Nach S. Krüger Tochter des Dux
Ekbert der Sachsen und der Ida
Addila schenkte dem Kloster Corvey Besitz in Wachenheim bei Worms.
Diwald Hellmut: Seite 106
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"Heinrich der Erste"
Um in den Besitz der Reliquien der heiligen Pusinna zu kommen, hatte die Äbtissin Addila die Beziehungen ihres Bruders, des einflußreichen Grafen Kobbo, der sich in westfränkischem Dienst befand, ausgenützt. Kobbo war es auch zu danken, dass der Zehntenbesitz an Corvey und Herford gebracht wurde.
Dümmler Ernst: Band I Seite 142,179,348,353
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"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"
Die Rechte und Besitzungen des Klosters Korvei an der
Weser bestätigte
Ludwig der Deutsche und
vermehrte die letzteren durch mehrere neue Schenkungen. Diese Gnadenbeweise
erklären sich nicht allein aus der einflußreichen Stellung,
die Korvei als Lieblingsstiftung LUDWIGS DES FROMMEN
im Sachsenlande gewonnen hatte, sondern vorzüglich dadurch, daß
der damalige Abt Warin
aus einer mächtigen Familie der sächsischen Edlinge entsprossen
war, die LUDWIG sich durch diese seine
Freigiebigkeit geneigt machen wollte. Warin [Egilmar von Osnabrück
nennt als Geschwister den Grafen Cobbo, den Abt Warin in monasterio Huxiliensi
und die Äbtissin von Herford. Die letztere hieß nach einer Urkunde
Ludwigs vom Jahre 855 Addila
und war die Witwe eines gewissen Bunicho (Erhard a.a.O. p.10,16).
Die Translatio S. Viti c.12 läßt Warin ex nobilissimo Francorum
atque Saxonum genere hervorgehen (Scr. II, 580), in den Urkunden LUDWIGS
DES FROMMEN aus den Jahren 834, 838 (Erhard I, 9,10) für
Korvei heißt Warin:
propinquus noster und die Translatio S.
Pusinnae c.2 (Scr. II, 682) läßt ihn von Ekbert und Ida
erzeugt werden und bezeichnet seine Brüder, die nicht genannt werden,
als clarissimi viri magnis dignitatibus illustres. Ihre Nichte ist
Hadwig,
Addilas
Nachfolgerin in Herford (die Witwe Amalungs, der ein Neffe Kobbos genannt
wird: Traditiones Corbeiens, ed. Wigand 76,82), ihr Neffe, Hadwigs Bruder
(der
jüngere) Kobbo nach c. 3. Die Verwandtschaft der heiligen
Ida (siehe Vita S Idae: Scr. II, 570) mit dem regierenden Hauses ist
nicht mehr nachzuweisen. Die gewöhnliche Vermutung, der auch Pertz
folgt, daß sie eine Schwester Adalhards
und Walas ist sehr unwahrscheinlich,
da Radbert (Vita Adalhardi c. 33, 34: Scr. II, 527) ihrer sonst ohne Zweifel
gedacht hätte, und Ida als
unica filia ihres Vaters
bezeichnet wird. Über Liudolf
siehe weiter unten.] stammte nämlich aus der Ehe des Grafen Ekbert,
dem KARL DER GROSSE den Oberbefehl
im westlichen Sachsen sowie die Verteidigung der Mark gegen die Dänen
übertragen, mit der dem regierenden Hause verwandten
Prinzessin
Ida, die wegen ihrer Frömmigkeit und vieler kirchlichen Werke
nachmals zu den Heiligen gezählt wurde. Seine Brüder waren die
Grafen
Kobbo und Liudolf, die uns noch ferner in sehr hervorragender Stellung
begegnen werden, seine Schwester die Äbtissin
Addila von Herford.
Von dieser Verweisung Osnabrücks Gebrauch machend,
riß der mächtige Graf Kobbo die auf den Zehnten begründeten
Einkünfte des Bistums größtenteils an sich, um sie teils
seinem Bruder, dem Abt Warin von Korvei, teils seiner Schwester, der Äbtissin
Addila von Herford zu übertragen, wiewohl deren Klöster
in einem ganz anderen Sprengel gelegen waren.
Gauzbert entsagte aller Hoffnungen auf eine Wiederaufnahme
seiner Mission: er kehrte nach Sachsen zurück und wandte sich dort
hilfebedürftig an den mächtigen Grafen Kobbo, durch dessen Fürsprache
bei König Ludwig er zur vorläufigen
Unterkunft das verarmte Bistum Osnabrück empfing.
Die wiederholte Freigiebigkeit Ludwigs
gegen
das angesehene Stift hatte seinen Grund gewiß nicht allein in dem
religiösen Eifer des Königs, so wichtig gerade für Sachsen
zur christlichen Erziehung der Jungfrauen aus den adeligen Familien eine
solche Stiftung sein mochte, sondern vorzüglich auch in der engen
Verbindung, in der Herford zur Familie des mächtigen
Grafen Kobbo
stand. Die damalige Äbtissin Addila,
die Witwe Bunichos, war eine Schwester, ihre Nachfolgerin Hadewy,
die Witwe Amalungs, eine Nichte desselben, Hathumoda, die Tochter von Kobbos
Bruder Liudolf empfing daselbst ihre erste Bildung. Kobbo aber hatte
nicht nur in dem Bürgerkrieg bereits Ludwigs
Partei
ergriffen, der ihn im Jahre 842 mit sehr ausgedehnten Vollmachten an LOTHAR
sandte, sondern bei diesem auch später sich in hohem Ansehen behauptet,
wie seine Sendung nach Dänemark im Jahre 845 und die auf seinen Vorschlag
genehmigte Versetzung des schwedischen Bischofs Gauzbert nach Osnabrück
beweist. Für den letzteren verwandte sich Kobbo ohne Zweifel
nur in eigennütziger Absicht, um das verwaiste Bistum, welches nicht
länger unbesetzt bleiben konnte, einem hilfsbedürftigen Manne
zuzuweisen, der diesen Dienst ihm durch gefügige Willfährigkeit
vergelten würde. Der Graf hatte nämlich, wie oben gemeldet worden,
die Schutzlosigkeit Osnabrücks dazu benutzt, um mit den Einkünften
des Bistums die Klöster Herford und Korvei, dessen Abt Warin sein
Bruder war, in unrechtmäßiger Weise zu bereichern.
Warin, am kaiserlichen Hofe zum Kriegsmann erzogen, leistete
Verzicht auf eine schöne und edle Braut um sich dem Klosterleben zu
weihen. Die Äbtissinnen Addila
und Hadewy von Herford [Im Jahr 838 war Tetta Äbtissin von Herford;
Addila,
Warins Schwester, ohne Zweifel
die Matrone, die für das Seelenheil ihres verstorbenen Gatten Bunicho
und ihrer Söhne 838 das Kloster beschenkte, wird 854 als Äbtissin
genannt, Hadewy, die Schwestertochter
Warins, in den Jahren 858, 859.]
gehörten derselben Familie an.
oo Bunicho
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Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 142,179,348,354
- Hlawitschka, Eduard: Zur Herkunft der Liudolfinger und zu einigen
Corveyer Geschichtsquelle, in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka, Verlag
Peter Lang Frankfurt am Main Seite 147-150 - Jakobi, Franz-Josef:
Zur Frage der Nachkommen der heiligen Ida und der Neuorientierung des sächsischen
Adels in der Karolingerzeit, in: Jaszai, Geza (Hg): Heilige Ida von Herzfeld,
980-1980, Festschrift zur Tausendjährigen Wiederkehr ihrer Heiligsprechung,
Münster 1980, Seite 53-63 - Krüger, Sabine: Studien zur
Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck &
Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission
für Hannover Seite 71-79 -