HOLLAND
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 89-94
********************
Holland
----------

Grafschaft in den Niederlanden

A. FRÜH- UND HOCHMITTELALTER

'Holland' (Holtland)war ursprünglich der Name der waldreichen Geestrücken nördlich und südlich der Mündung des Rheins. Wahrscheinlich bezeichnete 'Holland' dann das später als 'Rijnland' bezeichnete Gebiet, das neben dem Kennemerland eine der eine der Kernzonen der späteren Grafschaft war. Durch die Dynastie der Grafen von Hollanderfuhr der Landschaftsname weitere Verbreitung; seit 1101 begegnet er als Bezeichnung der Grafschaft zwischen der Mündung der Maas und dem Kennemerland, später wurde auch das Kennemerland und das Waterland in ihm miteinbezogen (so in den Egmonder Annalen). Die Verbreitung des Namens 'Holland' bezeugt die Ausgliederung dieses Gebiets aus dem Verband des alten Friesland; bis ins 11. Jh. wurden die Bewohner von Holland noch als 'Frisiones (occidentales)', die Grafen als 'comites Fresonum' bezeichnet. Mit der politischen Verselbständigung Hollands ging eine sprachlich-kulturelle Eigenentwicklung Hand in Hand, die schließlich zum Bruch mit den friesischen Landestraditionen führte.
Über die Machtverhältnisse in fränkischer Zeit ist nichts bekannt. Nach der Ermordung des normannischen Herzogs von Friesland, Gottfried (+ 885), erhielt einer der Mörder, Gerulf, dessen Grafschaften. Gerulfs Sohn Dietrich I. (+ nach 939) folgte dem Vater im Kennemerland und Rheinmündungsgebiet nach. Er stiftete das Hauskloster Egmond. Die hohe Stellung der mit den Grafenhäusern von Flandern und Luxemburg verschwägerten holländischen Grafendynastie (ihre bedeutendsten Mitglieder waren im 10./frühen 11. Jh. die Grafen Dietrich II., + 988, und Dietrich III., + 1039, sowie Erzbischof Egbert von Trier) erklärt sich vielleicht aus Verwandtschaft mit den IMMEDINGERN, doch wohl auch aus der politischen und wirtschaftlichen Schlüsselposition im Rheinmündungsgebiet.
Die Ausdehnungspolitik der Grafen von Holland erfolgte in mehreren Richtungen: Im Süden führte die eigenmächtige Einrichtung eines gräflichen Zolls in Vlaardingen an der Maas- und Waalmündung durch Dietrich III. zum Konflikt mit dem Bischof von Utrecht, was eine holländische Expansion bis nach Dordrecht einleitete; die Hegemonie in diesem Raum wurde schließlich durch Dietrich V. (1061-1091) und seinen flämischen Schwiegervater Robert I. gesichert. Überdies belehnte Robert I. Dietrich V. mit Seeland nördlich der Westerschelde, was einen langjährigen Streit zwischen Flandern und Holland, das sich der Lehnsbildung an Flandern zu entziehen suchte, auslöste. Der Vertrag von Brügge (1167), der die Lehnshoheit Flanderns bestätigte, eine Teilung der seeländischen Einkünfte vorsah und den flämischen Kaufleuten in Holland Zollfreiheit einräumte, bildete den vorläufigen Schlusspunkt dieser Auseinandersetzungen und blieb - trotz wiederholter späterer Kämpfe (besonders 1246-1258) - bis zum Ende des 13. Jh. in Kraft.
Auch im Osten und in Mittelfriesland gerieten die Grafen von Holland in Konflikt mit den Bischöfen von Utrecht, die bis zum frühen 12. Jh. Rückhalt beim Reich fanden. Nachdem König HEINRICH III. 1046 und 1047 gegen Dietrich IV. (1039-1049) erfolglos zu Felde gezogen war, gab es erst nach dem Tode Floris' I. (1049-1061), dessen minderjähriger Sohn Dietrich V. unter mütterlicher Vormundschaft stand, Aussichten zu einer Zerschlagung der lästigen westfriesisch-holländischen Sondergewalt: 1064 übertrug HEINRICH IV. im Rahmen seiner Lotharingienpolitik die Grafschaften westlich der Vlie und im Rijnland dem Bischof von Utrecht; 1071 schlug der königstreue Herzog Gottfried der Bucklige von Nieder-Lothringen den letzten Widerstand nieder. Nach Gottfrieds Ermordung (1076), durch die sich die Situation völlig wandelte, verstanden es Dietrich V. und sein Sohn Floris II. (1091-1122) jedoch, ihre Grafschaften zurückzugewinnen, wobei das Rijnland zwar zunächst noch unter bischöfliche Lehnshoheit verblieb, unter Dietrich VI., dem Neffen König LOTHARS, jedoch wieder reichsunmittelbar wurde. Floris III., dessen Bruder Balduin1178 Bischof von Utrecht wurde, Dietrich VII. (1190-1203) und Floris V. verstärkten, nicht zuletzt dank ihrer Finanzkraft, ihren Einfluss im Bistum, bis Floris V. sich schließlich mehrere Territorien des Stifts Utrecht (Amstelland, Gooiland, Woerden) bemächtigen konnte und so die endgültige Ostgrenze der Grafschaft absteckte. Die Königswürde WILHELMS II. (1234-1256, König seit 1247) hatte für die Geschichte Hollands kaum Bedeutung.
Die Stellung W-Frieslands (etwa die heutige Provinz N-Holland, nördlich Alkmaar) im 10.-11. Jh. ist nicht ganz deutlich. Wahrscheinlich hatten die Grafen von Holland hier die Grafschaftsrechte inne; diese gingen 1064 an den Bischof von Utrecht über. Doch hielten die Grafen ihren Anspruch aufrecht und führten seit 1132 eine Reihe von Feldzügen gegen die ihre Unabhängigkeit verteidigenden Westfriesen (so 1250 König WILHELM, der dabei umkam). Die Unterwerfung gelang erst Graf Floris V. (1287). Während weitergehende Herrschaftsziele (Erringung der Grafschaft in Mittelfriesland) scheiterten, erhielt W-Friesland eine auch in der Intitulatio der Grafen (Graf von Holland und Seeland, Herr von Friesland) zum Ausdruck gebrachte Sonderstellung. Die holländische Expansion im Norden kam damit zum Abschluss.
Ebenso wichtig wie die äußere Ausdehnung war die Binnenkolonisation, die seit dem 10. Jh. die östlich der Geestrücken gelegenen großen Moorflächen erfasste, zunächst im Norden, im Gebiet östlich der Kennemer Geest. Herrschte hier zunächst eine freie Organisation vor, so erfolgte die Urbarmachung im späteren S-Holland im wesentlichen unter obrigkeitlicher Lenkung. Sie erschloss den Grafen zum einen erhebliche Einkünfte (Verkaufserlös von Rodungsland an Locatoren, Erhebung von Zehnten und Gefällen), zum anderen führte dieser Vorgang zu starken sozialen Wandlungen: Im Ausbaugebiet entstand ein genossenschaftlich organisierter Untertanenverband, der mit der Obrigkeit durch gemeinsame Interessen verbunden war; hierzu trugen auch die Entwässerungs- und Deichgenossenschaften, gefördert vor allem von Wilhelm I. (1203-1222) und Floris V., bei. Auch das Altsiedelland wurde von dieser Entwicklung mitgerissen, so dass um 1300 in Holland die Unfreiheit größtenteils verschwunden war. Der schon für 1107 (Gesta Abb. Trud. MGH SS X, 281) bezeugte sprichwörtliche Reichtum der Grafen beruhte zum einen auf den Einkünften des Landesausbaus, zum anderen auf Zolleinnahmen, die zwischen 1018 (Zölle in Vlaardingen) und 1179 (Verleihung des Zolls in Geervliet durch FRIEDRICH I.) allerdings nur indirekt, so durch den Vertag von Brügge, erschlossen werden können.
Ausgehend vom Zoll zu Geervliet schufen die Grafen ein weitgespanntes Netz von Wasserzöllen, zentriert auf Dordrecht, die älteste Stadt Hollands (1220 erstes Stadtrecht). Im Zuge seiner städtefreundlichen Politik verlieh das Grafenhaus eine Reihe von Stadtrechten (Haarlem 1245, Delft 1246, Alkmaar 1254; wohl auch Leiden), doch waren die holländischen Städte, mit Ausnahme der Fernhandelsstadt Dordrecht, in dieser Zeit erst regionale Marktzentren.

B. SPÄTMITTELALTER

I. Allgemeine und politische Geschichte
------------------------------------------------
1. Unter Floris V.
---------------------
In der Regierungszeit des mächtigen Grafen Floris V. (1263-1296) stellten sich als übergreifende politische Probleme: die schwache territoriale und institutionelle Struktur, die dem Adel dem freien nordholländischen Bauerntum noch starke autonome Handlungsspielräume beließ; der Druck von Seiten der benachbarten Fürstentümer Flandern und Utrecht; die für die holländischeSchifffahrt lähmenden Kämpfe mit den Friesen. Auch die in Landesgemeinden zusammengeschlossenen Bauern des Kennemerlandes leisteten der landesherrlichen Gewalt Widerstand (1274,1346,1404,1426, 1491-1492). Floris V. führte 1276 und - mit größerem Erfolg - seit 1282 mehrere Feldzüge gegen die West-Friesen, die sich zwar 1289 unterwarfen, denen aber das gleiche Landrecht wie den Kennemern eingeräumt werden musste. Der Konflikt mit Flandern entzündete sich erneut an den strittigen Rechten über Seeland (1290 Gefangennahme Floris' V. durch Gui de Dampierre von Flandern). Floris V. wechselte im Zuge dieses Konfliktes 1296 vom englischen zum französischen Bündnis über, was zu seiner Ermordung führte. Nachdem auch sein einziger Sohn 1299 verstorben war, kämpften mehrere Prätendenten um die Herrschaft, unter ihnen die seeländischen Adligen Wolfert van Borselen und Jan van Renesse. Den Sieg trug der Graf von Hennegau, Johann von Avesnes, davon, der somit die drei großen Grafschaften Hennegau, Seeland und Holland in seiner Hand vereinigte.

2. Das Haus Hennegau
----------------------------
Johann war mächtig genug, um die umkämpften Herrschaften an der Grenze zum Stift Utrecht zurückzugewinnen; eine Ausschaltung des in Flandern herrschenden konkurrierenden Hauses DAMPIERRE gelang ihm nicht. Der Sieg der flämischen Stadtmilizen über Frankreich (Kortrijk, 1302) fand 1303 ein Nachspiel im Einfall der Flamen nach Holland und Utrecht; einziges politisches Ereignis war die Beteiligung der Dordrechter und Utrechter Zünfte am Stadtregiment. Unter Wilhelm III. (1304-1337), der zumeist im Hennegau residierte, wurden dauerhafte Verwaltungsinstitutionen geschaffen. Im gräflichen Rat saßen mächtige Adelsfamilien wie die Wassenaar, Duvenvoorde und Polanen. Kanzlei und Finanzverwaltung erfuhren erste Ansätze einer Professionalisierung. Wilhelm IV. (1337-1345) verkörperte ein kriegerisches Ritterideal. Er finanzierte seine zahlreichen militärischen Unternehmungen (unter anderem Teilnahme im Hennegau am Hundertjährigen Krieg, "Heidenkampf" in Granada und Palästina sowie auf drei Litauerreisen) durch hohe Subsidien, die er mit Privilegien vergalt, unter anderem durch Beteiligung von Stadtbürgern am gräflichen Rat.
Nachdem der Graf 1345 kinderlos auf einem Friesland-Feldzug gefallen war, belehnte Kaiser LUDWIG DER BAYER 1346 seine Gemahlin Margarete, Schwester Wilhelms IV., mit den Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau. Demgegenüber versuchte Eduard III. von England, die Rechte seiner Gemahlin Philippa auf Seeland durchzusetzen. Die hohe Steuerlast rief den Widerstand der führenden Handelsstadt Dordrecht und der Kennemer Bauerngemeinden hervor. Auch angesichts des Versagens der Grafen in den Kriegen mit Friesland und Utrecht strebte der in die großen Parteien der Hoeken und Kabeljauwen gespaltene Adel nach verstärkter Teilhabe an der Macht; 1351 entführten Anhänger der Kabeljauwen den Sohn der Gräfin Margarete aus dem Hennegau nach Delft und erhoben ihn dort als Graf Wilhelm V.
Die institutionelle Schwäche, die häufige Abwesenheit der Grafen und die verbreitete Stadtsässigkeit der Adligen, die gemeinsam mit dem Patriziat - ohne starkes Gegengewicht von Seiten der Zünfte - die Städte beherrschten, waren die auslösenden Momente für eine von Rivalitäten und Parteikämpfen beherrschte Situation, die bis zum Ende des 15. Jh. andauerte. Wilhelm V., der sich zunächst noch erfolgreich in den Brabanter Erbfolgekrieg einschaltet hatte, verlor infolge einer Geisteskrankheit die Regierungsfähigkeit. Die vereinigten landesständischen Gremien setzten seinen Bruder Albrecht von Nieder-Bayern-Straubing  zum Regenten ein; Residenz war das nichtstädtische Den Haag. Durch die dynastische Verbindung zwischen den WITTELSBACHERN (Straubinger Linie) und dem burgundischen Zweig der VALOIS, der Flandern erworben hatte, festigten sich die Verbindungen zwischen den zentralen Fürstentümern der Niederlande. Eine wichtige Etappe bildete hierbei die Doppelhochzeit von 1385. Dieholländischen Städte bewilligten für einen neuen Krieg gegen Friesland (1395-1401) erstmals eine 5-jährige Bede. Anschließend schaltete Albrecht und sein Sohn Wilhelm VI. in einem langen, mit großem militärischen Aufgebot geführten Krieg den mächtigen 'Kabeljauwen' Jan van Arkel, Besitzer großer Domänen an der Grenze zu Geldern, Utrecht und Brabant, aus (1401-1402). Die gräfliche Politik, die einseitig die Politik des Hoeken begünstigte, führte in 17 Kriegsjahren zu schweren fiskalischen Lasten der Städte.
Die Frage der Nachfolge Wilhelms VI. löste neue Kontroversen aus, auch angesichts des abenteuerlichen Ehelebens der Erbtochter Jakobäa (1417-1433). Mit Unwillen sah Kaiser SIGISMUND die Machtposition Burgunds in den Niederlanden, die sich durch die Heirat Jakobäas mit Herzog Johann IV. von Brabant noch verstärkte. Auf Betreiben des Kaisers und begünstigt durch die Missstimmung gegen Wilhelm VI.und die Vorherrschaft der Hoeken, konnte sich der Onkel vonJakobäa, der Lütticher Elekt Johann von Bayern, mit Unterstützung der Städte zum Regenten Hollands aufschwingen (seit Ende 1416).
Nachdem die Belagerung des eng mit den Kabeljauwen verbundenen Dordrecht durch Jakobäa im Sommer 1418 gescheitert war, handelte Herzog Philipp der Gute von Burgund einen Waffenstillstand aus, der eine gemeinsame Regierung Johanns von Bayernund Johanns IV. vonBrabant vorsah, mit Besetzung des Rates durch je vier Mitglieder der beiden Parteien. Es gelang Johann von Bayern, die Städte auf seiner Seite zu halten, währendJakobäa, nachdem ihre längst gescheiterte Ehe auf Initiative des Kaisers von Papst Martin V. aufgelöst worden war, nach England floh und dort Herzog Humphrey von Gloucester heiratete.
Nach dem Tode Johanns von Bayern (+ 5. Januar 1425, angeblich durch Giftmord) kehrte Jakobäazurück und suchte mit Hilfe der Hoeken und einer von ihrem Gemahl entsandten englischen Flotte die Macht zurückzugewinnen. Nach schweren Niederlagen (Brouwershaven) gegen die überlegene burgundische Streitmacht ließ sich Jakobäa im Juli 1428 (Delfter Söhne) herbei, die faktische Machtausübung an Herzog Philippund die landständische Versammlung ihrer Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau abzutreten.

3. Das Haus Burgund
--------------------------
Am 12. April 1433 trat Jakobäa ihre Grafschaften auch nominell an Philipp ab. Unter burgundischer Herrschaft wurden führende Mitglieder des holländischen und seeländischen Adels in den herzoglichen Rat (Conseil) und den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen. Die herzoglich-burgundischen Statthalter entstammten zumeist dem großen Hennegauer Adel, vor allem den Lannoy und Laling. In einigen Städten wie Dordrecht, Amsterdam und Alkmaar wurde der von Hoeken beherrschte Rat durch ein gemischtes Gremium ersetzt. Doch begünstigte etwa Guillaume de Laling (1440-1445) erneut die - zur Steuerleistung willigeren - Hoeken; dieser Politik folgte auch die Regierung Karls des Kühnen seit 1470. Um 1477 setzte auch im Rat der Grafschaft Holland - wie vorher schon in Flandern und Brabant - eine Spezialisierung ein; die Gliederung in Rechnungshof und Gerichtshof (später als 'Hof von Holland' bezeichnet) führte zu einer ausgewogenen Administration, Finanzverwaltung und Justizpflege. Während der 1457-1463 auftretenden Spannungen zwischen Herzog Philipp und seinem Sohn Karl dem Kühnen suchte dieser wiederholt Zuflucht in Holland, schuf sich hier Freundschaftsbeziehungen und erwarb Güter. Nach dem Tode Herzog Karls (1477) bildete sich auch in Holland eine starke antizentralistische Reaktion. Herzogin Maria (1477-1482) wurde zum Erlass eines "Großen Privilegs" genötigt, das - nach dem Vorbild der Privilegien für die südniederländischen Territorien - die Rückkehr zu lokalem Gewohnheitsrecht, Selbstverwaltung, Entlastung der fremden Beamten und Bekämpfung der Korruption zum Gegenstand hatte. 1480-1481 kam es zu mehreren Aufständen, die Erzherzog MAXIMILIAN mit überlegener Truppenmacht rasch unterdrückte.



Ehemalige Grafschaft

Die Grafschaft bildete sich im 11. Jahrhundert; in ihr ging das alte W-Friesland auf. Nach dem Aussterben des Grafenhauses, das auch Seeland beherrschte, kam Hollandmit dem Hennegau 1345 an die bayrischen WITTELSBACHER, 1433 an die Herzöge von Burgund und 1482 an die HABSBURGER.

Trillmich Werner: Seite 54
***************
"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Weitgehende Unabhängigkeit von ihren binnenländischen Nachbarn bewahrten sich die westfriesischen Grafen Hollands, der Inseln, Dünen und Marschen von der Scheldemündung bis ins Kennermerland um Harlem. Im 10. Jahrhundert hatte ihnen Flandern Unterstützung gewährt, doch dann drängte sie dessen Ausgreifen nach Seeland hinter die Maas zurück. Im Norden mussten harte Angriffe "freier" Friesen abgewehrt werden. Graf Arnulf (988-993), der Gemahl einer LUXEMBURGERIN, ist im Kampfe gegen sie gefallen. Sein Bruder, Erzbischof Egbert von Trier (977-993), reformierte das Familienkloster Echternach durch Echternacher Mönche. Graf Dierck III. (993-1039) ließ in den Forsten der Merwede zwischen den Mündungsarmen von Maas und Rhein Eindeichungen vornehmen, um Burgen und Siedlungen anlegen zu können. Von Schiffen fremder Kaufleute ließ er hohe Abgaben erpressen, so dass die Märkte Utrecht, Tiel und Antwerpen schwere Schäden erlitten, ohne dass es ihren geistlichen und weltlichen Schutzherren gelang, den Piraten beizukommen. Besonders empfindlich störte die Festung Dordrecht im Lande Vlaardingen den Handel. Da die von Holländern kolonisierten Gebiete auch von den Bistümern Utrecht und Lüttich beansprucht wurden, schloss sich Dierck auf Seiten der LUXEMBURGER Verwandten den Gegnern Kaiser HEINRICHS II. an. 1019 gelang es ihm, Herzog Gottfrieds und seiner geistlichen Verbündeten Aufgebot ins Watt zu locken und vernichtend zu schlagen, so dass er sich weiterhin ungestraft allen festländischen Verpflichtungen entziehen konnte.
 
 
 
Dietrich I. 916-923
Dietrich II. 923-988
Arnulf 988-993
Dietrich III. 993-1039
Dietrich IV. 10391049
Florenz I. 1049-1061
Dietrich V. 1061-1091
Florenz II. 1091-1122
Dietrich VI. 1122-1157
Florenz III. 1157-1190
Dietrich VII. 1190-1203
Wilhelm I. 1203-1222
Florenz IV. 1222-1234
WILHELM II. 1234-1256
Florenz V. 1256-1296
Johann I. 1296-1299
Haus AVESNES 1299-1345
Johann II. von Avesnes 1299-1304
Wilhelm III. der Gute 1304-1337
Wilhelm IV. 1337-1345
Haus WITTELSBACH 1345-1433
Margarete 1345-1354
Wilhelm V.  1354-1389
Albrecht I. 1389-1404
Wilhelm VI. 1404-1417
Johann III. 1417-1425
Jakobäa 1417-1433