Matthäus II.                                              Herzog von Ober-Lothringen (1220-1251)
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um 1193-24.6.1251
 

Jüngerer Sohn des Herzogs Friedrich II. von Ober-Lothringen und der Agnes von Bar, Tochter von Graf Theobalds I.
 

Matthäus II. folgte 1220 dem Bruder Theobald als Herzog von Lothringen-Nancy, wurde für seinen Besitz Neuf-Chateau Vasall der Grafen von Champagne, was zu viel Streit führte, später mit deren Erben, den Königen von Frankreich. Er führte die traditionellen Fehden seiner Familie mit Bar-Mousson, den Verwandten, den Bischöfen von Toul, Verdun und Metz. Er stand bis 1246 auf staufischer Seite und ging dann ins päpstliche Lager über. Er stritt seit etwa 1238 um die Erbschaft Grafschaft Blieskastel mit den Erbprätendenten, besonders Obersalm und den Grafen von Sulz und behauptete es letztlich, ebenso Bernkastel. Er anerkannte WILHELM von Holland und wurde von ihm in allen Lehen bestätigt.
 
Walter Mohr: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Gleich von Beginn der Regierung des neuen Herzogs Matthaeus II. an lasteten auf dem Herzogtum Komplikationen durch das Verhalten der Witwe des Verstorbenen. Sie ging auf Veranlassung der Gräfin Blanca von der Champagne vermutlich im Mai 1220 eine neue Ehe mit deren Sohn Theobald gegen den Willen des Kaisers ein. Da von seiten der Champagne auch die Reichslehen von Dachsburg beansprucht wurden, entstand darüber eine Kontroverse mit FRIEDRICH II. Herzog Matthaeus hat sich darin nicht eingemischt. Gegenüber der Machtstellung der Champagne befand er sich außerdem in einer ungünstigen Lage. So hat er sich im Mai 1220 über seine eigenen Belange mit dem Hause CHAMPAGNE geeinigt, indem er von weiteren Ansprüchen auf das Dachsburger Erbe Abstand nahm. Er gab Gertrude zur Eheausstattung Nancy und Gondreville, wozu er die erforderliche Zustimmung seiner Mutter Agnes besorgen wollte, und trat an Theobald einige Lehen ab.
Das Ausmaß dieses Entgegenkommens läßt sich daran ermessen, dass Nancy zum Witwengut der Mutter des Herzogs gehörte, die ihm diese Stadt jetzt zurückstellte. Allerdings gab es vermutlich Unstimmigkeiten mit ihr über diese Abtretung, denn die Gräfin von der Champagne und deren Sohn übernahmen die Garantie dafür, dass Matthaeus nicht mit Gewalt gegen seine Mutter vorgehen werde. Daraufhin erfolgte deren Zustimmung, und der Herzog investierte in ihrem Beisein Gertrude mit dem Heiratsgut. Der Gräfin Blanca und ihrem Sohn gab er die Versicherung, sie in ihren eigenen Nachfolgeproblemen zu unterstützen. Nach einem kinderlosen Tode Gertrudes sollten Nancy und Gondreville an ihn zurückerstattet und ihm durch Rückgabe der Dokumente über die Grafschaft Metz und Dachsburg die Wahrung seiner eigenen Ansprüche ermöglicht werden. Später, am 30. Juli 1220, nahm er sogar die Burg Neufchateau, die bis dahin sein Allodialbesitz war, als Lehen von der Champagne und verglich sich mit Graf Theobald über finanzielle Fragen. Die ganze Angelegenheit hatte indes für das Herzogtum Ober-Lothringen weiter keine Folgen, da die Ehe Theobalds bald darauf geschieden wurde. Gertrude heiratete in 3. Ehe Simon von Leiningen, ein Schritt, der dann nach ihrem Tode seine besondere Auswirkung auf die politische Lage haben wird.
Während der Gefangenschaft Herzog Theobalds I. am Hofe FRIEDRICHS  II. hatte sich Graf Heinrich II. von Bar einige Vorteile gegenüber dem Herzogtum verschaffen können. Mit Herzog Matthaeus wurde nun eine Regelung über diese Angelegenheiten durch einen zu Vitry am 1. September 1220 geschlossenen Vertrag erreicht, dessen Text uns allerdings nicht überliefert ist. Für den Fall, dass der Herzog sich nicht an die Abmachungen halten werde, versprachen auf sein Ersuchen die Gräfin Blanca von der Champagne und deren Sohn auf die Seite des Grafen von Bar zu treten, sie verpflichteten sich im besonderen, eine bestimmte Geldsumme an den Grafen zu zahlen, wenn Matthaeus die im Vertrag vereinbarten Geiseln nicht bis zum Weihnachtsfest gestellt haben werde. Alle diese Fragen scheinen ihn doch noch weiterhin beschäftigt zu haben, denn er war offensichtlich darum besorgt, seine Stellung zu festigen. So schloß er im September 1221 mit einigen Metzer Bürgergruppen einen Vertrag, durch den sie sich zur Hilfeleistung an ihn verpflichteten. Diese Abmachungen richteten sich eigentlich gegen die Champagne, denn die Metzer wurden zu ihrem Schritt durch den Umstand bewogen, dass es in ihrer Stadt eine starke Strömung gab gegen die Ubernahme der Grafschaft Metz durch den Grafen von der Champagne in seiner Eigenschaft als Gemahl der Dachsburger Erbin. Weiterhin bereinigte der Herzog in dieser Zeit Angelegenheiten, die seine Kräfte hätten binden, oder seine Stellung beeinträchtigen können. So entschloß er sich, im August 1222 zu einer Wiedergutmachung an das Stift St. Die. Im März des folgenden Jahres geschah das gleiche gegenüber dem Kloster Chamouzey und im September gegenüber Remiremont. Ebenso wurden Streitfragen mit dem Grafen Heinrich II. von Salm, über deren Einzelheiten kein rechtes Bild zu gewinnen ist, im Juni 1224 beigelegt, wobei der Graf ligischer Vasall des Herzogs wurde.
In der 2. Hälfte des November 1224 weilte Matthaeus in Toul in der Umgebung König HEINRICHS, der mit dem Reichsgubernator Erzbischof Engelbert von Köln zu Besprechungen mit dem französischen König erschienen war, doch läßt sich nicht ersehen, inwieweit der Herzog in diesen Fragen der großen Politik engagiert war. Auch im April 1225 war er in der Umgebung des Königs in Kaiserslautern. Dann aber wurde die Situation in Lothringen wieder sehr akut, als gerade in dieser Zeit Gertrude von Dachsburg, ohne Nachkommen zu hinterlassen, starb. Man könnte vermuten, die etwas auffallende Betriebsamkeit des Herzogs, um seine Streitigkeiten gegenüber einigen lothringischen Klöstern beizulegen, sei durch diesen Todesfall veranlaßt worden, um die Kräfte des Herzogtums entsprechend zusammenzuhalten. So traf er am 12. Mai 1225 eine Regelung mit St. Die, dem Stift wurden erneut Zusicherungen der Achtung seiner Rechte gegeben. Da die betreffende Urkunde sehr zu dessen Gunsten gehalten ist und der Herzog sich von vornherein der Friedensgarantie durch den Erzbischof von Trier und die Bischöfe von Metz und Toul unterwirft, läßt sich erkennen, dass es ihm im Augenblick unbedingt um die Sicherung eines friedlichen Zustandes ging. Es ist des halb auch nicht erstaunlich, dass im Juli des gleichen Jahres Entschuldigungen gegenüber den Abteien Chamouzey und Remiremont folgten.
Der Tod Gertrudes veranlaßte unmittelbare Veränderungen für den Herzog, er erhielt die Eheausstattung der Verstorbenen, Nancy und Gondreville, wieder zurück. Nancy hat er jetzt festgehalten, der Besitz der Stadt war ihm offensichtlich zu wichtig. Gondreville jedoch gab er als Ausstattung an seine Gemahlin Katharina, die Tochter Walrams, des Herzogs von Limburg und Grafen von Luxemburg, die er im Sommer des Jahres 1225 heiratete. Dabei fügte er zu Gondreville noch die Herrschaft Bitsch. Umgekehrt brachte ihm diese Eheschließung die Abtretung der Rechte, die das Luxemburger Haus in Sierek besaß. Von der eigentlichen Regelung der Dachasburger Erbschaft wurde Matthaeus nicht unmittelbar berührt. Unter den Bewerbern um das Erbe finden wir ihn nicht erwähnt. Aber Höhepunkte der Erbschaftsfrage wickelten sich immerhin in seiner unmittelbaren Nachbarschaft ab, und indirekt scheint er doch davon berührt gewesen zu sein.
Er hatte ja im Jahre 1221 einen Vertrag mit einer Metzer Bürgergruppe geschlossen, der ihn in gewissem Sinne an deren Interessen band, und für Metz ging es jetzt darum, wer nach dem Tode Gertrudes die Grafschaft erhalten werde. Noch im Jahre 1225 ergab sich ein weiterer auffallender Umstand, der auf eine nähere Verbindung des Herzogs mit der Dachsburger Erbschaftsfrage weist. Im August 1225 regelte er Unstimmigkeiten mit dem Bistum Toul, dem er einige Rechte überließ. Gleichzeitig vermehrte der Bischof von Toul das Lehen des Herzogs mit allen Rechten, die Toul auf die Herrschaft Bergheim im Elsaß besaß. Die Rechtslage ist dabei nicht eindeutig. Ansprüche auf Bergheim erhoben die Grafen von Dachsburg, denn in einer weiteren gleichzeitigen Urkunde versichert der Bischof, er werde das Lehen Bergheim nicht an den Grafen von Dachsburg zurückgeben, falls dieser es fordern würde. Die Ausdrucksweise der Urkunde läßt dabei zu, dass in diesem Falle ein Rechtsverfahren eingeleitet werden sollte, in dem der Graf von Dachsburg seine Anrechte zu erweisen hätte. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist daraus zu erschließen, dass sich von vornherein Ansprüche des oberlothringischen Herzogs und des Grafen Simon als Gemahl der verstorbenen Gertrude auf Bergheim gegenüberstanden. Die Forderungen des Herzogs werden sich dabei wohl darauf gegründet haben, dass Gertrude ehedem mit Herzog Theobald verheiratet gewesen war. Da sie selbst aus ihren 3 Ehen keine Nachkommenschaft hinterlassen hatte, war gegenüber Simon von Leiningen ein solcher Standpunkt vertretbar.
Auch sonstwie scheint Herzog Matthaeus noch in der Dachsburger Erbschaftsfrage tätig gewesen zu sein. Ein Anhaltspunkt dafür ergibt sich aus einer Urkunde des Bischofs von Straßburg vom August 1226, in der er dem Herzog ein Lehen auf die Weinernte in Molsheim übertrug, wobei er ihn in auffallender Weise lobt. Da der Bischof schließlich derjenige gewesen ist, der den Hauptgewinn bei der Regelung der Dachsburger Erbfrage davongetragen hat, läßt sich vermuten, gerade der Herzog ihm dabei wertvolle Dienste geleistet. Somit wird Matthaeus wohl von Beginn an mit den Auseinandersetzungen um dieses Erbe verbunden gewesen sein, wenn auch nicht in einer deutlich ersichtlichen Form. Es ist vielleicht nicht ausgeschlossen, dass die aufgezeigten Verbindungen des Herzogs zu König HEINRICH in den Jahren 1224 und 1225 mit Problemen um Dachsburg zusammenhingen, die sich schon vor dem Tode Gertrudes gezeigt hatten. Allerdings lassen sich Einzelheiten nicht erkennen. Auch für seine Anwesenheit auf dem Aachener Reichstage im März 1227 sind keine Motive zu finden, es sei denn, dass er sich aus Anlaß der damaligen Krönung der Gemahlin HEINRICHS diesem in besondere Empfehlung geben wollte.
Die Dachsburger Erbschaftsfrage selbst entwickelte sich inzwischen in einem weiter gesteckten Rahmen. Der Bischof von Metz war darauf aus, alle Lehen Gertrudes einzuziehen, offensichtlich unter der Begründung, dass keine Erben vorhanden seien. Er gewann sich als Verbündeten Herzog Heinrich von Nieder-Lothringen, der Anspruch auf das gesamte Erbe erhob. Er hätte zwar auch gern die vom Metzer Bistum abhängigen kirchlichen Lehen der Dachsburger erworben, gab aber hier offensichtlich dem Bischof gegenüber nach. Der Vertrag zwischen beiden datiert aus dem Mai 1225. Der Bischof sagte dabei dem Herzog Unterstützung zu gegen Simon von Leiningen und dessen Vater, den Grafen Friedrich von Leiningen, und außerdem gegen alle, die die Allodien von Dachsburg zwischen Rhein und Mosel besetzt halten würden. Der Herzog seinerseits verpflichtete sich zur Hilfe gegen alle, die sich der Lehen der Metzer Kirche bemächtigen würden.
Auf der andern Seite erhob der Gemahl der verstorbenen Gertrude, Simon von Leiningen, ebenfalls Anspruch auf das gesamte Erbe. Herzog Heinrich von Nieder-Lothringen konnte dagegen dem Metzer Bischof keine aktive Hilfe leisten, dies geschah vielmehr durch den Grafen von Bar, der ihm zum Siege verhalf, wie es Alberich von Troisfontaines in seiner Chronik ausdrückt. Allerdings läßt sich daraus doch nicht ersehen, wie weit der Bischof tatsächlich in den Besitz der Lehen gekommen ist. Als neue Konkurrenten auf das Erbe kamen nun aber noch die Markgrafen Hermann und Heinrich von Baden hinzu. Die Angelegenheit wurde jetzt vor König HEINRICH gebracht, und ein Hoftag in Worms im September 1225 faßte den Beschluß, die Sache der Entscheidung des zuständigen Landgrafen zu überweisen. Das war in diesem Falle der niederelsässische Landgraf Sigbert von Werd.
Es erscheint nicht ganz ausgeschlossen, dass der Bischof von Straßburg erst durch diese Verfügung veranlaßt wurde, die Erwerbung des Dachsburger Erbes für sich zu erstreben, weil die Sache nun im Elsaß rechtlich entschieden werden sollte. Irgendwelche Ansprüche auf das eigentliche Erbe konnte er selbst nicht erheben, die Dachsburger hatten keine Straßburger Lehen besessen. Die wirklich gut gegründeten Rechte lagen bei Simon von Leiningen und den Markgrafen von Baden, die letzteren waren direkte Oheime Gertrudes, Brüder von deren Mutter, während aus des Leiningers Ehe ja keine Nachkommen hervorgegangen waren. Konsequenter Weise trat der Straßburger Bischof mit diesen beiden Parteien in Verhandlungen ein. Zu welchem Zeitpunkt das geschah, ist nicht bekannt.
Mit Simon von Leiningen kamen zuerst, Ende September 1226, einige Regelungen zustande. Er nahm einen Teil des Dachsburger Besitzes im Elsaß um Girbaden und im Breuschtal als Lehen des Straßburger Bistums, den Rest behielt der Bischof für sich. Beide einigten sich außerdem darüber, sich in allen, zwischen ihnen schwebenden Fragen dem Schiedsgericht des Grafen Heinrich von Werd, des Sohnes des Landgrafen Sigbert, zu unterwerfen. Die Burgen Dachsburg und Bernstein blieben zunächst von den Abmachungen ausgeklammert, der Bischof versprach lediglich, Simon mit ihnen zu belehnen, falls sie ihm bei dem zu erwartenden Schiedsspruch des Grafen Heinrich zufallen würden. Der nächste Sieg des Bischofs datiert vom 2. November 1226: die beiden Markgrafen von Baden schenkten ihm das gesamte, in den Bistümern Metz, Straßburg und Basel gelegene Erbe ihrer verstorbenen Nichte Gertrude. Die Urteilsverkündung des Grafen Sigbert von Werd, mit dem sein Sohn Heinrich in der Beauftragung durch die Fürsten wirkte, lautete dann dahin, nach dem Recht der Landgrafschaft seien die Markgrafen von Baden die alleinigen Erben. Darauf übertrugen diese ihr somit erworbenes Recht auf den Bischof von Straßburg, wodurch der Schenkungsvertrag vom November seinen Abschluß fand.
Diese Fragen haben allerdings die Politik des oberlothringischen  Herzogs nicht beeinflußt, ihn beschäftigte zu dieser Zeit eine politische Umgruppierung bei seinen Nachbarn. Es ergab sich nämlich zu diesem Zeitpunkt eine Entfremdung zwischen dem Grafen von Bar und dem von der Champagne. Anlaß dazu war die Heirat Herzog Hugos IV. von Burgund mit der Tochter des Grafen von Dreux, die eine Nichte der Gräfin von Bar war. Diese Heirat widersprach älteren Abmachungen mit dem Hause der Champagne. Der Graf von der Champagne nahm deshalb den Vermittler dieser Heirat, den Erzbischof Robert von Lyon, gefangen, der aber dann vom Grafen Heinrich von Bar befreit wurde. Der Herzog von Ober-Lothringen, der in Spannungen mit dem Grafen von Bar lebte, kam dadurch in eine engere Verbindung mit dem jetzt gegen Bar verfeindeten Hause CHAMPAGNE, mit dem er ein eigenes Bündnis im Juni 1229 schloß, das sich gegen Bar richtete. Die Lage hat ihn wiederum veranlaßt, auf dem Gebiete seiner Kirchenpolitik vorsichtig aufzutreten. So verständigte er sich unter anderem mit den Klöstern Chatenois und Clairlieu. Vor allem aber erhielt Remiremont eine Bestätigung seiner Freiheiten und die Rechte der Stadt Remiremont wurden besonders garantiert. Des Herzogs Verbindung mit der Champagne scheint ihn dann allerdings wieder etwas selbstsicherer gemacht zu haben, denn im Herbst 1228 sah sich Papst Gregor IX. veranlaßt, bei, ihm für die Rechte von St. Die einzutreten.
Die Abmachungen mit der Champagne vom Juni 1229 stellten eine reichlich einseitige Verpflichtung Herzog Matthaeus zum Schutz des Grafen Theobald von der Champagne in dessen Rechten auf seine Grafschaft dar. Diese wurden nämlich durch die Opposition in der Champagne erneut in Frage gestellt durch Berufung auf die Nachkommenschaft des Grafen Heinrich II. als König von Akkon. Diesmal propagierte man das Recht von Heinrichs ältester Tochter Alix, der Königin von Cypern, auf die Champagne. Gegenüber dem Eintreten des Herzogs von Ober-Lothringen zugunsten des Grafen Theobald hat dieser zunächst keinerlei Gegenleistung übernommen. Vermutlich hat man mündlich darüber verhandelt, fand aber vielleicht den Zeitpunkt noch nicht für gekommen, um derartiges schriftlich zu formulieren. Erst am 22. Oktober 1229 kam man zu engeren Abmachungen, in denen sich der Graf verpflichtete, vom Weihnachtsfeste an jederzeit auf Aufforderung des Herzogs hin dem Grafen von Bar das Lehensverhältnis aufzusagen und 40 Tage danach gegen diesen den Krieg zu beginnen.
Als Ergänzung zu diesem Bündnis wurde die Haltung des Bischofs von Metz gesichert. Das scheint etwas schwierig gewesen zu sein, offensichtlich wegen Mißtrauens zwischen dem Herzog und dem Bischof, denn der Graf von der Champagne stellte sich als Garant für das Wohlverhalten beider gegeneinander. So konnten gleichzeitig damit, wahrscheinlich im Oktober 1229, Bündnisse zwischen Herzog Matthaeus und dem Grafen Theobald und Theobalds mit dem Bischof von Metz gegen den Grafen von Bar geschlossen werden. Theobald erhielt auch ausdrücklich die Unterstützung des Grafen von Grandpre gegen Bar zugesagt. Der Krieg wurde auf dem Boden des Herzogtums Ober-Lothringen durch einen Angriff des Grafen von Bar zu Beginn des Jahres 1230 eröffnet. Darauf fiel Herzog Matthaeus mit Unterstützung des Grafen von der Champagne in das Gebiet von Bar ein. Außerdem half ihm die Stadt Metz, deren Streitkräfte die Verbindung Bars zur Burg Mousson abschnitten. Die Feindseligkeiten drohten sich in bedeutendem Maße auszuweiten, zeitweilig durch ein englisches Eingreifen, dann aber vor allem dadurch, dass sich alle Gegner des Grafen von der Champagne in Nordfrankreich einigten und in seine Grafschaft einfielen.
Herzog Matthaeus sah sich wohl angesichts dieser Lage veranlaßt, seine neu aufgelebten Streitigkeiten mit St. Die wieder einmal durch ein Nachgeben beizulegen, zumal mit der Angelegenheit der Erzbischof von Trier und die Bischöfe von Metz und Toul befaßt waren. Indessen war die Lage derart geworden, dass man auf einen Waffenstillstand einging, der Anfang August 1230 zwischen Bar, Ober-Lothringen und Champagne geschlossen wurde, offensichtlich weil beide Teile ihre Kräfte mehr ihren jeweiligen Bundesgenossen widmen wollten, denn die Bedingungen dieses Stillstandes erlaubten es dem Grafen von Bar, den Großen in N-Frankreich Hilfe zu leisten, und ebenso konnte das der Herzog von Ober-Lothringen für den Grafen von der Champagne tun. Anscheinend hat Herzog Matthaeus dem Grafen auch derartige Hilfe geleistet. Jedenfalls hat dann das Eingreifen der französischen Regentin und ihres Sohnes die Front der Gegner des Grafen von der Champagne in N-Frankreich zerbröckelt, so dass es im September 1230 zur Beendigung der Feindseligkeiten kam. Im gleichen Rahmen wurde auch der Streit zwischen Ober-Lothringen und Bar behandelt. Hier traten Graf Philipp von Boulogne und Graf Theobald von der Champagne seit Ende September als Vermittler auf und beendeten am 12. Dezember 1230 unter Kontrolle der französischen Regentin ihre Tätigkeit durch einen Schiedsspruch. Grundlage dieser Regelungen war im allgemeinen die Wiederherstellung des früheren Zustandes, wobei allerdings der Vorteil durchaus auf seiten des Grafen Heinrich von Bar lag.
Vorübergehend kam es jetzt zu einem Zusammengehen zwischen Ober- Lothringen und Bar, als im Jahre 1232 noch eine Fehde um das Dachsburger Erbe entstand. Nach dem Rechtsspruch des Landgrafen von Werd und der Transaktion mit den Markgrafen von Baden war es Bischof Berthold von Straßburg zunächst darum zu tun, für das Erreichte die Bestätigung der Reichsgewalt zu erhalten. Er reiste zum Hoftag nach Würzburg und erhielt am 28. November 1226 eine Urkunde König HEINRICHS, in der dieser auf seine Ansprüche auf das Dachsburger Erbe verzichtete und versprach, innerhalb eines Jahres die Zustimmung seines Vaters, des Kaisers, für die Abmachungen zu erwirken. Auch um die päpstliche Bestätigung hatte sich der Bischof sofort bemüht, sie wurde am 19. Januar 1227 ausgestellt. Er gelangte dann noch zu einer Abrundung seiner Erwerbungen, als er im März 1227 die Äbtissin von Andlau dazu bewegen konnte, ihre Rechte an der Dachsburg auf ihn zu übertragen.
Nun blieb aber noch ein Problem mit Simon von Leiningen bestehen. Der Bischof hatte ihm ja versprochen, ihn mit der Dachsburg und der Burg Bernstein zu belehnen. Simon wurde von seinem Bruder Friedrich kräftig unterstützt. Die Lage ist indes nicht deutlich zu erkennen. Die beiden befanden sich offensichtlich im Besitz der Burgen Girbaden und Bernstein, bei der Dachsburg ist das zweifelhaft. In dieser Hinsicht ließ der Bischof dem Schiedsgericht des Grafen Heinrich von Werd, das nach der gemeinsamen Absprache mit Simon über diese Fragen befinden sollte, freien Lauf, und der Spruch fiel am 25. April 1227 zu Ungunsten Simons aus, dem Bischof wurde bescheinigt, der Leininger habe keine Ansprüche an ihn zu stellen. Simon hat sich dem nicht gefügt, worauf der Bischof gegen ihn auszog und die Burgen Girbaden und Bernstein eroberte.
Seine Lage wurde dadurch sehr bedrängt. Offensichtlich brachte ihn sein Vater, Graf Friedrich von Leiningen, dazu, sich jetzt enger dem Bischof von Metz anzuschließen, um ein Gegengewicht gegen den Straßburger zu finden. Am 29. August 1227 wurde Friede mit dem Metzer geschlossen, wobei eine Eheschließung zwischen dessen Nichte und Simon verabredet wurde. Die Nichte sollte als Eheausstattung unter anderem die Dachsburg erhalten. Simon leistete offensichtlich Verzicht auf seine Ansprüche auf die Grafschaft Metz, denn in seiner betreffenden Urkunde nennt er sich nur Graf von Dachsburg. Der Sinn des Abkommens lag darin, die Dachsburg wieder an das Bistum Metz zurückzubringen, denn Simon hatte bei der kommenden Eheschließung die die Burg betreffenden Lehensbriefe dem Bischof zurückzugeben und verpflichtete sich, über die Burg nur noch nach dem Willen oder mit Zustimmung des Bischofs zu verfügen. Außer der Stütze, die er hiermit am Bischof fand, gab es für ihn noch die Aussicht, der Bischof von Straßburg werde sich jetzt wegen des südlichen Teiles der Dachsburger Erbschaft, Egisheim, gegen den Grafen von Pfirt wenden müssen, der diesen Teil beanspruchte. Ob Simon auch Verbindungen zu den Pfirtern gehabt hat, ist nicht zu ersehen. Immerhin bot die Lage auch insofern noch einige Hoffnung für ihn, als König HEINRICH seine Haltung geändert hatte. Trotz seines gegenüber dem Bischof von Straßburg ausgesprochenen Verzichts auf das Dachsburger Erbe nahm er am 24. September 1227 die Burg Egisheim vom Grafen von Pfirt entgegen und übertrug sie ihm als Lehen. Dem Grafen gewährte er gegen den Straßburger Bischof auch militärische Hilfe.
Am 8. Juni 1228 fand in diesen Auseinandersetzungen das entscheidende Gefecht bei Blodelsheim statt, in dem der Graf von Pfirt unterlag. Dieser Ausgang wird wohl für Simon von Leiningen Anlaß gewesen sein, sich dem Bischof von Straßburg zu unterwerfen. Am 5. Juli 1228 schloß er einen Vertrag ab, in dem er auf alle Ansprüche auf das Dachsburger Erbe verzichtete. Die Dachsburg wurde ihm als Straßburger Lehen übertragen, und er wurde weiterhin als Graf von Dachsburg tituliert. Er hat nun offensichtlich versucht, die Reste der Erbschaft, die der Bischof von Metz besaß, für sich zu erwerben. Schon die Tatsache, dass er die Dachsburg von Straßburg zu Lehen nahm, bedeutete eine Wendung gegen Metz, da sie den Abmachungen mit dem dortigen Bischof vom 29. August 1229 widersprach. Dieser Vertrag war anscheinend auch noch nicht zur Durchführung gelangt.
Wann es nun zu den neuen Auseinandersetzungen gekommen ist, läßt sich nicht mehr ersehen, sicherlich nicht sofort nach der Unterwerfung Simons unter den Bischof von Straßburg. Die Ereignisse lassen sich erst im Laufe des Jahres 1232 erfassen und standen jetzt in Verbindung zu Ober-Lothringen und Bar. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche verband sich Simon mit der Stadt Metz, und dabei kam es auch auf nicht näher erkennbare Weise zur Fehde der Metzer gegen ihren Bischof. Eine moralische Unterstützung fand der Bischof seinerseits beim Erzbischof von Trier, der den Bann über die Metzer verhängte. Aktive Hilfe leisteten ihm auf sein Ersuchen hin Herzog Matthaeus und Graf Heinrich von Bar. Sie schlossen sich der Belagerung von Metz an. Indessen trat Anfang Oktober 1232 der Graf von Bar unter dem Einfluß des deutschen Königs HEINRICH auf die Seite der Stadt. Der König hatte ihn brieflich ausdrücklich aufgefordert, den Metzern zu helfen. Der Graf schloß mit der Stadt ein Bündnis gegen den Bischof und den Herzog von Ober-Lothringen. Der Bischof suchte darauf Unterstützung in Frankreich zu gewinnen. König HEINRICH schrieb deshalb eigens an den französischen König, der strenge Anweisung gab, dem Bischof keine Hilfe zu leisten. Die Gefährlichkeit der Situation zeigt sich wieder an der Kirchenpolitik Herzog Matthaeus. Im Januar 1232 wurde ein neuer Vertrag mit dem Stift St. Die geschlossen. Wenig später, im April, widerrief Matthaeus Übergriffe gegenüber Remiremont.
Indessen ging es ihm in der Politik jetzt mehr um den Krieg gegen Bar, und so verlagerte sich der Schwerpunkt des oberlothringischen Vorgehens von der Dachsburger Frage auf diese Fehde. Die Lage blieb aber anscheinend weiterhin für das Herzogtum gefährlich, da Matthaeus sich zu einer weiteren Revision seiner Kirchenpolitik entschloß. Im Juli 1233 gab er aufs neue in einem Vergleich gegenüber der Abtei Remiremont nach. Über die Auseinandersetzungen mit Bar ist in den Einzelheiten kein sicheres Bild zu gewinnen, im August 1233 kam es zum Frieden, in dem dem Grafen von Bar eine kleine Gebietserweiterung zugestanden wurde. Vielleicht hängt mit diesen Friedensverhandlungen ein Vorgang zusammen, der uns einige Zeit später in einem Schreiben Papst Gregors IX. an den Archidiakon von Langres in Bar-sur-Aube vom 2. März 1238 überliefert ist. Danach war es zu einem Abkommen zwischen Herzog Matthaeus und dem Grafen von Bar gekommen, wonach der Herzog bei einem Kreuzzugsgelübde des Grafen dessen Beispiel folgen sollte, offensichtlich damit bei einer Abwesenheit des Grafen sein Land nicht der Gefahr eines Angriffs ausgesetzt wäre. Der Graf, so schreibt nun der Papst, habe sich zum Kreuzzug verpflichtet, der Herzog aber zögere seine eigene Entscheidung hinaus. Deshalb wird der Archidiakon angewiesen, entsprechend gegen Matthaeus vorzugehen. Wie diese Angelegenheit weiter verlief, ist nicht überliefert.
Nach dem Friedensschluß gingen Herzog und Graf zusammen mit der Stadt Metz gegen den Bischof von Metz vor. Dieser konnte sich in seinem Bistum nicht mehr halten, er mußte fliehen, fand indessen Unterstützung im Elsaß. Zwischen ihm und den Metzern vermittelte dann der Bischof von Toul einen Frieden, der im Jahre 1234 zustande kam. Simon von Leiningen war inzwischen in Gefangenschaft des Metzer Bischofs geraten. In einer Kapitulation vom 7. April 1233 hatte er sich zum Verzicht auf seine Dachsburger Ansprüche entschließen müssen, der endgültige Friede wurde am 16. März 1234 geschlossen. Simon mußte dabei auf die Grafschaft Metz verzichten, er erhielt vom Bischof einige Orte im Elsaß zu Lehen. Nach seinem Tode, wahrscheinlich im Jahre 1234, trat sein Bruder Friedrich als sein Erbe auf. Der Bischof erkannte ihn als solchen nicht an, er zog auf Grund des Fehlens von Nachkommen Simons die Lehen Herrenstein, Türkstein, Saaralben, Saarburg und die Grafschaft Metz ein. Friedrich von Leiningen gelang allerdings auf der andern Seite die Eroberung der Dachsburg. Aber auch deren Lehensherr, Bischof Berthold von Straßburg, wollte ihn nicht als Erben anerkennen. Allerdings lassen sich dessen Zielsetzungen nicht mehr genauer erkennen. Die Auseinandersetzungen zogen sich sehr lange hin. Erst am 13. Februar 1239 kam ein Vergleich zustande, der im Juni durch einen Vertrag ergänzt wurde. Danach erhielt Friedrich als Lehen lediglich die Dachsburg, auf alle anderen Ansprüche, besonders auf den Bezirk von Girbaden, mußte er verzichten. Außerdem hatte er auch noch einige Allodien von Leiningen dem Bischof als Lehen aufgetragen.
Der Friedensschluß mit Bar hatte dem Herzog wieder mehr freie Hand gegeben. Er sah sich imstande, erneut gegen die Abtei Remiremont vorzugehen, wodurch er sich allerdings die Exkommunikation zuzog. Sein Bruder Jakob, der Primizerius von Metz, hat sich jetzt der Sache angenommen. Unter seinem Einfluß wurde im Juli 1236 die Einsetzung eines Schiedsgerichtes vereinbart, wofür der Herzog entsprechende Garantien gab. Eine Regelung der Differenzen fand am 19. Juli 1233 statt.
Das Verhalten Herzog Matthaeus zur deutschen Reichsgewalt ist in dieser Zeit zunächst nicht deutlich zu erkennen. In der Auseinandersetzung zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser FRIEDRICH II. betrachtete ihn offensichtlich der Papst als seinen Anhänger, denn er richtete Anfang September 1229 ein Rundschreiben an einige deutsche Fürsten, darunter auch an Matthaeus, in dem dieser für seine Treue gegenüber der Kirche gelobt wird. Die Ende des Jahres 1229 einsetzenden Verhandlungen zwischen Papst und Kaiser und dessen Absolution von der Exkommunikation werden für den oberlothringischen Herzog Anlaß gewesen sein, die Verbindungen zur Reichsgewalt wieder aufzunehmen und zu pflegen. So nahm er im Januar 1232 am Hoftage in Worms teil, der von König HEINRICH abgehalten wurde. Als der König Ende April wieder in Worms weilte, befand sich Matthaeus ebenfalls in seiner Umgebung. Dass er damals beim Kaiser etwas galt, könnte auch der Umstand zeigen, dass ihn Papst Gregor unter den Persönlichkeiten aufführt, die als Garanten zu nehmen seien für einige zu Beginn 1231 getroffene Abmachungen zwischen Papst und Kaiser. Ebenso ist er im März 1234 in der Umgebung König HEINRICHS in Kaiserslautern). In dieser Zeit forderte ihn auch der Papst auf, den Kaiser mit Truppen für einen Kreuzzug zu unterstützen. Im Jahre 1235 hat er sich dann beim Aufstand König HEINRICHS aktiv Kaiser FRIEDRICH angeschlossen, seine Verbindungen zum Hofe waren in dieser Zeit ziemlich eng. Er war dem aus Italien zurückkehrenden Kaiser entgegengeeilt und weilte im Mai 1235 in dessen Umgebung in der Steiermark. Später ist er im August in Mainz am Hofe festzustellen. Er tritt allerdings dann in kaiserlichen Urkunden erst wieder im Dezember 1235 und Januar 1236 in Hagenau auf. Auch als FRIEDRICH II. im Jahre 1237 nach Italien ging, blieb der Herzog in brieflicher Verbindung mit ihm. Seine Teilnahme im Jahre 1239 auf der Seite des Herzogs von Brabant am Kriege gegen den Erzbischof von Köln ist wohl ebenfalls als aktive Parteinahme in den Reichsangelegenheiten aufzufassen, denn des Kaisers Sohn, König KONRAD, hatte sich zuvor gegen den Erzbischof in dessen Kampf gegen Jülich erklärt.
Diese Verbindungen zum Hofe haben den Herzog vielleicht veranlaßt, seine alte Politik gegenüber der Abtei Remiremont wieder aufzunehmen. Er hat sich dabei durch seine schädigende Haltung erneut die Exkommunikation zugezogen, was ihn dann doch veranlaßte, im Juni 1236 wieder nachzugeben. St. Die und Remiremont haben offensichtlich, wie wir schon sagten, eine besondere Bedeutung für den oberlothringischen Herzog gehabt, denn man darf an ihrem Beispiel nicht seine gesamte Kirchenpolitik messen. Andere Institutionen hat er vielmehr begünstigt. So hat er im Jahre 1223 seine Besitzungen in Eschweiler an das Kloster Wadgassen übertragen. Dem Deutschen Orden gewährte er im Jahre 1235 oder 1236 Zehnten, Renten und sonstige Rechte, um in Sierck ein Ordenshaus und eine Kapelle zu erbauen. Wiederholt hat er den von ihm lehensabhängigen Winnemar von Manderscheid angewiesen, dem Kloster Oeren in Trier die für den Hof Fleringen schuldigen Dienste zu leisten. Für das Kloster Wadgassen hat er im Jahre 1250 gegen einen Lehensmann seines eigenen Bruders, des Grafen Rainald von Blieskastel, interveniert.
Die Reichspolitik trat aber nun sehr stark für Herzog Matthaeus in den Vordergrund, als der Streit zwischen Kaiser und Papst wieder auflebte. Als im Jahre 1239 die Exkommunikation gegen FRIEDRICH II. ausgesprochen wurde, ist er auf dessen Seite geblieben. Er hat sich damals der Aktion einiger deutscher Fürsten angeschlossen, die den Papst um Beilegung des Streites ersuchten, und hat am 2. April 1240 in Lüttich zusammen mit niederlothringischen und niederrheinischen Fürsten einen diesbezüglichen Brief unterschrieben. Die gleiche Stellungnahme zeigte sich bei der in Trier nach dem Tode Erzbischof Dietrichs im Jahre 1242 eintretenden Kirchenspaltung. Der Herzog hat den zum Kaiser haltenden Kandidaten Rudolf von der Brücke energisch gegen den Gegenkandidaten Arnold von Isenburg gestützt. Noch im Frühjahr 1241 gehörte er neben den Herzögen von Brabant und Limburg und den Grafen von Geldern, Loon und Jülich zu denen, auf die der Kaiser weiterhin baute, denen er seine Unterstützung zusicherte, und denen er Garantien gab für den Fall, dass er sich mit dem Papst einigen würde. Auch bei der Erneuerung des Streites unter Papst Innozenz IV. und der Absetzung FRIEDRICHS durch das Konzil von Lyon im Juni 1245 blieb Matthaeus offensichtlich auf kaiserliche Seite. Allerdings scheint er versucht zu haben, der Kirche entgegenzukommen, denn es wird wohl in dieser Zeit gewesen sein, dass er sich zum Kreuzzuge verpflichtete. An der Wahl des Gegenkönigs hat er nicht teilgenommen, vielmehr aktiv eine Hilfe an die STAUFER vorbereitet.
Mit Bar waren nach dem Friedensschluß im Jahre 1233 die Beziehungen in friedlichen Grenzen geblieben. Im Jahre 1238 kam es dabei zu nicht unbeachtlichen territorialen Transaktionen, durch die der Graf von Bar das für ihn sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben konnte. In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, dass Herzog Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald die Herrschaft Bitsch übertrug. Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen, das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt. Der Hauptgrund, weshalb Rainald zur Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen von Blieskastel, heiratete. Der Besitz von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel gegenüber den Ansprüchen der andern Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung verleihen. Auch für Herzog Matthaeus war es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel Fuß fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel gestorben, der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft bestand aus den Herrschaften Blieskastel und Püttlingen, den Burgen Schaumberg und Hunolstein, wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumberg war an sich ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, dass die Rechte von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner 2. Tochter Loretta und der 4., Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der von diesem lehensabhängigen Grafschaft Blieskastel zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth erklärte nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte. Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth hoffte wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen Tode die Grafschaft Blieskastl an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw. des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde und Loretta wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird dann den Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten. Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit Rainald von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden. Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald an den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2. Ehe Elisabeths dürfte unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen Rainalds an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar 1239 Mathilde und Loretta das Lehen Hunolstein übertrug. In Metz fand in dieser Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus und Graf Rainalds. Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen, dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf Gottfried von Amsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der Übertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald offen ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer 2. Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen, dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel durch den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds mit Elisabeth auftauchte, was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Denn Rainald konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung mit Elisabeth erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf die übrigen Erben in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth und Agnes von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen Zustand abgefunden.
Herzog Matthaeus hatte, wie gesagt, seine Transaktion mit Bitsch, die zur Blieskasteler Erbfrage in Beziehung stand, im Zusammenhang mit den freundschaftlichen Regelungen mit Bar durchführen können. Nach dem Auszug des Grafen von Bar zum Kreuzzug und seinem Tod bestanden mit dessen Nachfolger Theobald II. anfangs ebenfalls noch friedliche Beziehungen. Aber schon bald zeigten sich gewisse Gruppierungen, die auf Spannungen deuteten, beide Seiten suchten auch Verbündete zu gewinnen. Es ging in der Hauptsache dabei um Fragen des Geltungsbereichs der herzoglichen Gerichtsbarkeit. Die Herzöge von Lothringen besaßen als Regal das Aufsichtsrecht über die Duelle, die zwischen Maas und Rhein geliefert wurden. Diesem Recht wollten sich die Grafen von Bar, Chiny und Vaudämont und der Bischof von Verdun nicht fügen. Man gelangte schließlich am 23. Juli 1245 zu einer Einigung, wobei der Herzog etwas nachgab. Dem Grafen von Bar wurde diese Duell-Gerichtsbarkeit über seine eigenen Vasallen zugestanden, alle übrigen Personen in seiner Grafschaft unterstanden dem herzoglichen Recht. Der Graf von Chiny erhielt das gleiche Zugeständnis, jedoch in Form eines oberlothringischen Lehens. Die Ansprüche des Grafen von Vaudemont und des Bischofs von Verdun sollten dem Schiedsgericht des Grafen von Luxemburg unterbreitet werden.
Ganz ohne Mißtrauen scheint indes die Situation nicht geblieben zu sein, denn im August 1246 wurde ein Vertrag zwischen den Grafen von Bar und Luxemburg geschlossen, der für die Zeit nach dem Tode des oberlothringischen Herzogs den Grafen von Bar gegen Aktionen von seiten des Herzogtums sichern sollte, wogegen der Graf seinerseits Luxemburg bei der Unterstützung der Herzogin, die eine Schwester des Luxemburgers war, und deren Nachkommen helfen wollte. Dieses Mißtrauen mag auch auf dem Verhältnis von Bar und Ober-Lothringen zu Toul beruht haben. Die Stadt Toul hatte unter dem Schutz des Grafen Heinrich II. von Bar gestanden, mit dessen Nachfolger Theobald indes das Abkommen nicht erneuert wurde. Auf der andern Seite war Herzog Matthaeus an der Grafschaft Toul interessiert. Das zeigte sich schon Ende des Jahres 1235, als Graf Friedrich von Toul erklärte, er werde seine Grafschaft nur an den Herzog oder an den Bischof von Toul verpfänden. Fünf Jahre später, im Juli 1240, führte er dann das tatsächlich durch und überließ die Grafschaft an den Herzog. Im Mai 1248 kam es zu einem neuen Verpfändungsvertrag, der diesem für seinen Einfluß noch größere Sicherheiten gab. Diese Abmachung geschah offensichtlich im Einverständnis mit dem Bischof von Toul.
Inzwischen hatte sich aber der Druck auf den Herzog in der Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaiser vergrößert. Zu Ende des Jahres 1245 läßt sich ersehen, dass Matthaeus sich dem Papst angenähert hatte, denn das Verhältnis war im Dezember 1245 derart, dass er in Rom um eine Gunst für den Propst Richard vom Simeonsstift in Trier bitten konnte. Es handelte sich dabei wohl nicht um eine vorübergehende Episode, denn der Papst bestand im Januar 1247 nochmals auf Erfüllung der Bitte des Herzogs. Etwa gleichzeitig sind auch direkte Verhandlungen zwischen diesem und kirchlichen Stellen festzustellen, die anscheinend durch Bischof Jakob von Metz, der ja sein Bruder war, geführt wurden, denn Matthaeus gab in einer Urkunde vom 31. Mai 1247 diesem gegenüber Garantien für sein Wohlverhalten gegenüber der Kirche. Er wurde bei dieser Gelegenheit vom Bischof, der hierzu speziale Vollmachten besaß, von seinem Kreuzzugsgelübde entbunden.
Offensichtlich hat er aber diese Entscheidung noch nicht für endgültig erachtet, wie wir aus der Regelung eines Streites mit Ulrich von Rappoltstein ersehen können. Uber die Gründe dieser Fehde läßt sich nichts erkennen. Lediglich ist festzustellen, dass der Herzog in dieser Zeit nach einer bedeutenden Festigung seiner Stellung im Elsaß strebte. Schon im Juli 1243 hatte er mit dem Grafen Hugo von Luneville und Lützelstein einen Gebietsaustausch verabredet, wonach die Burg Spitzemberg, sowie die Rechte des Grafen in St. Die, Moyenmoutier und Etival an ihn kommen sollten. Im August hatte er die darüber noch vereinbarte zusätzliche Geldsumme an den Grafen gezahlt. Aber irgendwie waren dann Schwierigkeiten aufgetaucht, die wir weiter nicht erfassen können. Schließlich erklärte sich Graf Hugo im August 1246 bereit, das Umstrittene an Herzog Matthaeus zu verkaufen, so dass durch eine neue Geldzahlung von dessen Seite die Sache im ursprünglichen Sinne geregelt wurde. Daurch war eine verstärkte Sicherung der Zugänge zu den Vogesenpässen nach dem Elsaß erreicht. Der Graf nahm außerdem Bergheim im Elsaß vom Herzog als ligischer Vasall zu Lehen, in der gleichen Eigenschaft wurde auch des Grafen Sohn Huard für Matthaeus gewonnen. Das sieht gleichzeitig wie eine Vorbereitung zur kommenden Aktion gegen Ulrich von Rappoltstein aus. Dieser ist bei den Auseinandersetzungen in die Gefangenschaft des Herzogs geraten und mußte im August 1247 einen Vertrag mit ihm eingehen. Es ist nun für dessen Haltung gegenüber der Kirche bezeichnend, dass Ulrich sich verpflichten mußte, dem Herzog jährich 6 Wochen lang mit 20 Rittern zu dienen, solange der Streit zwischen Papst und Kaiser andauere, ganz gleich, welche Seite der Herzog dabei wählen werde.
Für Matthaeus waren also trotz der gegenüber der Kirche eingegangenen Verpflichtungen diese Fragen immer noch offen. Auch im Rahmen der Wahl WILHELMS von Holland zum Gegenkönig im Oktober 1247 erscheint der Name des Herzogs von Ober-Lothringen nicht. Immerhin knüpfte er aber doch Verbindungen mit einem Anhänger des Gegenkönigs an. Am 7. Februar 1248 schloß er nämlich einen Verlobungsvertrag für seine Tochter Katharina mit dem Erben des Grafen Arnulf von Chiny und Loon. In dem Vertrag gibt es keinerlei Anspielungen auf die politische Lage, doch läßt sich vermuten, dass der Herzog durch die Annäherung an den Grafen Arnulf eine Sicherung suchte, denn der Graf war zusammen mit dem Herzog von Brabant und dem Grafen von Geldern hervorragend an der Wahl WILHELMS von Holland zum Gegenkönig beteiligt gewesen.
Indessen behielt Mattheus unter der Hand noch die Verbindung mit dem Kaiser aufrecht. Die Kirche ließ deshalb seine Lösung vom Kreuzzugsgelübde nicht in Kraft treten. Dann aber scheint er durch die starke Verschlechterung der Lage FRIEDRICHS II. in Italien entmutigt worden zu sein. Kirchlicherseits kam man ihm noch entgegen, indem man ihm finanzielle, Unterstützung zusagte. So leistete er für sich und seine Nachfolger dem päpstlichen Legaten am 23. April 1248 in Straßburg den Eid, Papst Innozenz und König WILHELM jederzeit bei einem Aufruf gegen FRIEDRICH II., dessen Sohn KONRAD und alle seine Anhänger Folge zu leisten und der staufischen Partei den Durchzug durch sein Land zu verwehren. Hielte er seine Zusagen, werde er vom Kreuzzugsgelübde entbunden sein. Der Legat gab seinerseits das Versprechen ab, die römische Kirche werde mit den STAUFERN keinen Frieden ohne Einbeziehung des Herzogs eingehen.
Damit zerflossen auf der andern Seite zunächst die Hoffnungen der Bürgerschaft von Toul auf eine Unterstützung durch den Herzog in ihrem Streit gegen ihren Bischof. Dessen Beziehungen zu Matthaeus gestalteten sich jetzt enger. Er kaufte im Februar 1249 die Grafschaft Toul vom Herzog zurück, wobei dieser sich verpflichtete, ihn in deren Besitz zu stützen. Inzwischen war die Stadt Toul mit dem Bischof in offenen Streit geraten, die Bürgerschaft war schließlich mit der Exkommunikation belegt worden. Sie hatte sich darauf an Kaiser FRIEDRICH II. um Unterstützung gewandt. Dieser Streit hat sich noch lange hingezogen. Die Bürger haben dabei weiterhin mit einer Unterstützung durch Herzog Matthaeus spekuliert, der offensichtlich ihren Anträgen nicht ablehnend gegenüberstand. Zumindest konnte sich die Stadt am 10. September 1249 seinem Schutz unterstellen. Offensichtlich baute sie auf seine weitere Anhängerschaft an den Kaiser.
Die Beziehungen zwischen Herzog Matthaeus und dem Grafen von Bar waren durchaus friedlich geworden. So hatten sie zum Beispiel gemeinsam im Mai 1248 den Schutz über die Abtei Luxeuil übernommen. Allerdings scheint doch, wie aus späteren Abmachungen zu erschließen ist, noch lange ein gewisses Mißtrauen zwischen beiden geblieben zu sein. Auch gegenüber dem Bistum Metz besserte sich die Situation in entscheidendem Sinne, da ja nach dem Tode Bischof Johanns im Dezember 1238 des Herzogs Bruder Jakob zum neuen Bischof erhoben worden war. Doch ist auch gegenüber ihm auf die Dauer das Verhältnis nicht ohne Spannungen geblieben. Im Jahre 1249 kam es zu Auseinandersetzungen um die gegenseitigen Rechte in Rosieres, das wegen der dortigen Salzgewinnung eine besondere Bedeutung besaß. Das Verhältnis wurde schließlich Ende Juli 1249 so geregelt, dass dem Bischof die Hälfte des Besitzes zufiel und der Herzog die andere Hälfte als Lehen des Bischofs erhielt.
Dass die Spekulationen der Bürger von Toul auf eine weitere staufische Gesinnung des Herzogs nicht abwegig waren, sollte sich schon wenig später zeigen. Eine Urkunde vom 19. Juli 1250 erweist, dass es ihm im Grunde genommen nicht ehrlich um eine Sinnesänderung zu tun gewesen war, als er sich mit der Kirche einigte, er hatte sich eigentlich nicht umgestellt. In diesem Dokument nämlich verleiht er die Hohkönigsburg im Elsaß, die er dem Grafen von Werd genommen hatte, an Kuno von Bergheim und gestattete ihm dabei, Kaiser FRIEDRICH und seinem Sohn KONRAD Hilfe zu leisten, was doch mit seinen, der Kirche gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht übereinstimmte. Allerdings besaß das für die allgemeine politische Entwicklung keine Bedeutung mehr.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Matthaeus noch eine für die Zukunft wichtige Verbindung mit dem Grafenhause der Champagne geschlossen, indem im Juni 1249 Abmachungen getroffen wurden, dass sein noch unmündiger Sohn Friedrich die Tochter des Grafen von der Champagne heiraten sollte. Diese Verbindung mag ihm umso wichtiger erschienen sein, als ihm nach dem Niedergang des staufischen Hauses eine entsprechende Stütze an der Reichsgewalt fehlte. Außerdem dürfte er dazu veranlaßt worden sein, dass seine Gesundheit damals wohl nachzulassen begann. Seit September 1249 werden nämlich die Urkunden zum  Teil in seinem und seiner Gemahlin Katharina Namen ausgestellt, wohl ein Zeichen, dass jetzt bereits die Regentschaftsfrage für den unmündigen Nachfolger Friedrich geregelt war. In einer Schenkung an das Kloster Sainte-Marie-aux-Bois-les-Preny im Mai 1250 erscheint das besonders deutlich, denn sie ist unter der Zustimmung von des Herzogs Gemahlin Katharina und seines Sohnes Friedrich ausgesprochen
Zu Beginn Februar 1251 hat sich dann der Gesundheitszustand Matthaeus bedeutend verschlechtert, was daraus zu ersehen ist, dass er nun zur Regelung der Gewissensfragen schritt, die ihn noch bedrückten. Offensichtlich unter dem Einfluß seines Bruders, des Bischofs von Metz, leistete er Wiedergutmachung an das Stift St. Die und die Abteien von Poussay und Epinal und erließ einen allgemeinen Widerruf seiner Usurpationen. Er ist noch im gleichen Monat Februar gestorben, vielleicht sogar unmittelbar nach dem Erlaß dieser angegebenen Verfügungen.
 
 
 
 

 1225
  oo Katharina von Limburg, Tochter des Grafen Walram IV.
       um 1215 -   1255
 
 
 
 

Kinder:

  Laura
        -   1288
 
  1. oo Johann I. von Dampierre Seigneur de St. Dizier
                  -   1258
 
  2. oo Wilhelm II. de Vergy, Sire de Mirabeau
                  -   1272
 
  Katharina
         -
 
 1255
  oo Richard von Montfaucon, Erbe von Mömpelgard
              -   1279
 
  Adeline
         - vor 1281
 
  oo Ludwig I. Graf von Savoyen-Waadt
               -   1302
 
  Isabella
        -   1266
 
  oo Johann II. de Chalon Graf von Auxerre
             -   1309
 
  Friedrich III.
  1238-31.12.1303
 
 
 
 

Literatur:
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Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 164,165 A,168,331 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 1. Buch Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1873, Seite 240,262 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 48, 451,499 -