Tochter des N.N.
oder Tochter des Königs
Rudolf I. von Hoch-Burgund und der Willa
von Nieder-Burgund, Tochter von König
Boso (Wegen zu naher Verwandtschaft kaum möglich)
Diener, Ernst: Seite 76
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"Könige von Burgund aus dem Hause der Welfen"
in: Genealogisches Handbuch zur Schweizer Geschichte
I. Band: Hoher Adel Zürich 1900-1908
6. Adelheid
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914 Gemahlin LUDWIGS
DES BLINDEN, des Sohnes des Nr. 2 genannten
Boso,
soll nach der Vermutung von Fred. de Gingins-La-Sarraz (Arch. f. Schweiz.
Gesch. VIII 73ff.) Rudolfs I. Tochter
gewesen sein, da Konrad von Burgund (7)
den Sohn LUDWIGS,
Karl,
mehrfach in Urkunden consanguineus nennt, und eine Blutverwandtschaft zwischen
Konrad
und
Karl
auf andere Weise nicht ermittelt werden kann; dazu kommt, dass
ein Sohn Adelheids den Namen Rudolf
trug.
VI. Generation
10.
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Brandenburg weiß noch nichts von der ersten Ehe
LUDWIGS
III. mit einer byzantinischen Prinzessin, einer Verbindung,
aus der der Sohn
Karl Konstantin hervorgegangen
ist, vgl. Ohnesorge 299ff. (der die Forschungsgeschichte referiert; C.W.
Previte-Orton, ein englischer Historiker, hat 1914 als erster den Nachweis
geführt) und jetzt umfassend Hiestand 92-96, mit näheren Angaben
zur Gemahlin Anna
und zum politischen Hintergrund der Verbindung. Die zweite Gemahlin LUDWIGS
(ihre urkundliche Erwähnung gehört zu 914 I 18 und nicht 915,
wie Brandenburg schreibt) namens
Adelheid
ist Tochter des WELFEN-Königs Rudolf I.
In Anmerkung Brandenburg VI, 6 wird der Versuch unternommen, diese Herkunft
als unbewiesen (wenn auch, wegen des Namens, der dem Sohn aus dieser Ehe
gegeben wurde, Rudolf, als nicht unwahrscheinlich)
hinzustellen. Beide Argumente von Brandenburg beruhen auf Irrtümern.
Er spricht von zu naher Verwandtschaft und fertigt eigens eine kleine Tafel
an, um sie nachzuweisen. Dabei unterläuft es ihm, jedoch, eine ganze
Generation zwischen Irmgard, der Gattin
LOTHARS
I. und Irmgard,
der Gattin König
Bosos (so, statt verdruckt Boß) auszulassen, nämlich
Kaiser
LUDWIG II., und ebenso auf der anderen Seite der Verwandtschaftstafel
die dritte Adelheid und damit auch hier eine Generation wegzulassen. Von
Adelheid
über ihren Vater Rudolf I., den
Bruder der von Brandenburg aufgeführten Adelheid, Gattin Richards
von Burgund, weiter über Rudolfs Vater
Konrad zu dessen Mutter Adelheid und deren Vater Hugo von Tours, dem gemeinsamen
Ahnherrn der beiden Eheleute, zählt man ebenso vier Generationen wie
von LUDWIG III. aus: Die Ehe war also
kanonisch erlaubt. Andererseits machte Brandenburg aus dem nepos der burgundischen
Herzogs-Witwe Adelheid in ihrer Urkunde von 929 III 19 für Cluny (Bernard-Bruel,
Chartes de Cluny 1, 1876, nr. 379) einen angeblichen, frühverstorbenen
Sohn
König Rudolfs von W-Franken,
den es nie gab (ebensowenig wie den KAROLINGER-Namen
Ludwig
in diesem Hause), vgl. Ph. Lauer, Robert I. et Raoul de Bourgogne, Paris
1910,79, der aber auch nicht erkennt, daß an dieser Stelle LUDWIG
III. DER BLINDE gemeint ist, der in Tat im Jahr zuvor, 928,
gestorben war und darum in der Urkunde als verstorben genannt wird.
So wurde festegestellt, daß LUDWIG
DER BLINDE - laut einer Urkunde vom 18. Januar 915 - mit einer
Dame namens Adelheid verheiratet war
und daß er außer Karl Konstantin
auch einen Sohn namens Rudolf
hatte; und da die Namen Adelheid
und
Rudolf
typisch für das hochburgundische Königshaus gewesen seien,
erklärt sich die zwischen beiden Familien bestehende Verwandtschaft
am besten, wenn man LUDWIGS DES BLINDEN Gemahlin
Adelheid
als eine Schwester
König Rudolfs II. von
Hoch-Burgund ansehe.
Die im erwähnten Diplom vom 18.I.915 als LUDWIGS
conjux genannte
Adaleida muß
demnach eine zweite Gemahlin LUDWIGS DES BLINDEN
gewesen sein.
Lediglich der Name Adelheid,
den
LUDWIGS DES BLINDEN zweite Gemahlin
trug, ist dann nicht mit den burgundischen
WELFEN
in Verbindung gebracht. Doch war gerade dieser Name damals so weit verbreitet,
daß nicht jede Trägerin dieses Namens solgleich mit den WELFEN
in Verbindung gebracht werden muß.
Riche Pierre: Seite 267
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"Die Karolinger. Eine Familie formt Europa."
Nach Süden scheint Rudolf keine Ausdehnungspolitik betrieben zu haben, er verständigte sich sogar mit LUDWIG DEM BLINDEN und gab ihm seine Tochter Adelheid zur Gemahlin
Schnith Karl: Seite 34
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"Frauen des Mittelalters in Lebensbildern"
Denn LUDWIGS DES BLINDEN
zwei Söhne Karl Konstntin und
Rudolf galten
ja nach der Auflösung der Ehe ihres Vaters mit der byzantinischen
Prinzessin Anna (um 906/12) und
der Neuvermählung ihres Vaters mit einer Dame namens
Adelheid
nicht
mehr als legitim, das heißt nicht mehr erbberechtigt am väterlichen
niederburgundischen Reich.
18.1.914
oo 2. LUDWIG III. DER BLINDE Römischer Kaiser
um 880-5.6.928
Literatur:
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Diener, Ernst: Könige von Burgund aus dem
Hause der Welfen. in: Genealogisches Handbuch zur Schweizer Geschichte
I. Band: Hoher Adel Zürich 1900-1908 Seite 73-82 - Hlawitschka,
Eduard: Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen
und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte
Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts, in: Schlögl,
Waldemar und Peter Herde: Grundwissenschaften und Geschichte, Festschrift
für Peter Acht; Kallmünz 1976 (Münchener historische Studien:
Abteilung geschichtliche Hilfswissenschaften Band 15) Seite 28-57 - Riche
Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch
Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 267 - Schnith
Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien
Köln 1997 Seite 34 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen
Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV
in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben.
Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 459 -