Sohn des N.N. aus dem Hause der Stephanier
Herrmann, Klaus-Jürgen: Seite 5,6,11,12,16
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"Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046)"
Wohl sofort nach dem Ableben Sergius'
IV. (+ 12.5.1012) erhoben die
CRESCENTIER
einen ihrer Parteigänger, der sich den Namen Gregor
zulegte zum Papst. Dieser konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius
nicht gegen die heftigen Angriffe der TUSKULANER
halten, die nun im Gegenzug Theophylakt unter dem Namen Benedikt
VIII. zum Papst kürten. Gregor mußte aus Rom
nach der Sabina ausweichen, wo er offenbar Unterstützung von den Stephaniern
Crescentius und Johannes erhielt.
In der Stadt aber konnte sich Benedikt durchsetzen und am Himmelfahrtstag
des Jahres 1012, also einem Donnerstag, die Konsekration erhalten.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der Stephanier,
die Stadt Palestrina, die den CRESCENTIERN
970 von Papst Johannes
XIII. bis zur dritten Generation überlassen worden war. Im
raschen Kriegszug eroberte Benedikt VIII. fast alle Burgen der Stephanier.
Als Johannes in seiner letzten Zufluchtsstätte
Palestrina von den Truppen des Papstes eingeschlossen wurde, sah sich sein
Bruder Crescentius veranlaßt, für die Befreiung ein dreitägiges
Bittfasten von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Angesichts der militärischen
Übermacht war Johannes
gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen
Seperatfrieden zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina
dem römischen Stuhl zu restituieren.
In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte
Abt Hugo seine Querelen gegen die Stephanier Johannes
und Crescentius dar. Dabei stellte sich heraus, dass die Gegner
Benedikts sich aus dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das
Kastell Bocchignano in der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung
durch HEINRICH
anwesende Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls
anwesende Stephanier Johannes sich
der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen Bruder Crescentius
zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten
sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS,
mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen,
war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das
Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte
den letzten Versuch der Stephanier und anderer mißgestimmter
Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen.
Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften
Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und
Kampfgefährten des sich noch im bergigen Norden Italiens haltenden
National-Königs Arduin.
Die lombardischen Anführer konnten nach einem verlustreichen
Kampf an der Tiberbrücke überwältigt und gefangengenommen
werden. Dem CRESCENTIER Johannes war
offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen. Fazit
der Erhebung war, dass der Kaiser, militärisch geschwächt, Verhandlungen
mit Johannes aufnehmen
und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen, jedoch mit
der Auflage, dass entweder er oder sein Bruder Crescentius innerhalb
dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Da die CRESCENTIER
einen Kompromißvorschlag des Papstes ablehnten, kam es zum Krieg.
Benedikt VIII. war über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen
und die schroffe Zurückweisung seines Angebotes derart erregt, dass
er mit einem eilig gesammelten Heer Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach
und Bocchignano zu belagern begann. Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte
die Belagerungszeit erheblich. Als dem eingeschlossenen Crescentius
das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt und
erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum dem
päpstlichen Gericht zustellen, von Benedikt großzügig freien
Abzug gewährt. Der Papst verkündete daraufhin in einer Urkunde,
dass er die Burg Bocchignano gemäß dem kaiserlichen Auftrag
zurückgewonnen habe, verlieh Abt Hugo die Gerichtsbarkeit in der Burg
und belegte Rechtsübertretungen mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf Beschluß
der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert, und der
Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius
und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESCENTIER
in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst
1015 darangehen konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen
Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten
die beiden reniteten Stephanier den Weg ins Exil antreten.
Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten,
hatte sich die Situation grundlegend geändert.
Benedikt VIII., in Vorbereitung der S-Italienexpedition,
mußte Burgfrieden mit den
Stephaniern schließen. Er
sicherte den Stephaniern gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum
und Boccignano zu.
Literatur:
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Herrmann, Klaus-Jürgen: Das Tuskulanerpapsttum
(1012-1046), Anton Hiersemann Stuttgart 1973 Seite 5,6,11,12,16 -