Jüngerer Sohn des Herzogs
Friedrich II. von Ober-Lothringen und der Agnes
von Bar, Tochter von Graf Theobald I.
Walter Mohr: Band III Seite 65-75,76-90
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Mit Bar waren nach dem Friedensschluß im Jahre 1233 die Beziehungen
in friedlichen Grenzen geblieben. Im Jahre 1238 kam es dabei zu nicht unbeachtlichen
territorialen Transaktionen, durch die der Graf von Bar das für ihn
sehr wichtige Stenay vom Herzogtum erwerben konnte. In den Rahmen dieser
Transaktionen gehört es, dass Herzog
Matthaeus im August 1238 seinem Bruder Rainald
die Herrschaft Bitsch übertrug.
Das geschah, um ihn für den Verlust von Stenay zu entschädigen,
das ihm bis dahin gehört hatte. Bitsch wiederum war Teil der Eheausstattung
der Gemahlin des Herzogs, die dafür Longwy erhielt. Der Hauptgrund,
weshalb Rainald zur Entschädigung
gerade Bitsch erhielt, lag wohl darin, dass er in dieser Zeit Elisabeth,
eine der Erbinnen von Blieskastel, heiratete. Der Besitz von Bitsch
konnte ihm zur Behauptung von Blieskastel gegenüber den Ansprüchen
der andern Erbberechtigten eine entsprechende Stärkung verleihen.
Auch für Herzog
Matthaeus war es von Bedeutung, wenn sein Haus in Blieskastel Fuß
fassen konnte.
Etwa um das Jahr 1236 war Graf Heinrich von Blieskastel gestorben,
der als Nachkommen nur Töchter besaß. Die Erbschaft bestand
aus den Herrschaften Blieskastel und Püttlingen, den Burgen Schaumberg
und Hunolstein, wozu noch einige Güter an der Mosel kamen. Blieskastel
und Püttlingen waren Lehen des Metzer Bistums. Schaumberg war an sich
ein Lehen des Bistums Verdun, das aber der verstorbene Graf Heinrich im
Jahre 1232 der Gräfin Ermesinde von Luxemburg als Allod übertragen
und gleichzeitig von ihr als Lehen übernommen hatte. Dabei war von
den Rechten des Bischofs von Verdun keine Rede, der Graf war lediglich
nicht verpflichtet, Ermesinde gegen den Bischof Hilfe zu leisten. Die Lehensübertragung
wurde vom Grafen auch für alle seine möglichen Erben verbindlich
gemacht. Der ganze Vorgang läßt vermuten, dass die Rechte von
Verdun nicht mehr anerkannt wurden, da der verstorbene Graf von Blieskastel
ja über die Schaumburg als sein Allod verfügte. Die Burg Hunolstein
und die Besitzungen an der Mosel waren Lehen des Erzbistums Trier. Hinzu
kam noch die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel, ein Lehen
des Bischofs von Verdun, deren andere Hälfte dem Grafen von Zweibrücken
übertragen war.
Graf Heinrich hatte einen Sohn als Erben besessen, der jedoch vor ihm
gestorben war. Danach war er bezüglich der künftigen Gestaltung
bei der Auftragung von Blieskastel als Lehen an den Metzer Bischof zu Ende
des Jahres 1226 mit diesem übereingekommen, die Herrschaft nach seinem
und seiner Gemahlin Tode wieder frei an seine Söhne oder Töchter
zurückfallen zu lassen. Er wollte anscheinend eine Aufteilung von
Blieskastel unter eventuell dann vorhandene Nachkommen vermeiden. Zu dem
ganzen Schritt hatte er sich entschlossen, um die Hilfe des Bischofs gegen
den Herzog von Ober-Lothringen zu erhalten, von dem er sich also offensichtlich
damals schon bedroht erachtete. Anders stand es mit seinen von Trier abhängigen
Lehen. In einer Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Trier vom 2. Januar
1239 wird berichtet, der Graf habe auf das Burglehen Hunolstein aus freien
Stücken verzichtet und den Erzbischof veranlaßt, es seiner 2.
Tochter Loretta und der 4., Mathilde, zu gewähren. Wie das übrige
Erbe von ihm aufgeteilt war, und wie die Nachkommen zu dieser Aufteilung
standen, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls dürfte die älteste
Tochter Elisabeth das ganze Erbe beansprucht haben. Sie war zu diesem
Zeitpunkt bereits mit dem Grafen Berthold von Sulz verheiratet. Ihr gelang
es schon am 26. März 1238, von Bischof Johann von Metz die Belehnung
mit der von diesem lehensabhängigen Grafschaft Blieskastel zu erhalten.
Die Urkunde darüber ist so ausgestellt, dass sie mit einem Erwerb
der Lehen von Trier und Verdun Rechnung hält. Elisabeth erklärte
nämlich, sie werde ligischer Vasall des Metzer Bischofs nach dem Erzbischof
von Trier und dem Bischof von Verdun, falls sie von den beiden letzteren
die Lehen erhalten werde, die ihr Vater von ihnen besessen hätte.
Der Graf von Luxemburg wird dabei nicht genannt, obwohl der verstorbene
Graf ihm die Schaumburg ja als Lehen aufgetragen hatte. Elisabeth hoffte
wohl, durch Berufung auf den Bischof von Verdun als den ursprünglichen
Lehensherrn der Burg und durch die Berücksichtigung eines Lehensverhältnisses
zum Erzbischof von Trier auch derer Zustimmung zu ihrer eigenen Nachfolge
zu erhalten. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass bei ihrem kinderlosen
Tode die Grafschaft Blieskastel an eine ihrer Schwestern fallen solle.
Der Bischof von Metz ist also von den im Jahre 1226 durch den Grafen
Heinrich getroffenen Maßnahmen abgewichen, denn noch lebte ja die
Gemahlin Heinrichs, und erst nach deren Tode sollte gemäß den
ursprünglichen Abmachungen die Erbschaft an die Nachkommen gelangen.
Offensichtlich ging es dem Bischof darum, Blieskastel als Einheit in der
Metzer Abhängigkeit zu erhalten. Darauf ist wohl auch die Bestimmung
der Urkunde zurückzuführen, dass das Lehen an die leiblichen
Nachkommen Elisabeths, Söhne oder Töchter, fallen sollte, oder
beim Fehlen von Nachkommenschaft an eine ihrer Schwestern. Er scheint sich
in diesen Bestimmungen mit der Gräfin-Witwe einig gewesen zu sein,
wie aus deren späterem Verhalten hervorgehen wird.
Von einer Stellungnahme des Bischofs von Verdun bzw. des Grafen von
Luxemburg ist nichts bekannt. Aus der erwähnten Urkunde des Erzbischofs
von Trier läßt sich schließen, dass Mathilde und Loretta
wohl noch zu Lebzeiten ihres Vaters der Besitz von Hunolstein durch den
Erzbischof versprochen worden war. Die weitere Entwicklung wird dann den
Erzbischof dazu bestimmt haben, seiner eigenen, mit dem verstorbenen Grafen
getroffenen Regelung eine festere rechtliche Grundlage zu geben. Noch im
Jahre 1238 nämlich trennte sich Elisabeth von ihrem Gemahl
unter der Begründung, er habe bereits die Subdiakonsweihe erhalten.
Sie ging dann unmittelbar darauf eine 2. Ehe ein, wie schon gesagt mit
Rainald von Bitsch. Indes war die erste
nicht rechtlich geschieden. Erst nach dem Tode Bertholds von Sulz trat
Rainald an den Papst heran, um seine
Verbindung legitimieren zu lassen. Diese 2. Ehe Elisabeths dürfte
unter besonderen Umständen geschlossen worden sein, denn eine zeitgenössische
Chronik deutet ein gewaltmäßiges Vorgehen Rainalds
an, der durch die Gemahlin, die er sich mißbräuchlich zugeeignet
habe, Graf von Blieskastel geworden sei.
Hier werden wohl die Gründe gelegen haben, die den Erzbischof
von Trier veranlaßten, zum Jahreswechsel einige seiner Getreuen und
seine Ministerialen in Koblenz zu versammeln, wo er von ihnen einen Spruch
zur Erbregelung erhielt, auf Grund dessen er am 2. Januar 1239 Mathilde
und Loretta das Lehen Hunolstein übertrug. In Metz fand in dieser
Zeit ein Wechsel statt, auf Bischof Johann folgte Jakob
von Lothringen, der Bruder Herzog
Matthaeus und Graf Rainalds.
Nun deutet aber nichts darauf hin, dass der neue Bischof seinen Bruder
als Grafen von Blieskastel anerkannt hätte. Es ist vielmehr anzunehmen,
dass er sich wegen der illegitimen Ehe in dieser Frage zurückgehalten
hat. Unbehelligt von an dem nannte sich Rainald
jedoch Graf von Blieskastel.
Die Witwe Agnes des verstorbenen Grafen Heinrich befand sich im Besitz
der übrigen Gebiete und nahm ihre Residenz auf der Burg Hunolstein.
Auch ihre anderen Töchter heirateten, Loretta wurde Anfang 1243 die
Gemahlin des Grafen Heinrich von Salm, Imagina verband sich mit Gerlach
von Limburg, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Adelheid mit Graf
Gottfried von Amsberg, Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark
und die jüngste, deren Namen wir nicht kennen, mit Graf Egenulf von
Urslingen.
Wenn auch zu vermuten ist, dass die Gräfin-Witwe anfangs mit der
Ubertragung von Blieskastel an Elisabeth durch Bischof Johann von
Metz einverstanden war, so lehnte sie das jetzt anscheinend wegen der Ehe
Elisabeths mit Rainald offen
ab. Sie vertrat einen eigenen Erbteilungsplan, der sich aus einer Urkunde
ersehen läßt, die sie im Februar 1243, anscheinend aus Anlaß
der Heirat ihrer 2. Tochter Loretta mit dem Grafen von Salm, ausgestellt
hat. Darin war zwar Blieskastel weiterhin für einen einzigen Erben
vorgesehen, es herrschte aber jetzt die Tendenz vor, dem Inhaber von Blieskastel
eine vorrangige Stellung im gesamten Erbe zu sichern. So wird zunächst
einmal die Hälfte der Burg Hunolstein auf Loretta und ihren Gemahl
übertragen. Sollten sie auf irgendeine Weise Blieskastel und die Schaumburg
erwerben können, dann fiel ihnen auch Blieskastel als Erbe zu. Den
übrigen Töchtern wird offensichtlich ein Erbrecht zugestanden,
es wird jedoch im wesentlichen an ihr Verhalten gebunden. Sollten nämlich
Loretta und ihr Gemahl einen Krieg um Blieskastel führen müssen,
dann würden alle diejenigen Erben, die dabei auf ihrer Seite mitwirken
würden, einen ihrem Aufwand entsprechenden Anteil am Erbe erhalten,
wobei jedoch Blieskastel selbst nicht aufgeteilt werden dürfe. Das
gleiche hatte zu gelten, wenn die übrigen Erben nach einer eventuellen
Eroberung Blieskastels durch den Grafen von Salm ohne deren Unterstützung
für die durch den Grafen im Interesse der Gräfin-Witwe aufgewandten
Unkosten aufkommen wollten. Wer bei diesem Plan nicht mitwirke, sollte
auch nicht in die Teilung des Erbes einbegriffen werden. Auf jeden Fall
wurde also Loretta die Herrschaft Blieskastel als Erbe zugesprochen. In
dieser, einen Teilungsplan enthüllenden Urkunde nennt sich die Gräfin-Witwe
Agnes Gräfin von Blieskastel, offensichtlich betrachtete sie sich
selbst als Erbin, der es zustehe, die Erbnachfolge zu regeln, denn in konsequentem
Sinne trägt sie nach dieser Regelung in den nachfolgenden Urkunden
nur den Titel Herrin von Hunolstein.
Wie schon angedeutet, brauchte Rainald
von seiten des Bischofs von Metz, seines Bruders, wohl nichts zu befürchten.
Spätestens seit Februar des Jahres 1252 können wir dann feststellen,
dass der Bischof und er gemeinsam Urkunden ausfertigen, dass also zu diesem
Zeitpunkt Rainald als Graf von Blieskastel
durch den zuständigen Lehensherrn anerkannt ist. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass in diesem Jahre Berthold von Sulz gestorben ist, womit die Möglichkeit
einer kirchlichen Anerkennung der Ehe Rainalds
mit Elisabeth auftauchte, was dann dem Bischof gestattete,
seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Denn Rainald
konnte Ansprüche auf Blieskastel nur durch seine Verbindung
mit Elisabeth erheben, diese Verbindung blieb aber illegal, solange
der 1. Gemahl noch lebte. Wir sehen denn auch, dass sich Rainald
jetzt um die Legitimierung seiner Ehe bemühte, wobei er
sich zur Vermittlung an seinen Bruder, den Bischof, wandte. Dieser seinerseits
ging den Papst an, der ihm am 15. Mai 1253 Vollmachten zur Dispens erteilte.
Rainald gewann dadurch eine rechtlich
gesicherte Stellung. Das dürfte dann auch auf die übrigen Erben
in der Blieskasteler Frage einen Einfluß gehabt haben. Immerhin zeigt
eine Urkunde vom 24. Juni 1264, dass sich Elisabeth und Agnes von
Arnsberg über Rechte in der Abtei Tholey geeinigt haben. Es sieht
so aus, als habe man sich allgemein mit dem augenblicklich eingetretenen
Zustand abgefunden.
Nun besitzen wir zwei Originalurkunden aus dem Jahre 1255, in denen
der Herzog allein und unter dem Titel Herzog von Lothringen und Markgraf
aufgeführt ist, wobei seiner Mutter in keiner Weise Erwähnung
geschieht. Eine dieser Urkunden wird von des Herzogs Oheim, dem Grafen
Rainald von Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige
Regierung Friedrichs
erkennen läßt, indem Rainald
von den Räten des Herzogs spricht, die bei dem Zustandekommen
der Urkunde vermittelt hätten.
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs
im östlichen Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass
er im August 1261 vom Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die
Burg Schwarzenberg bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden
Stützpunkt in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg
und die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung stand bereits zu
erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald
mit Elisabeth, der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft
geblieben war. Einen weiteren Ausbau seiner Stellung konnte Friedrich
verbuchen, als im Januar 1263 Johann von Warsberg unter Zustimmung
seines Lehensherrn, des Grafen von Zweibrücken, die Burg Warsberg
an ihn zu Lehen auftrug. Diese Entwicklung gehört, wie wir noch sehen
werden, zu einer Gegensatzbildung zum Erzbischof von Trier.
Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen
mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft
Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth
und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer Schwester
Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich
auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte
er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern, wofür diese
sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch Blieskastel
in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte
aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten.
Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina,
Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl
der bereits verstorbenen Adelheid, und Kunigunde mit dem Grafen Engelbert
von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in diesem Zusammenhang nicht
mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen ausgeschieden
zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin Egenolfs von
Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von Rappoltstein,
am 12. September 1274 an den Grafen Rainald verkauft
worden, es wurde demnach von Herzog
Friedrich beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen
Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg
wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog
Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart
König RUDOLFS unter dessen Bestätigung
den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid,
die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai
1274, noch zu Lebzeiten des Grafen Rainald,
mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in Püttlingen
zufallen könnten, zugunsten
Herzog Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in der Blieskasteler
Erbfrage am 4. April 1275 mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken,
der sich der ganzen Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat
der Herzog für eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter
die fünf verbliebenen Berechtigten ein. Der Text läßt erkennen,
dass der Graf von Salm damit nicht einverstanden war, aus einer Erklärung
vom Oktober 1275 geht zudem hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel
des Erbes nicht zubilligen wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte
nun einen Tag bestimmen, auf dem über die Teilung verfügt werden
sollte. Sollte der Graf von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann
wollte der Graf von Zweibrücken Herzog Friedrich aktiv unterstützen.
Garanten dieser Abmachungen wurden die Grafen Heinrich von Luxemburg und
Friedrich von Leiningen, die bei Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers
den Herzog gegen diesen unterstützen wollten.
1238
oo 2. Elisabeth von Blieskastel, Tochter des Grafen Heinrich
I.
x
- um 1273
1. oo Berthold Graf von Sulz
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