Sohn des Grafen
Adalbert II. der Erlauchte im Thurgau; Urenkel des Markgrafen
Hunfried I.
Burchard I. folgte
dem WELFEN Ruadulf als dux in Rätien,
dem keine Grafen unterstellt waren. 903 erschien er in dem DLK 20 als "marchio
Curiensis Retiae", während er in einer Privaturkunde aus St. Gallen
vom 28. Dezember 909 den Titel "dux" erhielt. Der angeführte "dux"-Titel
bezog sich dabei nicht auf Schwaben, sondern auf Rätien, wo die Abtei
Pfäfers lag. Der Titel "dux" und "marchio" bezog sich dabei auf die
Verwaltung des Grenzgebietes Rätien. Neben Rätien verwaltete
er auch noch eine Grafschaft im Baar, für die er den "comes"-Titel
führte. Gegen die Annahme des schwäbischen Herzogstitel spricht
auch die Tatsache, dass die von mehreren Bischöfen und Grafen besuchte
Versammlung in St. Gallen vom 28. Dezember 909 nicht von Burchard
geleitet
wurde. In einem Tauschvertrag von 904 begegnete er schließlich als
Vogt der schwäbischen Güter des Klosters Lorsch. Im Jahre 910
kämpfte ein schwäbisches Heer gegen die Ungarn, wobei Graf Gozbert
an der Spitze des Aufgebotes stand. Burchard war
um die Jahrhundertwende der mächtigste und angesehenste Große
in Schwaben, strebte nach der Herzogswürde und geriet gegen die AHALOLFINGER
und den Bischof Salomo III. von Konstanz, die Anhänger des späteren
Königs
KONRAD I. waren. Gegen
Burchard
I. setzten
KONRAD und Salomo nicht nur die eigenen Kräfte, sondern
auch die von ihnen usurpierte königliche Autorität ein. Burchardunterlag,
wurde auf einem schwäbischen Landtag des Hochverrats für schuldig
befunden und auf Betreiben des Grafen Anselm von Nagold (Stammvater der
Pfalzgrafen von Tübingen) mit dem Bruder und seiner zur karolingischen
Reichsaristokratie mit weitreichenden Verwandtschaftsbeziehungen gehörenden
Schwiegermutter Gisela hingerichtet; der junge Burchard
und seine Frau Regilinde
konnten zu ihrer Verwandtschaft nach Italien fliehen, verloren aber ihren
Besitz in Schwaben und Rätien. Die Beseitigung Burchards
scheint fast als eine Vorbedingung für das Königtum
KONRADS,
der Weihnachten 911 am Bodensee verbrachte und Kunigunde,
die Schwester Erchangers und Witwe Liutpolds von Bayern, heiratete, gewesen
zu sein.
Während die Annales Alamannici berichten, Burchard
sei nach einem ungerechten Urteile von Anselm getötet worden, ist
er nach Hermann von Reichenau in einem Tumult umgekommen, der bei einer
von ihm selbst einberufenen Versammlung entstanden war.
Borgolte Michael: Seite 85-87
***************
"Die Grafen Alemanniens"
BURCHARD
----------------
(Westen der Bertoldsbaar 889, + 911)
Belege mit comes-Titel:
-----------------------------
W II Nr. 673, UB St. Gallen Süd I Nr. 51, D LdK
Nr. 20 (= W II Nr. 726, auch mit marchio-Titel), W II Nr. 729, BU I Nr.
86 (= CL I Nr. 59), DD LdK Nrn. 45 (= W II Nr. 748), 65 (= W II Nr. 755),
Lendi, Untersuchungen 188f. (Annales Alamannici, Cod. Modoctiensis ad a.
911, Annales Laubacenses ad a. 911), ? D LdK Nr. 82
Belege ohne comes-Titel:
------------------------------
D Arn Nr. 111 (= W II Nr. 688), D LdK Nr. 38 (= W II
Nr. 741, mit marchio-Titel), W II Nr. 761 (= ThUB 1 Nr. 163, UB St. Gallen
Süd I Nr. 58, BU I Nr. 89, mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon
112 ad a. 911 (mit dux-Titel), Bernoldi Chronicon 422 ad a. 911 (mit dux-Titel),
Annales Colonienses 98 ad a. 911, ? W II Nr. 709 (mit praeses-Titel), ?
DD LdK Nrn. 23, 44, ? Codice Necrologico-Liturgico Brescia 62 (fol. 34v),
? Mooyer, Nekrologium Weißenburg 38 ad 5.11.
Literatur:
-----------
Stälin, Geschichte 1 330 - Baumann, Gaugrafschaften
13, 156 - Dümmler, Ostfrk. Reich III 569f. - Baumann, Erchanger und
Berchtold 262f. - Zeller, Salomo III. 82-87 - Tellenbach, Königtum
und Stämme 52 Nr. 29c - Meyer-Marthaler, Rätien 73 mit A. 190,76,78,87
mit A. 224 - Jänichen, Baar und Huntari, Tafel: "Die Grafen der Baaren"
im Anhang - Schulze, Grafschaftsverfassung 123,140,330 mit A. 145 - Zotz,
Breisgau 64f.,75f. - Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs I 91f. - Borst, Pfalz
Bodman 208, 210f. - Goetz, "Dux" und "Ducatus" 17,307,327f. - Maurer, Herzog
von Schwaben 30,36,48, 129f. u.ö. - Brunner, Oppositionelle Gruppen
168 - Borgolte, Das Königtum am oberen Neckar 72 - Ders., Geschichte
der Grafschaften Alemanniens, s.v. - Rappmann, Die älteren necrologischen
Aufzeichnungen
Im zweiten Jahr König ARNULFS
(889) fand nach einer St. Galler Notitia ein placitum in pago, qui dicitur
Para, in uilla nuncupata Durroheim, coram Burghardo
comite, filio Adalberti
illustris, statt, bei dem die Rechte an der Kirche von Löffingen
geklärt wurden (W II Nr. 673). Nach dem Wortlaut der Urkunde zu schließen,
hat Burchard
Grafschaftsrechte über (Bad) Dürrheim und Löffingen ausgeübt;
er kann so als Amtswalter im Westen der Bertoldsbaar bestimmt werden (zum
Comitat s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 157). Burchards
Vater, Adalbert (II) "der Erlauchte", ist in der näheren Umgebung
der beiden Ortschaften noch im Juni 889 (D Arn Nr. 48) als Graf bezeugt;
es könnte sein, dass Adalbert
neben dem Comitat im Osten der Bertoldsbaar zeitweise auch die Grafschaft
im Westen verwaltet hat. Da er im Thurgau noch einige Zeit später,
vielleicht bis ins Jahr 893, belegt ist, könnte Burchard
Adalberts
Aufgaben im Westen der Bertoldsbaar schon zu dessen Lebzeiten übernommen
haben. Neben W II Nr. 673 ist kein weiteres Zeugnis für Burchard
in der Baar erhalten geblieben; zu Unrecht haben deshalb Jänichen
und Schulze die Amtsführung mit 889 und 901 bzw. 889 und 893 begrenzt
(Jänichen, Tafel; Schulze 123, wohl nach Meyer-Marthaler 76, vgl.
aber Baumann, Gaugrafschaften 156, Stälin 330). Vielleicht war allerdings
der Spitzenzeuge Purchart preses in einer St. Galler Urkunde von ?897 (W
II1 Nr. 709), die sich auf ein Rechtsgeschäft im Thurgau und im Linzgau
bezieht, mit Burchard identisch (zum
Titel s. Artt. Gozbert I, Otwin, Pirihtilo).
Im Thurgau folgte Adalbert
(III) auf Adalbert
(II) "den Erlauchten". Der naheliegende Schluß, dass der jüngere
Adalbert daher
ein Bruder Burchards gewesen ist, wird
durch eine Nachricht der Annales Alainannici, Codex Modoetiensis, zum Jahr
911 bestätigt (Lendi 188): Purgbart comes
et princeps Alamannorum iniusto iudicie ab Anshelmo censura inequitatis
occisus omnibus viduv illius addemptis filiisque ipsius Purchardo et Vodalricho
extra patrtam eiectis prediumque atque beneficium eius inter illos distribuerunt.
Frater vera ipsius Adalbertus nobilisstmus atque iustissimus comes nutu
episcopi Salomonis et quorundam aliorum interemptus est. Die Nachricht,
dass der Graf Burchard und sein Bruder
Adalbert 911 getötet
wurden, findet sich in kürzerer Fassung auch in den Annales Laubacenses.
Aus der Perspektive des 11. Jahrhunderts hielt Hermann
der Lahme das Schicksal Burchards mit
etwas anderen Worten fest: Burchardus dux Alamanniae
in conventu suo, orto tumultu, occisus est; pro quo Erchanger ducatum invasit
(vgl. Bernoldi Chronicon, Annales Colonienses). Der Reichenauer Chronist
sah also Burchard als dux von Alemannien,
den Dukat als tradierbare Größe an. Unter dem Einfluß
Hermanns und nach analogen Vorgängen in anderen Stammesgebieten des
Ostfränkischen Reiches faßt die Forschung die Ereignisse von
911
als Scheitern eines ersten Versuches auf, in Alemannien das sogenannte
jüngere Herzogtum zu errichten (zuletzt Maurer 36, Brunner, Goetz
17, Borst 210f., Bilgeri, Meyer-Marthaler 87; Borgolte, Geschichte der
Grafschaften Alemanniens 205 f.).
Der Todestag Burchards
ist nicht sicher bezeugt; ein Reichenauer Necrologeintrag vom 23. November
(Necrologium Augiae Divitis 281), den man seit Dümmler (570 A. 1)
auf Burchard
bezogen hat, kann nach
Forschungen Rappmanns Burchard nicht
betreffen. Rappmann (vgl. Dümmler, loc. cit.) weist statt dessen auf
den Eintrag des Weißenburger Necrologs zum 5.11.:
Burghartus
comes occius est hin (Mooyer).
Zwischen 889 und 911 wird durch einige Königsdiplome
und "Privaturkunden" ein marchio bzw. comes Burchard
von Rätien bezeugt (DD LdK Nrn. 20,38, danach W II Nr.
761, D LdK Nr. 65; ferner die neuzeitliche Fälschung UB St. Gallen
Süd I Nr. 51); dieser fungierte offenbar auch als Vogt für die
alemannisch-rätischen Besitzungen des mittelrheinischen Klosters Lorsch
(BU I Nr. 86; dazu Zotz). Burchard
steht in Intervenientengruppen wiederholt neben Graf Adalbert,
den wir mit dem damaligen Amtswalter im Thurgau gleichsetzen können
(DD LdK Nrn. 20, 65; Adalbert III). Da es auch einen Purchart marchio Thuringionum
und einen Purchart filius Vualahonis gab (D LdK Nr. 20, vgl. weitere Nachweise
von Kehr ebd. S. 302), ist bei anderen Diplomen mit Intervenienten (oder
Zeugen) desselben Namens die Identifikation mit dem rätischen Magnaten
problematisch (DD LdK Nrn. 23,44, das Falsifikat Nr. 82; vgl. Goetz 327
f. mit dem wohl unzutreffenden Hinweis auf D LdK Nr. 13; Borst 208). Dagegen
dürfte der Bezug auf alemannische bzw. rätische Angelegenheiten
bei weiteren Urkunden sicherstellen, dass mit einem primas regni (D Arn
Nr. 111, dazu Schulze 330 mit A. 145) oder comes
Burchard (W 11 Nr. 729; D LdK Nr. 45 mit Rottweil als Actumort:
Purucharius
dilectus comes noster)
Burchard von Rätien gemeint war.
Der rätische Markgraf wird übereinstimmend
mit dem Grafen in der Baar und Prätendenten der alemannischen "Herzogswürde"
gleichgesetzt (zuletzt Maurer, Goetz, Borst, Bilgeri). Für diese Annahme
sprechen die häufige Nachbarschaft Adalberts (III) in Intervenienten-
und Zeugenreihen und die Beobachtung einer alemannisch-rätischen Doppelstellung
auch bei Burchards Vorgänger Rudolf
(I, II). Allerdings ist ungeklärt, wie Burchard
zu seinem Amt in Rätien gelangen konnte. Rudolf (I, II),
Graf im Zürichgau und dux Retianorum, gilt nach Forschungen Tellenbachs
nicht mehr als Onkel
Burchards
(so
noch Meyer-Marthaler 76), sondern als Angehöriger des
WELFEN-Geschlechtes.
Andererseits konnte die weithin angenommene Filiation
Adalberts (II)
"des Erlauchten" und seiner Nachkommen von Hunfrid
von Rätien, einem Zeitgenossen KARLS
DES GROSSEN, nicht erwiesen werden. Dass in der Umgebung Hunfrids
mit Adalbert und Udalrich dieselben Namen wie in der Genealogie Adalberts
(II) auftauchen (vgl. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Exkurs, bes. 228), dürfte für die Rekonstruktion eines HUNFRIDINGER-Geschlechts
kaum ausreichen (bereits Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 8). Im Liber
vitae von Brescia (Codice Necrologico-Liturgico Brescia 62) sind in einer
Namengruppe, an deren Spitze wohl Adalbert (II) und Udalrich (V)
stehen, ein weiterer Adelbertus und ein Burchardus aufgeführt. Damit
könnten die Söhne Adalberts "des Erlauchten", also Burchard
und Adalbert (III), gemeint gewesen sein.
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Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 444
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"Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken
im frühen Mittelalter"
BURKHARD
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Necr. B 23.11. "Purchardus dux"
Die Bestimmung dieses Herzogs hat sich als äußerst schwierig erwiesen und bisher zu keinem endgültigen Ergebnis geführt, obwohl der Beleg seit Schmid, Die älteste Geschichte 1 Seite 321f. Anm. 188 und besonders Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 3 Seite 570 Anm. 1 mit jenem rätischen Grafen Burkhard I. in Verbindung gebracht wird, der im Jahre 911 bei seinem Versuch, die alemannische Herzogswürde zu erlangen, von einem Anselm zum Tode verurteilt wurde. Dieser Zuordnung folgen unter anderem auch Zeller, Salomo III. Seite 87 Anm. 2 und Meyer-Marthaler, Rätien Seite 74 Anm. 190; vgl. auch BM² 2071b. Gründe für diese Zuweisung lieferte jedoch nur Ludwig Schmid. Er zitierte aus dem Reichenauer Necrolog zwei Namen, die zum 23.11. eingetragen sind: "Purhardus dux. Anshelmus ob.", und schließt daraus, daß man "mit Rücksicht auf den mitgenannten Anshelm an jenen Markgrafen von Cur-Rätien" denken müsse, "welcher ... sich 911 zum Herzog von Alamannien hatte aufschwingen wollen und darum von Anshelms ... Hand ... gefallen ist". Der Autor suggeriert also durch das Zitieren der beiden Namen, daß beide Einträge zusammengehören und gibt so eine Hilfe zur Personenbestimmung. Ein Blick in die Handschrift zeigt aber, daß nicht nur der Name Anshelms von einer völlig anderen, späteren Hand als der des Herzogs eingetragen wurde, sondern auch ein weiterer Eintrag ("Eberhardus") zwischen jenem von Burkhard und Anshelm zu stehen kam. Dieser Sachverhalt hätte auch Schmid auffallen müssen, da er nach der Edition von Ferdinand Keller zitiert, in dessen 'Facsimile' der Handunterschied leicht festzustellen ist. Die Handschrift zeigt aber auch etwas anderes: Der Eintrag Burkhards stammt mit Sicherheit nicht von einer Schreiberhand des beginnenden 10. Jahrhunderts; es handelt sich vielmehr um eine Hand des späten 11. oder 12. Jahrhunderts. Dies wird auch durch den handschriftlichen Befund bestätigt, daß insgesamt vier Namen zum 23. und 24.11. von einer einzigen Schreiberhand herrühren, die aber nicht vor 1088 geschrieben haben kann, da unter ihnen auch der 1088 verstorbene Reichenauer Abt Ekkehard II. ist: "Purchardus dux, Eberhardus" (23.11.) und "Eggehardus abb, Ottegeba" (24.11.). Der sicherste Beweis aber, daß es sich nicht um Einträge des beginnenden 10. Jahrhunderts handelt, ergibt sich aus der Tatsache, daß die angesprochenen Einträge auf einem jener Blätter notiert wurden, die erst im späten 11. Jahrhundert an die Stelle der lange vorher verlorenen ursprünglichen Seiten in die Handschrift gelangten. Mit dem zum 23.11. genannten Herzog Burkhard kann nach all diesen Anhaltspunktzen nicht der rätische Markgraf Burkhard I. (+ 911) gemeint sein. Es ist auch höchst unwahrscheinlich, daß er zum Ende des 11. Jahrhunderts, also fast 200 Jahre nach seinem Tode, nachgetragen wurde, zumal aus dieser ähnliche Fälle in der Reichenauer Necrologführung nicht bekannt sind. Da nun der alemannische Landtag, auf dem das Urteil über den Markgrafen gefällt wurde, im Herbst stattfand und der reichenauer Necrologbeleg zum 23.11. nicht mit Burkhard I. in Verbindung gebracht werden kann, erlangt ein Vorschlag von Böhmer und Mühlbachern (BM² 2071b) an Wahrscheinlichkeit, daß Burkhard am 5.11. getötet wurde, sie hatten dabei das Weißenburger Necrolog im Blick, in welchem es Seite 38 heißt: "Burghartus com. occisus erst". Auch nach den Ausführungen von Maurer, Der Herzog von Schwaben Seite 176f. wäre es ungewöhnlich, daß Burkhards Tod im Weißenburger Necrolog notiert wurde; siehe auch Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches 3 Seite 570 Anm. 1, Wellmer, Persönliches Memento Seite 93ff., bes. Seite 99 Anm. 22, Wollasch, Mönchtum Seite 67 Anm. 208 und Althoff, Unerkannte Zeugnisse Seite 391ff. Auch fügt sich der 5.11. gut in die Chronologie der Ereignisse ein: Erst am 24.9. war Ludwig das Kind gestorben, KONRAD I. aber bereits am 10.11. gewählt worden. Der im Reichenauer Necrolog zum 23.11. genannte Herzog Burkhard kann also keinem bekannten Herzog zugeordnet werden, ja, es ist bisher im 11. und 12. Jahrhundert nicht einmal ein Herzog dieses Namens bekannt. Allerdings ist neuerdings auf einen von Maurer entdeckten, aus spätmittelalterlicher Überlieferung stammenden Beleg eines "Burchardus dux dictus de Nagelton" und einer "ducissa nomine Swanila" hinzuweisen, die bis jetzt aber nicht mit unserem Beleg in beziehung zu bringen sind; vgl. Maurer, Burchardus dux dictus de Nagelton. Erwähnenswert in diesem Zusamemnhang ist vielleicht folgender Befund: Zwei der vier oben genannten und im Necrolog zum 23. bzz. 24.11. von einer einzigen Hand eingetragenen Namen finden sich als Marginalnotiz in jenem dem jüngeren Totenbuch vorgebundenen Reichenauer Martyrolog zum 24.11. (fol. 152v). Auf Grund der frühneuzeitlichen Seitenbeschneidung sind die Namen jedoch nur noch unvollständig erhalten, doch könnte der Eintrag von einer Schreiberhand wie folgt rekonstruiert werden:
"[Eg]gehardvs
[abba] et Eberhardvs
[com]es".
Sowohl im Necrolog als auch in der Randnotiz kann der
Abt eindeutig mit dem Reichenauer Abt Ekkehard II. (+ 24.11.1088) identifiziert
werden. Eine Ergänzung bietet eventuell lediglich der Grafentitel
Eberhards in der Notiz im Martyrolog, ansonsten gilt auch hier, daß
ein am 23. oder 24.11. gestorbener Eberhard unbekannt ist. Es ist weiterhin
bemerkensweert, daß Burkhard, Eberhard und Ekkehard Namen tragen,
die die typischen Leitnamen jenes Geschlechts ausmachten, dem auch Abt
Ekkehard angehörte, nämlich der NELLENBURGER; zu ihrem Leitnamen
Eberhard siehe auch neuerdings Maurer, Eberhard Seite 290. Sowohl Ekkehards
Großvater Eppo, als auch sein Vater Eberhard der Selige sowie einer
seiner Brüder, der 1075 in der Schlacht an der Unstrut fiel, hießen
Eberhard. Burkhard nannte sich ein Onkel des Abtes und einer seiner Brüder
(Graf Burkhard), der erst um 1105 starb; vgl. Hils, Die Grafen von Nellenburg.
Zwar fallen die bekannten Todestage der genannten NELLENBURGER auf andere
Tage, doch ist ein 'Familieneintrag' durchaus möglich, der außer
Abt Ekkehard die Personen als Lebende aufführt.
Zuerst strebte hier nach der herzoglichen Gewalt Burchard, Urenkel eines Hunfrid, der unter KARL DEM GROSSEN und LUDWIG DEM FROMMEN die rätische Mark verwaltet hatte, selbst auch Markgraf von Rätien, im Jahre 889 als Graf in der Baar genannt. Mit seinem Bruder Adalbert hatte er in den Zeiten Kaiser ARNULFS und König Ludwigs zu den angesehensten schwäbischen Grafen gezählt. Allein er unterlag im Jahre 911: "nach dem ungerechten Urteilsspruch eines gewissen Anselm", vielleicht eines Ahnherrn der Tübinger Pfalzgrafen, wurde er, "der Graf und Fürst der Alamannen", wie sich ein Burchardund seiner Familie geneigter St. Gallener Zeitgenosse der Begebenheit etwas dunkel ausdrückt, "unter dem Vorwurf der Bedrückung getötet", während er zufolge dem Bericht des ziemlich jüngeren Hermann von Reichenau auf einem Landtag, den er abhielt, in wildem Volksgetümmel erschlagen worden wäre. Auch seine ganze Familie traf schwere Verfolgung. Seine Söhne Burchard und Ulrich wurden des Landes verwiesen, ihre Eigengüter sowohl als ihre Lehen unter die Gegner verteilt, seine Witwe wurde aller Güter entsetzt, sein Bruder Adalbert, der wegen seiner Gerechtigkeitsliebe allgemein geachtet war, erlitt auf Anstiften besonders des Bischofs Salomo den Tod. Selbst die Schwiegermutter des jüngeren Burchard verlor, auf falsche Zeugnisse hin als Hochverräterin verurteilt, ihre ganze Habe.
Dümmler Ernst: Band II Seite 566-567
*************
"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"
Erst am Ende der Regierung Ludwigs
versuchte auch in Schwaben einer der mächtigsten unter den Großen
des Landes dem Beispiel zu folgen, welches Adalbert mit unglücklichem,
Arnolf mit glücklichem Erfolg ihm gegeben hatten. Burchard,
der Sohn Adalberts und Urenkel eines Hunfrid, der unter KARL
DEM GROSSEN und LUDWIG DEM FROMMEN
die rätische Mark verwaltete, ebenfalls Markgraf von Rätien oder
Churwalschen und Graf im Baar erscheint mit seinem Bruder Adalbert, dem
Grafen vom Scherragau und Thurgau zusammen unter der späteren Regierung
ARNOLFS sowie unter seinem Sohne als
einer der angesehnsten alamannischen Grafen. Er wird in den Urkunden
Ludwigs
des Kindes mit Auszeichnung erwähnt und erhielt von ihm
die Abtei Pfäfers zur Nutznießung, die er jedoch bald wieder
dem Altbischof Salomon abtrat.
Seine ehrgeizigen Bestrebungen führten zu einem
gewaltsamen Ende: auf einem schwäbischen Landtage im Herbst des Jahres
911 wurde Burchard, der Graf und Fürst
der Alamannen, wie ihn der Jahrbuchschreiber nennt, nach dem ungerechten
Urteil eines gewissen Anselm getötet, nach anderen Angaben in wildem
Volksgetümmel erschlagen. Seiner Witwe wurden alle ihre Güter
entzogen, seine Söhne Burchard und
Udalrich des Landes verwiesen,
ihre Eigengüter sowohl als ihre Lehen unter die Gegner verteilt. Sein
Bruder Adalbert, der Graf vom Thurgau wegen seiner Gerechtigkeitsliebe
allgemein geachtet, erlitt auf Anstiften des Bischofs Salomo und anderer
Feinde gleichfalls den Tod. Sogar der Schwiegermutter des jüngeren
Burchard, Gisla, wurden, während sie auf einer Wallfahrt nach Rom
begriffen war, alle ihre Besitzungen genommen und verteilt. Nach ihrer
Heimkehr rechtfertigte man dies Verfahren in der schmählichzen Weise
durch falsche Zeugnisse und verurteilte auf einer Versammlung zu Bodman
daraufhin die Beraubte nachträglich als Hochverräterin.
Rogge, Helmuth: Seite 15-20
**************
"Das Verbrechen des Mordes begangen an weltlichen deutschen
Fürsten in der Zeit von 911 bis 1056."
Als Ludwig das Kind
seine Tage beschloß, lag die Macht des Reiches tief darnieder. Von
außen war es von Feinden bestürmt, im Innern durch heftige Bewegungen
in den mächtig empordrängenden Herzogtümern erschüttert.
Als KONRAD I. durch die Wahl der Franken
und Bayern im November des Jahres 911 zum deutschen König erhoben
wurde, führten diese Bewegungen in Schwaben zu schweren Gewalttaten.
Ihr erstes Opfer wurde Markgraf Burchard
von Rätien mit seiner Familie [Comes et princeps Alamannorum
nennt ihn die St. Galler Überlieferung. (Ann. Alamann. ad a. 911,
red. 2, her. v. C. Henking, Mitth. z. vaterl. Gesch., her. v. histor. Ver.
in St. Gallen, XIX, 1884, 260), dux Alammaniae die Reichenauer (Herimanni
Augiens. chronic. ad a. 911, MG. SS V, p. 112; 9). In der Urkunde Bischof
Salomos von Konstanz für St. Gallen v. 28. XII. 909 heißt er
Herzog. Siehe Reg. episcopor. Constnt. 517-1496, her. v. d. Badischen hist.
Kommission (Innsbruck 1886 ff.) I, 34 nr 275. Vergl. über ihn Dümmler,
Geschichte des ostfränkischen Reiches (2. Auflage Leipzig 1887f.)
III 569 mit nr. 2 und Waitz VG, V² 57f. Über seine Herkunft und
Familie vergl. noch bes. Witte, Die älteren Hohenzollern und ihre
Beziehungen z. Elsaß (Straßburg 1895) Seite 82.].
Die Alemannischen Annalen erzählen, daß er
injusto judicio von Anselm, vermutlich einem schwäbischen Grafen,
censura inaequitatis getötet wurde, während seine Witwe aller
Güter beraubt, seine Söhne Burchard und Ulrich aus dem Lande
gejagt, und sein Allod und ehen unter seine Nachfolger verteilt wurden.
Aus dieser Nachricht der Alemannischen Annalen sind die weitgehendsten
Schlüsse gezogen worden, insbesondere hat man aus ihr gefolgert, daß
Burchard
nach der Herzogswürde für sich und seine Familie gestrebt habe.
Dabei habe er den Widerstand der Großen des Landes gefunden und sei
wegen Hochverrats angeklagt und hingerichtet worden.
Eine soclhe Deutung mag im Hinblick auf die mächtige
Stellung des Markgrafen und das Verhältnis, in dem damals die Herzogtümer
zum Reiche standen, nahe liegen, eine unbefangene Betrachtung der Quelle
vermag aber diese Auffassung nicht zu rechtfertigen. Die alemannischen
Annalen sprechen weder von einem Streben Burchardsnach
der Herzogswürde, noch von einer Anklage der schwäbischen Großen,
noch von einer Verurteilung zum Tode oder gar einer solchen durch Anselm
[Nach Baumann ist die hervorragende Beteiligung des Grafen Erchanger so
gut wie erwiesen. Erchanger sei als Pfalzgraf in Schwaben in erster Linie
befugt gewesen, die Aburteilung Burchardswegen
Hochverrats vorzunehmen. Er habe aber als sein oberster Ankläger nicht
zugleich sein Richter sein können und deshalb "das Richteramt jenem
Anselm, der zweifelsohne ein Graf war", übertragen. Anselm erscheint
aber in den Alemann. Annalen nicht als Richter, sondern als Töter
des Markgrafen oder als Vollzieher des Urteils, wenn man so will. Das betont
auch Waitz (VG V, 58 nr. 5). Hier liegt derselbe Fehler vor wie bei Dümmler,
Roth von Schreckenstein und Witte, die das "injusto judicio" ungerechtfertigter
Anselm verbanden. Es kommt hier höchstens in Frage, was Rosenstock
meint, daß Anselm nach altem Recht etwa Ankläger und Vollstrecker
in einer Person gewesen ist. (A.a.O., Seite 20.)]. Die Worte "imjusto judicio"
und "censura inaequitatis" gaben den Anlaß zu solchen Erklärungen
und Vermutungen. Sie wurden in den meisten Fällen nicht richtig verstanden.
"Injusto judicio" kann hier nur bedeuten: In anfechtbarem, nicht rechtskräftigem
Verfahren, nicht etwa: Durch ungerechtes Urteil. Die Beziehung der Wendung
"censura inaequitatis" auf Burchard
erscheint als die allein mögliche, nicht aber die Übersetzung
mit "wegen des Vorwurfes der Überhebung". Inaequitatis bedeutet von
vornherein nur "Unbilligkeit", "Ungerechtigkeit". Man hat neuerdings darauf
hingewiesen, daß dem Vorwurf der Überhebung gegen Burchardpassend
gegenübertritt "seines Bruders Adalbert Bezeichnung als justissimus
comes, als dessen, der mit ins Verderben stürzt, obwohl er sich sozusagen
nichts herausgenommen hat. Dieser Hinweis ist zweifellos richtig. Aber
dem Versuch, hieraus abzuleiten, daß Burchard
nach der Herzogswürde gestrebt habe, Adalbert aber nicht, daß
deswegen der Annalist dem mächtigeren der beiden ermordeten Brüder
jedes anerkennende Wort versagt, dem jüngeren aber zugebilligt habe,
muß entgegengetreten werden. Wir wissen im Gegenteil, daß Burchard
die Herzogswürde tatsächlich besessen hat. Es ist möglich
oder sogar wahrscheinlich, daß sie für ihn mehr einen Titel
als tatsächliche Herzogsgewalt und -rechte bedeutet habe. Die Grundlage
seiner Macht wird in der Markgrafschaft oder Grafschaft gelegen haben.
Erw ar ursprünglich zweifellos ein "primus inter pares". Im Besitze
alter und neuer oder auch angemaßter Macht hat er sich vielleicht
durch herrisches Wesen, harte, ungerechte oder willkürliche Maßnahmen
und Gewalttaten verhaßt gemacht, wie wir es unzählige Male im
früheren Mittelalter wiederfinden. Dagegen richtete sich dann der
Vorwurf der "inaequitatis". Dies führte seinen Surz herbei. Es ist
wahrscheinlich, daß sich eine allgemeine Verschwörung der schwäbischen
Großen unter Bischof Salomos, vielleicht auch unter Erchangers Führung
bildete, um den Markgrafen und seine ganze Familie unter dem Schein eines
richerlichen Verfahrens zu vernichten. Dies war das "injustum judicium"
der Alemannischen Annalen. Es ist möglich, daß die Klage wegen
"reatus majestatis" hierzu als Vorwand gedient hat. Die Beraubung der Witwe
und die Verbannung der Söhne würden darauf hinweisen. Die hiermit
in Zusammenhang stehende Ermordung des Bruders im selben Jahre zeigt aber
deutlich, wie unvollkommen offene Gewalt durch gerichtliches Verfahren
in dem Vorgehen gegen die BURCHARDINGER verdeckt
war. Diese Auffassung erhält eine Stütze in einer kurzen Nachricht
des Hermann von Reichenau, die besagt, daß Burchard
auf einer von ihm einberufenen Versammlung bei einem Tumult erschlagen
worden sei. Es läßt sich denken, daß dieser Tumult von
den Verschwörern zur Vollbringung der Mordtat provoziert war [Dem
Bilde, das Rosenstock von dieser Versammlung entwirft, kann ich nicht zustimmen.
Er spricht von einem herzoglichen Landtag und der Konstituierung eines
selbständigen Gerichts durch "die scheinbarBurkhards
Pflichtigen", die ihn "vor ihr Ding" stellten. Von alledem ist uns nichts
übnerliefert. Ein geordneter Rechtsgang - auch in dieser Form - kann
nicht stattgefunden haben. - Hauck versteigt sich zu der Behauptung: "Er
wurde in der Volksversammlung, die seine Würde anerkennen sollte,
getötet".]. Mit Recht hat man diese Nachricht der der Annalen nachgestellt,
da sie über 100 Jahre nach den Ereignissen niedergeschrieben wurde.
Soviel geht aber aus ihr klar hervor, daß man in Reichenau, in nächster
Nähe von St. Gallen, von einer Verurteilung Burchards
zum Tode wegen hochverräterischer Bestrebungen nichts gewußt
hat.
Die Tat geschah vermutlich in den Novembertagen
des Jahres 911. Die Vertreibung und Beraubung der Familie des Getöteten
folgte nach [Die Verurteilung der Schwiegermutter Burchards des Jüngeren,
Gisela, auf der Pfalz Bodmann wegen Hochverrats geschah auf Grund falscher
Zeugnisse, um das gewalttätige und rechtswidrige Vorgehen nachträglich
zu legitimieren.].
Holtzmann Robert: Seite 42
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"Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"
Tatsächlich finden wir denn auch in Schwaben zwei
Geschlechter, die um das werdende Herzogtum rangen, die ALAHOLFINGER aus
dem Lande nördlich des Bodensees und die HUNFRIDINGER
aus Rätien, Nachkommen jenes Markgrafen Hunfrid, dessen wir schon
einmal gedachten. Hunfrids Urenkel Burchard I.
gehörte um die Jahrhundertwende zu den mächtigsten Herren
in Schwaben. Als er aber nach dem Herzogtum griff, stellten sich ihm die
ALAHOLFINGER entgegen. Auch bei der schwäbischen Geistlichkeit, deren
Haupt der gebildete und tatkräftige Bischof Salomon III. von Konstanz
war, stieß
Burchard auf Gegnerschaft,
wie die Geistlichkeit überhaupt die Bildung der Herzogtümer zu
unterbinden suchte. Und als Burchard im
Jahre 911 wirklich, auf seine Anhänger gestützt, die Herzogswürde
über
ganz Schwaben übernahm, unterlag er. Er wurde auf einem schwäbischen
Landtag vor Gericht gestellt, verurteilt und hingerichtet, seine Söhne
Burchard II. und Udalrich des Landes verwiesen.
882
1. oo 2. Liutgard von Sachsen, Tochter des Liudolf
dux (Nach Decker-Hauff)
840/50-17.11.885
867
1. oo Ludwig
der Jüngere König von Ostfranken
835-20.1.882
Kinder:
1. Ehe
Burchard II.
883/84-28.4.926
Udalrich
884/85-30.9.
Literatur:
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