Jüngerer Sohn des
Herzogs Friedrich II. von Ober-Lothringen und der Agnes
von Bar, Tochter von Graf Theobalds I.
Matthäus II. folgte 1220 dem
Bruder Theobald
als Herzog von Lothringen-Nancy, wurde für seinen Besitz Neuf-Chateau
Vasall der Grafen von Champagne, was zu viel Streit führte, später
mit deren Erben, den Königen von Frankreich. Er führte die traditionellen
Fehden seiner Familie mit Bar-Mousson, den Verwandten, den Bischöfen
von Toul, Verdun und Metz. Er stand bis 1246 auf staufischer
Seite und ging dann ins päpstliche Lager über. Er stritt seit
etwa 1238 um die Erbschaft Grafschaft Blieskastel mit den Erbprätendenten,
besonders Obersalm und den Grafen von Sulz und behauptete es letztlich,
ebenso Bernkastel. Er anerkannte WILHELM von Holland
und wurde von ihm in allen Lehen bestätigt.
Walter Mohr: Band III Seite 55-75
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Gleich von Beginn der Regierung des neuen Herzogs
Matthaeus II. an lasteten auf dem Herzogtum Komplikationen durch
das Verhalten der Witwe des Verstorbenen. Sie ging auf Veranlassung der
Gräfin Blanca von der Champagne vermutlich im Mai 1220 eine neue Ehe
mit deren Sohn Theobald gegen den Willen des Kaisers ein. Da von seiten
der Champagne auch die Reichslehen von Dachsburg beansprucht wurden, entstand
darüber eine Kontroverse mit FRIEDRICH II.
Herzog Matthaeus hat sich darin
nicht eingemischt. Gegenüber der Machtstellung der Champagne befand
er sich außerdem in einer ungünstigen Lage. So hat er sich im
Mai 1220 über seine eigenen Belange mit dem Hause CHAMPAGNE geeinigt,
indem er von weiteren Ansprüchen auf das Dachsburger Erbe Abstand
nahm. Er gab Gertrude
zur Eheausstattung Nancy und Gondreville, wozu er die erforderliche Zustimmung
seiner Mutter
Agnes besorgen wollte, und trat an Theobald einige Lehen ab.
Das Ausmaß dieses Entgegenkommens läßt sich daran
ermessen, dass Nancy zum Witwengut der Mutter des Herzogs gehörte,
die ihm diese Stadt jetzt zurückstellte. Allerdings gab es vermutlich
Unstimmigkeiten mit ihr über diese Abtretung, denn die Gräfin
von der Champagne und deren Sohn übernahmen die Garantie dafür,
dass Matthaeus nicht mit Gewalt gegen
seine Mutter vorgehen werde. Daraufhin erfolgte deren Zustimmung, und der
Herzog investierte in ihrem Beisein Gertrude
mit dem Heiratsgut. Der Gräfin Blanca und ihrem Sohn gab er die Versicherung,
sie in ihren eigenen Nachfolgeproblemen zu unterstützen. Nach einem
kinderlosen Tode Gertrudes
sollten Nancy und Gondreville an ihn zurückerstattet und ihm durch
Rückgabe der Dokumente über die Grafschaft Metz und Dachsburg
die Wahrung seiner eigenen Ansprüche ermöglicht werden. Später,
am 30. Juli 1220, nahm er sogar die Burg Neufchateau, die bis dahin sein
Allodialbesitz war, als Lehen von der Champagne und verglich sich mit Graf
Theobald über finanzielle Fragen. Die ganze Angelegenheit hatte indes
für das Herzogtum Ober-Lothringen weiter keine Folgen, da die Ehe
Theobalds bald darauf geschieden wurde. Gertrude
heiratete in 3. Ehe Simon von Leiningen, ein Schritt, der dann nach ihrem
Tode seine besondere Auswirkung auf die politische Lage haben wird.
Während der Gefangenschaft Herzog
Theobalds I. am Hofe FRIEDRICHS
II. hatte sich Graf Heinrich II. von Bar einige Vorteile gegenüber
dem Herzogtum verschaffen können. Mit Herzog
Matthaeus wurde nun eine Regelung über diese Angelegenheiten
durch einen zu Vitry am 1. September 1220 geschlossenen Vertrag erreicht,
dessen Text uns allerdings nicht überliefert ist. Für den Fall,
dass der Herzog sich nicht an die Abmachungen halten werde, versprachen
auf sein Ersuchen die Gräfin Blanca von der Champagne und deren Sohn
auf die Seite des Grafen von Bar zu treten, sie verpflichteten sich im
besonderen, eine bestimmte Geldsumme an den Grafen zu zahlen, wenn Matthaeus
die im Vertrag vereinbarten Geiseln nicht bis zum Weihnachtsfest
gestellt haben werde. Alle diese Fragen scheinen ihn doch noch weiterhin
beschäftigt zu haben, denn er war offensichtlich darum besorgt, seine
Stellung zu festigen. So schloß er im September 1221 mit einigen
Metzer Bürgergruppen einen Vertrag, durch den sie sich zur Hilfeleistung
an ihn verpflichteten. Diese Abmachungen richteten sich eigentlich gegen
die Champagne, denn die Metzer wurden zu ihrem Schritt durch den Umstand
bewogen, dass es in ihrer Stadt eine starke Strömung gab gegen die
Ubernahme der Grafschaft Metz durch den Grafen von der Champagne in seiner
Eigenschaft als Gemahl der Dachsburger Erbin. Weiterhin bereinigte der
Herzog in dieser Zeit Angelegenheiten, die seine Kräfte hätten
binden, oder seine Stellung beeinträchtigen können. So entschloß
er sich, im August 1222 zu einer Wiedergutmachung an das Stift St. Die.
Im März des folgenden Jahres geschah das gleiche gegenüber dem
Kloster Chamouzey und im September gegenüber Remiremont. Ebenso wurden
Streitfragen mit dem Grafen Heinrich II. von Salm, über deren Einzelheiten
kein rechtes Bild zu gewinnen ist, im Juni 1224 beigelegt, wobei der Graf
ligischer Vasall des Herzogs wurde.
In der 2. Hälfte des November 1224 weilte Matthaeus
in Toul in der Umgebung König
HEINRICHS, der mit dem Reichsgubernator Erzbischof Engelbert
von Köln zu Besprechungen mit dem französischen König erschienen
war, doch läßt sich nicht ersehen, inwieweit der Herzog in diesen
Fragen der großen Politik engagiert war. Auch im April 1225 war er
in der Umgebung des Königs in Kaiserslautern. Dann aber wurde die
Situation in Lothringen wieder sehr akut, als gerade in dieser Zeit Gertrude
von Dachsburg, ohne Nachkommen zu hinterlassen, starb. Man könnte
vermuten, die etwas auffallende Betriebsamkeit des Herzogs, um seine Streitigkeiten
gegenüber einigen lothringischen Klöstern beizulegen, sei durch
diesen Todesfall veranlaßt worden, um die Kräfte des Herzogtums
entsprechend zusammenzuhalten. So traf er am 12. Mai 1225 eine Regelung
mit St. Die, dem Stift wurden erneut Zusicherungen der Achtung seiner Rechte
gegeben. Da die betreffende Urkunde sehr zu dessen Gunsten gehalten ist
und der Herzog sich von vornherein der Friedensgarantie durch den Erzbischof
von Trier und die Bischöfe von Metz und Toul unterwirft, läßt
sich erkennen, dass es ihm im Augenblick unbedingt um die Sicherung eines
friedlichen Zustandes ging. Es ist des halb auch nicht erstaunlich, dass
im Juli des gleichen Jahres Entschuldigungen gegenüber den Abteien
Chamouzey und Remiremont folgten.
Der Tod Gertrudes
veranlaßte unmittelbare Veränderungen für den Herzog, er
erhielt die Eheausstattung der Verstorbenen, Nancy und Gondreville, wieder
zurück. Nancy hat er jetzt festgehalten, der Besitz der Stadt war
ihm offensichtlich zu wichtig. Gondreville jedoch gab er als Ausstattung
an seine Gemahlin
Katharina, die Tochter Walrams, des Herzogs von Limburg und Grafen
von Luxemburg, die er im Sommer des Jahres 1225 heiratete. Dabei fügte
er zu Gondreville noch die Herrschaft
Bitsch. Umgekehrt brachte ihm diese Eheschließung die Abtretung
der Rechte, die das Luxemburger Haus in Sierek besaß. Von der eigentlichen
Regelung der Dachasburger Erbschaft wurde Matthaeus
nicht unmittelbar berührt. Unter den Bewerbern um das Erbe finden
wir ihn nicht erwähnt. Aber Höhepunkte der Erbschaftsfrage wickelten
sich immerhin in seiner unmittelbaren Nachbarschaft ab, und indirekt scheint
er doch davon berührt gewesen zu sein.
Er hatte ja im Jahre 1221 einen Vertrag mit einer Metzer Bürgergruppe
geschlossen, der ihn in gewissem Sinne an deren Interessen band, und für
Metz ging es jetzt darum, wer nach dem Tode Gertrudes
die Grafschaft erhalten werde. Noch im Jahre 1225 ergab sich ein weiterer
auffallender Umstand, der auf eine nähere Verbindung des Herzogs mit
der Dachsburger Erbschaftsfrage weist. Im August 1225 regelte er Unstimmigkeiten
mit dem Bistum Toul, dem er einige Rechte überließ. Gleichzeitig
vermehrte der Bischof von Toul das Lehen des Herzogs mit allen Rechten,
die Toul auf die Herrschaft Bergheim im Elsaß besaß. Die Rechtslage
ist dabei nicht eindeutig. Ansprüche auf Bergheim erhoben die Grafen
von Dachsburg, denn in einer weiteren gleichzeitigen Urkunde versichert
der Bischof, er werde das Lehen Bergheim nicht an den Grafen von Dachsburg
zurückgeben, falls dieser es fordern würde. Die Ausdrucksweise
der Urkunde läßt dabei zu, dass in diesem Falle ein Rechtsverfahren
eingeleitet werden sollte, in dem der Graf von Dachsburg seine Anrechte
zu erweisen hätte. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist daraus
zu erschließen, dass sich von vornherein Ansprüche des oberlothringischen
Herzogs und des Grafen Simon als Gemahl der verstorbenen Gertrude
auf Bergheim gegenüberstanden. Die Forderungen des Herzogs
werden sich dabei wohl darauf gegründet haben, dass Gertrude
ehedem mit
Herzog Theobald verheiratet gewesen war. Da sie selbst aus ihren
3 Ehen keine Nachkommenschaft hinterlassen hatte, war gegenüber Simon
von Leiningen ein solcher Standpunkt vertretbar.
Auch sonstwie scheint Herzog Matthaeus
noch in der Dachsburger Erbschaftsfrage tätig gewesen zu sein. Ein
Anhaltspunkt dafür ergibt sich aus einer Urkunde des Bischofs von
Straßburg vom August 1226, in der er dem Herzog ein Lehen auf die
Weinernte in Molsheim übertrug, wobei er ihn in auffallender Weise
lobt. Da der Bischof schließlich derjenige gewesen ist, der den Hauptgewinn
bei der Regelung der Dachsburger Erbfrage davongetragen hat, läßt
sich vermuten, gerade der Herzog ihm dabei wertvolle Dienste geleistet.
Somit wird Matthaeus wohl von Beginn
an mit den Auseinandersetzungen um dieses Erbe verbunden gewesen sein,
wenn auch nicht in einer deutlich ersichtlichen Form. Es ist vielleicht
nicht ausgeschlossen, dass die aufgezeigten Verbindungen des Herzogs zu
König HEINRICH in den Jahren 1224
und 1225 mit Problemen um Dachsburg zusammenhingen, die sich schon vor
dem Tode Gertrudes
gezeigt hatten. Allerdings lassen sich Einzelheiten nicht erkennen.
Auch für seine Anwesenheit auf dem Aachener Reichstage im März
1227 sind keine Motive zu finden, es sei denn, dass er sich aus Anlaß
der damaligen Krönung der Gemahlin HEINRICHS
diesem in besondere Empfehlung geben wollte.
Die Dachsburger Erbschaftsfrage selbst entwickelte sich inzwischen
in einem weiter gesteckten Rahmen. Der Bischof von Metz war darauf aus,
alle Lehen Gertrudes
einzuziehen, offensichtlich unter der Begründung, dass keine
Erben vorhanden seien. Er gewann sich als Verbündeten Herzog Heinrich
von Nieder-Lothringen, der Anspruch auf das gesamte Erbe erhob. Er hätte
zwar auch gern die vom Metzer Bistum abhängigen kirchlichen Lehen
der Dachsburger erworben, gab aber hier offensichtlich dem Bischof gegenüber
nach. Der Vertrag zwischen beiden datiert aus dem Mai 1225. Der Bischof
sagte dabei dem Herzog Unterstützung zu gegen Simon von Leiningen
und dessen Vater, den Grafen Friedrich von Leiningen, und außerdem
gegen alle, die die Allodien von Dachsburg zwischen Rhein und Mosel besetzt
halten würden. Der Herzog seinerseits verpflichtete sich zur Hilfe
gegen alle, die sich der Lehen der Metzer Kirche bemächtigen würden.
Auf der andern Seite erhob der Gemahl der verstorbenen Gertrude,
Simon von Leiningen, ebenfalls Anspruch auf das gesamte Erbe. Herzog Heinrich
von Nieder-Lothringen konnte dagegen dem Metzer Bischof keine aktive Hilfe
leisten, dies geschah vielmehr durch den Grafen von Bar, der ihm zum Siege
verhalf, wie es Alberich von Troisfontaines in seiner Chronik ausdrückt.
Allerdings läßt sich daraus doch nicht ersehen, wie weit der
Bischof tatsächlich in den Besitz der Lehen gekommen ist. Als neue
Konkurrenten auf das Erbe kamen nun aber noch die Markgrafen Hermann und
Heinrich von Baden hinzu. Die Angelegenheit wurde jetzt vor König
HEINRICH gebracht, und ein Hoftag in Worms im September 1225
faßte den Beschluß, die Sache der Entscheidung des zuständigen
Landgrafen zu überweisen. Das war in diesem Falle der niederelsässische
Landgraf Sigbert von Werd.
Es erscheint nicht ganz ausgeschlossen, dass der Bischof von Straßburg
erst durch diese Verfügung veranlaßt wurde, die Erwerbung des
Dachsburger Erbes für sich zu erstreben, weil die Sache nun im Elsaß
rechtlich entschieden werden sollte. Irgendwelche Ansprüche auf das
eigentliche Erbe konnte er selbst nicht erheben, die Dachsburger hatten
keine Straßburger Lehen besessen. Die wirklich gut gegründeten
Rechte lagen bei Simon von Leiningen und den Markgrafen von Baden, die
letzteren waren direkte Oheime Gertrudes,
Brüder von deren Mutter, während aus des Leiningers Ehe ja keine
Nachkommen hervorgegangen waren. Konsequenter Weise trat der Straßburger
Bischof mit diesen beiden Parteien in Verhandlungen ein. Zu welchem Zeitpunkt
das geschah, ist nicht bekannt.
Mit Simon von Leiningen kamen zuerst, Ende September 1226, einige Regelungen
zustande. Er nahm einen Teil des Dachsburger Besitzes im Elsaß um
Girbaden und im Breuschtal als Lehen des Straßburger Bistums, den
Rest behielt der Bischof für sich. Beide einigten sich außerdem
darüber, sich in allen, zwischen ihnen schwebenden Fragen dem Schiedsgericht
des Grafen Heinrich von Werd, des Sohnes des Landgrafen Sigbert, zu unterwerfen.
Die Burgen Dachsburg und Bernstein blieben zunächst von den Abmachungen
ausgeklammert, der Bischof versprach lediglich, Simon mit ihnen zu belehnen,
falls sie ihm bei dem zu erwartenden Schiedsspruch des Grafen Heinrich
zufallen würden. Der nächste Sieg des Bischofs datiert vom 2.
November 1226: die beiden Markgrafen von Baden schenkten ihm das gesamte,
in den Bistümern Metz, Straßburg und Basel gelegene Erbe ihrer
verstorbenen Nichte Gertrude.
Die Urteilsverkündung des Grafen Sigbert von Werd, mit dem sein Sohn
Heinrich in der Beauftragung durch die Fürsten wirkte, lautete dann
dahin, nach dem Recht der Landgrafschaft seien die Markgrafen von Baden
die alleinigen Erben. Darauf übertrugen diese ihr somit erworbenes
Recht auf den Bischof von Straßburg, wodurch der Schenkungsvertrag
vom November seinen Abschluß fand.
Diese Fragen haben allerdings die Politik des oberlothringischen
Herzogs nicht beeinflußt, ihn beschäftigte zu dieser Zeit eine
politische Umgruppierung bei seinen Nachbarn. Es ergab sich nämlich
zu diesem Zeitpunkt eine Entfremdung zwischen dem Grafen von Bar und dem
von der Champagne. Anlaß dazu war die Heirat Herzog Hugos IV. von
Burgund mit der Tochter des Grafen von Dreux, die eine Nichte der Gräfin
von Bar war. Diese Heirat widersprach älteren Abmachungen mit dem
Hause der Champagne. Der Graf von der Champagne nahm deshalb den Vermittler
dieser Heirat, den Erzbischof Robert von Lyon, gefangen, der aber dann
vom Grafen Heinrich von Bar befreit wurde. Der Herzog von Ober-Lothringen,
der in Spannungen mit dem Grafen von Bar lebte, kam dadurch in eine engere
Verbindung mit dem jetzt gegen Bar verfeindeten Hause CHAMPAGNE, mit dem
er ein eigenes Bündnis im Juni 1229 schloß, das sich gegen Bar
richtete. Die Lage hat ihn wiederum veranlaßt, auf dem Gebiete seiner
Kirchenpolitik vorsichtig aufzutreten. So verständigte er sich unter
anderem mit den Klöstern Chatenois und Clairlieu. Vor allem aber erhielt
Remiremont eine Bestätigung seiner Freiheiten und die Rechte der Stadt
Remiremont wurden besonders garantiert. Des Herzogs Verbindung mit der
Champagne scheint ihn dann allerdings wieder etwas selbstsicherer gemacht
zu haben, denn im Herbst 1228 sah sich Papst Gregor IX. veranlaßt,
bei, ihm für die Rechte von St. Die einzutreten.
Die Abmachungen mit der Champagne vom Juni 1229 stellten eine reichlich
einseitige Verpflichtung Herzog Matthaeus
zum Schutz des Grafen Theobald von der Champagne in dessen Rechten auf
seine Grafschaft dar. Diese wurden nämlich durch die Opposition in
der Champagne erneut in Frage gestellt durch Berufung auf die Nachkommenschaft
des Grafen Heinrich II. als König
von Akkon. Diesmal propagierte man das Recht von Heinrichs
ältester Tochter Alix, der Königin
von Cypern, auf die Champagne. Gegenüber dem Eintreten des Herzogs
von Ober-Lothringen zugunsten des Grafen Theobald hat dieser zunächst
keinerlei Gegenleistung übernommen. Vermutlich hat man mündlich
darüber verhandelt, fand aber vielleicht den Zeitpunkt noch nicht
für gekommen, um derartiges schriftlich zu formulieren. Erst am 22.
Oktober 1229 kam man zu engeren Abmachungen, in denen sich der Graf verpflichtete,
vom Weihnachtsfeste an jederzeit auf Aufforderung des Herzogs hin dem Grafen
von Bar das Lehensverhältnis aufzusagen und 40 Tage danach gegen diesen
den Krieg zu beginnen.
Als Ergänzung zu diesem Bündnis wurde die Haltung des Bischofs
von Metz gesichert. Das scheint etwas schwierig gewesen zu sein, offensichtlich
wegen Mißtrauens zwischen dem Herzog und dem Bischof, denn der Graf
von der Champagne stellte sich als Garant für das Wohlverhalten beider
gegeneinander. So konnten gleichzeitig damit, wahrscheinlich im Oktober
1229, Bündnisse zwischen Herzog Matthaeus
und dem Grafen Theobald und Theobalds mit dem Bischof von Metz
gegen den Grafen von Bar geschlossen werden. Theobald erhielt auch ausdrücklich
die Unterstützung des Grafen von Grandpre gegen Bar zugesagt. Der
Krieg wurde auf dem Boden des Herzogtums Ober-Lothringen durch einen Angriff
des Grafen von Bar zu Beginn des Jahres 1230 eröffnet. Darauf fiel
Herzog Matthaeus mit Unterstützung
des Grafen von der Champagne in das Gebiet von Bar ein. Außerdem
half ihm die Stadt Metz, deren Streitkräfte die Verbindung Bars zur
Burg Mousson abschnitten. Die Feindseligkeiten drohten sich in bedeutendem
Maße auszuweiten, zeitweilig durch ein englisches Eingreifen, dann
aber vor allem dadurch, dass sich alle Gegner des Grafen von der Champagne
in Nordfrankreich einigten und in seine Grafschaft einfielen.
Herzog Matthaeus sah sich wohl
angesichts dieser Lage veranlaßt, seine neu aufgelebten Streitigkeiten
mit St. Die wieder einmal durch ein Nachgeben beizulegen, zumal mit der
Angelegenheit der Erzbischof von Trier und die Bischöfe von Metz und
Toul befaßt waren. Indessen war die Lage derart geworden, dass man
auf einen Waffenstillstand einging, der Anfang August 1230 zwischen Bar,
Ober-Lothringen und Champagne geschlossen wurde, offensichtlich weil beide
Teile ihre Kräfte mehr ihren jeweiligen Bundesgenossen widmen wollten,
denn die Bedingungen dieses Stillstandes erlaubten es dem Grafen von Bar,
den Großen in N-Frankreich Hilfe zu leisten, und ebenso konnte das
der Herzog von Ober-Lothringen für den Grafen von der Champagne tun.
Anscheinend hat Herzog Matthaeus dem
Grafen auch derartige Hilfe geleistet. Jedenfalls hat dann das Eingreifen
der französischen Regentin und ihres Sohnes die Front der Gegner des
Grafen von der Champagne in N-Frankreich zerbröckelt, so dass es im
September 1230 zur Beendigung der Feindseligkeiten kam. Im gleichen Rahmen
wurde auch der Streit zwischen Ober-Lothringen und Bar behandelt. Hier
traten Graf Philipp von Boulogne und Graf Theobald von der Champagne seit
Ende September als Vermittler auf und beendeten am 12. Dezember 1230 unter
Kontrolle der französischen Regentin ihre Tätigkeit durch einen
Schiedsspruch. Grundlage dieser Regelungen war im allgemeinen die Wiederherstellung
des früheren Zustandes, wobei allerdings der Vorteil durchaus auf
seiten des Grafen Heinrich von Bar lag.
Vorübergehend kam es jetzt zu einem Zusammengehen zwischen Ober-
Lothringen und Bar, als im Jahre 1232 noch eine Fehde um das Dachsburger
Erbe entstand. Nach dem Rechtsspruch des Landgrafen von Werd und der Transaktion
mit den Markgrafen von Baden war es Bischof Berthold von Straßburg
zunächst darum zu tun, für das Erreichte die Bestätigung
der Reichsgewalt zu erhalten. Er reiste zum Hoftag nach Würzburg und
erhielt am 28. November 1226 eine Urkunde König
HEINRICHS, in der dieser auf seine Ansprüche auf das Dachsburger
Erbe verzichtete und versprach, innerhalb eines Jahres die Zustimmung seines
Vaters, des Kaisers, für die Abmachungen zu erwirken. Auch um die
päpstliche Bestätigung hatte sich der Bischof sofort bemüht,
sie wurde am 19. Januar 1227 ausgestellt. Er gelangte dann noch zu einer
Abrundung seiner Erwerbungen, als er im März 1227 die Äbtissin
von Andlau dazu bewegen konnte, ihre Rechte an der Dachsburg auf ihn zu
übertragen.
Nun blieb aber noch ein Problem mit Simon von Leiningen bestehen. Der
Bischof hatte ihm ja versprochen, ihn mit der Dachsburg und der Burg Bernstein
zu belehnen. Simon wurde von seinem Bruder Friedrich kräftig unterstützt.
Die Lage ist indes nicht deutlich zu erkennen. Die beiden befanden sich
offensichtlich im Besitz der Burgen Girbaden und Bernstein, bei der Dachsburg
ist das zweifelhaft. In dieser Hinsicht ließ der Bischof dem Schiedsgericht
des Grafen Heinrich von Werd, das nach der gemeinsamen Absprache mit Simon
über diese Fragen befinden sollte, freien Lauf, und der Spruch fiel
am 25. April 1227 zu Ungunsten Simons aus, dem Bischof wurde bescheinigt,
der Leininger habe keine Ansprüche an ihn zu stellen. Simon hat sich
dem nicht gefügt, worauf der Bischof gegen ihn auszog und die Burgen
Girbaden und Bernstein eroberte.
Seine Lage wurde dadurch sehr bedrängt. Offensichtlich brachte
ihn sein Vater, Graf Friedrich von Leiningen, dazu, sich jetzt enger dem
Bischof von Metz anzuschließen, um ein Gegengewicht gegen den Straßburger
zu finden. Am 29. August 1227 wurde Friede mit dem Metzer geschlossen,
wobei eine Eheschließung zwischen dessen Nichte und Simon verabredet
wurde. Die Nichte sollte als Eheausstattung unter anderem die Dachsburg
erhalten. Simon leistete offensichtlich Verzicht auf seine Ansprüche
auf die Grafschaft Metz, denn in seiner betreffenden Urkunde nennt er sich
nur Graf von Dachsburg. Der Sinn des Abkommens lag darin, die Dachsburg
wieder an das Bistum Metz zurückzubringen, denn Simon hatte bei der
kommenden Eheschließung die die Burg betreffenden Lehensbriefe dem
Bischof zurückzugeben und verpflichtete sich, über die Burg nur
noch nach dem Willen oder mit Zustimmung des Bischofs zu verfügen.
Außer der Stütze, die er hiermit am Bischof fand, gab es für
ihn noch die Aussicht, der Bischof von Straßburg werde sich jetzt
wegen des südlichen Teiles der Dachsburger Erbschaft, Egisheim, gegen
den Grafen von Pfirt wenden müssen, der diesen Teil beanspruchte.
Ob Simon auch Verbindungen zu den Pfirtern gehabt hat, ist nicht zu ersehen.
Immerhin bot die Lage auch insofern noch einige Hoffnung für ihn,
als König HEINRICH
seine Haltung geändert hatte. Trotz seines gegenüber dem Bischof
von Straßburg ausgesprochenen Verzichts auf das Dachsburger Erbe
nahm er am 24. September 1227 die Burg Egisheim vom Grafen von Pfirt entgegen
und übertrug sie ihm als Lehen. Dem Grafen gewährte er gegen
den Straßburger Bischof auch militärische Hilfe.
Am 8. Juni 1228 fand in diesen Auseinandersetzungen das entscheidende
Gefecht bei Blodelsheim statt, in dem der Graf von Pfirt unterlag. Dieser
Ausgang wird wohl für Simon von Leiningen Anlaß gewesen sein,
sich dem Bischof von Straßburg zu unterwerfen. Am 5. Juli 1228 schloß
er einen Vertrag ab, in dem er auf alle Ansprüche auf das Dachsburger
Erbe verzichtete. Die Dachsburg wurde ihm als Straßburger Lehen übertragen,
und er wurde weiterhin als Graf von Dachsburg tituliert. Er hat nun offensichtlich
versucht, die Reste der Erbschaft, die der Bischof von Metz besaß,
für sich zu erwerben. Schon die Tatsache, dass er die Dachsburg von
Straßburg zu Lehen nahm, bedeutete eine Wendung gegen Metz, da sie
den Abmachungen mit dem dortigen Bischof vom 29. August 1229 widersprach.
Dieser Vertrag war anscheinend auch noch nicht zur Durchführung gelangt.
Wann es nun zu den neuen Auseinandersetzungen gekommen ist, läßt
sich nicht mehr ersehen, sicherlich nicht sofort nach der Unterwerfung
Simons unter den Bischof von Straßburg. Die Ereignisse lassen sich
erst im Laufe des Jahres 1232 erfassen und standen jetzt in Verbindung
zu Ober-Lothringen und Bar. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche verband
sich Simon mit der Stadt Metz, und dabei kam es auch auf nicht näher
erkennbare Weise zur Fehde der Metzer gegen ihren Bischof. Eine moralische
Unterstützung fand der Bischof seinerseits beim Erzbischof von Trier,
der den Bann über die Metzer verhängte. Aktive Hilfe leisteten
ihm auf sein Ersuchen hin Herzog Matthaeus
und Graf Heinrich von Bar. Sie schlossen sich der Belagerung von Metz an.
Indessen trat Anfang Oktober 1232 der Graf von Bar unter dem Einfluß
des deutschen Königs HEINRICH
auf die Seite der Stadt. Der König hatte ihn brieflich ausdrücklich
aufgefordert, den Metzern zu helfen. Der Graf schloß mit der Stadt
ein Bündnis gegen den Bischof und den Herzog von Ober-Lothringen.
Der Bischof suchte darauf Unterstützung in Frankreich zu gewinnen.
König HEINRICH schrieb deshalb
eigens an den französischen König, der strenge Anweisung gab,
dem Bischof keine Hilfe zu leisten. Die Gefährlichkeit der Situation
zeigt sich wieder an der Kirchenpolitik Herzog
Matthaeus. Im Januar 1232 wurde ein neuer Vertrag mit dem Stift
St. Die geschlossen. Wenig später, im April, widerrief Matthaeus
Übergriffe gegenüber Remiremont.
Indessen ging es ihm in der Politik jetzt mehr um den Krieg gegen Bar,
und so verlagerte sich der Schwerpunkt des oberlothringischen Vorgehens
von der Dachsburger Frage auf diese Fehde. Die Lage blieb aber anscheinend
weiterhin für das Herzogtum gefährlich, da Matthaeus
sich zu einer weiteren Revision seiner Kirchenpolitik entschloß.
Im Juli 1233 gab er aufs neue in einem Vergleich gegenüber der Abtei
Remiremont nach. Über die Auseinandersetzungen mit Bar ist in den
Einzelheiten kein sicheres Bild zu gewinnen, im August 1233 kam es zum
Frieden, in dem dem Grafen von Bar eine kleine Gebietserweiterung zugestanden
wurde. Vielleicht hängt mit diesen Friedensverhandlungen ein Vorgang
zusammen, der uns einige Zeit später in einem Schreiben Papst Gregors
IX. an den Archidiakon von Langres in Bar-sur-Aube vom 2. März 1238
überliefert ist. Danach war es zu einem Abkommen zwischen Herzog
Matthaeus und dem Grafen von Bar gekommen, wonach der Herzog
bei einem Kreuzzugsgelübde des Grafen dessen Beispiel folgen sollte,
offensichtlich damit bei einer Abwesenheit des Grafen sein Land nicht der
Gefahr eines Angriffs ausgesetzt wäre. Der Graf, so schreibt nun der
Papst, habe sich zum Kreuzzug verpflichtet, der Herzog aber zögere
seine eigene Entscheidung hinaus. Deshalb wird der Archidiakon angewiesen,
entsprechend gegen Matthaeus vorzugehen.
Wie diese Angelegenheit weiter verlief, ist nicht überliefert.
Nach dem Friedensschluß gingen Herzog und Graf zusammen mit der
Stadt Metz gegen den Bischof von Metz vor. Dieser konnte sich in seinem
Bistum nicht mehr halten, er mußte fliehen, fand indessen Unterstützung
im Elsaß. Zwischen ihm und den Metzern vermittelte dann der Bischof
von Toul einen Frieden, der im Jahre 1234 zustande kam. Simon von Leiningen
war inzwischen in Gefangenschaft des Metzer Bischofs geraten. In einer
Kapitulation vom 7. April 1233 hatte er sich zum Verzicht auf seine Dachsburger
Ansprüche entschließen müssen, der endgültige Friede
wurde am 16. März 1234 geschlossen. Simon mußte dabei auf die
Grafschaft Metz verzichten, er erhielt vom Bischof einige Orte im Elsaß
zu Lehen. Nach seinem Tode, wahrscheinlich im Jahre 1234, trat sein Bruder
Friedrich als sein Erbe auf. Der Bischof erkannte ihn als solchen nicht
an, er zog auf Grund des Fehlens von Nachkommen Simons die Lehen Herrenstein,
Türkstein, Saaralben, Saarburg und die Grafschaft Metz ein. Friedrich
von Leiningen gelang allerdings auf der andern Seite die Eroberung der
Dachsburg. Aber auch deren Lehensherr, Bischof Berthold von Straßburg,
wollte ihn nicht als Erben anerkennen. Allerdings lassen sich dessen Zielsetzungen
nicht mehr genauer erkennen. Die Auseinandersetzungen zogen sich sehr lange
hin. Erst am 13. Februar 1239 kam ein Vergleich zustande, der im Juni durch
einen Vertrag ergänzt wurde. Danach erhielt Friedrich als Lehen lediglich
die Dachsburg, auf alle anderen Ansprüche, besonders auf den Bezirk
von Girbaden, mußte er verzichten. Außerdem hatte er auch noch
einige Allodien von Leiningen dem Bischof als Lehen aufgetragen.
Der Friedensschluß mit Bar hatte dem Herzog wieder mehr freie
Hand gegeben. Er sah sich imstande, erneut gegen die Abtei Remiremont vorzugehen,
wodurch er sich allerdings die Exkommunikation zuzog. Sein Bruder
Jakob, der Primizerius von Metz, hat sich jetzt der Sache angenommen.
Unter seinem Einfluß wurde im Juli 1236 die Einsetzung eines Schiedsgerichtes
vereinbart, wofür der Herzog entsprechende Garantien gab. Eine Regelung
der Differenzen fand am 19. Juli 1233 statt.
Das Verhalten Herzog Matthaeus
zur deutschen Reichsgewalt ist in dieser Zeit zunächst nicht deutlich
zu erkennen. In der Auseinandersetzung zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser
FRIEDRICH II. betrachtete ihn offensichtlich der Papst als seinen
Anhänger, denn er richtete Anfang September 1229 ein Rundschreiben
an einige deutsche Fürsten, darunter auch an Matthaeus,
in dem dieser für seine Treue gegenüber der Kirche gelobt wird.
Die Ende des Jahres 1229 einsetzenden Verhandlungen zwischen Papst und
Kaiser und dessen Absolution von der Exkommunikation werden für den
oberlothringischen Herzog Anlaß gewesen sein, die Verbindungen zur
Reichsgewalt wieder aufzunehmen und zu pflegen. So nahm er im Januar 1232
am Hoftage in Worms teil, der von König HEINRICH
abgehalten wurde. Als der König Ende April wieder in Worms weilte,
befand sich Matthaeus ebenfalls in
seiner Umgebung. Dass er damals beim Kaiser etwas galt, könnte auch
der Umstand zeigen, dass ihn Papst Gregor unter den Persönlichkeiten
aufführt, die als Garanten zu nehmen seien für einige zu Beginn
1231 getroffene Abmachungen zwischen Papst und Kaiser. Ebenso ist er im
März 1234 in der Umgebung König HEINRICHS
in Kaiserslautern). In dieser Zeit forderte ihn auch der Papst auf, den
Kaiser mit Truppen für einen Kreuzzug zu unterstützen. Im Jahre
1235 hat er sich dann beim Aufstand König
HEINRICHS aktiv Kaiser FRIEDRICH angeschlossen,
seine Verbindungen zum Hofe waren in dieser Zeit ziemlich eng. Er war dem
aus Italien zurückkehrenden Kaiser entgegengeeilt und weilte im Mai
1235 in dessen Umgebung in der Steiermark. Später ist er im August
in Mainz am Hofe festzustellen. Er tritt allerdings dann in kaiserlichen
Urkunden erst wieder im Dezember 1235 und Januar 1236 in Hagenau auf. Auch
als FRIEDRICH II. im Jahre 1237 nach
Italien ging, blieb der Herzog in brieflicher Verbindung mit ihm. Seine
Teilnahme im Jahre 1239 auf der Seite des Herzogs von Brabant am Kriege
gegen den Erzbischof von Köln ist wohl ebenfalls als aktive Parteinahme
in den Reichsangelegenheiten aufzufassen, denn des Kaisers Sohn, König
KONRAD, hatte sich zuvor gegen den Erzbischof in dessen Kampf
gegen Jülich erklärt.
Diese Verbindungen zum Hofe haben den Herzog vielleicht veranlaßt,
seine alte Politik gegenüber der Abtei Remiremont wieder aufzunehmen.
Er hat sich dabei durch seine schädigende Haltung erneut die Exkommunikation
zugezogen, was ihn dann doch veranlaßte, im Juni 1236 wieder nachzugeben.
St. Die und Remiremont haben offensichtlich, wie wir schon sagten, eine
besondere Bedeutung für den oberlothringischen Herzog gehabt, denn
man darf an ihrem Beispiel nicht seine gesamte Kirchenpolitik messen. Andere
Institutionen hat er vielmehr begünstigt. So hat er im Jahre 1223
seine Besitzungen in Eschweiler an das Kloster Wadgassen übertragen.
Dem Deutschen Orden gewährte er im Jahre 1235 oder 1236 Zehnten, Renten
und sonstige Rechte, um in Sierck ein Ordenshaus und eine Kapelle zu erbauen.
Wiederholt hat er den von ihm lehensabhängigen Winnemar von Manderscheid
angewiesen, dem Kloster Oeren in Trier die für den Hof Fleringen schuldigen
Dienste zu leisten. Für das Kloster Wadgassen hat er im Jahre 1250
gegen einen Lehensmann seines eigenen Bruders, des Grafen
Rainald von Blieskastel, interveniert.
Die Reichspolitik trat aber nun sehr stark für Herzog Matthaeus
in den Vordergrund, als der Streit zwischen Kaiser und Papst wieder auflebte.
Als im Jahre 1239 die Exkommunikation gegen FRIEDRICH
II. ausgesprochen wurde, ist er auf dessen Seite geblieben.
Er hat sich damals der Aktion einiger deutscher Fürsten angeschlossen,
die den Papst um Beilegung des Streites ersuchten, und hat am 2. April
1240 in Lüttich zusammen mit niederlothringischen und niederrheinischen
Fürsten einen diesbezüglichen Brief unterschrieben. Die gleiche
Stellungnahme zeigte sich bei der in Trier nach dem Tode Erzbischof Dietrichs
im Jahre 1242 eintretenden Kirchenspaltung. Der Herzog hat den zum Kaiser
haltenden Kandidaten Rudolf von der Brücke energisch gegen den Gegenkandidaten
Arnold von Isenburg gestützt. Noch im Frühjahr 1241 gehörte
er neben den Herzögen von Brabant und Limburg und den Grafen von Geldern,
Loon und Jülich zu denen, auf die der Kaiser weiterhin baute, denen
er seine Unterstützung zusicherte, und denen er Garantien gab für
den Fall, dass er sich mit dem Papst einigen würde. Auch bei der Erneuerung
des Streites unter Papst Innozenz IV. und der Absetzung FRIEDRICHS
durch das Konzil von Lyon im Juni 1245 blieb Matthaeus
offensichtlich auf kaiserliche Seite. Allerdings scheint er versucht zu
haben, der Kirche entgegenzukommen, denn es wird wohl in dieser Zeit gewesen
sein, dass er sich zum Kreuzzuge verpflichtete. An der Wahl des Gegenkönigs
hat er nicht teilgenommen, vielmehr aktiv eine Hilfe an die STAUFER
vorbereitet.
Mit Bar waren nach dem Friedensschluß im Jahre 1233 die Beziehungen
in friedlichen Grenzen geblieben. Im Jahre 1238 kam es dabei zu nicht unbeachtlichen
territorialen Transaktionen, durch die der Graf von Bar das für ihn
sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben konnte. In den Rahmen dieser
Transaktionen gehört es, dass Herzog Matthaeus
im August 1238 seinem Bruder Rainald
die Herrschaft Bitsch übertrug.
Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen,
das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung
der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt. Der Hauptgrund,
weshalb Rainald zur
Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser
Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen von Blieskastel, heiratete. Der Besitz
von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel gegenüber den
Ansprüchen der andern Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung
verleihen. Auch für Herzog Matthaeus
war es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel Fuß fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel gestorben,
der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft bestand
aus den Herrschaften Blieskastel und Püttlingen, den Burgen Schaumberg
und Hunolstein, wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel
und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumberg war an sich
ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im
Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen
und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von
den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich
nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung
wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich
gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, dass die Rechte von
Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel
ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein
und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu
kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen
des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken
übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm
gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung
bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende
des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem
und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter
zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von
Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem
ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen
den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich
damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen
Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar
1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien
Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner 2.
Tochter Loretta und der 4., Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige
Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung
standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste
Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt
bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon
am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der
von diesem lehensabhängigen Grafschaft Blieskastel zu erhalten. Die
Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit einem Erwerb der
Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth erklärte
nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof
von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren
die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte.
Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene
Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth hoffte
wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen
Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses
zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge
zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen
Tode die Grafschaft Blieskastl an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen
Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die
Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den
ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen.
Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit in der
Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung
der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen
Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder
beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich
in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein,
wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw. des Grafen von
Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde des Erzbischofs
von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde und Loretta
wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den
Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird dann den
Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen
getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im
Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem Gemahl unter der
Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten. Sie ging
dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit Rainald
von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden. Erst
nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald
an den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2.
Ehe Elisabeths dürfte unter besonderen Umständen geschlossen
worden sein, denn eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges
Vorgehen Rainalds
an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet
habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den Erzbischof
von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner Getreuen und
seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen einen Spruch
zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar 1239 Mathilde
und Loretta das Lehen Hunolstein übertrug. In Metz fand in dieser
Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob
von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus
und Graf Rainalds.
Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder
als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen,
dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten
hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald
jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz
der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein.
Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die
Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach
von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf
Gottfried von Amsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark
und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von
Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der
Übertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von
Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe
Elisabeths mit Rainald
offen ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus
einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend
aus Anlaß der Heirat ihrer 2. Tochter Loretta mit dem Grafen von
Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen
einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem
Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern.
So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta
und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel
und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel
als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht
zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden.
Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel
führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei
auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden
Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt
werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben
nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm
ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse
der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei
diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes
einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel
als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden
Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel,
offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die
Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach
dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von
Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald
von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu
befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können
wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen,
dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald
als Graf von Blieskastel durch den zuständigen Lehensherrn
anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Jahre Berthold
von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung
der Ehe Rainalds mit
Elisabeth auftauchte, was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige
Zurückhaltung aufzugeben. Denn Rainald
konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung mit Elisabeth
erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch
lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald
jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung
an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst
an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann
dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf
die übrigen Erben in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt
haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth
und Agnes von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben.
Es sieht so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen
Zustand abgefunden.
Herzog Matthaeus hatte, wie gesagt,
seine Transaktion mit Bitsch, die zur Blieskasteler Erbfrage in Beziehung
stand, im Zusammenhang mit den freundschaftlichen Regelungen mit Bar durchführen
können. Nach dem Auszug des Grafen von Bar zum Kreuzzug und seinem
Tod bestanden mit dessen Nachfolger Theobald II. anfangs ebenfalls noch
friedliche Beziehungen. Aber schon bald zeigten sich gewisse Gruppierungen,
die auf Spannungen deuteten, beide Seiten suchten auch Verbündete
zu gewinnen. Es ging in der Hauptsache dabei um Fragen des Geltungsbereichs
der herzoglichen Gerichtsbarkeit. Die Herzöge von Lothringen besaßen
als Regal das Aufsichtsrecht über die Duelle, die zwischen Maas und
Rhein geliefert wurden. Diesem Recht wollten sich die Grafen von Bar, Chiny
und Vaudämont und der Bischof von Verdun nicht fügen. Man gelangte
schließlich am 23. Juli 1245 zu einer Einigung, wobei der Herzog
etwas nachgab. Dem Grafen von Bar wurde diese Duell-Gerichtsbarkeit über
seine eigenen Vasallen zugestanden, alle übrigen Personen in seiner
Grafschaft unterstanden dem herzoglichen Recht. Der Graf von Chiny erhielt
das gleiche Zugeständnis, jedoch in Form eines oberlothringischen
Lehens. Die Ansprüche des Grafen von Vaudemont und des Bischofs von
Verdun sollten dem Schiedsgericht des Grafen von Luxemburg unterbreitet
werden.
Ganz ohne Mißtrauen scheint indes die Situation nicht geblieben
zu sein, denn im August 1246 wurde ein Vertrag zwischen den Grafen von
Bar und Luxemburg geschlossen, der für die Zeit nach dem Tode des
oberlothringischen Herzogs den Grafen von Bar gegen Aktionen von seiten
des Herzogtums sichern sollte, wogegen der Graf seinerseits Luxemburg bei
der Unterstützung der Herzogin, die eine Schwester des Luxemburgers
war, und deren Nachkommen helfen wollte. Dieses Mißtrauen mag auch
auf dem Verhältnis von Bar und Ober-Lothringen zu Toul beruht haben.
Die Stadt Toul hatte unter dem Schutz des Grafen Heinrich II. von Bar gestanden,
mit dessen Nachfolger Theobald indes das Abkommen nicht erneuert wurde.
Auf der andern Seite war Herzog Matthaeus an der Grafschaft Toul interessiert.
Das zeigte sich schon Ende des Jahres 1235, als Graf Friedrich von Toul
erklärte, er werde seine Grafschaft nur an den Herzog oder an den
Bischof von Toul verpfänden. Fünf Jahre später, im Juli
1240, führte er dann das tatsächlich durch und überließ
die Grafschaft an den Herzog. Im Mai 1248 kam es zu einem neuen Verpfändungsvertrag,
der diesem für seinen Einfluß noch größere Sicherheiten
gab. Diese Abmachung geschah offensichtlich im Einverständnis mit
dem Bischof von Toul.
Inzwischen hatte sich aber der Druck auf den Herzog in der Auseinandersetzung
zwischen Papst und Kaiser vergrößert. Zu Ende des Jahres 1245
läßt sich ersehen, dass Matthaeus
sich dem Papst angenähert hatte, denn das Verhältnis war im Dezember
1245 derart, dass er in Rom um eine Gunst für den Propst Richard vom
Simeonsstift in Trier bitten konnte. Es handelte sich dabei wohl nicht
um eine vorübergehende Episode, denn der Papst bestand im Januar 1247
nochmals auf Erfüllung der Bitte des Herzogs. Etwa gleichzeitig sind
auch direkte Verhandlungen zwischen diesem und kirchlichen Stellen festzustellen,
die anscheinend durch Bischof
Jakob von Metz, der ja sein Bruder war, geführt wurden, denn
Matthaeus gab in einer Urkunde vom
31. Mai 1247 diesem gegenüber Garantien für sein Wohlverhalten
gegenüber der Kirche. Er wurde bei dieser Gelegenheit vom Bischof,
der hierzu speziale Vollmachten besaß, von seinem Kreuzzugsgelübde
entbunden.
Offensichtlich hat er aber diese Entscheidung noch nicht für endgültig
erachtet, wie wir aus der Regelung eines Streites mit Ulrich von Rappoltstein
ersehen können. Uber die Gründe dieser Fehde läßt
sich nichts erkennen. Lediglich ist festzustellen, dass der Herzog in dieser
Zeit nach einer bedeutenden Festigung seiner Stellung im Elsaß strebte.
Schon im Juli 1243 hatte er mit dem Grafen Hugo von Luneville und Lützelstein
einen Gebietsaustausch verabredet, wonach die Burg Spitzemberg, sowie die
Rechte des Grafen in St. Die, Moyenmoutier und Etival an ihn kommen sollten.
Im August hatte er die darüber noch vereinbarte zusätzliche Geldsumme
an den Grafen gezahlt. Aber irgendwie waren dann Schwierigkeiten aufgetaucht,
die wir weiter nicht erfassen können. Schließlich erklärte
sich Graf Hugo im August 1246 bereit, das Umstrittene an Herzog
Matthaeus zu verkaufen, so dass durch eine neue Geldzahlung
von dessen Seite die Sache im ursprünglichen Sinne geregelt wurde.
Daurch war eine verstärkte Sicherung der Zugänge zu den Vogesenpässen
nach dem Elsaß erreicht. Der Graf nahm außerdem Bergheim im
Elsaß vom Herzog als ligischer Vasall zu Lehen, in der gleichen Eigenschaft
wurde auch des Grafen Sohn Huard für Matthaeus
gewonnen. Das sieht gleichzeitig wie eine Vorbereitung zur kommenden Aktion
gegen Ulrich von Rappoltstein aus. Dieser ist bei den Auseinandersetzungen
in die Gefangenschaft des Herzogs geraten und mußte im August 1247
einen Vertrag mit ihm eingehen. Es ist nun für dessen Haltung gegenüber
der Kirche bezeichnend, dass Ulrich sich verpflichten mußte, dem
Herzog jährich 6 Wochen lang mit 20 Rittern zu dienen, solange der
Streit zwischen Papst und Kaiser andauere, ganz gleich, welche Seite der
Herzog dabei wählen werde.
Für Matthaeus waren also trotz
der gegenüber der Kirche eingegangenen Verpflichtungen diese Fragen
immer noch offen. Auch im Rahmen der Wahl WILHELMS
von Holland zum Gegenkönig im Oktober 1247 erscheint der
Name des Herzogs von Ober-Lothringen nicht. Immerhin knüpfte er aber
doch Verbindungen mit einem Anhänger des Gegenkönigs an. Am 7.
Februar 1248 schloß er nämlich einen Verlobungsvertrag für
seine Tochter Katharina mit dem Erben des Grafen Arnulf von Chiny und Loon.
In dem Vertrag gibt es keinerlei Anspielungen auf die politische Lage,
doch läßt sich vermuten, dass der Herzog durch die Annäherung
an den Grafen Arnulf eine Sicherung suchte, denn der Graf war zusammen
mit dem Herzog von Brabant und dem Grafen von Geldern hervorragend an der
Wahl WILHELMS von Holland zum Gegenkönig
beteiligt gewesen.
Indessen behielt Mattheus unter
der Hand noch die Verbindung mit dem Kaiser aufrecht. Die Kirche ließ
deshalb seine Lösung vom Kreuzzugsgelübde nicht in Kraft treten.
Dann aber scheint er durch die starke Verschlechterung der Lage FRIEDRICHS
II. in Italien entmutigt worden zu sein. Kirchlicherseits kam
man ihm noch entgegen, indem man ihm finanzielle, Unterstützung zusagte.
So leistete er für sich und seine Nachfolger dem päpstlichen
Legaten am 23. April 1248 in Straßburg den Eid, Papst Innozenz und
König WILHELM jederzeit bei einem
Aufruf gegen FRIEDRICH II., dessen
Sohn KONRAD und alle seine Anhänger
Folge zu leisten und der staufischen
Partei den Durchzug durch sein Land zu verwehren. Hielte er seine Zusagen,
werde er vom Kreuzzugsgelübde entbunden sein. Der Legat gab seinerseits
das Versprechen ab, die römische Kirche werde mit den STAUFERN
keinen Frieden ohne Einbeziehung des Herzogs eingehen.
Damit zerflossen auf der andern Seite zunächst die Hoffnungen
der Bürgerschaft von Toul auf eine Unterstützung durch den Herzog
in ihrem Streit gegen ihren Bischof. Dessen Beziehungen zu Matthaeus
gestalteten sich jetzt enger. Er kaufte im Februar 1249 die
Grafschaft Toul vom Herzog zurück, wobei dieser sich verpflichtete,
ihn in deren Besitz zu stützen. Inzwischen war die Stadt Toul mit
dem Bischof in offenen Streit geraten, die Bürgerschaft war schließlich
mit der Exkommunikation belegt worden. Sie hatte sich darauf an Kaiser
FRIEDRICH II. um Unterstützung gewandt. Dieser Streit hat
sich noch lange hingezogen. Die Bürger haben dabei weiterhin mit einer
Unterstützung durch Herzog Matthaeus
spekuliert, der offensichtlich ihren Anträgen nicht ablehnend gegenüberstand.
Zumindest konnte sich die Stadt am 10. September 1249 seinem Schutz unterstellen.
Offensichtlich baute sie auf seine weitere Anhängerschaft an den Kaiser.
Die Beziehungen zwischen Herzog Matthaeus
und dem Grafen von Bar waren durchaus friedlich geworden. So hatten sie
zum Beispiel gemeinsam im Mai 1248 den Schutz über die Abtei Luxeuil
übernommen. Allerdings scheint doch, wie aus späteren Abmachungen
zu erschließen ist, noch lange ein gewisses Mißtrauen zwischen
beiden geblieben zu sein. Auch gegenüber dem Bistum Metz besserte
sich die Situation in entscheidendem Sinne, da ja nach dem Tode Bischof
Johanns im Dezember 1238 des Herzogs Bruder Jakob
zum neuen Bischof erhoben worden war. Doch ist auch gegenüber ihm
auf die Dauer das Verhältnis nicht ohne Spannungen geblieben. Im Jahre
1249 kam es zu Auseinandersetzungen um die gegenseitigen Rechte in Rosieres,
das wegen der dortigen Salzgewinnung eine besondere Bedeutung besaß.
Das Verhältnis wurde schließlich Ende Juli 1249 so geregelt,
dass dem Bischof die Hälfte des Besitzes zufiel und der Herzog die
andere Hälfte als Lehen des Bischofs erhielt.
Dass die Spekulationen der Bürger von Toul auf eine weitere staufische
Gesinnung des Herzogs nicht abwegig waren, sollte sich schon wenig später
zeigen. Eine Urkunde vom 19. Juli 1250 erweist, dass es ihm im Grunde genommen
nicht ehrlich um eine Sinnesänderung zu tun gewesen war, als er sich
mit der Kirche einigte, er hatte sich eigentlich nicht umgestellt. In diesem
Dokument nämlich verleiht er die Hohkönigsburg im Elsaß,
die er dem Grafen von Werd genommen hatte, an Kuno von Bergheim und gestattete
ihm dabei, Kaiser FRIEDRICH und seinem
Sohn KONRAD Hilfe zu leisten, was doch
mit seinen, der Kirche gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht
übereinstimmte. Allerdings besaß das für die allgemeine
politische Entwicklung keine Bedeutung mehr.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Matthaeus noch eine für die Zukunft
wichtige Verbindung mit dem Grafenhause der Champagne geschlossen, indem
im Juni 1249 Abmachungen getroffen wurden, dass sein noch unmündiger
Sohn Friedrich
die Tochter des Grafen von der Champagne heiraten sollte. Diese
Verbindung mag ihm umso wichtiger erschienen sein, als ihm nach dem Niedergang
des staufischen Hauses eine entsprechende
Stütze an der Reichsgewalt fehlte. Außerdem dürfte er dazu
veranlaßt worden sein, dass seine Gesundheit damals wohl nachzulassen
begann. Seit September 1249 werden nämlich die Urkunden zum
Teil in seinem und seiner Gemahlin Katharina
Namen ausgestellt, wohl ein Zeichen, dass jetzt bereits die Regentschaftsfrage
für den unmündigen Nachfolger Friedrich
geregelt war. In einer Schenkung an das Kloster Sainte-Marie-aux-Bois-les-Preny
im Mai 1250 erscheint das besonders deutlich, denn sie ist unter der Zustimmung
von des Herzogs Gemahlin Katharina
und seines Sohnes Friedrich ausgesprochen
Zu Beginn Februar 1251 hat sich dann der Gesundheitszustand Matthaeus
bedeutend verschlechtert, was daraus zu ersehen ist, dass er nun zur Regelung
der Gewissensfragen schritt, die ihn noch bedrückten. Offensichtlich
unter dem Einfluß seines Bruders, des Bischofs von Metz, leistete
er Wiedergutmachung an das Stift St. Die und die Abteien von Poussay und
Epinal und erließ einen allgemeinen Widerruf seiner Usurpationen.
Er ist noch im gleichen Monat Februar gestorben, vielleicht sogar
unmittelbar nach dem Erlaß dieser angegebenen Verfügungen.
1225
oo Katharina von Limburg, Tochter des Grafen Walram IV.
um 1215 - 1255
Kinder:
Laura
- 1288
1. oo Johann I. von Dampierre Seigneur de St. Dizier
- 1258
2. oo Wilhelm II. de Vergy, Sire de Mirabeau
- 1272
Katharina
-
1255
oo Richard von Montfaucon, Erbe von Mömpelgard
- 1279
Adeline
- vor 1281
oo Ludwig I. Graf von Savoyen-Waadt
- 1302
Isabella
- 1266
oo Johann II. de Chalon Graf von Auxerre
- 1309
Friedrich III.
1238-31.12.1303
Literatur:
----------
Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König
Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 164,165
A,168,331 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte,
Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 1. Buch Verlag von Duncker
& Humblot Leipzig 1873, Seite 240,262 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich
II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 48,
451,499 -