Begraben: Regensburg, St. Emmeram
Tochter des KONRADINERS
Berengar oder
Berthold
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 1344
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Uta (Oda, Ota), Kaiserin
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* ca. 874, + nach 903
Begraben: Regensburg, St. Emmeram
Aus dem Hause der KONRADINER
Gemahlin Kaiser ARNULFS VON KÄRNTEN
Sohn:
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Ludwig IV. das Kind
Uta begegnet in ARNULFS Urkunden am Beginn und gegen Ende seiner Regierungszeit als Intervenientin der Privilegien für die Klöster Kremsmünster du Altötting und die Bischofskirchen Worms und Freising, sowie als Lehnsherrin gegenüber den Klerikern Nithard und Deotrich. Offensichtlich hat sie ihren Gemahl während seiner Regierungsjahre tatkräftig unterstützt und hierbei nicht nur Freunde gewonnen. Im Juni 899 konnte sie in Regensburg die Anklage des Ehebruchs durch 72 Eideshelfer jedoch erfolgreich widerlegen. Die bedeutenden Königshöfe Brixen und Föhring hat sie aus ihrem Witwengut ihrem Sohn zur Ausstattung der Bischofskirchen von Säben und Freising zur Verfügung gestellt.
Literatur:
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Dümmler III - E.Hlawitschka, Wer waren ‚Kuno und
Richlind v. Öhningen‘? (Ders., Stirps regia, 1988), 421ff,457,460
- R. Schieffer, Karl III. und Arnolf (Fschr. E. Hlawitschka, hg. K. R.
Schnith-R. Pauler, 1993), 133ff. - A. Krah, Bayern und das Reich in der
Zeit Arnolfs von Kärnten (Fschr. St. Gagner, 1996), 1ff.
oo Kaiser ARNULF (+ 899)
Wahrscheinlich konradinischer
Herkunft.
Wurde im Juni 899 bei einem Reichstag in Regensburg vor
Gericht beschuldigt, „dass sie ihren Körper in buhlerischer und unedler
Verbindung preisgebe“ (Fuldaer Annalen), 72 vornehme Männer leisteten
Reinigungseide, darauf Freispruch.
Literatur:
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Fuldaer Annalen, 1975
V. Generation
20
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Zu den Konkubinen ARNULFS "VON
KÄRNTEN" vgl. Dümmler 3, 480. Daten und Identifizierung
ergeben sich aus dem, was wir über ARNULFS
uneheliche Kinder wissen: Auf die Mutter Zwentibolds
und die Mutter Ratolds folgte
die Mutter Ellinrata
gleichen Namens. Ist ARNULFS Tochter
identisch mit der Tochter, die vor 893 von Graf Engelschalk entführt
wurde, dann liegt ihr Geburtsdatum bei etwa 870/75. Erst sehr viel später
ging ARNULF eine legitime Verbindung
mit der KONRADINERINOda ein. Wir haben
Anlaß anzunehmen, daß dies kurz vor einer Erhebung zum König
Ende 888 geschah, und die mächtige Partei der KONRADINER
in Franken und Lothringen für den Prätendenten aus Baiern gewinnen
half.
In den Urkunden ihres Sohnes Ludwig
(MG Die Urkk. d. dt.Karol. 4, ed. Th. Schieffer) begegnet Oda
mehrfach, DD 12,26,28, jedoch nicht als Intervenientin, sondern nur als
erwähnte Vorbesitzerin wertvollen Besitzes (so der Königshöfe
Brixen, Velden und Föhring), den Ludwig
vergabt. Keine dieser Erwähnungen, die letzte 903 XI 30, spricht
von ihr als einer Toten. Im Juni 899 hatte sich Oda
gegen die Anklage des Ehebruchs verteidigen müssen, Dümmler 3,
462. Da sie nicht beim Sohn weilt, darf man annehmen, daß sie sich
in ihre fränkische Heimat zurückgezogen hat. (Brandenburg gibt
als Todesdatum "nach 899 VI" an).
Mühlbacher Engelbert: Seite 445,451
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"Deutschland unter den Karolingern"
Ein Krankheitssymptom mag es auch sein, dass ARNULF,
der doch selbst mit außerehelichen Kindern genugsam gesegnet war,
damals auf einem Reichstag in Regensburg gegen seine Gemahlin
Uta einen Ehebruchsprozeß anstrengte. Es war der zweite
Prozeß dieser Art, den die Mitwelt erlebte; 12 Jahre früher
war die Kaiserin
Richarda desselben Vergehens angeklagt worden. Je mehr die Degeneration
des Herrschergeschlechts fortschritt, um so weniger scheute es vor öffentlichen
Skandalen zurück. Uta ward beschuldigt,
dass sie "ihren Körper zur Unzucht preisgebe". Zum Wahrheitsbeweis
ihrer Unschuld genügte es, dass 72 edle Männer für sie einen
Reinigungseid leisteten. Ob ein berechtigter Anlaß zu dieser Beschuldigung
vorgelegen, entzieht sich unserem Urteil. Der offiziöse Annalist gibt
nur diese dürftigen Daten, allerdings mit dem Stoßseufzer, dass
dieser Prozeß "nicht notwendig gewesen wäre".
Und peinlich berührt es noch zu sehen, wie eifrig
diese Hände auch nach dem Wittum der durch den Ehebruchprozeß
allerdings bloßgestellten
Königin-Mutter
Uta langten: So ließ man den kleinen König aus dem
Wittum seiner Mutter auf "Fürsprache" von fünf Bischöfen
und Liutpolds der Kirche von Seben den Hof Brixen, wohin das Bistum dann
verlegt wurde, dann wieder mit "Zustimmung" mehrerer Bischöfe und
einiger Grafen und, wie gesagt wird, auf "Fürsprache" Utas
selbst der Kirche von Regensburg den Hof Velden, der Kirche von Freising
den Hof Föhring schenken. Man müsse, heißt es in einer
derartigen Schenkungsurkunde, den königlichen Dienst durch Fürsorge
für die Kirche ermöglichen.
Konecny Silvia: Seite 143,148
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die
politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."
Von solchen unterschieden sich jedoch mit ziemlicher Sicherheit
die Ehen ARNULFS, denen Ratold
und Zwentibold entstammten, denn diese
wurden 889 für eine Herrschaftsnachfolge in Betracht gezogen Die Bezeichnung
der Mütter Ratolds
und
Zwentibolds
als Konkubinen bezog sich gewiß nicht auf den sozialen Status der
Frauen, sondern wollte wohl nur die Verbindung ARNULFS
mit diesen von der legitien Ehe mit Uota
unterscheiden.
So drückte der 889 gebrauchte Konkubinenbegriff vor allem ein kurzfristiges
Doninieren der konradinischen Gruppe
aus, der Uota entstammte. Eine Vorrangstellung
der KONRADINER hing wohl mit der Ausweitung
von ARNULFS Macht nach dem W zusammen.
Aber auch gegenüber
Uota bestand
wiederholt eine starke Opposition. Deshalb ist es nicht sicher, ob Uota
durchwegs als legitime Ehefrau galt.
Eine erste Ehe ging ARNULF
vermutlich noch zu Lebzeiten Karlmanns
ein, jedoch möglicherweise ohne ausdrückliche Zustimmung seines
Vaters. Dieser ersten Verbindung entstammte Zwentibold.
Nach dem Tod Karlmanns mag sie zunächst
durchaus als Vollehe gegolten haben. An dem ältesten Sohn ARNULFS
vertrat der gleichnamige Mährer-Fürst
Zwentibold Patenstelle, was darauf hindeuten könnte, daß
die erste Gattin ARNULFS einem Geschlecht
entstammte, das im Grenzbereich tätig war und Kontakte zu den Mährern
hatte. Ob zwei weitere Nachkommen ARNULFS,
Ellinrat
und Ratold, ebenfalls aus dieser ersten
Ehe des Herrschers entstammten, und dessen erste Gattin daher in jener
älteren Ellinrat zu sehen ist, die eine Urkunde als Mutter
der gleichnamigen
ARNULFS-Tochter bezeugt,
kann nicht eindeutig entschieden werden. Möglicherweise trifft auch
jene Quellennachricht zu, die Zwentibold und Ratold verschiedenen
Müttern zuschreibt. Somit bleibt es unklar, ob ARNULFS
erste Ehe wegen seiner Verbindung mit Uota
gelöst wurde, oder ob dies schon wegen einer Ehe mit der Mutter des
Ratold
geschah. letzten Endes wäre - ob nun neben der Verbindung mit Uota
nur jene Ellinrat oder mehrere bestanden - auch Polygamie denkbar,
zumindest in dem Sinne, daß einzelne Verbindungen der politischen
Situation entsprechend vernachlässigt und später wieder aufgenommen
wurden. Damit wäre eine Variante der Polygamie gegeben, die einer
politisch mächtigen und annähernd gleichwertigen Gruppierung
des Adels rechnung trug.
ARNULF heiratete
Uota um 888. In diesem Jahr einigte
er sich nämlich mit dem Adel über die Herrschaftsnachfolge
Zwentibolds
und Ratolds, sofern die "legitime"
Gattin Uota, keinen Sohn gebären
würde. Eine Regelung dieser Art bedeutete gewiß einen Kompromiß,
auch wenn Uota "legitme" Gattin und
später sogar Königin genannt wurde. Bezeichnenderweise erfolgte
jedoch keine Krönung Uotas, obwohl
ARNULF
wie KARL III. Anspruch auf die
Gesamtherrschaft über das Frankenreich erhob, ja nicht einmal eine
Dotation Uotas ist überliefert.
Auf dem Italienzug des Jahres 896 aber begleitete
Ratold
den
Kaiser, nicht etwa Uota und deren Sohn
Ludwig.
Möglicherweise war ARNULF die
müterliche Sippe Ratolds im lombardischen
Grenzgebiet nützlicher als die KONRADINER.
Auch Zwentibold erhielt trotz der Geburt
Ludwigs des Kindes die Königswürde
im Jahre 895 zugesprochen. Zusätzlich festigte 897 die Ehe mit einer
LIUTPOLDINGERIN (Richtig ist: LIUDOLFINGERIN)
die Stellung des ältesten ARNULF-Sohnes,
zu der der Vater seine Zustimmung gab. Während des Siechtums ARNULFS
war Uota besonders starken Anfechtungen
ausgesetzt, 899 wurde ihr Ehebruch vorgeworfen. Vermutlich gelang es Uota
nach dem Tod ARNULFS nicht, vormundschaftlich
für ihren unmündigen Sohn zu regieren. Daß Ludwig
das Kind dennoch die Königswürde innehatte, war kaum
ausschließlich Verdienst der Mutter. Der unmündige König
wurde vor allem vonn den ehemaligen Ratgebern ARNULFS
vorgeschoben.
Die Diffamierung Uotas
diente dazu, den legitimen Anspruch von deren Sohn
Ludwig in Frage zu stellen. Dem angeblichen Vergehen selbst
wurde wenig Beachtung geschenkt, ein präsumptiver Mitschuldiger namentlich
nicht einmal erwähnt. Dies könnte darauf hindeuten, daß
die KONRADINER nur wenig Einfluß
bei ARNULF besaßen, als das Gerücht
des Ehebruchs entstand. Man weiß weder genau, wann und von wem der
Verdacht gegen Outa
zuerst geäußert
wurde, noch ob durch die Beschuldigung der Königin ein Anspruch Ratolds
oder
Zwentibolds gefördert, eine
vormundschaftliche Regierung Uotas
verhindert
oder auch nur eine Begünstigung der KONRADINER
hintertrieben werden sollte. Von offizieller Seite begegnet man der Verleumdung
Uotas
jedenfalls erst zu einem Zeitpunkt, als ARNULF
erkrankt und die Nachfolgefrage damit aktuell geworden war. Ein königliches
Gericht war nun bestrebt,
Uota
von
dem Verdacht zu reinigen, um die legitime Geburt Ludwigs
des Kindes außer Frage zu stellen. Gleichzeitig beschuldigte
man eine nicht näher zu identifizierende Gruppe des Mordversuchs an
ARNULF.
Daß allerdings in dem Königsgericht von Regensburg der konradinische
Einfluß besonders stark war, ist angesichts der geringen Bedeutung
Uotas
während der Regierung ihres Sohnes zu bezweifeln. Vielmehr scheint
der enge Kreis der Berater ARNULFS,
besonders die Bischöfe Hatto und Adalbero danach getrachtet zu haben,
eine Kontinuität im Königtum zu sichern, als ARNULFS
Tod bevorstand. Ein Kind als König bot den Ratgebern ARNULFS
überdies eher die Möglichkeit, die eigene Politik weiterhin
zu verfolgen, als etwa Zwentibold,
sofern nur der Einfluß der mütterlichen Verwandten des Kindes
nicht überhand nahm, und die Legitimität des neuen Königs
von dem Schiedsspruch seiner Ratgeber abhing. So könnte dieselbe Gruppe
zunächst den Verdacht gegen Uota ausgestreut
haben, die später im Gericht die Königin freisprach, als klar
geworden war, daß deren Sohn beim Tod ARNULFS
ein unmündiges Kind sein würde.
Hlawitschka, Eduard: Seite 40
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"Wer waren Kuno und Richlind von Öhningen? Kritische
Überlegungen zu einem neuen Identifizierungsvorschlag."
in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 128
1980
Daß die in dieser Generation aufgeführte Uda, Gemahlin Kaiser ARNULFS VON KÄRNTEN, eine Tochter Berengars, eventuell auch Bertholds, aber wohl sicher nicht eine Schwester Konrads des Älteren gewesen zu sein scheint, hat F. Stein, Konrad I. Seite 83ff., gezeigt. Vgl. auch Ders., Beiträge zur Geschichte des Königs Koonrad I. und seines Hauses (1871) Seite 113-118.
Dümmler Ernst: Band II Seite 308,331,362,460,478,494
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"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"
Für den König und seine Gemahlin Ota
wird
ein allgemeines Kirchengebet angeordnet und er sodann mit den Worten der
Bibel und der Kirchenväter Isidor und Fulgentius an die Pflichten
seines Herrscherberufes, zumal an die eifrige Handhabung der Gerechtigkeit
zugunsten der Unterdrückten erinnert. (Mainzer Synode 888).
Der Antrag ARNOLFS
ging dahin, daß die Franken sich eidlich verpflichten sollten, nach
seinem Tode seine beiden von Kebsweibern geborenen Söhne Zwentibold
und Ratold die Erbfolge im Reiche
zuzugestehen. Veranlaßt wurde dieser Plan dadurch, daß die
rechtmäßige Gemahlin des Königs, Ota
ihrem
Gemahl damals noch keinen Sohn geboren hatte.
Nach der Heimkehr von der besachwerlichen mährischen
Heerfahrt ward dem König bald daruf zu Oetting die Freuude zuteil,
daß seine Gemahlin Ota von einem
Knäblein genas.
Auf den traurigen Ausgang des Grafen Erambert, dessen
Ende völlig in Dunkel gehüllt ist, folgte ihm bald ein für
die königliche Familie noch traurigeres Ereignis, über dessen
wirklichen Sachverhalt uns jedoch, wie über so manche andere Vorfälle
dieser Zeit jede nähere Aufklärung fehlt. Wider die Königin
Ota oder Uta, ARNOLFS
Gemahlin, ward die furchtbare Anklage laut, daß sie sich durch Ausübung
des Ehebruchs mit anderen Männern entehrt habe. Auf einer Reichsversammlung
zu Regensburg [In Regensburg sind Urkunden ARNOLFS
vom 5. und 8. Februar und 1. Mai 899 ausgestellt (B. 1148,1149; Schultes
historische Schriften 2. Abteilung Seite 334). Nach den Ann. Fuld. fand
das Gericht über Ota mense Iunio
statt und zwar zur Zeit eines magni et communis civitate Regia placiti.
Die etwas unklaren Ausdrücke der Ann. Fuld. übersetzt Hartmann
von Reichenau a. 899 (Scr. V, 111) in die verständlicheren Worte:
Outa
regina adulterii crimine cum quibusdam viris infamata LXXII
princpum iuramionte Ratisponae in conventu absoluta est. Ota
kommt seit dem 12. Mai 888 (B. 1037) als ARNOLFS
Gemahlin vor; zuerst am 3. Mai 889 machte ARNOLF
dem Kloster Kremsmünster auf ihre Fürbitte eine Schenkung
(B. 1052 siehe oben Seite 331 A. 9), dem Kloster Gandersheim ohne Datum
desgleichen (Leibnitii scr. rer. Brunsvicens. II, 373), dem Geistlichen
Nithard ohne Datum als Kaiser cum consensu et voluntate dilectae coniugis
nostre Odae (Mon. Boica XXXI, 155),
am 9. Juni 897 an das Bistum Worms interventu dilectissimae meae coniugis
Utae (Schannat hist. Wormat. p. 10,
B. 1131), 15. Dezember 893 Zollfreiheit der Freisinger Salzfuhren petitionibus
... Odae dilectae coniugis nostrae
(Meichelbeck I, 147, B. 1147); 2. Juli 899 schenkte ARNOLF
der Oettinger Kapelle per interventum dilecte coningis nostrae
Otae quasdam res pertinentes ad curtem,
quae vocatur Velda, quam iam olim cum nostrae auchtoritatis praecepto praefate
amabili coniugi nostrae in priorium perdonatam habuimus (Mon. Boica XXXI,
158).] im Juni 899 wurde vor einem Gerichtshofe der Großen über
diesen schmählichen Fall verhandelt und die Unschuld der Kaiserin
hergestellt, indem 72 vornehme Männer für sie einen Reinigungseid
leisteten.Über Grund oder Ungrund dieser Beschuldigung läßt
sich natürlich nichts mehr entscheiden: ein sehr inniges Verhältnis
zwischen ARNOLF und seiner Gemahlin
mag wohl nie obgewaltet haben, da der Kaiser von früherer Zeit her
mit Beischläferinnen Umgang pflog und den erwachsenen Sprößlingen
aus solchen Verbindungen, wie es scheint in seinem Herzen den Vorrang vor
der schwächlichen Frucht seiner Ehe einräumte. Immerhin sind
einige Urkunden ARNOLFS in herkömmlicher
Weise auf Fürbitte oder Verwendung seiner geliebten Gattin Ota
ausgestellt, die letzte vom 2. Juli 899 nach der erwähnten
Freisprechung. Da der Sohn der angeschuldigten Fürstin in der Regierung
nachfolgen sollte, so war es jedenfalls als ein Glück für den
Thron anzusehen, daß aus der Verbindung, der er seinen Ursprung verdankte,
kein Makel haften blieb.
Während desselben Reichstages, auf dem Ota
vor
Gericht gestellt wurde, verschlimmerte sich die Lähmung des Kaisers
durch einen Schlaganfall. Alsbald tauchte das Gerücht auf, einige
Männer und Frauen hätten demselben ein Gift eingeflößt,
durch welches der Körper gelähmt würde.
Von seiner Gemahlin Ota haben
wir bereits geredet: das Wittum, welches der Kaiser ihr angewiesen, bestand
aus Besitungen zu Velden an der Vils, zu Föhring am Isar und zu Brixen
am Eisack sämtlich in Baiern, außerdem besaß sie einen
Hof zu Lahnstein in Nassau, vielleicht ein Fingerzeig für ihre Abkunft.
Auf der Forchheimer Versammlung, die der Erhebung Ludwigs
beiwohnte, wurde ohne Zweifel auch feszgesetzt, wer statt des unmündigen
Königskindes das Steuer des Staates lenken sollte. Die Kaiserin
Ota, durch jene Anklage auf Ehebruch vielleicht in Mißachtung
geraten, scheint bei der neuen Ordnung des Regimentes keinen erheblichen
Einfluß auf dasselbe erlangt zu haben, nirgend wird sie in den Urkunden
ihres Sohnes als Fürbitterin erwähnt, wohl aber mußte sie
es sich gefallen lassen, daß der zu ihrem Wittum bestimmte Hof Brixen
im Jahre 902 an das Bistum Seben, der Hof Velden nach einer sehr zweifelhaften
Urkunde 903 an Regensburg und Föhring endlich an Freising geschenkt
wurde und es ist schwerlich anzunehmen, daß diese Verkürzung
an Einkünften ganz aus ihrem freien Entschlusse hervorging. Den Hof
Lahnstein schenkte sie an die Mainzer Kathedrale und empfing dafür
auf Lebenszeit Tauberbischofsheim von Hatto zum Nießbrauche.
888
oo Arnulf Markgraf von Kärnten
um 850-29.11./8.12.899
Kinder:
Ludwig IV. das Kind
893-24.9.911
Glismut
-
oo Konrad der Ältere Graf von Fritzlar
ca. 855-27.2.906
Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865, Band II Seite 308,331,357,362,
380,460,478,494,515,526,678 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und
das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart
1968, Seite 114,197, 210 - Hlawitschka, Eduard: Wer waren Kuno und
Richlind von Öhningen? Kritische Überlegungen zu einem neuen
Identifizierungsvorschlag. In: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins
128 1980 Seite 37,40 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen
Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971, Seite 60,280
- Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses.
Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität
Wien 1976, Seite 145,148-149 - Riche Pierre: Die Karolinger.
Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München 1991, Seite 271 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 189 - Schieffer
Rudolf: Karl III. und Arnolf. in Festschrift für Eduard Hlawitschka
zum 65. Geburtstag. Verlag Michael Lassleben Kallmünz Opf. 1993, Seite
144 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern.
Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln
1990, Seite 82,89,91, 93,104 -