Sohn des Grafen N.N.
Jedenfalls scheint Eberhard III.
ein Ur-Ur-Enkel eines der Eticho-Söhne
Baticho, Hugo oder
Haicho zu sein (Vollmer
Seite 177).
Heinrich Büttner:
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"Geschichte des Elsaß"
Die Abtei Münster im Gregoriental war bereits 898 wieder im Besitz des Grafen Eberhard .
Franz Vollmer: Seite 176-178
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"Die Etichonen"
Graf Eberhard III. übernimmt
die Eigenkirchenrechte der Abtei Lüders/Lure, die der etichonen-blütige
KAROLINGER-Herrscher
Lothar II. seiner Konkubine Waldrada übergeben hatte, bei
deren Rückzug ins Kloster Remiremont nach Lothars
Tode "consanguinitatis occasione".
Der Blutzusammenhang der von Eberhard III.
ausgehenden gut bezeugten Nachkommenschaft mit den frühen
ETICHONEN dürfte an sich kaum
geleugnet werden können, die Frage, wie Eberhard
im einzelnen abgeleitet werden muß, findet aber keine klare Antwort
durch eindeutige Quellen und hat so mehr oder weniger willkürliche
Annahmen gezeitigt.
Mit diesem Grafen Eberhard nun
setzt um 860 die 3. etichonen-blütige
Familiengruppe ein. Von nun an ist der Boden der Überlieferung nicht
mehr wesentlich unterbrochen, und es bereitet keine größeren
Schwierigkeiten, die Linie unter Aussparung eventuell noch ungelöster
Nebenprobleme vom 9. Jahrhundert zu den Nachkommen der Hauptlinie im 12.
und 13. Jahrhundert durchzuziehen. Für Eberhard
und beide folgenden Generationen liefert die Vita S. Deicoli
der hochburgundischen Abtei Lure/Lüders das Nachrichtengerüst,
das durch Urkundenangaben weitgehend in seiner Geschichtlichkeit gesichert
werden kann.
Graf Eberhard III., "comes ...bellipontes
de Alsaciae partibus", hat enge Beziehungen zu Hochburgund, wo er um 860/70
die Abtei Lure/Lüders nach Abtreten von Lothars
II. Konkubine Waldrada wegen Verwandtschaft mit dieser usurpiert.
Seine Gemahlin Adallinda, von der er einen Sohn Hugo hat, wird von
ihm verstoßen; er nimmt eine Ersteiner Nonne zu sich. Möglicherweise
ist Eberhard mit dem gleichnamigen
Ortengaugrafen von 888 identisch; er hätte dann also den elsässischen
Nordgau und die östlich des Rheins benachbarte Ortenau gleichzeitig
verwaltet, 898 ist er jedenfalls noch am Leben. Der "illustris comes
Eberhardus" ist zu diesem Zeitpunkt Eigenkirchenherr-Laienabt
des Klosters Münster im Gregoriental und tritt auch in Straßburg
als "illustrissimus comes" auf.
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
EBERHARD (I)
belegt als Graf 886 IV 14 - 898 111 14,
Oberer Aargau 886 IV 14 - 894 VIII 26,
Ortenau 888 V 26
Belege mit comes-Titel: W II Nr. 650 (= Fontes rerum Bernensium I Nr. 66), D Arn. Nr. 24 (= Regesta Alsatiae I Nr. 632), UB Zürich I Nr. 153, DD Arn Nrn. 88 (= Regesta Alsatiae I Nr. 643), 130 (= W II Nr. 695), Regesta Alsatiae I Nr. 650, Vita S. Deicoli 677-679 capp. 12 f.
Literatur:
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Krüger, Zähringer I 589-592 - Schulze, Gaugrafschaften 4
- Büttner, Geschichte des Elsass 154 mit A. 251 - Feger, Geschichte
I 236,190 - Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 5 mit A. 9 - Vollmer,
Etichonen 178 - Krebs, Geschichte der Ortenau 138 - Keller, Einsiedeln
15f. - Wilsdorf, Les Etichonides 31f. - Flatt, Oberaargau 21 - Peyer, Zürich
im Früh- und Hochmittelalter 173 - Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt
im Elsaß 37-41,45 - DERS., Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. XI
In 2 Diplomen König ARNULFS
von 891 (Nr. 88) und 894 (Nr. 130) werden die Tradita "im oberen Aargau"
und in comitatu Eburhardi (Hebarhardi)
lokalisiert. Damit ist die Grafschaft Eberhards
deutlich vor der im Augstgau abgesetzt, welche in anderen Urkunden
ARNULFS einfach dem pagus Aargau zugeordnet
wurde (CHADALOH II). Dem entspricht, dass in einer St. Galler Tauschurkunde
aus dem Jahr 886, in der es um Liegenschaften im heutigen Kanton Bern geht
(W II Nr. 650), Eberhard in der Grafenformel
erscheint (s.a. Art. ADALGOZ). Etwa gleichzeitig mit den Oberaargauer Belegen
ist ein Graf Ebarhart/Eberhardus etc.
im Elsaß und in der Ortenau bezeugt. Abermals aus einem Herrscherdiplom
vom 26.5.888 geht hervor, dass der Priester Isanpreht auf Bitten des Grafen
Ebarhart in pago Mortunouua vocato in comitatu Ebarhardi
in locis Ouuanheim et Baldanheim nominatis hobas VIII erhalten habe (D
Arn Nr. 24). Isanpreht soll nach dem Willen des Königs das Recht haben,
den Besitz einem seiner Verwandten zu hinterlassen; nach beider Tod sind
die Hufen in der Ortenau aber für das Marienkloster in Straßburg
bestimmt. 10 Jahre darauf tradierte Herimuodt dem Kloster Münster
im Gregoriental, das unter der Leitung Graf Eberhards
und Abt Engilfrids stand, einen Teil seines Besitzes in den elsässischen
Ortschaften Egisheim und Türkheim und erhielt von der Abtei die Güter
und weiteren Klosterbesitz in Altdorf gegen Zins zurück (Regesta Alsatiae
I Nr. 650). Die in der Urkunde dokumentierte Handlung fand am 14.3.898
in civitate Strazbuurug presente illustrissimo comite Eberhardo
statt; unter den testes idonei steht der Graf an 1. Stelle. Die Identität
des Münsterer Klostervorstehers mit dem Grafen in der Ortenau wird
dadurch sehr wahrscheinlich, dass Isanprehts Güter dereinst an ein
Kloster in Straßburg fallen sollten, wo Eberhard
als illustrissimus comes auftrat. Andererseits möchte ich für
sicher halten, dass auch der Graf im Oberaargau mit dem Amtswalter im Elsaß
und in der Ortenau personengleich gewesen ist. In dem obengenannten Diplom
ARNULFS von 891 ist es nämlich
monasterium Argentinensis civitatis, ubi principalis episcopii sui (sc.
Biscnoi Baldrams) sedes est, also die Kirche von Straßburg, die Besitz
im Aargau erhält.
Mit dieser Deutung der Belege werden bereits von anderer Seite vorgebrachte
Vermutungen über eine Identität des Aargauer und des Elsässer
(Flatt) bzw. des Elsässer und des Ortenauer Grafen (Vollmer) verdichtet.
Den elsässischen Eberhard konnte
die Forschung überzeugend in das Geschlecht der ETICHONEN
einordnen (Vollmer, Büttner; vgl. aber WILSDORF). Nähere Aufschlüsse
über ihn und seine Familie gibt die Vita S. Deicoli aus der burgundischen
Abtei Lure/Lüders. Demnach hat comes Heberardus,
der regnum Burgundionuem frequepitare erat solitus, von Waldrada, der Friedelfrau
oder Konkubine, seiner Verwandten, Kloster Lüders erhalten und seinen
Nachkommen vererbt. Wenn man der Chronologie der Vita folgen darf, übergab
Waldrada Eberhard die Abtei, nachdem
Lothar II. verstorben (869 VIII 8)
und sie selbst in das Damenstift Remiremont eingetreten war (Vita 679 Z.
25-31).
Die Grafenstellung Eberhards geht
im Oberen Aargau bereits in die Zeit KARLS III.
zurück. Als nach dem Tod des abgesetzten Kaisers König
Rudolf I. von Burgund nach Toul vorstieß, mußte
ARNULFS Herrschaft im Elsaß gefährdet
erscheinen. Der ostfränkische König scheint deshalb Eberhard,
der sich in den burgundisch-elsässischen Verhältnissen bestens
auskannte und schon länger als Aargauer Graf Nachbar des transjuranischen
comes bzw. marchio Rudolf gewesen war, vor oder im Mai 888 mit der Grafengewalt
im Unterelsaß (Straßburg) und in der Ortenau ausgestattet zu
haben. Dabei hat ARNULF wohl auch das
Elsaß administrativ in Nordgau und Sundgau aufgeteilt. Ob der Nordgau,
die Ortenau und der Obere Aargau, die durch verschiedene Zeugnisse der
Grafengewalt Eberhards zugeordnet werden,
jeweils eigene Grafschaften gebildet haben oder zusammen den Comitat Eberhards
ausmachten, läßt sich bei den spärlichen Zeugnissen für
die drei Landschaften nicht entscheiden (Borgolte).
Vom 27. Juni 889 datiert eine Züricher "Privaturkunde", die hier
abschließend erörtert werden muß. Die von Ludwig
dem Deutschen gegründete Frauenabtei SS. Felix und Regula,
der zunächst die Königstöchter Hildegart und Berta und dann
Richgard, die
Tochter des elsässischen Grafen
Ercangar und Gemahlin KARLS III.,
vorgestanden hatten, wurde nach dieser Quelle zum gegebenen Zeitpunkt von
Eberbart comes cum advocatu suo Adalberto
geleitet (UB Zürich I Nr. 153). Eberhart
hatte offenbar die Nachfolge Richgards
nach deren Entlassung durch KARLS III.
bzw. nach dem Sturz des Kaisers angetreten; eine solche Stellung kann er
wohl nur durch König ARNULF erhalten
haben, so dass der Schluß auf eine Identität Eberbarts
mit Eberhart, naheliegt.
Die Vermutung wird noch verstärkt durch die Beobachtung, dass die
ETICHONEN im Elsaß seit langem
mit den Verwandten Richgards,
den "ERCHANGAREN", konkurriert hatten,
diese aber nach Richgards
Rückzug nach Andlau politisch entmachtet gewesen zu sein scheinen
(s. Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 25-46). Nach
der Züricher Urkunde kann Eberhard
freilich noch nicht als Graf im Zürichgau bestimmt werden (so Krüger).
In der Forschung hat man ihn überdies als Stammvater der NELLENBURGER
(zuletzt Feger, vgl. aber Krüger; Hils, Nellenburg 47) und Verwandten
Reginlinds, der Gemahlin der schwäbischen Herzöge Burchard II.
und Hermann I., betrachtet (vgl. Keller 21f.; Zotz, Breisgau 86f.). Der
Versuch, Eberhard als Vater der Reginlind
zu erweisen (Neugart, Episcopatus Constantiensis I 184-186; Stälin,
Geschichte I 553; danach Ringholz, Einsiedeln 33, Peyer,), oder die Vermutung,
er sei deren Bruder gewesen (von Wyss, Abtei Zürich 16 A. 82; vgl.
aber Siegwart, Chorherren 184 A. 5), haben sich allerdings nicht durchsetzen
können. In die Zeit Eberhards
fällt auch ein Diplom ARNULFS von Kärnten,
nach dem ein Graf EBERHARD (II) in der Hattenhunta bzw. im Sülchgau
amtiert hat. Eine Identität mit Eberhard
ist möglich, kann aber nicht hinreichend begründet werden (anders
Krüger 589f., vgl. Kimpen, Königsgenealogie 49f.).
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oo Adellinda
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Kinder:
Hugo
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