm. 122 seiner Ausgabe).
Die Marschroute durch Kärnten ist jedoch anderweitig gesichert, die
Teilnahme Liutolts, abgesehen von allgemeinen
Erwägungen, auch aus seiner Abwesenheit beim König zu Pavia März/April
[Nr. 57] und wieder zu Regensburg im Mai [Nr. 59] zu entnehmen. Im einzelnen
ist der Weg HEINRICHS nicht bezeugt;
allgemein wird angenommen, er sei über den Predil und durch das Gailitztal
gezogen (vgl. die Erwägungen von Hann, Reisen, 98; jedenfalls führte
de Weg per Carantaniae abruptas angustias: Bertholdi ann., a.a.O.), was
umso wahrscheinlicher ist, als dabei außer des Herzogs eigenen Machtmitteln
auch jene des dort begüterten Bistums Bamberg (unter dem Heinricianer
Rupert (1075-1102) verfügbar waren. - Vgl. unten 107 ff.
Nr. 59 1077 [1. Maihälfte], Regensburg
(König HEINRICH IV. erreicht überraschend schnell Bayern und hält) mox Ratisponae cum Pagoariorum Boemiorum quoque, nec non Carantanorum principibus sowie dem Patriarchen (Sighart) von Aquileja eine Besprechung über die Vorfälle der letzten Zeit ab.
D: Bertholdi ann. ad a. 1077, ed. Pertz, 294. - MdC 3 nr. 448, Reg. Görz 1 nr. 131.
Vgl. Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 22. - Dass
Herzog Liutolt sich unter den Carantanorum
principes befand, ist umso wahrscheinlicher, als er sich auch im Juni noch,
ebenso wie Patriarch Sighart, in der Umgebung des Königs aufhielt:
Nr. 60. - Vgl. unten 109.
Nr. 60 1077 Juni 11, Nürnberg
Herzog Liutolt von Kärnten interveniert für Aquileja.
a)
subvenientibus [...] ducibus [...] ac Livdolfo Carintie
verleiht
König HEINRICH
der Kirche zu Aquileja unter Patriarch Sighart comitatum Histrie.
D: UB. Krain 1 nr. 53, D H IV. nr. 295. - R: MdC 3 nr. 451.
b)
subveniente [...] et Liudolfo duce Carinthie verleiht
König HEINRICH IV. der Kirche
zu Aquileja unter Patriarch Sighart marchiam Corniole.
D: UB. Krain 1 nr. 52, D H IV. nr. 296. - R: MdC 3 nr. 452.
Liutolt ist demnach
wenigstens von Frühjahr bis in den Sommer 1077 (s. Nrn. 57 bis 59)
im Gefolge des Königs geblieben. - Beide Urkunden gehören mit
Nr. 57 in den Zusammenhang der Bemühungen des Patriarchen, eine einheitliche
Landesherrschaft zu errichten; vgl. Schmidinger, Patriarch, 68 f bzw. 73,
und allgemein Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 3, 42, sowie Jaksch,
Kärnten 1, 214. - Siehe unten 109 f.
Nr. 61 (1078, 1085, 1089, Mark Verona)
Herzog Liutolt von Kärnten wirkt als Richter in der Markgrafschaft Verona
a)
1078 Mai 4, nahe St. Zeno bei Verona: dum [...] in iudiccio
resideret domnus Litaldo dus unter anderem Genannte mit ihm, wird ein Rechtsstreit
zwischen der Kirche von Verona und dem Altradus de Capitel Alpone wegen
dessen ichterscheinen zugunsten der ersteren entschieden; Liutolt
bekräftigt das Urteil durch den Bann; 1. Unterfertigung: Signum manus
suprascripto domnus Litaldo
dux, qui hoc signum crucis fecit.
D: Ficker, Forschungen 4 nr. 78. - R: MdC 3 nr. 455.
b)
1078 Mai 12. Vicenza: Dum [...] in iuditio residebat
domnus Liuctaldus dux mit anderen Genannten, werden der Abtei St.
Peter vor Vicenza der Zehnt zu Grumolo bestätigt und die Grenzen dieser
Gemeinde festgelegt; Liutolt
bekräftigt den Entscheid durch den Bann und unterfertigt
wie in a).
D: CdP 1 nr. 247. - R: MdC 3 nr. 456.
c)
1085 März 3, Padua: Dum [...] in judicio resideret
dominus Liutaldus dux mit mehreren Genannten, wird ein Streit zwischen
der Kirche von Padua und dem Hugolinus de Cingularia um einen Hof und eine
Mühle zugunsten der ersteren entschieden; erste Unterfertigung: Hec
crux + Signum manus domini Liutaldi ducis qui hanc noticiam fieri iussit.
D: CdP 1 nr. 281. - R: MdC 3 nr. 475.
d) 1085 März 3, Padua: Dum [...] in judicio resideret dominus Liutaldus dux mit mehreren Genannten werden dem Bistum Padua der Besitz eines Drittels des Waldes Gazo sowie Holz- und Weiderechte in diesem gesamten Walde bestätigt. Als erster unterfertigt der Herzog wie in c).
D: CdP 1 nr. 282. - R: MdC 3 nr. 475.
e) 1089 Oktober 13, vor Treviso: Dum [...] in iudicio
resideret domnus Liutaldo dux mit mehreren Genannten, wird dem Bischof
Milo von Padua der Besitz der Gemeinde Braganzo und des Valle S. Donato,
womit die Söhne des Otto Stornello belehnt sind, bestätigt; erste
Unterfertigung: Signum + manu suprascripto domnus Liutaldo dux qui hoc
signum crucis feci.
D: CdP 1 nr. 298. - R: MdC 3 nr. 487.
Zum verfassungsgeschichtlichen Zusammenhang Ficker-Puntschart,
Reichsfürstenstand n d 2/III, 119, sonst Jaksch, Kärnten 1, 218,
224, 230. - Vgl. Nr. 28 und unten 102 Anm. 43, 110, 112.
Nr. 62 1082 November 15, St. Zeno bei Verona
Litaldus dux ist neben anderen Genannten bei der Investition des Bischofs Heinrich von Trient mit der Curtis Castellario durch HEINRICH IV. zugegen.
D: Tangl, Eppenstein 3, 279 Anm. 117, D H IV. nr. 348. - R. MdC 3 nr. 461.
Die nur abschriftlich überlieferte Gerichtsurkunde
ist unter anderem unterfertigt mit + Ego Litaldus dux iudex subscripsi;
aufgrund weitgehender Entstellung dieser Zeile in einer der Kopien vermutet
Gladiss, Vorbem. z. Edition, die Unterschrift sei durch Liutolt eingenhändig
erfolgt. Dagegen sprechen die Unterschriftsformeln in Nrn. 61 a-e. - Vgl.
unten 110.
Nr. 63 [1085-1090]
Herzog Liutolt von Kärnten verzichtet auf Besitzansprüche gegen die Brixener Domkirche unter Biischof Altwin und gibt selbst Gut dorthin.
a)
quidam ingenuus dux Liutoldus nomine begibt sich
seiner Ansprüche hinsichtlich talis predii, quale Fridericus nobilis
in loco Linta [...] in manus venerabilis episcopi Altwini eiusque advocati
Arnolfi legavit atque donavit; dies wird bezeugt durch Waldo, Geroldo,
Amelrico, Ottone, item Ottone, Herrando, Wezilone, Friderico, Pilegrimo.
D: Trad. Brixen nr. 360 a, MdC 3 nr. 466. - R: UB. Tirol 1/I nr. 107
b)
Des weiteren übergibt idem dux duos mansos, quos
prefatus episcopus prescripto Friderico econtra tradidit; die Zeugenreihe
entspricht derjenigen von a) bis auf die orthographischen Varianten. Actum
Vfhouen.
D: Trad. Brixen nr. 360 b, MdC 3 nr. 467. - R: UB. Tirol 1/I nr. 107.
c)
Liutoldus dux ingenuus
übergibt in manus Fridarici militis sepe calculati presulis Altwini
I Schlauilem mansum in loco Linta situm [...], ea videlicet ratione, ut
idem miles Fridaricus predictum mansum der Brixener Kirche weitergebe;
dies bezeugen Herrant, Oto, Rodolf, Adalpreht, Odalrich, Adalhart. Actum
Arnoltesstein.
D: Trad. Brixen nr. 363 a, MdC nr. 467. - R: Reg. Görz 1 nr. 146.
Der von Redlich in der Edition aufgrund seiner Untersuchung der gesamten Handschrift (Brixener Traditionskomplex B) gegebenen obigen Datierung haben sich Jaksch und Huter angeschlossen.
Linta: Lind, westsüdwestlich Spittal an der Drau/Kärnten;
Vifhouen: Aufhofen nahe Bruneck/Tirol; Arnoltesstein: Arnoldstein südwestlich
Villach/Kärnten. - Der Verfügung in c) ist der bischöfliche
Vasall postea in tempore oportuno, allerdings erst ab episcopo seniore
suo admonitus, nachgekommen: Trad. Brixen nr. 363 b = MdC 3 nr. 467. -
Die vorliegenden Traditions-Notizen stehen in Zusammenhang mit Nrn. 71-72;
vgl. dazu unten 113.
Nr. 64 [1085 April/Mai, Mainz]
(Herzog Liutolt von Kärnten nimmt an der von Kaiser HEINRICH IV. einberufenen Reichsversammlung teil.) Auf Bitten zahlreicher genannter hoher Geistlicher sowie cum assensu laicorum ducis Boemiorum Wratizlai et fratris eius Cvnradi, ducis Friderici (von Schwaben), ducis Livtaldi, palatini comitis Rabodonis (von Bayern) et omnium, qui ibi (sc: Mogontine) convenerant, wird die Wiedervereinigung des (1063 eingerichteten) Bistums Mähren mit Prag beschlossen; die im einzelnen aufgeführten Grenzen der letzteren Diözese werden bestätigt.
D: D H IV. nr. 390 (1086 April 29, Regensburg). - R: MdC 3 nr. 481.
Zur Mainzer Versammlung allgemein Meyer von Knonau, Heinr.
IV. und V. 4, 21-25, mit Exk. III (S. 547-550). - Die Echtheit dieses die
Teilnehmerliste überliefernden Diploms ist umstritten. Nach den diplomatischen
Untersuchungen von Beumann und den historischen von Schlesinger (Urkundenstudien,
Exk. 1 - S. 236-250) ist indes diplomatische Echtheit bei unwahrscheinlicher
Erlangung der Rechtskraft anzunehmen. Auf eben dieser Mainzer Versammlung
wurden unter anderem Erzbischof Gebhart von Salzburg und Bischof Altmann
von Passau ihrer Bischofsstühle entsetzt.; den letzteren erhielt Herzog
Liutolts Bruder Hermann (s. unten 111 f.). - Wahnschaffe, Kärnten,
72, und Jaksch, Kärnten 1, 227, setzen eine Anwesenheit Liutolts in
der Umgebung des Kaisers auch für die Zeit von dessen Regensburger
Aufenthalt im April 1086 an, doch ist eine solche aus den vorliegenden
Quellen nicht ersichtlich.
Nr. 65 [1086]
Ob hoc etiam in eundem abbatem (sc. Ulrich III. von St. Gallen) marchio (sc. Bertolt II. von Zähringen) maxime invidia exarsit, quia suus (anst.: eius) frater Liutoldus aliqua sui juris, ut sibi visum est, scilicet ducatum Carintie, concessione regia obtinuit, et alter ejus frater marchiam Istriam sub eadem concessione possedit.
D: Contin. cas. s. Galli, ed. Arx, 1159, ed. Meyer von Knonau, 79-82; MdC 3 Nr. 480.
Die Stelle steht im Zusammenhang des Berichtes über
einen Vorstoß Bertolts gegen St. Gallen; zur Datierung dieser Operation
siehe Meyer von Knonau, Heinr. IV. und V. 4, 121. - Vgl. auch unten 110,
112.
Nr. 66 1090 Mai 12
Herzog Liutolt von Kärnten stirbt. - Quellenübersicht: MdC 3 nr. 491.
a)
ex parte autem excommunicatorum Liutoldus dux Carinthiorium
inopinata morte praeripitur, cum nuperrime contra fas et ius, repudita
propria uxore aliam superinduxerit, Guiberto quidem heresiarcha hoc ei
concedente.
D: Bernoldi chron. ad a. 1090, ed. Pertz, 450.
b)
(Egbertus marchio) postremo miserabiliter occius est
[...] sicque regiae nobilitatis adolescens bellum consummavit, quo regnum
sibi expugnare quaesivit. Annus tunc erat ab incarnatione Domini MLXXXX,
quando occius est supradictus marchio Egbertus. Eodem etiam anno defunctus
est Liudolfus dux Carentiorum, cum et ipse appeteret regnum contra
imperatorem HENRICHUM.
D: Lib. de unitate eccl. conserv. c. 35 f. ed. Schwenkenbecher, 115 bzw. 263.
c)
Liutolfus dux Karinteanorum
obiit.
D: Ann. August. ad a. 1090, ed. Pertz, 133.
d)
Liudolfus
et Bertolfus dux [...] obierunt.
D: Ann. Hildesh. ad a. 1090, ed. Waitz, 49.
e)
Ludolfus dux obiit.
D: Ann. Rosenveld. ad a. 1090, ed. Pertz, 101.
f)
Livtoldus dux.
D: Necr. s. Lamb. A zu IV. id. maii, ed. Pangerl, 113, ed. Herzberg-Fränkel, 325.
Nach Nr. 96 wurde einer der Brüder Herzog Heinrichs
III. von Kärnten im Kloster St. Lambrecht bestattet, wofür
kaum einer der geistlichen Brüder, eher noch Markwart in Frage
kommt; wahrscheinlicher ist die Angabe jedoch auf Liutolt
zu beziehen; so auch Jaksch, Kärnten 1, 230. - Zu den widersprüchlichen
Nachrichten über den Tod des Herzogs siehe unten 114 ff.