KARL III. DER DICKE                            Ostfränkischer König (876-887)
------------------------------                           König von Italien (879-887)
839-13.1.888                                            römischer Kaiser seit 12.2.881
        Neudingen/Donau

Begraben: Reichenau
 

3. Sohn des Ostfränkischen Königs Ludwig II. der Deutsche und der WELFIN Hemma, Tochter von Graf Welf
Urenkel von Kaiser KARL I. DEM GROSSEN
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 966
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KARL III. DER DICKE, Kaiser, fränkischer König
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* 839, + 13. Januar 888
             Neudingen (Donau)

Begraben: Reichenau

In der 856 und 872 verfügten und nach Ludwigs des Deutschen Tod 876 beschworenen Teilung des ostfränkischen Reichs erhielt KARL DER DICKE zunächst Alemannien und Churrätien, profitierte aber von der politischen Expansion seiner Brüder Karlmann und Ludwig (der Jüngere) und ihrem frühen Tod. Nach Ausstattung seines illegitimen Sohnes ARNULF (VON KÄRNTEN) im östlichen Bayern trat Karlmann 877 die Herrschaft in Italien an, und Ludwig nutzte die Sukzessiionskrise im westfränkischen Reich 879 zum Erwerb des westlichen Lothringen im Vertrag von Ribemont (880). Nach dem Tod der Brüder 880 und 882 fielen ihre regna KARL DEM DICKEN zu, dem bereits am 12. Februar 881 die Erneuerung des Kaisertums geglückt war. Trotz vielfältiger Anstrengungen war er aber nicht zum effektiven Schutz des Papsttums in der Lage, das sich zunehmend der karolingischen Familie enfremdete.
Nach dem erbenlosen Tod der beiden westfränkischen Könige Ludwig III. und Karlmann 882 und 884, die KARL DER DICKE zur Sicherung ihrer umstrittenen Legitimität nach dem Tod ihres Vaters Ludwigs II. des Stammlers 879 adoptiert hatte, lud der westfränkische Adel unter Umgehung des erst fünfjährigen Postumus Karl III. den Einfältigen KARL DEN DICKEN 885 als Herrscher nach W-Franken ein. Sieht man von dem niemals ganz beseitigten Königtum Bosos von Vienne (879-887) ab, war damit das fränkische Großreich erneut in einer Hand vereinigt. Freilich erwies sich die strukturelle Schwäche von KARLS Herrschaft angesichts massiver Normannenbedrohung seit 879, der KARL DER DICKE durch Tributzahlungen und zeitweise Anerkennung des getauften Normannen Gottfried in Friesland zu begegnen suchte. Zwar nahm er damit die im 10. Jh. erfolgreichen Praktiken seiner Nachfolger vorweg, aber die Zeitgenossen empfanden das Versagen des christlichen Herrschers angesichts heidnischer Bedrohung, während gleichzeitig regionale Potentaten wie Graf Odo von Paris erfolgreich die Normannenabwehr organisierten. Zu dieser Umformierung politischer Legitimation durch Ideoneität trat die fehlende Kraft zur Integration des Großreichs. In ihrer vorwiegend alemannischen Prägung konnte die Hofkapelle, der der einflußreiche Bischof Liutward von Vercelli vorstand, nicht mehr die unterschiedlichen Reichsteile repräsentieren, und die königlichen Urkunden mit ihren gesonderten Datierungen nach Kaiserjahren und denen der Herrschaft in O-Franken (Francia), W-Franken (Gallia) und Italien offenbarten diese Summierung sich langsam festigender Teilreiche.
Geprägt durch zunehmenden körperlichen Verfall, suchte KARL DER DICKE seine Nachfolge vor allem gegen seinen illegitimen Neffen ARNULF zu sichern. Aber sowohl die mit päpstlicher Hilfe geplante Durchsetzung von KARLS illegitimen Sohn Bernhard 885 als auch die Adoption LUDWIGS, Sohn Bosos von Vienne und der Tochter Kaiser LUDWIGS II., aus der lotharingischen KAROLINGER-Linie 887 mißlangen. Der Sturz Liutwards von Vercelli, sein Parteiwechsel zu ARNULF und die zunehmende Umorientierung der ostfränkischen Aristokratie seit Juni 887 markieren das langsame Ende KARLS, von dem die Quellen ein widersprüchliches Bild geben: Ein gescheiterter Hoftag in Tribur wie ein Zug nach Frankfurt im November 887 zeigten dem Kaiser seine Chancenlosigkeit. Mit Duldung des zum König gewählten ARNULF verbrachte KARL DER DICKE seine letzten Wochen in Alemannien. Sein Ende dokumentiert das Scheitern des fränkischen Großreichs, in dessen regna sich Adelsgruppen ihre Könige "de suis visceribus" (Regino von Prüm) erwählten.

Quellen und Literatur:
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MGH DD Karol. dt. II - HEG I, 618-621 - NDB XI, 181-184 - W. Vogel, Die Normannen und as Frk. Reich, 1906, 206ff. - P. Kehr, Die Kanzlei K.s, 1936 - J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der dt. Kg.e, I, 1959, 189-198 - H. Keller, Zum Sturz K.s, DA 22, 1966, 333-384 - E. Hlawitschka, Lotharingien und das Reich an der Schwelle der dt. Gesch.,1968, 26ff. - M. Borgolte, K. und Neudingen, ZGO 125, 1977, 21-55 - E. Hlawitschka, Nachfolgeprojekte aus der Spätzeit K.s, DA 34, 1978, 19-50 -


Beim Tode seines Vaters 876 erhielt er Alemannien und Raetien als Erbe. Auf seinem ersten Italienzug 879 wurde er zum König der Langobarden gekrönt. Nach dem Tode seiner Brüder Karlmann (880) undLudwig III. (882) übernahm er deren Gebiete und wurde damit Herrscher des gesamten ostfränkischen Reiches. Er schloß die Wikinger in Elsloo (Friesland) ein und erkaufte trotz günstiger militärischer Lage ihren Abzug, ohne künftige Einfälle verhindern zu können. Nach dem Tode der westfränkischen Könige Ludwig III. (882) und Karlmann (884), Enkel KARLS DES KAHLEN, bot der Adel KARL die westfränkische Krone an. Damit vereinigte KARL III. das Reich KARLS DES GROSSEN (außer Nieder-Burgund) noch einmal. Der Zerfall des Frankenreiches, bedingt durch dessen uneinheitliche Struktur, konnte aber nicht rückgängig gemacht werden. KARL besaß jedoch auch nicht die erforderliche Begabung, um ein so großes Reich zu regieren und er vermochte den inneren und äußeren Funktionen staatlicher Herrschaft nicht gerecht zu werden. Er unternahm ergebnislose Feldzüge nach Böhmen und Italien, während die Normannen die Maas, die Schelde und die Seine hinauffuhren. Der Kaiser erkaufte sogar mit Geld ihren Abzug aus der Pariser Gegend, was ihm die völlige Verachtung seiner Untertanen einbrachte und was schließlich dazu führte, dass man allgemein von ihm abfiel. Auf dem Reichstag zu Tribur (November 887) wurde der unfähige KARL zur Abdankung gezwungen und ARNULF VON KÄRNTEN zum ostfränkischen König erhoben. Der Kaiser starb im folgenden Jahr an seinem Zufluchtsort, dem Kloster Reichenau.

Werner Karl Ferdinand: Seite 451
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

IV. Generation
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KARL III. wurde nicht 884 Kaiser, sondern 881 II 12. Auf diesem Versehen von Brandenburg ist darum zu insistieren, weil er zusammenfassend bemerkt "Herrscher des fränkischen Gesamtreiches, Kaiser 884". Die Inbesitznahme aller regna (das W-Reich erst 885) hat aber mit dem Erwerb der Kaiserwürde, deren Bedeutung inzwischen auf Italien und Rom beschränkt war, nichts zu tun.
KARLS Absetzung durch die ostfränkischen Großen galt, was häufig nicht beachtet wird, nur für diese, nicht zum Beispiel für die W-Franken, deren Thron erst mit KARLS Tod vakant wird. Wichtig sind die Bemerkungen von E. Ewig (wie oben, Anm. zu IV,5), wonach erst die Absicht KARLS, LUDWIG III., den Sohn Bosos von Vienne und Enkel Kaiser LUDWIGS II., zum Nachfolger im Gesamtreich zu machen (diese Absicht darf als gesichert gelten), den Aufstand ARNULFS auslöste.
Wir wissen sicher, daß KARLS Ehe mit Richardis kinderlos war - denn sonst hätte die Kaiserin 887 nicht erklären können (ganz unabhängig von der Richtigkeit dieser Angabe), ihre Ehe sei nie vollzogen worden (so schon Regino von Prüm, vgl. Dümmler 3,284). Da muß es überraschen, daß Brandenburg dem Kaiser einen ehelichen Sohn Karlmann, mit dem Vermerk "+ 876" zuschreibt (Brandenburg V,14). Er beruft sich dabei auf Dümmler 3,292, Anm. 3, von dem die Ann. Alaman. 876 zitiert werden ... Karolomannus filius Karoli (und andere) obierunt. Aber Dümmler bemerkt dazu im Obertext, es müsse dahingestellt bleiben, ob KARL III. außer Bernhard noch einen anderen unehelichen Sohn, Karlmann, gehabt habe. Doch können wir diesen vermeintlichen KAROLINGER ganz streichen. Dümmler hat nämlich denselben Beleg schon einmal 2,359, Anm. 1 verwendet (und verweist auch, was Brandenburg hätte beachten sollen, auf diesen Umstand), um den Tod von KARLS DES KAHLEN Sohn Karlmann zu datieren, der noch Anfang 876 gelebt habe, wie aus einer Urkunde Papst Johannes VIII. für Karlmanns Abtei S.-Medard de Soissons hervorgehe. Im Gegensatz zu Dümmlers unentschiedener Haltung in Bd. 3 seines Werkes müssen wir betonen, daß die Annalen ohne jeden Zweifel den Sohn KARLS DES KAHLEN gemeint haben. Für sie war "Karolomannus filius KAROLI" eine eindeutige Definition, denn es gab sonst keinen KARL, der einen Sohn dieses Namens hatte. Der westfränkische Karlmann ist auch tatsächlich 876 gestorben, denn kaum war sein Vater, KARL DER KAHLE, der ihn blenden ließ, Ende 877 gestorben und hatte sein Bruder Ludwig der Stammler, nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Regierung anzutreten, da stiftete dieser am 8. Februar 878 ein Seelgedächtnis für Karlmann in dessen Kirche S.-Medard (HF 9,416f.; dort irrig zu 879 datiert). Zum Todesdatum der Richardis äußert sich Brandenburg nicht. Tag und Monat sind überliefert: IX 18, vgl. Dümmler 3,285. Die ebd. für den Terminus post des Todesjahres herangezogenen sogenannten Andlauer Statuten "von 892 oder 893" kommen nicht in Betracht, da sie eine Fälschung des 11. Jahrhunderts sind. Verfälscht, aber doch im Kern echt, wie der Herausgeber gezeigt hat, ist ein Diplom Ludwigs des Kindes von 906/09 für Andlau, ed. Th. Schieffer, MG, Die Urkk. d. dt. Karolinger 4, 1963, 200-203, nr. 68 (vgl. dort 202 zu den Andlauer Statuten und 200, Z. 25f. zum Datum). Hier wird Richardis als verstorben genannt und die Nachfolge der Ruuddrudis in der Leitung von Andlau geregelt. Erneute Bestätigung ist das Diplom Karls des Einfältigen von 912 II 3 (Lauer nr. 125), das, wie Schieffer ebd. gegen den Herausgeber Lauer zeigt, keine Fälschung ist, sondern nur interpoliert wurde.


Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 430
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"Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter"

KARL (III.) DER DICKE
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     + 13.1.888

necr. B 13.1. "Karolus imp.", König im Ostfränkischen Reich 876-887, in Italien 879-888, im W-Fränkischen Reich 885-888, Kaiser 881-888

Literatur:
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Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 3; ADB 15 Seite 157-163; BM² 1576b-1765d; Kehr, Die Kanzlei Karls III.; Werner, Nachkommen Seite 451 f. Nrn. 19-23, 23 und Tafel IV/23; NDB II Seite 181-184; Biograph. Wörterbuch 2 Spalte 1397; Die Klostergemeinschaft von Fulda 2,1 Seite 315 K 24; Maurer, Sagen um Karl III.; Borgolte, Grafen Seite 160ff.; Schmid, Brüderschaften; Lexikon des Mittelalters 5 Spalte 968f. Zum Todestag: Dümmler, ebd. 3 Seite 289 Anm. 2; BM² 1765d.

KARL, Sohn König Ludwigs des Deutschen und dessen Gemahlin Hemma, war der Bruder der Könige Karlmann und Ludwig der Jüngere und mit Richkart verheiratet. Von 859 bis 874 war er Rektor im Breisgau und im W der Bertoldsbaar; 864 erhielt er bei der Erbteilung Alemannien zugesprochen. Unter den KAROLINGERN war KARL III. sicherlich derjenige Herrscher, der Alemannien und dem Kloster Reichenau am engsten verbunden war; zu KARLS Verhältnis zu Alemannien vgl. zuletzt Borgolte, Karl III. und Neudingen Seite 20f. und die dort genannte Literatur. Beispielweise ging das bedeutende Brüderpaar Liutward und Chadolt, ersterer Bischof von Vercelli und Erzkapellan KARLS III., letzterer Bischof von Novara und Kapellan KARLS III., aus dem Reichenauer Konvent bzw. aus der Reichenauer Klosterschule hervor. Und Fleckenstein, Die Hofkapelle I Seite 190 geht sogar so weit, daß er behauptete, Liutward sei "die Schlüsselfigur der Kapelle KARLS III. wie seiner Herrschaft überhaupt" gewesen. Der Herrscher weilte am 13.1. 878 und am 22.4.884 auf der Bodenseeinsel, außerdem sind noch mehrere Urkunden des Kaisers für das Kloster erhalten; vgl. BM² 1583 bzw. 1681, Dümmler Seite 223 mit Anmerkung 4 und Beyerle, Von der Gründung Seite 112f., zu den Urkunden siehe Brandi, Urkundenfälschungen Seite 115f. KARL und seine Familie wurden in allen drei Gedenkbüchern der Bodenseeklöster mit Gedenkeinträgen bedacht worin nicht nur sein intensives Verhältnis zu Alemannien, sondern auch zur Reichenau deutlich wird; vgl. das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau p. 98 A1, das St. Galler Gedenkbuch p. 3D = Libri confrat. col. 12 und den Liber viventium Fabariensis p. 27 B 1-3 und p. 41A. Unsicher muß bleiben, ob die drei am Ende eines Eintrags im Liber memorialis von Remiremont unter anderem mit KARL III., den Bischöfen Liutwart und Chadolt genannten Personen mit Reichenauer Mönchen identisch sind und sich im Gefolge des KAROLINGERS aufgehalten haben, wie Beyerle, Von der Gründung Seite 112/1 behauptet; vgl. Liber memorialis von Remiremont 1 Seite 15 Nr. 2, 2 fol. 9r und dazu Tellenbach, Liturgische Gedenkbücher Seitze 396ff., Borgolte, Karl III. und Neudingen Seite 22 Anmerkung 9 und Seite 51f. Anmerkung 159, Hoffmann, Zur Geschichte Ottos des Großen Seite 45f. Anmerkung 8 und Becher, Das königliche Frauenkloster Seite 371f.
Zu beachten ist dabei ein Paralleleintrag im Liber viventium Fabariensis 1 p. 27B 1-3. nach seinem Tod in Neudingen wurde KARL im Reichenauer Münster neben dem 799 verstorbenen Grafen Gerold beigesetzt. An seinem Todestag wurde jedes Jahr ein eigenes Hochamt gehalten; vgl. Brandi, Urkundenfälschungen Seite 26 bzw. Seite 121 Nr. 88 und neuerdings Zettler, Die frühen Klosterbauten Seite 105ff. KARLS Tod wurde in einigen Necrologien zum 12.1., in den meisten aber zum 13.1. vermerkt.


Hartmann Wilfried: Seite 76-80
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„Kaiser Karl III.“,
in Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern, Hg. Karl Rudolf Schnith

Als schwächste Figur unter den karolingischen Herrschern des 9. Jahrhunderts gilt seit langem KARL, der seit dem 12. Jahrhundert "DER DICKE" genannt wird. Als jüngster Sohn Ludwigs des Deutschen hatte er das kleinste Teilreich, nämlich Alemannien und Churrätien, geerbt. Durch den biologischen Zufall, dass innerhalb weniger Jahre nicht nur seine beiden Brüder Karlmann und Ludwig, sondern auch sein westfränkischer Vetter Ludwig der Stammler und dessen tüchtiger Sohn Ludwig III. starben, wurde KARL bis zum Jahr 882 nacheinander König von Italien (879), Kaiser (881), König von O-Franken (mit Sachsen, Thüringen und Lotharingien) und endlich 885 König von W-Franken.
Bei einem Herrscher, der meist wegen seiner Untätigkeit geschmäht wird, ist es verwunderlich, dass ein Itinerar, soweit es aus historiographischen Nachrichten und aus Ausstellungsorten seiner Urkunden erschlossen werden kann, recht bewegt ist: Nachdem er die ersten Jahre nach dem Tode seines Vaters in seinem kleinen Alemannien verbracht hatte, finden wir ihn 879 wiederholt auf Reisen. Mehrfach zog er nach Italien, dort wurde er Anfang 880 in Ravenna von Papst Johannes VIII. zum König von Italien und am 12.2.881 in Rom zum Kaiser gekrönt. Nach der Kaiserkrönung blieb KARL über ein Jahr in Italien und war damit seit dem Tode Kaiser LUDWIGS II. der erste karolingische Kaiser, der in diesem Land eine wirkliche Herrschaft ausübte. Erst nachdem sein Bruder Ludwig im Januar 882 gestorben war, reiste KARL wieder ins Gebiet nördlich der Alpen, wo er in Bayern und in Worms (Mai 882) als ostfränkischer König anerkannt wurde. Auch die folgenden Jahre waren noch ausgefüllt mit anstrengender Reisetätigkeit, vor allem nachdem KARL nach 885 auch noch sein westfränkisches Königtum durch persönliche Anwesenheit zur Geltung bringen mußte.
Die alemannischen Ursprüche seines Königtums hat KARL III. jedoch auch später nicht verleugnet; das geht aus der Wahl seiner Berater und Kapellane hervor. Nachdem anfangs Bischof Witgar von Augsburg als sein Erzkapellan amtiert hatte, ging dieses Amt 878 auf Liutward über, der zweifellos die wichtigste Persönlichkeit in der Umgebung KARLS gewesen ist. Liutward war Mönch auf der Reichenau gewesen und soll nach Aussage ihm feindlich gesinnter Quellen von sehr einfacher Herkunft gewesen sein. Kaum ganz ohne Berechtigung wurden ihm Nepotismus und andere Machenschaften vorgeworfen, mit denen er versucht habe, seine Verwandten in bessere Positionen zu bringen. Als Beleg für den Erfolg von Liutwards Wirken zugunsten seiner Verwandten kann die Karriere seines Bruders Chadolt, der vom Mönch zum Bischof von Novara (882) aufstieg, und seines Neffen Liutward, der vor 883 Bischof von Como wurde, angeführt werden. Liutward selbst hatte bereits 880 ebenfalls ein oberitalienisches Bistum, nämlich Vercelli, erhalten. Die Annalen von Fulfa sagen über Liutward, er sei "mehr als der Kaiser von allen geehrt und gefürchtet worden". Besonders bei den Verhandlungen mit dem Papst hatte Liutward von Anfang an die Fäden in der Hand, und seine zahlreichen Interventionen vor allem für italienische Empfänger von Urkunden KARLS III. zeigen, dass er es war, der die Gunst des Herrschers verteilte.
Die Stellung Liutwards war jedoch nie unangefochten und erlebte ihre erste Krise im Jahr 882, als er versuchte, eine neue Politik gegenüber den Normannen einzuleiten, indem er bei Asselt verhinderte, dass das fränkische Heer zur Schlacht antrat. Statt dessen wurde ein Abkommen geschlossen, das sofort umstritten war, weil es als unwürdiges Nachgeben gegenüber den Pressionen des Feindes galt. Dabei hatte Liutward aus den bisher vergeblichen militärischen Unternehmungen den richtigen Schluß gezogen, dass man die Normannen in das System des Frankenreichs eingliedern müsse, wenn man sie beherrschen wollte. Der Normannen-Häuptling Gottfried wurde daher als Herr von Friesland eingesetzt und auf mehrere Arten dem Kaiser verpflichtet: Er sollte sich taufen lassen, wurde durch die Ehe mit einer illegitimen Tochter des karolingischen Königs Lothar II. in die große karolingische Familie eingefügt und außerdem durch einen Lehnseid mit dem Herrscher verbunden. Dieser Versuch, den Normannen einen Teil des fränkischen Reiches zu übertragen und sie dadurch zu loyalen Gliedern dieses Reiches zu machen, ist gescheitert: Gottfried verband sich nämlich mit seinem Schwager Hugo und versuchte zusammen mit diesem, das Reich Lothars II. wieder zu errichten. KARL III. vermochte jedoch diesen Plan zu durchkreuzen, indem er Gottfried bei einer Unterredung beseitigen ließ, und auch Hugo wurde durch List gefangengenommen und geblendet (Mai 885).
Möglicherweise hat dieses Vorgehen gegen Gottfried einen neuen schweren Einfall der Normannen ausgelöst, die im Herbst 885 mit ihren Schiffen die Seine aufwärts zogen und mit der Belagerung von Paris begannen. Die Verteidiger hielten sich unter dem Grafen Odo bis zum Herbst des folgenden Jahres, als der Kaiser endlich mit einem Entsatzheer vor der Stadt erschien, wo er aber keine Schlacht wagte, sondern ein Abkommen schloß. Der Abzug der Normannen wurde durch Zahlungen erkauft; sie kehrten darauf aber nicht an die Nordsee zurück, sondern suchten vorher noch Burgund heim.
KARL III. war schon seit 862 verheiratet, aber er hatte mit seiner Gattin Richardis oder Richgard, der Tochter eines elsässischen Grafen namens Erchanger, keine Kinder. Daher nahm zuerst im Jahre 879 das Projekt Gestalt an, den Sohn eines Verwandten zu adoptieren. Anscheinend dachte man anfänglich an Karlmann, dem älteren Sohn Ludwigs des Stammlers; dieser starb aber bereits am 12.12.884. Nachdem KARL III. im Herbst 885 den Höhepunkt seiner Macht erreicht hatte und zum westfränkischen König aufgestiegen war, machte er den Versuch, seinen natürlichen Sohn Bernhard mit Hilfe des Papstes (damals Hadrian III.) legitimieren zu lassen. Bernhardwar damals anscheinend noch recht jung; der Plan scheiterte daran, dass Papst Hadrian III. im September 885 noch auf der Reise ins Frankenreich starb.
Gegen Ende seines Lebens machte KARL noch einmal einen Versuch, einen Nachfolger durch Adoption zu bestimmen. Er wählte diesmal den Sohn Bosos von der Provence und der Ermengard, die als Tochter Kaiser LUDWIGS II. eine KAROLINGERIN war. Dieser Knabe hatte den Namen LUDWIG erhalten und war damit als KAROLINGER erkennbar; er sollte später noch Kaiser werden (901), wurde aber durch seinen Konkurrenten Hugo von Italien geblendet 905). [Richtig ist, daß LUDWIG III. vom Markgrafen Berengar von Friaul, dem späteren Kaiser, geblendet wurde]. Vielleicht gehört auch Richgards Klostereintritt in den Rahmen dieser Bemühungen um einen legitimen Nachfolger. Sie hatte bereits 878 bis 880 eine Reihe von Frauenklöstern übertragen erhalten; 887 trat sie dann ins Kloster Andlau ein. Da KARL III. öffentlich bekannte, niemals mit ihr geschlechtlich verkehrt zu haben, konnte die Ehe annulliert werden, und KARL stand es frei, sich erneut zu verheiraten. In den Bereich der Hofintrigen gehört es, wenn Richgard beschuldigt wurde, Ehebruch mit dem langjährigen Berater ihres Gemahls, Bischof Liutward von Vercelli, begangen zu haben. Man erinnert sich, dass 830 derartige Vorwürfe gegen die Kaiserin Judith und ihren Günstling Bernhard von Septimanien erhoben worden waren. So wie damals LUDWIG DER FROMME hilflos und passiv geblieben war, so verhielt sich jetzt sein Enkel KARL III. Die Feinde Liutwards aber erreichten ihr Ziel; Liutward wurde verbannt und an seine Stelle trat Erzbischof Liutbert von Mainz als Erzkanzler und engster Berater des Kaisers.
Zu einer neuen Ehe KARLS III. ist es nicht mehr gekommen, denn die Krankheit, unter der der Kaiser wohl schon lange gelitten hatte, kam im Frühjahr 887 verstärkt zum Ausbruch. Wegen starker und anhaltender Kopfschmerzen begab sich KARL III. in die von ihm so bevorzugte Bodenseegegend, wo er in der Pfalz Bodman durch einen Aderlaß an dem von den im Frühmittelalter gelesenen Medizintraktaten empfohlenen Termin, nämlich während der vorösterlichen Fastenzeit, von seinem Kopfschmerz befreit wurde. Früher hat man aufgrund einer falschen Übersetzung der einschlägigen Quellenstelle behauptet, KARL habe sich einer Trepanation, das heißt einer Bohrung in den Schädel, unterzogen, um dadurch Linderung von seinen Schmerzen zu erlangen.
Der wohl schon regierungsunfähige Kaiser wurde Ende 887 durch eine Adelsrevolte aus dem Amt gedrängt. Er hatte eine Reichsversammlung nach Tribur einberufen, zu der ARNULF VON KÄRNTEN mit einer größeren Heeresmacht heranzog. KARL III. wich anscheinend nach Frankfurt aus; dort stellte er (am 17.11.887) seine letzte Urkunde aus. Die übrigen Teilreiche versuchten nicht, zugunsten des abgesetzten Kaisers einzugreifen; er starb Anfang 888.
Der Nachruf Reginos betont vor allem die große Frömmigkeit dieses Herrschers, der den christlichen Satzungen höchst ergeben gewesen sei, reichlich Almosen gespendet und unablässig gebetet habe. Auch seine friedliche Einstellung wird gelobt, die ihm ohne Blutvergießen alle Teile des Frankenreichs eingebracht habe; nachdem er am Ende seines Lebens seine Würden verloren und seine Güter eingebüßt hatte, habe er dieses mit der größten Geduld getragen. Bei aller Topik, die in diesen Sätzen steckt, ist Reginos Charakteristik aber nicht als falsch zu bezeichnen; vielmehr hebt sie jene Züge der Persönlichkeit KARLS III. hervor, die ihn mit seinem Vorfahren Karlmann, der seine Herrschaft niederlegte und ins Kloster ging, und mit seinem Großvater LUDWIG DEM FROMMEN, in eine Reihe stellen. Der Beiname "DER DICKE" (Crassus), mit dem er in der Geschichtsschreibung gelegentlich erscheint, wurde ihm von späteren Historikern beigelegt, die damit wohl seine mangelnde Tatkraft bezeichnen wollten.

Schieffer Rudolf:
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"Die Karolinger"

Unklar ist, inwieweit Karlmann, der am 22.9.880 wohl in Ötting die Augen schloß, noch selber dazu beigetragen hat, dass sein weithin nominell gebliebenes italienisches Königtum auf seinen jüngsten Bruder, den schwäbisch-elsässischen Teilherrscher KARL III., überging. Der historische Aufstieg dieses KAROLINGERS begann damit, dass ihn Papst Johannes VIII., enttäuscht in seinen Erwartungen eines westfränkischen Eingreifens, im Frühjahr 879 nach Italien einlud und Karlmann im August anscheinend letztmalig für ein italienisches Kloster urkundete. Von niemandem angefochten, überquerte KARL III. im Oktober die Alpen, fand in Pavia die Anerkennung der dort erschienenen Magnaten und zog weiter nach Ravenna, wo er vom Papst Anfang 880 eine Salbung zum König von Italien empfing und seinen Erzkanzler Liutward als neuen Bischof von Vercelli durchsetzte. Er hätte nach dem Wunsch Johannes VIII. den Weg gleich bis Rom verlängern und mit der Kaiserwürde die seit dem Tod LUDWIGS II. verwaiste Rolle eines Schutzherrn der römischen Kirche und Mittelitaliens übernehmen sollen, wollte sich aber vor weiteren Schritten zunächst innerhalb der Familie absprechen und kehrte daher in die Francia zurück, wo sich sein Bruder Ludwig der Jüngere soeben im Vertrag von Ribemont die W-Hälfte Lotharingiens gesichert hatte. Nicht mit ihm, von dem im Sommer 880 erstmals auch eine Erkrankung gemeldet wird, sondern mit den westfränkischen Neffen traf er sich im Juni zu einem Frankentag in Gondreville, von dem dann die gemeinsame Attacke gegen die Usurpatoren Hugound Boso ausging. Erst nach dem Abbruch der Belagerung von Vienne ließ er sich von Johannes bewegen, erneut nach Italien zu kommen, und nahm nun aus seiner Hand am 12.2.881 in Rom die Kaiserkrone entgegen. Nach dem Tode seines Bruders Ludwig der Jüngere kehrte er aus Italien zurück und empfing zunächst in Bayern, dann im Mai in Worms die Huldigung als nunmehr alleiniger Herr des mit Lotharingien und Italien vereinigten O-Frankenreiches. Unter dem Eindruck der jüngsten Normanneneinfälle strömte ihm ziemlich rasch eine große Streitmacht aus Franken, Bayern, Schwaben, Thüringern, Sachsen und anderen zum Kampf gegen die Normannen zu, die im Juli deren Hauptstützpunkt Asselt einzuschließen vermochte. Von der erwarteten Erstürmung sah der Kaiser jedoch bald ab und gewährte den Feinden freien Abzug und neue Zahlungen gegen die Zusicherung ihres Anführers Gottfried, sich taufen zu lassen, eine Lehnsherrschaft in Friesland zu übernehmen und durch Heirat mit Lothars II. Tochter Gisela (aus der nicht anerkannten Ehe mit Waldrada) in die karolingische Familie einzutreten. Das Verhalten KARLS III. entsprach wohl der Überlegung, durch Respektierung der faktischen Machtlage in Lotharingien, in die auch Giselas Bruder Hugo durch Überlassung der Einkünfte des Bistums Metz einbezogen wurde, eine notdürftige Befriedung herbei führen zu können, doch wurde dies, wie das entrüstete Echo in den zeitgenössischen Quellen zeigt, von dem maßgeblichen Kreisen kaum verstanden und eher als schmähliche Schwäche ausgelegt, die der Autorität des Kaisers Abbruch tat.
Da man nach dem Tode des westfränkischen König Karlmanns, Karl, den Sohn Ludwigs des Stammlers von Adelheid nicht berücksichtigte, blieb allein der gerade in der Lombardei weilende KARL III. übrig, dem eine Gesandtschaft unter Graf Theoderich von Vermandois die Einladung zur Herrschaftsübernahme unterbreitete. Der Kaiser erschien im Juni 885 in Ponthion und nahm die Huldigung der bisherigen Untertanen Karlmanns entgegen. Innerhalb von nur 6 Jahren war ihm ohne sonderliche Mühe, als bloße Konsequenz dynastischen Erbrechts, die Vereinigung sämtlicher Reichsteile in seiner Hand gelungen.
Am Willen, der gewaltigen Aufgabe Herr zu werden, hat es KARL III., der zwischen 879 und 886 zwölfmal die Alpen überquerte, nicht fehlen lassen. Die akutesten Sorgen bereiteten weiter die Normannen, die nach ihren Beutegewinnen in W-Franken 884 den Schwerpunkt wieder mehr östlich, in die Gegend von Löwen, verlagert hatten. Die Verbindung der Gruppe um Gottfried mit dem lothringischen Prätendenten Hugo war bereits vor KARLS III. Rückkehr zerschlagen worden. Gegen ein vermeintlich gefährliches Komplott beider Schwäger rückte nämlich Graf Heinrich vom Grabfeldgau, Stammvater der BABENBERGER und bewährter Heerführer schon Ludwigs des Jüngeren, im Mai 885 an den Niederrhein und ließ Gottfried mit vielen der Seinen während vorgetäuschter Verhandlungen umbringen, nachdem man zuvor seine Gattin Gisela, die Tochter Lothars II., in Sicherheit gebracht hatte (+ 907 als Äbtissin von Nivelles und Fosses); wenig später wurde auch Hugo, ihr Bruder, in Gondreville in einen Hinterhalt gelockt, überwältigt und geblendet, um seine Tage als Mönch im Kloster Prüm zu beschließen (+ nach 895). Der lotharingische Mannesstamm war damit ausgeschaltet, aber die Bedrohung durch die Normannen keineswegs überwunden, wenn auch deren Herrschaft in Friesland zusammenbrach. Als neues Ziel erkor ein großer Teil von ihnen den Seineraum und zumal die Stadt Paris, die seit Ende November 885 fast ein Jahr lang umzingelt wurde. Dass sie allen Angriffen standhielt, lag wesentlich an der Tatkraft des während der Belagerung gestorbenen Bischofs Gauzlin wie auch besonders des Pariser Grafen Odo, dessen unerschrockener Kampfesmut an seinen Vater Robert den Tapferen gemahnte. KARL III. dagegen wich monatelang der Konfrontation aus, erschien erst nach einem Italienzug im Oktober 886 vor Paris, wo der mit einer ostfränkischen Truppe vorausgeschickte BABENBERGER Graf Heinrich inzwischen gefallen war, und erreichte den Abzug der Feinde wie zuvor in Asselt nur durch eine Vereinbarung, die ihnen neue Lösegelder zusicherte und Burgund zur Überwinterung, de facto zur Plünderung freigab, - gemäß zeitgenössischem Kommentar ein "wahrhaft allzu erbärmlicher Ratschluß".
Gerade weil KARL III. kaum noch imstande war, alle drängenden Probleme des ihm zugefallenen Großreiches selber resolut anzupacken, und weil er anders als seine Vorgänger auch keine Familienmitglieder mehr hatte, denen er Teile seiner Verantwortung delegieren konnte (abgesehen vom Neffen ARNULF, zu dem er Distanz hielt), verdient Aufmerksamkeit, auf wen sich der Kaiser bei seiner unverhofften Alleinherrschaft stützte und welche historischen Folgen das hatte. In seiner näheren Umgebung war der anfängliche Erzkapellan, Bischof Witgar von Augsburg, noch während des auf Schwaben begrenzten Regiments von Liutward überspielt worden, einem aus der Reichenau hervorgegangenen Kanzleinotar, dem seine Gegner später niedere Herkunft vorwarfen; er erscheint seit 878 bereits als Erzkanzler und war seither von überragendem Einfluß auf KARL, der ihn 880 mit dem Bistum Vercelli und nach dem Gewinn ganz O-Frankens 882 möglicherweise auch anstelle Liutberts von Mainz mit der Würde des Erzkapellans ausstattete. Gleich ihm waren es weiter "Alemannen, denen er vornehmlich die Führung seiner Herrschaft anvertraut hatte", wie ein rückblickender Annalist kritisch und durchaus konform mit dem Eindruck moderner Forschung vermerkte, wonach KARLS Hofkapelle trotz aller Ausweitung seiner Macht "weitgehend den Charakter der landschaftlich gebundenen Teilkapelle" beibehielt (J. Fleckenstein). Dieser räumlichen Isolierung in der Spitze steht die Bereitschaft des Kaisers gegenüber, ganze Reichsteile der Dominanz einzelner regionaler Machthaber zu überantworten. So verstärkte er in Italien das Gewicht BERENGARS VON FRIAUL, indem er ihn mit Strafmaßnahmen gegen den Rivalen WIDO II. von Spoleto beauftragte, und in W-Franken verhalf er dem ROBERTINER Odo zum weiteren Durchbruch, als er ihm zur Grafschaft Paris 886 nach dem Tode Hugos des Abtes auch noch dessen hinterlassene Hoheitsrechte in Neustrien und an der Loire hinzugab. In die Herrschaftsbildung des burgundisch-provenzalischen Raums griff er als Kaiser gar nicht erst ein, aber auch innerhalb O-Frankens hat er die Konsolidierung der liudolfingischen Macht in Sachsen durch Otto (den Erlauchten), den Bruder des gegen die Wikinger gefallenen Brun, zumindest nicht behindert, und das obgleich dieser Schwager Ludwigs des Jüngeren durch die Heirat mit einer Tochter des BABENBERGERS Heinrich bereits weitere Kreise zu ziehen begonnen hatte. Heinrichs Bruder Poppo festigte indessen seine Vorrangstellung in der thüringischen Mark gegen die Sorben.
Um allen diesen selbstbewußten Gebietern, die zunehmend Fiskalgut und königliche Amtsträger in ihren Bann zogen, künftig überhaupt noch einen gemeinsamen Herrn überordnen zu können, bedurfte es dringend der einvernehmlichen Vorsorge für die Nachfolge des Kaisers, dessen Hoffnung auf einen legitimen Thronerben, einen "kleinen Ludwig oder Karl", wie ihn Notker von St. Gallen unbeirrbar kommen sah, vergeblich geblieben war. Nach dem Tod des westfränkischen Adoptivsohnes Karlmann hatte KARL 885 einen Versuch gemacht, seinen noch heranwachsenden außerehelichen Sohn Bernhard (von einer namentlich nicht bekannten Mutter) zum Erben einzusetzen, war aber am Einspruch von Bischöfen und mehr noch an der bedenklichen Tatsache gescheitert, dass der zur Sanktionierung des heiklen Beschlusses eingeladene Papst Hadrian III. (884-885) auf der Hinreise einen jähen Tod starb. Das Problem gewann neue Dringlichkeit, als der Kaiser im Winter 886/87 schwer erkrankte, so dass er, das Schicksal seiner Brüder vor Augen, durch einen Aderlaß während der Fastenzeit Linderung suchte. Um die allgemeine Besorgnis zu dämpfen, schien sich ihm ein unerwarteter Weg zu eröffnen, da der soeben verstorbene Boso von Vienne einen kleinen Sohn namens LUDWIG hinterlassen hatte, der als Enkel Kaiser LUDWIGS II. ein unanfechtbarer KAROLINGER in weiblicher Linie war. Ungeachtet des vergangenen Streits mit seinem Vater, lud ihn KARL mit der Mutter Irmingard zu sich und ihn nahm Ende Mai 887 in Kirchen (bei Lörrach) an Sohnes statt an, im Beisein Odos von Paris und womöglich auch BERENGARS VON FRIAUL, der kurz zuvor am Hof nachzuweisen ist. Die Entscheidung für einen vielleicht gerade Sechsjährigen war indes nichts als ein ungewisser Wechsel auf eine ferne Zukunft und brüskierte offen den erwachsenen und handlungsfähigen, wenngleich illegitimen Neffen ARNULF VON KÄRNTEN, der unter den ostfränkischen Großen längst viele Anhänger hatte. In der verbreiteten Mißstimmung kam es zu Geschehnissen, die "durch und durch rätselhaft und unheimlich" (G. Tellenbach) erscheinen. Noch in Kirchen ließ sich der Kaiser nötigen, seinen bis dahin allmächtigen Erzkanzler Liutward von Vercelli vom Hof zu verweisen und durch Erzbischof Liutbert von Mainz zu ersetzen, laut Reginos Chronik unter der Beschuldigung des Ehebruchs mit der Kaiserin Richgard. Während sich Liutward angeblich zu ARNULF begab (in dessen Umgebung er allerdings nie bezeugt ist), soll sich Richgard mit der Beteuerung gerechtfertigt haben, in 25 Ehejahren unberührt geblieben zu sein, trennte sich von ihrem kranken Gemahl und zog sich in das von ihr gegründete Kloster Andlau zurück. Dass dies geschah, um KARL eine neue Ehe und doch noch Nachwuchs zu ermöglichen, ist bloß eine vage Vermutung.
Seine Autorität scheint seither heillos erschüttert gewesen zu sein. Als KARL III. im November zu einer ostfränkischen Reichsversammlung in Tribur erschien, erfuhr er, dass ARNULF mit bewaffneter Macht herannahe, offenbar um die Anerkennung seiner Ansprüche zu erzwingen. Der Kaiser wich noch ins nahe Frankfurt aus, bot dort aber ein solches Bild der Hinfälligkeit, dass sich auch seine bisherigen Getreuen binnen weniger Tage dem eingetroffenen Herausforderer zuwandten. Vom 17.11. datiert KARLS letzte, vom 27.11. ARNULFS erste Herrscherurkunde. Der von allen verlassene und somit gestürzte Kaiser bat sich einige Königshöfe in Schwaben aus und ist sehr bald auf einem von ihnen, in Neudingen an der oberen Donau, am 13.1.888 seinem Leiden erlegen. Auf der Reichenau trug man ihn zu Grabe.



Borgolte Michael
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"Die Grafen Alemanniens"

KARL
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belegt als Lebender 839

belegt als Graf 859 IV 4 - 874 V 27, Rektor im Breisgau 859 IV 4 - 874 V 27 und im Westen der Bertoldsbaar 870 IV 10

belegt als Verstorbener + 888 I 13

Belege mit princeps- bzw. rector-Titel: W II Nrn. 534,555,551,574f, 585,579

Belege ohne Titel: D LdD Nr. 146 (= W II Nr. 570), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 66 cap. II. 10

Literatur:
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Stälin, Geschichte I 330 - Wartmann, Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen 11 148 - Baumann, Gaugrafschaften 156 - Dümmler, Ostfrk. Reich II 119f. - Schultze, Gaugrafschaften 46,121 - Eiten, Unterkönigtum 158-165 - Kehr, Einleitung zu DD K III S. XII - Tellenbach, Königtum und Stämme 30f. (bzw. Stämme und Reichspolitik 421f.) - Büttner, Geschichte des Elsass 148f.,155-161 - Ders., Breisgau und Elsaß 72f. - Jänichen, Baar und Huntari, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - Büttner, Richgard und Andlau 85ff. - Fleckenstein, Hofkapelle I 189 - Schulze, Grafschaftsverfassung 105 mit A. 179,130 A. 308,330 A. 145 - Zotz, Breisgau 15-17 - Hlawitschka, Beitrag zur Geschichte Burgunds 41 A. 59 - Walther, Fiskus Bodman 256 - Borgolte, Karl III. und Neudingen, passim - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v.

Nur mit Vorbehalt wird hier KARL unter den Grafen Alemanniens aufgeführt. Obwohl er nämlich in der Grafenformel von sechs Breisgauer Urkunden und einer aus der Baar stammenden carta genannt ist, haben die Schreiber ihn doch nie als comes bezeichnet. Vielmehr trägt er den Titel princeps (W II Nrn. 534,574 f.,579), näherhin princeps in comitatu Prisigauge (Nr. 553), oder man versucht, seine Stellung als rector pagi zu charakterisieren (Nrn. 551,555 mit dem Zusatz: in quo praefatae res sitae sunt, id est Prisicouue). Die sorgsamen Umschreibungen erhellen aus KARLS Herkunft: In je einer St. Galler Urkunde aus der Baar und dem Breisgau wird König Ludwig als sein Vater angegeben; er war also der dritte Sohn Ludwigs des Deutschen von dessen Gemahlin Hemma. Trotzdem gilt KARL in der Forschung aufgrund der angeführten Belege als Graf des Breisgaus (zuletzt Fleckenstein, Zotz; vorsichtiger Tellenbach und Schulze) bzw. der Bertoldsbaar (Jänichen, vgl. Walther). Erst neuerdings hat man auf die besondere Titelgebung hingewiesen (Hlawitschka), ohne dass das Problem weiter durchdacht worden wäre (s. aber bereits Borgolte, Karl III. und Neudingen). Nach den Datumsberechnungen Wartmanns ist KARLS Amtsführung im Breisgau vom 6. April 868 (Nr. 534) bis zum 27. Mai 874 (Nr. 579) belegt (Schulze 105 mit der unrichtigen Angabe 870-874). Alle betreffenden Zeugnisse und auch die Baar-Urkunde 551 sind durch Kalender- und Wochentag sowie das Regierungsjahr datiert. In jedem Falle läßt sich also Stimmigkeit oder Widersprüchlichkeit der Angaben im Hinblick auf die möglichen Epochen erörtern. Abgesehen von den Nrn. 579 und 551 (870 IV 10) stellte Wartmann fest, dass die Elemente nicht zusammenpassen. Er war also zu Korrekturen gezwungen, die notwendigerweise mehr oder weniger beliebig ausfallen mußten. Allerdings rechnete er nur mit der Epoche vom Jahr 840, die durch den Tod LUDWIGS DES FROMMEN (20.6.) markiert war. Wartmann setzte nämlich voraus, dass die Schreiber nach 840 die Regierungsjahre Ludwigs des Deutschen nicht mehr nach der Usurpation von 833 gezählt haben könnten. So plausibel diese Annahme auf den ersten Blick erscheint, erweist sie sich doch bei näherem Hinsehen als nicht tragfähig (vgl. Borgolte, Chronol. Stud. 134ff., Abschnitt IV. 1). Die Epochenansätze der Schreiber von "Privaturkunden" darf man sich nämlich nicht so geordnet vorstellen, wie die der Kanzlisten am Königshof. Es war möglich - und ist auch wirklich zu belegen -, dass sie verschiedene, aus den jeweils gebrauchten Kalendern hervorgehende Epochen ohne bestimmte politische Aussageabsicht zugrundlegten. Wenn sich nach einer der angeblich obsoleten Ausgangspunkte eine widerspruchsfreie Datierung ergibt, ist es methodisch nicht erlaubt, ein nach anderer Epoche unstimmiges Datum vorzuziehen. Dieser Grundsatz hat im Falle KARLS Konsequenzen: Die Daten der Nrn. 534 und 555 lassen sich nämlich nach der Rechnung 833 = I exakt auf den 4.4.859 bzw. den 7.9.865 reduzieren. Somit müßte KARL lange vor dem ersten Beleg Wartmanns als princeps im Breisgau gewesen sein.
Dieses Ergebnis, das aus Beobachtungen zur Datierung von "Privaturkunden" hervorging, muß an der sonstigen Überlieferung überprüft werden. Kann KARL wirklich schon 859 in Alemannien amtiert haben? Zunächst ist diese Frage unter dem Aspekt der Sukzession zu erörtern, ohne dass deshalb das Problem der Funktion KARLS präjudiziert werden soll. Im 2. Drittel des 9. Jahrhunderts ist im Breisgau Albrich als Graf dicht bezeugt. Nach Überlegungen zur Reduktion der ihn betreffenden Urkunden, die den hier angestellten entsprechen, kann man sagen, dass Albrichs Amtswaltung noch angedauert haben kann, als KARL in den Breigau kam. Das ist keine neue, wenngleich noch nicht so hervorgehobene Erkenntnis, da auch nach Wartmanns Berechnungen KARLS Erstbeleg vor den letzten Nachweis Albrichs gehört (W II 148, 155). Beide betreffenden Urkunden (Nrn. 534,504) sind von demselben Schreiber, denen Praepositus Theothart, ausgefertigt (zu ihm - Sprandel, Kloster St. Gallen 69f.); schon deshalb und wegen der allgemein zu beobachtenden Sorgfalt der Schreiber bei der Angabe des Grafen muß man den Befund ernster nehmen, als es Wartmann (II 155) tat.
KARL und Albrich sind im gesamten Breisgau bezeugt; eine zeitweilige Teilung der Herrschaft kommt also nicht in Betracht. Es bereitet aber größte Schwierigkeiten, sich überhaupt vorzustellen, dass KARL, der Königssohn, neben einem Grafen amtiert haben soll (die Deutung Schultzes 46 ist abwegig). Hier wird dasselbe Problem wie bei der Titelgebung KARLS berührt. So deutlich der Prinzipat bzw. das Rektorat gelegentlich auf den Breisgau und einen pagus in der Baar bezogen wird, so unverkennbar weisen doch die Bezeichnungen auf eine andere Stellung hin, die mit dem Comitat nicht verwechselt werden sollte. Dementsprechend dürften KARLS Funktionen wohl an verfassungsmäßige Einrichtungen Alemanniens gebunden gewesen sein, ohne durch sie schon vollständig bestimmt zu werden. Eine echte Konkurrenz zwischen KARL und Albrich konnte es sicher nicht geben.
Nach dieser Interpretation hat KARLS Position an der Westgrenze des väterlichen Reiches der seines älteren Bruders Karlmann in Bayern geähnelt. Diesem wurde 856 die marcha orientalis und damit wohl auch die Nachfolge Ratbods, des Präfekten für das Ostland, übertragen (BM Nr. 1418a; Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte I 266f.; Ders, Bayern im Karolingerreich 237ff.; Mitterauer, Markgrafen 160ff.; Uffelmann, Regnum Baiern 93f.; Eiten). Das Urteil vermögen zwei Quellen zu stützen, die - als Königsdiplom und "Privaturkunde" - die Verhältnisse aus verschiedenem Blickwinkel wiedergeben. Sie sind in die Jahre 873 (D LdD Nr. 146) bzw. 874/75 (W II Nr. 585) zu datieren und fallen somit auf jeden Fall in eine Zeit, in der nicht mehr Albrich, wohl aber KARL Aufgaben im Breisgau zugeschrieben werden (W II Nr. 579 von 874). Bei der Königsurkunde Ludwigs des Deutschen handelt es sich um ein Mandat, das die Rechtsstellung St. Gallens verbessern sollte (vgl. Notker). Es ist Karolo dilecto filio nostro et omnibus comitibus ac reliquis fidelibus nostris, qui in Alamannia consistunt, adressiert. KARL wird also den Grafen Alemanniens ausdrücklich nicht zugezählt (vgl. Schulze 330 mit A. 145; Kehr). Die carta, eine Urkunde des Bischofs Gebhard von Konstanz, ist in dem gegenwärtigen Jahr, qui est XXXV Hludouuici piissimi regis, patris Karlomanni, Hludouuici et Karoll principis nostri datiert (W II S. 198). Da die genannten Güter im Alpgau lagen, hat man KARL auch als Graf dieser Landschaft im Westen des Schwarzwaldes betrachtet (nach Wartmann II S. 148 Schultze 121 und Schulze 105 A. 179). Dafür bietet die Quelle indessen keine Grundlage. KARL wird ja nicht in der Grafenformel, sondern im Zusammenhang vorzuziehen. Dieser Grundsatz hat im Falle KARLS Konsequenzen: Die Daten der Nrn. 534 und 555 lassen sich nämlich nach der Rechnung 833 = I exakt auf den 4.4.859 bzw. den 7.9.865 reduzieren. Somit müßte KARL lange vor dem ersten Beleg Wartmanns als princeps im Breisgau gewesen sein.
Dieses Ergebnis, das aus Beobachtungen zur Datierung von "Privaturkunden" hervorging, muß an der sonstigen Überlieferung überprüft werden. Kann KARL wirklich schon 859 in Alemannien amtiert haben? Zunächst ist diese Frage unter dem Aspekt der Sukzession zu erörtern, ohne dass deshalb das Problem der Funktion KARLS präjudiziert werden soll. Im zweiten Drittel des 9. Jahrhunderts ist im Breisgau Albrich als Graf dicht bezeugt. Nach Überlegungen zur Reduktion der ihn betreffenden Urkunden, die den hier angestellten entsprechen, kann man sagen, dass Albrichs Amtswaltung noch angedauert haben kann, als KARL in den Breigau kam. Das ist keine neue, wenngleich noch nicht so hervorgehobene Erkenntnis, da auch nach Wartmanns Berechnungen KARLS Erstbeleg vor den letzten Nachweis Albrichs gehört (W II 148, 155). Beide betreffenden Urkunden (Nrn. 534,504) sind von demselben Schreiber, dem Praepositus Theothart, ausgefertigt (zu ihm - Sprandel, Kloster St. Gallen 69 f.); schon deshalb und wegen der allgemein zu beobachtenden Sorgfalt der Schreiber bei der Angabe des Grafen muß man den Befund ernster nehmen, als es Wartmann (II 155) tat.
KARL und Albrich sind im gesamten Breisgau bezeugt; eine zeitweilige Teilung der Grafschaft kommt also nicht in Betracht. Es bereitet aber größte Schwierigkeiten, sich überhaupt vorzustellen, dass KARL, der Königssohn, neben einem Grafen amtiert haben soll (die Deutung Schultzes 46 ist abwegig). Hier wird dasselbe Problem wie bei der Titelgebung KARLS berührt. So deutlich der Prinzipat bzw. das Rektorat gelegentlich auf den Breisgau und einen pagus in der Baar bezogen wird, so unverkennbar weisen doch die Bezeichnungen auf eine andere Stellung hin, die mit dem Comitat nicht verwechselt werden sollte. Dementsprechend dürften KARLS Funktionen wohl an verfassungsmäßige Einrichtungen Alemanniens gebunden gewesen sein, ohne durch sie schon vollständig bestimmt zu werden. Eine echte Konkurrenz zwischen KARL und Albrich kannte es sicher nicht geben.
Nach dieser Interpretation hat KARLS Position an der W-Grenze des väterlichen Reiches der seines älteren Bruders Karlmann in Bayern geähnelt. Diesem wurde 856 die marcha orientalis und damit wohl auch die Nachfolge Ratbods, des Präfekten für das Ostland, übertragen (BM Nr. 1418a; Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte I 266f.; Ders., Bayern im Karolingerreich 237ff.; Mitterauer, Markgrafen 160ff.; Uffelmann, Regnum Baiern 93f.; Eiten). Das Urteil vermögen zwei Quellen zu stützen, die - als Königsdiplom und "Privaturkunde" - die Verhältnisse aus verschiedenem Blickwinkel wiedergeben. Sie sind in die Jahre 873 (D LdD Nr. 146) bzw. 874/75 (W II Nr. 585) zu datieren und fallen somit auf jeden Fall in eine Zeit, in der nicht mehr Albrich, wohl aber KARL Aufgaben im Breisgau zugeschrieben werden (W III Nr. 579 von 874). Bei der Königsurkunde Ludwigs des Deutschen handelt es sich um ein Mandat, das die Rechtsstellung St. Gallens verbessern sollte (vgl. Notker). Es ist Karolo dilecto filie nostro et omnibus comitibus ac reliquis fidelibus nostris, qui in Alamannia consistunt, adressiert. KARL wird also den Grafen Alemanniens ausdrücklich nicht zugezählt (vgl. Schulze 330 mit A. 145; Kehr). Die carta, eine Urkunde des Bischofs Gebhard von Konstanz, ist in dem 'gegenwärtigen Jahr', qui est XXXV Hludouuici piissimi regis, patris Karlomanni, Hludouuici et Karoli principis nostri datiert (W II S. 198). Da die genannten Güter im Alpgau lagen, hat man KARL auch als Graf dieser Landschaft im W des Schwarzwaldes betrachtet (nach Wartmann II S. 148 Schultze, 121 und Schulze 105 A. 179). Dafür bietet die Quelle indessen keine Grundlage. KARL wird ja nicht in der Grafenformel, sondern im Zusammenhang mit der Jahresdatierung nach der Regierung seines Vaters neben den Brüdern erwähnt. Wenn Gebhard von Konstanz ihn als princeps noster bezeichnet, ist er doch deutlich in Beziehung zum gesamtalemannischen Bereich gesetzt (so bereits Fichtenau, "Politische" Datierungen 534 mit A. 60).
Die neue Deutung der Stellung KARLS ist wohl überzeugend erst dann abgesichert, wenn es gelingt, den erschlossenen breisgauischen Erstbeleg von 859 historisch plausibel zu machen. Nach der herrschenden Auffassung, die Wartmann (II 148) begründete und die durch Dümmlers und Mühlbachers (DD K III S. 334, BM Nr. 1576c) Zustimmung sanktioniert wurde (vgl. aber Eiten 160 mit A. 1), fiel die Übernahme der Grafschaft mit der vorläufigen Reichsteilung von 865 zusammen; in dieser war als KARLS Anteil Alemannien und Churrätien vorgesehen. Wartmann argumentierte, abgesehen von den nach 865 datierten "Privaturkunden", mit Diplomen Ludwigs des Deutschen von 860 und 863, die von KARL mitunterfertigt sind. Das schien ihm zu beweisen, "dass KARL noch bei seinem Vater war und keinerlei selbständige Stellung hatte". Umgekehrt hatte zuvor Gerörer (Geschichte der Ost- und westfränkischen Carolinger I 408 f.) auf eine angeblich 865 von Karlmann für Bayern und eine andere, 866 von KARL für Alemannien mitsignierte Urkunde hingewiesen und daraus gefolgert, die beiden Brüder seien "sofort in Besitz des ihnen zugemessenen Antheils" eingetreten. Diese Argumente sind Wartmann offenbar ebensowenig bekannt gewesen, wie die Ausführungen Sickels zu allen von den Söhnen unterzeichneten Urkunden Ludwigs des Deutschen, die bereits 1861/22 erschienen waren (Beiträge I 392-394, II 128; Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre I 280). Sickels bis heute wichtige Bemerkungen und ergänzende Beobachtungen Kehrs aus den 30-er Jahren bilden den Ausgangspunkt der folgenden Darlegungen (vgl. Borgolte, Karl III. und Neudingen 30-35).
Insgesamt sind 11 Diplome Ludwigs des Deutschen mit dem signum eines oder mehrerer seiner Söhne erhalten geblieben; sie konzentrieren sich fast ausschließlich auf die 2. Hälfte der Regierungszeit des ostfränkischen Königs. Die relativ geringe Anzahl war zweifellos durch die häufige Abwesenheit der Prinzen vom Hofe bedingt, sei es, dass diese im politischen, militärischen oder diplomatischen Auftrag des Herrschers unterwegs waren, sei es, dass sie sich in Rebellion vom Vater entfernt hielten. Für die Beurteilung der überlieferten Fälle ist es nun - wie Sickel erkannt hat - entscheidend, ob die signa angekündigt sind und vom Schreiber des Diploms stammen bzw. durch die Königssöhne im Monogramm vollzogen wurden. Davon hing die rechtliche Qualität der Unterschriften und - für die Forschung - die Rekonstruktion der Itinerare ab. Die Gleichzeitigkeit der Mitunterfertigung ist aber vor allem im Hinblick auf die Geschichte Ludwigs des Deutschen selbst von großem Interesse. Schon die ersten beiden Diplome lassen das hervortreten (DD LdD Nrn. 82f.). Sie sind vom 13. und 15. Mai 857 datiert und bieten übereinstimmend die Ankündigung der Unterschriften aller Söhne. Tatsächlich sind diese dann nur in Nr. 83 erhalten geblieben; die andere Urkunde liegt lediglich in kopialer, möglicherweise also veränderter Überlieferung vor. Wichtig ist, dass die Daten beider Diplome vor 865 fallen, die Mitunterfertigung also nichts mit dem Teilungsentwurf zu tun gehabt haben kann (nach Sickel I 392 Eiten 162-164). Bisher hat man aber nicht gesehen, dass das Jahr 857 den Zusammenhang mit einem anderen Vorgang nahelegt. Es kann historisch kaum Zufall sein, dass den Söhnen des Königs die Mitunterfertigung gestattet wurde, als der älteste, Karlmann, gerade mit selbständigen Aufgaben in Bayern betraut worden war. Das eine wie das andere bedeutete ein Stück Beteiligung an der Reichspolitik, auch wenn Kehr (Einleitung zu DD LdD S. XXX) mit Recht betont, dass die Prinzen durch die Mitsignierung keineswegs ein Recht auf Zustimmung zu dem väterlichen Akt erlangten.
Sickel, der einen Anknüpfungspunkt für das Aufkommen der neuen Diplomunterfertigung widerlegte, ohne einen anderen aufdecken zu können, sah überhaupt keinen politischen Aussagewert in den signa. Er glaubte, die Beteiligung des einen oder anderen Sohnes sei lediglich vom Zufall bestimmt gewesen. Zum Beleg für seine Auffassung wies er auf Urkunden hin, in denen über Güter in Alemannien verfügt wurde und in denen gleichwohl Karlmann und Ludwig der Jüngere neben KARL unterschrieben (DD LdD Nrn. 82 f., 163-165). Dagegen hat Kehr die Entdeckung gemacht, dass in allen diesen Diplomen "Angelegenheiten der Familie, nicht des Staates" geregelt wurden. Es sei nämlich um die Entlohnung von Geistlichen gegangen, die dem Königshaus nahestanden und wohl der Kapelle des Hofes angehörten (Einleitung zu DD LdD S. XXIX). Läßt man die so gedeuteten Urkunden beiseite und legt man an die verbleibenden Stücke den Maßstab der 865 geplanten und 876 auch durchgeführten Reichsteilung an, dann passen die betreffenden Verfügungen in räumlicher Hinsicht zu den einzeln signierenden Prinzen: KARL unterschreibt die Nrn. 105, 110 und 119, in denen St. Gallen Liegenschaften im heutigen Landkreis Konstanz erhält, SS. Felix und Regula in Zürich Immunität und Schutz verliehen wird und Saint-Denis eine Bestätigung seiner Rechte über Besitzungen im Neckargau, im Rießgau, Hegau, Breisgau und in der Ortenau erlangt; Karlmann erscheint als Signatar in Diplomen für Kloster Altaich und die Marienkapelle zu Regensburg, in denen es um Güter in Bayern geht (Nrn. 116,161); Ludwig der Jüngere schließlich unterfertigt eine väterliche Bestätigung über Besitz Prüms im Fiskus Neckarau (Nr. 145). Zweifellos hat also Ludwig der Deutsche seine Söhne zur Einzelunterschrift nur dann aufgefordert, wenn Liegenschaften in den für sie bestimmten Gebieten betroffen waren. Das war vielleicht bei Karlmann (Nr. 116), mit Sicherheit aber bei KARL schon vor 865 der Fall. Nr. 105, bei der das Signum - entgegen der Bemerkung Kehrs - sicher vom Schreiber der Urkunde stammt, also von Anfang an eingeplant war (Borgolte, Karl III. und Neudingen 34), datiert vom 7.10.861 oder schon 860, Nr. 110 von 863. KARL muß also schon 861/60 für Alemannien vorgesehen gewesen sein. Von hier aus erhält das für W II Nr. 534 neu errechnete Jahr 859 eine entscheidende Stütze.
Für alemannische Aufgaben KARLS schon seit dem Ende der 50-er Jahr sprechen auch allgemeinpolitische Erwägungen. Nicht nur Karlmann, auch Ludwig scheint sich nämlich bereits in dieser Zeit dem ihm zugeteilten Raum - Thüringen, O-Franken und Sachsen - zugewandt zu haben. Die Züge gegen die Abodriten, die Grenznachbarn der Sachsen, in den Jahren 858 und 862 weisen darauf nachdrücklich hin (Dümmler II 119). KARL, der jüngste, 859 aber bereits 21-jährige Sohn Ludwigs des Deutschen, wird sich angesichts dieser Aufgaben für seine Brüder doch kaum bis 865 mit einer bescheidenen Rolle am Hofe begnügt haben.
Abgesehen von der St. Galler carta 534 und den mitunterfertigten Diplomen seines Vaters ist Alemannien als Interessengebiet KARLS auch durch die Wahl seiner Gemahlin ausgewiesen. Nach zuverlässigen Quellen heiratete der Prinz 861 oder 862 Richgard, die Tochter des Grafen Ercangar. Wenn dieser wohl auch nicht mit dem Grafen Erchangar (I) im Alp- und Breisgau identisch war (816-827/28), versprach sich Ludwig der Deutsche sicher durch die Vermählung bessere Eingriffsmöglichkeiten in dem zu Lothars Anteil gehörenden Elsaß (Büttner). Als Morgengabe erhielt Richgard Krongüter im Breisgau (D LdD Nr. 108); Ercangar, der im Elsaß Besitz hatte, sollte auf diese Weise gewiß dem ostfränkischen König verpflichtet werden.
Im Unterschied zu Albrich und den früheren Breisgauer Grafen Udalrich (I, II) und Erchangar (I) ist KARL nicht auch in (quasi-)gräflicher Stellung im Alpgau nachgewiesen (zu D LdD Nr. 146 s. o. S. 161). 854 ist hier zum ersten Mal Adalbert (II) belegt.
Viel weniger Beachtung als der angeblichen Grafschaft KARLS im Breisgau hat die Forschung dem singulären Beleg für die Baar um Weigheim und Tuningen geschenkt, der aus dem Jahr 870 stammt (W II Nr. 551; vgl. Schulze 105,130; Jänichen mit der nicht gerechtfertigten Amtszeit 870-886; Walther). Der Nachweis des rector pagi illus (sic) kollidiert in dieser, von der urkundlichen Überlieferung schwächer erfaßten Landschaft nicht mit dem irgendeines Grafen. Man darf vermuten, dass KARL die gräflichen Funktionen im westlichen der beiden Comitate wahrnahm, die im Bereich der Bertoldsbaar seit ca. 817 ermittelt werden können (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 157). Für Aufgaben KARLS in anderen Teilen der Bertoldsbaar gibt es keine Indizien. Welche Bedeutung das Gebiet zwischen den Quellen des Neckars und der Donau für KARL selbst gehabt hat, geht daraus hervor, dass er hier als Herrscher offenbar eine zielstrebige Güterpolitik getrieben hat. 880 schenkte er dem Priester und Kustos seiner Kapelle Ruodbert, drei Mansen in Ippingen (Ldkr. Tuttlingen; Karte bei Borgolte, Kommentar: K 12 - D K III Nr. 19); und im folgenden Jahr gab er offenbar demselben Ministerialen und Priester eine Kirche in Klengen (Schwarzwald-Baar-Kreis; Karte: I 12) auf Lebenszeit zu eigen, die dieser vorher bereits als Lehen innegehabt hatte (D K III Nr. 38). Klengen wird in diesem Diplom bezeichnenderweise unter anderem in comitatu Nidinga lokalisiert. Der Königshof Neudingen, nach dem eine Grafschaft in der Baar benannt wurde, war sehr wahrscheinlich erst im 9. Jahrhundert aufgeblüht; seinem Ausbau diente sicher auch ein Gütertausch KARLS III. mit St. Gallen in Sumpfohren (Schwarzwald-Baar-Kreis; Karte 113) und Güttingell von 883 (Ldkr. Konstanz; Karte: M 14 - D K III Nr. 68).
In diesem Zusammenhang ist noch auf einen weiteren Sachverhalt hinzuweisen. Aus der Regierungszeit KARLS III. sind nur zwei St. Galler cartae aus dem Raum um Neudingen und Rottweil erhalten geblieben. In der einen tauscht Tunno 882 mit Abt Hartmut von St. Gallen Immobilien in Dietingen gegen Güter in Stetten o. R. ein (W II Nr. 620); nach der anderen überträgt Ratsind im Jahr 887 ihren Erbbesitz zu Pfohren, also in unmittelbarer Nähe des Königshofes, an das Steinachkloster (W II Nr. 657). Die Datumszelle der ersten Urkunde lautet am Schluß: Notavi (...) Ruadpertv(m) missum imperatoris in vicem comitis, die der zweiten wird mit dem Vermerk sup uicaria Ruadperto beendet. In beiden Urkunden war sicher derselbe Stellvertreter des Grafen gemeint; vermutlich war er auch mit dem gleichnamigen custus capellae, ministerialis und Priester KARLS III. identisch (Sprandel, Kloster St. Gallen 120,132 u.ö.; Glunk, Königsgüter in der Baar 14f.; Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 161). Die beiden Belege zeigen, dass im Gebiet von KARLS Rektorat im Baarenraum während seiner Königs- und Kaiserherrschaft zumindest zeitweilig kein Graf amtierte. Man geht kaum zu weit, wenn man daraus folgert, dass KARL über diese Landschaft auch nach seinem Regierungsantritt besondere Kontrollgewalt behalten wollte. Im Breisgau ist dagegen Wolvene als Graf 885/86 bezeugt. Güterpolitik und Verwaltungsorganisation KARLS III. in der Baar scheinen so planmäßig angelegt gewesen zu sein, dass der Rückzug des abgesetzten Kaisers nach Neudingen kaum zufällig gewesen sein dürfte. Hier scheint sich KARL III. ein Refugium geschaffen zu haben, das auch ARNULF nicht anzutasten wagte (vgl. aber Baaken, Königshöfe 41f.; zuletzt Schwarzmaier, Neudingen und das Ende Kaiser Karls III., bes 46 mit A. 33, und Borgolte, Karl III. und Neudingen 49 A. 148). In Neudingen, der villa Alemanniae nach den Worten Hermanns des Lahmen (MGH SS V 109), ist KARL am 13. Januar 888 gestorben.


Konecny Silvia: Seite 140
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

KARL III. ging ebenfalls zu Lebzeiten Ludwigs des Deutschen zwei Ehen ein. Einer dieser Verbindungen entstammte ein Sohn, den die Quellen "ex concubina natus" nennen, während die zweite allgemein anerkannte Ehe kinderlos blieb. Die erste Ehe schloß KARL III. vermutlich 862 mit einer Tochter des Erchanger, in der wohl die Mutter Bernhards, des einzigen Sohnes KARLS III., zu sehen ist. Als Datum des Eheschlusses fügt 862 sich zeitlich sehr gut zu einer ersten Phase der Opposition der Söhne gegen Ludwig den Deutschen, was deren Eheschlüsse bewirkt haben dürfte. Erchanger gehörte zu einem fränkischen Adelsgeschlecht, das vermutlich im "Ehestreit" Lothars II. eine beträchtliche Rolle spielte. Wahrscheinlich hing die militärische Hilfe, die Ludwig der Deutsche seinem Neffen Lothar 862 leistete, mit der Ehe KARLS III. zusammen. Dieser brauchte, wie die Quelle eigens betont, wegen seiner Heirat dem Vater keine Gefolgschaft für militärische Aktionen im Mittelreich zu leisten. Allgemein sieht man allerdings in der als Richgardis bekannten und kinderlsoen Ehefrau KARLS III. die Tochter des Erchanger und hält Bernhard für den Sohn einer unbekannten Konkubine. Gegen diese Hypothese sprechen jedoch mehrere Indizien. Erstens war Bernhard ein häufiger ETICHONEN-Namen, zweitens gab Richgardis 887 die Dauer ihrer Ehe mit etwas mehr als 10 Jahren an, und drittens stimmt auch in ihrer Dotationsurkude die Angabe der Indikation nicht mit dem Jahresdatum 862 überein. Richgardis nahm KARL III. vermutlich erst 873 zur Frau. Er scheint damit dem Wunsch seines Vaters nachgekommen zu sein, die Vollziehung der Ehe lehnte er jedoch mit diplomatischem Geschick ab. Er legte nämlich zwar 873 auf Wunsch seines Vaters einen Treueid ab, entschloß sich jedoch - wie allerdings nur die westfränkische Historiographie nicht ohne Schadenfreude zu berichten weiß - zu einem Keuschheitsgelübde. Damit blieb die Ehe, die der Vater veranlaßt hatte, wohl unvollzogen. Dies wird 887 durch eine Aussage der Richgardis in ihrem Eheprozeß ebenso bestätigt, wie durch deren Kinderlosigkeit. Im Jahre 881 versuchte KARL III. zunächst, seine ohnehin schwache Position nicht noch durch eine Eheaffaire zu verschlechtern, die von den politischen Gegnern zweifellos aufgegriffen worden wäre. So wurde Richgardis zur Kaiserin gekrönt, obwohl KARL III. die Verbindung mit ihr ursprünglich abgelehnt hattte. Die Ehe blieb jedoch auch nach 881 kinderlos und 887 unternahm KARL III. alle Anstrengungen, seine Ehe mit Richgardis zu lösen, vermutlich um seinen Sohn Bernhard zu legitimieren. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch jene sogenannte Dotationsurkunde der Richgardis zu beurteilen, die möglicherweise erst 873 ausgestellt wurde und neben der Vordatierung auch andere Spuren der Überarbeitung aufweist, die auf die Legitimierung eines etwa 862 geborenen Nachkommen KARLS III. abgezielt haben könnten. KARL III. war jedoch nicht mächtig genug, einen Anspruch Bernhards durchzusetzen.
 
 
 
 

862
  oo Richardis, Tochter des Grafen Erchanger
  x          -18.9.906/09
               Andlau
 
 
 
 

Kinder:
Illegitim

  Bernhard
  ca 876-   891/92
 
 
 
 

Literatur:
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