Addila                                                      Äbtissin von Herford (844-853)
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Nach S. Krüger Tochter des Dux Ekbert der Sachsen und der Ida
 

Addila schenkte dem Kloster Corvey Besitz in Wachenheim bei Worms.

Diwald Hellmut: Seite 106
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"Heinrich der Erste"

Um in den Besitz der Reliquien der heiligen Pusinna zu kommen, hatte die Äbtissin Addila die Beziehungen ihres Bruders, des einflußreichen Grafen Kobbo, der sich in westfränkischem Dienst befand, ausgenützt. Kobbo war es auch zu danken, dass der Zehntenbesitz an Corvey und Herford gebracht wurde.

Dümmler Ernst: Band I Seite 142,179,348,353
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"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"

Die Rechte und Besitzungen des Klosters Korvei an der Weser bestätigte Ludwig der Deutsche und vermehrte die letzteren durch mehrere neue Schenkungen. Diese Gnadenbeweise erklären sich nicht allein aus der einflußreichen Stellung, die Korvei als Lieblingsstiftung LUDWIGS DES FROMMEN im Sachsenlande gewonnen hatte, sondern vorzüglich dadurch, daß der damalige Abt Warin aus einer mächtigen Familie der sächsischen Edlinge entsprossen war, die LUDWIG sich durch diese seine Freigiebigkeit geneigt machen wollte. Warin [Egilmar von Osnabrück nennt als Geschwister den Grafen Cobbo, den Abt Warin in monasterio Huxiliensi und die Äbtissin von Herford. Die letztere hieß nach einer Urkunde Ludwigs vom Jahre 855 Addila und war die Witwe eines gewissen Bunicho (Erhard a.a.O. p.10,16). Die Translatio S. Viti c.12 läßt Warin ex nobilissimo Francorum atque Saxonum genere hervorgehen (Scr. II, 580), in den Urkunden LUDWIGS DES FROMMEN aus den Jahren 834, 838 (Erhard I, 9,10) für Korvei heißt Warin: propinquus noster und die Translatio S. Pusinnae c.2 (Scr. II, 682) läßt ihn von Ekbert und Ida erzeugt werden und bezeichnet seine Brüder, die nicht genannt werden, als clarissimi viri magnis dignitatibus illustres. Ihre Nichte ist Hadwig, Addilas Nachfolgerin in Herford (die Witwe Amalungs, der ein Neffe Kobbos genannt wird: Traditiones Corbeiens, ed. Wigand 76,82), ihr Neffe, Hadwigs Bruder (der jüngere) Kobbo nach c. 3. Die Verwandtschaft der heiligen Ida (siehe Vita S Idae: Scr. II, 570) mit dem regierenden Hauses ist nicht mehr nachzuweisen. Die gewöhnliche Vermutung, der auch Pertz folgt, daß sie eine Schwester Adalhards und Walas ist sehr unwahrscheinlich, da Radbert (Vita Adalhardi c. 33, 34: Scr. II, 527) ihrer sonst ohne Zweifel gedacht hätte, und Ida als unica filia ihres Vaters bezeichnet wird. Über Liudolf siehe weiter unten.] stammte nämlich aus der Ehe des Grafen Ekbert, dem KARL DER GROSSE den Oberbefehl im westlichen Sachsen sowie die Verteidigung der Mark gegen die Dänen übertragen, mit der dem regierenden Hause verwandten Prinzessin Ida, die wegen ihrer Frömmigkeit und vieler kirchlichen Werke nachmals zu den Heiligen gezählt wurde. Seine Brüder waren die Grafen Kobbo und Liudolf, die uns noch ferner in sehr hervorragender Stellung begegnen werden, seine Schwester die Äbtissin Addila von Herford.
Von dieser Verweisung Osnabrücks Gebrauch machend, riß der mächtige Graf Kobbo die auf den Zehnten begründeten Einkünfte des Bistums größtenteils an sich, um sie teils seinem Bruder, dem Abt Warin von Korvei, teils seiner Schwester, der Äbtissin Addila von Herford zu übertragen, wiewohl deren Klöster in einem ganz anderen Sprengel gelegen waren.
Gauzbert entsagte aller Hoffnungen auf eine Wiederaufnahme seiner Mission: er kehrte nach Sachsen zurück und wandte sich dort hilfebedürftig an den mächtigen Grafen Kobbo, durch dessen Fürsprache bei König Ludwig er zur vorläufigen Unterkunft das verarmte Bistum Osnabrück empfing.
Die wiederholte Freigiebigkeit Ludwigs gegen das angesehene Stift hatte seinen Grund gewiß nicht allein in dem religiösen Eifer des Königs, so wichtig gerade für Sachsen zur christlichen Erziehung der Jungfrauen aus den adeligen Familien eine solche Stiftung sein mochte, sondern vorzüglich auch in der engen Verbindung, in der Herford zur Familie des mächtigen Grafen Kobbo stand. Die damalige Äbtissin Addila, die Witwe Bunichos, war eine Schwester, ihre Nachfolgerin Hadewy, die Witwe Amalungs, eine Nichte desselben, Hathumoda, die Tochter von Kobbos Bruder Liudolf empfing daselbst ihre erste Bildung. Kobbo aber hatte nicht nur in dem Bürgerkrieg bereits Ludwigs Partei ergriffen, der ihn im Jahre 842 mit sehr ausgedehnten Vollmachten an LOTHAR sandte, sondern bei diesem auch später sich in hohem Ansehen behauptet, wie seine Sendung nach Dänemark im Jahre 845 und die auf seinen Vorschlag genehmigte Versetzung des schwedischen Bischofs Gauzbert nach Osnabrück beweist. Für den letzteren verwandte sich Kobbo ohne Zweifel nur in eigennütziger Absicht, um das verwaiste Bistum, welches nicht länger unbesetzt bleiben konnte, einem hilfsbedürftigen Manne zuzuweisen, der diesen Dienst ihm durch gefügige Willfährigkeit vergelten würde. Der Graf hatte nämlich, wie oben gemeldet worden, die Schutzlosigkeit Osnabrücks dazu benutzt, um mit den Einkünften des Bistums die Klöster Herford und Korvei, dessen Abt Warin sein Bruder war, in unrechtmäßiger Weise zu bereichern.
Warin, am kaiserlichen Hofe zum Kriegsmann erzogen, leistete Verzicht auf eine schöne und edle Braut um sich dem Klosterleben zu weihen. Die Äbtissinnen Addila und Hadewy von Herford [Im Jahr 838 war Tetta Äbtissin von Herford; Addila, Warins Schwester, ohne Zweifel die Matrone, die für das Seelenheil ihres verstorbenen Gatten Bunicho und ihrer Söhne 838 das Kloster beschenkte, wird 854 als Äbtissin genannt, Hadewy, die Schwestertochter Warins, in den Jahren 858, 859.] gehörten derselben Familie an.
 
 
 

  oo Bunicho
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Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 142,179,348,354 - Hlawitschka, Eduard: Zur Herkunft der Liudolfinger und zu einigen Corveyer Geschichtsquelle, in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka, Verlag Peter Lang Frankfurt am Main Seite 147-150 - Jakobi, Franz-Josef: Zur Frage der Nachkommen der heiligen Ida und der Neuorientierung des sächsischen Adels in der Karolingerzeit, in: Jaszai, Geza (Hg): Heilige Ida von Herzfeld, 980-1980, Festschrift zur Tausendjährigen Wiederkehr ihrer Heiligsprechung, Münster 1980, Seite 53-63 - Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover Seite 71-79 -
 
 
 
 
 


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