Begraben: Reichenau
3. Sohn des Ostfränkischen
Königs Ludwig II. der Deutsche und der WELFIN
Hemma, Tochter von Graf Welf
Urenkel von Kaiser KARL I. DEM
GROSSEN
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 966
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KARL III. DER DICKE, Kaiser, fränkischer König
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* 839, + 13. Januar 888
Neudingen (Donau)
Begraben: Reichenau
In der 856 und 872 verfügten und nach Ludwigs
des Deutschen Tod 876 beschworenen Teilung des ostfränkischen
Reichs erhielt KARL DER DICKE zunächst
Alemannien
und Churrätien, profitierte aber von der politischen Expansion
seiner Brüder Karlmann
und Ludwig
(der Jüngere) und ihrem frühen Tod. Nach Ausstattung
seines illegitimen Sohnes ARNULF
(VON KÄRNTEN) im östlichen Bayern trat Karlmann
877 die Herrschaft in Italien an, und Ludwig nutzte
die Sukzessiionskrise im westfränkischen Reich 879 zum Erwerb des
westlichen Lothringen im Vertrag von Ribemont (880). Nach dem Tod der Brüder
880 und 882 fielen ihre regna KARL DEM DICKEN
zu,
dem bereits am 12. Februar 881 die Erneuerung des Kaisertums geglückt
war. Trotz vielfältiger Anstrengungen war er aber nicht zum effektiven
Schutz des Papsttums in der Lage, das sich zunehmend der karolingischen
Familie enfremdete.
Nach dem erbenlosen Tod der beiden westfränkischen
Könige Ludwig III. und Karlmann
882 und 884, die KARL DER DICKE zur
Sicherung ihrer umstrittenen Legitimität nach dem Tod ihres Vaters
Ludwigs
II. des Stammlers 879 adoptiert hatte, lud der westfränkische
Adel unter Umgehung des erst fünfjährigen Postumus Karl
III. den Einfältigen KARL DEN DICKEN 885 als Herrscher
nach W-Franken ein. Sieht man von dem niemals ganz beseitigten Königtum
Bosos
von Vienne (879-887) ab, war damit das fränkische Großreich
erneut in einer Hand vereinigt. Freilich erwies sich die strukturelle Schwäche
von KARLS Herrschaft angesichts massiver
Normannenbedrohung seit 879, der KARL DER DICKE
durch Tributzahlungen und zeitweise Anerkennung des getauften Normannen
Gottfried in Friesland zu begegnen suchte. Zwar nahm er damit die im 10.
Jh. erfolgreichen Praktiken seiner Nachfolger vorweg, aber die Zeitgenossen
empfanden das Versagen des christlichen Herrschers angesichts heidnischer
Bedrohung, während gleichzeitig regionale Potentaten wie Graf
Odo von Paris erfolgreich die Normannenabwehr organisierten.
Zu dieser Umformierung politischer Legitimation durch Ideoneität trat
die fehlende Kraft zur Integration des Großreichs. In ihrer vorwiegend
alemannischen Prägung konnte die Hofkapelle, der der einflußreiche
Bischof Liutward von Vercelli vorstand, nicht mehr die unterschiedlichen
Reichsteile repräsentieren, und die königlichen Urkunden mit
ihren gesonderten Datierungen nach Kaiserjahren und denen der Herrschaft
in O-Franken (Francia), W-Franken (Gallia) und Italien offenbarten diese
Summierung sich langsam festigender Teilreiche.
Geprägt durch zunehmenden körperlichen Verfall,
suchte KARL DER DICKE seine Nachfolge
vor allem gegen seinen illegitimen Neffen ARNULF
zu sichern. Aber sowohl die mit päpstlicher Hilfe geplante Durchsetzung
von KARLS illegitimen Sohn Bernhard
885 als auch die Adoption LUDWIGS,
Sohn Bosos von Vienne und der Tochter
Kaiser
LUDWIGS II., aus der lotharingischen KAROLINGER-Linie
887 mißlangen. Der Sturz Liutwards von Vercelli, sein Parteiwechsel
zu ARNULF und die zunehmende Umorientierung
der ostfränkischen Aristokratie seit Juni 887 markieren das langsame
Ende KARLS, von dem die Quellen ein
widersprüchliches Bild geben: Ein gescheiterter Hoftag in Tribur wie
ein Zug nach Frankfurt im November 887 zeigten dem Kaiser seine Chancenlosigkeit.
Mit Duldung des zum König gewählten
ARNULF
verbrachte KARL DER DICKE seine letzten
Wochen in Alemannien. Sein Ende dokumentiert das Scheitern des fränkischen
Großreichs, in dessen regna sich Adelsgruppen ihre Könige "de
suis visceribus" (Regino von Prüm) erwählten.
Quellen und Literatur:
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MGH DD Karol. dt. II - HEG I, 618-621 - NDB XI, 181-184
- W. Vogel, Die Normannen und as Frk. Reich, 1906, 206ff. - P. Kehr, Die
Kanzlei K.s, 1936 - J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der dt. Kg.e, I, 1959,
189-198 - H. Keller, Zum Sturz K.s, DA 22, 1966, 333-384 - E. Hlawitschka,
Lotharingien und das Reich an der Schwelle der dt. Gesch.,1968, 26ff. -
M. Borgolte, K. und Neudingen, ZGO 125, 1977, 21-55 - E. Hlawitschka, Nachfolgeprojekte
aus der Spätzeit K.s, DA 34, 1978, 19-50 -
IV. Generation
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KARL III. wurde nicht
884 Kaiser, sondern 881 II 12. Auf diesem Versehen von Brandenburg ist
darum zu insistieren, weil er zusammenfassend bemerkt "Herrscher des fränkischen
Gesamtreiches, Kaiser 884". Die Inbesitznahme aller regna (das W-Reich
erst 885) hat aber mit dem Erwerb der Kaiserwürde, deren Bedeutung
inzwischen auf Italien und Rom beschränkt war, nichts zu tun.
KARLS Absetzung durch
die ostfränkischen Großen galt, was häufig nicht beachtet
wird, nur für diese, nicht zum Beispiel für die W-Franken, deren
Thron erst mit KARLS Tod vakant wird.
Wichtig sind die Bemerkungen von E. Ewig (wie oben, Anm. zu IV,5), wonach
erst die Absicht KARLS,
LUDWIG
III., den Sohn Bosos von Vienne
und Enkel Kaiser LUDWIGS II., zum Nachfolger
im Gesamtreich zu machen (diese Absicht darf als gesichert gelten), den
Aufstand ARNULFS auslöste.
Wir wissen sicher, daß
KARLS Ehe mit Richardis
kinderlos war - denn sonst hätte die Kaiserin 887 nicht erklären
können (ganz unabhängig von der Richtigkeit dieser Angabe), ihre
Ehe sei nie vollzogen worden (so schon Regino von Prüm, vgl. Dümmler
3,284). Da muß es überraschen, daß Brandenburg dem Kaiser
einen ehelichen Sohn Karlmann, mit
dem Vermerk "+ 876" zuschreibt (Brandenburg V,14). Er beruft sich dabei
auf Dümmler 3,292, Anm. 3, von dem die Ann. Alaman. 876 zitiert werden
... Karolomannus filius Karoli (und andere) obierunt. Aber
Dümmler bemerkt dazu im Obertext, es müsse dahingestellt bleiben,
ob KARL III. außer Bernhard
noch einen anderen unehelichen Sohn, Karlmann,
gehabt habe. Doch können wir diesen vermeintlichen KAROLINGER
ganz streichen. Dümmler hat nämlich denselben Beleg schon einmal
2,359, Anm. 1 verwendet (und verweist auch, was Brandenburg hätte
beachten sollen, auf diesen Umstand), um den Tod von KARLS
DES KAHLEN Sohn Karlmann
zu datieren, der noch Anfang 876 gelebt habe, wie aus einer Urkunde Papst
Johannes VIII. für Karlmanns Abtei
S.-Medard de Soissons hervorgehe. Im Gegensatz zu Dümmlers unentschiedener
Haltung in Bd. 3 seines Werkes müssen wir betonen, daß die Annalen
ohne jeden Zweifel den Sohn KARLS DES KAHLEN
gemeint haben. Für sie war "Karolomannus
filius KAROLI" eine eindeutige Definition,
denn es gab sonst keinen KARL, der
einen Sohn dieses Namens hatte. Der westfränkische
Karlmann
ist auch tatsächlich 876 gestorben, denn kaum war sein Vater,
KARL
DER KAHLE, der ihn blenden ließ, Ende 877 gestorben und
hatte sein Bruder Ludwig der Stammler,
nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Regierung anzutreten, da stiftete
dieser am 8. Februar 878 ein Seelgedächtnis für Karlmann
in dessen Kirche S.-Medard (HF 9,416f.; dort irrig zu 879 datiert). Zum
Todesdatum der Richardis äußert
sich Brandenburg nicht. Tag und Monat sind überliefert: IX 18, vgl.
Dümmler 3,285. Die ebd. für den Terminus post des Todesjahres
herangezogenen sogenannten Andlauer Statuten "von 892 oder 893" kommen
nicht in Betracht, da sie eine Fälschung des 11. Jahrhunderts sind.
Verfälscht, aber doch im Kern echt, wie der Herausgeber gezeigt hat,
ist ein Diplom Ludwigs des Kindes von
906/09 für Andlau, ed. Th. Schieffer, MG, Die Urkk. d. dt. Karolinger
4, 1963, 200-203, nr. 68 (vgl. dort 202 zu den Andlauer Statuten und 200,
Z. 25f. zum Datum). Hier wird Richardis
als verstorben genannt und die Nachfolge der Ruuddrudis
in der Leitung von Andlau geregelt. Erneute Bestätigung ist das Diplom
Karls
des Einfältigen von 912 II 3 (Lauer nr. 125), das, wie
Schieffer ebd. gegen den Herausgeber Lauer zeigt, keine Fälschung
ist, sondern nur interpoliert wurde.
KARL (III.) DER DICKE
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+ 13.1.888
necr. B 13.1. "Karolus imp.", König im Ostfränkischen Reich 876-887, in Italien 879-888, im W-Fränkischen Reich 885-888, Kaiser 881-888
Literatur:
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Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches
3; ADB 15 Seite 157-163; BM² 1576b-1765d; Kehr, Die Kanzlei Karls
III.; Werner, Nachkommen Seite 451 f. Nrn. 19-23, 23 und Tafel IV/23; NDB
II Seite 181-184; Biograph. Wörterbuch 2 Spalte 1397; Die Klostergemeinschaft
von Fulda 2,1 Seite 315 K 24; Maurer, Sagen um Karl III.; Borgolte, Grafen
Seite 160ff.; Schmid, Brüderschaften; Lexikon des Mittelalters 5 Spalte
968f. Zum Todestag: Dümmler, ebd. 3 Seite 289 Anm. 2; BM² 1765d.
KARL, Sohn König
Ludwigs des Deutschen und dessen Gemahlin Hemma,
war der Bruder der Könige Karlmann
und Ludwig der Jüngere und mit
Richkart
verheiratet. Von 859 bis 874 war er Rektor im Breisgau und im W der Bertoldsbaar;
864 erhielt er bei der Erbteilung Alemannien zugesprochen. Unter den
KAROLINGERN war KARL III.
sicherlich derjenige Herrscher, der Alemannien und dem Kloster Reichenau
am engsten verbunden war; zu KARLS
Verhältnis zu Alemannien vgl. zuletzt Borgolte, Karl III. und Neudingen
Seite 20f. und die dort genannte Literatur. Beispielweise ging das bedeutende
Brüderpaar Liutward und Chadolt, ersterer Bischof von Vercelli und
Erzkapellan KARLS III., letzterer Bischof
von Novara und Kapellan KARLS III.,
aus dem Reichenauer Konvent bzw. aus der Reichenauer Klosterschule hervor.
Und Fleckenstein, Die Hofkapelle I Seite 190 geht sogar so weit, daß
er behauptete, Liutward sei "die Schlüsselfigur der Kapelle
KARLS III. wie seiner Herrschaft überhaupt" gewesen. Der
Herrscher weilte am 13.1. 878 und am 22.4.884 auf der Bodenseeinsel, außerdem
sind noch mehrere Urkunden des Kaisers für das Kloster erhalten; vgl.
BM² 1583 bzw. 1681, Dümmler Seite 223 mit Anmerkung 4 und Beyerle,
Von der Gründung Seite 112f., zu den Urkunden siehe Brandi, Urkundenfälschungen
Seite 115f. KARL und seine Familie
wurden in allen drei Gedenkbüchern der Bodenseeklöster mit Gedenkeinträgen
bedacht worin nicht nur sein intensives Verhältnis zu Alemannien,
sondern auch zur Reichenau deutlich wird; vgl. das Verbrüderungsbuch
der Abtei Reichenau p. 98 A1, das St. Galler Gedenkbuch p. 3D = Libri confrat.
col. 12 und den Liber viventium Fabariensis p. 27 B 1-3 und p. 41A. Unsicher
muß bleiben, ob die drei am Ende eines Eintrags im Liber memorialis
von Remiremont unter anderem mit KARL III.,
den Bischöfen Liutwart und Chadolt genannten Personen mit Reichenauer
Mönchen identisch sind und sich im Gefolge des KAROLINGERS
aufgehalten haben, wie Beyerle, Von der Gründung Seite 112/1 behauptet;
vgl. Liber memorialis von Remiremont 1 Seite 15 Nr. 2, 2 fol. 9r und dazu
Tellenbach, Liturgische Gedenkbücher Seitze 396ff., Borgolte, Karl
III. und Neudingen Seite 22 Anmerkung 9 und Seite 51f. Anmerkung 159, Hoffmann,
Zur Geschichte Ottos des Großen Seite 45f. Anmerkung 8 und Becher,
Das königliche Frauenkloster Seite 371f.
Zu beachten ist dabei ein Paralleleintrag im Liber viventium
Fabariensis 1 p. 27B 1-3. nach seinem Tod in Neudingen wurde KARL
im Reichenauer Münster neben dem 799 verstorbenen Grafen Gerold beigesetzt.
An seinem Todestag wurde jedes Jahr ein eigenes Hochamt gehalten; vgl.
Brandi, Urkundenfälschungen Seite 26 bzw. Seite 121 Nr. 88 und neuerdings
Zettler, Die frühen Klosterbauten Seite 105ff. KARLS
Tod wurde in einigen Necrologien zum 12.1., in den meisten aber
zum 13.1. vermerkt.
Als schwächste Figur unter den karolingischen
Herrschern
des 9. Jahrhunderts gilt seit langem KARL,
der seit dem 12. Jahrhundert "DER DICKE" genannt wird. Als jüngster
Sohn Ludwigs des Deutschen hatte er
das kleinste Teilreich, nämlich Alemannien und Churrätien, geerbt.
Durch den biologischen Zufall, dass innerhalb weniger Jahre nicht nur seine
beiden Brüder Karlmann und Ludwig,
sondern auch sein westfränkischer Vetter Ludwig
der Stammler und dessen tüchtiger Sohn Ludwig
III. starben, wurde KARL
bis zum Jahr 882 nacheinander König von Italien (879), Kaiser (881),
König von O-Franken (mit Sachsen, Thüringen und Lotharingien)
und endlich 885 König von W-Franken.
Bei einem Herrscher, der meist wegen seiner Untätigkeit
geschmäht wird, ist es verwunderlich, dass ein Itinerar, soweit es
aus historiographischen Nachrichten und aus Ausstellungsorten seiner Urkunden
erschlossen werden kann, recht bewegt ist: Nachdem er die ersten Jahre
nach dem Tode seines Vaters in seinem kleinen Alemannien verbracht hatte,
finden wir ihn 879 wiederholt auf Reisen. Mehrfach zog er nach Italien,
dort wurde er Anfang 880 in Ravenna von Papst Johannes VIII. zum König
von Italien und am 12.2.881 in Rom zum Kaiser gekrönt. Nach der Kaiserkrönung
blieb KARL über ein Jahr in Italien
und war damit seit dem Tode Kaiser LUDWIGS II.
der erste karolingische Kaiser, der
in diesem Land eine wirkliche Herrschaft ausübte. Erst nachdem sein
Bruder Ludwig im Januar 882 gestorben
war, reiste KARL wieder ins Gebiet
nördlich der Alpen, wo er in Bayern und in Worms (Mai 882) als ostfränkischer
König anerkannt wurde. Auch die folgenden Jahre waren noch ausgefüllt
mit anstrengender Reisetätigkeit, vor allem nachdem KARL
nach 885 auch noch sein westfränkisches Königtum durch persönliche
Anwesenheit zur Geltung bringen mußte.
Die alemannischen Ursprüche seines Königtums
hat KARL III. jedoch auch später
nicht verleugnet; das geht aus der Wahl seiner Berater und Kapellane hervor.
Nachdem anfangs Bischof Witgar von Augsburg als sein Erzkapellan amtiert
hatte, ging dieses Amt 878 auf Liutward über, der zweifellos die wichtigste
Persönlichkeit in der Umgebung KARLS
gewesen ist. Liutward war Mönch auf der Reichenau gewesen und soll
nach Aussage ihm feindlich gesinnter Quellen von sehr einfacher Herkunft
gewesen sein. Kaum ganz ohne Berechtigung wurden ihm Nepotismus und andere
Machenschaften vorgeworfen, mit denen er versucht habe, seine Verwandten
in bessere Positionen zu bringen. Als Beleg für den Erfolg von Liutwards
Wirken zugunsten seiner Verwandten kann die Karriere seines Bruders Chadolt,
der vom Mönch zum Bischof von Novara (882) aufstieg, und seines Neffen
Liutward, der vor 883 Bischof von Como wurde, angeführt werden. Liutward
selbst hatte bereits 880 ebenfalls ein oberitalienisches Bistum, nämlich
Vercelli, erhalten. Die Annalen von Fulfa sagen über Liutward, er
sei "mehr als der Kaiser von allen geehrt und gefürchtet worden".
Besonders bei den Verhandlungen mit dem Papst hatte Liutward von Anfang
an die Fäden in der Hand, und seine zahlreichen Interventionen vor
allem für italienische Empfänger von Urkunden KARLS
III. zeigen, dass er es war, der die Gunst des Herrschers verteilte.
Die Stellung Liutwards war jedoch nie unangefochten und
erlebte ihre erste Krise im Jahr 882, als er versuchte, eine neue Politik
gegenüber den Normannen einzuleiten, indem er bei Asselt verhinderte,
dass das fränkische Heer zur Schlacht antrat. Statt dessen wurde ein
Abkommen geschlossen, das sofort umstritten war, weil es als unwürdiges
Nachgeben gegenüber den Pressionen des Feindes galt. Dabei hatte Liutward
aus den bisher vergeblichen militärischen Unternehmungen den richtigen
Schluß gezogen, dass man die Normannen in das System des Frankenreichs
eingliedern müsse, wenn man sie beherrschen wollte. Der Normannen-Häuptling
Gottfried wurde daher als Herr von Friesland eingesetzt und auf mehrere
Arten dem Kaiser verpflichtet: Er sollte sich taufen lassen, wurde durch
die Ehe mit einer illegitimen Tochter des karolingischen
Königs Lothar II. in die große
karolingische
Familie eingefügt und außerdem durch
einen Lehnseid mit dem Herrscher verbunden. Dieser Versuch, den Normannen
einen Teil des fränkischen Reiches zu übertragen und sie dadurch
zu loyalen Gliedern dieses Reiches zu machen, ist gescheitert: Gottfried
verband sich nämlich mit seinem Schwager Hugo
und versuchte zusammen mit diesem, das Reich Lothars
II. wieder zu errichten. KARL III.
vermochte jedoch diesen Plan zu durchkreuzen, indem er Gottfried bei einer
Unterredung beseitigen ließ, und auch Hugo
wurde durch List gefangengenommen und geblendet (Mai 885).
Möglicherweise hat dieses Vorgehen gegen Gottfried
einen neuen schweren Einfall der Normannen ausgelöst, die im Herbst
885 mit ihren Schiffen die Seine aufwärts zogen und mit der Belagerung
von Paris begannen. Die Verteidiger hielten sich unter dem Grafen
Odo bis zum Herbst des folgenden Jahres, als der Kaiser endlich
mit einem Entsatzheer vor der Stadt erschien, wo er aber keine Schlacht
wagte, sondern ein Abkommen schloß. Der Abzug der Normannen wurde
durch Zahlungen erkauft; sie kehrten darauf aber nicht an die Nordsee zurück,
sondern suchten vorher noch Burgund heim.
KARL III. war schon
seit 862 verheiratet, aber er hatte mit seiner Gattin Richardis
oder Richgard, der Tochter eines elsässischen
Grafen namens Erchanger, keine Kinder. Daher nahm zuerst im Jahre 879 das
Projekt Gestalt an, den Sohn eines Verwandten zu adoptieren. Anscheinend
dachte man anfänglich an Karlmann,
dem älteren Sohn Ludwigs des Stammlers;
dieser starb aber bereits am 12.12.884. Nachdem
KARL
III. im Herbst 885 den Höhepunkt seiner Macht erreicht
hatte und zum westfränkischen König aufgestiegen war, machte
er den Versuch, seinen natürlichen Sohn Bernhard
mit Hilfe des Papstes (damals Hadrian III.) legitimieren zu lassen. Bernhardwar
damals anscheinend noch recht jung; der Plan scheiterte daran, dass Papst
Hadrian III. im September 885 noch auf der Reise ins Frankenreich starb.
Gegen Ende seines Lebens machte KARL
noch einmal einen Versuch, einen Nachfolger durch Adoption zu bestimmen.
Er wählte diesmal den Sohn Bosos von der
Provence und der Ermengard,
die als Tochter Kaiser LUDWIGS II. eine
KAROLINGERIN
war.
Dieser Knabe hatte den Namen LUDWIG
erhalten und war damit als KAROLINGER erkennbar;
er sollte später noch Kaiser werden (901), wurde aber durch seinen
Konkurrenten
Hugo von Italien geblendet
905). [Richtig ist, daß LUDWIG III.
vom
Markgrafen
Berengar von Friaul, dem späteren Kaiser, geblendet wurde].
Vielleicht gehört auch
Richgards Klostereintritt
in den Rahmen dieser Bemühungen um einen legitimen Nachfolger. Sie
hatte bereits 878 bis 880 eine Reihe von Frauenklöstern übertragen
erhalten; 887 trat sie dann ins Kloster Andlau ein. Da
KARL III. öffentlich bekannte, niemals mit ihr geschlechtlich
verkehrt zu haben, konnte die Ehe annulliert werden, und KARL
stand es frei, sich erneut zu verheiraten. In den Bereich der Hofintrigen
gehört es, wenn Richgard beschuldigt wurde, Ehebruch mit dem
langjährigen Berater ihres Gemahls, Bischof Liutward von Vercelli,
begangen zu haben. Man erinnert sich, dass 830 derartige Vorwürfe
gegen die Kaiserin Judith und ihren
Günstling Bernhard von Septimanien erhoben worden waren. So wie damals
LUDWIG
DER FROMME hilflos und passiv geblieben war, so verhielt sich
jetzt sein Enkel KARL III. Die Feinde
Liutwards aber erreichten ihr Ziel; Liutward wurde verbannt und an seine
Stelle trat Erzbischof Liutbert von Mainz als Erzkanzler und engster Berater
des Kaisers.
Zu einer neuen Ehe KARLS III.
ist es nicht mehr gekommen, denn die Krankheit, unter der der Kaiser wohl
schon lange gelitten hatte, kam im Frühjahr 887 verstärkt zum
Ausbruch. Wegen starker und anhaltender Kopfschmerzen begab sich KARL
III. in die von ihm so bevorzugte Bodenseegegend, wo er in der
Pfalz Bodman durch einen Aderlaß an dem von den im Frühmittelalter
gelesenen Medizintraktaten empfohlenen Termin, nämlich während
der vorösterlichen Fastenzeit, von seinem Kopfschmerz befreit wurde.
Früher hat man aufgrund einer falschen Übersetzung der einschlägigen
Quellenstelle behauptet, KARL habe
sich einer Trepanation, das heißt einer Bohrung in den Schädel,
unterzogen, um dadurch Linderung von seinen Schmerzen zu erlangen.
Der wohl schon regierungsunfähige Kaiser wurde Ende
887 durch eine Adelsrevolte aus dem Amt gedrängt. Er hatte eine Reichsversammlung
nach Tribur einberufen, zu der ARNULF VON KÄRNTEN
mit einer größeren Heeresmacht heranzog.
KARL
III. wich anscheinend nach Frankfurt aus; dort stellte er (am
17.11.887) seine letzte Urkunde aus. Die übrigen Teilreiche versuchten
nicht, zugunsten des abgesetzten Kaisers einzugreifen; er starb Anfang
888.
Der Nachruf Reginos betont vor allem die große
Frömmigkeit dieses Herrschers, der den christlichen Satzungen höchst
ergeben gewesen sei, reichlich Almosen gespendet und unablässig gebetet
habe. Auch seine friedliche Einstellung wird gelobt, die ihm ohne Blutvergießen
alle Teile des Frankenreichs eingebracht habe; nachdem er am Ende seines
Lebens seine Würden verloren und seine Güter eingebüßt
hatte, habe er dieses mit der größten Geduld getragen. Bei aller
Topik, die in diesen Sätzen steckt, ist Reginos Charakteristik aber
nicht als falsch zu bezeichnen; vielmehr hebt sie jene Züge der Persönlichkeit
KARLS
III. hervor, die ihn mit seinem Vorfahren Karlmann,
der seine Herrschaft niederlegte und ins Kloster ging, und mit seinem Großvater
LUDWIG
DEM FROMMEN, in eine Reihe stellen. Der Beiname "DER DICKE"
(Crassus), mit dem er in der Geschichtsschreibung gelegentlich erscheint,
wurde ihm von späteren Historikern beigelegt, die damit wohl seine
mangelnde Tatkraft bezeichnen wollten.
Schieffer Rudolf:
**************
"Die Karolinger"
Unklar ist, inwieweit Karlmann,
der am 22.9.880 wohl in Ötting die Augen schloß, noch selber
dazu beigetragen hat, dass sein weithin nominell gebliebenes italienisches
Königtum auf seinen jüngsten Bruder, den schwäbisch-elsässischen
Teilherrscher KARL III., überging.
Der historische Aufstieg dieses KAROLINGERS
begann damit, dass ihn Papst Johannes VIII., enttäuscht in seinen
Erwartungen eines westfränkischen Eingreifens, im Frühjahr 879
nach Italien einlud und Karlmann im
August anscheinend letztmalig für ein italienisches Kloster urkundete.
Von niemandem angefochten, überquerte KARL
III. im Oktober die Alpen, fand in Pavia die Anerkennung der
dort erschienenen Magnaten und zog weiter nach Ravenna, wo er vom Papst
Anfang 880 eine Salbung zum König von Italien empfing und seinen Erzkanzler
Liutward als neuen Bischof von Vercelli durchsetzte. Er hätte nach
dem Wunsch Johannes VIII. den Weg gleich bis Rom verlängern und mit
der Kaiserwürde die seit dem Tod LUDWIGS
II. verwaiste Rolle eines Schutzherrn der römischen Kirche
und Mittelitaliens übernehmen sollen, wollte sich aber vor weiteren
Schritten zunächst innerhalb der Familie absprechen und kehrte daher
in die Francia zurück, wo sich sein Bruder Ludwig
der Jüngere soeben im Vertrag von Ribemont die W-Hälfte
Lotharingiens gesichert hatte. Nicht mit ihm, von dem im Sommer 880 erstmals
auch eine Erkrankung gemeldet wird, sondern mit den westfränkischen
Neffen traf er sich im Juni zu einem Frankentag in Gondreville, von dem
dann die gemeinsame Attacke gegen die Usurpatoren Hugound
Boso
ausging.
Erst nach dem Abbruch der Belagerung von Vienne ließ er sich von
Johannes bewegen, erneut nach Italien zu kommen, und nahm nun aus seiner
Hand am 12.2.881 in Rom die Kaiserkrone entgegen. Nach dem Tode seines
Bruders Ludwig der Jüngere kehrte
er aus Italien zurück und empfing zunächst in Bayern, dann im
Mai in Worms die Huldigung als nunmehr alleiniger Herr des mit Lotharingien
und Italien vereinigten O-Frankenreiches. Unter dem Eindruck der jüngsten
Normanneneinfälle strömte ihm ziemlich rasch eine große
Streitmacht aus Franken, Bayern, Schwaben, Thüringern, Sachsen und
anderen zum Kampf gegen die Normannen zu, die im Juli deren Hauptstützpunkt
Asselt einzuschließen vermochte. Von der erwarteten Erstürmung
sah der Kaiser jedoch bald ab und gewährte den Feinden freien Abzug
und neue Zahlungen gegen die Zusicherung ihres Anführers Gottfried,
sich taufen zu lassen, eine Lehnsherrschaft in Friesland zu übernehmen
und durch Heirat mit Lothars II. Tochter
Gisela (aus der nicht anerkannten Ehe
mit Waldrada) in die karolingische
Familie einzutreten. Das Verhalten KARLS III.
entsprach wohl der Überlegung, durch Respektierung der
faktischen Machtlage in Lotharingien, in die auch Giselas
Bruder Hugo durch Überlassung
der Einkünfte des Bistums Metz einbezogen wurde, eine notdürftige
Befriedung herbei führen zu können, doch wurde dies, wie das
entrüstete Echo in den zeitgenössischen Quellen zeigt, von dem
maßgeblichen Kreisen kaum verstanden und eher als schmähliche
Schwäche ausgelegt, die der Autorität des Kaisers Abbruch tat.
Da man nach dem Tode des westfränkischen
König Karlmanns, Karl,
den Sohn Ludwigs des Stammlers von
Adelheid
nicht berücksichtigte, blieb allein der gerade in der Lombardei
weilende
KARL III. übrig, dem
eine Gesandtschaft unter Graf Theoderich von Vermandois die Einladung zur
Herrschaftsübernahme unterbreitete. Der Kaiser erschien im Juni 885
in Ponthion und nahm die Huldigung der bisherigen Untertanen Karlmanns
entgegen. Innerhalb von nur 6 Jahren war ihm ohne sonderliche Mühe,
als bloße Konsequenz dynastischen Erbrechts, die Vereinigung sämtlicher
Reichsteile in seiner Hand gelungen.
Am Willen, der gewaltigen Aufgabe Herr zu werden, hat
es KARL III., der zwischen 879 und
886 zwölfmal die Alpen überquerte, nicht fehlen lassen. Die akutesten
Sorgen bereiteten weiter die Normannen, die nach ihren Beutegewinnen in
W-Franken 884 den Schwerpunkt wieder mehr östlich, in die Gegend von
Löwen, verlagert hatten. Die Verbindung der Gruppe um Gottfried mit
dem lothringischen Prätendenten Hugo
war bereits vor KARLS III. Rückkehr
zerschlagen worden. Gegen ein vermeintlich gefährliches Komplott beider
Schwäger rückte nämlich Graf Heinrich vom Grabfeldgau, Stammvater
der BABENBERGER und bewährter Heerführer schon Ludwigs
des Jüngeren, im Mai 885 an den Niederrhein und ließ
Gottfried mit vielen der Seinen während vorgetäuschter Verhandlungen
umbringen, nachdem man zuvor seine Gattin Gisela,
die Tochter Lothars II., in Sicherheit
gebracht hatte (+ 907 als Äbtissin von Nivelles und Fosses); wenig
später wurde auch Hugo, ihr Bruder,
in Gondreville in einen Hinterhalt gelockt, überwältigt und geblendet,
um seine Tage als Mönch im Kloster Prüm zu beschließen
(+ nach 895). Der lotharingische Mannesstamm war damit ausgeschaltet,
aber die Bedrohung durch die Normannen keineswegs überwunden, wenn
auch deren Herrschaft in Friesland zusammenbrach. Als neues Ziel erkor
ein großer Teil von ihnen den Seineraum und zumal die Stadt Paris,
die seit Ende November 885 fast ein Jahr lang umzingelt wurde. Dass sie
allen Angriffen standhielt, lag wesentlich an der Tatkraft des während
der Belagerung gestorbenen Bischofs Gauzlin wie auch besonders des Pariser
Grafen Odo, dessen unerschrockener Kampfesmut an seinen Vater
Robert den Tapferen gemahnte. KARL III.
dagegen wich monatelang der Konfrontation aus, erschien erst nach einem
Italienzug im Oktober 886 vor Paris, wo der mit einer ostfränkischen
Truppe vorausgeschickte BABENBERGER Graf Heinrich inzwischen gefallen war,
und erreichte den Abzug der Feinde wie zuvor in Asselt nur durch eine Vereinbarung,
die ihnen neue Lösegelder zusicherte und Burgund zur Überwinterung,
de facto zur Plünderung freigab, - gemäß zeitgenössischem
Kommentar ein "wahrhaft allzu erbärmlicher Ratschluß".
Gerade weil KARL III. kaum
noch imstande war, alle drängenden Probleme des ihm zugefallenen Großreiches
selber resolut anzupacken, und weil er anders als seine Vorgänger
auch keine Familienmitglieder mehr hatte, denen er Teile seiner Verantwortung
delegieren konnte (abgesehen vom Neffen ARNULF,
zu dem er Distanz hielt), verdient Aufmerksamkeit, auf wen sich der Kaiser
bei seiner unverhofften Alleinherrschaft stützte und welche historischen
Folgen das hatte. In seiner näheren Umgebung war der anfängliche
Erzkapellan, Bischof Witgar von Augsburg, noch während des auf Schwaben
begrenzten Regiments von Liutward überspielt worden, einem aus der
Reichenau hervorgegangenen Kanzleinotar, dem seine Gegner später niedere
Herkunft vorwarfen; er erscheint seit 878 bereits als Erzkanzler und war
seither von überragendem Einfluß auf KARL,
der ihn 880 mit dem Bistum Vercelli und nach dem Gewinn ganz O-Frankens
882 möglicherweise auch anstelle Liutberts von Mainz mit der Würde
des Erzkapellans ausstattete. Gleich ihm waren es weiter "Alemannen, denen
er vornehmlich die Führung seiner Herrschaft anvertraut hatte", wie
ein rückblickender Annalist kritisch und durchaus konform mit dem
Eindruck moderner Forschung vermerkte, wonach KARLS
Hofkapelle trotz aller Ausweitung seiner Macht "weitgehend den Charakter
der landschaftlich gebundenen Teilkapelle" beibehielt (J. Fleckenstein).
Dieser räumlichen Isolierung in der Spitze steht die Bereitschaft
des Kaisers gegenüber, ganze Reichsteile der Dominanz einzelner regionaler
Machthaber zu überantworten. So verstärkte er in Italien das
Gewicht BERENGARS VON FRIAUL, indem
er ihn mit Strafmaßnahmen gegen den Rivalen WIDO
II. von Spoleto beauftragte, und in W-Franken verhalf er dem
ROBERTINER
Odo zum weiteren Durchbruch, als er ihm zur Grafschaft Paris
886 nach dem Tode Hugos des Abtes auch noch dessen hinterlassene Hoheitsrechte
in Neustrien und an der Loire hinzugab. In die Herrschaftsbildung des burgundisch-provenzalischen
Raums griff er als Kaiser gar nicht erst ein, aber auch innerhalb O-Frankens
hat er die Konsolidierung der liudolfingischen
Macht in Sachsen durch Otto (den Erlauchten), den Bruder des gegen die
Wikinger gefallenen Brun, zumindest nicht behindert, und das obgleich dieser
Schwager Ludwigs des Jüngeren
durch die Heirat mit einer Tochter des BABENBERGERS Heinrich bereits weitere
Kreise zu ziehen begonnen hatte. Heinrichs Bruder Poppo festigte indessen
seine Vorrangstellung in der thüringischen Mark gegen die Sorben.
Um allen diesen selbstbewußten Gebietern, die zunehmend
Fiskalgut und königliche Amtsträger in ihren Bann zogen, künftig
überhaupt noch einen gemeinsamen Herrn überordnen zu können,
bedurfte es dringend der einvernehmlichen Vorsorge für die Nachfolge
des Kaisers, dessen Hoffnung auf einen legitimen Thronerben, einen "kleinen
Ludwig oder Karl", wie ihn Notker von St. Gallen unbeirrbar kommen sah,
vergeblich geblieben war. Nach dem Tod des westfränkischen Adoptivsohnes
Karlmann
hatte
KARL 885 einen Versuch
gemacht, seinen noch heranwachsenden außerehelichen Sohn Bernhard
(von einer namentlich nicht bekannten Mutter) zum Erben einzusetzen, war
aber am Einspruch von Bischöfen und mehr noch an der bedenklichen
Tatsache gescheitert, dass der zur Sanktionierung des heiklen Beschlusses
eingeladene Papst Hadrian III. (884-885) auf der Hinreise einen jähen
Tod starb. Das Problem gewann neue Dringlichkeit, als der Kaiser im Winter
886/87 schwer erkrankte, so dass er, das Schicksal seiner Brüder vor
Augen, durch einen Aderlaß während der Fastenzeit Linderung
suchte. Um die allgemeine Besorgnis zu dämpfen, schien sich ihm ein
unerwarteter Weg zu eröffnen, da der soeben verstorbene
Boso
von Vienne einen kleinen Sohn namens LUDWIG
hinterlassen hatte, der als Enkel Kaiser LUDWIGS
II. ein unanfechtbarer KAROLINGER
in weiblicher Linie war. Ungeachtet des vergangenen Streits mit seinem
Vater, lud ihn KARL mit der Mutter
Irmingard
zu
sich und ihn nahm Ende Mai 887 in Kirchen (bei Lörrach) an Sohnes
statt an, im Beisein Odos von Paris
und womöglich auch BERENGARS VON FRIAUL,
der kurz zuvor am Hof nachzuweisen ist. Die Entscheidung für einen
vielleicht gerade Sechsjährigen war indes nichts als ein ungewisser
Wechsel auf eine ferne Zukunft und brüskierte offen den erwachsenen
und handlungsfähigen, wenngleich illegitimen Neffen ARNULF
VON KÄRNTEN, der unter den ostfränkischen Großen
längst viele Anhänger hatte. In der verbreiteten Mißstimmung
kam es zu Geschehnissen, die "durch und durch rätselhaft und unheimlich"
(G. Tellenbach) erscheinen. Noch in Kirchen ließ sich der Kaiser
nötigen, seinen bis dahin allmächtigen Erzkanzler Liutward von
Vercelli vom Hof zu verweisen und durch Erzbischof Liutbert von Mainz zu
ersetzen, laut Reginos Chronik unter der Beschuldigung des Ehebruchs mit
der Kaiserin Richgard. Während
sich Liutward angeblich zu ARNULF begab
(in dessen Umgebung er allerdings nie bezeugt ist), soll sich Richgard
mit der Beteuerung gerechtfertigt haben, in 25 Ehejahren unberührt
geblieben zu sein, trennte sich von ihrem kranken Gemahl und zog sich in
das von ihr gegründete Kloster Andlau zurück. Dass dies geschah,
um KARL eine neue Ehe und doch noch
Nachwuchs zu ermöglichen, ist bloß eine vage Vermutung.
Seine Autorität scheint seither heillos erschüttert
gewesen zu sein. Als KARL III. im November
zu einer ostfränkischen Reichsversammlung in Tribur erschien, erfuhr
er, dass ARNULF mit bewaffneter Macht
herannahe, offenbar um die Anerkennung seiner Ansprüche zu erzwingen.
Der Kaiser wich noch ins nahe Frankfurt aus, bot dort aber ein solches
Bild der Hinfälligkeit, dass sich auch seine bisherigen Getreuen binnen
weniger Tage dem eingetroffenen Herausforderer zuwandten. Vom 17.11. datiert
KARLS letzte, vom 27.11. ARNULFS
erste Herrscherurkunde. Der von allen verlassene und somit gestürzte
Kaiser bat sich einige Königshöfe in Schwaben aus und ist sehr
bald auf einem von ihnen, in Neudingen an der oberen Donau, am 13.1.888
seinem Leiden erlegen. Auf der Reichenau trug man ihn zu Grabe.
KARL
--------
belegt als Lebender 839
belegt als Graf 859 IV 4 - 874 V 27, Rektor im Breisgau 859 IV 4 - 874 V 27 und im Westen der Bertoldsbaar 870 IV 10
belegt als Verstorbener + 888 I 13
Belege mit princeps- bzw. rector-Titel: W II Nrn. 534,555,551,574f, 585,579
Belege ohne Titel: D LdD Nr. 146 (= W II Nr. 570), Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 66 cap. II. 10
Literatur:
------------
Stälin, Geschichte I 330 - Wartmann, Urkundenbuch
der Abtei Sanct Gallen 11 148 - Baumann, Gaugrafschaften 156 - Dümmler,
Ostfrk. Reich II 119f. - Schultze, Gaugrafschaften 46,121 - Eiten, Unterkönigtum
158-165 - Kehr, Einleitung zu DD K III S. XII - Tellenbach, Königtum
und Stämme 30f. (bzw. Stämme und Reichspolitik 421f.) - Büttner,
Geschichte des Elsass 148f.,155-161 - Ders., Breisgau und Elsaß 72f.
- Jänichen, Baar und Huntari, Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang
- Büttner, Richgard und Andlau 85ff. - Fleckenstein, Hofkapelle I
189 - Schulze, Grafschaftsverfassung 105 mit A. 179,130 A. 308,330 A. 145
- Zotz, Breisgau 15-17 - Hlawitschka, Beitrag zur Geschichte Burgunds 41
A. 59 - Walther, Fiskus Bodman 256 - Borgolte, Karl III. und Neudingen,
passim - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v.
Nur mit Vorbehalt wird hier KARL
unter den Grafen Alemanniens aufgeführt. Obwohl er nämlich in
der Grafenformel von sechs Breisgauer Urkunden und einer aus der Baar stammenden
carta genannt ist, haben die Schreiber ihn doch nie als comes bezeichnet.
Vielmehr trägt er den Titel princeps (W II Nrn. 534,574 f.,579),
näherhin princeps in comitatu Prisigauge (Nr. 553), oder man versucht,
seine Stellung als rector pagi zu charakterisieren (Nrn. 551,555 mit dem
Zusatz: in quo praefatae res sitae sunt, id est Prisicouue). Die sorgsamen
Umschreibungen erhellen aus KARLS Herkunft:
In je einer St. Galler Urkunde aus der Baar und dem Breisgau wird König
Ludwig als sein Vater angegeben; er war also der dritte Sohn
Ludwigs des Deutschen von dessen Gemahlin
Hemma. Trotzdem gilt KARL
in der Forschung aufgrund der angeführten Belege als Graf des Breisgaus
(zuletzt Fleckenstein, Zotz; vorsichtiger Tellenbach und Schulze) bzw.
der Bertoldsbaar (Jänichen, vgl. Walther). Erst neuerdings hat man
auf die besondere Titelgebung hingewiesen (Hlawitschka), ohne dass das
Problem weiter durchdacht worden wäre (s. aber bereits Borgolte, Karl
III. und Neudingen). Nach den Datumsberechnungen Wartmanns ist KARLS
Amtsführung im Breisgau vom 6. April 868 (Nr. 534) bis zum 27. Mai
874 (Nr. 579) belegt (Schulze 105 mit der unrichtigen Angabe 870-874).
Alle betreffenden Zeugnisse und auch die Baar-Urkunde 551 sind durch Kalender-
und Wochentag sowie das Regierungsjahr datiert. In jedem Falle läßt
sich also Stimmigkeit oder Widersprüchlichkeit der Angaben im Hinblick
auf die möglichen Epochen erörtern. Abgesehen von den Nrn. 579
und 551 (870 IV 10) stellte Wartmann fest, dass die Elemente nicht zusammenpassen.
Er war also zu Korrekturen gezwungen, die notwendigerweise mehr oder weniger
beliebig ausfallen mußten. Allerdings rechnete er nur mit der Epoche
vom Jahr 840, die durch den Tod LUDWIGS DES FROMMEN
(20.6.) markiert war. Wartmann setzte nämlich voraus, dass die Schreiber
nach 840 die Regierungsjahre Ludwigs des Deutschen
nicht mehr nach der Usurpation von 833 gezählt haben könnten.
So plausibel diese Annahme auf den ersten Blick erscheint, erweist sie
sich doch bei näherem Hinsehen als nicht tragfähig (vgl. Borgolte,
Chronol. Stud. 134ff., Abschnitt IV. 1). Die Epochenansätze der Schreiber
von "Privaturkunden" darf man sich nämlich nicht so geordnet vorstellen,
wie die der Kanzlisten am Königshof. Es war möglich - und ist
auch wirklich zu belegen -, dass sie verschiedene, aus den jeweils gebrauchten
Kalendern hervorgehende Epochen ohne bestimmte politische Aussageabsicht
zugrundlegten. Wenn sich nach einer der angeblich obsoleten Ausgangspunkte
eine widerspruchsfreie Datierung ergibt, ist es methodisch nicht erlaubt,
ein nach anderer Epoche unstimmiges Datum vorzuziehen. Dieser Grundsatz
hat im Falle KARLS Konsequenzen: Die
Daten der Nrn. 534 und 555 lassen sich nämlich nach der Rechnung 833
= I exakt auf den 4.4.859 bzw. den 7.9.865 reduzieren. Somit müßte
KARL
lange vor dem ersten Beleg Wartmanns als princeps im Breisgau gewesen sein.
Dieses Ergebnis, das aus Beobachtungen zur Datierung
von "Privaturkunden" hervorging, muß an der sonstigen Überlieferung
überprüft werden. Kann KARL
wirklich schon 859 in Alemannien amtiert haben? Zunächst ist diese
Frage unter dem Aspekt der Sukzession zu erörtern, ohne dass deshalb
das Problem der Funktion KARLS präjudiziert
werden soll. Im 2. Drittel des 9. Jahrhunderts ist im Breisgau Albrich
als Graf dicht bezeugt. Nach Überlegungen zur Reduktion der ihn betreffenden
Urkunden, die den hier angestellten entsprechen, kann man sagen, dass Albrichs
Amtswaltung noch angedauert haben kann, als KARL
in den Breigau kam. Das ist keine neue, wenngleich noch nicht so hervorgehobene
Erkenntnis, da auch nach Wartmanns Berechnungen KARLS
Erstbeleg vor den letzten Nachweis Albrichs gehört (W II 148, 155).
Beide betreffenden Urkunden (Nrn. 534,504) sind von demselben Schreiber,
denen Praepositus Theothart, ausgefertigt (zu ihm - Sprandel, Kloster St.
Gallen 69f.); schon deshalb und wegen der allgemein zu beobachtenden Sorgfalt
der Schreiber bei der Angabe des Grafen muß man den Befund ernster
nehmen, als es Wartmann (II 155) tat.
KARL und Albrich
sind im gesamten Breisgau bezeugt; eine zeitweilige Teilung der Herrschaft
kommt also nicht in Betracht. Es bereitet aber größte Schwierigkeiten,
sich überhaupt vorzustellen, dass KARL,
der Königssohn, neben einem Grafen amtiert haben soll (die Deutung
Schultzes 46 ist abwegig). Hier wird dasselbe Problem wie bei der Titelgebung
KARLS
berührt. So deutlich der Prinzipat bzw. das Rektorat gelegentlich
auf den Breisgau und einen pagus in der Baar bezogen wird, so unverkennbar
weisen doch die Bezeichnungen auf eine andere Stellung hin, die mit dem
Comitat nicht verwechselt werden sollte. Dementsprechend dürften KARLS
Funktionen wohl an verfassungsmäßige Einrichtungen Alemanniens
gebunden gewesen sein, ohne durch sie schon vollständig bestimmt zu
werden. Eine echte Konkurrenz zwischen KARL
und Albrich konnte es sicher nicht geben.
Nach dieser Interpretation hat
KARLS Position an der Westgrenze des väterlichen Reiches
der seines älteren Bruders Karlmann in Bayern geähnelt. Diesem
wurde 856 die marcha orientalis und damit wohl auch die Nachfolge Ratbods,
des Präfekten für das Ostland, übertragen (BM Nr. 1418a;
Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte I 266f.; Ders, Bayern im Karolingerreich
237ff.; Mitterauer, Markgrafen 160ff.; Uffelmann, Regnum Baiern 93f.; Eiten).
Das Urteil vermögen zwei Quellen zu stützen, die - als Königsdiplom
und "Privaturkunde" - die Verhältnisse aus verschiedenem Blickwinkel
wiedergeben. Sie sind in die Jahre 873 (D LdD Nr. 146) bzw. 874/75 (W II
Nr. 585) zu datieren und fallen somit auf jeden Fall in eine Zeit, in der
nicht mehr Albrich, wohl aber KARL
Aufgaben im Breisgau zugeschrieben werden (W II Nr. 579 von 874). Bei der
Königsurkunde
Ludwigs des Deutschen
handelt es sich um ein Mandat, das die Rechtsstellung St. Gallens verbessern
sollte (vgl. Notker). Es ist Karolo dilecto filio nostro et omnibus comitibus
ac reliquis fidelibus nostris, qui in Alamannia consistunt, adressiert.
KARL wird also den Grafen Alemanniens
ausdrücklich nicht zugezählt (vgl. Schulze 330 mit A. 145; Kehr).
Die carta, eine Urkunde des Bischofs Gebhard von Konstanz, ist in dem gegenwärtigen
Jahr, qui est XXXV Hludouuici piissimi regis, patris Karlomanni, Hludouuici
et Karoll principis nostri datiert (W II S. 198). Da die genannten Güter
im Alpgau lagen, hat man KARL auch
als Graf dieser Landschaft im Westen des Schwarzwaldes betrachtet (nach
Wartmann II S. 148 Schultze 121 und Schulze 105 A. 179). Dafür bietet
die Quelle indessen keine Grundlage. KARL
wird ja nicht in der Grafenformel, sondern im Zusammenhang vorzuziehen.
Dieser Grundsatz hat im Falle KARLS
Konsequenzen: Die Daten der Nrn. 534 und 555 lassen sich nämlich nach
der Rechnung 833 = I exakt auf den 4.4.859 bzw. den 7.9.865 reduzieren.
Somit müßte KARL lange vor
dem ersten Beleg Wartmanns als princeps im Breisgau gewesen sein.
Dieses Ergebnis, das aus Beobachtungen zur Datierung
von "Privaturkunden" hervorging, muß an der sonstigen Überlieferung
überprüft werden. Kann KARL
wirklich schon 859 in Alemannien amtiert haben? Zunächst ist diese
Frage unter dem Aspekt der Sukzession zu erörtern, ohne dass deshalb
das Problem der Funktion
KARLS präjudiziert
werden soll. Im zweiten Drittel des 9. Jahrhunderts ist im Breisgau Albrich
als Graf dicht bezeugt. Nach Überlegungen zur Reduktion der ihn betreffenden
Urkunden, die den hier angestellten entsprechen, kann man sagen, dass Albrichs
Amtswaltung noch angedauert haben kann, als
KARL
in den Breigau kam. Das ist keine neue, wenngleich noch nicht so hervorgehobene
Erkenntnis, da auch nach Wartmanns Berechnungen KARLS
Erstbeleg vor den letzten Nachweis Albrichs gehört (W II 148, 155).
Beide betreffenden Urkunden (Nrn. 534,504) sind von demselben Schreiber,
dem Praepositus Theothart, ausgefertigt (zu ihm - Sprandel, Kloster St.
Gallen 69 f.); schon deshalb und wegen der allgemein zu beobachtenden Sorgfalt
der Schreiber bei der Angabe des Grafen muß man den Befund ernster
nehmen, als es Wartmann (II 155) tat.
KARL und Albrich
sind im gesamten Breisgau bezeugt; eine zeitweilige Teilung der Grafschaft
kommt also nicht in Betracht. Es bereitet aber größte Schwierigkeiten,
sich überhaupt vorzustellen, dass KARL,
der Königssohn, neben einem Grafen amtiert haben soll (die Deutung
Schultzes 46 ist abwegig). Hier wird dasselbe Problem wie bei der Titelgebung
KARLS
berührt. So deutlich der Prinzipat bzw. das Rektorat gelegentlich
auf den Breisgau und einen pagus in der Baar bezogen wird, so unverkennbar
weisen doch die Bezeichnungen auf eine andere Stellung hin, die mit dem
Comitat nicht verwechselt werden sollte. Dementsprechend dürften
KARLS Funktionen wohl an verfassungsmäßige Einrichtungen
Alemanniens gebunden gewesen sein, ohne durch sie schon vollständig
bestimmt zu werden. Eine echte Konkurrenz zwischen KARL
und Albrich kannte es sicher nicht geben.
Nach dieser Interpretation hat KARLS
Position an der W-Grenze des väterlichen Reiches der seines älteren
Bruders Karlmann in Bayern geähnelt.
Diesem wurde 856 die marcha orientalis und damit wohl auch die Nachfolge
Ratbods, des Präfekten für das Ostland, übertragen (BM Nr.
1418a; Reindel, Handbuch der bayerischen Geschichte I 266f.; Ders., Bayern
im Karolingerreich 237ff.; Mitterauer, Markgrafen 160ff.; Uffelmann, Regnum
Baiern 93f.; Eiten). Das Urteil vermögen zwei Quellen zu stützen,
die - als Königsdiplom und "Privaturkunde" - die Verhältnisse
aus verschiedenem Blickwinkel wiedergeben. Sie sind in die Jahre 873 (D
LdD Nr. 146) bzw. 874/75 (W II Nr. 585) zu datieren und fallen somit auf
jeden Fall in eine Zeit, in der nicht mehr Albrich, wohl aber KARL
Aufgaben im Breisgau zugeschrieben werden (W III Nr. 579 von 874). Bei
der Königsurkunde Ludwigs des Deutschen
handelt es sich um ein Mandat, das die Rechtsstellung St. Gallens verbessern
sollte (vgl. Notker). Es ist Karolo dilecto filie nostro et omnibus comitibus
ac reliquis fidelibus nostris, qui in Alamannia consistunt, adressiert.
KARL wird also den Grafen Alemanniens ausdrücklich nicht
zugezählt (vgl. Schulze 330 mit A. 145; Kehr). Die carta, eine Urkunde
des Bischofs Gebhard von Konstanz, ist in dem 'gegenwärtigen Jahr',
qui est XXXV Hludouuici piissimi regis, patris Karlomanni, Hludouuici et
Karoli principis nostri datiert (W II S. 198). Da die genannten Güter
im Alpgau lagen, hat man KARL auch
als Graf dieser Landschaft im W des Schwarzwaldes betrachtet (nach Wartmann
II S. 148 Schultze, 121 und Schulze 105 A. 179). Dafür bietet die
Quelle indessen keine Grundlage.
KARL
wird ja nicht in der Grafenformel, sondern im Zusammenhang mit der Jahresdatierung
nach der Regierung seines Vaters neben den Brüdern erwähnt. Wenn
Gebhard von Konstanz ihn als princeps noster bezeichnet, ist er doch deutlich
in Beziehung zum gesamtalemannischen Bereich gesetzt (so bereits Fichtenau,
"Politische" Datierungen 534 mit A. 60).
Die neue Deutung der Stellung KARLS
ist wohl überzeugend erst dann abgesichert, wenn es gelingt, den erschlossenen
breisgauischen Erstbeleg von 859 historisch plausibel zu machen. Nach der
herrschenden Auffassung, die Wartmann (II 148) begründete und die
durch Dümmlers und Mühlbachers (DD K III S. 334, BM Nr. 1576c)
Zustimmung sanktioniert wurde (vgl. aber Eiten 160 mit A. 1), fiel die
Übernahme der Grafschaft mit der vorläufigen Reichsteilung von
865 zusammen; in dieser war als KARLS
Anteil Alemannien und Churrätien vorgesehen. Wartmann argumentierte,
abgesehen von den nach 865 datierten "Privaturkunden", mit Diplomen Ludwigs
des Deutschen von 860 und 863, die von KARL
mitunterfertigt sind. Das schien ihm zu beweisen, "dass KARL
noch
bei seinem Vater war und keinerlei selbständige Stellung hatte". Umgekehrt
hatte zuvor Gerörer (Geschichte der Ost- und westfränkischen
Carolinger I 408 f.) auf eine angeblich 865 von Karlmann
für Bayern und eine andere, 866 von KARL
für Alemannien mitsignierte Urkunde hingewiesen und daraus gefolgert,
die beiden Brüder seien "sofort in Besitz des ihnen zugemessenen Antheils"
eingetreten. Diese Argumente sind Wartmann offenbar ebensowenig bekannt
gewesen, wie die Ausführungen Sickels zu allen von den Söhnen
unterzeichneten Urkunden Ludwigs des Deutschen,
die bereits 1861/22 erschienen waren (Beiträge I 392-394, II 128;
Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre I 280). Sickels bis heute wichtige
Bemerkungen und ergänzende Beobachtungen Kehrs aus den 30-er Jahren
bilden den Ausgangspunkt der folgenden Darlegungen (vgl. Borgolte, Karl
III. und Neudingen 30-35).
Insgesamt sind 11 Diplome Ludwigs
des Deutschen mit dem signum eines oder mehrerer seiner Söhne
erhalten geblieben; sie konzentrieren sich fast ausschließlich auf
die 2. Hälfte der Regierungszeit des ostfränkischen Königs.
Die relativ geringe Anzahl war zweifellos durch die häufige Abwesenheit
der Prinzen vom Hofe bedingt, sei es, dass diese im politischen, militärischen
oder diplomatischen Auftrag des Herrschers unterwegs waren, sei es, dass
sie sich in Rebellion vom Vater entfernt hielten. Für die Beurteilung
der überlieferten Fälle ist es nun - wie Sickel erkannt hat -
entscheidend, ob die signa angekündigt sind und vom Schreiber des
Diploms stammen bzw. durch die Königssöhne im Monogramm vollzogen
wurden. Davon hing die rechtliche Qualität der Unterschriften und
- für die Forschung - die Rekonstruktion der Itinerare ab. Die Gleichzeitigkeit
der Mitunterfertigung ist aber vor allem im Hinblick auf die Geschichte
Ludwigs
des Deutschen selbst von großem Interesse. Schon die ersten
beiden Diplome lassen das hervortreten (DD LdD Nrn. 82f.). Sie sind vom
13. und 15. Mai 857 datiert und bieten übereinstimmend die Ankündigung
der Unterschriften aller Söhne. Tatsächlich sind diese dann nur
in Nr. 83 erhalten geblieben; die andere Urkunde liegt lediglich in kopialer,
möglicherweise also veränderter Überlieferung vor. Wichtig
ist, dass die Daten beider Diplome vor 865 fallen, die Mitunterfertigung
also nichts mit dem Teilungsentwurf zu tun gehabt haben kann (nach Sickel
I 392 Eiten 162-164). Bisher hat man aber nicht gesehen, dass das Jahr
857 den Zusammenhang mit einem anderen Vorgang nahelegt. Es kann historisch
kaum Zufall sein, dass den Söhnen des Königs die Mitunterfertigung
gestattet wurde, als der älteste, Karlmann,
gerade mit selbständigen Aufgaben in Bayern betraut worden war. Das
eine wie das andere bedeutete ein Stück Beteiligung an der Reichspolitik,
auch wenn Kehr (Einleitung zu DD LdD S. XXX) mit Recht betont, dass die
Prinzen durch die Mitsignierung keineswegs ein Recht auf Zustimmung zu
dem väterlichen Akt erlangten.
Sickel, der einen Anknüpfungspunkt für das
Aufkommen der neuen Diplomunterfertigung widerlegte, ohne einen anderen
aufdecken zu können, sah überhaupt keinen politischen Aussagewert
in den signa. Er glaubte, die Beteiligung des einen oder anderen Sohnes
sei lediglich vom Zufall bestimmt gewesen. Zum Beleg für seine Auffassung
wies er auf Urkunden hin, in denen über Güter in Alemannien verfügt
wurde und in denen gleichwohl Karlmann
und
Ludwig der Jüngere neben KARL
unterschrieben (DD LdD Nrn. 82 f., 163-165). Dagegen hat Kehr die Entdeckung
gemacht, dass in allen diesen Diplomen "Angelegenheiten der Familie, nicht
des Staates" geregelt wurden. Es sei nämlich um die Entlohnung von
Geistlichen gegangen, die dem Königshaus nahestanden und wohl der
Kapelle des Hofes angehörten (Einleitung zu DD LdD S. XXIX). Läßt
man die so gedeuteten Urkunden beiseite und legt man an die verbleibenden
Stücke den Maßstab der 865 geplanten und 876 auch durchgeführten
Reichsteilung an, dann passen die betreffenden Verfügungen in räumlicher
Hinsicht zu den einzeln signierenden Prinzen: KARL
unterschreibt die Nrn. 105, 110 und 119, in denen St. Gallen Liegenschaften
im heutigen Landkreis Konstanz erhält, SS. Felix und Regula in Zürich
Immunität und Schutz verliehen wird und Saint-Denis eine Bestätigung
seiner Rechte über Besitzungen im Neckargau, im Rießgau, Hegau,
Breisgau und in der Ortenau erlangt; Karlmann
erscheint als Signatar in Diplomen für Kloster Altaich und
die Marienkapelle zu Regensburg, in denen es um Güter in Bayern geht
(Nrn. 116,161);
Ludwig der Jüngere
schließlich unterfertigt eine väterliche Bestätigung über
Besitz Prüms im Fiskus Neckarau (Nr. 145). Zweifellos hat also Ludwig
der Deutsche seine Söhne zur Einzelunterschrift nur dann
aufgefordert, wenn Liegenschaften in den für sie bestimmten Gebieten
betroffen waren. Das war vielleicht bei Karlmann
(Nr. 116), mit Sicherheit aber bei KARL schon
vor 865 der Fall. Nr. 105, bei der das Signum - entgegen der Bemerkung
Kehrs - sicher vom Schreiber der Urkunde stammt, also von Anfang an eingeplant
war (Borgolte, Karl III. und Neudingen 34), datiert vom 7.10.861 oder schon
860, Nr. 110 von 863. KARL muß
also schon 861/60 für Alemannien vorgesehen gewesen sein. Von hier
aus erhält das für W II Nr. 534 neu errechnete Jahr 859 eine
entscheidende Stütze.
Für alemannische Aufgaben
KARLS schon seit dem Ende der 50-er Jahr sprechen auch allgemeinpolitische
Erwägungen. Nicht nur Karlmann,
auch Ludwig scheint sich nämlich
bereits in dieser Zeit dem ihm zugeteilten Raum - Thüringen, O-Franken
und Sachsen - zugewandt zu haben. Die Züge gegen die Abodriten, die
Grenznachbarn der Sachsen, in den Jahren 858 und 862 weisen darauf nachdrücklich
hin (Dümmler II 119).
KARL, der
jüngste, 859 aber bereits 21-jährige Sohn Ludwigs
des Deutschen, wird sich angesichts dieser Aufgaben für
seine Brüder doch kaum bis 865 mit einer bescheidenen Rolle am Hofe
begnügt haben.
Abgesehen von der St. Galler carta 534 und den mitunterfertigten
Diplomen seines Vaters ist Alemannien als Interessengebiet KARLS
auch durch die Wahl seiner Gemahlin ausgewiesen. Nach zuverlässigen
Quellen heiratete der Prinz 861 oder 862 Richgard,
die Tochter des Grafen Ercangar. Wenn dieser wohl auch nicht mit dem Grafen
Erchangar (I) im Alp- und Breisgau identisch war (816-827/28), versprach
sich Ludwig der Deutsche sicher durch
die Vermählung bessere Eingriffsmöglichkeiten in dem zu Lothars
Anteil gehörenden Elsaß (Büttner). Als Morgengabe erhielt
Richgard
Krongüter im Breisgau (D LdD Nr. 108); Ercangar, der im Elsaß
Besitz hatte, sollte auf diese Weise gewiß dem ostfränkischen
König verpflichtet werden.
Im Unterschied zu Albrich und den früheren Breisgauer
Grafen Udalrich (I, II) und Erchangar (I) ist KARL
nicht auch in (quasi-)gräflicher Stellung im Alpgau nachgewiesen (zu
D LdD Nr. 146 s. o. S. 161). 854 ist hier zum ersten Mal Adalbert (II)
belegt.
Viel weniger Beachtung als der angeblichen Grafschaft
KARLS
im Breisgau hat die Forschung dem singulären Beleg für die Baar
um Weigheim und Tuningen geschenkt, der aus dem Jahr 870 stammt (W II Nr.
551; vgl. Schulze 105,130; Jänichen mit der nicht gerechtfertigten
Amtszeit 870-886; Walther). Der Nachweis des rector pagi illus (sic) kollidiert
in dieser, von der urkundlichen Überlieferung schwächer erfaßten
Landschaft nicht mit dem irgendeines Grafen. Man darf vermuten, dass
KARL die gräflichen Funktionen im westlichen der beiden
Comitate wahrnahm, die im Bereich der Bertoldsbaar seit ca. 817 ermittelt
werden können (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
157). Für Aufgaben KARLS in anderen
Teilen der Bertoldsbaar gibt es keine Indizien. Welche Bedeutung das Gebiet
zwischen den Quellen des Neckars und der Donau für KARL
selbst gehabt hat, geht daraus hervor, dass er hier als Herrscher offenbar
eine zielstrebige Güterpolitik getrieben hat. 880 schenkte er dem
Priester und Kustos seiner Kapelle Ruodbert, drei Mansen in Ippingen (Ldkr.
Tuttlingen; Karte bei Borgolte, Kommentar: K 12 - D K III Nr. 19); und
im folgenden Jahr gab er offenbar demselben Ministerialen und Priester
eine Kirche in Klengen (Schwarzwald-Baar-Kreis; Karte: I 12) auf Lebenszeit
zu eigen, die dieser vorher bereits als Lehen innegehabt hatte (D K III
Nr. 38). Klengen wird in diesem Diplom bezeichnenderweise unter anderem
in comitatu Nidinga lokalisiert. Der Königshof Neudingen, nach dem
eine Grafschaft in der Baar benannt wurde, war sehr wahrscheinlich erst
im 9. Jahrhundert aufgeblüht; seinem Ausbau diente sicher auch ein
Gütertausch KARLS III. mit St.
Gallen in Sumpfohren (Schwarzwald-Baar-Kreis; Karte 113) und Güttingell
von 883 (Ldkr. Konstanz; Karte: M 14 - D K III Nr. 68).
In diesem Zusammenhang ist noch auf einen weiteren Sachverhalt
hinzuweisen. Aus der Regierungszeit KARLS III.
sind nur zwei St. Galler cartae aus dem Raum um Neudingen und Rottweil
erhalten geblieben. In der einen tauscht Tunno 882 mit Abt Hartmut von
St. Gallen Immobilien in Dietingen gegen Güter in Stetten o. R. ein
(W II Nr. 620); nach der anderen überträgt Ratsind im Jahr 887
ihren Erbbesitz zu Pfohren, also in unmittelbarer Nähe des Königshofes,
an das Steinachkloster (W II Nr. 657). Die Datumszelle der ersten Urkunde
lautet am Schluß: Notavi (...) Ruadpertv(m) missum imperatoris in
vicem comitis, die der zweiten wird mit dem Vermerk sup uicaria Ruadperto
beendet. In beiden Urkunden war sicher derselbe Stellvertreter des Grafen
gemeint; vermutlich war er auch mit dem gleichnamigen custus capellae,
ministerialis und Priester KARLS III.
identisch (Sprandel, Kloster St. Gallen 120,132 u.ö.; Glunk, Königsgüter
in der Baar 14f.; Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 161).
Die beiden Belege zeigen, dass im Gebiet von KARLS
Rektorat
im Baarenraum während seiner Königs- und Kaiserherrschaft zumindest
zeitweilig kein Graf amtierte. Man geht kaum zu weit, wenn man daraus folgert,
dass KARL über diese Landschaft
auch nach seinem Regierungsantritt besondere Kontrollgewalt behalten wollte.
Im Breisgau ist dagegen Wolvene als Graf 885/86 bezeugt. Güterpolitik
und Verwaltungsorganisation KARLS III.
in der Baar scheinen so planmäßig angelegt gewesen zu sein,
dass der Rückzug des abgesetzten Kaisers nach Neudingen kaum zufällig
gewesen sein dürfte. Hier scheint sich KARL
III. ein Refugium geschaffen zu haben, das auch ARNULF
nicht anzutasten wagte (vgl. aber Baaken, Königshöfe 41f.; zuletzt
Schwarzmaier, Neudingen und das Ende Kaiser Karls III., bes 46 mit A. 33,
und Borgolte, Karl III. und Neudingen 49 A. 148). In Neudingen, der villa
Alemanniae nach den Worten Hermanns des Lahmen (MGH SS V 109), ist KARL
am
13.
Januar 888 gestorben.
KARL III. ging ebenfalls
zu Lebzeiten
Ludwigs des Deutschen
zwei Ehen ein. Einer dieser Verbindungen entstammte ein Sohn, den die Quellen
"ex concubina natus" nennen, während die zweite allgemein anerkannte
Ehe kinderlos blieb. Die erste Ehe schloß
KARL
III. vermutlich 862 mit einer Tochter des Erchanger, in der
wohl die Mutter Bernhards, des einzigen
Sohnes
KARLS III., zu sehen ist. Als
Datum des Eheschlusses fügt 862 sich zeitlich sehr gut zu einer ersten
Phase der Opposition der Söhne gegen Ludwig
den Deutschen, was deren Eheschlüsse bewirkt haben dürfte.
Erchanger gehörte zu einem fränkischen Adelsgeschlecht, das vermutlich
im "Ehestreit" Lothars II. eine beträchtliche
Rolle spielte. Wahrscheinlich hing die militärische Hilfe, die Ludwig
der Deutsche seinem Neffen Lothar
862 leistete, mit der Ehe KARLS III.
zusammen. Dieser brauchte, wie die Quelle eigens betont, wegen seiner Heirat
dem Vater keine Gefolgschaft für militärische Aktionen im Mittelreich
zu leisten. Allgemein sieht man allerdings in der als Richgardis bekannten
und kinderlsoen Ehefrau
KARLS III.
die Tochter des Erchanger und hält Bernhard
für den Sohn einer unbekannten Konkubine. Gegen diese Hypothese sprechen
jedoch mehrere Indizien. Erstens war Bernhard
ein häufiger ETICHONEN-Namen, zweitens gab
Richgardis
887 die Dauer ihrer Ehe mit etwas mehr als 10 Jahren an, und drittens
stimmt auch in ihrer Dotationsurkude die Angabe der Indikation nicht mit
dem Jahresdatum 862 überein. Richgardis
nahm KARL III. vermutlich erst 873
zur Frau. Er scheint damit dem Wunsch seines Vaters nachgekommen zu sein,
die Vollziehung der Ehe lehnte er jedoch mit diplomatischem Geschick ab.
Er legte nämlich zwar 873 auf Wunsch seines Vaters einen Treueid ab,
entschloß sich jedoch - wie allerdings nur die westfränkische
Historiographie nicht ohne Schadenfreude zu berichten weiß - zu einem
Keuschheitsgelübde. Damit blieb die Ehe, die der Vater veranlaßt
hatte, wohl unvollzogen. Dies wird 887 durch eine Aussage der Richgardis
in ihrem Eheprozeß ebenso bestätigt, wie durch deren Kinderlosigkeit.
Im Jahre 881 versuchte KARL III. zunächst,
seine ohnehin schwache Position nicht noch durch eine Eheaffaire zu verschlechtern,
die von den politischen Gegnern zweifellos aufgegriffen worden wäre.
So wurde Richgardis zur Kaiserin gekrönt,
obwohl KARL III. die Verbindung mit
ihr ursprünglich abgelehnt hattte. Die Ehe blieb jedoch auch nach
881 kinderlos und 887 unternahm KARL III.
alle Anstrengungen, seine Ehe mit Richgardis
zu lösen, vermutlich um seinen Sohn Bernhard
zu legitimieren. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch jene sogenannte
Dotationsurkunde der Richgardis zu
beurteilen, die möglicherweise erst 873 ausgestellt wurde und neben
der Vordatierung auch andere Spuren der Überarbeitung aufweist, die
auf die Legitimierung eines etwa 862 geborenen Nachkommen KARLS
III. abgezielt haben könnten. KARL
III. war jedoch nicht mächtig genug, einen Anspruch Bernhards
durchzusetzen.
862
oo Richardis, Tochter des Grafen Erchanger
x
-18.9.906/09
Andlau
Kinder:
Illegitim
Bernhard
ca 876- 891/92
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