Sohn des Grafen
Hugo aus dem Hause der ETICHONEN
und der Hildegard
Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 1795
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Guntram der Reiche, Graf am Oberrhein um die Mitte des
10. Jh..
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Als Angehöriger der elsässischen Familie der EBERHARDE, einem Zweig der ETICHONEN, verfügte Guntram der Reiche über zahlreichen Besitz im nördlichen Elsaß und im Breisgau, wo er vermutlich das Grafenamt begleitete. In einem Gerichtsverfahren wegen Hochverrats, dessen Hintergründe unbekannt sind, wurden Guntram dem Reichen auf dem Hoftag König OTTOS I. in Augsburg 952 Grafenwürde, Lehen und Eigengüter entzogen; als Graf im Breisgau ist nun zeitweise Herzog Liudolf von Schwaben bezeugt, und die Besitzungen gelangten an die Klöster Einsiedeln und Lorsch, an das Bistum Konstanz und an die burgundischen RUDOLFINGER. Das Gewicht der Maßnahmen des Königs läßt erkennen, welche bedeutende Stellung Guntram am Oberrhein innegehabt hat; der Liber memorialis von Remiremont gedenkt seiner als 'nobilissimus nobilior'. Die Identität des Grafen mit dem 'Guntram dives' in den Genealogien der frühen HABSBURGER wird vermutet.
Literatur:
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H. Büttner, Breisgau und Elsaß (VuF 15, 1972),
78-85 - K. Schmid, Unerforschte Quellen aus quellenarmer Zeit, Francia
12, 1984 (1985), 119-147.
Fraglich bleibt allerdings, ob dieser Guntram der Reiche mit dem gleichnamigen Grafen Guntram im elsässischen Nordgau identisch war, dem König OTTO I. im Jahre 952 einen Teil seiner Güter wegen Treuebruchs aberkannt hat.
Trillmich Werner: Seite 118
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"König Konrad II. und seine Zeit"
Der am schwersten durch den Hochverratsprozeß des Jahres 952 betroffene ETICHONE war Guntram der Reiche, Graf im Breisgau und Ahnherr der HABSBURGER, dessen Macht sich von den Vogesen über den Kaiserstuhl bis zum Schwarzwald erstreckte. Viele seiner Güter vom Baseler Hardtforst nordwärts bis Schlettstadt, Brumath und Riegel stammten aus Königsgut. Dazu kamen Vogteirechte im Gebiet der Straßburger Abteien Murbach und Rufach. Ihm wurden alle Ämter und Lehen abgesprochen. Wohl blieb das Eigengut im Elsaß, Breisgau, an Aare und Reuß unbehelligt, doch politischen Einfluß erlangten erst seine Enkel zurück, die um 1020 bei Brugg über der Aare die Habsburg errichteten, in Ottmarsheim und Muri Klöster stifteten.
Büttner Heinz: Seite 159-163
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"Geschichte des Elsaß"
Im August 952 fand in Augsburg ein Reichstag statt, auf
dem Graf Guntram aus dem Elsaß
wegen Hochverrats verurteilt wurde. Ein großer Teil seiner Güter
wurde von OTTO I. eingezogen. Der Zusammenstoß
zwischen OTTO I. und Guntram
muß
auf der Reise des Königs von Zürich über Erstein rheinabwärts
erfolgt sein.
Der Prozeß wird uns sofort klarer, wenn wir den
Besitz Guntrams betrachten, wie er
aus den Verleihungen OTTOS I. wieder
bekannt wird. Die Bedeutung des wichtigen Besitzes
Guntrams
im Sundgau, Colmar, für die Nord-Südstraße im Elsaß
ist ohne weiteres klar. Die richtige Einschätzung dieses aus Fiskalbesitz
in Guntrams Hände gekommenen Gutes
gewinnt man aber erst, wenn man die Fortsetzungen der Besitzungen Guntrams
rechts des Rheins betrachtet. Hier gehörte Guntram
Riegel, die Pforte und der einzige Straßendurchlaß zwischen
Schwarzwald und Kaiserstuhl, mit den Flanken Kenzingen, Endingen, Bahlingen
und Teningen; damit befanden sich sämtliche rechtsrheinischen Straßenverbindungen
unter Guntrams Aufsicht.
Die einzigartige Stellung von Maurach erhöhte noch die beherrschende
Stellung Guntrams
in
der Freiburger Bucht. Weiterer Besitz am Kaiserstuhl wie Ihrinen und Burkheim
schufen eine Verbindung nach dem Elsaß hinüber.
Der Besitz Guntrams
um Colmar und Riegel bildet eine quer über den Oberrhein reichende
Sperre, die alle Straßen im Oberrheingebiet rechts und links des
Stromes unter Guntrams
Aufsicht
stellte. Auch im Unterelsaß war mit Brumath und dem um diesen Mittelpunkt
gelagerten weiteren Besitz ein wichtiger Straßenpunkt in
Guntrams
Hand. Sodann
bleibt zu erwägen, dass Colmar an sich Fiskalgut war, ebenso wie auch
Brumath. Auch im Kaiserstuhl und bei Riegel befanden sich Guntrams
Güter
öfter an Orten, in denen wir aus dem 9. Jahrhundert Reichsgut in größerem
Umfang nachweisen können, so dass auch hier der Schluß nahe
liegt, dass im Breisgau-Kaiserstuhler Besitz
Guntrams
erhebliches Reichsgut steckte.
Diese Erwägungen aber lassen bereits einen ersten
Schluß auf die Infidelität Guntrams
zu; sie bestand darin, dass der mächtige Graf dem König, der
eben aus Italien über die Straßenverbindung Chur-Basel-rheinabwärts
ins Elsaß kam, die Verfügung über das okkupierte Reichsgut
nicht zugestehen wollte.
Vollmer Franz: Seite 179
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"Die Etichonen"
Guntram ist der dritte
Sohn des Paares
Hugo-Hildegard.
952 stößt er mit Kaiser OTTO I.
zusammen. Unter der Anklage der Rebellion gegen die Königsgewalt und
der Untreue wird öffentlich über ihn Gericht gehalten. Das Schuldurteil
zieht die Konfiskation des Guntram-Besitzes
nach sich. In späteren königlichen Schenkungen an Lorsch, Einsiedeln,
Konstanz, Peterlingen und den Getreuen Rudolf wird ausdrücklich betont,
dass diese Königsgüter aus der Konfiskation des Guntram-Besitzes
stammten. Nach seinem Prozeß gelingt es Guntram
nicht wieder, eine bedeutendere Stellung zu erringen, doch lebt
sein Name in privaten Schenkungen an das Familienkloster Altdorf weiter.
Für die etichonische Familiengeschichte
ist seine Person deshalb so wichtig, weil der Stammvater der HABSBURGER-Genealogie
ebenfalls Guntram heißt. Ist
unser etichonen-blütiger comes
Guntram identisch mit jenem Guntram
dives, der den HABSBURGER-Stammbaum
einleitet, so ist die Abstammung der HABSBURGER
von den ETICHONEN erwiesen.
oo N.N.
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Kinder:
Lanzelin I. (Landold)
955/60- 991
Eberhard Thurgaugraf
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Literatur:
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Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft
ohne Staat. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 101
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Büttner, Heinrich: Geschichte des Elsaß I. Politische
Geschichte des Landes von der Landnahmezeit bis zum Tode Ottos III. und
Ausgewählte Beiträge zur Geschichte des Elsaß im Früh-
und Hochmittelalter, Jan Thrbecke Verlag Sigmaringen 1991 - Vollmer,
Franz: Die Etichonen. Ein Beitrag zur Kontinuität früher Adelsfamilien,
in: Tellenbach, Gerd (Hg.) Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen
und frühdeutschen Adels Freiburg i. Br. 1957 (Forschungen für
Oberrheinische Landesgeschichte Band IV) Seite 137-184