Jüngster Sohn des Grafen Udo im Lahngau aus
dem Hause der KONRADINER
Gebhard II. der Jüngere wurde Graf im Nieder-Lahngau und gesamten südlichen Hessen mit Niddagau, Rheingau und Wetterau, Vogt von St. Maximin und Oeren und half gegen die BABENBERGER. Er wurde vom König 904 als Statthalter in Lothringen, wo ihm und seiner Familie mehrere Güter und Lehen übertragen worden waren, im Widerstreit mit dem Hause HENNEGAU eingesetzt. Gestützt auf die konradinische Hausmacht konnte sich Gebhard in dem unruhigen Lothringen behaupten. Vergeblich empörten sich 906 die Grafen Gerhard und Matfried. Dieser Aufstand wurde aber nicht durch Gebhard, der gegen die BABENBERGER kämpfte, sondern Konrad den Jüngeren niedergeworfen. An der Spitze des ostfränkischen Heeres fiel er in einer Schlacht gegen plündernde Ungarn am Lech. Er gründete eine Kirche zu Wetzlar.
Barth Rüdiger E.: Seite 180
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"Der Herzog in Lothringen im 10. Jahrhundert"
Gebehardus
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+ 22.6.910 gegen Ungarn
Bruder o.e. Konrads, Graf im Rheingau und in
der Wetterau, zu jener Zeit der erste Mann in Lothringen; s.a. Isenburg
I, Tafel 4; Wampach, Lux. S. 148, Nr. 135, a. 899; G. Streich, Burg und
Ki., S. 143.
Die Familie der KONRADINER
war nicht in Lothringen beheimatet, der König stattete sie aber jetzt
im Lande mit Besitzungen aus, um ein entsprechendes Gegengewicht gegen
die allzu selbständigen Großen zu erhalten. Und nun ist es auffallend,
dass Gebhard
in einer königlichen Urkunde aus dem Jahre 903 den Titel trägt:
Herzog des Reichs, das von vielen das Lothars
genannt wird. Die Stellung eines Herzogs des Reichs dürfte
darauf deuten, dass Gebhard
ein Stellvertreter
des Königs war, und daß sich seine Befugnisse innerhalb
einer Amtsstellung über ganz Lothringen erstreckten. Wichtiger für
unsere Betrachtung ist es aber, dass es sich hier um ein Gebiet handelte,
das nach den Grenzen des Reichs Lothars
ausgerichtet war, das also immer noch als gewissermaßen außerhalb
des eigentlichen ostfränkischen Reichs liegend aufgefaßt wurde.
Indes könnte die Ernennung Gebhards
zum Herzog in Lothringen, die man schon vor das Jahr 903 datieren
will, darauf weisen, dass Ludwig das Kind
seine Herrschaft in Lothringen nicht als Nachfolger im Königtum Zwentibolds,
sondern im Sinne einer Annexion des Landes aufgefaßt hat, denn Gebhard
erscheint
lediglich als Stellvertreter des Königs, er besaß nicht die
Befugnisse eines Stammesherzogs. Bezeichnend ist es wohl auch, dass er
nicht in Lothringen residierte, vielmehr hielt er sich durchweg in der
Umgebung des Königs auf. Im allgemeinen wurde er sogar einfach als
Graf tituliert. Man wird demgemäß nicht von der Existenz eines
Herzogtums Lothringen im üblichen Sinne für die damalige Zeit
sprechen können. Die Stellung Gebhards
war
natürlich stark umstrittten, da Reginar, Gerhard und Matfried besser
berechtigt zu sein glaubten, diese Rolle in ihrem eigenen Lande zu spielen
als Landfremde. Wir wissen nicht, wie die Parteigruppierungen sich im einzelnen
gestalteten. Eine oppositionelle Bewegung ging schließlich von Gerhard
und Matfried aus. Beide scheinen aber nur wenig Anhang besessen zu haben,
sogar ihre Verwandten hielten sich von ihnen fern. Auch Reginar hatte nichts
mit ihnen zu tun.
Anfang 906 gingen Gerhard und Matfried gegen die Besitzungen
der KONRADINER in Lothringen vor und
besetzten die Abteien St. Maximin und Oeren in Trier. Wir hören dann
von einem Waffenstillstand, doch läßt sich für das Ganze
kein abschließendes Bild gewinnen. Jedenfalls griff im Herbst 906
König
Ludwig in Lothringen ein. Er erschien in Metz und eröffnete
gegen die geflüchteten Gerhard und Matfried ein Verfahren, das gegen
sie die Ächtung und die Konfiszierung ihrer Güter aussprach.
Bei dieser Gelegenheit taucht auch Reginar für uns wieder in der Öffentlichkeit
auf. Er befand sich in der Umgebung des Königs und stand auch mit
dem mächtigen
Gebhard
auf
gutem Fuß. Über die Stellungnahme der übrigen lothringischen
Großen zum Urteil von Metz ist uns nichts bekannt.
Neben dem weiterhin in maßgebender Stellung verbleibenden
Gebhard
dürfte
jetzt auch ein steter Aufstieg Reginars eingesetzt haben. Beide Grafen
erscheinen zusammen unter der ehrenvollen Bezeichnung egregius. Mit dem
Tode Gebhards im Jahre 910 eröffneten
sich für Reginar neue Möglichkeiten. Ein Nachfolger für
den Verstorbenen im Herzogsamte scheint nicht bestimmt worden zu sein,
und so besaß Reginar schon rein faktisch in seiner Macht keinen Konkurrenten
mehr.
Holtzmann Robert: Seite 40,44
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"Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"
Das rheinfränkische Haus der KONRADINER,
auch in Hessen begütert, ging auf den Grafen
Gebhard von Lahngau zurück, der unter LUDWIG
DEM FROMMEN sich Verdienste und Ansehen erworben hat. Seine
Söhne, voran der älteste, Udo, sind mit Ludwig
dem Deutschen zerfallen und wurden 861 abgesetzt. Das Geschlecht
trat dann eine Zeitlang zurück, bis die vier Söhne Udos
durch den Anschluß an ARNULF
bei dessen Ergebung wieder zu Macht und Einfluß gelangten, die Brüder
Konrad,
Gebhard,
Eberhard
und
Rudolf.
Konrad,
der älteste von ihnen (der Vater König
KONRADS I.), erhielt Grafschaften im Lahngau und in Hessen,
892 vorübergehend auch die Sorbische Mark, Gebhard
und
Eberhard
besaßen ebenfalls Grafschaften in Rheinfranken, Rudolf,
der jüngste, wurde 892 Bischof von Würzburg, trotz seiner geistigen
Beschränktheit: "obgleich adelig, dennoch sehr dumm" so wird er uns
geschildert. Da im Bereich der Würzburger Diözese die Grafschaften
der BABENBERGER lagen, kam es alsbald zu Reibereien, die schließlich
zu der großen Babenberger Fehde zwischen den beiden Häusern
führte. Sie hat fünf Jahre gedauert und ist in Mainfranken ausgetragen
worden. In einer ersten Schlacht (902) wurden die BABENBERGER geschlagen,
Heinrich II. fiel und auch Adalhard geriet in Gefangenschaft. Doch auch
einer der
KONRADINER, Eberhard,
hatte eine tödliche Wunde erhalten, und als er nach wenigen Tagen
starb, ließ der darob ergrimmte Gebhard
auch dem gefangenen Adalhard den Kopf abschlagen, so daß von den
BABENBERGERN nur mehr der älteste, Adalbert, übrig war. Ihm oblag
die Blutrache für den hingemordeten Adalhard, und die Gegner bekamen
das zu spüren. Adalbert verjagte in der Folge den Bischof
Rudolf von Würzburg, riß mit Gewalt die Besitzungen
des gestorbenen Eberhard an sich, überfiel schließlich
im Februar 906 den Grafen Konrad bei Fritzlar und errang auch über
ihn einen vollständigen Sieg, Konrad selbst ist in der Schlacht
gefallen.
Man war sich aber darüber klar, daß das von
manchen Seiten bedrohte Lothringen eines Führers bedurfte, und die
Reichsregierung bediente sich auch hier der KONRADINER,
indem sie den Grafen Gebhard zum Herzog
von Lothringen erhob. Hier handeltes sich also um keine aus einem Volksstamm
heraus erwachsene Gewalt, sondern um einen vom König erhobenen Beamten.
Er wurde mit einigen Gütern und Abteien ausgestattet, konnte aber
keinen festen Rückhalt bei den lothringischen Herren gewinnen. Der
kluge Reginar verstand es, sich mit den neuen Herren im Reiche wie im Lande
zu stellen; er wurde in seine Grafschaften und Besitzungen wieder eingesetzt
und scheint einen größeren Einfluß als der landfremde
Herzog besessen zu haben. Die Ungarn, die auf ihren Streifzügen weit
nach Westen, nach Lothringen, Burgund und Oberitalien kamen, machten beiden
viel zu schaffen; im Jahre 910 ist Gebhard
in
einer Schlacht gegen sie gefallen.
Hlawitschka Eduard: Seite 171,189-193
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"Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen
Geschichte"
Da hier nämlich St. Maximin und Oeren bei Trier als
Lehen Gebhards und
Konrads bezeichnet sind, ihnen beiden also aus Königshand zum
Nießbrauch überlassen waren, ja da außerdem feststeht,
daß St. Maximin schon 887/88 von König
ARNULF an den Grafen Megingaud verliehen worden war und Megingauds
honores nach seiner Ermordung 892 ex parto an Zwentibold
übergingen, bleibt nur der Schluß übrig, daß
Oeren 897 in der Hand
Zwentibolds blieb,
nach dessen Tode dann zusammen mit dem ihm schon 892 zugefallenen St. Maximin
in die Hand
Ludwigs des Kindes kam,
um von diesem an seine Hauptbeauftragten für Lotharingien, Gebhard
und Konrad verliehen zu werden.
Nicht einmal die Abteien, die ihnen Zwentibold
897 abgesprochen hatte, konnten sie zurückgewinnen; diese gingen in
die Hände der auch mit alten Interessen im Moselgebiet auftretenden
KONRADINER
(das heißt in die Hände Konrads des Älteren und
seines Bruders Gebhard) über,
die freilich mit den MATFRIEDINGERN in einer entfernten Verwandtschaft
gestanden zu haben scheinen [Zu jenem Adalhard I. flohen nun aber 861 die
Grafen
Uto und Berengar samt ihrem Bruder
Waldo
(Ann. Fuldens. ad 861 Seite 55). Sie waren Adalhards
propinqui (Ann.
Bertin. ad 861 Seite 55 und ad 865 Seite 80); einer von ihnen ist wiederum
der Vater Konrads des Älteren und Herzog
Gebhards. Gerhard und Matfried standen demnach also in einer
weiteren, aber ihnen wohl durchaus noch bewußten Verwandtschaft mit
den KONRADINERN.]. Gerade diese Verwandtschaft,
auf die man bislang noch nicht aufmerksam wurde, dürfte es erklären,
daß die MATFRIEDINGER eine solche Wendung zunächst hinnahmen;
von ihren Verwandten mochten sie wohl erst eine Förderung ihrer Interessen
erwartet haben. Der Bruch mußte wohl gleichsam zur beschlossenen
Sache werden, als die KONRADINER Eberhard
und
Otto
im niederrheinischen-lotharingischen Grenzraum, und zwischen Duisburggau
und im Keldachgau, die Grafschaftsrechte erwarben und ihr Bruder
Konrad
der Jüngere (der Sohn Konrads des Älteren und
spätere König KONRAD I.)
die Abtei Kaiserswerth gewinnen konnte [Zu Otto
und
Eberhard
als
Grafen des Duisburg- und des Keldachgaues vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite
150 nr. 35 vom 3. August 904. Ebenda wird Konrad
der Jüngere als Laienabt von Kaiserswerth genannt. Am 26.
Juli 910 ist dann Konrad der Jüngere
auch als Graf im Keldachgau bezeugt, vgl. MG DD Ludwig das Kind Seite 210f.
nr. 73. - Es durchaus möglich, daß die KONRADINER
auch die Abtei Chevremont erwerben konnten.], ja deren Onkel Gebhard
- vielleicht bei Ludwigs mehrwöchigem
Aufenthalt in Lotharingien während des Jahres 902 - ganz offiziell
zum ersten Mann des ehemaligen Lothar-Reiches
bestimmt und von der königlichen Kanzlei 903 dann auch als dux
regni quod a multis Hlotharii dicitur
bezeichnet wurde.
Die Gelegenheit zum Zuschlagen bot sich den MATFRIEDINGERN,
als wohl gegen Ende 905 der Streit zwischen den KONRADINERN
und den BABENBERGERN um die Vormachtstellung in O-Franken in voller Heftigkeit
zu entbrennen begann. Nun schlugen auch die MATFRIEDINGER gegen ihre konradinischen
Rivalen los: Gerhard und Matfried bemächtigten sich der Trierer Abteien
Oeren und St. Maximin. Aber bereits zu Beginn des Jahres 906 zog Graf
Konrad der Jüngere (Sohn Konrads des Älteren
und Neffe des Herzogs Gebhard) gegen
Gerhard und Matfried zu Felde, um ihnen diese Kloster wieder zu entreißen.
Während indessen sein Vater Konrad der Ältere, dem Herzog
Gebhard vergeblich Unterstützung
zuzuführen versuchte, im Kampf gegen den BABENBERGER Adalbert fiel
(22.2.906), vermochte Konrad der Jüngere
die beiden MATFRIEDINGER in den Bliesgau zurückzudrängen.
Gerhard fiel dann offenbar, wie auch sein großer
Rivale Herzog Gebhard, am 22. Juni
910 in der Augsburger Ungarnschlacht
Daß sich Reginar Langhals im Oktober 906 in Metz
bei der Verurteilung der MATFRIEDINGER einfand und daß er auch 908
zusammen mit Herzog Gebhard bei der
Vergabe von MATFRIEDINGER-Gut am Königshof intervenierte, gibt noch
einmal deutlich die Rivalität zu erkennen, in der er zu den MATFRIEDINGERN
seit Jahren gestanden haben muß, und unterstreicht andererseits,
daß Reginar vorerst in Verbindung mit den KONRADINERN,
nicht gegen sie, seine Stellung zu festigen suchte.
Durch den plötzlichen Tod, den der konradinische
dux
Gebhard 910 im Kampf gegen die Ungarn fand, geriet das labile
Gleichgewicht ins Schwanken und kam eine neue Entwicklung ins Rollen.
Hlawitschka, Eduard: Seite 51,60
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"Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische
Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert"
Schenk zu Schweinsberg, a.a.O. meint, daß man in
Gebhard,
Cuno
und nochmals Cuno die zwischen 940 und der Jahrtausendwende im Ufgau
(MG DD Otto I Seite 110 nr. 23, DD Otto III Seite 438 nr. 39 und Seite
574 nr. 162) nachzuweisenden Grafen (vgl. auch MG DD Otto II Seite 61 nr.
51, Seite 160 nr. 143 und DD Otto III Seite 570 nr. 158, Seite 693 nr.
273 aus der angrenzenden Ortenau und der Wingarteiba) vor sich hat, daß
weiterhin der erste Cuno mit dem Cuonradus filius
Gebehardi
comitis gleichzusetzen ist, welcher sich 950 mit unerlaubten Beziehungen
zu einer neptis OTTOS DES GROSSEN gebrüstet
habe und darüber in Worms im Zweikampf gegen einen Sachsen namens
Burchard unterlag (Contin. Regin. ad. 950, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ.,
1890, Seite 164), daß schließlich der Cono filius Cononis,
welcher nach der Aufgebotsliste des Jahres 981 oder 983 (MG Const. I Seite
633 nr. 436) 40 Panzerreiter zu stellen hat, mit dem zweiten Cuno
der genealogischen Notiz zu identifizieren ist, und daß letztlich
der erste Cuno auch mit dem vielbehandelten
"Kuno von Öhningen"
der Historia Welforum c. 6 (ed. E. König, Schwäb. Chroniken der
Stauferzeit 1, 1938, Seite 76) und der Genealogia Welforum c. 4 (ebenfalls
Seite 12) identisch ist. Dieser Deutung haben sich vor kurzem H. Keller,
Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (1964) Seite 77, und H. Jakobs,
Der Adel in der Klosterreform von St. Blasien (1968) Seite 170-182, angeschlossen.
K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kuno von Öhningen" (1966), bejaht
aus der Interpretation von Reichenauer Gedenkeinträgen die konradinischen
Zusammenhänge,
in denen man "Kuno von Öhningen" zu sehen hat, möchte
aber eine bestimmte Identifizierung noch nicht vornehmen. Abgesehen von
dem Problem der Identifizierung der ersten Cuno
der genealogischen
Notiz mit "Kuno von Öhningen", der sowohl in der welfischen
Überlieferung als auch nach Ausweis des Reichenauer Gedenkeintrages
einen gleichnamigen Sohn Cuonrad (= Kuno) hatte, bleibt freilich
noch die Frage, wer der Gebehard der genealogischen Notiz gewesen
ist und von wem dieser abstammte, das heißt wie dessen Vorfahren
hießen. Sieht man in Udo, dem nepos des Gebehard,
Udo
I. aus Rheinfranken, so kommt - da Gebehard und Udo
als filii duorum fratrum gekennzeichnet sind und als UdosVater
der 910 bei der Ungarnabwehr gefallene Herzog
Gebhard von Lotharingien feststeht (Contin regin. ad. 910, Seite
154) - als Vater Gebhards nur ein Bruder dieses 910 gefallenen Herzogs
Gebhard in Frage. Diese waren die aus der großen Babenberger
Fehde bekannten Eberhard der Ältere (+ 902), Konrad der
Ältere (+ 906) und Bischof Rudolf von
Würzburg (+ 908), wie wir Reginos Chronik ad 902-906 (ed.
F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 149-151) entnehmen können. Da Rudolf
Geistlicher
und wohl kinderlos war, Konrad der Ältere aber nur Konrad
den Jüngeren, den König KONRAD
I., sowie Eberhard, den 939 ums Leben gekommenen Herzog
von Franken, und einen Otto zu Söhnen gehabt zu haben scheint,
dürfte Gebhards Vater also Graf Eberhard der Ältere
gewesen sein, als dessen Sohn wir sonst nur Konrad Kurzpold (Contin.
Regin. ad 948 Seite 164) kennen. Aus Reginos Chronik ad 903 (Seite 149)
geht aber hervor, daß
Eberhard der Ältere mehrere Söhne
(filios etiam Everhardi) hatte, so daß der Anreihung Gebehards
nichts im Wege steht. Einen weiteren Sohn Eberhards des Älteren,
der vermutlich auch
Eberhard hieß, versucht I. Dietrich, Das
Haus der Konradiner (Diss. Masch. Marburg 1952) Seite 199ff., nachzuweisen.
Bei H. Decker-Hauff, Die Ottonen und Schwaben, in: Zeitschrift
für württembergische Landesgeschichte 14 (1955) Seite 264 und
Tafel II nach Seite 280, wird die Meinung vertreten, Oda
sei nicht von dem MATFRIEDINGER Gerhard, sondern von dem KONRADINER
Gebhard (+ 910) geheiratet worden.
Das widerspricht der obigen Quellenaussage völlig.
Hlawitschka Eduard: Seite 47-49
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"Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte
des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich
klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“
E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang
- Die Stammtafel der KONRADINER und
ihre Quellenbasis. Dort auch die Filiationsnachweise für die anderen
in der umseitigen Tafel angeführten Vorfahren Hermanns II.;
nachzutragen hierzu ist ein Hinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem.
von Remiremont Seite 4 (= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf
der "Königsseite" dieses Gedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10.
Jahrhunderts geschriebene Eintrag steht: Gebardi
duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite 37 (= fol.
18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand, die Seite 29
(= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des Herzogs
Gebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit
Idda comitissa. Offensichtlich war demnach Herzog
Gebhard mit einer Hidda/Ida vermählt. Dies würde
auch gut erklären, daß Gebhards
Sohn Herzog Hermann
I. von Schwaben seine Tochter
Ida (= Gemahlin von OTTOS I. Sohn
Liudolf)
nannte, ja, daß auch
Gebhards
Enkel Herzog Konrad von Schwaben seiner Tochter den Namen Ita
gab
(vgl. dazu unten Seite 99ff.)
oo Ida (Hidda) (EZZONIN)
-19.11.
Kinder:
Udo I. Graf der Wetterau
896/900-12.12.949
Hermann I. Herzog von Schwaben
ca 898/900-10.12.949
Literatur:
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Barth Rüdiger E.: Der Herzog in Lothringen
im 10. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1990, Seite 19,20,21,26,29,33,35,
36,169,179-181,183 - Beumann, Helmut: Die Ottonen, Verlag W. Kohlhammer,
1991 Seite 25 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino
von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 103,112,115,117
- Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches.
Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 357,453,468,488,503,519,522,532,537,547,555,568
- Hlawitschka, Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen.
Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10.
und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite 51,60,76,134 - Hlawitschka
Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte.
Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 171,179,189-193,198 - Hlawitschka
Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des
11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich
klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1987, Seite 47-49,65 - Holtzmann Robert: Geschichte
der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München
1971 Seite 40,44,80 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer
GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 194,197 - Schulze Hans
K: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier.
Siedler Verlag Seite 119,121 - Werner Karl
Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 477 -