Sohn des Grafen
Pippin von Senlis
Werner Karl Ferdinand: Seite 457
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr
1000 (1.-8. Generation)
VI. Generation
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Obgleich Brandenburg (Anmerkung zu Brandenburg VI, 1-2)
richtig sah, daß für einen "Graf
Pippin II. von Valois" jedes Quellenzeugnis fehlt, er also
das Ergebnis einer willkürlichen Kombination" sei, nahm er ihn dennoch
in die Tafel auf. Können wir also "Pippin"streichen,
so müssen wir statt des einem Bernhard,
den Brandenburg VI, 2 anführt, deren zwei berücksichtigen, in
denen wir Vettern Heriberts
II. (hier VI,3) zu sehen haben, ohne die genaue Filiation bestimmen
zu können. Einer von ihnen erscheint in D 1 König
Ludwig IV. von 936 VII 25 als Belvacensium comes (ed.
Lauer, Receuil des actes de Louis IV, Paris 1914). Fünf Monate später
handelt König Ludwig cum consilio
prudentissimi viri Bernardi, in fidelitate
nostra multum (sic) ultimi (D 4, 936 XII 25). Dieser offenbar ältere
Ratgeber Ludwigs erscheint in D 33
erneut, 949 XI 10, zusammen mit einem Grafen Theodericus, beide Grafen
als einzige weltliche regni primores der Urkunde namentlich aufgeführt.
Diese beiden Grafen der Urkunde von 949 sind ganz offensichtlich identisch
mit ... comitibus quoque Bernardo
ac Theoderico nepote ipsius, die laut Flodoard, Ann. 945, ed. Lauer
96 dem König im Jahre 945 halfen, Erzbischof Artold von Reims wieder
in Besitz seiner Bischofsstadt zu bringen. Den Weg zur richtigen Identifizierung
der Belege für den Graf Bernhard von Beauvais
hatte sich die Forschung verlegt, als Ph. Lauer, le regne de Louis IV.
d'Outremer, Paris 1900, 127, Anm. 2 einer der zahlreichen willkürlichen
Erfindungen des Alberich von Troisfontaines folgte, der im 13. Jahrhundert
aus dem bei Flodoard vorgefundenen Grafen einen comes de Retest (MG
SS 23, 765), also einen Graf von Rethel machte. Die Identität des
Grafen
Bernhard von 945 mit dem Graf Bernhard
von Beauvais von 936 konnte damit nicht mehr deutlich werden
(obgleich schon Kalckstein 249, Anm. 2, wie Lauer a.a.O. selbst erwähnt,
sie vermutet hat), um so mehr, als Lauer seine unkritische Deutung ohne
Kommentar in seine Ausgabe Flodoards aufnahm, von wo aus sie die späteren
beeinflußt hat. Auch Dhoundt 119, Anm. 5 folgte Lauer, sah darum
den Graf von Beauvais nur einmal, nämlich 936, erwähnt und dachte
gar nicht daran, ihn mit dem gleichnamigen Graf von Senlis (hier VI,2)
zu identifizieren. Hier lag nun ein weiteres Mißverständnis
zugrunde. Graf Bernhard von Senlis
ist mehrfach als Vasall Hugos des Großen
bezeugt. Dhoundt verstand die Aufzählung der Intervenienten in Ludwigs
D 1 so, als erscheine Bernhard von Beauvais
"dans la suite" Hugos, sei also sein "fidele". Davon kann keine Rede sein.
Die Diplome des 10. Jahrhunderts bezeichnen sehr genau den Umstand, wenn
ein Petent oder Intervenient Vasall eines Großen und nicht des Königs
direkt ist. Bernhard tritt jedoch als
eigener Großer (vielleicht ebendarum die an sich seltene Nennung
seiner Grafschaft) auf, nur im Range dem dux Hugo folgend. Daß er
Graf von Beauvais war, schloß andere Positionen in N-Frankreich
nicht aus (vgl. meine Ausführungen Unters. 93ff. über die Zone
von unterer Seine bis Lothringen, in der die HERIBERTINER
mächtig waren), so etwa die Burg, die Bernhard
in Arches (bei Mezieres), also im Gebiet einer einstigen Königspfalz,
erbaut hatte und die 933 vom Bischof von Lüttich zerstört wurde
(Flodoard 933, ed. Lauer Seite 55; wahrscheinlich hat dieser Umstand den
Alberich von Troisfontaines ermutigt, Bernhard
zum Graf von Rethel zu ernennen). Fassen wir zusammen: Während es
einen Graf Bernhard von Rethel im 10. Jahrhundert nicht gab, ist Graf
Bernhard von Beauvais als
einer der wichtigen Berater und getreuen Grafen in der Umgebung Ludwigs
IV. festzuhalten. Seine Zugehörigkeit zum Haus der HERIBERTINER
ergibt sich aus dem Besitz von Beauvais, in dem diese auch später
begütert sind bzw. die Grafschaft innehaben, und aus dem Leitnamen
Bernhard und Theodericus, vgl. Werner, Unters. 101-105. (Vgl. auch die
folgende Anmerkung.)
So zum Beispiel Bur, Champagne, 89; der dabei genannte
Graf
Bernhard von Beauvais (+ nach 949) war stest königstreu
und nie in engem Kontakt mit den HERIBERTINERN,
ist daher also meines Erachtens niemals ein HERIBERTINGER
gewesen. Zwar erwähnt eine Urkunde von Heriberts
II. Enkelin Adela
von Anjou (+ nach 974) vom 6. März 974 Besitzungen
im Beauvais (Cartulaire de Saint-Aubin d'Angers 1, ed. Broussillon, 7-10
nr. 3; Halphen, Anjou, 244 nr. 1; Werner, Nachkommen, in: KdGr 4, Tafel
(VIII,2) sowie 475 (Anmerkungen zu VIII,2), doch darf man daraus nicht
gleich auf ein Grafenamt der HERIBERTINER
spekulieren!
Die These, daß zeitweise HERIBERTINER
Grafen von Beauvais gewesen seien, ist erst neuerdings von K.F. Werner
aufgestellt worden.Jedoch kann er schon die behauptete Filiation eines
vorhandenen königstreuen Grafen Bernhard
von Beauvais (+ nach 949) und seines Neffen Theoderich von den
HERIBERTINERN
nicht genau bestimmen und verweist darauf, daß als Vater jenes Bernhard
von Beauvais Graf Heriberts II.
Onkel Graf Pippin von Senlis (+ nach 893)
oder dessen schemenhafter Bruder
Graf Bernhard
(+ nach 877/78) in Frage kommen
könnte, dies alles aber ohne jeglichen quellenmäßigen Beleg.
Viel irrritierender ist aber, daß
Graf Bernhard
von Beauvais ein treuer Freund und Ratgeber des KAROLINGER-Königs
Ludwig IV. (+ 954) gewesen ist, in dessen urkunden er mehrfach
als Intervenient erscheint, so zuletzt am 10. November 949 in einer Urkunde
des westfränkischen Königs für das Kloster Cluny. Nun sind
aber die HERIBERTINER Anfang des 10.
Jahrhunderts stets Todfeinde des karolingischen
Königtums gewesen, weswegen dieser Bernhard
von Beauvais infolge seiner Königstreue meines Erachtens
kaum ein HERIBERTINER gewesen sein
kann.
Literatur:
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Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons.
Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 66 Anm. 318,400/01-
Werner
Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000
(1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große
Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 457 -