Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 89-94
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Holland
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Grafschaft in den Niederlanden
A. FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
'Holland' (Holtland)war ursprünglich
der Name der waldreichen Geestrücken nördlich und südlich
der Mündung des Rheins. Wahrscheinlich bezeichnete 'Holland'
dann das später als 'Rijnland' bezeichnete Gebiet, das neben dem Kennemerland
eine der eine der Kernzonen der späteren Grafschaft war. Durch die
Dynastie der Grafen von Hollanderfuhr der
Landschaftsname weitere Verbreitung; seit 1101 begegnet er als Bezeichnung
der Grafschaft zwischen der Mündung der Maas und dem Kennemerland,
später wurde auch das Kennemerland und das Waterland in ihm miteinbezogen
(so in den Egmonder Annalen). Die Verbreitung des Namens
'Holland' bezeugt die Ausgliederung dieses Gebiets aus dem Verband
des alten Friesland; bis ins 11. Jh. wurden die Bewohner von Holland
noch als 'Frisiones (occidentales)', die Grafen als 'comites Fresonum'
bezeichnet. Mit der politischen Verselbständigung Hollands
ging eine sprachlich-kulturelle Eigenentwicklung Hand in Hand, die
schließlich zum Bruch mit den friesischen Landestraditionen führte.
Über die Machtverhältnisse in fränkischer
Zeit ist nichts bekannt. Nach der Ermordung des normannischen Herzogs
von Friesland, Gottfried (+ 885),
erhielt einer der Mörder, Gerulf, dessen Grafschaften. Gerulfs
Sohn
Dietrich
I. (+ nach 939) folgte dem Vater im Kennemerland und Rheinmündungsgebiet
nach. Er stiftete das Hauskloster Egmond. Die hohe Stellung der mit den
Grafenhäusern von Flandern und Luxemburg verschwägerten holländischen
Grafendynastie (ihre bedeutendsten Mitglieder waren im 10./frühen
11. Jh. die Grafen Dietrich II., + 988, und Dietrich III., +
1039, sowie Erzbischof Egbert von Trier) erklärt sich vielleicht
aus Verwandtschaft mit den IMMEDINGERN, doch wohl auch aus der politischen
und wirtschaftlichen Schlüsselposition im Rheinmündungsgebiet.
Die Ausdehnungspolitik der Grafen von
Holland erfolgte in mehreren Richtungen: Im Süden führte
die eigenmächtige Einrichtung eines gräflichen Zolls in Vlaardingen
an der Maas- und Waalmündung durch Dietrich III. zum Konflikt
mit dem Bischof von Utrecht, was eine holländische
Expansion bis nach Dordrecht einleitete; die Hegemonie in diesem Raum wurde
schließlich durch Dietrich V. (1061-1091) und seinen flämischen
Schwiegervater Robert I. gesichert. Überdies belehnte Robert I. Dietrich
V. mit Seeland nördlich der Westerschelde, was einen langjährigen
Streit zwischen Flandern und Holland, das
sich der Lehnsbildung an Flandern zu entziehen suchte, auslöste. Der
Vertrag von Brügge (1167), der die Lehnshoheit Flanderns bestätigte,
eine Teilung der seeländischen Einkünfte vorsah und den flämischen
Kaufleuten in Holland Zollfreiheit einräumte,
bildete den vorläufigen Schlusspunkt dieser Auseinandersetzungen und
blieb - trotz wiederholter späterer Kämpfe (besonders 1246-1258)
- bis zum Ende des 13. Jh. in Kraft.
Auch im Osten und in Mittelfriesland gerieten die Grafen
von Holland in Konflikt mit den Bischöfen
von Utrecht, die bis zum frühen 12. Jh. Rückhalt beim Reich fanden.
Nachdem König
HEINRICH III. 1046 und 1047 gegen Dietrich IV. (1039-1049)
erfolglos zu Felde gezogen war, gab es erst nach dem Tode Floris' I.
(1049-1061), dessen minderjähriger Sohn Dietrich V. unter
mütterlicher Vormundschaft stand, Aussichten zu einer Zerschlagung
der lästigen westfriesisch-holländischen
Sondergewalt:
1064 übertrug HEINRICH
IV. im Rahmen seiner Lotharingienpolitik die Grafschaften
westlich der Vlie und im Rijnland dem Bischof von Utrecht; 1071 schlug
der königstreue Herzog
Gottfried der Bucklige von Nieder-Lothringen den letzten Widerstand
nieder. Nach Gottfrieds Ermordung (1076), durch die sich die Situation
völlig wandelte, verstanden es Dietrich V. und sein Sohn Floris
II. (1091-1122) jedoch, ihre Grafschaften zurückzugewinnen, wobei
das Rijnland zwar zunächst noch unter bischöfliche Lehnshoheit
verblieb, unter Dietrich VI., dem Neffen König
LOTHARS, jedoch wieder reichsunmittelbar wurde. Floris
III., dessen Bruder Balduin1178
Bischof von Utrecht wurde, Dietrich VII. (1190-1203)
und Floris
V. verstärkten, nicht zuletzt dank ihrer Finanzkraft, ihren Einfluss
im Bistum, bis Floris V. sich schließlich mehrere Territorien des
Stifts Utrecht (Amstelland, Gooiland, Woerden) bemächtigen konnte
und so die endgültige Ostgrenze der Grafschaft absteckte. Die Königswürde
WILHELMS
II. (1234-1256, König seit 1247) hatte für die
Geschichte
Hollands kaum Bedeutung.
Die Stellung W-Frieslands (etwa die heutige Provinz N-Holland,
nördlich Alkmaar) im 10.-11. Jh. ist nicht ganz deutlich. Wahrscheinlich
hatten die Grafen von Holland hier die Grafschaftsrechte
inne; diese gingen 1064 an den Bischof von Utrecht über. Doch hielten
die Grafen ihren Anspruch aufrecht und führten seit 1132 eine Reihe
von Feldzügen gegen die ihre Unabhängigkeit verteidigenden Westfriesen
(so 1250 König
WILHELM, der dabei umkam). Die Unterwerfung gelang erst
Graf Floris V. (1287). Während weitergehende Herrschaftsziele
(Erringung der Grafschaft in Mittelfriesland) scheiterten, erhielt W-Friesland
eine auch in der Intitulatio der Grafen (Graf von Holland
und Seeland, Herr von Friesland) zum Ausdruck gebrachte Sonderstellung.
Die holländische
Expansion im Norden
kam damit zum Abschluss.
Ebenso wichtig wie die äußere Ausdehnung war
die Binnenkolonisation, die seit dem 10. Jh. die östlich der Geestrücken
gelegenen großen Moorflächen erfasste, zunächst im Norden,
im Gebiet östlich der Kennemer Geest. Herrschte hier zunächst
eine freie Organisation vor, so erfolgte die Urbarmachung im späteren
S-Holland
im wesentlichen unter obrigkeitlicher Lenkung. Sie erschloss den Grafen
zum einen erhebliche Einkünfte (Verkaufserlös von Rodungsland
an Locatoren, Erhebung von Zehnten und Gefällen), zum anderen führte
dieser Vorgang zu starken sozialen Wandlungen: Im Ausbaugebiet entstand
ein genossenschaftlich organisierter Untertanenverband, der mit der Obrigkeit
durch gemeinsame Interessen verbunden war; hierzu trugen auch die Entwässerungs-
und Deichgenossenschaften, gefördert vor allem von Wilhelm I. (1203-1222)
und Floris V., bei. Auch das Altsiedelland wurde von dieser Entwicklung
mitgerissen, so dass um 1300 in Holland die
Unfreiheit größtenteils verschwunden war. Der schon für
1107 (Gesta Abb. Trud. MGH SS X, 281) bezeugte sprichwörtliche Reichtum
der Grafen beruhte zum einen auf den Einkünften des Landesausbaus,
zum anderen auf Zolleinnahmen, die zwischen 1018 (Zölle in Vlaardingen)
und 1179 (Verleihung des Zolls in Geervliet durch FRIEDRICH
I.) allerdings nur indirekt, so durch den Vertag von Brügge,
erschlossen werden können.
Ausgehend vom Zoll zu Geervliet schufen die Grafen ein
weitgespanntes Netz von Wasserzöllen, zentriert auf Dordrecht, die
älteste Stadt
Hollands (1220 erstes Stadtrecht).
Im Zuge seiner städtefreundlichen Politik verlieh das Grafenhaus eine
Reihe von Stadtrechten (Haarlem 1245, Delft 1246, Alkmaar 1254; wohl auch
Leiden), doch waren die holländischen Städte, mit Ausnahme der
Fernhandelsstadt Dordrecht, in dieser Zeit erst regionale Marktzentren.
B. SPÄTMITTELALTER
I. Allgemeine und politische Geschichte
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1. Unter Floris V.
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In der Regierungszeit des mächtigen Grafen Floris
V. (1263-1296) stellten sich als übergreifende politische Probleme:
die schwache territoriale und institutionelle Struktur, die dem Adel dem
freien nordholländischen Bauerntum noch starke autonome Handlungsspielräume
beließ; der Druck von Seiten der benachbarten Fürstentümer
Flandern und Utrecht; die für die holländischeSchifffahrt
lähmenden Kämpfe mit den Friesen. Auch die in Landesgemeinden
zusammengeschlossenen Bauern des Kennemerlandes leisteten der landesherrlichen
Gewalt Widerstand (1274,1346,1404,1426, 1491-1492).
Floris V. führte
1276 und - mit größerem Erfolg - seit 1282 mehrere Feldzüge
gegen die West-Friesen, die sich zwar 1289 unterwarfen, denen aber das
gleiche Landrecht wie den Kennemern eingeräumt werden musste. Der
Konflikt mit Flandern entzündete sich erneut an den strittigen Rechten
über Seeland (1290 Gefangennahme Floris' V. durch Gui de Dampierre
von Flandern). Floris V. wechselte im Zuge dieses Konfliktes 1296
vom englischen zum französischen Bündnis über, was zu seiner
Ermordung führte. Nachdem auch sein einziger Sohn 1299 verstorben
war, kämpften mehrere Prätendenten um die Herrschaft, unter ihnen
die seeländischen Adligen Wolfert van Borselen
und Jan van Renesse.
Den Sieg trug der Graf von Hennegau, Johann
von Avesnes, davon, der somit die drei großen Grafschaften
Hennegau, Seeland und Holland in seiner Hand
vereinigte.
2. Das Haus Hennegau
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Johann war mächtig
genug, um die umkämpften Herrschaften an der Grenze zum Stift Utrecht
zurückzugewinnen; eine Ausschaltung des in Flandern herrschenden konkurrierenden
Hauses DAMPIERRE gelang ihm nicht. Der Sieg der flämischen Stadtmilizen
über Frankreich (Kortrijk, 1302) fand 1303 ein Nachspiel im Einfall
der Flamen nach Holland und Utrecht; einziges politisches Ereignis war
die Beteiligung der Dordrechter und Utrechter Zünfte am Stadtregiment.
Unter Wilhelm III. (1304-1337),
der zumeist im Hennegau residierte, wurden dauerhafte Verwaltungsinstitutionen
geschaffen. Im gräflichen Rat saßen mächtige Adelsfamilien
wie die Wassenaar, Duvenvoorde und Polanen. Kanzlei und Finanzverwaltung
erfuhren erste Ansätze einer Professionalisierung. Wilhelm
IV. (1337-1345) verkörperte ein kriegerisches Ritterideal.
Er finanzierte seine zahlreichen militärischen Unternehmungen (unter
anderem Teilnahme im Hennegau am Hundertjährigen Krieg, "Heidenkampf"
in Granada und Palästina sowie auf drei Litauerreisen) durch hohe
Subsidien, die er mit Privilegien vergalt, unter anderem durch Beteiligung
von Stadtbürgern am gräflichen Rat.
Nachdem der Graf 1345 kinderlos auf einem Friesland-Feldzug
gefallen war, belehnte Kaiser
LUDWIG DER BAYER 1346 seine Gemahlin Margarete,
Schwester
Wilhelms IV., mit den Grafschaften
Holland,
Seeland und Hennegau. Demgegenüber versuchte
Eduard III. von England, die Rechte
seiner Gemahlin Philippa auf Seeland
durchzusetzen. Die hohe Steuerlast rief den Widerstand der führenden
Handelsstadt Dordrecht und der Kennemer Bauerngemeinden hervor. Auch angesichts
des Versagens der Grafen in den Kriegen mit Friesland und Utrecht strebte
der in die großen Parteien der Hoeken und Kabeljauwen gespaltene
Adel nach verstärkter Teilhabe an der Macht; 1351 entführten
Anhänger der Kabeljauwen den Sohn der Gräfin
Margarete aus dem Hennegau nach Delft und erhoben ihn dort als
Graf
Wilhelm V.
Die institutionelle Schwäche, die häufige Abwesenheit
der Grafen und die verbreitete Stadtsässigkeit der Adligen, die gemeinsam
mit dem Patriziat - ohne starkes Gegengewicht von Seiten der Zünfte
- die Städte beherrschten, waren die auslösenden Momente für
eine von Rivalitäten und Parteikämpfen beherrschte Situation,
die bis zum Ende des 15. Jh. andauerte. Wilhelm
V., der sich zunächst noch erfolgreich in den Brabanter
Erbfolgekrieg einschaltet hatte, verlor infolge einer Geisteskrankheit
die Regierungsfähigkeit. Die vereinigten landesständischen Gremien
setzten seinen Bruder Albrecht von Nieder-Bayern-Straubing
zum Regenten ein; Residenz war das nichtstädtische Den Haag. Durch
die dynastische Verbindung zwischen den WITTELSBACHERN
(Straubinger Linie) und dem burgundischen Zweig
der VALOIS, der Flandern erworben hatte,
festigten sich die Verbindungen zwischen den zentralen Fürstentümern
der Niederlande. Eine wichtige Etappe bildete hierbei die Doppelhochzeit
von 1385. Dieholländischen Städte
bewilligten für einen neuen Krieg gegen Friesland (1395-1401) erstmals
eine 5-jährige Bede. Anschließend schaltete Albrecht
und
sein Sohn Wilhelm VI. in einem langen,
mit großem militärischen Aufgebot geführten Krieg den mächtigen
'Kabeljauwen' Jan van Arkel, Besitzer großer Domänen an der
Grenze zu Geldern, Utrecht und Brabant, aus (1401-1402). Die gräfliche
Politik, die einseitig die Politik des Hoeken begünstigte, führte
in 17 Kriegsjahren zu schweren fiskalischen Lasten der Städte.
Die Frage der Nachfolge Wilhelms
VI. löste neue Kontroversen aus, auch angesichts des abenteuerlichen
Ehelebens der Erbtochter Jakobäa (1417-1433).
Mit Unwillen sah Kaiser
SIGISMUND die Machtposition Burgunds in den Niederlanden,
die sich durch die Heirat Jakobäas
mit
Herzog
Johann IV. von Brabant noch verstärkte. Auf Betreiben des
Kaisers und begünstigt durch die Missstimmung gegen
Wilhelm VI.und die Vorherrschaft der Hoeken, konnte sich
der Onkel vonJakobäa, der Lütticher
Elekt Johann von Bayern, mit Unterstützung
der Städte zum Regenten Hollands
aufschwingen (seit Ende 1416).
Nachdem die Belagerung des eng mit den Kabeljauwen verbundenen
Dordrecht durch Jakobäa im Sommer
1418 gescheitert war, handelte Herzog Philipp
der Gute von Burgund einen Waffenstillstand aus, der eine gemeinsame
Regierung Johanns von Bayernund
Johanns IV. vonBrabant vorsah, mit Besetzung des Rates durch
je vier Mitglieder der beiden Parteien. Es gelang Johann
von Bayern, die Städte auf seiner Seite zu halten, währendJakobäa,
nachdem ihre längst gescheiterte Ehe auf Initiative des Kaisers von
Papst Martin V. aufgelöst worden war, nach England floh und dort
Herzog Humphrey von Gloucester heiratete.
Nach dem Tode Johanns
von Bayern (+ 5. Januar 1425,
angeblich durch Giftmord) kehrte Jakobäazurück
und suchte mit Hilfe der Hoeken und einer von ihrem Gemahl entsandten englischen
Flotte die Macht zurückzugewinnen. Nach schweren Niederlagen (Brouwershaven)
gegen die überlegene burgundische Streitmacht ließ sich Jakobäa
im Juli 1428 (Delfter Söhne) herbei, die faktische Machtausübung
an Herzog Philippund die landständische
Versammlung ihrer Grafschaften
Holland,
Seeland
und Hennegau abzutreten.
3. Das Haus Burgund
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Am 12. April 1433 trat Jakobäa
ihre Grafschaften auch nominell an Philipp
ab. Unter burgundischer Herrschaft wurden führende Mitglieder des
holländischen und seeländischen Adels in den herzoglichen
Rat (Conseil) und den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen. Die herzoglich-burgundischen
Statthalter entstammten zumeist dem großen Hennegauer Adel, vor allem
den Lannoy und Laling. In einigen Städten wie Dordrecht, Amsterdam
und Alkmaar wurde der von Hoeken beherrschte Rat durch ein gemischtes Gremium
ersetzt. Doch begünstigte etwa Guillaume de Laling (1440-1445) erneut
die - zur Steuerleistung willigeren - Hoeken; dieser Politik folgte auch
die Regierung Karls des Kühnen seit
1470. Um 1477 setzte auch im Rat der Grafschaft
Holland
- wie vorher schon in Flandern und Brabant - eine Spezialisierung ein;
die Gliederung in Rechnungshof und Gerichtshof (später als 'Hof von
Holland'
bezeichnet) führte zu einer ausgewogenen Administration, Finanzverwaltung
und Justizpflege. Während der 1457-1463 auftretenden Spannungen zwischen
Herzog
Philipp und seinem Sohn Karl dem Kühnen
suchte dieser wiederholt Zuflucht in Holland, schuf sich hier Freundschaftsbeziehungen
und erwarb Güter. Nach dem Tode Herzog Karls
(1477) bildete sich auch in Holland eine starke antizentralistische Reaktion.
Herzogin
Maria (1477-1482) wurde zum Erlass eines "Großen
Privilegs" genötigt, das - nach dem Vorbild der Privilegien für
die südniederländischen Territorien - die Rückkehr zu lokalem
Gewohnheitsrecht, Selbstverwaltung, Entlastung der fremden Beamten und
Bekämpfung der Korruption zum Gegenstand hatte. 1480-1481 kam es zu
mehreren Aufständen, die Erzherzog MAXIMILIAN
mit überlegener Truppenmacht rasch unterdrückte.
Die Grafschaft bildete sich im 11. Jahrhundert; in ihr ging das alte W-Friesland auf. Nach dem Aussterben des Grafenhauses, das auch Seeland beherrschte, kam Hollandmit dem Hennegau 1345 an die bayrischen WITTELSBACHER, 1433 an die Herzöge von Burgund und 1482 an die HABSBURGER.
Trillmich Werner: Seite 54
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Weitgehende Unabhängigkeit von ihren binnenländischen
Nachbarn bewahrten sich die westfriesischen Grafen
Hollands, der Inseln, Dünen und Marschen von der Scheldemündung
bis ins Kennermerland um Harlem. Im 10. Jahrhundert hatte ihnen Flandern
Unterstützung gewährt, doch dann drängte sie dessen Ausgreifen
nach Seeland hinter die Maas zurück. Im Norden mussten harte Angriffe
"freier" Friesen abgewehrt werden. Graf Arnulf (988-993),
der Gemahl einer LUXEMBURGERIN, ist
im Kampfe gegen sie gefallen. Sein Bruder, Erzbischof Egbert von Trier
(977-993),
reformierte das Familienkloster Echternach durch Echternacher Mönche.
Graf Dierck III. (993-1039) ließ in den Forsten der
Merwede zwischen den Mündungsarmen von Maas und Rhein Eindeichungen
vornehmen, um Burgen und Siedlungen anlegen zu können. Von Schiffen
fremder Kaufleute ließ er hohe Abgaben erpressen, so dass die Märkte
Utrecht, Tiel und Antwerpen schwere Schäden erlitten, ohne dass es
ihren geistlichen und weltlichen Schutzherren gelang, den Piraten beizukommen.
Besonders empfindlich störte die Festung Dordrecht im Lande Vlaardingen
den Handel. Da die von Holländern kolonisierten Gebiete auch von den
Bistümern Utrecht und Lüttich beansprucht wurden, schloss sich
Dierck
auf Seiten der LUXEMBURGER
Verwandten den Gegnern Kaiser
HEINRICHS II. an. 1019 gelang es ihm, Herzog
Gottfrieds und seiner geistlichen Verbündeten Aufgebot ins
Watt zu locken und vernichtend zu schlagen, so dass er sich weiterhin ungestraft
allen festländischen Verpflichtungen entziehen konnte.
Dietrich I. | 916-923 |
Dietrich II. | 923-988 |
Arnulf | 988-993 |
Dietrich III. | 993-1039 |
Dietrich IV. | 10391049 |
Florenz I. | 1049-1061 |
Dietrich V. | 1061-1091 |
Florenz II. | 1091-1122 |
Dietrich VI. | 1122-1157 |
Florenz III. | 1157-1190 |
Dietrich VII. | 1190-1203 |
Wilhelm I. | 1203-1222 |
Florenz IV. | 1222-1234 |
WILHELM II. | 1234-1256 |
Florenz V. | 1256-1296 |
Johann I. | 1296-1299 |
Haus AVESNES | 1299-1345 |
Johann II. von Avesnes | 1299-1304 |
Wilhelm III. der Gute | 1304-1337 |
Wilhelm IV. | 1337-1345 |
Haus WITTELSBACH | 1345-1433 |
Margarete | 1345-1354 |
Wilhelm V. | 1354-1389 |
Albrecht I. | 1389-1404 |
Wilhelm VI. | 1404-1417 |
Johann III. | 1417-1425 |
Jakobäa | 1417-1433 |