Tochter des N.N.
Schwennicke Detlev: Tafel 2
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"Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1"
SIGIBERT III.
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* 630, + 1.II.656
König in METZ
oo nach 646
CHIMNECHILD
+
Sigibert
III. heiratete, als er 646 das Mündigkeitsalter von
15 Jahren erreicht hatte, Chimnechild,
deren Familie leider nicht näher bekannt ist.
Balthilds
jüngster Sohn Childerich,
damals noch ein Knabe von sieben Jahren wurde zum König der austrasischen
Franken erhoben und mit Sigiberts III.
Tochter Bilichild
verlobt. Die Regentschaft für das unmündige Königspaar
übernahm Sigiberts
Witwe
Chimnechild.
Dies alles geschah, wie ausdrücklich bezeugt, auf friedliche Weise.
Schneider, Reinhard: Seite 164
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"Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter"
Verschwiegen wird von dem Biographen der Königin des Westreiches, welche Rolle Austrasiens ebenfalls verwitwete Königin bei der Königsbestellung gespielt hat [547 Es handelt sich um Himnechilde, die Witwe Sigiberts III., die also eine Tante Childerichs II. war.]. Gemeinsam mit Childerich hat sie später Urkunden ausgestellt, die weniger auf einer Vormundschaft als vielmehr auf eine Mitregentschaft der Witwe Sigiberts III. und Tante Childerichs zwingend weisen. Die in der Geschichte der merowingischen Herrschaftsnachfolge so bewährte Form der Einheirat war wohl angesichts von Childerichs Jugend und wegen denkbarer rechtlicher Schranken nicht in Frage gekommen. Um eine modifizierte Form der Einheirat aber handelte es sich, als König Childerich später seiner Tante Himnechildes Tochter Bilichilde, seine eigene Kusine und die Schwester Dagoberts II., heiratete. Unterstellt man, daß diese Heirat schon 661/62 anvisiert worden ist, dann verliert die neustrische Einflußnahme auf Austrasiens Herrscherbestellung doch einiges von der hohen Bedeutung, die ihr aufgrund der Angaben aus der Vita Balthildis zugemessen worden ist.
Hartmann Martina: Seite 74,79
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"Aufbruch ins Mittelalter. Die Zeit der Merowinger.""
Im Alter von ca. 15 Jahren, wie bei den MEROWINGER-Königen
üblich, heiratete Sigibert III. 645/46
Chimnechilde,
über die wir nichts wissen. Die Ehe blieb in den folgenden Jahren
kinderlos und möglicherweise war der König auch nicht sehr gesund,
sodass der austrasische Adel eine Nachfolge seines "neustrischen" Halbbruders"
Chlodwig
II. fürchtete.
Wohl zwischen 650 und 655 gebar Chimnechilde
dann doch noch zwei "Königskinder", nämlich Bilichild
und Dagobert.
Nachdem der Hausmeier Grimoald
in Austrasien Dagobert,
den Sohn Sigiberts III. (639-656/57),
durch Exilierung von der Nachfolge ausgeschaltet und seinen eigenen Sohn
Childebertus
adoptivus auf den Thron gesetzt hatte (siehe oben Seite
75), wäre es eigentlich naheliegend gewesen, nach dem Tod des Childebert
den
inzwischen nicht mehr so kleinen Dagobert
aus Irland zurückzuholen und auf den austrischen Thron seines Großvaters
Dagobert
I. und seines Vaters Sigibert III.
zu
setzen. Doch die Großen Austriens wählten eine andere Lösung:
Sie vermählten 662 in einer "Kinderheirat"
Childerich,
den jüngsten, um 655 geborenen (und damit dem irischen Dagobert
etwa
gleichaltrigen) Sohn des neustrischen Königs
Chlodwig II. (639-657) mit
seiner "neustrischen" Cousine Bilichild,
der Tochter Sigiberts III. und
Schwester
Dagoberts.
Bilichild
war
vermutlich etwas älter als der ungefähr sechsjährige Childerich
II. (662/63-675), und ihre Mutter Chimnechilde
übernahm die vormundschaftliche Regierung für ihren "kleinen
Schwiegersohn", obwohl sie ja selbst einen Sohn geboren hatte, der König
hätte werden können, nämlich Dagobert.
Warum der austrasische Adel sich für diese Lösung entschied,
ist unklar. Man hat vermutet, dies sei noch die Idee des dann von den Neustriern
hingerichteten Grimoald gewesen.
Offergeld Thilo: Seite 255,268
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"Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im
frühen Mittelalter."
Neben ihnen waren die Königin-Witwen in entscheidendem
Maße an den Verwicklungen beteiligt: vor allem Balthild,
der es gelang, einen weiteren ihrer Söhne zum König erheben zu
lassen, aber auch Chimnechild, die
durch die Verlobung des neuen Königs Childerich
II. mit ihrer kleinen Tochter Bilichild
und die Übernehme der Regentschaft für das minderjährige
Paar ihren Anteil an der Macht zu sichern wußte [688 Ihre
Regentschaft wird durch ihre Unterzeichnung mehrere Königsurkunden
Childerichs
belegt; vgl. D Mer. 102 (664 VIII 1, zur Brauchbarkeit der Unterfertigung
des Spuriums siehe unten Anm. 737); D 107 (669 III 1) und D 108 (670 IX
6), bei welch letzteren allerdings Interpolationsverdacht besteht; siehe
unten Anm. 744. Per consilium Emnehilde
regine ist außerdem ausgestellt D Mer. 99. Bedeutenden politischen
Einfluß der Königin bezeugt die Passio Praeiecti c. 24, Seite
240, sogar noch für die Zeit um 675. Über Chimnechilds
Herkunft ist nichts bekannt, doch genoß sie zweifellos die Unterstützung
austrasischer Adelskreise; vgl. Stafford, Queens Seite 150, 155. Eine noch
entscheidendere Rolle als in der oben wiedergehgebenen Deutung hat Chimnechild
gespielt, wenn man dem Rekonstruktionsversuch von Wood, Kingdoms Seite
222-224, folgt. Er vermutet, Dagobert II. sei
gar nicht Chimnechildes Sohn gewesen;
sie habe als söhnelose Witwe die Vermählung ihrer Tochter mit
Grimoalds
Sohn Childebert arrangiert, um selbst
als Königin-Mutter an der Macht bleiben zu können, und
diese Aktion sei als die fragliche 'Adoption' des Childebertus
adoptivus zu verstehen. Grimoald sei nach deer Königserhebung
nicht mehr benötigt und von den Neustriern ausgeliefert worden; erst
der Tod Childeberts habe dann den Ereignissen
eine neue Richtung gegeben. - Neben Chimnechild
besaß
vor allem der dux Wulfoald Anteil an der Regierung Childerichs,
vgl. Liber historiae Francorum c. 45, Seite 317 (Childericum
itaque ... in Auster una cum Vulfoaldo enim frater in Auster
a Francis in regno elevatus est aput Vulfoaldum ducem), Vgl.
Ewig, Teilreiche Seite 209f.; zur Person Wulfoalds und seiner Zugehörigkeit
zu einer anti-pippinidischen Familie vgl. Ebling, Prosopographie
Seite 241-244; Ewig, Merowinger Seite 162f. - Von einer "Kinderheirat"
Childerichs
und Bilichilds spricht Ewig, Namengebung
Seite 66 (vgl. auch ebd. Seite 67), unter Bezug auf Dupraz, Essai Seite
556, wo allerdings nur die Datierung des Regierungsantritts behandelt wird;
nach Ewig, Merowinger Seite 157, und Kölzer, Merowingerstudien 1,
Seite 24, hättee sich zunächst um eine Verlobung gehandelt, die,
so Ewig, Studien Seite 27, 670/71 vollzogen worden sei.]. Im Widerstreit
dieser Interessen waren die Kindkönige nur jeweils Mittel zum Zweck.
Dieser Feststellung stehen lediglich zwei Diplome Childerichs
II. entgegen, in denen neben dem König die faktische Regentin
Chimnechild,
im zweiten Fall außer dieser sogar noch drei weitere Personen als
Aussteller fungieren. Theo Kölzer hat diese Irregularität jedoch
bei beiden Stücken als Zutat späterer Interpolatoren erwiesen,
die möglicherweise durch die in beiden Diplomen zu beobachtende Mit-Unterfertigung
der Königin(nen) zu erklären [732 Es handelt sich um das
zwar gefälschte, aber auf echter Grundlage beruhende D Mer. 102 mit
Childericus
rex
et Chinechildis
regina
in der Intitulatio sowie D 108, in dem neben Childerich
und Chimnechild noch seine Gattin Bilichild
als gratia Dei(!) regina und die viri inlustri Gundoin
und Hodo als Aussteller bezeichnet werden. Die beiden Großen
dürften ursprünglich als Adressaten genannt worden und erst durch
die spätere Übberarbeitung in die Intitulatio geraten sein (vgl.
schon Bresslau, Handbuch 2, Seite 202 Anm. 1), wodurch sich dann wiederum
die ganz irreguläre Unterfertigung durch das signum Gundoins
erklären ließe; im Vergleich zur Nennung der Königinnen
wäre es also der umgekehrte Vorgang. Vgl. die jeweiligen Vorbemerkungen
in der Edition Kölzers sowie Kölzer, Merowingerstudien 1, Seite
24-26.].
646
oo Sigibert III. Franken-König
629 †
1.2.656
Kinder:
Dagobert II.
652 † 23.12.679
ermordet
Bilchilde
um 650 † 675
ermordet
oo Childerich II.
† 675 ermordet
Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
- Ewig, Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1993, Seite 144,157,161,165,183 - Hartmann
Martina: Aufbruch ins Mittelalter. Die Zeit der Merowinger. Primus Verlag
2003 Seite 74, 77,79,167 - Jarnut, Jörg: Agilolfingerstudien.
Anton Hirsemann Stuttgart 1986, Seite 109 - Offergeld Thilo: Reges
pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter.
Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001 Seite 255,268,269,271,273 - Riche
Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch
Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 41 - Schieffer,
Rudolf: Die Karolinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln
1992, Seite 22 - Schneider, Reinhard: Königswahl und Königserhebung
im Frühmittelalter. Anton Hirsemann Stuttgart 1972, Seite 164,228
- Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band
I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 2 -