Ältester Sohn des Herzogs
Matthäus II. von Ober-Lothringen und der Katharina
von Limburg, Tochter von Herzog Walram V.
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 953
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Friedrich IV. (Ferri III.), Herzog von Ober-Lothringen 1251-1303
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Sohn des Herzogs Matthäus II. und der Katharina von Limburg
Friedrichs persönliche Regierung
begann 1255. Er huldigte 1259 zu Toledo König
ALFONS X. von Kastilien als erwähltem römischen König,
stand dann mit König RUDOLF von Habsburg
in guten Beziehungen, während das Verhältnis zu dem nachfolgenden
deutschen König ADOLF von Nassau
weniger gut war, wohingegen Friedrich IV.
die Beziehungen zu Philipp IV. von Frankreich
intensoivierte. In seinem Herzogtum verfolgte Friedrich
IV. eine Politik der Verbreitung bzw. des Ausbaus von Freiheitsprivilegien
(chartes de franchises), im Zusammenwirken mit dem benachbarten Grafen
von Champagne, mit dem er verschwägert und verbündet war. Durch
seine Vasallitätsbeziehungen zur Champagnes (Nancy, Port, Luneville
u.a.) wurde er nach dem Übergang der Champagne an das französische
Königshaus zum französischen Kronvasallen (1300). Friedrich
stand in schweren Auseinandersetzungen mit dem Bistum Metz, seinem
mächtigsten Konkurrenten (Fehde 1272-1274), sowie mit der Königsabtei
Remiremont, deren Vogtei er innehatte. Darüber hinaus versuchte er
die alleinige Schutzherrschaft über das Bistum Toul zu erringen. Er
gliederte sein Herzogtum in 3 Bailliages, zentriert auf jeweils einen Hauptsitz.
Insbesondere in seinem bailliage d'Allemagne, das den deutschsprachigen
Teil seines Herzogtums umfaßte, betrieb er eine expansive Territorialpolitik
in Richtung auf das Saartal, wobei er zahlreiche Herrschaften aufkaufte
oder sich zu Lehen auftragen ließ. Aus seiner Ehe mit Margarete
von Champagne (+ 1306/07) gingen 6 Kinder hervor, darunter Friedrich
(Ferri), Bischof von Auxerre und nachmals Bischof von Orleans, Thiebaut
II., Herzog 1303-1312.
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Friedrich III. unterstützte
während des Interregnums 1257 König
ALFONS X. von Kastilien und wurde von diesem zum obersten Seneschall
für die linksrheinischen Gebiete ernannt. Er wurde für Teilgebiete
ALFONS' Vasall und lebte etliche Jahre
an dessen Hof in Kastilien. Mit dem Ende der staufischen
Kaisermacht nach 1250 wurde Lothringen verstärkt dem französischen
Druck ausgesetzt, womit die allmähliche Absonderung vom Deutschen
Reich begann. Er wurde 1300 französischer Vasall für Neuf-Chateau,
was bis 1465 galt, und half Frankreich in dessen Auseinandersetzungen mit
Flandern. Er stritt mit Salm um Blieskastel-Bernkastel und behauptete es,
unterstützte die Nichten in Saarbrücken gegen deren Lehnsherren,
den Bischof von Metz und setzte Bischof Laurentius zeitweise gefangen.
Er gewann unter anderem Eppelborn, gestand dem Landadel bedeutsame Vorrechte
zu und verschuldete sehr.
Walther Mohr: Band III Seite 76-127
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Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Für Herzog
Matthaeus hatte in seiner späten Lebenszeit die Reichspolitik
sehr stark im Vordergrund gestanden. Er hatte zwar keine hervorragende
Rolle dabei gespielt, doch zeigt seine Anhängerschaft an Kaiser
FRIEDRICH II. genügend kräftige Konturen, um ihn deutlich
als Persönlichkeit innerhalb des historischen Geschehens erscheinen
zu lassen. Allerdings läßt sich über tiefere Beweggründe
und eigentliche Zielsetzung dieser Politik keine nähere Erkenntnis
gewinnen. Das änderte sich unter seinem Nachfolger, seinem Sohn Friedrich
III. Jetzt tritt eine starke politische Persönlichkeit
mit einem ziemlich deutlich erkennbaren Programm vor uns. Die von
Matthaeus eingeschlagene Linie wird dabei im allgemeinen fortgesetzt,
doch ist das Verhalten des neuen Herzogs nicht eigentlich mit dem Begriff
Reichspolitik zu charakterisieren. Wohl erstrebt er ein Hineinwachsen seines
lothringischen Gebietes in das Reichsgebiet an, er hat darum den langwierigen
Streit um die Blieskasteler Erbfrage geführt. Wohl hat er auch immer
wieder in einem systematischen Sinne eine Stütze am deutschen Königtum
gesucht, man kann jedoch kaum sagen, er sei in die Reichspolitik hineingewachsen.
Es geht ihm in erster Linie um die Ausbreitung seines Herzogtums, um die
Abgrenzung gegenüber den benachbarten Fürsten, lediglich zu diesem
Zwecke sucht er seine Stellung als Fürst des Reichs zu stärken.
Indes ist gerade in diesem letzten Punkt keine Nachhaltigkeit zu erkennen.
Somit war seine Politik rein territorial ausgerichtet.
Sie hat auch noch nicht zur vollen Ausbildung eines Territorialstaates
geführt. Gegen Ende seiner Regierungszeit geriet Herzog
Friedrich sehr stark unter den Druck der anwachsenden Macht
des französischen Königtums. Das führte zu einem gewissen
Rückschlag, der entsprechend auch unter seinem Nachfolger Theobald
II. sich zeigt. Dieser hat demgegenüber sichtlich eine stärkere
Annäherung an das deutsche Königshaus gesucht, doch war seine
Regierungszeit zu kurz, um eine deutlichere Profilierung erkennen zu lassen.
Gleichzeitig kündigt sich damit auch das künftige Schicksal des
Herzogtums Ober-Lothringen an. Es hat sich zwar im 14. Jahrhundert weiter
zu einem Territorialstaat entwickelt, doch drückte in steigendem Maße
auf seine Stellung die Lage zwischen Frankreich und Deutschland, die schließlich
bestimmend für sein Los geworden ist.
Nach dem Tode Herzog
Matthaeus II. lag die Führung der Regierungsgeschäfte
zunächst bei seiner Gemahlin Katharina
als Vormund ihres Sohnes. Die politische Lage war damals von besonderer
Art. Es gab zunächst einmal Probleme zwischen Bar, Luxemburg und der
Cbampagne, die ihren Ausgangspunkt im Besitzwechsel der Herrschaft Ligny
besaßen. Ligny hatte ursprünglich zur Champagne gehört,
war dann im Jahre 1155 durch Heirat an die Grafschaft Bar gekommen. Als
im Sommer 1231 Margaretha, die Tochter des Grafen Heinrich II. von Bar,
Heinrich von Luxemburg, dem ältesten Sohn der Gräfin Ermesinde
aus ihrer Ehe mit Walram von Limburg, der zu ihrem Nachfolger in der Grafschaft
Luxemburg bestimmt war, verlobt wurde, wurde ihr Ligny als Heiratsgut gegeben
unter der Bedingung, dass das Gebiet an niemand als Lehen aufgetragen würde,
außer an Mitglieder des Hauses BAR. Heinrich selbst sollte es als
Allodium besitzen. Die Hochzeit fand dann im Juni 1241 statt.
Indessen hat zu dieser Zeit auch Graf Theobald IV. von der Champagne
seinen Einfluß verstärkt. Zu Ende des Jahres 1242 wurde der
Graf von Luxemburg sein Vasall. Daraufhin zog Graf Theobald von Bar seine
Bindungen mit dem Grafen von Luxemburg enger an, er schloß im Jahre
1248 einen Bündnisvertrag mit ihm. Der Anlaß war wohl auch dadurch
gegeben, dass Spannungen zwischen dem Grafen von Luxemburg einerseits und
dem Bischof von Verdun und dessen Stadt andererseits bestanden. Der Graf
von Bar machte hier seinen Einfluß in dem Sinne geltend, dass der
Luxemburger sich in diesen Streitigkeiten seinem Schiedsgericht unterstellte
und im Falle der Ablehnung dieses Gerichtes durch die Gegenseite seine
Hilfe erhalten sollte. Gestützt auf diese Einigung mit Luxemburg,
konnte der Graf von Bar sich einem Problem zuwenden, von dem eine ernstliche
Beeinflussung der Beziehungen zwischen Bar, Luxemburg und Ober-Lothringen
drohte: die Haltung der Städte Metz und Toul.
Der Bischof von Toul war noch immer in Streit mit seiner Stadt, die
ihrerseits Hilfe von der Stadt Metz erhielt. Zu seiner Unterstützung
bildete sich im Jahre 1251 ein Bündnis zwischen der Herzogin
Katharina von Ober-Lothringen und den Grafen von Bar und Luxemburg.
Der Graf von Bar unterwarf darauf am 3. Juli 1251 die Stadt Toul. Die Bürgerschaft
verzichtete auf ihr Bündnis mit Metz und fügte sich wieder der
Herrschaft ihres Bischofs. Die Lage blieb indes gerade wegen der Städte
Toul und Metz für alle Beteiligten voller Spannungen. Hier bot sich
nun die Macht des Grafen von der Champagne zum Ausgleich und zur Vermittlung
an. In seiner Gegenwart schlossen die Herzogin
Katharina und die Grafen von Bar und Luxemburg im April 1252 einen
Friedenspakt. Sie verpflichteten sich, keinen Krieg mehr gegeneinander
zu beginnen, sondern sich für alle ihre Streitfragen dem Schiedsspruch
des Grafen Theobald IV. von der Champagne zu unterstellen. Das heikle Problem
von Metz und Toul wurde so gelöst, dass die Beteiligten sich verpflichteten,
die beiden Städte nicht in ihren Schutz zu nehmen und auch nicht in
Kriegshandlungen einzubeziehen. Bezüglich Toul gingen gleichzeitig
die Herzogin und der Graf von Bar die Verpflichtung ein, dass auch ihre
Vasallen nicht in die dortigen Auseinandersetzungen eingreifen würden.
Die Herzogin hat allerdings den Bischof von Toul weiterhin gegen seine
Stadt unterstützt. Auch der Graf von Bar ging im Oktober 1252 entsprechende
Verpflichtungen ein. Indes hat auf die Dauer Katharina
sich nicht an die Abmachungen vom April 1252 gehalten. Am 22. September
1253 nahmen sie und ihr Sohn Friedrich
nämlich die Stadt Toul in ihren Schutz, wofür die Bürgerschaft
ihnen Unterstützung versprach.
Auch in den Streitigkeiten, in denen sich die Regentin mit der Stadt
Neufchateau befand, trat der Graf von der Champagne als Vermittler auf.
Katharina
versprach, die Privilegien zu achten, die ihr Gemahl ehedem der Stadt
verliehen hatte, die ja ein Lehen der Champagne an das Herzogtum Ober-Lothringen
war. Diese Abmachungen sollten bis zu dem Zeitpunkt gelten, da Herzog
Friedrich seine Volljährigkeit erreichen werde. Die Stellung
des Grafen von der Champagne war damit so mächtig geworden, dass ihm
im Jahre 1252 Graf Heinrich VI. von Luxemburg trotz der entgegenstehenden
Bestimmungen von dessen Ehevertrag für Ligny den Vasalleneid leistete.
Hinzu kommt noch, dass die seit 1249 vereinbarte Heirat zwischen Herzog
Friedrich von Ober-Lothringen und Margarethe von der Champagne
im Jahre 1255 vollzogen wurde.
Eine Urkunde vom 18. Januar 1255 stellt wohl die letzte Handlung der
Herzogin-Witwe
Katharina als Regentin dar. Am 10. Juli 1255 ratifizierte
Herzog Friedrich seinen Ehevertrag mit Margarethe, und
am 22. des gleichen Monats endete er durch einen eigenen Akt die Vormundschaft
seiner Mutter, indem er sich zum neuen Vormund deren Bruder, den Grafen
Heinrich von Luxemburg, bis zum nächsten Remigiustag am 1. Oktober
und von da an auf weitere zwei Jahre wählte. Da er diese Erklärung
nach seinen eigenen Worten vor seinem Rat abgab, handelte es sich hier
wohl um einen eigenen Staatsakt, für den sich der Herzog zuvor die
Zustimmung des Hofes verschafft hatte. Über die Vorgeschichte dieser
Entscheidung können wir nichts sagen. Die Urkunde vom 21. März
1255, in der eingangs gesagt wird, Friedrich
sei aus der Vormundschaft der Mutter entlassen worden und habe die freie
Verwaltung des Landes übernommen, darf wohl kaum zur Erklärung
herangezogen werden. Sie stellt die Regelung einer finanziellen Frage nüt
dem Stift St. Die dar, die durch Katharina
und ihren Sohn gemeinsam vollzogen wird. Es bestand also gar kein Anlaß
zur Aufnahme einer solchen Erklärung über die Volljährigkeit
in die Präambel. Außerdem ist die Formulierung et generalem
ac liberam rerum mearum administrationem adeptus auf Friedrich
zu beziehen, der damit erklärt, er habe die allgemeine und freie Verwaltung
seiner Angelegenheiten aufgenommen, wodurch der Stil dieses Satzes ziemlich
klar einer gemeinsamen urkundlichen Ausfertigung durch Mutter und Sohn
widerspricht. Der Nachsatz, Friedrich habe
das tun können, weil es dem Gewohnheitsrecht des Landes entspräche,
macht die Angelegenheit noch verdächtiger, denn das weist darauf,
dass die gesamten Formulierungen aus einem Schriftstück stammen, in
dem man sich über die Rechtfertigung des Schrittes Friedrichs
auseinandersetzte, was nicht zu dieser Urkunde für das
Stift St. Die gehören konnte. Nun besitzen wir 2 Originalurkunden
aus dem Jahre 1255, in denen der Herzog allein und unter dem Titel Herzog
von Lothringen und Markgraf aufgeführt ist, wobei seiner Mutter in
keiner Weise Erwähnung geschieht. Eine dieser Urkunden wird von des
Herzogs Oheim, dem Grafen
Rainald von Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige
Regierung Friedrichs erkennen läßt,
indem Rainald von
den Räten des Herzogs spricht, die bei dem Zustandekommen der Urkunde
vermittelt hätten. Ebenso findet sich im April 1255 die Bestätigung
einer Urkunde für das Kloster Remiremont allein durch Friedrich
mit dem gleichen Titel. Angesichts dessen wird eine Urkunde vom 1. April
1255, die im Namen von Katharina
und Friedrich gemeinsam ausgestellt
ist, jedoch nur in Abschrift vorliegt, einigermaßen verdächtig.
Man wird aus dem gesamten Dokumentenbefund schließen müssen,
dass seit Beginn des Jahres 1255 eine Entfremdung zwischen Mutter und Sohn
eingetreten ist, unter die Herzog Friedrich im
Juli 1255 gewissermaßen einen Schlußstrich gesetzt hat.
In den Urkunden, die er danach ausstellte, spricht er unverblümt
über die Ungerechtigkeiten, außergesetzlichen Forderungen, Überforderungen
und Ähnlichem, die seine Mutter begangen habe. Man kann hier offenkundig
die Entfremdung feststellen, zumal er seine Mutter in der Urkunde, mit
der er den Grafen von Luxemburg zum Vormund erwählte, mit keinem Wort
erwähnt. Dieser Umstand erscheint wichtig wegen der Frage, ob er sich
vielleicht damals seinen Oheim zum Vormund genommen habe, weil in dieser
Zeit seine Mutter gestorben sei. In der Tat ist uns der Text einer Urkunde
Erzbischof Arnolds von Trier vom Juni 1255 überliefert, in dem es
heißt, der Herzog habe vor dem Erzbischof Buße geleistet für
das Unrecht, das er und seine Mutter seligen Angedenkens dem Kloster Chamouzey
zugefügt hätten. Die Urkunde ist uns allerdings nur in einer
Abschrift aus dem Jahre 1431 überliefert. Der Ausdruck für Katharina:
bonae memorie quondain Lotharingie ducissam ist also nicht für das
Original gesichert und kann möglicherweise dadurch bedingt sein, dass
der Copist sich erinnerte, die Herzogin sei in diesen Jahren gestorben,
falls die Formulierung sich nicht lediglich darauf bezieht, dass sie zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr Herzogin war.
Hierzu sind dann noch weitere Faktoren zu beachten. So wäre zum
Beispiel wie bereits gesagt, zu erwarten, dass Friedrich in der Urkunde
über die Neuregelung seiner Vormundschaft den Tod seiner Mutter erwähnt
hätte, während er im Gegenteil von ihr darin gar nicht spricht.
Auch die schon erwähnten Dokumente aus dem Juni und Juli 1255, in
denen er Unrecht seiner Mutter wiedergutmacht, sprechen keineswegs von
ihr als von einer Verstorbenen. Demgemäß muß man doch
wohl davon ausgehen, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch lebte. Im übrigen
hat die neu eingerichtete Vormundschaft des Luxemburgers nur bis Ende September
1255 gedauert. Da Herzog Friedrich
in einer Urkunde vom 28. September 1255 ihm für die nächsten
6 Jahre einen Anteil an der Salinenproduktion gewährt, um seine Schulden
zu tilgen, ist darin vielleicht ein Entgelt im Zusammenhang mit der Beendigung
der Vormundschaft zu sehen. In dieser Zwischenzeit vom Juli bis Oktober
1255 ist offensichtlich die Herzogin-Mutter gestorben, weil jetzt gleichzeitig
auch Regelungen über ihren Nachlaß getroffen wurden.
Dieses Jahr 1255 brachte auch eine neue Entwicklung in den Spannungen
zwischen Bar und Ober-Lothringen über die Städte Metz und Toul.
Sie waren ja wieder aufgelebt, als die
Herzogin-Mutter Katharina im Jahre 1253 Toul erneut in
ihren Schutz genommen hatte. Nun verbündete sich am 23. Mai 1255 der
Graf von Bar mit dem Bischof von Toul, ein Vorgehen, das sich offensichtlich
gegen Ober-Lothringen richtete. Die Lage wurde dadurch für Herzog
Friedrich unangenehm, denn es bestanden noch ungelöste
Streitfragen zwischen ihm und seinem Oheim, Bischof
Jakob von Metz, über das Erbe Herzog
Matthaeus II. Vor allem war es der ehedem zwischen diesem und dem
Bischof abgeschlossene Vertrag über die Salinen in Rosieres, der den
Widerspruch Herzog Friedrichs hervorrief.
Er begann in dieser Hinsicht entsprechende Vorsorgen zu treffen. Am 21.
Juli 1255 nahm er den Grafen Heinrich II. von Salm für Mörchingen
zum Vasall an. Die Abmachung behält allerdings ausdrücklich die
Rechte des Metzer Bischofs gegenüber Salm vor, aber der Graf befand
sich damals mit ihm in beträchtlichen Spannungen, und so konnten die
Annäherung an den Herzog und die Übertragung von Mörchingen
sich nur gegen ihn richten. In der gleichen politischen Linie lag wohl
auch eine im August 1255 mit dem Grafen von Zweibrücken getroffene
Abmachung, wonach dessen Sohn für Mörsberg ligischer Vasall Friedrichs
wurde. In diese Verhältnisse spielte nun aber ein Problem
herein, das den Grafen von Luxemburg veranlaßte, sich aktiv um das
Zustandekommen eines friedlichen Zustandes in seiner Nachbarschaft zu bemühen.
Graf Heinrich VI. war durch seine Mutter der Enkel jenes Grafen Heinrich
des Blinden von Namur, in dessen Regierungszeit das harte Ringen um die
Erbschaft in Namur eingesetzt hatte. Für diese Grafschaft gab es nur
eine Erbin, Ermesinde, die in 1. Ehe mit Graf Theobald von Bar, in 2. Ehe
mit Herzog Walram von Limburg verheiratet war. Sie selbst hatte von ihrem
Vater nur das persönliche Eigentum erben können, die Grafschaft
Namur war an die Grafen vom Hennegau gefallen. Wir können hier das
Schicksal des Landes im einzelnen nicht verfolgen. Es kam im Gefolge der
Ereignisse an das Haus COURTENAY und spielte eine gewisse Rolle in den
Nachfolgestreitigkeiten in Flandern. Inzwischen hatte Ermesinde in 2. Ehe
geheiratet, wodurch Limburg in die Auseinandersetzungen um Namur einbezogen
wurde. Ermesindes Sohn Heinrich, Graf von Luxemburg, konnte in den Verwicklungen
den Erfolg buchen, dass ihm im Februar 1254 Namur zugesprochen wurde.
Damit hatte er jedoch sein Ziel nicht unbestritten erreicht. Er erhielt
zwar im Juli 1255 vom deutschen König WILHELM
eine Bestätigung der Ubertragung der Grafschaft, damit
war ihr Besitz ihm jedoch noch nicht gesichert und nach dessen Tode am
28. Januar 1256 wurde alles wiederum in Frage gestellt. Wegen der Unsicherheit
der Verhältnisse hatte er sich darum bemüht, in seiner Nachbarschaft
einen Zustand zu begründen, in dem er für die Aufrechterhaltung
seiner eigenen Ziele eine Stütze finden konnte. Demzufolge ließ
er sich eine Vermittlung in den Spannungen zwischen Bar, Ober-Lothringen
und dem Bischof von Metz angelegen sein. Bei Bar zeigte sich eine günstige
Gelegenheit. Graf Theobald II. stand im Gegensatz zum Bischof von Metz,
der hinwiederum mit der Opposition seines Neffen, Herzog
Friedrichs, wie schon gesagt, zu schaffen hatte. Hier offensichtlich
setzte der Luxemburger mit einer Vermittlungsaktion ein. So kam es im Oktober
1255 zu einem Bündnisvertrag zwischen Bar und Ober-Lothringen. Das
Bündnis galt gegen jedermann außer gegen den Kaiser, den Erzbischof
von Reims und die Bischöfe von Metz und Verdun, wofür der Graf
von Luxemburg als Garant zeichnete. Zu diesem Zeitpunkt war offensichtlich
der Bischof von Metz noch nicht für eine Beilegung der Spannungen
gewonnen, denn die in der Urkunde genannte Ausnahme sollte für ihn
nur gelten, wenn er sich in Meinungsverschiedenheiten mit seinem Neffen
an den Schiedsspruch der Grafen von Luxemburg und Bar halten würde.
In der Frage von Toul einigte man sich in dem Dokument dahin, dass der
Schutz über die Stadt auf Ober-Lothringen und Bar aufgeteilt wurde.
Nun war durch den Tod des deutschen Königs im Januar 1256, wie
gesagt, die Zielsetzung des Grafen von Luxemburg in der Namurschen Frage
wieder sehr ins Ungewisse gerückt worden. Auf der andern Seite scheint
die Regelung um die Stadt Toul keine echte Verständigung zwischen
Bar und Ober-Lothringen zustande gebracht zu haben. Ob nun der Luxemburger
sich hier weiterhin um Vermittlung bemüht hat, ist nicht ersichtlich,
jedenfalls wurde im Januar 1256 eine neue Vereinbarung geschlossen, wonach
Herzog Friedrich die Stadt Toul für
die Dauer seiner eigenen Regierung dem Schutz des Grafen von Bar unterstellte.
In der Folge kam auch eine Regelung zwischen ihm und seinem Oheim, dem
Bischof von Metz, durch die Vermittlung des Grafen von Mömpelgard
und des Herrn von Montfaucon zustande. Ihr Schiedsspruch Ende Mai 1256
beließ dem Herzog die Ausbeutung der Salinen von Rosieres, jedoch
in festgelegten engen Begrenzungen. Darauf entschloß sich der Bischof,
seine Rechte an seinen Neffen abzutreten im Austausch von dessen Rechten
in Moyenvic. Friedrich nahm abschließend
Rosieres als Lehen des Bistums Metz.
Für den Grafen von Luxemburg verschlechterten sich indes seine
Aussichten weiterhin, denn König Ludwig IX.
von Frankreich griff jetzt ein und hat durch seinen Schiedsspruch
von Peronne am 24. September 1256 die Zuteilung von Namur an den Grafen
von Luxemburg wieder rückgängig gemacht. Die erneute Herrschaft
des Hauses COURTENAY in Namur hat sich indes rasch verbraucht, die Unzufriedenheit
im Lande konnte Graf Heinrich noch zu Ende des Jahres 1256 nutzen und aufs
neue die Grafschaft übernehmen. Nur die Stadt Namur hielt sich noch
bis zum 22. Januar 1259 gegen ihn. Schon 1257 wurde er im Besitz Namurs
durch den einen der deutschen Könige, RICHARD
von Cornwall, bestätigt. Die Namursche Frage wird indes
auch weiterhin am Rande der Geschichte des Herzogtums Lothringen erscheinen.
Herzog Friedrich hat sich in dieser
Zeit bemüht, über seine Beziehungen zu Bar hinaus seine Verbindungen
nach auswärts noch zu sichern. Dem Grafen Theobald von der Champagne
gab er im Januar 1256 entsprechende Zusicherungen bezüglich der Stadt
Neufchateau, nämlich er werde die mit ihr getroffenen Abmachungen
einhalten, wofür hinwiederum der Graf den Bürgern der Stadt entsprechende
Garantien gab. Auch später noch, als mit dem Grafen Streitigkeiten
über die Burg La Mothe entstanden, gelang es, diese zu Beginn des
Jahres 1262 durch Schiedsgericht beizulegen und dadurch die Übereinstimmung
zwischen Herzog und Graf zu wahren. Indes scheint mit Bar noch immer kein
zufriedenstellender Zustand bezüglich der Stadt Toul erreicht gewesen
zu sein. Herzog Friedrich dürfte
es gewesen sein, der mit den letzten Abmachungen nicht einverstanden war,
denn im Oktober 1258 griff man auf die Regelung des Jahres 1255 zurück
und teilte den Schutz der Stadt wieder gleichmäßig auf Bar und
Ober-Lothringen auf.
Schließlich hat Friedrich im
Jahre 1261 noch sein Verhältnis zum Bischof von Toul geregelt. Die
Zahlungen der Stadt Toul für den herzoglichen Schutz, über die
Friedrich im Sommer 1260 mit der Stadt verhandelt hatte, wurden näher
präzisiert und vom Bischof anerkannt, während der Herzog seinerseits
versicherte, ihm kämen dadurch keine Souveränitätsrechte
oder solche der Gerichtsbarkeit über die Stadt zu. Der Bischof hatte
inzwischen die Grafschaft Toul von ihm erworben und verpflichtete sich,
sie nicht mehr zu verkaufen oder an einen andern zu verpfänden. Ein
Gegensatz zum Grafen von Bar läßt sich in dieser Zeit nicht
erkennen. Wohl ist es möglich, dass diese im November 1261 erreichte
Einigung zwischen Herzog und Bischof durch den Umstand bedingt war, dass
der Graf von Bar in diesen Jahren durch Erwerb von Ländereien seine
Stellung um Toul und Metz erweitert und gefestigt hatte.
Eine weitere Frage von besonderer Bedeutung war für den Herzog
auch der Vogesenübergang bei St. Die. Hier hatte er sich Ulrich von
Rappoltstein genähert. Beide beschlossen im Januar 1256, neben der
Burg Belfroi eine neue Stadt zu errichten, die dazu bestimmt sein sollte,
Angriffe aus dem Elsaß auf den Herzog oder aus dem westlichen Vogesengebiet
gegen Rappoltstein abzuwehren. Hierzu war anscheinend auch ein unmittelbarer
Anlaß gegeben. Seit einigen Jahren hatten die HABSBURGER
durch die Heirat des Grafen Rudolf von Habsburg
mit Gertrud von Hohenberg die Herrschaft
über den Zugang von Schlettstadt zum Vogesenpaß, der nach St.
Did führte, gewonnen. Gertrud
hatte dieses Gebiet als Heiratsgut erhalten. Es ist denn auch bald nach
dem Zusammenschluß des oberlothringischen Herzogs mit Ulrich von
Rappoltstein zu Auseinandersetzungen mit RUDOLF
von Habsburg gekommen, über die wir indes keine Einzelheiten
kennen, lediglich ist überliefert, sie seien im Mai 1257 beigelegt
worden.
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs
im östlichen Teil seines Herzogtums war es dann wichtig,
dass er im August 1261 vom Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf
die Burg Schwarzenberg bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen
entsprechenden Stützpunkt in den kommenden Auseinandersetzungen um
die Burg Schaumberg und die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung
stand bereits zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald
mit Elisabeth, der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft
geblieben war. Einen weiteren Ausbau seiner Stellung konnte
Friedrich verbuchen, als im Januar 1263 Johann von Warsberg
unter Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen von Zweibrücken, die
Burg Warsberg an ihn zu Lehen auftrug. Diese Entwicklung gehört, wie
wir noch sehen werden, zu einer Gegensatzbildung zum Erzbischof von Trier.
In der deutschen Reichspolitik hat sich Herzog
Friedrich auf die Seite König
ALFONS von Kastilien geschlagen. Ob er das von Anfang an getan
hat, bzw. ob er bereits bei der Wahl ALFONS am
1. April 1257 zugegen gewesen ist, läßt sich nicht sagen.
Als sicher ist nur zu ersehen, dass er zu Beginn des Jahres 1259 persönlich
Beziehungen zum König aufgenommen hat. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass ihn Graf Theobald von der Champagne dazu aufgemuntert hat, denn im
Januar 1259 traf er den Grafen in Trier, als dieser gerade von seiner eigenen
Krönung zum König von Navarra zurückkehrte. Jedenfalls begab
sich Friedrich in dieser Zeit nach Toledo. Dass er den Schritt völlig
aus eigener Initiative heraus getan hat, wird eigens in der Urkunde ALFONS
vom 14. März 1259 bestätigt, die uns die Vorgänge am kastilianischen
Hofe schildert.
Der Herzog hat dabei ganz bestimmte Ziele verfolgt, die sich wohl unschwer
erraten lassen. Bisher nämlich hatten die oberlothringischen Herzöge
bei den deutschen Königswahlen nur eine geringfügige Rolle gespielt.
Durch ihre Verwandtschaft mit den STAUFERN
hatten sie sich eine etwas gewichtigere Position erwerben können.
Diese Errungenschaft war durch das lange Festhalten Herzog
Matthaeus II. an Kaiser FRIEDRICH II.
gefährdet worden, und man darf vielleicht vermuten, dass nur Bischof
Jakob von Metz, des Herzogs Bruder, ihn letzten Endes gerettet
hatte. Nun war nach dem Verschwinden der STAUFER
und nach dem Tode des Gegenkönigs
WILHELM von Holland ein Zustand eingetreten, in dem einzelne
Fürsten wie Fürstengruppen das bestmöglichste für sich
herauszuschlagen suchten. Es gab nominell 2 Könige in Deutschland,
RICHARD von Cornwall und ALFONS
von Kastilien, die natürlich dringend Anhänger benötigten,
und die in dieser Hinsicht sicherlich zu lockenden Zugeständnissen
bereit waren.
Wenn sich also nun Herzog Friedrich nach
Spanien aufmachte, um dort persönliche Verbindung zum König aufzunehmen,
ging es ihm offensichtlich darum, seine Stellung im Reichsverband zu verbessern
und zu festigen. Auf welche Weise dies geschehen könnte, darüber
hat man sich sicherlich zuvor an seinem Hofe ausgiebig Gedanken gemacht.
Man hat in unserer Zeit damit spekuliert, in des Herzogs Umgebung sei Widukinds
von Korvey Chronik mit ihrem Bericht über die Rolle Herzog Giselberts
von Lothringen bei der Krönung OTTOS I.
gelesen worden, bei der Giselbert die Funktionen eines Erzamtes ausgeübt
hätte. Aber so wird man die damaligen Verhältnisse wohl kaum
deuten können, denn seine Stellung ist mehr durch den Hinweis Widukinds
charakterisiert, dass Aachen im Machtbereich des Herzogs lag, es ging dabei
doch wohl offensichtlich um die Pflicht des Unterhaltes des Hofes beim
Aufenthalt in dem betreffenden Gebiet. Allerdings ähnelt das dem Standpunkt
Herzog Friedrichs, der jetzt erklärte, er sei als Herzog von Lothringen
höchster Seneschall am königlichen Hofe, sobald dieser sich diesseits
des Rheins aufhielte. Die Formulierung scheint auf einer realistischen
Kalkulation des Erreichbaren zu beruhen, denn Friedrich will nicht Seneschall
des Reichs sein, sondern nur Seneschall des Hofhaltes, wenn dieser sich
westlich des Rheins, also in Lothringen, aufhält, was wiederum mit
der Unterhaltspflicht für diesen Hofhalt begründet werden konnte.
Er suchte sich also hier eine bevorrechtete Stellung als Herzog von Ober-Lothringen
zu sichern, doch wohl um seiner gesamten Stellung eine entsprechende Geltung
zu verschaffen.
Des weiteren erstrebte er eine Stärkung seines Ansehens in betont
politischen Angelegenheiten westlich des Rheins. Wenn der König sich
zu einer Unterredung mit dem französischen König begeben wolle,
oder wenn er einen Krieg westlich des Rheins führen würde, dann
sollte dem Herzog die Führung der Vorhut beim Vorrücken in westlicher
Richtung und der Nachhut beim Rückmarsch in östlicher Richtung
zufallen. Es wird sich hier wohl kaum um eine durchaus neue Forderung gehandelt
haben, vielmehr wird es um eine Art Gewohnheitsrecht gehen, das dem Herzog
von Lothringen in seinem Gebiet zustand, die Formulierung ist vielleicht
aus einer Konkurrenz gegenüber den Herzögen von Nieder-Lothringen
zu verstehen. Jedenfalls wird das Ganze in seiner Bedeutung wohl dadurch
festgelegt, dass dem Herzog gleichzeitig für solches Erscheinen des
Königs westlich des Rheins auferlegt wird, einen Aufschlagplatz für
Lebensmittel und sonstigen Lebensbedarf einzurichten. Das alles steht in
Verbindung mit der allgemeinen Unterhaltspflicht für den Hof, für
die wir hier einmal eine deutliche Formulierung besitzen.
Die größere Zielsetzung des Herzogs dürfte aus den
Formulierungen um das Herzogtum zu erschließen sein. Es wurde in
unserer Zeit behauptet, das Herzogtum Ober-Lothringen sei kein Lehen des
Deutschen Reiches gewesen, was sich speziell an den Vorgängen des
Jahres 1259 erweise. In der Tat wird in der Urkunde bei der Übergabe
der 5 Fahnen, die das Zeichen für die Reichslehen des Herzogs darstellen,
niemals das Wort Lothringen, sondern nur die Bezeichnung Herzogtum gebraucht.
Daraus wurde geschlossen, es handle sich bei der Formulierung ducatus um
die herzogliche Gewalt, worunter die Domäne des Herzogs zu verstehen
sei, der Dukat im Sinne der Amtsgewalt sei keineswegs identisch mit dem
vom Herzog von Lothringen beherrschten Territorium. Da aber demgegenüber
die Domäne des Herzogs doch auch unter die herzogliche Amtsgewalt
fiel, gehörte also auch sie zum ducatus und damit zum Reichslehen.
Man darf indes anscheinend zwischen der Amtsgewalt des Herzogs an sich
und dem ihm zugewiesenen Herzogtum unterscheiden in dem Sinne, dass wohl
auch ein Herzog ohne Herzogtum denkbar war. So ähnlich dürfte
auch die Lage im Jahre 1259 gewesen sein. Ganz klar ist dabei die Ausdrucksweise
bei der 1. und der 4. Fahne, sie werden für den Dukat verliehen, also
für das Herzogtum, auf die Amtsgewalt läßt sich eine solche
Ausdrucksweise wohl kaum deuten. Eine Trennung von der Amtsgewalt an sich
und dem Herzogtum ist daran zu erkennen, dass es in der Urkunde heißt,
der Herzog sei vor dem König niedergekniet und dieser habe besagten
Herzog mit den fünf Fahnen investiert, die das Zeichen für die
Ämter darstellten, die er vom Reich zu Lehen halten sollte. Friedrichs
Eigenschaft als Herzog steht hier nicht in Frage, sie ist durch den Thronwechsel
in Deutschland nicht unterbrochen, er wird lediglich vom neuen König
wieder in sein Lehen eingewiesen.
Von dem Seneschall-Amt und dem Vorkampfrecht, die unter der 1. Fahne
gehen, ist schon gesprochen worden, die 3. Fahne, die das Lehen der Grafschaft
Remiremont darstellt, und die 5. mit den Regalien der Metzer Klöster
St. Peter und St. Martin besitzen in diesem Zusammenhang keine Bedeutung.
Lediglich ist bei der 5. Fahne bemerkenswert, dass dem Herzog damit auch
der Schutz der Kirchen in seinem Herzogtum übertragen wird. Diese
Schutzgewalt wird also für den Dukat, das heißt doch wohl für
ein Territorium verliehen. Wichtig für das Herzogsrecht sind dann
die 2. und die 4. Fahne, die dem Herzog die Aufsicht über die Zweikämpfe
und den Schutz über die öffentlichen Verkehrswege, also das Geleitrecht,
übertragen. Ein besonderes Interesse verdient dabei die 2. Fahne mit
dem Aufsichtsrecht über die Zweikämpfe im Raum zwischen Rhein
und Maas. Sie wird übertragen, damit hierfür die Grenzen genau
unterschieden werden, wie es im Text heißt. Hier wird indirekt zugestanden,
dass es sich um ein Gebiet handelt, das nicht mehr mit dem Herzogtum identisch
ist. Gleichzeitig weist diese Formulierung aber doch darauf, dass im übrigen
Text der Ausdruck Dukat mit dem wirklichen Herzogtum gleich zu setzen ist.
Die Formulierung zwischen Rhein und Maas dürfte dagegen aus alten
Rechten der Herzöge von Lothringen, in diesem Falle zu verstehen als
Groß-Lothringen, stammen. Vielleicht strebte
Herzog Friedrich danach, die ursprünglichen Rechte wiederherzustellen,
nachdem sein Vater Matthaeus, wie wir gesehen haben, gegenüber den
Ansprüchen lothringischer Großen, besonders der Grafen von Bar,
Chiny und Vaudemont und des Bischofs von Verdun etwas zurückweichen
mußte. Allerdings läßt die Verfügung in der Urkunde
ALFONS mit ihrer reichlich vagen Bestimmung
über die Zweikämpfe der zwischen Rhein und Maas wohnenden Großen
manche Fragen offen, denn auch die Herzöge von Nieder-Lothringen bzw.
Brabant beanspruchten für dieses umrissene Gebiet das gleiche Recht.
Diese unbestimmte Ausdrucksweise erweckt fast den Eindruck, als habe man
hier nicht an die Realitäten rühren wollen, dass nämlich
in Wirklichkeit 2 lothringische Herzogtümer bestanden, von denen jedem
das Aufsichtsrecht über die Zweikämpfe zwischen Rhein und Maas
zustand. Immerhin hatte ja 2 Jahre zuvor der Herzog von Brabant von dem
gleichen ALFONS die Schutzherrschaft
über das gesamte Gebiet von Brabant bis zum Rhein und von den Grenzen
des Bistums Trier bis zum Meer erhalten. Dass bei der Formulierung bei
Herzog Friedrich trotzdem ganz allgemein
vom Gebiet zwischen Rhein und Maas gesprochen wird, unterstreicht hier
wohl ein altes lothringisches Recht, das Friedrich auf Grund seiner Eigenschaft
als Herzog von Lothringen beanspruchte.
Die politische Bedeutung und Zielsetzung des Vorgehens des Herzogs
ist dann klar zu ersehen aus dem Punkt der Urkunde, der bestimmt, die Huldigung
sollte ungültig werden, wenn König ALFONS
nicht binnen 2 Jahren die Kaiserkrone erwerben würde. Friedrich
sah seinen Anschluß an ALFONS
lediglich als eine Gelegenheit, in dem Kampf zwischen zwei gewählten
Kandidaten auf den deutschen Thron den Rückstand der oberlothringischen
Herzöge gegenüber den übrigen Reichsfürsten wieder
aufzuholen. Dabei wollte er sich alle Wege offen halten und seine eigene
Sache nicht auf Gedeih und Verderb mit der des Kastiliers verbinden. Das
ist auch aus einer weiteren Urkunde ersichtlich, durch die er vom König
persönlich eine Rente auf die Stadt Burgos angewiesen erhielt und
sich seinerseits verpflichtete, ihm militärische Hilfe zu leisten.
Eine besondere Bestimmung weist dabei auf die Lage des Herzogs in seinem
eigenen Lande. Die Huldigung an den König verpflichtete nämlich
Friedrich nicht zum Dienst gegen den König von Navarra, das heißt
gegen seinen Nachbarn, den Grafen von der Champagne. Das stellt eine bemerkenswerte
Amtsunterscheidung in den Personen dar. Der Vertrag war ausschließlich
auf kastilische Verhältnisse abgestimmt, und deshalb wollte sich der
Herzog in ihm nicht gegen den Grafen von der Champagne verpflichten, der
eben als König von Navarra auch in die spanischen Verhältnisse
verwickelt war. Die Vertragsurkunde ist deshalb auch ausdrücklich
auf ALFONS als König von Kastilien
ausgefertigt unter Weglassung des deutschen Königstitels. Die Verpflichtungen
Herzog Friedrichs gegenüber dem
gleichen ALFONS als deutschem König
wurden davon nicht berührt.
Die Beziehungen zwischen dem Herzog und seinem Oheim, dem Bischof
Jakob von Metz, blieben in diesen Jahren weiterhin gut. Im November
1259 einigten sie sich noch über letzte Ansprüche, die der Bischof
auf das Erbe des verstorbenen Herzog
Matthaeus erhob. Der Bischof ist kurz darauf im Oktober 1260 gestorben.
Herzog Friedrich gelang es, das Metzer
Kapitel dahingehend zu beeinflussen, dass es seinen Vetter, Philipp von
Flörchingen, im Dezember 1260 zum neuen Bischof wählte. Einige
Stimmen waren auf den Kantor Theobald von Port-Sailly, den Angehörigen
eines Metzer Patriziergeschlechtes, gefallen. Dessen Partei erhielt sofort
aktive Unterstützung durch die Herren von Lichtenberg, die gegen Philipp
und seine Anhänger vorgingen. Diese appellierten demgegenüber
an den päpstlichen Stuhl. Papst Alexander IV. übertrug die Untersuchung
der Angelegenheit an einen Kardinal. Nachdem das Verfahren eröffnet
worden war, griff jedoch Erzbischof Heinrich von Trier ein und entschied
zugunsten der Wahl Philipps. Bei diesem Verfahren in Trier verzichtete
Theobald auf seine Rechte.
Inzwischen war im Auftrage der Wähler Theobalds der Metzer Kanoniker
Herbert in Rom erschienen, um Theobalds Sache im Prozeß vor dem Papst
zu vertreten. Als er von dem Vorgehen des Trierer Erzbischofs und dem Verzicht
Theobalds hörte, führte er im eigenen Namen die Angelegenheit
gegen Philipp vor dem vom Papst bestimmten Kardinal weiter. Auf der andern
Seite war der Graf von Bar zur Anerkennung der Entscheidung des Trierer
Erzbischofs gewonnen worden. Im August 1261 schloß er einen diesbezüglichen
Vertrag mit dem neuen Metzer Bischof. Dieser verpflichtete sich, nichts
gegen den Grafen zu unternehmen und auch den Herzog von Ober-Lothringen
und den Grafen von Luxemburg nicht zu einer Gegnerschaft zu bewegen, sondern
sich gegebenenfalls einem Schiedsgericht zu stellen. Philipp konnte auch
die Lichtenberger zum Einstellen ihrer Feindseligkeiten bringen.
Im Juli 1262 schloß der Graf von Bar mit einigen Metzer Familien
ein Bündnis, das sich ausdrücklich nicht gegen den Bischof von
Metz richtete. Man darf vielleicht hierin schon den Beginn neuer Gruppierungen
sehen, in denen der Graf von Bar als Gegenspieler gegen den Herzog von
Ober-Lothringen auftrat. Jetzt aber kamen Unstimmigkeiten des Bischofs
mit diesem auf, der die Erstattung seiner durch den Schutz des Bischofs
entstandenen Unkosten verlangte. So näherte sich schließlich
der Bischof weiter dem Grafen von Bar, mit dem er sich am 18. Juni 1263
verbündete, wobei sich auch die Stadt Metz anschloß. Demgegenüber
hatte sich der Herzog von Ober-Lothringen bereits im November 1262 mit
dem Grafen von Luxemburg geeinigt, allerdings unter Ausnahme einer Unterstützung
gegen den Bischof von Metz und den Grafen von Bar. In Luxemburg war man
nämlich in dieser Zeit bemüht, zu einem Ausgleich mit Bar zu
kommen, wobei auf die alte Frage der Herrschaft Ligny zurückgegriffen
wurde. Im Dezember 1262 wurde deren nicht von der Champagne lehensabhängiger
Teil an Walram, den 2. Sohn des Grafen von Luxemburg, gegeben und zwar
so, dass er das Gebiet vom Grafen von Bar zu Lehen hielt, während
dieser von Walrams Vater, dem Grafen von Luxemburg, für das gleiche
Gebiet lehensabhängig war. Somit konnte sich Luxemburg in diesem Augenblick
nicht auf der Seite Ober-Lothringens gegen Bar binden. Herzog
Friedrich hat in dieser Zeit aber noch außerdem sein Verhältnis
zur Champagne gefestigten. Gegen Bischof Philipp von Metz faßte er
nach dessen Vertrag mit dem Grafen von Bar ein ausgesprochenes Mißtrauen,
er besetzte jetzt 2 von dessen Burgen. Das war offensichtlich ein Anstoß
zu neuen Gruppierungen. Es kam anscheinend auch zu Feindseligkeiten, in
die sich außerdem noch der Graf von Vaudemont mischte.
Hinzu entstand eine Entfremdung zwischen Herzog
Friedrich und dem Erzbischof von Trier. Es war in Trier zu Auseinandersetzungen
zwischen dem erwählten Bischof Heinrich und den Äbten Dietrich
von St. Matthias und Robert von St. Marien gekommen. Der Abt von St. Matthias
sah sich schließlich genötigt, seine Abtei zu verlassen. Er
wandte sich nach Ober-Lothringen in der Überlegung, Herzog Friedrich
werde ihm bei seinem Mißtrauen gegenüber dem Metzer Bischof,
der seinerseits auf die Hilfe des Trierer Erzbischofs bauen konnte, entsprechende
Unterstützung gewähren. Er täuschte sich darin nicht, Friedrich
verschaffte ihm eine Zuflucht, indem er ihm die Burg Sierck
an der Mosel zum Aufenthalt anwies. In diesen Zusammenhang gehört
es wahrscheinlich, dass Graf Heinrich von Zweibrücken, wie bereits
gesagt, seine Zustimmung dazu gab, dass Johann von Warsberg in das Vasallenverhältnis
zum oberlothringischen Herzog eintrat. Die Burg Warsberg konnte diesem
nämlich einen entsprechenden Rückhalt verschaffen, falls es zu
militärischen Auseinandersetzungen mit Trier kommen würde. Aktiv
hat der Herzog allerdings nicht in den Streit des Elekten mit den Abten
eingegriffen, obwohl der Papst ihn dazu aufforderte. Jedoch haben ihn diese
Fragen noch in anderen Punkten berührt. So trat er zusammen mit Graf
Heinrich von Luxemburg als Garant des Vergleichs auf, der zwischen dem
Elekten und Guyot von Montclair geschlossen wurde.
Nun kam in Rom das Verfahren gegen Philipp von Flörchingen im
September 1263 zum Abschluß. Papst Urban IV. erklärte seine
Wahl für ungültig. Die Verwaltung des Bistums Metz übertrug
er an den Dekan und den Kantor des Metzer Kapitels und teilte diese Entscheidung
den Vasallen und Ministerialen des Bistums, den Behörden der Stadt
Metz und dem Grafen von Bar mit. Dieser wurde dabei aufgefordert, dem Dekan
und dem Kantor mit Rat und Tat beizustehen. Philipps ehemaliger Gegner
Theobald war inzwischen gestorben. Zum neuen Bischof wurde in Rom Wilhelm
Trainel vorgesehen, der ein Vetter des Grafen von Bar war. Vielleicht dachte
man über diesen den oberlothringischen Herzog für den neuen Kandidaten
gewinnen zu können. Diese Hoffnung hat wohl nicht getäuscht,
denn offensichtlich durch Vermittlung des Grafen wurde zwischen Herzog
Friedrich und Wilhelm Trainel am 4. Januar 1264 ein Vertrag
in Aussicht genommen. Indessen war seine Sache dadurch noch keineswegs
gesichert.
Hier spielte nun die Entwicklung um die Grafschaft Namur hinein. Das
Haus COURTENAY, das den byzantinischen Kaiserthron besetzt hatte, wurde
im Jahre 1261 aus Konstantinopel vertrieben. Kaiser
Balduin II. kam als verarmter Mann nach dem Westen und suchte
sich durch Veräußerung seiner dortigen Ansprüche Geld zu
verschaffen. Die Rechte, die er auf die Grafschaft Namur zu besitzen glaubte,
verkaufte er an den Grafen Guy von Flandern. Namur war aber nun im Besitz
des Grafen Heinrich von Luxemburg, der sich energisch gegen diese Transaktion
wehrte. Obwohl er keinerlei Unterstützung erhielt, konnte er sich
gegen den flämischen Angriff behaupten, worauf ihm schließlich
im Juli 1263 ein Waffenstillstand zugestanden wurde. Die Spannungen blieben
indes bestehen, in sie wurde auch Bar auf der Seite Flanderns einbezogen,
vielleicht weil das Mißtrauen des Grafen von Bar gegenüber Ober-Lothringen,
das hinwiederum mit Luxemburg verbunden war, auf natürliche Weise
zu dieser Gruppierung führte. So verbanden sich im Februar 1264 Graf
Theobald von Bar und Graf Guy von Flandern, wobei sich ihr Bündnis
gegen den Herzog von Ober-Lothringen, den Grafen von Luxemburg und den
Bischof von Metz, wer es auch sein möge, richtete.
Bei dieser Entwicklung der Angelegenheiten hat Philipp von Flörchingen
seine Sache aufgegeben. Er begab sich nach Rom und verzichtete vor dem
Papst auf alle seine Ansprüche, worauf dieser im Februar 1264 Wilhelm
Trainel als Bischof von Metz bestätigte. Urban regelte dann noch die
Ausstattung Philipps mit einigen Gütern, beließ ihm den Titel
Bischof und ernannte ihn zu seinem Kaplan. Auch alle Regierungshandlungen
des Zurückgetretenen wurden dabei bestätigt. Auf das politische
Verhältnis im lothringischen Raum hat das keinen besonderen Einfluß
gehabt, die Spannungen zwischen dem Grafen von Bar und Herzog
Friedrich hielten weiter an. Es scheint damals zur Belagerung
der Burg Priny durch den Grafen gekommen zu sein, während der Herzog
das Gebiet von Bar verwüstete. Dabei hat der Graf von Luxemburg dem
Herzog aktive Unterstützung geleistet. Schließlich scheint der
Graf von Bar eingelenkt zu haben, und im Juli 1264 erfolgte in Metz eine
allgemeine Regelung der noch ausstehenden Angelegenheiten, wobei das Bistum
Metz in der Hauptsache alle restlichen Kosten zahlte. Am stärksten
gefestigt ging aus dem ganzen Geschehen der Graf von Bar hervor, während
der Herzog von Ober-Lothringen dabei verloren hatte.
In der Zeit des Bischofswechsels in Metz hatten die Herren Ludwig und
Heinrich von Lichtenberg versucht, das Gebiet des Klosters Neuweiler in
ihre Gewalt zu bringen. Sie hatten das Kloster besetzt und in der Nähe
eine Burg zu errichten begonnen, die dazu bestimmt war, die zum Schutz
der Mönche bestehende Burg Herrenstein, die dem Bistum Metz gehörte,
auszuschalten. Ihr Vorhaben hatten sie jedoch nicht sofort vollenden können,
und so hatte gegen sie der neue Bischof Philipp von Flörchingen Verbündete
gesammelt. Er erhielt Unterstützung von Herzog
Friedrich, vom Grafen von Bar und vom Grafen der Champagne.
Schon bald war ein starkes Heer gegen die Lichtenberger aufgerückt.
Diese hatten Bischof Walther von Straßburg um Hilfe gebeten. Dessen
Streitkräfte hatten nicht ausgereicht, und so hatte er sich an die
Stadt Straßburg um Zuzug gewandt. Hier gab man ihm indes eine Absage.
Er bat darauf den Erzbischof von Trier um Hilfe. Der Trierer erachtete
jedoch seine eigenen Streitkräfte für eine Auseinandersetzung
mit denen des Bischofs von Metz zu schwach und begann mit ihm zu verhandeln.
Infolgedessen war es nicht zu militärischen Aktionen, sondern zu allgemeinen
Friedensverhandlungen gekommen. Die Lichtenberger mußten dabei nachgeben,
auf ihre Befestigungen auf Metzer Bistumsgebiet bei Neuweiler verzichten
und Schadenersatz leisten. Die feindliche Haltung der Stadt Straßburg
hatte anschließend zu einer Fehde zwischen ihr und ihrem Bischof
geführt, in der dieser Unterstützung von den Lichtenbergern und
vom Erzbischof von Trier erhalten hatte, während den Straßburgern
von lothringischer Seite nicht geholfen wurde. Trotzdem hatte sich die
Stadt gegenüber dem Bischof und seinen Verbündeten behaupten
können.
In der Lichtenberger Fehde hatte der Graf von Luxemburg den Herzog
von Ober-Lothringen unterstützt, ohne jedoch den Frieden mit Bar zu
brechen. Damals war es ja sogar zu einem näheren Verständnis
zwischen beiden gekommen. Allerdings tauchte dann, wie wir sahen, im Gefolge
des Metzer Bistumsstreites wieder ein Gegensatz auf. Dadurch war man in
Luxemburg veranlaßt, im Streit um Namur mit Flandern etwas nachzugeben.
Es kam schließlich zu einer Annäherung, verschiedene Eheabsprachen
zwischen beiden Häusern sollten die Grundlage für einen Frieden
abgeben, in dem der Graf von Luxemburg zugunsten seiner Tochter Isabella,
die den Grafen von Flandern heiraten sollte, auf Namur verzichtete. Der
Graf von Flandern übernahm es darauf, einen Frieden zwischen den Häusern
LUXEMBURG und COURTENAY zu vermitteln. Durch das Luxemburger Nachgeben
gegenüber Flandern war dann erreicht, dass im Metzer Bistumsstreit
Bar keine flämische Hilfe erhielt.
In den Spannungen zwischen Bar und Luxemburg formierten sich jetzt
die Gruppen. Graf Heinrich von Grandpre übertrug alte Ansprüche
seiner Familie auf Luxemburg auf Graf Theobald von Bar. Weiterhin wurde
diesem Unterstützung von Graf Ludwig von Loon und Chiny versprochen.
Zu diesem Kreis gehörte auch Graf Wilhelm von Jülich, und ebenso
war bereits Bischof Wilhelm von Metz gewonnen worden. Schließlich
gelang am 9. Juli 1264 eine Verständigung mit dem Herzog von Ober-Lothringen.
Indes war dabei dessen Haltung noch nicht endgültig entschieden. Vielmehr
gelang es der Luxemburger Seite, im August 1264 ein eigenes Zusammengehen
mit Ober-Lothringen zu verstärken durch die Rückgabe von Burg
und Burgherrschaft Amance als Lehen an Herzog
Friedrich. In der Folge lassen sich denn auch von seiner Seite
Bemühungen gegen Bar feststellen. Er gewann am 3. Oktober 1264 den
Grafen Emicho von Leiningen zum Lehensmann, wobei allerdings von dessen
Verpflichtungen die Bischöfe von Metz und Straßburg und die
Gräfin Loretta von Saarbrücken ausgenommen wurden Der Bischof
von Metz jedoch als Parteigänger Bars wurde auf einer andern Seite
getroffen, denn Graf Rainald
von Blieskastel nahm die Herrschaft Püttlingen, die als Lehen
von Metz beansprucht wurde, am 4. August 1264 von seinem Neffen, Herzog
Friedrich, zu Lehen. Man muß diese Transaktion als gegen
den Bischof gerichtet betrachten. Der Vorgang besaß auch gleichzeitig
noch eine größere Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach
einem kinderlosen Tode Rainalds
und seiner Gemahlin Elisabeth sollten die älteste Schwester
Elisabeths und in der Reihenfolge des Alters gegebenenfalls auch die andern
Schwestern Blieskastel erhalten. Das weist doch darauf, dass ein leidlicher
Zustand des Zusammenlebens unter den Blieskasteler Erben erreicht worden
war. Für den Bischof von Metz ergaben sich also im Augenblick in der
Blieskasteler Frage keine Anknüpfungspunkte mehr für das Führen
einer gegen Ober-Lothringen gerichteten Politik.
In dieser ganzen Entwicklung unternahm der Graf von Luxemburg dann
noch einen entscheidenden Schritt, er sicherte sich die Unterstützung
des Grafen Theobald von der Champagne, indem er im April 1265 die Herrschaft
Ligny unter Mißachtung der Bindungen an Bar von ihm zu Lehen nahm.
Eine besondere Stütze für ihn war es, dass auf diesem Wege auch
Rainald von Bar, der Bruder des Grafen von Bar, auf die luxemburgische
Seite gebunden werden konnte. Rainald hielt sich durch seinen Bruder benachteiligt
und rechnete auf die Hilfe des Grafen von der Champagne. Im Jahre 1260
bereits war er dessen Vasall geworden und verpflichtete sich jetzt im April
1265, mit seinem Bruder kein Abkommen einzugehen ohne die vorherige Zustimmung
seines Lehensherrn. Die Bindung zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg
war nun sehr eng geworden, Herzog Friedrich
trat bezüglich Geldschulden des Grafen von Luxemburg an den Grafen
von der Champagne als Garant auf, ein Verhältnis, das auf Gegenseitigkeit
beruhte, denn auch der Luxemburger garantierte für Schulden des Lothringers.
Indessen hat gerade in dieser Zeit im Mai 1265 der Bischof von Toul die
Seite des Herzogs von Ober-Lothringen verlassen, er übertrug Stadt
und Bistum Toul dem ausschließlichen Schutz des Grafen von Bar.
Vorübergehend war dann allerdings das Einvernehmen zwischen Luxemburg
und Ober-Lothringen wieder gestört, und zwar über die Burg Montclair.
Der Herzog wollte von Isabella von Montclair die Hälfte der Burg und
der Burgherrschaft erwerben, wogegen offensichtlich Graf Heinrich von Luxemburg
Beschwerde einlegte. Am 25. Juli 1265 einigte man sich indes dahin, dass
bei einem eventuellen Erwerb der Hälfte der Burg durch den Herzog
die andere Hälfte an Luxemburg gehen sollte. Sollte die Transaktion
nicht durchgeführt werden, dann käme die Burg in den Besitz Gerhards
von Durbuy, des Bruders des Luxemburgers, und Walrams von Jülich,
des Vetters des Lothringers. Jedenfalls sollte Monteiair in einem eventuellen
Kriege zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg neutral bleiben.
Durch Bereinigung dieser Frage war dann gleichzeitig der Abschluß
eines Bündnisses zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg gegen den
Grafen von Bar möglich, das im Hinblick auf die drohende Auseinandersetzung
um Ligny zustande kam. Herzog Friedrich
suchte dann noch den Grafen Heinrich von Vaudemont von der Seite von Bar
abzuziehen. Heinrich war im Mai 1265 der Expedition Karls
von Anjou nach Neapel gefolgt, kehrte jedoch im November wieder
zurück. Es gelang jetzt Friedrich,
ihn zum Lehensmann zu gewinnen, wobei erklärt wurde, Vaudemont werde
von sich aus keinen Krieg gegen das Herzogtum beginnen. Die Lehensverpflichtungen
gegenüber Bar wurden indes nicht aufgegeben. Es gelang dann dem Grafen
von Bar im Mai 1266, mit Unterstützung des Grafen von Salm den Grafen
von Vaudemont wieder fest auf seine Seite zu binden.
Feindseligkeiten waren schon im Jahre 1264 durch Rainald von Bar und
Johann von Choiseul begonnen worden. Aber erst zu einem Zeitpunkt, da der
Graf von der Champagne in dem ihm gehörenden Königreich Navarra
abwesend war, setzte der Graf Rainald von Bar am 5. Juli 1266 mit dem Hauptangriff
ein und eroberte im 1. Anlauf die Herrschaft Ligny. Die Folge davon war
der Abschluß eines noch engeren Bündnisses zwischen Herzog
Friedrich und dem Grafen Heinrich von Luxemburg. Dieser neue
Vertrag gab vor allem dem Herzog Sicherheit bezüglich der Haltung
Luxemburgs gegenüber Bar. Der Luxemburger verpflichtete sich auf Lebenszeit,
niemals Bar irgendwelche Unterstützung gegen Ober-Lothringen zu gewähren.
Das Versprechen wurde noch auf den Fall ausgedehnt, dass der Graf von Bar
Herzog Friedrich angreifen könnte,
während dieser sich im Kriege mit Luxemburg befinde. Für diesen
Fall versprach Graf Heinrich, mit Friedrich
sofort Waffenstillstand zu schließen und ihm gegen Bar zu helfen.
Allerdings wurden beiderseits noch Ausnahmen zugestanden für des Grafen
von Luxemburgs Sohn Walram und des Herzogs Sohn Matthaeus, die für
ihre nicht von ihren Vätern gehenden Lehen dem Grafen von Bar helfen
durften.
Gleichzeitig mit dem Vorgehen von Bar erfolgte ein Angriff Ludwigs
von Loon auf luxemburgisches Gebiet, und wahrscheinlich ebenfalls zu diesem
Zeitpunkt erschien Bischof Wilhelm von Metz vor der lothringischen Burg
Priny und begann deren Belagerung. Der Graf von Luxemburg eilte darauf
den Lothringern zur Hilfe, vor allem wollte er den Bischof angreifen, ehe
dieser seine Vereinigung mit den Streitkräften von Bar vollziehen
konnte. Indessen kam ihm der Graf von Bar zuvor, so dass sich der Luxemburger
vor Preny dem vereinigten Heere seiner Gegner gegenüber sah, während
der oberlothringische Herzog noch nicht herangekommen war. In dem anschließenden
Gefecht am 14. September 1266 fiel der Luxemburger in die Gefangenschaft
des Grafen von Bar. Der Krieg ging indessen noch weiter, von luxemburgischer
Seite führten ihn die Söhne des Grafen, außerdem griff
auch zu Beginn des Jahres 1267 Graf Theobald von der Champagne nach seiner
Rückkehr aus Navarra ein .
Inzwischen hatte sich Papst Clemens IV., dem an der Organisation eines
Kreuzzuges gelegen war, im November 1266 an den französischen
König Ludwig IX. gewandt und ihn um Vermittlung eines Friedens
zwischen Bar und Luxemburg ersucht. Die Aufgabe war für den König
nicht so einfach, weil die Feindseligkeiten zwischen den Grafen von Bar
und Champagne eine verbissene Entwicklung nahmen. Der Graf von der Champagne
schlug ein Ersuchen des von Bar um Vermittlung durch den französischen
König oder den Bischof von Auxerre und den Herzog von Burgund aus.
Im März 1267 erfahren wir dann von ernstlichen Bemühungen von
luxemburgischer Seite um die Freilassung des Grafen Heinrich. Zu diesem
Zeitpunkt scheinen die Verhandlungen darüber schon weitgehend gediehen
gewesen zu sein, denn der Graf von der Champagne lieh damals eine größere
Geldsumme für die Freilassung des Luxemburgers an dessen Gemahlin,
wobei der Herzog von Ober-Lothringen Bürgschaft für die Rückzahlung
leistete. Der Herzog hat auf luxemburgische Bitten hin auch mit dem französischen
König über die ganze Angelegenheit verhandelt. Nicht lange danach
erhielt Graf Heinrich seine Freiheit. Er hat am 2. Mai 1267 sein Bündnis
mit dem oberlothringischen Herzog erneuert. Die allgemeinen Spannungen
scheinen damals noch stark gewesen zu sein, denn der Graf von Bar verpflichtete
sich Ludwig, den Sohn des Grafen von Chiny und Loon, in dieser Zeit zur
Hilfeleistung im Krieg gegen Luxemburg und Ober-Lothringen. Doch dürften
sich die offenen Feindseligkeiten mit Bar nicht erneuert haben, da eine
andere Entwicklung einsetzte.
Gleichzeitig läßt sich nämlich eine Verschiebung der
politischen Fronten erkennen. Nach Freilassung des Grafen von Luxemburg
waren der Bischof von Metz und der Graf von Bar in Streit geraten. Es ging
dabei um die Verteilung des Lösegeldes, das der Luxemburger gezahlt
hatte, wovon Bischof Wilhelm die Hälfte verlangte. Als der Graf das
verweigerte, schritt der Bischof zu Verwüstungen auf dem Gebiet von
Bar. Angesichts dessen näherte sich der Graf dem Herzog von Ober-Lothringen
und schloß mit ihm im Juli 1267 ein Bündnis gegen den Bischof,
wobei die Stadt Metz von den Feindseligkeiten ausgenommen sein sollte.
Allerdings wurden alle anderen Bündnisverpflichtungen der Vertragspartner
davon nicht berührt. Im August 1267 hat der Graf von Bar die Absprachen
noch eigens auf alle kirchlichen Einrichtungen erweitert, die sich unter
dem Schutz des Herzogs befanden. Dieser dachte damals aber noch an eine
Vermittlung des Streites, wofür von ihm und dem Metzer Bischof der
Graf von der Champagne angenommen wurde. Der Friede kam am 1. Februar 1268
zustande, die näheren Bestimmungen sollten noch durch eine Übereinkunft
ausgearbeitet werden, die jedoch beim Tode des Metzer Bischofs im Jahre
1269 noch nicht in Kraft war.
Indessen kam der französische König in seiner Vermittlung
zwischen Bar und Luxemburg nur langsam voran. Die Hauptverhandlungen wurden
im Oktober 1267 in Reims geführt. Dort verbürgte sich Graf Theobald
von der Champagne dafür, dass der Graf von Luxemburg den Spruch des
Königs anerkennen werde. Eine ähnliche Bürgschaft leistete
auch der Graf von Flandern. Ebenso erklärte der Herzog von Ober-Lothringen
auf Bitten des Grafen von Luxemburg selbst, er werde diesen nicht mehr
unterstützen, wenn er den Schiedsspruch König
Ludwigs nicht annehmen werde. Die weiteren Verhandlungen gestalteten
sich sehr umständlich, wie aus den uns erhaltenen Eingaben der Beteiligten
an den französischen König zu ersehen ist.
Ludwig IX. fällte im September
1268 seinen Schiedsspruch, bei dem der Graf von Luxemburg recht gut abschnitt.
Alle Lehensregelungen, die um die Herrschaft Ligny mit dem Grafen von der
Champagne getroffen worden waren, wurden aufgehoben. Der Zustand wurde
auf den Heiratsvertrag des Grafen Heinrich aus dem Jahre 1231 zurückgeführt,
als seine Gemahlin Margarethe, die Tochter des Grafen Heinrich von Bar,
Ligny als Heiratsgut erhalten hatte unter der Bedingung, dass das Gebiet
an niemand, außer an Mitglieder des Hauses BAR aufgetragen werden
dürfe. Insofern hatte im Schiedsspruch Ludwigs
IX. der Standpunkt des Grafen von Bar gesiegt. Dagegen wurde
die weitere Regelung, die im Jahre 1262 zwischen Luxemburg und Bar getroffen
worden war, in Frage gestellt. Damals war der Graf von Bar für Ligny
der Lehensmann des Luxemburgers geworden und hatte das Gebiet dann als
Afterlehen an Walram, den 2. Sohn des Luxemburgers, übertragen. Der
Weiterbestand dieser Regelung wurde im Schiedsspruch des französischen
Königs von der Entscheidung Walrams selbst für oder gegen eine
Lehensabhängigkeit von Bar abhängig gemacht.
Hier lag ein entscheidender Punkt für den ganzen Schiedsspruch,
ein Punkt, um den es anscheinend verschiedene Deutungen gegeben hat. Deshalb
hat König Ludwig in einer eigenen
Erklärung vom November 1268 nochmals klargestellt, die Lehensabhängigkeit
Walrams hänge allein von dessen Willensäußerung ab, und
der Graf von Bar sei gehalten, ihn gegebenenfalls aus dem Lehensverhältnis
zu lösen. Diese Lösung hat der Graf sofort vollzogen. Die Bestimmung
richtete sich im Grunde genommen gegen ihn. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass schon zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs bekannt war, Walram neige auf
die Seite des Grafen von der Champagne, dessen Lehensmann er im Januar
1271 geworden ist, so dass doch im Schiedsspruch Ludwigs
IX. eine Begünstigung des Grafen von der Champagne liegen
könnte. Sehr wahrscheinlich war die 2. Erklärung des französischen
Königs durch Widerstand des Grafen von Bar bedingt, denn im gleichen
Monat November 1270, in dem sie erlassen wurde, gab der Graf bekannt, alle
Abmachungen bezüglich Lignys seien nichtig und Walram sei nicht mehr
sein Lehensmann. Im Jahre 1270 hat auch Graf Heinrich von Luxemburg engere
Lehensbande zur Champagne geschlossen. Gegenüber dem Grafen von Bar
wurde der Luxemburger im Schiedsspruch des französischen Königs
lediglich zu einer finanziellen Entschädigung verpflichtet. Im September
1274 hat sich Walram übrigens für Ligny wieder für eine
Lehensabhängigkeit von Bar entschieden. Der Inhalt der von ihm darüber
ausgestellten Urkunde läßt eine Wiederherstellung des alten
Zustandes von 1262 erkennen, so dass der Graf von Bar seinerseits für
Ligny jetzt wieder von Luxemburg lehensabhängig war.
Das Mißtrauen zwischen den Grafen von Luxemburg und von Bar hielt
indessen an. Graf Heinrich hatte sich bereits im Jahre 1266 zum Kreuzzug
verpflichtet und befürchtete nun wohl für die Zeit seiner Abwesenheit
irgendwelche Aktionen von seiten des Grafen von Bar. Offensichtlich hielt
er den Schutz, den die Kirche den Kreuzfahrern gewährte, nicht für
ausreichend, um die Sicherheit seiner zurückbleibenden Söhne
Heinrich und Walram zu gewährleisten. Ein neuerliches Zusammengehen
mit dem Herzog von Ober-Lothringen schien deshalb wünschenswert. Diesem
wurde eine Schadloshaltung für die Verluste während des letzten
Krieges zugesichert, während er seinerseits zusagte, die in seinem
Besitz befindlichen Bürgschaftsbriefe zurückzugeben. Gleichzeitig
schloß der Herzog mit den beiden Söhnen des Grafen einen Bündnisvertrag
gegen den Grafen Theobald von Bar, in dem er versprach, Luxemburg zu helfen,
wenn es die Not erfordere. Beide Seiten verpflichteten sich außerdem,
sich nicht mit der Stadt Metz oder dem Bischof von Metz gegeneinander zu
verbünden. Jedoch besorgte sich Graf Heinrich noch eine besondere
Sicherheit, um durch dieses Bündnis seiner Söhne nicht Gefahr
zu laufen, eventuell den Schutz der Kirche zu verlieren, der ihm als Kreuzfahrer
zustand. Der Herzog versicherte nämlich in einer eigenen Urkunde,
Heinrichs Söhne seien erst nach der Rückkehr des Vaters vom Kreuzzuge
zur Bündnishilfe an Ober-Lothringen verpflichtet.
Die Zusage zur Bündnishilfe galt also zunächst nur einseitig
für den Herzog, falls Luxemburg von Bar angegriffen werden sollte.
Graf Heinrich hat sich dann noch verbunden, die Absprachen für den
Fall des Todes Herzog Friedrichs auch
auf dessen Sohn und Nachfolger Theobald auszudehnen. Auf der andern Seite
erhielt jetzt Friedrich die Verfügung über die Burg Montclair.
Außerdem wurde ihm Sicherheit gegeben, das für ihn wichtige
Diedenhofen werde nur mit seiner und seiner Nachkommen Einverständnis
von Luxemburg verkauft werden, eine Verpflichtung, die dann Friedrich
seinerseits für Longwy einging. Im gleichen Jahr 1269 konnte dann
der Herzog seine Stellung im Osten seines Gebietes weiter ausbauen. Der
ehedem im Jahre 1261 vom Grafen von Zweibrücken getätigte Kauf
der Schwarzenburg wurde erweitert, es kamen noch Lockweiler und die Hälfte
der Burg Liebenberg bei St. Wendel hinzu, und schließlich gaben die
ZWEIBRÜCKER auch die Burg Mörsberg im Raum von Chateau-Salins
an den Herzog.
Noch ehe Graf Heinrich von Luxemburg vom Kreuzzug zurückgekehrt
war, hatte sich die Politik seiner Söhne geändert. Die Gründe
hierfür sind nicht zu erkennen, man kann lediglich Vermutungen aus
einigen Tatsachen erschließen. In dieser Zeit haben nämlich
die Luxemburger ihre Herrschaft kräftig ausgedehnt, indem sie die
Lehensabhängigkeit des Hauses VIANDEN von ihnen entsprechend nutzten.
In der Eifel traf das im Raum von Dollendorf und Blankenheim auf oberlothringische
Interessen, es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass Herzog
Friedrich überhaupt die Lehensabhängigkeit Viandens
von Luxemburg nicht genehm war. Das klingt an in einer Urkunde Heinrichs
von Schönecken und Friedrichs von Neuerburg von Ende 1270 mit Versprechungen
an die Gräfin von Luxemburg und deren Söhne, in der die beiden
Aussteller in ziemlich energischen Worten die Luxemburger zur Hilfe gegen
den Herzog auffordern. Dieser besaß in den Auseinandersetzungen als
Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen Tochter
der Blieskasteler Adelheid aus deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg verheiratet
war und demgemäß sein Vetter und ein Neffe von Graf
Rainald von Blieskastel war. Gerlach konnte so auch künftig
in der Blieskasteler Frage eine Rolle spielen.
Inzwischen hatten sich seit Frühjahr 1270 die Beziehungen Luxemburgs
zu Bar zu normalisieren begonnen. Die luxemburgischen Schulden aus dem
letzten Kriege waren weitgehend abgetragen, und man hatte weitere Fragen
über die gegenseitigem Rechte geregelt. So kam es zu Beginn des Jahres
1271 zu einem Bündnis der Luxemburger Brüder mit Graf Theobald
von Bar gegen Herzog Friedrich, wobei
der jüngere Heinrich versprach, auch seinen Vater nach dessen Rückkehr
vom Kreuzzuge für dieses Bündnis zu gewinnen. Von Bedeutung ist
dabei, dass die Luxemburger und der Graf von Bar sich verpflichteten, kein
Bündnis mit dem erwählten Bischof Lorenz von Metz einzugehen,
denn hier spielt eine Angelegenheit hinein, die bald neue politische Gruppierungen
verursachen sollte. Gleichzeitig kamen der Bischof von Metz und Herzog
Friedrich zur Regelung der zwischen ihnen schwebenden Streitfragen.
Auf der andern Seite festigte sich jetzt der luxemburgische Einfluß
auf Vianden, denn der dortige Graf Philipp erklärte sich am 17. Februar
1271 zum luxemburgischen Lehensmann. Auch am Rhein, an der Mosel und in
der Eifel erweiterte sich die luxemburgische Stellung.
Graf Heinrich von Luxemburg hat sich bei seiner Rückkehr vom Kreuzzuge
der Politik seiner Söhne angeschlossen und einen entsprechenden Vertrag
mit dem Grafen von Bar geschlossen. Anscheinend ist es dann zu Kämpfen
gekommen, denn am 24. Juni 1271 gewährten Herzog
Friedrich und sein Verbündeter Gerlach von Dollendorf den
Verbündeten von Luxemburg-Vianden einen Waffenstillstand. Es setzten
anschließend offensichtlich eifrige Verhandlungen ein. Nachdem nämlich
der 1. Waffenstillstand, der am 8. September 1271 ablaufen sollte, am 4.
September bis Allerheiligen verlängert worden war, wurde er bereits
am 7. September nochmals auf 2. Februar des folgenden Jahres ausgedehnt
und am 31. Dezember 1271 bereits wieder bis zur Osteroktav.
Es ist möglich, dass diese ständigen Verlängerungen
bedingt waren durch Gegensätze, die seit dem Jahre 1269 bei der Bischofswahl
für Toul zwischen Ober-Lothringen und Bar auftraten, und durch einen
andern politischen Faktor, der sich hier und da bereits andeutend geltend
gemacht hatte, jetzt aber stärker in den Vordergrund trat. das Verhalten
des Bischofs von Metz. Ehedem hatte Bischof Wilhelm von Metz im Jahre 1267
bei der Regelung seines Streites mit dem Grafen von Bar bedeutende finanzielle
Verpflichtungen gegenüber diesem und Herzog Friedrich eingehen müssen.
Diese Verpflichtungen hatte er nicht einhalten können. Sein Nachfolger
Lorenz hatte zunächst versprochen, die Schulden auszugleichen. Der
Graf von Bar und Herzog Friedrich hatten
sich inzwischen bereits der dem Bistum gehörenden Burg Conde-sur-Moselle
als Pfand bemächtigt, die sich nachweislich seit dem Jahre 1266 in
ihrem Besitz befand. Durch einen Vertrag vom 27. Januar 1271 wurde dann
bestimmt, dass Bischof Lorenz an Herzog Friedrich
innerhalb der nächsten 3 Jahre die Summe von 8.000 Pfund zu zahlen
habe, wogegen nach Erhalt des Geldes dieser das von ihm besetzte Bistumsgebiet
räumen sollte. Vermutlich ist eine ähnliche Regelung auch mit
dem Grafen von Bar erfolgt.
Indessen war es Bischof Lorenz nicht möglich, all diese Zusagen
zu erfüllen. So kam es schon sehr bald zu neuen Feindseligkeiten,
wobei der Bischof zunächst im Jahre 1271 einige Erfolge verbuchen
konnte, indem er Conde und Conflans eroberte. Für diese Auseinandersetzungen
suchte er sich auch Bundesgenossen zu sichern und wandte sich an die Lichtenberger,
die ihm Hilfe zusagten. Sie besaßen nämlich ein Interesse daran,
die Macht des Herzogs von Ober-Lothringen nicht allzu groß werden
zu lassen. Im Jahre 1272 fanden sich Konrad von Lichtenberg, Kantor in
Straßburg, und sein Bruder Friedrich, Kanonikus in Metz, beim Heere
des Bischofs in Marsal ein. Kurz darauf konnte Herzog
Friedrich einen Vorstoß unternehmen und wahrscheinlich
bei Hattigny am 25. September 1272 den Metzer Bischof und die Lichtenberger
gefangen nehmen. Die Gefangenen dieses Gefechtes wurden unter Herzog
Friedrich und Graf Theobald aufgeteilt, der Bischof von Metz
wurde dem Grafen zugesprochen, die Lichtenberger Brüder und ihre Gefolgsleute
dem Herzog. Die Lichtenberger fanden jetzt Hilfe beim Grafen Heinrich von
Zweibrücken, der sich für sie verbürgte und ihnen im Januar
1273 eine vorläufige Freilassung besorgte. Konrad von Lichtenberg
scheint schon bald darauf seine endgültige Freilassung erhalten zu
haben, mußte dazu aber am 16. Februar 1273 ein bedeutsames politisches
Zugeständnis machen. Da er Aussicht besaß, in Straßburg
zum Bischof erhoben zu werden, gab er das Versprechen ab, in diesem Falle
sich jederzeit mit dem Herzog gegen jedermann zu verbinden. Eine ganze
Reihe von Herren aus dem lothringischen Raum traten als Garanten dieses
Versprechens auf, darunter Erzbischof Heinrich von Trier und die Grafen
von Leiningen, Zweibrücken und Lützelstein. Vermutlich nach der
Einigung mit den Lichtenbergern war Herzog Friedrich
zum allgemeinen Frieden geneigt, wobei er nicht mehr auf die
Belange des Grafen von Bar achtete. Er nahm deshalb Verbindung mit dem
Bischof von Metz auf, der aus der Gefangenschaft hatte entkommen können.
Durch ihn wurde er am 24. Februar 1273 von dem gegenüber dem Grafen
von Bar geleisteten Eide gelöst.
Zur endgültigen Regelung der Angelegenheiten wurde noch Papst
Gregor X. bemüht, als er im April 1274 das Konzil in Lyon eröffnete.
Hier erschienen der inzwischen zum Bischof von Straßburg gewählte
Konrad von Lichtenberg und sein früherer Verbündeter, Bischof
Lorenz von Metz. Auch der Graf von Bar war anwesend. Der Papst hatte sich
schon einige Zeit zuvor an König RUDOLF gewandt
und ihn gemahnt, die Kirche von Metz zu schützen. Der König dürfte
auch entsprechende Mahnungen an deren Feinde gerichtet haben. Durch Vermittlung
des Papstes kam am 7. Juni 1274 ein Abkommen zwischen Bischof Konrad von
Straßburg und Herzog Friedrich
zustande. Der Herzog war offensichtlich zu einem gewissen Nachgeben bereit,
weil er inzwischen zum Grafen von Bar in Gegensatz geraten war. So wurden
die ursprünglich vom Bischof eingegangenen Verpflichtungen etwas gemildert,
er war nur noch strikte gehalten, dem Bischof von Metz, mit dem noch kein
Friede bestand, keine Hilfe gegen den Herzog zu leisten. Seine Lichtenberger
Verwandten durfte er bei eventuellen Streitigkeiten gegen den Herzog unterstützen,
solange sie sich an den Rechtsweg hielten, beim Trierer Erzbischof ist
ihm das für eigentlich Trierer Angelegenheiten ohne Einschränkung
gestattet. Wichtiger war es wohl im Augenblick für den Herzog, dass
der Bischof ihm Hilfe gegen den Grafen von Bar versprechen mußte.
Wenig später am 27. Juni 1274 hat König
RUDOLF in Hagenau die zwischen beiden geschlossenen Abmachungen
bestätigt und auch die in Gefangenschaft geratenen Straßburger
Bürger darin einbezogen. Mit dem Bischof von Metz schloß der
Herzog am 20. Juni 1274 Frieden, wobei keine besonderen Veränderungen
eingetreten sind. Wegen der Gefangenschaft des Bischofs war der Herzog
exkommuniziert worden. Er wurde auch wahrscheinlich im Juni 1274 aus dieser
Exkommunikation gelöst gegen das Gelöbnis, nicht gegen diejenigen
vorzugehen, die dem Bischof ehedem zur Flucht verholfen hatten. Mit der
Überwachung über die Zusagen des Herzogs wurden der Abt von St.
Mihiel und der Offizial des Bistums Verdun beauftragt. Der endgültige
Vertrag zwischen Bischof und Herzog wurde in Lyon am 7. Dezember 1274 abgeschlossen.
Den Frieden zwischen dem Grafen von Bar und dem Bischof hat der Papst am
8. August 1274 zustande gebracht.
Wie schon angedeutet, hatten sich inzwischen die Fronten wiederum geändert,
Ober-Lothringen war erneut zum Gegner von Bar geworden. Im April 1274 hatte
Herzog Friedrich mit Erzbischof Heinrich
von Trier ein Bündnis gegen den Grafen Theobald von Bar geschlossen.
Beide Vertragsschließende einigten sich dabei über die Burg
Montelair, die endgültig als Trierisches Lehen an den Herzog kommen
sollte, sobald er die Rechte erworben haben würde, die die Frau von
Montclair bzw. deren Erben noch an der Burg besaßen. Diese Rechte
wurden ihm am 8. Oktober 1277 vom Grafen von Luxemburg übertragen,
die von Trier waren ihm schon beim Vertragsschluß im August gewährt
worden. Indes war es mit Bar nicht zu einem Kriege gekommen, vielmehr wurde
am 8. Juli 1274 in Lyon auch zwischen Herzog Friedrich
und Graf Theobald Friede geschlossen. Beide unterwarfen sich dem Schiedsspruch
der Herren von Salins und Montfaucon.
Für Ober-Lothringen war somit im Sommer 1274 ein Friedenszustand
eingetreten. Auch mit der deutschen Reichsgewalt befanden sich die Verhältnisse
in einem durchaus guten Zustand. Mit dem seit dem Jahre 1273 in Deutschland
erhobenen König RUDOLF von Habsburg
war Herzog Friedrich verwandt. Bei
der Zusammenkunft des Königs mit dem Papst in Lausanne im Oktober
des Jahres 1275 war der Herzog zugegen und hat sich zum Kreuzzug verpflichtet.
Indes ist dieser allgemeine Friedenszustand doch nicht von allzulanger
Dauer gewesen. Neue Verwicklungen entstanden für das Herzogtum Ober-Lothringen
mit dem Bistum Metz, sie standen in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft
Blieskastel. Dort starb im Jahre 1273 die Gräfin Elisabeth und etwa
ein Jahr später auch ihr Gemahl Rainald.
Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer Schwester
Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang ihm offensichtlich
auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn im April 1275 belehnte
er Tilman und Nikolaus von Hagen mit 2 Dörfern, wofür diese sich
zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten. Ob er auch Blieskastel
in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich nicht ersehen, dürfte
aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit unter die gesamten Erbberechtigten.
Zu ihnen gehörten noch die mit Gerlach von Limburg verheiratete Imagina,
Mathilde mit Friedrich von Blankenheim, Gottfried von Arnsberg als Gemahl
der bereits verstorbenen Adelheid, und Kunigunde mit dem Grafen Engelbert
von der Mark. Da Engelbert schon bald darauf in diesem Zusammenhang nicht
mehr genannt wird, scheint er mit seinen Ansprüchen ausgeschieden
zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester, der Gemahlin Egenolfs von
Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn, Ulrich von Rappoltstein,
am 12. September 1274 an den Grafen
Rainald verkauft worden, es wurde demnach von Herzog
Friedrich beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen
Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg
wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog
Friedrichs stellte. Das geschah im April 1275, als er in Gegenwart
König RUDOLFS unter dessen Bestätigung
den Herzog zu seinem Stellvertreter ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid,
die mit Gerlach von Dollendorf verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai
1274, noch zu Lebzeiten des Grafen Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche,
die ihnen in Püttlingen zufallen könnten, zugunsten Herzog
Friedrichs verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in der Blieskasteler
Erbfrage am 4. April 1275 mit dem Grafen Heinrich von Zweibrücken,
der sich der ganzen Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen. Danach trat
der Herzog für eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen unter
die 5 verbliebenen Berechtigten ein. Der Text läßt erkennen,
dass der Graf von Salm damit nicht einverstanden war, aus einer Erklärung
vom Oktober 1275 geht zudem hervor, dass er dem Herzog ein Fünftel
des Erbes nicht zubilligen wollte. Der Graf von Zweibrücken wollte
nun einen Tag bestimmen, auf dem über die Teilung verfügt werden
sollte. Sollte der Graf von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben, dann
wollte der Graf von Zweibrücken Herzog Friedrich
aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen wurden
die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die bei
Nichterfüllung der Zusagen des ZWEIBRÜCKERS den Herzog gegen
diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes der Graf von
Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai 1275 mit Unterstützung
der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim und des Wildgrafen Emicho eine
Versammlung der Erben zustande, in der sich die Grafen von Salm und Arnsberg
und die Herren von Limburg und Blankenheim gegenseitig verpflichteten,
ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben zu verkaufen. Indessen fühlte
sich der Graf von Zweibrücken jetzt offensichtlich unsicher. Er suchte
eine Stütze am Bischof von Metz zu finden und erklärte sich am
6. Juli 1275 in sehr verbindlichen Formen zu dessen ligischem Vasallen
vor allen andern, den Kaiser ausgenommen. Da die Urkunde auch das Siegel
des Grafen von Salm trägt, war zu diesem Zeitpunkt der Übergang
des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei vollzogen. Der Bischof
von Metz seinerseits verstärkte jetzt seine Stellung gegenüber
Herzog Friedrich, vor allem regelte
er Meinungsverschiedenheiten mit Jakob von Warsberg und band ihn fester
an das Bistum, weil er im Kampf gegen den Herzog eine beachtliche Stütze
darstellen konnte. Herzog Friedrich hatte dagegen im Juli 1275 den Grafen
Simon IV. von Saarbrücken zum Verbündeten gewonnen.
Der Graf von Saarbrücken war an sich ein Vasall des Bischofs von
Metz, in diesem Vasallenverhältnis bestanden jedoch seit dem Jahre
1271 einige Schwierigkeiten. Ehedem war im Jahre 1234 mit Graf Simon III.
die männliche Linie in Saarbrücken ausgestorben. Der Graf war
zuvor im Jahre 1227 mit Bischof Johann von Metz einen Vertrag eingegangen,
wonach die Grafschaft als Metzer Lehen an seine älteste Tochter Loretta
und nach ihrem eventuellen Tode an die 2. Tochter Mathilde übergehen
sollte. Im Jahre 1271 war dann tatsächlich die Grafschaft an Mathilde
gefallen. Aber der jetzige Bischof Lorenz von Metz erhob Einspruch dagegen,
indem er behauptete, für die Metzer Lehen gelte die weibliche Erbfolge
nicht, die Grafschaft Saarbrücken sei also durch das Fehlen eines
männlichen Erben an das Bistum Metz zurückgefallen. Die Gräfin
Mathilde wollte er offensichtlich nicht zur Huldigung zulassen. Auf Aufforderung
des Bischofs hin verhängte darauf zu Ende des Jahres 1271 der Dekan
von St. Arnuat über die Gräfin die Exkommunikation und über
die Grafschaft das Interdikt. Mathilde stand damals bereits in guten Beziehungen
zu Herzog Friedrich, von dem sie einige
Lehen hielt, und von dem sie Unterstützung erwarten konnte, da er
sich ja mit dem Metzer Bischof in Streit befand. Die Auseinandersetzung
um die Saarbrücker Erbfolge zog sich indessen hin und war auch bei
Mathildes Tode noch nicht geregelt. Ihr Sohn Simon IV. war dadurch zu seinem
Bündnis mit Herzog Friedrich veranlaßt,
durch das er sich wohl eine Anerkennung seiner Erbrechte auf Saarbrücken
erhoffte.
In der Blieskasteler Erbfrage ging der Bischof von Metz jetzt von der
ehedem im Jahre 1226 getroffenen Regelung ab, er erklärte im Oktober
1275, die Grafschaft Blieskastel sei mangels eines männlichen Erben
an das Bistum heimgefallen. Auf dieser Grundlage verhandelte er mit dem
Grafen von Salm, der sich zunächst grundsätzlich verpflichtete,
keinerlei Ansprüche des Herzogs von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen.
Er wiederum war der Meinung, der Bischof solle Blieskastel entweder als
Lehen an die Erben der 5 Schwestern geben, von denen eine seine Gemahlin
sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung traf
der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten Sohn des Grafen
als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel des Blieskasteler
Lehens zu, die andern 4 Fünftel behielt er zunächst für
sich. Sollte aber zu Recht erwiesen werden, dass die Grafschaft heimgefallen
sei, dann sollte der Sohn des Grafen die Hälfte erhalten, über
die andere Hälfte wären noch Regelungen mit den übrigen
Erben anzustreben. Der Graf von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen
aus der Lehensabhängigkeit des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen
und es wieder von Metz zu Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die
Spannungen zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich,
wobei der Bischof wiederum die Unterstützung Bischof Konrads von Straßburg
erhielt. Diesem ging es dabei um den Besitz von Reichshofen im Elsaß,
das seit dem Jahre 1232 von Herzog
Matthaeus II. von Ober-Lothringen dem Straßburger Bischof
als Lehen aufgetragen worden war, wobei die Burg in seinem Besitz geblieben
war. Es lag in der Zielsetzung Bischof Konrads, Reichshofen aus dem oberlothringischen
Lehensverband zu lösen.
Über Kriegshandlungen wird uns aus dem Jahre 1276 von einer Niederlage
Herzog Friedrichs gegenüber dem
Grafen von Zweibrücken auf der Wattweiler Höhe berichtet. Es
ist also auffallend, dass die ersten Gefechte mit dem Grafen von Zweibrücken
stattfanden, der an sich mit der Erbfrage in Blieskastel nichts zu tun
hatte. Darin kommt wohl zum Ausdruck, dass die gesamte Frage sich jetzt
zu einem Gegensatz entwickelt hatte zwischen Herzog
Friedrich und Bischof Lorenz von Metz, als dessen ligischer
Vasall der Graf von Zweibrücken eingreifen mußte. Möglicherweise
hängt es mit dieser Niederlage Friedrichs
zusammen, dass er wieder Anschluß an König
RUDOLF suchte. Im Mai 1276 weilte er beim Grafen von Pfirt,
wo auch der König anwesend war, und Ende Juni finden wir ihn wiederum
in Hagenau am Hofe.
Auch nach anderer Seite hin hielt Friedrich
nach Verbündeten Ausschau. Im August 1276 regelte er seine
Verhältnisse zum Hause VAUDEMONT, und im Januar 1277 versprach der
dortige Graf Heinrich mit seinen 3 Söhnen, dem Herzog gegen Metz zu
helfen. Der Stadt Longwy gewährte er im November 1276 einen Freiheitsbrief
gegen entsprechende militärische Hilfsverpflichtungen. Im Januar 1277
erklärte er, sich in dem Streit mit Metz dem Urteil des Grafen von
Luxemburg unterwerfen zu wollen. Gleichzeitig gewann er den Luxemburger
stärker für sich indem er auf alle Ansprüche auf die Grafschaft
Vianden verzichtete. Anscheinend jedoch machte der Bischof zu der Vermittlung
des Grafen von Luxemburg Schwierigkeiten, denn der Herzog gestand ihm zu,
in der Streitsache das Urteil Heinrichs von Blankenberg anzurufen. Sollte
er das nicht tun, dann sollte auch die Aktion des Grafen von Luxemburg
erloschen sein. Einen Erfolg hatte das Ganze nicht. Im Mai 1277 fand ein
Gefecht bei Mörsberg statt, bei dem dieses Mal der Metzer und der
Straßburger Bischof zusammenwirkten. Das Treffen verlief zu Ungunsten
Herzog Friedrichs. Vielleicht hat als
Folge davon der Graf von Saarbrücken sich am 2. Juli 1277 mit dem
Bischof von Metz geeinigt, dem er die Huldigung für seine Grafschaft
leisten konnte.
Indessen hat sich Graf Heinrich von Luxemburg beim Grafen Theobald
von Bar für Herzog Friedrich verwandt
und von ihm das Versprechen erhalten, dem Bischof von Metz in dessen Krieg
gegen Ober-Lothringen nicht über dasjenige hinaus zu helfen, wozu
er als Metzer Lehensmann verpflichtet war. Zur gleichen Zeit begann sich
die Situation zu ändern. An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach
die Erben ihre Rechte an Blieskastel nur unter sich veräußern
sollten, hatte sich Gerhard von Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte
unter Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche
auf Blieskastel, darunter Püttlingen und die Schaumburg an Herzog
Friedrich. Dieser hatte zuvor bereits im Mai 1277 die Ansprüche
Gerlachs von Dollendorf auf Püttlingen aufgekauft. Soviel ersichtlich
ist, besetzte er sofort die Schaumburg. Der Kaufakt wurde nicht allgemein
anerkannt, weil die Lehensherrlichkeit des Grafen von Luxemburg über
die verkauften Gebiete bestritten war. Der Vorgang wurde auch offensichtlich
sofort von der Gegenseite angefochten, denn der Herzog erklärte am
8. Juni 1277, er werde sich bezüglich der Schaumburg dem Schiedsspruch
der Herren von Warsberg und Sterpenich fügen, oder dem des Herrn von
Durbuy, falls die beiden sich nicht einigen könnten.
Offensichtlich suchte man nun die gesamte Streitsache auf eine schiedsrichterliche
Basis zu bringen. Am 13. Juli 1277 übertrugen der Bischof von Metz
und Heinrich von Blankenberg ihre Differenzen einem Schiedsgericht. Am
16. Juli kam man überein, Gobert von Apremont und dem Bischof von
Langres einen Spruch über den Streit zwischen dem Bischof und Herzog
Friedrich zu übertragen, wobei von seiten des letzteren
Graf Heinrich von Luxemburg und sein gleichnamiger Sohn als Garanten auftraten,
indem sie dem Bischof erklärten, sie würden den Herzog nicht
mehr unterstützen, wenn er sich nicht an den zu erwartenden Schiedsspruch
halten werde. Allerdings traf dieser auch anders geartete Vorbereitungen.
Er gewann sich den Grafen von Bar zum Verbündeten gegen den Bischof
von Metz, dem Grafen von Luxemburg gegenüber versprach er, ihm für
die Schaumburg ein gleichwertiges Lehen zu überlassen und erklärte
außerdem, er würde sich gegenüber den Ansprüchen des
Grafen von Salm auf die Schaumburg dem Urteil des Grafen von Luxemburg
unterwerfen. Demgegenüber suchte die Gegenpartei im August 1277 die
Schaumburg zurückzugewinnen, es waren dabei hauptsächlich der
Bischof von Straßburg und der Trierer Erzbischof beteiligt.
Der Versuch scheiterte aber offensichtlich. Darauf bekundeten die beiden
Bischöfe, in ihrer Gegenwart sei von einer Reihe von Zeugen, darunter
auch Burgmannen von Schaumberg, erklärt worden, die Burg sei ein Lehen
des Bistums Verdun. Auch der Abt von Tholey, der offensichtlich für
seine eigene Stellung besorgt war, bezeugte, seine Abtei gehöre zu
Verdun. Dadurch sollte wohl der vom Grafen von Luxemburg gebilligte Kaufvertrag
des Herrn von Blankenheim ungültig gemacht werden.
Man beschritt nun aber doch den Weg zu Verhandlungen. Zu Deneuvre kam
es zu einer uns nicht näher bekannten vorläufigen Abmachung zwischen
Herzog Friedrich einerseits und Erzbischof Heinrich von Trier und den Bischöfen
von Metz und Straßburg, sowie den Grafen von Zweibrücken und
Salm andererseits, wobei unter Stellungnahme König
RUDOLFS der Mainzer Propst Friedrich von Leiningen und Rainald
von Hanau zu Vermittlern bestellt wurden. Kurz darauf wurde zwischen Herzog
Friedrich und dem Erzbischof ein fester Friede geschlossen.
In der 2. Hälfte des August 1277 erschienen dann die Bevollmächtigten
König RUDOLFS im Lager vor der
Schaumburg und verkündeten ihren Schiedsspruch. Eine Entscheidung
über die Burg selbst wurde indes noch nicht gefällt. Sie sollte
von Herzog Friedrich den Grafen Friedrich
von Leiningen und Heinrich von Zweibrücken übergeben werden,
bis die Streitigkeiten zwischen ihm und dem Grafen von Saim wegen der Burg
geregelt sein würden, wofür ein Termin im September in Aussicht
genommen wurde. Auch die Streitigkeiten zwischen dem Herzog und dem Grafen
von Zweibrücken wurden noch nicht geordnet, sondern einem eigenen
Schiedsgericht übertragen. Das Ganze sollte bis zum 11. November 1277
abgeschlossen sein.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich lieferte
die Schaumburg nicht aus. Er begann vielmehr mit neuen Zurüstungen.
Im Oktober 1277 ist ein engeres Zusammengehen mit dem Hause LUXEMBURG festzustellen.
Neben der schon erwähnten Übergabe des Lehens der Burg Montclair
durch den Grafen von Luxemburg trat Herzog Friedrich
seinerseits dem Grafen die Lehensherrlichkeit über Buzy ab, und eine
Reihe von finanziellen Fragen wurde geregelt. Im Januar 1278 schloß
Friedrich mit Heinrich von Bar, dem älteren Sohn des dortigen Grafen
Theobald, ein Bündnis wiederum gegen die Bischöfe von Metz und
Straßburg und den Grafen von Zweibrücken. Gleichzeitig verpflichtete
sich des Herzogs Sohn Theobald, dem Grafen von Bar gegen den Bischof von
Metz und die Grafen von Chiny und Vaudemont zu helfen. Der Graf von Bar
seinerseits gab das Versprechen ab, sich nicht mit den Bischöfen von
Metz und Straßburg und dem Grafen Heinrich von Zweibrücken gegen
den Herzog zu verbünden. Sollte er jedoch wegen seines Lehensverhältnisses
zum Bistum Metz dem Bischof Hilfe leisten müssen, dann werde er auch
dem Herzog wegen seiner lothringischen Lehen helfen. Dieser seinerseits
gab dem Grafen Theobald die Zusicherung, gegen ihn kein Bündnis mit
dem Bischof von Metz, bzw. den Grafen von Chiny und Vaudemonat, einzugehen.
Die Abmachungen zeigen, dass sich der Graf von Vaudemont von der Seite
von Bar abgewandt hatte, was vermutlich auf Veranlassung des Metzer Bischofs
geschehen war. Dieser verstärkte auch im Oktober 1277 seine Verbindung
zu den Grafen von Zweibrücken und Leiningen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ober-Lothringen, Bar und Luxemburg wurde
jetzt sehr eng, die Tochter des Grafen Theobald heiratete Herzog
Friedrichs Sohn Matthaeus, und die Luxemburger zeichneten als
Bürgen für die Heiratsabmachungen. Schließlich hat Friedrich
seine Besitzungen in der Herrschaft Longwy als freies Allod
an Heinrich von Bar, den ältesten Sohn des Grafen Theobald gegeben,
der sie dann als Lehen an Friedrichs Sohn
Matthaeus übertrug. Diese Maßnahme stimmte streng genommen mit
den Verpflichtungen des Herzogs gegenüber Luxemburg nicht überein,
wonach er seine Besitzungen im Gebiet von Longwy nicht veräußern
durfte, und es scheint dadurch auch zu einigen Mißhelligkeiten gekommen
zu sein.
Die Feindseligkeiten gegen Metz zogen sich dann sehr in die Länge,
obwohl schon am 19. April 1278 Gobert von Apremont als Schiedsrichter auftrat.
Im Februar 1279 verpflichtete sich auch Graf Heinrich von Luxemburg zu
einer effektiven Hilfe an Bar gegen den Metzer Bischof. Die Kämpfe
waren weiter gegangen, obwohl Gobert von Apremont seinen Schiedsspruch
zwischen Herzog Friedrich und dem Bischof
von Metz im August 1278 erlassen hatte, wodurch keine wesentlichen Änderungen
verfügt worden waren. Es kam dann im Sommer 1279 zu einem für
den Herzog verlustreichen Gefecht bei Mörsberg gegen die bischöflichen
und städtischen Streitkräfte von Metz, die auch vom Grafen von
Zweibrücken unterstützt wurden. Allerdings schien sich gleichzeitig
eine Änderung anzukündigen. Bischof Lorenz von Metz hatte sich
nämlich nach Rom begeben, wo er im Herbst 1279 starb. Zu seinem Nachfolger
wurde Anfang Oktober 1279 Johann von Flandern designiert, der an sich ein
Verwandter des Grafen von Bar war. Die Verhältnisse scheinen sich
zunächst auch friedlich angelassen zu haben. Im Frühjahr 1281
ergaben sich dann aber neue Spannungen, diesmal zur Stadt Metz, ohne dass
die Ursachen dafür festzustellen sind.
Ende Mai 1281 schloß Herzog Friedrich
mit dem Grafen Theobald von Bar einen neuen Vertrag gegen die
Stadt. Gleichzeitig versprachen sich beide auch gegenseitige Hilfe gegen
den Metzer Bischof, falls dieser zum Angriff schreiten würde, doch
gestanden sich beide zu, wegen ihrer Lehensverpflichtungen dem Bischof
je 20 Mann stellen zu dürfen. Die Urkunde zeigt, dass der Bischof
nicht unmittelbar von der Streitsache betroffen war, dass aber beide Vertragschließende
mit der Möglichkeit seines Eingreifens rechneten. Die Grundlagen für
die Entwicklung bildeten anscheinend Feindseligkeiten, die zwischen dem
oberlothringischen Herzog und der Stadt Metz ausgebrochen waren. Der Bischof
hat jedoch nicht eingegriffen, er hat vielmehr in dem Streit vermittelt.
Er bot sich zum Garanten für die Lösesumme der in Gefangenschaft
geratenen Metzer an, während die eigentliche Friedensvermittlung Guido
von Dampierre übertragen wurde. Am 27. Juli 1281 wurde dann der Friede
zwischen dem Herzog und der Stadt Metz geschlossen, wobei keine Veränderungen
eintraten.
Herzog Friedrich hielt es jetzt
zunächst für angebracht, sich stärker um die Gunst des deutschen
Königs zu bemühen. So weilte er im Februar 1282 in dessen Umgebung
in Weissenburg. Bei dieser Gelegenheit versprach er, keinen Krieg gegen
ihn zu führen. Diese Verpflichtung hängt wohl damit zusammen,
dass die drei rheinischen Erzbischöfe seit Frühjahr 1281 eine
dem König unfreundliche Haltung eingenommen hatten. Zu Beginn des
Jahres 1282 hatte dieser zwar den Erzbischof von Mainz wieder für
sich gewonnen, doch war noch mit der Feindschaft des Kölners zu rechnen,
und beim Trierer wurde erst im März 1282 eine Gesinnungsänderung
bewirkt. Für König RUDOLF
lag also im Augenblick viel daran, dass seine Feinde im Westen des Reichs
keinen Zuzug gewannen. Auf dieser Grundlage bestand für Herzog
Friedrich wohl die Hoffnung, für seine eigenen Belange
Unterstützung beim König zu finden. Und so sehen wir ihn auch
im März 1282 am Hofe in Oppenheim. Ob er RUDOLF
nach Mainz und wieder zurück nach Oppenheim und weiter nach Hagenau
begleitet hat, läßt sich nicht erkennen, jedenfalls war er aber
Mitte April in Hagenau wieder am Hofe. Auch Ende Juli ist er in Oppenheim
nochmals in der Umgebung des Königs festzustellen. Hier bemühte
sich RUDOLF angesichts der Limburger
Erbschaftsfrage um die Wahrung des Landfriedens in dem von dieser Frage
betroffenen Raum. In der Hauptsache ging es dabei um die Bestrebungen des
Kölner Erzbischofs, den der König wieder auf seine Seite zurückführen
wollte. Des weiteren wollte er die Zustimmung der deutschen Fürsten
zur Übertragung der österreichischen Länder an seine Söhne
gewinnen. In der Urkunde über die Kölner Regelung nennt er unter
denjenigen, die seine Politik unterstützen, auch Herzog
Friedrich.
Indes waren die Fragen um Blieskastel und die Spannungen zum Metzer
Bischof und den Grafen von Zweibrücken und Salm noch nicht endgültig
gelöst. Schon im Juni 1280 läßt sich ein Streben des Grafen
von Salm erkennen, sich eine bessere Aktionsbasis zu schaffen. Er regelte
im April alle mit dem Erzbischof von Trier schwelenden Angelegenheiten
und überließ diesem seine Besitzungen in Bernkastel und Monzelfeld,
die er bisher von Trier zu Lehen getragen hatte. Die Urkunde weist als
Zeugen unter anderen den Bischof von Straßburg und den Grafen von
Zweibrücken auf, was vermuten läßt, dass gleichzeitig weiter
gesteckte Besprechungen stattfanden. Auf der andern Seite übertrug
Ludwig von Arnsberg im April 1280 in Gegenwart König
RUDOLFS in Kaiserslautern seine Besitzungen in Blieskastel auf
Herzog Friedrich. Es läßt
sich vielleicht daraus erschließen, dass der König dessen Ansprüchen
günstig gegenüber stand. Friedrich
festigte im März 1284 im Raum von Warsberg seine Stellung, was offensichtlich
im Hinblick auf mögliche militärische Auseinandersetzungen mit
dem Bischof von Metz geschah. Mit diesem, es war seit 1282 Bischof Burchard,
konnte Friedrich zwar einige Fragen
im Mai 1284 regeln, aber gleichzeitig schloß der Bischof mit dem
Grafen von Salm eine Ubereinkunft bezüglich Blieskastels, die dem
Grafen die Unterstützung des Bischofs für den Fall der Unnachgiebigkeit
des Herzogs zusagte. Der Graf übergab Burchard Blieskastel, doch sollten
Hunolstein, Püttlingen und Schaumberg für immer bei Salm verbleiben,
und zwar Püttlingen als Metzer Lehen. Der Bischof hatte übrigens
schon im Dezember 1283 einen Vertrag mit der Stadt Metz geschlossen, in
dem sie sich gegenseitig Hilfeleistung gegen jedermann mit Ausnahme des
Kaisers zusicherten.
Dagegen schied im Juli 1284 das Zweibrücker Grafenhaus aus dieser
Konstellation gegen den Herzog aus. Graf Heinrich war inzwischen gegen
Ende des Jahres 1282 gestorben. Jetzt regelte Herzog
Friedrich das Lehensverhältnis zu seinen Nachfolgern Eberhard
und Walram. Beide erhielten die alten oberlothringischen Lehen ihres Vaters
zu gemeinsamem Besitz übertragen. Die Lehensverpflichtungen Walrams
gingen dabei allen seinen anderweitigen Verpflichtungen voran, während
die seines Bruders Eberhard gegenüber denen zum Metzer Bischof zurückstanden.
Eine gewisse Neutralität haben die ZWEIBRÜCKER dabei wahren können,
denn sie wurden ausdrücklich von einer Hilfeleistung gegen die Bischöfe
von Metz und Straßburg und den Erzbischof von Trier befreit. Der
Text der Urkunde zeigt, dass das Hauptziel des Herzogs immer noch im Erwerb
von Blieskastel lag. Das geht ganz deutlich aus einer gleichzeitigen Urkunde
hervor, in der Friedrich ein Bündnis mit den ZWEIBRÜCKERN und
mit Heinrich von Eberstein, dem Sohn des Grafen Simon von Eberstein, einging,
in dem Regelungen ins Auge gefaßt werden für den Fall, dass
Friedrich Blieskastel erhalten werde.
Indes genügte der erreichte Abschluß ihm nicht, wahrscheinlich
bei Überlegungen zu dem weiter andauernden Kriege, und so brachte
er 2 Tage später die ZWEIBRÜCKER zu einer Relativierung ihrer
neutralen Haltung. Danach wurde prinzipiell nur Eberhard von einer Hilfeleistung
gegen den Bischof von Metz befreit, für Walram sollte eine solche
nur für den Fall eintreten, dass er und sein Bruder ihre bis jetzt
gemeinsamen Besitzungen teilten. Ausgenommen blieb für beide auf jeden
Fall eine Hilfeleistung gegen den Bischof von Straßburg, sie versprachen
aber auch, diesen selbst nicht gegen den Herzog zu unterstützen. Ausdrücklich
wird ihre vorherige Befreiung vom Kampf gegen den Erzbischof von Trier
gestrichen.
Die Formulierungen zeigen, dass neben dem Streben nach Blieskastel
für den Herzog auch sein Verhältnis zum Bischof von Straßburg
wieder nach vorne rückte. Er hatte bis dahin seine Stellung im Elsaß
nicht aus den Augen gelassen. Zunächst einmal ging es um Burg und
Ort Reichshofen, die ursprünglich oberlothringischer Besitz gewesen
waren. Wie wir schon sahen, hatte im Jahre 1232 Herzog
Matthaeus II. den Ort dem Straßburger Bistum zu Lehen gegeben,
die Burg hatte er behalten. In Straßburg war man jedoch darauf gestellt,
auch die Burg zu besitzen. Sie war nun vom Straßburger Bischof bei
seiner Hilfeleistung im Jahre 1276 an den Bischof von Metz erobert worden.
Aber schon bald muß sie wieder in den Besitz Herzog
Friedrichs gekommen sein, jedenfalls sehen wir, dass er im März
1280 die Burgwacht auf ein halbes Jahr an Friedrich von Windstein übertrug.
Im Laufe der Jahre gelang es ihm dann, die Vögte von Wasselnheim,
die bisher Lehensleute des Straßburger Bistums gewesen waren, für
sich zu gewinnen. Diese Herren von Wasselnheim bemächtigten sich im
Jahre 1284 der Burg Ochsenstein und setzten sich damit in Gegensatz zum
Bischof von Straßburg. Otto von Ochsenstein, der Stadthalter König
RUDOLFS für das Elsaß und den Breisgau war, fand
Hilfe beim Bischof und bei der Stadt Straßburg. Sie eroberten im
November 1284 die Burg zurück. Auch gingen sie gegen die Burg Eckerich
im Lebertal vor, die ein Lehen des oberlothringischen Herzogs war. Als
Anlaß diente ihnen anscheinend der Umstand, dass der Besitzer der
Burg, Johann Eckerich, von seinen Verwandten ermordet worden war. Auch
Ulrich von Rappoltstein scheint damals für Herzog
Friedrich unzuverlässig gewesen zu sein, denn dieser entzog
ihm Vogteirechte über die Besitzungen des Klosters Moyenmoutier.
Die Feindseligkeiten im Elsaß zogen sich längere Zeit hin.
Im Mai 1285 kam es schließlich zur Aussöhnung zwischen der Stadt
Straßburg und Herzog Friedrich
wegen der Burg Ochsenstein, wobei der Herzog als Lehensherr auf alle Schadensersatzansprüche
wegen der Zerstörung verzichtete. Mit Bischof Konrad von Straßburg
und dem Landvogt Otto von Ochsenstein gingen die Feindseligkeiten noch
weiter. Inzwischen war jedoch eine bedeutsam Wendung für Ober-Lothringen
an seinen Westgrenzen eingetreten. Auf den französischen Thron gelangte
Philipp IV., der zur Gemahlin Johanna,
die einzige Erbin der Grafschaft Chainpagne, hatte. Wohl unter dem Eindruck
dieser drohenden Gefahr bemühte sich Herzog
Friedrich, im Elsaß zu einem Frieden zu gelangen. Am 31.
Januar 1287 schloß er mit dem Bischof von Straßburg und Otto
von Ochsenstein einen Vergleich. Er machte dabei nicht unbedeutende Zugeständnisse.
Die bei diesen Kämpfen in der Hauptsache umstrittene Burg Reichshofen
gab er auf. Außerdem gestattete er dem Bischof von Straßburg,
den Erzbischof von Trier und die Grafen von Luxemburg und Salm unter Umständen
auch gegen ihn selbst zu unterstützen unter der Voraussetzung, dass
diese dem Bischof von Metz nicht gegen ihn Hilfe leisten würden. Die
Verträge des Bischofs mit den Grafen von Luxemburg und Salm sollten
nach ihrem Ablauf jedoch nicht mehr erneuert werden. Bischof Konrad versprach
noch eigens, dem Bischof von Metz keinen Beistand gegen den Herzog zu leisten.
Seit diesem Vertrag haben die Spannungen zwischen Ober-Lothringen und Straßburg
tatsächlich nachgelassen.
Anschließend wirkten der Bischof von Straßburg und Otto
von Ochsenstein zusammen mit an der Regelung für die Burg Eckerich.
Der Herzog stimmte zu, dass der Bischof bis zum Pfingstfeste die Burg in
Gewahrsam nehme. In dieser Zeit sollte versucht werden, unter den Erben
des ermordeten Johann von Eckerich eine Übereinkunft zu stiften. In
diesem Falle sollte die Burg den Erben ausgeliefert werden. Käme eine
solche Abmachung nicht zustande, dann wäre sie entweder dem am Morde
nicht schuldigen Teil der Erben oder Herzog Friedrich
zu übergeben. Auf jeden Fall sollten die Rechte des Herzogs
an der Burg gewahrt werden, auch wird der Bischof den Erben keine Unterstützung
mehr gegen ihn gewähren. Im Elsaß erhielt der Herzog jetzt die
Unterstützung Ottos von Ochsenstein, was umso bedeutsamer war, als
diesem die Burg Reichshofen als Straßburger Lehen übertragen
wurde.
Die Bedrohung von Frankreich her wird den Herzog auch veranlaßt
haben, sich um eine Regelung des immer noch bestehenden Streites um Blieskastel
zu bemühen. Zum Bischof von Metz scheint seit jenen Abmachungen im
Mai 1284 ein leidliches Verhältnis weiter bestanden zu haben. So gelang
es dem Herzog im September 1286, mit ihm zu einer neuen Übereinkunft
zu gelangen. Friedrich überließ
ihm Blieskastel mit Ausnahme der Rechte, die er gegenüber dem Grafen
von Salm erheben konnte. Der Bischof seinerseits versprach, die Lehensabhängigkeit
von Mörchingen, das der Graf von Salm vom Herzog zu Lehen hielt, zu
achten. Bezüglich Püttlingens wurde anerkannt, es sei noch zu
entscheiden, ob es ein Metzer oder ein lothringisches Lehen sei, und nach
dieser Entscheidung habe sich das weitere Verhältnis zu richten. Diese
Lösung leitete sich wohl aus dem Verhalten des Grafen
Rainald von Blieskastel her, der ja im August 1264 Püttlingen
dem Herzog zu Lehen aufgetragen hatte, ein Akt, der rechtlich umstritten
sein konnte. Der Herzog versicherte außerdem ausdrücklich, er
werde sich nicht mit dem Grafen von Salm zu Ungunsten des Bischofs verständigen.
Auch wurden einige Schuldenprobleme aus früheren Zeiten geregelt.
Der Bischof nahm darauf Blieskastel in seine direkte Verwaltung. Für
den Rest des Jahres 1286 läßt sich feststellen, dass des Herzogs
Beziehungen zu ihm sich in normalem Rahmen entwickelten. Aber im Mai 1237
bestand wieder ein feindseliger Zustand, wobei Friedrich
die Unterstützung des Grafen Theobald von Bar erhielt.
Das anscheinend hatte den Erfolg, dass der Bischof im Juni 1287 die Rückgabe
der Schaumburg innerhalb eines Jahres versprach
Die Unstimmigkeiten, die zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg bestanden,
suchte der Herzog ebenfalls zu regeln. In einer Urkunde vom 24. September
1287 erklärte Graf Heinrich VI. von Luxemburg, alle Schadensersatzanspräche
wegen Longwy seien hiermit erledigt. Indes blieb der Zustand mit Metz noch
immer labil. An sich hatte sich zwar das Verhältnis wiederum ganz
gut gestaltet was aus einigen Urkunden vom Ende des Jahres 1287 hervorgeht.
Dem Bischof half der Herzog noch im Juli 1288 in einer Notlage mit einer
Geldsumme aus. Aber auf der andern Seite hatte sich der Metzer mit dem
Grafen von Salm über alle zwischen ihnen anstehenden Fragen geeinigt.
Am 4. August 1288 wurde diese Einigung noch enger gefaßt, denn der
Graf unterwarf sich bezüglich der Angelegenheiten von Schaumberg und
Mörchingen ganz der Leitung des Bischofs. Darauf zeichneten sich in
den folgenden Monaten gewisse Gruppierungen ab. Herzog
Friedrich gab der Gräfin Beatrix von Luxemburg Vollmachten
zur Vermittlung von Stillhalteabkommen. Kurz zuvor hatte er den Grafen
von Jülich zur Beistandsleistung aufgerufen unter Androhung des Verlustes
seiner von Ober-Lothringen abhängigen Lehen. Auf der andern Seite
fanden bereits zu Beginn Oktober 1288 Verhandlungen zwischen den Bischöfen
von Metz und Straßburg statt. Der Straßburger war damals nach
Marsal gekommen. Von den Besprechungen ist uns allerdings nur eine finanzielle
Regelung bekannt geworden.
Zu Beginn des Jahres 1289 verstärkte sich dann die Aktivität
der Metzer Politik. Der Bischof ging in seinem Einverständnis mit
dem Grafen von Salm noch weiter. Am 6. Februar schloß er mit ihm
einen Vertrag, demzufolge die Schaumburg wieder an den Grafen zurückfallen
sollte. Außerdem verpflichtete er sich, ohne diesen keinen Frieden
mit Herzog Friedrich zu schließen.
Es fanden dabei sicherlich noch weitergehende Absprachen statt, denn die
betreffende Urkunde weist auch das Siegel Bischof Konrads von Straßburg
auf. Herzog Friedrich suchte demgegenüber
seine Stellung auszubauen. Im Februar 1289 nahm er Peter von der Brücke
aus der einflußreichen Trierer Familie zum Lehensmann an, sowie Gottfried
von Esch für dessen Besitzungen in Felsberg und Wallerfangen, und
im Mai folgte Gerhard Boucq für seine Besitzungen in Tailioncourt.
Gegenüber seinen Gegnern im Elsaß verband er sich mit dem Grafen
Theobald von Pfirt, der sich am 24. Mai 1289 zu einer Hilfe gegen den Bischof
von Metz und dessen Verbündete östlich der Vogesen verpflichtete.
Ebenso hatte der Herzog schon im März Heinrich von Blankenberg an
sich gezogen, indem er ihm die Burg Eschweg und das Lebertal zu Lehen übertrug.
Diese Lehen besaßen eine besondere Bedeutung für die Verbindung
zum Elsaß, aber auch für die Auseinandersetzungen mit dem Bischof
von Metz. Ende Mai wurde dann Heinrich von Blankenberg eigens zur Unterstützung
gegen den Bischof von Metz verpflichtet.
Inwieweit es jetzt zu Feindseligkeiten gekommen ist, ist nicht zu sagen.
Jedenfalls bemühten sich einige lothringische Herren um eine Vermittlung
und brachten am 19. Juni 1289 einen Waffenstillstand bis zum 8. September
zustande. Die Zwischenzeit benutzte der Herzog, um seine Stellung zu verstärken.
So sicherte er sich die Unterstützung des Herrn von Montfaucon und
der Grafen von Virneburg, die alle seine Vasallen wurden. Wie sich die
Ereignisse nach dem Ablauf des Waffenstillstandes gestalteten, ist im einzelnen
nicht überliefert. Lediglich wird vermeldet, der Herzog habe bei einer
militärischen Aktion am 1. Oktober 1289 im Raum von St. Avold, näher
bezeichnet nach Berweiler unterhalb von Berus, eine Niederlage erlitten.
Bischof Konrad von Straßburg dürfte diesmal dem Metzer Bischof
nicht geholfen haben, vielmehr scheint seine Familie, die Lichtenberger,
eine vermittelnde Tätigkeit aufgenommen zu haben.
Das Gefecht bei Berweiler ist nicht entscheidend gewesen. Herzog
Friedrich verstärkte damals noch seine Anstrengungen, um
seine Stellung zu verbessern. So brachte er den Grafen Eberhard von Zweibrücken
zu einer Hilfszusage. Da Eberhard sich auch im Besitz der Burg Mörsberg
befand, war dieser Vertrag ein wichtiger Punkt für den Herzog, da
die Burg im Kampf gegen den Metzer Bischof eine große Rolle spielen
konnte. Auch Graf Friedrich von Leiningen hat dem Herzog militärische
Hilfe geleistet. Weiter kamen hinzu Vauthier von Montfaucon, Johann von
Maonville, Anselm von Rappoltstein. Außerdem wurde die Stellung Heinrichs
von Blankenberg verstärkt. Auf der andern Seite überließ
der Graf von Salm die Herrschaft Schaumberg dem Bischof von Metz, wobei
ihm allerdings ein Rückkaufsrecht eingeräumt wurde.
In der allgemeinen Situation machten sich jetzt aber in bestimmtem
Maße der wachsende politische Druck Frankreichs und die daraus entstehenden
Gegenmaßnahmen geltend. Im Jahre 1286 war es bereits zu einigen Unstimmigkeiten
zwischen Herzog Friedrich und Frankreich
gekommen. Möglicherweise lagen sie darin begründet, dass Bischof
Konrad von Toul sich und sein Bistum für 3 Jahre dem Schutz des Herzogs
unterstellt hatte. Auch das Kapitel von St. Gangolph in Toul hat seine
Güter im November 1286 dem oberlothringischen Schutz unterstellt.
Immerhin besaß man am französischen Hofe besondere Absichten
auf Toul. Allerdings haben beide Seiten offensichtlich noch Zurückhaltung
geübt. Der französische König ging sogar im September 1287
dazu über, das Geldlehen, das der Herzog von der französischen
Krone besaß, in seinem Betrag zu erhöhen.
Wohl veranlaßt durch die Bedrohungen von seiten Frankreichs,
hatte Herzog Friedrich schon im November
1287 eine ernstliche Annäherung an den deutschen Hof eingeschlagen.
Er hatte seine Tochter Elisabeth mit dem Sohne des Herzogs Ludwig von Bayern
verheiratet, wobei der Bischof von Worms als Garant des Ehevertrages aufgetreten
war. Die Gemahlin des Bayernherzogs war eine Tochter König
RUDOLFS, so dass über sie eine Verbindung zu diesem möglich
wurde. Begünstigt wurde das dadurch, dass auch RUDOLF
in seiner Politik gegenüber Frankreich geneigt war, den oberlothringischen
Herzog zu stützen. Es ist nun nicht ausgeschlossen, dass er den Bischof
von Straßburg in seine politischen Pläne einschaltete, der sowieso
mit der Vermittlung der Streitigkeiten zwischen dem Metzer Bischof und
dem oberlothringischen Herzog beschäftigt war. Für den Straßburger
lag ein unmittelbarer Anlaß zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem
Herzog in dem Umstand, dass etwa in den Tagen, da das Gefecht bei Berweiler
stattfand, Graf Egino von Freiburg, der zum Metzer Bischof hielt, in lothringische
Gefangenschaft geraten war. Diese Verhandlungen wurden im März 1290
in Moyenmoutier geführt. Der Friede zwischen Friedrich
und dem Grafen sollte durch die Heirat von dessen Sohn Konrad mit der Tochter
Katharina des Herzogs begründet werden.
Das Ergebnis der Verhandlungen von Moyenmoutier, das in Form einer
protokollarischen Urkunde vorliegt, geht indes noch weiter. Bischof Konrad
von Straßburg übernahm es, das gesamte politische Bild im Vogesenraum
zu verändern. Er verpflichtete sich, Herzog
Friedrich gegen jeden im Raum diesseits der Vogesen zu helfen,
außer gegen den Bischof von Metz, die Grafen von Salm, Leiningen
und Zweibrücken und die Herren von Finstingen, Blankenberg und Kirkel.
Für den Streit zwischen dem Herzog und dem Grafen von Salm wird der
Bischof als Schiedsrichter fungieren. Sollte der Graf dieses Schiedsgericht
nicht annehmen, dann erhält der Herzog gegen ihn die Hilfe des Bischofs,
die dieser auch gegen den Metzer Bischof gewähren wird, sobald sein
mit diesem bestehender Vertrag abgelaufen sein wird. Auch der Herzog wird
den Straßburger Bischof im Elsaß gegen jedermann unterstützen,
außer gegen den Herzog von Bayern, den Grafen von Leiningen und die
Herren von Rappoltstein und Hattstadt. Des weiteren wird der Bischof einige
Herren aus dem elsässischen und südbadischen Raum zur Hilfeleistung
an den Herzog in dessen Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Metz bringen.
Hierzu soll auch der Graf von Freiburg verpflichtet werden, der außerdem
seine Ansprüche gegenüber dem Herzog aufzugeben hat.
Anfang April wurden dann in einer Zusammenkunft mit Herzog
Friedrich in St. Die entsprechende Abkommen getroffen. Dort
war auch Graf Egino von Freiburg erschienen. Das Bündnis zwischen
dem Herzog und dem Bischof von Straßburg wurde dahin erweitert, dass
dieser auch westlich der Vogesen dem Herzog auf dessen Kosten gegen jedermann
helfen werde, ausgenommen wurden der Bischof von Metz, die Grafen von Leiningen
und Zweibrücken, die Herren von Finstingen und Kirkel und Johann von
Saarwerden. Außerdem wurden die Bestimmungen für den Grafen
von Salm verschärft. Der Bischof wollte ihn auffordern, sich seinem
Schiedsgericht zu unterwerfen, im Weigerungsfalle werde er den Herzog militärisch
gegen den Grafen unterstützen. Der Graf von Freiburg verzichtete gegenüber
dem Herzog auf alle Schadenersatzansprüche und schloß mit ihm
ein militärisches Bündnis. Eine Reihe von oberrheinischen Herren
verpflichtete sich gleichzeitig zur Unterstützung Friedrichs
gegen den Metzer Bischof. Alle nötigen Vorbereitungen zur lothringisch-freiburgischen
Heirat wurden jetzt getroffen. Der Bischof von Straßburg versprach
außerdem, die entsprechende Bestätigung für die Übertragung
des Heiratsgutes vom deutschen König zu besorgen und darauf hinzuarbeiten,
dass von dieser Seite keine Maßnahme wegen der Gefangennahme des
Grafen Egino erfolgen würde. Die vereinbarte Hochzeit hat dann Anfang
Juli 1290 in Straßburg stattgefunden. Gleichzeitig mit den Abmachungen
im April wurden auch Regelungen zwischen dem Herzog und dem Herrn von Rappoltstein
getroffen, wobei Heinrich von Blankenberg und Heinrich von Andlau als Vermittler
auftraten. Die Feindseligkeiten zwischen dem Herzog und den RAPPOLTSTEINERN
wurden dadurch endgültig beigelegt.
Im Laufe des August 1290 verstärkten sich dann die Anstrengungen,
durch ein Schiedsgericht zur Beilegung des ganzen Streites zu gelangen.
Am 1. September verpflichteten sich der Graf von Saarbrücken und Gottfried
von Aspremont als Garanten, der Bischof von Metz werde bis zum 6. September
die in seiner Gewalt befindlichen, namentlich genannten lothringischen
Gefangenen freigeben. Der Bischof von Straßburg ging noch weiter,
er verband sich in einer Art ultimativer Form, dem Herzog gegen den Metzer
Bischof und dessen Stadt militärische Hilfe zu leisten, falls der
Bischof die lothringischen Gefangenen nicht bis zum 6. September 1290 freigelassen
habe. Außerdem wollte er auf Heinrich von Blankenberg, der seinerseits
mit dem Metzer Bischof in Streit stand, einwirken, dass dieser den Herzog
so lange unterstütze, bis ein Friedensschluß oder der zu erwartende
Schiedsspruch zustande gekommen seien. Allerdings bemühte sich der
Straßburger Bischof in dieser Zeit darum, diesen Streit zwischen
Blankenberg und Metz beizulegen. Er hatte damit schon einen Monat später
einen vorläufigen Erfolg. Die Streitenden stimmten zu, alle Fragen
dem Schiedsgericht Johanns von Marsal und des Lütticher Kanonikers
Anselm von Parroy, oder, falls diese sich nicht einigen könnten, dem
Spruch des Straßburger Bischofs zu unterbreiten.
Die Vermittlungsarbeit, die Johann von Dampierre zwischen dem Herzog
und dem Metzer Bischof aufgenommen hatte, kam anscheinend nicht recht voran.
Am 6. Dezember 1290 einigten sich Herzog und Bischof, dem Vermittler weitere
3 Wochen zuzugestehen und demgemäß wurde ein Waffenstillstand
bis zu Weihnachten abgeschlossen. Gleichzeitig verständigte sich die
Stadt Metz mit dem Herzog über die von diesem gefangen gehaltenen
Metzer Bürger. Auch sonst bemühte dieser sich eifrig, seine Stellung
zu verstärken. In diese Zeit dürfte ein Bündnis mit Erzbischof
Boemund von Trier fallen, das sich gegen die Schwarzenburg bei Wadern richtete.
Die Schwarzenburg war im August 1269 vorn Lehensbesitz des Grafen von Zweibrücken
in den des Herzogs von Ober-Lothringen übergegangen. Weshalb der Herzog
jetzt gegen sie vorgehen mußte, läßt sich nicht ersehen.
Vermutlich ist die Burg gleich nach Abschluß des Vertrages mit dem
Erzbischof von Trier im August oder September 1290 erobert und zerstört
worden. Weitere Bemühungen des Herzogs gingen dahin, einige derjenigen
zufriedenzustellen, die in der Schlacht bei Berweiler geschädigt worden
waren. Später kam es am 15. Januar 1291 zu einer Verlängerung
des Waffenstillstandes mit dem Metzer Bischof bis zum 2. Februar. Wenige
Tage nach diesem Termin, am 8. Februar, wurde durch Johann von Dampierre
der Schiedsspruch verkündet, durch den im wesentlichen Blieskastel
dem Metzer Bischof zugesprochen wurde, während die Frage der Schaumburg
und Püttlingens noch offen blieb.
Ende April 1291 trat dann jedoch ein neuer Faktor auf. Es schlossen
nämlich Erzbischof Boemund von Trier und Graf Theobald II. von Bar
ein militärisches Bündnis gegen den Herzog von Ober-Lothringen
und den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg.
Der Vertrag sollte allerdings erst am 24. Juni in Kraft treten und dann
für 3 Jahre gelten, doch wird dieses Zusammengehen schon gleich eine
entsprechende Auswirkung gehabt haben. Herzog
Friedrich geriet außerdem in Bedrängnis wegen der
Abtei Remiremont. Schon im Februar 1283 hatte die päpstliche Kurie
ihn zur Wiedergutmachung von Unrecht gegenüber der Abtei aufgefordert.
Da er sich nicht an die gegen ihn deshalb ausgesprochene Exkommunikation
störte, verschärften die in dieser Angelegenheit ernannten päpstlichen
Bevollmächtigten die Strafmaßnahmen und verhängten am 30.
April 1291 über das Herzogtum das Interdikt. Diese Entwicklung wird
den Herzog doch wohl auch in seinem Streit mit dein Bischof von Metz zu
einiger Nachgiebigkeit bewogen haben. Das zeigte sich, als auch König
RUDOLF sich der Angelegenheit annahm. Als er in Hagenau weilte,
erschienen im Juni 1291 vor ihm Herzog Friedrich
mit Heinrich von Blankenberg und der Bischof von Metz mit dem
Grafen von Salm. Bei den Verhandlungen gelangte man zur Aufstellung eines
Schiedsgerichtes, das von lothringischer Seite durch Heinrich von Blankenberg
und den Kanonikus Anselm von Patroy von der Lütticher Kirche und von
Metzer Seite durch den Propst Friedrich von Straßburg und den Herrn
von Kirkel beschickt wurde. Dieses Schiedsgericht sollte innerhalb von
drei Wochen nach dem Johannistag seine Beratungen in Schlettstadt aufnehmen.
Bei der Behandlung der Angelegenheiten Heinrichs von Blankenberg sollte
im Gericht an dessen Stelle Johann von Burgund treten.
Zur Durchführung gebot der König beiden Parteien einen Waffenstillstand
für die Dauer des Verfahrens. Dem Herzog von Ober-Lothringen wurde
auferlegt, die Burg Blieskastel bis zum erfolgten Schiedsspruch dem Bischof
von Straßburg, oder, bei dessen Weigerung, einer vom König zu
bestimmenden Persönlichkeit zu überstellen. Sollte eine der Parteien
diese vom König erlassenen Bestimmungen verletzen, dann sollte der
Gegenpartei Blieskastel überstellt werden, und der Waffenstillstand
sollte noch 14 Tage strikte eingehalten werden. Der König werde darauf
der am Bruch der Abmachungen unschuldigen Partei Hilfe leisten. Der Straßburger
Bischof hat dann Blieskastel tatsächlich übernommen. Der Metzer
Bischof unternahm anscheinend eine ähnliche Geste, denn im August
1291 übergab er die Schaumburg dem Erzbischof von Trier. Allerdings
bedeutete das wohl, dass die Burg dem Herzog sicher war, denn der Erzbischof
erklärte, sie nach dem Schiedsspruch Johanns von Dampierre an ihn
geben zu wollen. Der Erzbischof hatte sich nämlich am 25. April 1291
mit ihm über die Burg Montclair geeinigt, wobei Friedrich
wieder in seine vollen Lehensrechte eingesetzt wurde, wie er
sie zur Zeit Erzbischof Heinrichs besessen hatte. Bezüglich Blieskastels
betonte der Herzog noch Mitte September 1291, es gehöre ihm. Später,
im Oktober 1291, bahnte sich auch ein Schiedsgericht mit dem Grafen von
Salm an. Als Schiedsrichter wurde Gottfried von Joinville bestimmt. Da
der Metzer Bischof die Urkunde mitbesiegelte, wird er wohl einen entsprechenden
Einfluß auf den Grafen ausgeübt haben.
Mit diesem kam zuerst ein Abschluß zustande, am 2. November 1291
verzichtete er auf seine Ansprüche. Bezüglich Mörchingens
wollte er sich offensichtlich selbst nicht mehr verpflichten, so bat er
für seinen Sohn Friedrich, diesem das Lehen zu übertragen, worin
der Herzog einstimmte. Am 7. November folgte der Abschluß mit dem
Bischof von Metz. Der Hauptpunkt war der Verzicht Friedrichs
auf Blieskastel, während das ebenfalls umstrittene Forbach
ihm als Lehen verblieb. Der Herzog bemühte sich dann auch noch um
einen Ausgleich zwischen Heinrich von Blankenberg und dem Bischof, der
am 24. Februar 1294 zustande kam. Er hat in dieser Zeit indes noch daran
gearbeitet, seine Stellung gegenüber dem Bischof zu verstärken.
Er konnte den Grafen Eberhard von Zweibrücken im November 1291 dazu
bestimmen, ihm die Burg Mörsberg auf 10 Jahre zu überlassen,
wodurch er die Verfügung über diesen wichtigen Stützpunkt
gegen Metz erlangte. In die gleiche Linie dürfte es auch fallen, dass
er Ende September 1292 die als Lehen von Bar gehaltene Herrschaft Ligny
dem Grafen von Bar verkaufte.
In dieser Zeit trat auch der Streit wegen der Abtei Remiremont wieder
in den Vordergrund. Von kirchlicher Seite suchte man im April 1292 durch
Verschärfung der bereits getroffenen Maßnahmen ein Nachgeben
des Herzogs zu erzwingen, eine Änderung trat indes nicht ein. Er sah
sich auch vor allem deshalb nicht zum Nachgeben veranlaßt, weil der
Bischof von Toul zu seiner Seite hielt. Dieser war dabei so weit gegangen,
in seinem Bistum die Veröffentlichung der gegen den Herzog ausgesprochenen
Exkommunikation zu verbieten. Infolgedessen ging man kirchlicherseits im
August 1292 auch gegen ihn vor. Ebenfalls suchte man auf einzelne Gemeinden
in entsprechendem Sinne einzuwirken. Noch im gleichen Monat August 1292,
in dem die Maßnahmen verfügt wurden, läßt sich dann
ein gewisses Nachgeben des Herzogs in seiner Kirchenpolitik feststellen.
Er entschied sich nämlich zu Entschädigungen an die Propsteien
Flavigny, St. Nicolas und Varangdvie und an die Abteien Moyenmoutier und
St. Glossinde in Metz, die durch sein Verhalten Schaden gelitten hatten.
Gegenüber Remiremont änderte sich jedoch nichts. Hier hat im
März 1295 Papst Bonifaz VIII. erneut scharfe Anordnungen erlassen.
Daraufhin endlich sah sich der Herzog veranlaßt, einzulenken und
ein Abkommen mit der Abtei zu schließen.
Im Jahre 1293 stand er erneut in Kämpfen, über die wir kein
genaues Bild gewinnen können. Es fällt dabei auf, dass er sich
im April und Mai wieder um Regelung von immer noch ausstehenden Entschädigungen
für Teilnehmer an der Schlacht bei Berweiler bemüht. Die Auseinandersetzungen
dieses Jahres fanden zum einen Teil mit der Stadt statt, wobei es auch
zu einem Gefecht in der Nähe der Stadt Anlaß dazu mochte auch
in dem Umstand liegen, dass der Herzog sichtlich einem weiteren Vordringen
des französischen Einflusses Bistum Toul entgegentreten wollte. So
hatte er im Januar 1292 Schutzvertrag für die Güter des Kapitels
von Toul östlich der erneuert. Auch der Bischof von Toul unterstellte
zur damaligen einige seiner Besitzungen dem herzoglichen Schutz. Die Stadt
Toul neigte zur französischen Seite. Friede mit Toul wurde erst im
1293 geschlossen. Zum andern Teil fanden gleichzeitig auch Auseinandersetzungen
mit der Stadt Metz statt. Die Metzer erhielten dabei Unterstützung
von ihrem Bischof Burchard und besaßen wahrscheinlich aber ihn auch
Verbindung mit den Lichtenbergern.
Es fällt dabei auf, dass der Bischof sich im Juni 1293 Anselm
von Rappoltstein zum ligischen Vasallen verpflichtete. Zwar wurde bei diesem
Vertrage das Vasallenverhältnis Anselms zu Herzog Friedrich vorangestellt,
doch gewann der Bischof damit eine nicht unbeachtliche Stütze im Elsaß.
Er wurde zu seiner feindlichen Haltung gegenüber dem Herzog wohl dadurch
bestimmt, dass dieser die über Blieskastel getroffenen Abmachungen
noch nicht durchgeführt hatte. Inzwischen hatte der Herzog seine Verbindungen
zum Erzbischof von Trier verstärkt. Er einigte sich am 1. August 1293
mit ihm, die Schwarzenburg gemeinsam wieder aufzubauen. Um diese Zeit muß
es auch zu einem Gefecht zwischen Bitsch und Stürzelbronn gekommen
sein. Vermutlich danach hat der Bischof von Metz am 11. August 1293 mit
Herzog Friedrich Verbindung aufgenommen
zum Abschluß eines Friedens. Wenige Tage später befreite er
die von ihm beim Gefecht bei Stürzelbronn gemachten lothringischen
Gefangenen. Der Erzbischof von Trier hat seine Streitkräfte mit denen
des Herzogs jetzt vereinigt, und beide eroberten die verloren gegangene
Schwarzenburg zurück. Der Erzbischof versprach auch noch weitere Hilfe,
eventuell eine Verstärkung der Besatzung der Schaumburg. Auf der andern
Seite hat sich der Metzer Bischof weiter um den Frieden bemüht und
erreichte es im Oktober 1293, dass auch die Lichtenberger ihre bei Stürzelbronn
gemachten Gefangenen herausgaben. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Herzog
Friedrich an den Hof des deutschen Königs
ADOLF nach Colmar begeben.
Anlaß für diese Reise war die Entwicklung im Elsaß,
die den König gewissermaßen zu des Herzogs natürlichem
Verbündeten machte. König ADOLF
war dort gezwungen, gegen die Willkürherrschaft einer Partei in Colmar
vorzugehen, die mit dem Bischof von Straßburg und damit mit den Lichtenbergern
verbündet war. Der Ausgang im Elsaß besaß demnach auch
seine Bedeutung für das Herzogtum Ober-Lothringen. Es ist allerdings
nicht zu ersehen, ob Herzog Friedrich
dem König Streitkräfte zur Unterstützung zugeführt
hat. An der Belagerung Colmars wird er wohl in persönlichem Einsatz
teilgenommen haben. Die Unterwerfung des Bischofs von Straßburg nach
der Eroberung Colmars durch den König wird wohl auch für Friedrich
günstige Auswirkungen gehabt haben, ohne dass uns das ausdrücklich
überliefert ist. Diese Aktion hing auch damit zusammen, dass ADOLF
von Nassau eine Politik gegen das bedrohliche Vordringen Frankreichs
an den deutschen Westgrenzen einschlug. Im Augenblick ging es um die Sicherung
der burgundischen Grenzen, wobei es dem König gelang, den Grafen Otto
von der Freigrafschaft Burgund wieder fester ans Reich zu binden. Eine
weitere Bedrohung von französischer Seite erfuhr der Graf von Bar.
In Bar war Graf Theobald im Jahre 1291 gestorben. Sein Nachfolger Heinrich
III. hatte im Mai 1294 die Schwester des englischen
Königs Eduard I. geheiratet und war dadurch in die politische
Gruppierung von England und Deutschland gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte
sich der politische Druck Frankreichs an der deutschen Grenze bedeutend
verstärkt, so dass der Graf auch dem deutsch-englischen Bündnis
beitrat, das im August 1294 geschlossen wurde.
Jetzt bemühte sich der deutsche König um Hilfeleistung an
den Grafen. Er hatte ihn zuvor schon zu seinem Stellvertreter an den Grenzen
Frankreichs und der Champagne ernannt, ein Schritt, dem zweifellos militärische
Bedeutung zu Grunde lag als Einleitung von Gegenmaßnahmen gegen das
Auftreten des Herrn von Chatilion-Crecy an der Grenze der Grafschaft Bar.
Am 8. April 1295 fertigte er ein Schreiben an die Bischöfe von Verdun
und Toul, Herzog Friedrich und die
Grafen von Luxemburg und Saarbrücken aus. Dieses Schreiben muß
wohl mehr im Sinne einer Manifestation verstanden werden, denn die Situation
an den Westgrenzen des Reichs entsprach nicht dem, was man auf Grund des
Schreibens vermuten könnte. Von den Angesprochenen stand nur die Stadt
Verdun eindeutig auf der Seite des Grafen von Bar. Sie hatte sich im Mai
1294 ausdrücklich dessen Schutz unterstellt. Von den Bischöfen
der 3 lothringischen Bistümer war der von Metz seit Mai 1294 der Verbündete
des Grafen von Bar, von dem von Toul läßt sich vermuten, dass
er ein Gegner Frankreichs war, der von Verdun muß zur französischen
Seite gerechnet werden. Der Graf von Luxemburg war im November 1294 enger
an die französische Seite gebunden worden. Der oberlothringische Herzog
war ein Gegner des Grafen von Bar. Er scheint in dieser Zeit wieder einige
Vorbereitungen für den Fall einer Auseinandersetzung getroffen zu
haben, denn er bemühte sich erneut um die Entschädigung der bei
Berweiler Geschädigten. Auch auf den Grafen von Saarbrücken konnte
der König wohl kaum hoffen, da er vorn oberlothringischen Herzog abhängig
war.
Der König scheint näheres über die Absichten Herzog
Friedrichs zur Unterstützung Frankreichs erfahren zu haben,
denn er richtete noch einen eigenen Brief an ihn, in dem vom Grafen von
Bar nicht mehr die Rede ist. ADOLF
spricht vielmehr von seinem eigenen Bündnis mit England gegen Frankreich
und weist Friedrich auf die Reichsinteressen
hin, die ein Zusammengehen mit Frankreich untersagten. Er versprach ihm
gleichzeitig, wenn er die französische Seite verlasse, werde er den
Schutz des Reichs gegen alle diejenigen genießen, die ihn deshalb
befeinden würden. Indes verhärteten sich die Fronten. Im März
1295 hatte der französische König nähere Verbindungen mit
dem in Opposition gegen König ADOLF
befindlichen Herzog Albrecht von Österreich
aufgenommen und auch den Grafen Otto von der Freigrafschaft
Burgund wieder auf seine Seite gezogen. Herzog
Friedrich scheint sich persönlich etwas zurückgehalten
zu haben, doch wurde von französischer Seite sein Sohn Theobald unter
den Verbündeten aufgezählt. Auf der andern Seite gewann der Graf
von Bar den Herrn von Blankenberg für sich und schloß am 26.
Mai 1294 auch mit dem Bischof von Metz einen Vertrag. Herzog
Friedrich hat sich wohl angesichts der drohenden Verwicklungen
jetzt zum Zugeben gegenüber der Abtei Remiremont entschlossen und
am 18. Juli 1295 einen entsprechenden Vertrag mit ihr geschlossen.
Zu einem militärischen Eingreifen König
ADOLFS im Westen ist es allerdings nicht gekommen. Wie im übrigen
die Feindseligkeiten begannen, läßt sich nicht einwandfrei erkennen.
Wir besitzen einen Brief des englischen Königs an den deutschen, der
am 1. Oktober 1295 in Canterbury geschrieben wurde, worin Beschwerden gegen
den Grafen Heinrich VII. von
Luxemburg vorgetragen werden, weil er einen für Bar bestimmten
englischen Geldtransport auf luxemburgischem
Boden abgefangen hatte. Auf der andern Seite wissen wir, dass Theobald,
der Sohn Herzog Friedrichs, den Grafen
von Bar angegriffen hatte zu einem Zeitpunkt, der auf Grund der urkundlichen
Befunde vor dem 10. Oktober 1295 gelegen haben muß. Zu diesem Zeitpunkt
wurde nämlich ein Vermittlungsverfahren in den Streitigkeiten zwischen
den Grafen von Bar und Luxemburg eingeleitet, und der LUXEMBURGER
verpflichtete sich, gegen einige von Bar eingeräumte Vorteile
die Lothringer in ihrem Kriege gegen Bar nicht zu unterstützen.
Indessen setzten schon bald andere Bemühungen ein, die auf eine
Beilegung des ganzen Konfliktes zielten. Wir können dabei ersehen,
dass König ADOLF anscheinend hoffte,
Herzog Friedrich für sich gewinnen zu können, denn
zu Beginn des Jahres 1296 hat er ihm den Schutz über die Stadt Toul
übertragen. Vor allem kam es zu Verhandlungen zwischen dem französischen
und dem deutschen König. Im August 1296 gab der Bischof von Metz die
Sache des Grafen von Bar auf und wechselte auf die französische Seite
über. Damit wurde auch ein Weg zur Verständigung des Bischofs
mit Herzog Friedrich frei, die im September
abgeschlossen wurde, indem der Herzog dem Bischof jetzt Blieskastel übergab.
Wenig später, am 29. November, ist Bischof Burchard gestorben. Herzog
Friedrich suchte nun einen größeren Einfluß
im Metzer Bistum zu erhalten. Er schlug zur Neuwahl seinen Sohn Friedrich
vor, der bereits Bischof von Orleans war. Für diesen entschied sich
jedoch nur ein Teil des Metzer Kapitels, der andere wählte Theobald
von Bar, einen Sohn des verstorbenen Grafen Theobald II. von Bar. Beide
wandten sich zur Entscheidung über ihre Wahl an den Papst. Während
der Verhandlungen entschloß sich Theobald zum Verzicht auf seine
Ansprüche, er wurde später zum Bischof von Lüttich erhoben.
Für Friedrich hatte das indes keine günstigen Folgen, denn der
Papst verwarf seine Wahl und ernannte von sich aus am 24. April 1297 Gerhard,
Kanonikus von Cambrai und Archidiakon von Brabant, zum neuen Bischof.
Der Ausgang war wohl für Herzog Friedrich
der Anlaß, seine Stellung gegenüber dem Metzer Bistum weiterhin
zu festigen. Die Gelegenheit bot sich dadurch, dass nach dem Verlust von
Blieskastel die Herrschaft Bitsch
keinen besonderen Wert mehr für ihn besaß. Es kam dadurch der
Gedanke auf, sie gegen das für ihn gegenüber Metz und auch wegen
der Salzvorkommen wesentlich wichtigere Mörsberg zu tauschen, das
zwar als Pfand sich im Besitz des Herzogs befand, sonst aber noch dem Grafen
Eberhard von Zweibrücken gehörte. Dieser seinerseits hatte gerade
mit seinem Bruder Walram eine neue Aufteilung ihres Besitzes vollzogen,
durch die das Gebiet um Pirmasens ihm zufiel. Die Herrschaft
Bitsch bedeutete demgemäß für ihn eine gute Abrundung,
so dass er sich für den Tauschgedanken gewinnen ließ. Der entsprechende
Vertrag wurde am 13. Mai 1297 abgeschlossen. Der Herzog erhielt speziell
Mörsberg, Saargemünd und Linder bei Dieuze. Allerdings konnte
der Graf von Zweibrücken im Tauschgebiet nicht über alles verfügen,
weil Straßburger Lehensrechte hineinspielten. Sollte der Bischof
von Straßburg dem Tausch seiner Lehen nach Bitsch nicht zustimmen,
dann hatte der Herzog für die betreffenden Lehen die Oberherrlichkeit
des Bischofs anzuerkennen. Diese letztere Regelung hat der Bischof angenommen,
und Friedrich ist dafür am 1.
Januar 1299 in seine Lehensabhängigkeit getreten. Das Gebiet von Bitsch
seinerseits blieb ein Lehen des Herzogs. Einen besonderen Wert hatte bei
dem Ganzen für diesen die Erwerbung von Saargemünd, weil durch
die Stadt eine wichtige Handelsstraße von Flandern nach Italien lief,
über die er jetzt die Kontrolle erhielt. Allerdings sind noch einige
Fragen bei diesem Tausch offen geblieben. Eine weitere Verstärkung
gegenüber Metz konnte Herzog Friedrich
noch dadurch gewinnen, dass Johann, der Sohn des Grafen Simon IV. von Saarbrücken,
durch ein Geldlehen sein Lehensmann wurde.
Zu Ende des Jahres 1296 waren indes neue Spannungen zwischen Frankreich
und dem deutschen König aufgekommen. Ob allerdings dieser sich in
der Situation erneut um Herzog Friedrich bemüht
hat, bleibt ungewiß. Dann setzte im Juli 1297 der englisch-französische
Konflikt ein durch das Vorgehen des französischen Königs gegen
Lille. Dabei ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Herzog
Friedrich an dieser Aktion auf französischer Seite teilgenommen
hat. Nachdem Papst Bonifaz VIII. durch seine Legaten im Oktober 1297 einen
Waffenstillstand zwischen Frankreich und England vermittelt hatte, dem
sich auch der deutsche König anschloß, erstarkte die deutsche
Opposition in einem Maße, dass sie im Juni 1298 zur Absetzung
ADOLFS schreiten konnte, der am 2.
Juli in der Schlacht bei Göllheim fiel, worauf ALBRECHT
von Österreich als König anerkannt wurde. Parallel
zu diesen Ereignissen ging ein Druck Frankreichs auf das Herzogtum Ober-Lothringen.
Der französische König benutzte hierbei die Rechte der Grafschaft
Champagne, die, jetzt an Frankreich gekommen war, zur Erweiterung und Stärkung
der Ziele seiner Politik, denn die Herzöge von Ober-Lothringen waren
seit dem Jahre 1220 Vasallen der Grafen von der Champagne für die
wichtige Stadt Neufchateau. Im Januar 1297 erschien ein Dokument, durch
das König Philipp IV. diese Rechte
der Champagne neu aktivierte. Er betonte darin die Lehensabhängigkeit
von Neufchateau, Frouard und Chätenois von Frankreich. Wie Herzog
Friedrich auf diesen französischen Standpunkt reagiert
hat, läßt sich nicht ersehen. Aus dem weiteren Gang der Ereignisse
darf mnan schließen, dass er eine Lehenshuldigung für die drei
Plätze nicht geleistet hat, doch wird wohl über diese Frage verhandelt
worden sein.
Friedrich stand damals in guten
Beziehungen zum deutschen König. Vielleicht erhoffte er sich jetzt
von ihm eine Fürsprache in der ganzen Angelegenheit, da ja mit König
ALBRECHT wieder eine Epoche des Zusammengehens mit Frankreich
einzusetzen schien. Das Jahr 1299 endete jedoch mit einer offenkundig werdenden
Schwäche der deutschen Politik gegenüber Frankreich. Im Sommer
des Jahres hatten bereits deutsch-französische Besprechungen in Neufchateau
gezeigt, dass in der Frage der problematisch gewordenen lothringischen
Grenzen von seiten König ALBRECHTS
keine nachhaltige feste Politik zu erwarten stand. Eine Schiedskommission
sollte über die Grenzen entscheiden. Um dann einen festen Abschluß
für das französisch-deutsche Verhältnis zu schaffen, fand
im Dezember 1299 eine Zusammenkunft der beiden Könige zu Quatre-Vaux
bei Toul statt. Noch ehe es dazu gekommen war, geriet ALBRECHT
unter den politischen Druck deutscher Fürsten bezüglich
der Grenzfragen, so dass er am 6. Dezember eine Bestätigung der urkundlichen
Verfügungen seiner Vorgänger über den Verlauf der Grenzen
in den Argonnen aussprach.
Herzog Friedrich ist bei diesen
Verhandlungen zugegen gewesen. Er hatte dem König, der über Hagenau
anreiste, das Geleit gegeben. Von eigentlichen Grenzabmachungen bei den
Besprechungen in Quatre-Vaux ist uns nichts überliefert, lediglich
zeitlich spätere Erhebungen lassen vermuten, dass diese Fragen berührt
wurden, doch können wir bezüglich der lothringischen Grenzen
kein deutliches Bild gewinnen). Für Herzog
Friedrich ergab sich daraus wenig Hoffnung für seine eigene
Lage. Der französische Druck auf die Grenzen des deutschen Reiches
verstärkte sich jetzt in bedeutendem Maße. Das auffallendste
Ereignis zeigte sich darin, dass der Graf von Bar sich diesem Druck beugen
mußte und im Jahre 1301 im Vertrag von Brügge das Gebiet seiner
Grafschaft auf dem westlichen Ufer der Maas an Frankreich abtrat und als
französisches Lehen zurückerhielt. In dieser wenig ermutigenden
Entwicklung hatte der Herzog sich noch von einer persönlich engeren
Verpflichtung zum französischen König zu retten gesucht und hatte
seine von Frankreich abhängigen Lehen Neufchateau, Chätenois,
Montfort, Frouard und Grand auf seinen Sohn Theobald bei dessen Verheiratung
in den 70-er Jahren übertragen, den er dann im Jahre 1300 die Lehenshuldigung
an den französischen König leisten ließ, wodurch er eine
eigene persönliche Verpflichtung vermied.
Offensichtlich suchte er jetzt auch in Übereinstimmung mit seinen
Nachbarn zu leben, denn er griff die Differenzen auf, die seit dem Tauschvertrag
um Bitsch vom Jahre 1297 noch mit den Grafen von Zweibrücken bestanden.
Ein Vertrag vom 1. Juli 1302 regelte eine Reihe strittiger Fragen, vor
allem über den Wertausgleich zwischen den Tauschgebieten. Aber gerade
über diese Wertbestimmungen, die einem Schiedsgericht übertragen
worden waren, ist man letzten Endes nicht zur Einigung gelangt, das Problem
blieb weiter bestehen. Die Situation gegenüber Frankreich wird den
Herzog veranlaßt haben, an der im April 1302 durch den französischen
König berufenen Ständeversammlung teilzunehmen, die nach der
Intention des Königs in seiner Auseinandersetzung mit dem Papst Stellung
beziehen sollte. Friedrich hat das
auf dieser Versammlung durch den Adel an die Kardinäle aufgesetzte
Schreiben unterzeichnet. Vermutlich wollte er sich nicht in dieser Frage
auch noch zusätzlichen französischen Bedrängungen aussetzen.
Ein Bekenntnis zu einer Abhängigkeit von Frankreich war das jedoch
nicht, vermutlich geschah der Schritt im Hinblick darauf, dass Oberlothringen
Träger französischer Leben war. Der Herzog trat in der Folgezeit
politisch weiter nicht mehr hervor, am 31. Dezember 1303 ist er
gestorben.
1255
oo Margarete von Champagne-Navarra, Tochter des Grafen Theobald
IV.
um 1235/40 -
1307
Kinder:
Friedrich Herr zu Plommieres
- vor 1321
Katharina
- 1316/30
oo Konrad Graf von Freiburg
-10.7.1350
Theobald II.
um 1260-13.5.1312
Isabella
1272-11.5.1335
7.1.1288
1. oo Ludwig Herzog von Bayern
13.9.1267-23.11.1290
1298
2. oo Heinrich III. Graf von Vaudemont
- 1347
Friedrich Bischof von Orleans (1296-1299)
-4.6.1299
Matthäus Seigneur von Belrouart
-8.8.1282
1278
oo Adelheid von Bar, Tochter des Grafen Theobald II.
- 1307
Johann Graf von Toul
-3.9.1306
Literatur:
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Stürner, Wolfgang: Friedrich II. Teil 1: Die Königsherrschaft
in Sizilien und Deutschland 1194-1220, Primus-Verlag Darmstadt 1997, Seite
157 - Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag
1991, Band I Seite 378 -