Noch schwerer erkennbar für uns ist die Lage in den
südlichen Markgebieten. Man geht am besten von dem Schutzbrief OTTOS
I. für das neu gegründete Erzbistum Magdeburg
aus. Er nennt die Markgrafen Gunther,
Wigger und Wigbert, denen die Obhut der Bistümer Merseburg, Zeitz
und Meißen anvertraut wurde. Am bekanntesten von den drei Markgrafen
ist der Markgraf Gunter (965-976, 981-982),
dem der Schutz von Merseburg anbefohlen
worden war. Dies ist ersichtlich aus zwei Urkunden, die seine Grafschaft
im Gau Chutizi nachweisen, in deren Bereich OTTO
II. der Merseburger Kirche Zwenkau und einen dazugehörenden
Forst schenkte.
Schon 969 schickte ihn OTTO
I. nach Kalabrien in den Kampf gegen die Griechen, wo er sich
seiner Aufgabe anscheinend mit Erfolg entledigte. Später, unter OTTO
II., ließ er sich aber in die Machenschaften Heinrichs
von Bayern hineinziehen und ging infolgedessen 976 seiner
Mark verlustig [Gunthers Absetzung
hat schon Kurze in den Anm. bei Thietmar mit der kirchlichen Bannung Herzog
Heinrichs von Bayern in Verbindung gebracht, wo unter den "complices
et fautoressui (sc Heinrici)
sceleris"
als erste Gundharius und Egkehardus
aufgeführt
werden. Die nebeneinanderstehenden Namen von Vater und Sohn, die auch sonst
öfter zusammen genannt werden, lassen kaum einen Zweifel daran aufkommen,
dass es sich hier um den abgesetzten
Markgrafen
Gunther und seinen Sohn, den späteren Markgrafen Ekkehard
I. von Meißen, handelt. Allerdings wissen wir sonst nichts von
einer Verbindung beider mit dem aufständischen Heinrich.
Auch Posse deutet darauf hin. Uhlirz, Jahrb. 55 erwähnt die Absetzung
mit der Zeitangabe "später als 974". Kötzschke in den meißn.-sächs.
Forsch. 46 und Sächs. Geschichte I, 41 erwähnt beide Male Gunthers
Absetzung zusammen mit Heinrich von Bayern,
ohne Zweifel zu äußern.], die, wie bemerkt, dem Markgrafen Thietmar
und nach dessen Tod Wigger übertragen wurde. Die Absetzung Gunthers
ist bedeutsam für die rechtliche Stellung der Markgrafen. Gunther
folgte später - es wird Anfang 982 gewesen sein - dem Kaiser
nach Italien. Kurz vorher scheint ihn OTTO
II. wieder zu Gnaden angenommen
und ihm nach Wiggers Tod 981 seine frühere Mark Merseburg [Auf
Grund von Thietmar IV, 39, Seite 176: "Guntherio ab honore suc
diu suspenso" sagt R. Holtzmann in Sachsen und Anhalt VIII, 110: "Die
Mark Merseburg ist 979 an Gunther zurückgegeben worden. Er
hatte sich mit OTTO II. versöhnt,
und blieb ihm nun ein ergebener Fürst und sühnte begangene Untreue
durch seinen Heldentod in der furchtbaren Sarazenenschlacht beim Capo Colonne
im Juli 982".
Ähnlich, aber vorsichtiger vertraten schon Posse
16, 21 und Uhlirz 126 die Nachfolge Gunthers
in Thietmars Marken, also eine Wiedereinsetzung Gunthers.],
nun um Zeitz und Meißen vergrößert, zurückgegeben
zu haben. Nicht lange erfreute sich Gunther
der wiedergewonnenen Stellung. Am 13. Juli 982 fiel er in der furchtbaren
Schlacht von Cotrone, und nun scheint Rikdag das gesamte Markgebiet übernommen
zu haben.