Rainald                                                     Graf von Bitsch und Stenay
---------                                                   Graf von Blieskastel
um 1200-   1274
 

Jüngerer Sohn des Herzogs Friedrich II. von Ober-Lothringen und der Agnes von Bar, Tochter von Graf Theobald I.
 
 
Walter Mohr: Band III Seite 65-75,76-90
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Mit Bar waren nach dem Friedensschluß im Jahre 1233 die Beziehungen in friedlichen Grenzen geblieben. Im Jahre 1238 kam es dabei zu nicht unbeachtlichen territorialen Transaktionen, durch die der Graf von Bar das für ihn sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben konnte. In den Rahmen dieser Transaktionen gehört es, dass Herzog Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald die Herrschaft Bitsch übertrug. Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen, das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt. Der Hauptgrund, weshalb Rainald zur Entschädigung gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth, eine der Erbinnen von Blieskastel, heiratete. Der Besitz von Bitsch konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel gegenüber den Ansprüchen der andern Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung verleihen. Auch für Herzog Matthaeus war es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel Fuß fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel gestorben, der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft bestand aus den Herrschaften Blieskastel und Püttlingen, den Burgen Schaumberg und Hunolstein, wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumberg war an sich ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, dass die Rechte von Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar 1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner 2. Tochter Loretta und der 4., Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang es schon am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung mit der von diesem lehensabhängigen Grafschaft Blieskastel zu erhalten. Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit einem Erwerb der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth erklärte nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte. Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth hoffte wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen Tode die Grafschaft Blieskastel an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen. Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit in der Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein, wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw. des Grafen von Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde des Erzbischofs von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde und Loretta wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird dann den Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem Gemahl unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten. Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit Rainald von Bitsch. Indes war die erste nicht rechtlich geschieden. Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz trat Rainald an den Papst heran, um seine Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2. Ehe Elisabeths dürfte unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn eine zeitgenössische Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen Rainalds an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den Erzbischof von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner Getreuen und seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen einen Spruch zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar 1239 Mathilde und Loretta das Lehen Hunolstein übertrug. In Metz fand in dieser Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob von Lothringen, der Bruder Herzog Matthaeus und Graf Rainalds. Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen, dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein. Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf Gottfried von Amsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der Ubertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe Elisabeths mit Rainald offen ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß der Heirat ihrer 2. Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden, es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen, dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten, wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden nur den Titel Herrin von Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu befürchten. Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können wir dann feststellen, dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen, dass also zu diesem Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel durch den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds mit Elisabeth auftauchte, was dann dem Bischof gestattete, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Denn Rainald konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung mit Elisabeth erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange der 1. Gemahl noch lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er sich zur Vermittlung an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits ging den Papst an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte. Rainald gewann dadurch eine rechtlich gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf die übrigen Erben in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth und Agnes von Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen Zustand abgefunden.
Nun besitzen wir zwei Originalurkunden aus dem Jahre 1255, in denen der Herzog allein und unter dem Titel Herzog von Lothringen und Markgraf aufgeführt ist, wobei seiner Mutter in keiner Weise Erwähnung geschieht. Eine dieser Urkunden wird von des Herzogs Oheim, dem Grafen Rainald von Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige Regierung Friedrichs erkennen läßt, indem Rainald von den Räten des Herzogs spricht, die bei dem Zustandekommen der Urkunde vermittelt hätten.
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs im östlichen Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August 1261 vom Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung stand bereits zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald mit Elisabeth, der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft geblieben war. Einen weiteren Ausbau seiner Stellung konnte Friedrich verbuchen, als im Januar 1263 Johann von Warsberg unter Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen von Zweibrücken, die Burg Warsberg an ihn zu Lehen auftrug. Diese Entwicklung gehört, wie wir noch sehen werden, zu einer Gegensatzbildung zum Erzbischof von Trier.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer Schwester Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch Blieskastel in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen Adelheid, und Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in diesem Zusammenhang nicht mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen ausgeschieden zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin Egenolfs von Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von Rappoltstein, am 12. September 1274 an den Grafen Rainald verkauft worden, es wurde demnach von Herzog Friedrich beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart König RUDOLFS unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in Püttlingen zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in der Blieskasteler Erbfrage am 4. April 1275 mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken, der sich der ganzen Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat der Herzog für eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter die fünf verbliebenen Berechtigten ein. Der Text läßt erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht einverstanden war, aus einer Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel des Erbes nicht zubilligen wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte nun einen Tag bestimmen, auf dem über die Teilung verfügt werden sollte. Sollte der Graf von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann wollte der Graf von Zweibrücken Herzog Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen diesen unterstützen wollten.
 
 
 
 

 1238
  oo 2. Elisabeth von Blieskastel, Tochter des Grafen Heinrich I.
   x          - um 1273
 
     1. oo Berthold Graf von Sulz
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