Tochter des Königs
Zwentibold von Lothringen und der Oda
von Sachsen, Tochter von Herzog Otto
Werner Karl Ferdinand: Seite 464
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr
1000 (1.-8. Generation)"
VII. Generation
45-46
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Über die beiden Töchter
Zwentibolds weiß man, soviel ich sehe, nichts anderes
als was zwischen 1247 und 1251 (vgl. A. Molinier, Soucres de 'hist. de
Frande 2, 1902, 155) Gilles d'Orval in seinen Gesta episcoporum Leodiensium,
MG SS 25, 50 schrieb:
Zwentibold sei
in Süsteren beigesetzt worden, unsd ebenso seine beiden Töchter,
nachdem sie, von einer Amalberga ausgebildet,
successive post magistram
suam praefuerant. Dümmler 3, 502f. (jeweils Anm. 2), der diese
Belege zitiert, auf denen auch Brandenburg fußt, bemerkt im Anschluß
an die Bollandisten (AA SS Aug. III, 138), daß in Süsteren der
Kult des zum Heiligen gewordenen Zwentibold
floriere, ebenso der seiner Töchter - ein Zahn Zwentibolds
diene vor allem als Mittel gegen Zahnschmerzen. Es handelt sich hier um
einen späten Kult, bei Gilles d'Orval um einen späteren Gewährsmann.
Sollte dies schon bedenklich stimmen, so macht stutzig die Angabe des Chronisten,
Benedicta
und Caecilia
seien, wenn auch in verschiedenen Jahren, am gleichen Tage, nämlich
XVI
Kal. Septembris, gestorben bzw. beigesetzt worden. An diesem Tage,
so sagt er ausdrücklich ... earundem festivitas celebratur.
Dies scheint so ziemlich alles gewesen zu sein, was man von ihnen wußte,
wie wenig es ist, wird aber erst deutlich, wenn man sich erinnert, daß
Zwentibold
seinerseits XV Kal. Sept., wie eine Echternacher und eine Trierer Tradition
übereinstimmend berichten, gestorben ist (bzw. beigesetzt wurde),
vgl. Dümmler 3, 502, Anm. 2. Die Differenz von einem Tage besagt nichts
- ganz offenkundig handelt es sich in Süsteren um eine späte
Tradition, die den Todestag (der Tag darauf, in Echternach notiert, könnte
der der Beisetzung sein, ausdrücklich heißt es dort ... sepultus
est) Zwentibolds zum Anlaß nimmt,
seinen Kult und den seiner Töchter zu begehen, und allen drei Familienmitgliedern
den gleichen Todestag in verschiedenen Jahren gibt. Nicht weniger bedenklich
sieht die urkundliche Basis aus. Zwar gibt es ein D Zwentibolds
für Süsteren, und der Herausgeber Schieffer verweist auch auf
dieses D 2, wenn er Seite 4 von Zwentibolds
(angeblicher,
dürfen wir wohl schon sagen) Beisetzung in Süsteren spricht.
Aber gerade hier ist nichts zu sehen von dem, das wir als Indizien für
eine Hausabtei und Grablege eines Königs und seiner Familie deuten
können. Kaiser
ARNULF, Zwentibolds Vater,
hatte Süsteren einem Priester hoher Begabung (eximiarum arcium) namens
Siginand geschenkt, dann aber auf dessen Wunsch die Abtei an Prüm
geschenkt, an das sie nach Siginands Tod definitiv heimfallen sollte. Das
bestätigte Zwentibold. Im D 84
König
KARLS III., einem Placitum im Herstal 916 I 19, begegnet
uns Süsteren wieder: Mit Gewalt war dem Siginand sein Besitz von potentiores
entrissen worden, und dadurch auch nicht die Übergabe an Prüm
vollzogen worden, das jetzt, in diesem Placitum, die Übereignung erhält.
Weder sachlich noch zeitlich (keine 16 Jahre sind seit Zwentibolds
Tod vergangen) ist hier viel Platz für die Äbtissinnen der beiden
Zwentibold-Töchter.
Bedarf es noch eines Hinweises, daß die Namen der beiden Töchter,
Benedicta
und
Caecilia,
für die jedes zeitgenössische Zeugnis fehlt, an der Wende vom
9. zum 10. Jahrhundert ebenso ungewöhnlich sind wie späterer
Zeit vertraut, und daß man Heiligen mit Vorsicht gegenübertreten
muß, die nicht einmal einen eigenen Gedenktag haben? Um so bemerkenswerter
scheint mir der Satz Dümmlers in der erwähnten Anmerkung: "Ich
weiß nicht woher Resch (Ann. Sabionens. II, 285 n. 624) die Nachricht
hat: in monasterio Epternacensi sepultus est a. 900 hac cum memoria: XV
Kal. Sept. Zendebolt rex piae memoriae,
womit das Necrol. S. Maximini (Jahrb. der Altertumsfreunde im Rheinl. LVII,
115): XV Kal. (Sept.) Zondebolt rex
pie mem., übereinstimmt." Auch wenn wir den Beleg des Geschichtsschreibers
von Säben nicht verifizieren können, so bietet er doch das richtige
Datum des Beisetzung Zwentibolds, und
diese erscheint uns in Echternach wahrscheinlicher als in Süsteren,
zu dem sich keine zwingende zeitgenössische Beziehung herstellen läßt.
- Wir lassen die Namen der Zwentibold-Töchter,
selbst mit einem Fragezeichen versehen, nur mit großen Bedenken auf
der Tafel stehen - denn, wenn wir der einzigen Tradition, die von ihnen
berichtet, folgen, dann müßten wir konsequenterweise auch den
fragwürdigen Todestag der beiden verzeichnen.
IV. 8 Benedicta, Äbtissin des Stiftes
Süsteren
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+ VIII 17
Aus Uotas dreijähriger
Ehe mit König Zwentibold sind
bekanntlich zwei Töchter hervorgegangen: Benedicta
und Caecilia; sie kamen in das Kloster
Süsteren und wurden später dort beide Äbtissinnen. Die kurze
Zeitspanne von Uotas erster Ehe und
die Tatsache, daß beide Zwentibold-Töchter
ins Kloster geschickt wurden, spricht nun aber dafür, daß die
Gozlin-Gemahlin Uda erst aus der zweiten Ehe Uotas
mit Graf Gerhard hervorging.
Literatur:
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Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und
ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 IV,
8 Seite 275 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses
Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens
und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag
Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969, Seite 61 -