Sohn des Markgrafen
Fulco I. von Mailand
Fulco II. war Mitregent seiner Brüder, wurde 1154/60 in den Erbeinungen genannt und ist ansonsten wenig greifbar.
Schneidmüller Bernd: Seite 190
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"Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung."
Der rangbewußte WELFE fand damals auch zu den Wurzeln seines Hauses. Er aktualisierte alte Ansprüche, die sich aus der Zeit seines Urgroßvaters Welf IV. erhalten hatten. Sein Recht auf das väterliche Erbe der OTBERTINER hatte dieser nie aufgegeben. Welfs Urenkel Heinrich der Löwe regelte darum im Lager bei Povegliano (südlich des Gardasees, Diözese Verona) am 27. Oktober 1154 das Verhältnis zu den italienischen Verwandten, den Markgrafen Bonifaz und Fulco von Este mit ihren Brüdern Albert und Opizo. Ein späterers Notariatsinstrument hielt deren Belehnung mit Este, Solesino, Arqua (Petrarca) und Merendola (alles nahe Este, südlich Padua) durch Heinrich den Löwen fest. Vielleicht sah der WELFE damals das verlorene Löwenstandbild in der Burg Este, das als Vorbild des Braunschweiger Burglöwen gedient haben könnte. Auf jeden Fall beanspruchte er seinen lehnsrechtlichen Vorrang, den auch Welf VI. 1160 erneuerte. Selbst nach de Sturz Heinrichs des Löwen mußte FRIEDRICH BARBAROSSA 1184 dem Markgrafen Opizo von Este zusichern, daß er den WELFEN niemals wieder in die italienische Machtstellung seiner Vorväter einsetzen würde. Erst jetzt erlosch die südalpine Verhaftung der otbertinischen Nachfahren im Mannesstamm.
Jordan Karl: Seite 54
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"Heinrich der Löwe"
Gleich nach der Ankunft des Heeres in Italien traf Heinrich
der Löwe in den letzten Oktobertagen des Jahres 1154 im Feldlager
in der Nähe von Verona mit den Markgrafen Bonifaz
und
Fulco II. von Este,
den Enkeln Azzos
II. von Este aus dessen 2. Ehe, zusammen. Dabei kam es zu einer
Einigung
über die Besitzungen des Hauses ESTE,
die Welf IV. nach dem Tode seines Vaters vergeblich für sich
zu gewinnen versucht hatte. Die beiden Markgrafen erkannten für sich
und ihre nicht anwesenden Brüder Albert und
Opizo die Rechte
des Herzogs auf Esteund andere Orte in diesem Gebiet an und wurden von
ihm mit diesen Besitzungen für sich und ihre Nachkommen in männlicher
und weiblicher Linie belehnt. Außerdem leisteten sie eine Entschädigung
von 400 Mark Silber. Welf VI., der am Italienzug nicht teilnahm, hat im
Jahre 1160 mit den Markgrafen einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen.
oo N.N.
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Kinder:
Bonifacio II.
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1190
Literatur:
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Jordan, Karl: Heinrich der Löwe, Deutscher
Taschenbuch Verlag München, Seite 54 - Schneidmüller Bernd:
Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin
Köln 2000 Seite 190 -