Lüpke Siegfried: Seite 12
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"Die Markgrafen der Sächsischen Ostmarken in der Zeit von Gero bis zum Beginn des Investiturstreites (940-1075)"

Noch schwerer erkennbar für uns ist die Lage in den südlichen Markgebieten. Man geht am besten von dem Schutzbrief OTTOS I. für das neu gegründete Erzbistum Magdeburg aus. Er nennt die Markgrafen Gunther, Wigger und Wigbert, denen die Obhut der Bistümer Merseburg, Zeitz und Meißen anvertraut wurde. Am bekanntesten von den drei Markgrafen ist der Markgraf Gunter (965-976, 981-982), dem der Schutz von Merseburg anbefohlen worden war. Dies ist ersichtlich aus zwei Urkunden, die seine Grafschaft im Gau Chutizi nachweisen, in deren Bereich OTTO II. der Merseburger Kirche Zwenkau und einen dazugehörenden Forst schenkte.
Schon 969 schickte ihn OTTO I. nach Kalabrien in den Kampf gegen die Griechen, wo er sich seiner Aufgabe anscheinend mit Erfolg entledigte. Später, unter OTTO II., ließ er sich aber in die Machenschaften Heinrichs von Bayern hineinziehen und ging infolgedessen 976 seiner Mark verlustig [Gunthers Absetzung hat schon Kurze in den Anm. bei Thietmar mit der kirchlichen Bannung Herzog Heinrichs von Bayern in Verbindung gebracht, wo unter den "complices et fautoressui (sc Heinrici) sceleris" als erste Gundharius und Egkehardus aufgeführt werden. Die nebeneinanderstehenden Namen von Vater und Sohn, die auch sonst öfter zusammen genannt werden, lassen kaum einen Zweifel daran aufkommen, dass es sich hier um den abgesetzten Markgrafen Gunther und seinen Sohn, den späteren Markgrafen Ekkehard I. von Meißen, handelt. Allerdings wissen wir sonst nichts von einer Verbindung beider mit dem aufständischen Heinrich. Auch Posse deutet darauf hin. Uhlirz, Jahrb. 55 erwähnt die Absetzung mit der Zeitangabe "später als 974". Kötzschke in den meißn.-sächs. Forsch. 46 und Sächs. Geschichte I, 41 erwähnt beide Male Gunthers Absetzung zusammen mit Heinrich von Bayern, ohne Zweifel zu äußern.], die, wie bemerkt, dem Markgrafen Thietmar und nach dessen Tod Wigger übertragen wurde. Die Absetzung Gunthers ist bedeutsam für die rechtliche Stellung der Markgrafen. Gunther folgte später - es wird Anfang 982 gewesen sein - dem Kaiser nach Italien. Kurz vorher scheint ihn OTTO II. wieder zu Gnaden angenommen und ihm nach Wiggers Tod 981 seine frühere Mark Merseburg [Auf Grund von Thietmar IV, 39, Seite 176: "Guntherio ab honore suc diu suspenso" sagt R. Holtzmann in Sachsen und Anhalt VIII, 110: "Die Mark Merseburg ist 979 an Gunther zurückgegeben worden. Er hatte sich mit OTTO II. versöhnt, und blieb ihm nun ein ergebener Fürst und sühnte begangene Untreue durch seinen Heldentod in der furchtbaren Sarazenenschlacht beim Capo Colonne im Juli 982".
Ähnlich, aber vorsichtiger vertraten schon Posse 16, 21 und Uhlirz 126 die Nachfolge Gunthers in Thietmars Marken, also eine Wiedereinsetzung Gunthers.], nun um Zeitz und Meißen vergrößert, zurückgegeben zu haben. Nicht lange erfreute sich Gunther der wiedergewonnenen Stellung. Am 13. Juli 982 fiel er in der furchtbaren Schlacht von Cotrone, und nun scheint Rikdag das gesamte Markgebiet übernommen zu haben.