Sohn des Alamannen-Prinzen Huoching und Enkel des
Herzogs
Gotfrid
aus dem Hause der AGILOLFINGER
Mitterauer Michael: Seite 8
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„Karolingische Markgrafen im Südosten“
Hnabi war um 724 Mitbegründer
des Klosters Reichenau.
In der neueren Forschung werden allerdings Zweifel an
der Richtigkeit dieser Angaben laut. Hnabi
ist getrennt von den übrigen als Angehörigen des alemannischen
Herzogshauses bezeugten Personen im Reichenauer Verbrüderungsbuch
eingetragen. Es erscheint daher fraglich, ob Huoching wirklich ein
Sohn
Herzog Gotfrids war. Möglicherweise ist aus seinem Namen und
dem seines Sohnes Hnabi eine
Abstammung der Familie aus dem Maas-Mosel-Gebiet zu erschließen.
Solange sich jedoch diese Hypothese nicht weiter untermauern läßt,
wird an der von Thegan überlieferten Ableitung festgehalten werden
müssen. Für sie lassen sich auch einige Argumente aus der Namensbung
der Familie erbringen. Hnabi hatten
einen SohnRoadbert, der seit 770 als Graf im Hegau erschien.
Chrodebert
aber hieß auch einer der alemannischen Stammes-Herzoge des siebenten
Jahrhunderts.
Er erbte von seinem Onkel Odilo
das Albisgebiet.
Borgolte Michael: Seite 184
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"Die Grafen Alemanniens"
NEBI
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belegt als Verstorbener †
vor 769/70/72/73 VIII 9
Beleg mit comes-Titel:
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Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5
Belege ohne comes-Titel:
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Vita Galli confessoris triplex 319 cap. II.10 (Vita s.
Galli, ed. Meyer von Knonau 66 cap. 51; Duft, Sankt Otmar 40-43; mit dux-Titel),
Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel), Chronik
des Gallus Öhem 9, W I Nr. 57 (= ChLA I Nr. 71), Thegan, Vita Hludowici
590 f. cap. 2
Literatur:
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Stälin, Geschichte I 226,243 - Brandi, Die Reichenauer
Urkundenfälschungen 105 - Bauer, Gau und Grafschaft 75f. - Mayer,
Die Anfänge der Reichenau 327-339 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische
Adel 184f. - Siegwart, Zur Frage 235,247, 249-251 - Duft, Sankt Otmar 71f.
- Lacher, Die Anfänge der Reichenau 114-120 - Prinz, Frühes Mönchtum
in Südwestdeutschland 71 A. 132,74f. - Behr, Das alemannische Herzogtum
179-186 - Jänichen, Nebi und Berthold - Wenskus, Sächsischer
Stammesadel 60f.,423,497-500 - Walther, Fiskus Bodinan 232-235 - Jarnut,
Untersuchungen 23-28 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. I
In der Liste der verstorbenen Wohltäter im Verbrüderungsbuch
der Reichenau hat eine anlegende Hand Nebi comis
unter Grafen eingetragen, die in der zweiten Hälfte des
8. und am Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen sind (Ruthard,
Warin,
Scopo,
Chancor,
Isanbard). Für
die nähere Bestimmung Nebis ist
besonders wichtig, dass auf ihn Ruadb(er)t comis folgt
(115B5; vgl. auch Art. Gerold I). Diese Namensequenz findet nämlich
eine Entsprechung in der St. Galler Traditionsurkunde, die
Rotbertus
comes,
filius
Hnabi condam, ausgestellt
hat (W I Nr. 57). Wenn der Vater Ruadberts
(I), wie die Forschung
wohl zurecht annimmt, mit Nebi
identisch
war, muß dieser am 9. August 769,770,772 oder 773 bereits verstorben
gewesen sein. Nebi glaubt man, auch
mit jenem Nebi/Nebe
gleichsetzen zu
können) den Thegans Genealogie der Königin
Hildegart
als Großvater der zweiten Gemahlin KARLS
DES GROSSEN, Vater der Imma,
aufführt. Tatsächlich ist auch diese Identifikation gerechtfertigt,
da Ruadbert (I) neben den als Söhne der Imma und
Brüder Hildegards belegten Grafen
Udalrich (I) und Gerold (II) auch im Anlageeintrag
des St. Galler Gedenkbuches stehen dürfte. Nebi
war also mütterlicherseits der Urgroßvater
LUDWIGS
DES FROMMEN.
Thegan leitet Nebi über
Huoching
von
dux Gotefridus ab; Hildegart
wäre somit eine Nachfahrin des alemannischen Herzogs Gottfried
gewesen. Gegen diese Version der Herkunft Hildegarts
hat Mayer darauf hingewiesen, dass Nebi im
Reichenauer Verbrüderungsbuch nicht in der Umgebung der altalemannischen
Herzogsfamilie (115B1-2), sondern unter karolinger-zeitlichen
Grafen, und zwar keineswegs an hervorragendem Platz, eingetragen sei (vgl.
aber jetzt Jarnut 26).
Etwa zur selben Zeit, zu der der Trierer Chorbischof
seine Biographie des zweiten Kaisers aus karolingischem
Hause verfaßte, überarbeitete Walahfrid Strabo die Miracula
des hl. Gallus. Die Vorlagen Walahfrids sind verloren, so dass die Zutaten
des Reichenauer Mönchs und Hofgelehrten nicht mehr mit Sicherheit
zu ermitteln sind. Von der Neugründung St. Gallens (um 719) erzählt
Walahfrid, dass Waldram von dem comes Viktor von Chur
den Priester Otmar erbeten habe, dem er die Galluszelle übertragen
wollte. Als dies geschehen war, soll Waldram auf den Rat ducis
nomine Nebi zu Karl
Martell gezogen sein und diesem die Zelle proprietatis
iure übergeben haben. Der princeps
Karl
habe auf Waldrams Bitte hin dem Otmar St. Gallen anvertraut
und diesen beauftragt, dort ein reguläres (Mönchs-)Leben einzurichten
(Vita Galli confessoris triplex 319). Diese Schilderung der Anfänge
des Otmarsklosters ähnelt dem Bericht, den Hermann der Lahme im 11.
Jahrhundert von der Gründung der Reichenau gibt. Zum Jahr 724 heißt
es in Hermanns Weltchronik: Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus
a Berhtoldo et Nebi principibus
ad Karolum ductus, Augiaeque insulae
ab eo praefectus, serpentes inde fugavit, et coenobialem inibi vitam instituit
annis 3 (Herimanni Augiensis Chranicon 98; vgl. Chronik des Gallus
Öhem 9).
Bei der Beurteilung der beiden Erzählungen wird
man feststellen können, dass mit dem dux bzw. princeps
Nebi
sicherlich
Nebi
gemeint
war. Der Name ist, zumindest in Alemannien, sehr selten, und eine Aktivität
Nebis
im Bodenseegebiet um 720 läßt sich mit dem urkundlichen Zeugnis
aus St. Gallen und mit dem Gedenkbucheintrag aus Reichenau durchaus vereinbaren.
Das heißt jedoch noch nicht, dass die Nebi
zugeschriebene
Rolle bei den Klostergründungen gesichert wäre. In seine Kritik
Thegans hat Mayer auch Walahfrid einbezogen und auf mögliche Kontakte
beider Autoren am KARLS-Hof hingewiesen.
Hier kann man Mayer, aber nicht vollständig folgen. Zwar fällt
auf, dass Walahfrid Nebi als dux
bezeichnet,
doch laßt sich Mayers Annahme, der Reichenauer sei von Thegan der
möglichen Tendenz nach abhängig, nicht beweisen. Walahfrids Werk,
das 833/34 entstanden sein soll (Krusch, Vita Galli confessoris triplex
234), hat zumindest die Priorität gegenüber Thegans Vita (um
837/38, s. Wattenbach-Levison-Löwe III 333). Außerdem darf man
nicht übersehen, dass die Miracula s. Galli nicht für den Hof
bestimmt waren und Walahfrid Nebis
Namen jedenfalls nicht explizit mit Hildegart
in Verbindung bringt. Man muß deshalb wohl die Möglichkeit offenhalten,
dass Nebi,
wenn auch vielleicht nicht als dux, doch mit Otmar zu tun gehabt
hat (vgl. auch Duft und zuletzt Jarnut 26f.).
Dagegen darf man wohl Prinz (vgl. Brandi) gegen Mayer
(339) zustimmen, dass Hermanns Zeugnis über Nebis
Beteiligung
an der Gründung Reichenaus kaum verläßlich erscheint. Mit
Recht hat Prinz darauf hingewiesen, dass Hermann mit dieser Tradition in
Reichenau allein steht (s.a. Art. Bertold I) und die Anklänge an die
Miracula S. Galli auf literarische Abhängigkeit schließen lassen
(anders Jarnut 27).
Trennt man Nebi mit
Mayer von der Nachkommenschaft Herzog Gottfrieds, dann erhebt sich
die Frage, ob er überhaupt alemannischer Abstammung war. In diesem
Sinne hat Siegwart (249-251) Nebis
Herkunft aus dem Mittelrheingebiet zu erweisen gesucht. Die Identifikation
mit einem in den Lorscher Urkunden mehrfach bezeugten Nebi/Nebo
ist aber nicht gelungen. Die Gemahlin dieses Nebi,
Herswind,
glaubte Siegwart im Reichenauer Verbrüderungsbuch in der Umgebung
des alemannischen Herzogs Lantfrid
wiederzufinden (115B2: Heresint), doch ließ er dabei unerklärt,
weshalb dann hier Nebi fehlt. Der von
Lacher, (116) angedeutete Ausweg, es sei eben Herswind
gewesen,
die dem Herzogshaus entstammte, überzeugt nicht; der Widerspruch zu
Thegan bleibt dabei bestehen. Vom Namen her haben Dienemann-Dietrich und
neuerdings wieder Wenskus (bes. 497-500) Nebi
in
den Zusammenhang mit dem historischen Geschlecht der NIBELUNGEN
gebracht. Jänichen hat zuletzt die Überlieferung von dem Vater-Sohn-Paar
Hoc (Hocing) - Hnaef in altenglischen Literaturdenkmälern (Beowulf,
Finnsburg-Fragment, Widsid) ausgewertet; er glaubte erweisen zu können,
dass Huoching - Nebi das historische
Vorbild für die sagenhaften Helden abgegeben hätten.
Welche Aufgaben Nebi im
Verfassungsleben Alemanniens wahrgenommen hat, ist ungewiß. Die Tatsache,
dass sich sein Sohn Ruadbert (I) um 770 in der alten Herzogsresidenz
Überlingen aufhielt, könnte dafür sprechen, dass er hier
- als alemannischer Magnat mit oder ohne Herzogsverwandtschaft - vor dem
karolingischen
Zugriff von ca. 760 Herrschaftsrechte ausgeübt hatte. Auch Ruadberts
Besitz im Aitrachtal scheint auf Nebi zurückzugehen
(Borgolte). Siegwart (235, 247) hielt Nebi
für den Erben herzoglichen Grundbesitzes am Albis, der Nebi
von dem Bayern-Herzog Odilo überkommen
sein soll.
2. Als dieser im Jugendalter stand, verlobte er sich mit
einer Jungfrau aus edelstem schwäbischen Geschlecht, Namens Hildigard,
von der Sippe des Alamannen-Herzogs Gotefrid. Herzog Gotefrid
zeugte
den Huoching, Huoching zeugte Nebi; Nebi die
Imma;
Imma
aber gebar die selige Königin Hildigard.
Nachdem nun der genannte Kaiser sie zur Ehe genommen hatte, zeugte er mit
ihr drei Söhne, von denen einer den Namen seines Vaters Karl,
der andere Pippin, der König
über Italien war, der dritte aber Ludwig
hieß, der König über Aquitanien war. Lange lebte
ihr Vater mit ihnen glücklich und unterrichtete sie nützlich
in den freien Wissenschaften und weltlichen Gesetzen.
oo Hereswind
†
Kinder:
Roadbert (Robert I.)
†
Imma
†
oo Gerold Graf im Kraichgau
† 784/86
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 69,120,184,216-218,224 - Mitterauer Michael: Karolingische
Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte
Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8
- Thegan: Das Leben Kaiser Ludwigs. Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte
Band V Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 Seite 217 - Wenskus
Reinhard: Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel.
Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1976 Seite 60f.,423,497-500 -