Werner II.                                                Graf im Neckargau 1040
-----------
    -18.6.1053 gefallen
     bei Civitate

Sohn des Grafen Werner I. von Winterthur und der Irmgard von Nellenburg, Tochter von Graf Manegold I.
 

Roland Rappmann/Alfons Zettler: Seite 488
*************************
"Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft"

WERNER

Necr. B 21.6. "Wernharius laic.", ?von Winterthur, Graf im Neckargau und in der hessischen Grafeschaft Maden,
+ 18.6.1053

Weitere Necrologbelege: St. Gallen, ecr. 2, zum 18.6.: "Ob....Ruodolfi et Adalberti Et Uuerinharii aliorumque multorum a nordmannis occisorum" (p.324, Seite 44)

Literatur:
---------
STEINDORFF, Jahrbücher 2 Seite 147ff; BRUN, Geschichte Seite 13ff.; SCHRAMM, Herrschaftszeichen 2, Seite 675; KLÄUI, Adelsherrschaften Seite 38ff.; HILS, Die Grafen von Nellenburg Seite 20, Seite 22, Seite 49, Seite 100; DOBLER, Erbe Seite 67ff.; SCHMID, Zum Stifterbild.

Die Eintragung von fünf Namen an einem einzigen Tag und durch eine einzige Schreiberhand des 11. Jahrhunderts, die sonst nicht mehr vorkommt, legte die Vermutung nahe, daß die genannten Personen alle an diesem Tag, vielleicht in einer Schlacht, gestorben sind, wie beispielsweise auch das vergleichbare Beispiel der Schlacht auf der Baar (17.8.1030) zeigt. Nun ist für das 11. Jahhrundert aber keine Schlacht überliefert, die an einem 21.6. stattfand. Dagegen weiß man aber von der bekannten Niederlage des Papstes Leo IX. gegen die Normannen in der Nähe von Civitate in Apulien, die er an einem 18.6. erlitt; vgl. STEINDORFF 1 Seite 248 Anm. 1. Der zeitliche Abstamd von drei Tagen dürfte einer Gleichsetzung mit dem Reichenauer Necrologeintrag nicht entgegenstehen, zumal die ersten drei Namen des Sammeleintrags nochmals unter dem 20.6. von anderer Hand eingetragen sind. Es ist deshalb sicherlich von einem Doppeleintrag auszugehen. Da der 20.6. als letzter Tag auf p.313. und der 21.6. als erster auf der folgenden Seite zu finden ist, hat einer der beiden Schreiber anscheinend den schon vorhandenen Eintrag nicht wahrgenommen und die Namen nochmals eingetragen. Ein zusätzlicher Hinweis auf die Schlacht vom 18.6. des Jahres 1053 läßt sich darin finden, daß neben Werner ein weiterer uns bekannter Gefallener der Schlacht, BURKHARD, im Reichenauer Necrolog notiert wurde; vgl. unten Seite 492. Aus verschiedenen Überlieferungen ist bekannt, daß die Deutschen  in Leos Heer von den Schwaben Werner (in Guillermi Apuliensis Gesta Roberti Wiscardi Seite 256 wird er "Guarnerius" genannt) und Adalbert, der nach BRUN Seite 17auch als Blutsverwandter des Papstes bezeichnet wird, angeführt wurden; vgl. STEINDORFF s Seite 247. Im Gegensatz zu Adalbert, dessen Tod im Kampf durch die Chronik des Klosters Petershausen Seite 44 und das erste Necrolog von Neresheim Seite 96 überliegfert ist, kann Werners Tod nur aus dem reichenauer und St. Galler Necrologeinträgen erschlossen werden. Neben BRUN Seite 13f. und Seite 17 ordnet vor allem KLÄUI Seite 38ff. Werner und Adalbert der Familie der WINTERTHURER/KYBURGER zu. Adalbert war der Vater Adelheids, der späteren Gemahlin Graf Hartmanns I. von Dillingen; vgl. BRUN Seite 202. Erst KLÄUI Seite 45 machte aber genauere Vorschläge einer Einordnung Werners in diese Familie. Danach war er ein Bruder des in der gleichen Schlacht gefallenen Adalbert, des Liufrid (+ 1040) und des Einsiedler Abtes Hermann; zu letzterem vgl. oben Seite 476f. Damit wäre Werner ein bisher unbekannter Sohn IRMENGARDS, der Mutter der letztgenannten drei Brüder. Wahrscheinlicher ist aber wohl die These von MAY, Tuto von Laurenburg Seite 17, wonach Irmengard die Gemahlin des 1053 gefallenen Werner war; vgl. oben Seite 476f. sowie eher ablehnend, SCHMID Seite 150ff., KLÄUI setzt darüberhinaus Werner mit dem 1046 als Inhaber einer Grafschaft im Neckargau belegten Grafen Werner gleich und bringt ihn gleichzeitig, wie bereits auch MAY Seite 305, mit dfen Familien der Grafen von Gröningen, besonders auf Grund des Namens und seines Amtes als Bannerträger, das bei den Gröningern erblich war, und mit dem Wernerschen Grafengeschlecht in der hessischen Grafschaft Maden in Zusammenhang; so auch SCHRAMM Seite 675, Beziehungen zur Reichenau sind vor allem über die der Abtei eng verbundene (NELLENBURGERIN?) Irmengard denkbar, aber auch über die NELLENBURGER selbst, erscheint doch Eberhard der Selige 1059 als Graf im Neckargau, angeblich indem er, wie KLÄUI meint, als Vormund für den noch unmündigen Sohn des 1053 gefallenen Werner auftritt; vgl. KLÄUI Seite 41 und HILS Seite 10, Seite 20.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Paul Kläui: Seite 12-13
********
"Die schwäbische Herkunft der Grafen Werner"
in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde 69 1958

Dabei stellt er fest, dass nicht nur der genannte Werner dieses Amt innehatte, sondern dass in der Schlacht bei Civitate 1053 wiederum ein Schwabe Werner, neben einem Albert, Anführer der deutschen Truppen und Bannerträger war. Er nimmt sicher zu Recht an, dass dieser Werner der Sohn des 1040 in Böhmen gefallenen gewesen und das Bannerträgeramt in der Familie weitergegangen sei. Es ergibt sich dies vor allem aus dem weiteren Verfolgen des Wernerschen Hauses. Der letzte Graf Werner (+ 1121) nennt sich "von Grüningen". May hat nachgewiesen, dass unter den verschiedenen in Frage kommenden Orten nur Markgröningen in Württemberg gemeint sein kann, an das sich eine Grafschaft anschloß. Mit Burg und Stadt Markgröningen ist noch 1336 das Reichssturmfahnenlehen verbunden. Mit anderen Worten: es gab eine alte Lehenstradition für das Reichssturmfahnenlehen, und diese geht im Wernerschen Grafenhaus bis in die 1. Hälfte des 11. Jahrhundert zurück. Seit mindestens 1040 aber bis zum Aussterben 1121 besitzt das Wernerschen Grafengeschlecht die hessische Grafschaft Maden. Das erklärt, weshalb Werners Truppen im Böhmenkrieg vor allem aus Hessen bestanden, und insoweit betrachtete man ihn mit Recht als "hessischen" Grafen. Doch hat May wegen des Vorstreitrechtes der Gröninger Grafen bereits schwäbischen Ursprung in Rechnung gestellt.
Der 2. Werner erscheint überdies als Inhaber einer Grafschaft im Neckargau. In diesem 2. Werner wird die Identität der hessischen mit den Winterthurer Grafen noch deutlicher offenbar, denn der mit Werner bei Civitate führende und gefallene Albertus ist kein anderer als Adalbert von Winterthur. Seinen Tod in Apulien meldet die Petershauser Chronik. Mit Werner ist er im St. Galler Nekrolog zum 18. Juni eingetragen. Die beiden stehen also offenbar in enger Verbindung. Zwar wird Werner weder im Einsiedeler Nekrolog noch in den Traditionsnotizen genannt; das hat aber seine natürliche Erklärung darin, dass er seinen Standort offenbar ganz in Hessen hatte und nicht zu den Wohltätern Einsiedelns zählte. Sucht man die Winterthurer Familie einzuordnen, so ist er aus zeitlichen Gründen als Bruder Adalberts, Lütfrieds und Abt Hermanns von Einsiedeln anzusehen. Das wird durch die folgende Überlegung erhärtet. Die Mutter der 3 Brüder war Irmengard von Nellenburg. War Werner ein Bruder dieser drei, war sie also die Gattin des im Böhemnkrieg gefallenen Werner.
 
Hans Patze: Seite 193
*********
"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"

Sein Sohn Werner II. (1043-1053) ist Inhaber von Grafschaften im Neckargau und im Hessengau. Im Hessengau erscheint er 1043 und 1046. Die Urkunde des letzteren Jahres nennt die Grafschaft Maden mit dem Ort Venne (Wüstung bei Gudensberg). Auch Ihringhausen war ein Dorf seiner Grafschaft. Werner II. besaß außerdem die Vogtei des Stiftes Weilburg.
 
 
 
 

Kinder:

  Werner III. Graf von Maden
   um 1040-24.2.1065 erschlagen
 
 
 
 
Literatur:
---------
Kläui Paul: Die schwäbische Herkunft des Grafen Werner, in Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde Band 69, 1958, Seite 9-18