Sohn des Grafen
Liutfrid III.
Vollmer Franz: Seite 140,175
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"Die Etichonen"
In Münster-Granfelden werden nun die gewohnheitsrechtlichen
Erbansprüche der LIUTFRIDE auf
den Besitz der Laienabtei vom erstarkenden Königtum ernstlich in Frage
gestellt. Der mit Kaiser OTTO zusammengehende
Burgunder-König
Konrad will hier 962 die Rechte der LIUTFRIDE
als aus königlichem Ermessen gewährtes "beneficium" betrachtet
wissen und verurteilt die gräfliche, selbstherrliche Verfügungsgewalt
über den Klosterbesitz, beruft Liutfrids
Sohn zur Königspfalz ein und nötigt ihn zur Auflassung aller
seiner Rechte am Kloster.
Der 962 als bisheriger Herr des Klosters Granfelden genannte
Liutfridus
ist wohl nicht mehr der gleiche Graf Liutfrid
von
902 und 926; er dürfte vielmehr dessen Sohn sein.
Sein namentlich nicht bekannter Sohn muß 962 auf
die Rechte an Granfelden zugunsten der burgundischen Königsmacht verzichten.
Parallel zum Guntram-Prozeß
wird hier eine Zurückdrängung der ETICHONEN-Stellung
durch die ottonischen Herrscher und
die mit diesen zusammengehenden burgundischen König sichtbar.
Die Grafenwürde im Sundgau aber bleibt noch in liutfridingischen
Händen. Von 973 bis etwa zur Jahrtausendwende finden wir LIUTFRIDE
als Sundgaugrafen; der 962 als bisheriger Herr des Klosters Granfelden
genannte Lufridus
ist wohl mit "Liutfridus comes de nobili Burgundionum genere"
identisch, der in eben diesen Jahren an die Abtei Ebersheim seinen Besitz
in "Artolvesheim" übergibt. Danach aber verschwinden die Träger
des Namens Liutfrid plötzlich und endgültig aus der Liste der
Sundgaugrafen.
Das Auslaufen der LIUTFRIDE
ist noch nicht in erwünschtem Maße aufgehellt, so müssen
wir es vorerst bei der Feststellung bewenden lassen, dass um das Jahr 1000
die letzten sicher erkennbaren Nachkommen des Liutfrid,
Sohnes Hugos von Tours,
aus der schriftlichen Überlieferung und damit der großen Geschichte
endgültig zurücktreten.