Ermengard                                                Königin von der Provence
---------------                                              Äbtissin von S. Salvatore in Brescia (887-896)
852/55- vor 22.6.896
 

Älteste Tochter des Königs LUDWIG II. VON ITALIEN und der Angilberga von Parma, Tochter von Graf Adelgisus
 

Werner Karl Ferdinand: Seite 455
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

V. Generation
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Das Todesdatum Ermengards, bei Brandenburg 897 vor IV 2, ist nach R. Poupardin, Recueil des actes des rois de Provence, nr. 31 und 35 zu berichtigen auf  896 vor VI  22. Die Verlobung der Tochter Kaiser LUDWIGS II. mit Konstantinos, ältestem Sohn und Mitkaiser Basileios I. (und nicht mit diesem selbst, wie Brandenburg angibt, der sie auf 866 datiert), wurde, wohl nicht lange nach ihrer Vereinbarung, im Herbst 869 gelöst, als LUDWIG II. sich weigerte, seine Tochter den Griechen auszuhändigen, vgl. Ohnsorge 220.
876, nach dem Tode des Vaters, heiratet sie den dux regni Italici Boso, den Statthalter KARLS DES KAHLEN, gegen den Willen, zumindest ohne Wissen des letzteren, 878 XI 17 ist sie Äbtissin von S. Salvatore in Brescia, vgl. Voigt 43 (BM² 1545, 1608), seit 879 X 15 Königin.


Schieffer Rudolf:
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"Die Karolinger"

Nach dem Tode Lothars II.und dem Vertrag von Meerssen (August 870) schritt KARL DER KAHLE in der Provence gegen seinen alten Feind Graf Gerhard von Vienne mit Waffengwalt ein und ersetzte ihn durch seinen neuen Schwager Boso. Im Februar 876 auf einer Reichsversammlung in Pavia wurde er von seinem Schwager KARL DEM KAHLEN als bevollmächtigter dux und missus eingesetzt und Boso schuf sich eine zusätzliche Legitimation für eine umfassende Statthalterschaft, indem er alsbald Irmingard, die Tochter LUDWIGS II. heiratete.
Er empfing im Mai 878 den aus Rom geflohenen Papst Johannes VIII. und geleitete ihn ehrenvoll in die Francia. Im Schutz Bosos, den Johannes VIII. adoptiert hatte und der in Italien vielleicht eine ähnliche Platzhalterrolle wie 876 für KARL übernehmen sollte, trat der Papst die Heimreise an. Da sich Hugo der Abt nach dem Tode Ludwigs des Stammlers weiter an seinem faktischen Regiment über ein ungeteiltes W-Reich festhielt, provozierte er den Bruch mit dem ehrgeizigen Boso, der sich im Oktober 879 mit Hinweis auf die fehlende Legitimität der Ansgard-Söhne selbst zum König der Rhonelande aufschwang. Seine Proklamation, die am 25.10.879 in Mantaille bei Vienne im Beisein von nicht weniger als 25 Bischöfen stattfand sowie die anschließende Krönung in Lyon wurden im politischen Vakuum nach dem Tode Ludwigs des Stammlers möglich und sollten sichtlich an das einstige burgundisch-provencalische Königtum des LOTHAR-Sohnes Karl (+ 863) im S des Mittelreiches anknüpfen. Einen Bruch mit allem Herkommen und ein Fanal für die Zukunft stellte der Vorgang deshalb dar, weil hier erstmals jemand, der zwar Schwiegersohn eines Kaisers und Schwager eines anderen Kaisers, aber der eigenen Herkunft nach kein KAROLINGER war, einzig unter Berufung auf Wahl und Salbung als gottgewollter Herrscher innerhalb des Frankenreiches auftrat und damit, wenngleich begrenzten, Anklang fand. Die Provokation wurde auch als solche begriffen und löste sogleich entschiedene Aktionen gegen den "Tyrannen" aus, die westliche und östliche KAROLINGER zusammenführten und in einer vergeblich gebliebenen monatelangen Belagerung von Vienne durch Ludwig III., Karlmann und KARL III. im Herbst 880 gipfelten. Erst im zweiten Anlauf gelang es Karlmann von W-Franken und in dessen Auftrag Bososeigener Bruder, Graf Richard von Autun, im Sommer 882 die Stadt zu erstürmen und Bosos Gattin, die Kaiser-Tochter Irmingard, gefangen zu nehmen, während der König selbst entkam und bis zu seinem Tode (11.1.887) eine geschrumpfte Herrschaft in der Provence aufrechterhielt.

Hlawitschka Eduard: Seite 31-34,36,84,87-89,241-245
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"Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

Es ist deshalb von höchstem Interesse, wenn man sieht, daß der Kaiser auf dem Wege vom Elsaß, wo die erneute Erkrankung eingetreten war und er einige Monate darniederliegend verweilte, zu der Pfalz Bodman am Bodensee, wo dann die Operation vorgenommen wurde, der Kaiserin-Witwe Angilberga, der Mutter der Boso-Gemahlin Irmingard von der Provence, ein Diplom zukommen ließ. Angilberga repräsentierte ja doch gerade damals in besonderer Weise die lotharingische Verwandtschaftslinie. Sollte KARL III. auf jene sein besonderes Augenmerk gerichtet haben?
Angilberga hatte nach dem Tode ihres Gemahls, des Kaisers LUDWIG II. (+ 875), - wohl älteren Absprachen folgend - zunächst die ostfränkischen KAROLINGER in ihren Bemühungen um die Nachfolge in Italien begübstigt, den Erfolg KARLS DES KAHLEN aber doch nicht verhindern können. Bis in die zweite Hälfte des Jahres 876 hinein scheint sie in ihrer Haltung nicht wankend gewesen zu sein. Nachdem jedoch ihre Tochter von KARLS DES KAHLEN Vertrauten Boso, den dieser zu seinem dux und Stellvertreter in Italien eingesetzt hatte, in einem wenig durchschaubaren Intrigenspiel (etwa in der 2. Hälfte des Jahres 876) geehelicht worden war, hatte sie sich aber doch langsam auf W-Franken und auf ihren Schwiegersohn Boso ausgerichtet. Und in dieser Haltung mag sie auch durch Papst Johann VIII. bestärkt worden sein, der nach seinen schlechten Erfahrungen mit den Spoletiner Markgrafen, die sich bei ihren Aktionen auf König Karlmann von Bayern beriefen, das Kaisertum den westfränkischen KAROLINGERN zu erhalten gewillt war, der dann aber sich selbst von der Schwäche Ludwigs des Stammlers in W-Franken überzeugen mußte und hernachBoso (gleichsam als Erben Kaiser LUDWIGS II. durch dessen Tochter Irmingard) als zukünftigen Regenten Italiens und Schützer auch der weltlichen Interssen des Papsttums zu sehen wünschte. Nachdem schließlich Bososund Johanns VIII. Italienpläne am Widerstand der italienischen Großen gescheitert waren, 879 aber die Erhebung Bosos zum König in der Provence gelungen war, scheint Angilberga Tochter und Schwiegersohn nach Kräften unterstützt zu haben. KARL III. hatte sie dafür wiederum, nachdem er 880 an einem gemeinsamen Feldzug der ost- und westfränkischen KAROLINGER gegen den Usurpator teiilgenommen hatte und danach zur Kaiserkrönung nach Italien gezogen war, sogleich in Haft genommen sowie nach Alemannien in die Verbannung geschickt, ne aliquod solatium vel consilium dare facereque possit Bosoni. Die Versöhnung und Angilbergas Freilassung kamen erst 882 durch päpstliche Intervention zustande.
Wenn KARL III. gerade in seiner angedeuteten bedrängten Situation Angilberga und ihr oberitalienisches Kloster zu Brescia berücksichtigte, so kann dies nur - wie es von verschiedenen Seiten auch bereits geschehen ist - als eine Beziehungsaufnahme, an der ihm besonders gelegen sein muß, verstanden werden; denn damals, am 10. Februar 887, dürfte ihm einerseits der am 11.1.887 erfolgte Tod Bosos von der Provence, dessen Machtstreben die Beziehungen Angilbergas zu den ostfränkischen KAROLINGERN getrübt hatte, doch wohl schon bekannt gewesen sein. und andererseits sieht man, daß mit dieser Beziehungsaufnahme weitere Kontakte nach Italien Hand in Hand gingen: es erfolgte eine dringende Einadung des Papst, doch zum 30. April 887 zu einer Reichsversammlung nach Waiblingen zu kommen bzw. eine Gesandtschaft zu schicken. Der Papst, Stephan V., versagte sich freilich diesem Wunsche.
Sogleich nach der Reichsversammlung in Waiblingen, zu der also der Papst nicht erschienen war udn auch keinen Vertreter gesandt hatte, zog KARL nach Kirchen bei Lörrach, und zwar der Tochter Angilbergas und Witwe Bosos sowie ihrem Sohne LUDWIG entgegen - obviam veniens imperator ad Hrenum villa Chirihheim? -, von deren Kommen er also gewußt und die er somit in gleicher Weise wie den Papst eingeladen haben muß. Hier in Kirchen nahm er Mitte bis Ende Mai 887 LUDWIGS Huldigung entgegen und adoptierte ihn an Sohnes Statt. Ja, er gestand ihm damit zugleich auch die regia dignita zu und bestätigte zum Schluß der Mutter des kleinen LUDWIG, Irmgard, ihm selbst und seinen Schwestern die von Kaiser LUDWIG II. an Irmingard in Italien, Burgund und Franzien dereinst geschenkten Besitzungen und Hörigen.
Die Verhaltensweise KARLS in Kirchen kam natürlich einer politischen Aktion gegen ARNULF VON KÄRNTEN gleich. Sie beraubte ihn, der seit der fortschreitenden Erkrankung KARLS in immer zunehmendem Maße auf die Nachfolge in der Herrschaft - zumindest was O-Franken anbetrifft - rechnen durfte, mit einem Schlage sämtlicher Aussichten. Und daß dies ernst gemeint war und Bestand haben sollte, sieht man daran, daß KARL noch im Juli 887 für Irmingard und LUDWIG die in Kirchen zugesagte Besitzbestätigung erließ, daß er auch Angilberga ein ähnliches Diplom gewährte, ja, daß Angilberga ihrerseits dem schwer erkrankten KARL einen Arzt als Beistand zugesandt hatte.
Wieder, wie schon im Frühjahr 887, scheint es die Kaiserin-Witwe Angilberga aus Italien gewesen zu sein, die die politischen Fäden spann. Da ARNULF eine Oberherrschaft über BERENGAR VON FRIAUL erlangt hatte, bot sich auch ein guter Anlaß. Sie suchte, wiewohl BERENGAR VON FRIAUL ihr eben erst eine Urkunde zur Bestätigung ihres italienischen Besitzes hatte ausstellen lassen, nun bei ARNULF um eine Besitzbestätigung nach. Bezeichnend ist, wer ihr Anliegen vortragen sollte: sie schickte eigens ihre Tochter Irmgard, die Witwe Bosos, zu ARNULF nach Forchheim.
Irmgards Bestreben, als sie 889 bei ARNULF in Forchheim erschien, dürfte es somit gewesen sein, die Sicherung der Nachfolge ihres kleinen Sohnes LUDWIG in jenem Reiche zu erwirken. Ist doch auch ihre Herrschbegierde genugsam bezeugt [Vgl. ihre Charakterisierung durch Hinkmar in den Ann. Bertin. ad 879 Seite 150. Überdies setzen die Fuldaer Annalen bereits zum Jahre 888 (Seite 116) den jungen LUDWIG VON DER PROVENCE, Irmingards Sohn, als Prätendenten für das provencalische Königtum ein, was hier nur Irmingards Wollen unterstreicht.]. Jedoch ARNULF verhielt sich abwartend. Er gewährte Angilberga zwar die durch Irmingard erbeten Besitzbestätigung udn ließ diese desgleichen auf Irmingard für den Fall des Todes der Kaiserin-Witwe Angilberga ausdehnen, aber von sonstigen Unterstützungen ist nichts bekannt. Im Gegenteil! Wenn Erzbischof Bernuin von Vienne sich 889/90 sogar zum Papst nach Rom begeben mußte, um dort die Nöte dieses Reiches zu schildern und eine Zustimmung zur Erhebung LUDWIGS zu erhalten, kann das Ergebnis des Besuches Irmgards in Forchheim nicht verheißungsvoll gewesen sein. Und wenn es damals noch nicht zu Absprachen über die Erhebung des jungen LUDWIG kam, obgleich ARNULF zu jener Zeit schon Odo  von W-Franken, Rudolf von Hochburgund und BERENGAR VON ITALIEN als Könige anerkannt und in ein System der Lehnssuprematie eingeordnet hatte., kann das nur auf erhebliche Spannungen oder Verstimmungen zwischen ARNULF und Irmingard bzw. dem jungen LUDWIG hindeuten.
Erst das folgende Jahr brachte eine Überbrückung und die volle Aussöhnung und damit auch einen neuen Faktor in der SW-Politik ARNULFS. Der Meinungsaustausch mag in der Zwischenzeit gewiß weitergepflegt worden sein. Irmingard erschien jedenfalls im Mai 890 mit reichen Geschenken erneut auf einem Reichstag in Forchheim; sie wurde ehrenvoll - honorifice - empfangen. Dabei hatte die nicht nur ihren Sohn LUDWIG mitgebracht, sondern war auch von einer kleinen Gruppe der angesehnsten Edlen des burgundischen Raumes begleitet. Das Ergebnis der Verhandlungen wurde nur wenige Monate später - im Spätsommer oder Herbst 890 - offenbar: es war die Königserhebung des jungen LUDWIG in Valence.
Und wir wissen weiter, daß LUDWIGS VON DER PROVENCE Schwester Engelberga mit dem Markgrafen Wilhelm von Aquitanien vermählt war, desgleichen, daß Manassse der Sohn einer Schwester des Richardus justiciarus war und eine Irmengard zur Gemahlin hatte.
Dagegen stimmt indessen die Überlegung bedenklich, daß Wilhelm von Aquitanien - wenn wir diesen in den hier genannten Uuilelmus wiedererkennen wollen - erst zu einer Zeit heiratete und sich mit der Familie LUDWIGS VON DER PROVENCE verwandtschaftlich verband [Die Gemahlin Wilhelms von Aquitanien und Tochter Irmengards und Bosos, Engelberga, scheint ca. 877/78 geboren zu sein (vgl. E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls d.Gr. (1935) Seite 3, und C. v. Kalckstein, Gesch. d. frz. Königtums I (1877) Seite 100 Anm.1). Eine Urkunde vom Mai 898 (Bouquet, Recueil des historiens des Gaules et de la France IX (1757) Seite 708) zeigt Engelbergazum ersten Mal als Gemahlin Wilhelms. Da dieser Ehe damals noch keine Kinder entsprossen waren (neque filii nostri neque filiae, si haberimus bzw. si fuerint), wird angenommen, daß die Ehe frühestens 897 zustande kam.], als LUDWIGS Mutter, die hier mitaufgeführte Irmengarda, wohl bereits verstorben war [Am 30. Novenmber 891 weilte Irmengarda in Piacenza, wo sie den von ihrer Mutter gegründeten Kloster S. Resurrezione die Höfe Felina und Luzzara etc. schenkte (L. Schiaparelli, I diplomi die Berengario I Seite 107 nr. 37). Daß Irmengarda damals in das genannte Piacenter Kloster eintrat, wird man wohl kaum mit F. Gingins-Sarra (Memoires pour servir a l'histoire des royaumes de Provence et de Borgogne-Jurane, in: Arch. f. Schweizer Gesch. VIII (1851) Seite 66ff.) aus den Urkundeneingangsworten ego in Dei nomine Irmengarda Deo devota herauslesen dürfen. Sieht man doch Irmengarda noch am 18. März 892 und am 11. August 894 als Intervenientin in Diplomen ihres Sohnes in der Provence auftreten (R. Poupardin, Recueil Seite 51 nr. 29 und Seite 55 nr. 30). Desgleichen wird sie in einer offensichtlich der ersten Jahreshälfte 896 gehörenden Urkunde LUDWIGS VON DER PROVENCE genannt (a.a.O. Seite 64 nr. 35). Am 22. Juni 896 scheint Irmengarda dann jedoch schon gestorben zu sein; an diesem Tag erteilte jedenfalls LUDWIG VON DER PROVENCE pro remedio anime gebitoris mei Bosonis et genetricis mea Ermingardis necnon et avi mei LUDOVICIeine Besitzbestätigung an das Kloster Tournua (a.a.O. Seite 57 nr. 31) - Nun ist Irmengarda noch in einer von R. Poupardin (a.a.O. Seite 72ff. nr. 39) zum Jahre 901 gesetzten Urkunde genannt; dieses Diplom, das LUDWIG bereits als Kaiser zeigt und folgende Datierungszeile enthält: Actum est preceptum apsud Lugdunum, anno ab incarnatione Domini DCCCXCV, indictione quarta, anno primo imperante HLUDOVICO gloriosissimo imperatore, ist aber im wesentlichen die Erneuerung eines Diploms LUDWIGS vom Jahre 892, in dem sich diese Nennung Irmengardas schon findet. Diese Nennung ist also einfach Entlehnung aus der Vorurkunde und somit nicht beweiskräftig. Dazu kommt, daß diese Urkunde eine Fälschung sein dürfte, bei der der frühere Besitzstand der Lyoner Kirche um die Eugendus-Abtei im Jura erweitert wurde. Im Jahre 901 war nämlich LUDWIG überhaupt nicht in Lyon, sondern er hielt sich von Oktober 900 bis Mai 902  Italien auf! Wenn man schon an der Echtheit der Urkunde festhalten will, dafür eine spätere Bearbeitung anzunehmen geneigt ist, muß sie eher zum Jahre 895 gesetzt werde, das auch als Inkarnationsjahr angeführt wird. Damals, als LUDWIG von ARNULF gerade quasdam civitates cum adiacentibus pagis, quas Roudolfus tenebat, erhielt (894), bestanden ja die besten Hoffnungen, das provencalische Reich noch einmal bis in den Jura auszudehnen, wo die genannte Eugendus-Abtei lag. - Daß Irmengarda 901 noch lebte, läßt sich jedenfalls mit dieser Urkunde nicht erweisen. Auch ein anderes Stück, auf das sich F. Fasoli, I re d'Italia (1949) Seite 62 Anm. 5, stützt, wenn sie schreibt: "Nel 909 Ermengarda era ancora via; cf. H. P. M. XIII, 434" ist nicht beweiskräftig; hier handelt es sich um eine Urkunde, die zum Herbst 891 einzureihen ist (vgl. oben Seite 58f. Anm. 99)]. Wenn Wilhelm als Verwandter eingetragen wurde, müßte also Irmengarda genauso wie der nicht genannte Boso schon verstorben gewesen sein. Zu fragen wäre dann aber auch, warum Engelberga, die eigentlich das Bindeglied von LUDWIG VON DER PROVENCE zu Wilhelm darstellt, nicht in den Eintrag aufgenommen worden ist.

Konecny Silvia: Seite 126-131,151
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

Auch LUDWIGS II. Tochter Ermengard stellt innerhalb der fränkischen Entwicklung einen Sonderfall dar und ist im Zusammenhang mit den Besonderheiten des italischen Bereiches zu beurteilen. Ihre Ausnahmestellung ergibt sich überdies durch den Umstand, daß sie der einzige Nachkomme LUDWIGS II. gewesen ist. Sie kann daher als Erbtochter bezeichnet werden. Dem widerspricht zum Teil zwar ein byzantinisches Eheprojekt, das bis 869 für Ermengard bestanden hat, doch stellte dieses - wie die meisten derartigen Projekte - kaum mehr als eine unverbindliche diplomatische Abmachung dar. So wurde auch Ermengards Verlobung mit dem Sohn des byzantinischen Kaisers rückgängig gemacht, als man von byzantinischer Seite ernstes Interesse an einer Heirat zeigte [Mohr, Boso von Vienne 142 nimmt an, daß die Kaiserwürde seit dem Kaisertum KARLS DES GROSSEN an den Besitz der lombardischen Krone gebunden war. Letztere vergaben die oberitalienischen Großen, auf die Angilberga Einfluß hatte.].
Die Ehe Ermengards mit Boso aber entsprach weitgehend dem Typus der Erbtochterehe, auch wenn sie die Einheirat nicht auf einen konkreten Besitz, sondern vielmehr auf die legitimierung eiens Herrschaftsanspruches bezog. Denn Boso von Vienne fand durch seine Ehe mit Ermengard nicht nur Anschluß an jene Sippe, die die Frage der Herrschaftsnachfolge in Italien beeinflussen konnte, sondern vor allem auch eine theoretische Absicherung seiner eigenen Herrschaftsansprüche.
Über die Eheschließung Bososund Ermengards existieren die widersprüchlichsten Nachrichten. Regino etwa berichtet, daß die Ehe auf die Initiative KARLS DES KAHLEN hin zustande kam. Damit befleißigt sich Regino einer Darstellung, die alle jene Konflikte verschweigt, die diese Eheschließung hervorrief. Sogar Bosos Anspruch auf die Königswürde in Italien weiß Regino im Sinne eines Machtzuwachses KARLS DES KAHLEN auszulegen. Reginos Bericht von der Ehe Bosos und Ermentruds (Richtig: Ermengard) korrespondiert zwar in gewisser Hinsicht mit einer Eintragung der Annales Bertiniani zum Jahre 878, die ebenfalls das Einverständnis zwischen Boso und dem westfränkischen Königtum bezeugt. Jedoch zeigte sich erst Ludwig der Stammler gegenüber Boso verbindlich, während KARL DER KAHLE über dessen Ehe mit Ermengard verstimmt gewesen war, mußte er doch eine allzugroße Selbständigkeit jenes Mannes befürchten, an den er kurz zuvor die lombardische Herzogswürde verliehen hatte. Demgemäß bezeichnete die westfränkische Annalistik auch die Ehe Bosos und Ermengards als Täuschung, die auf Anstiften BERENGARS VON FRIAUL erfolgt sei. Eine Revision der öffentlichen Meinung, wie sie im Fall Bosos unter Ludwig dem Stammler erfolgte, blieb auf ostfränkischer Seite aus. Hier bestritt man konsequent die Rechtmäßigkeit dieser Ehe und sprach von einer Entführung, der überdies ein Mord an der ersten Gattin Bososzuvorgegangen war.
Keine Quelle erwähnt hingegen die Haltung Angilbergas in der Eheangelegenheit ihrer Tochter, obwohl vermutlich gerade die Kaiserin-Witwe zu dem Zustandekommen dieser Verbindung wesentlich beitrug. Denn während Ludwig der Deutsche und KARL DER KAHLE der Heirat ablehnend gegenüberstanden, und erst Ludwig der Stammler sich - wohl notgedrungen - mit der Ehe Bososabfamd, profitierte Angilberga von der Ehe ihrer Tochter. Noch 872 hatte die Kaiserin eine fränkisch orientierte Politik der Kaisernachfolge betrieben, bei den Verhandlungen mit den Oheimen ihres Gatten ihre eigenen Interessen jedoch anscheinend nur mangelhaft sichern können. Nach dem Tod LUDWIGS II. mußte es erst recht Angilbergasvordringliches Anliegen sein, ihren Einfluß in Italien zu behaupten. Zu diesem Zweck scheint die Kaiserin-Witwe nun auf eine regional-italienisch orientierte Politik übergewechselt zu sein. Es war inzwischen wohl klar geworden, daß ein Herrscher der nicht in Italien, sondern jenseits der Alpen lebte, Angilberga nur wenig nützen würde. Die Kaiserin strebte anscheinend eine Trennung von Kaisertum und langobardischer Königswürde an, die seit KARL DEM GROSSEN stets in einer Hand vereint gewesen waren. Während sie sich bezüglich der Nachfolge im Kaisertum nicht festlegte, favorisierte sie Boso wohl als langobardischen König. Boso war nicht nur der  von KARL DEM KAHLEN in Oberitalien eingesetzte Herzog, sondern erreichte auch durch die Ehe mit Ermengard eine beträchtliche Besitzkonzentration in Oberitalien, die ein bedeutendes Gegengewicht gegenüber den fränkischen Teilreichen jenseits der Alpen darstellte. Überdies wurde dadurch vielleicht auch der Konflikt beigelegt, der zwischen BOSONIDEN und SUPPONIDEN anläßlich des "Ehestreits" Lothars II. entstanden sein mag. Auf westfränkischer Seite fürchtete man wohl, daß Boso ganz ins Lager Angilbergas übergewechselt sei und gemeinsam mit der Schwiegermutter eine feindliche Politik betreiben würde. Auf ostfränkischer Seite hingegen faßte man die Ehe Ermengards und Bosos als Bündnis zwischen Angilberga und dem westfränkischen Rivalen um die Kaiserwürde auf. In dieser politischen Situation entstanden wahrscheinlich bereits die Voraussetzungen für jenen Plan, Bososselbständige Stellung in Italien durch die Königswürde, ja vielleicht sogar durch den Kaisertitel zu krönen. Deutlichere Gestalt nahmen solche Veersuche jedoch erst nach dem Tod KARLS DES KAHLEN an.
Mit dem Tod LUDWIGS II. war die Nachfolge im Kaisertum, die bis dahin in der älteren Linie der KAROLINGER erblich gewesen war, zum Problem geworden. LUDWIG II. hatte 872 vielleicht auf Betreiben Angilbergas Karlmann zum Nachfolger designiert, während nahezu gleichzeitig Papst Hadrian II. KARL DEN KAHLEN Hoffnungen auf die Kaiserwürde machte. In beiden Fällen handelte es sich jedoch kaum um mehr als um kurzlebige Vereinbarungen, auf deren Gültigkeit und Durchsetzbarkeit wenig zu geben war. Als nach dem Tode LUDWIGS II. KARL DER KAHLE jedoch in Rom eintraf und zuvor seinen Neffen Karlmann, der gleichfalls  nach Rom ziehen wollte, zur Umkehr genötigt hatte, entschloß Johannes VIII. sich dazu, die Vereinbarung seines Vorgängers einzuhalten und den westfränkischen König zum Kaiser zu krönen. Es zeigte sich jedoch bald, daß KARL DER KAHLE dem Papst in Rom nicht den nötigen Schutz angedeihen lassen konnte, und dieser einem Bündnis zwischen WIDONEN und ostfränkischen KAROLINGERN ausgeliefert war. Aus diesem Grunde war der Papst wohl daran interessiert, Boso durch eine kirchliche Legitimierung an sich zu binden. KALR DER KAHLE fand im italienischen Adel so wenig Unterstützung, daß er sich 877 anläßlich seines zweiten Italienzuges hier sowohl mit der selbständigen Stellung Bosos, als auch mit der militärischen Übermacht seines Neffen Karlmannabfinden mußte. Nach dem Tode KARLS DES KAHLEN war zunächst kein KAROLINGER in der Lage, einen Anspruch auf die Kaiserwürde zu behaupten. In dieser Situation entschloß sich der Papst, die Herrschaft jenes Mannes in Italien zu unterstützen, der Papst und Kirche auch schützen würde. Als Johannes VIII. 878 ins Frankenreich reiste, um auf einer Synode in Troyes die Frage des Kaisertums zu regeln, amg er bezüglich des neuen Kaisers noch geschwankt haben. Jedenfalls aber deutete einer seiner Briefe an Angilberga bereits an, daß er Boso in seine Pläne einbezogen hatte. Bei einer Zusammenkunft mag der Papst erkannt haben, daß Boso besser als Ludwig der Stammler die Kirche in Italien schützen würde. Für die ostfränkische Linie aber hatte der Papst wegen deren Bündnis mit den WIDONEN wenig Sympathien. Zu einem offenen Bruch zwischen Ludwig dem Stammler und Boso kam es indes nicht, vielmehr versäumte letzterer keine Gelegenheit, seine Beziehungen zu dem westfränkischen König zu verbessern. Darin wurde er vom Papst unterstützt. Nachdem sich aber 881 die Beziehungen zwischen den ostfränkischen KAROLINGERN und dem Papst gebessert hatten, krönte Johannes VIII. KARL III. zum Kaiser. Zwei Jahre vorher war Boso zum König der Provence erhoben worden. Dies mochte dem ursprünglichen Plan des Papstes und Bosos entsprochen haben, die vermutlich die Teilung von Kaiserwürde und Königtum in Italien angestrebt hatten. Ein diesbezüglicher Konsens, den schon Ludwig der Stammler verweigert hatte, war jedoch auch von KARL III. nicht zu erreichen.
Das Kernstück des Geheimabkommens zwischen Johannes VIII. und Boso von 878 scheint aber die Legitimierung des Anspruches auf dessen Nachfolge im Kaisertum gebildet zu haben. Bis zum Tod LUDWIGS II. war die Kaiserwürde in der ältesten Linie der KAROLINGER erblich gewesen. Nach LUDWIGS II. Tod konkurrierten als Erbprinzipien zunächst Eintritts- und Erbrecht der Brüdergemeinde, wobei letzteres sich durchsetzte. Als Konkurrenten standen einander vor allem KARL DER KAHLE und nach dem Tod Ludwigs des Deutschen dessen Sohn Karlmann gegenüber. Nach den Tod KARLS DES KAHLEN ging die Kaiserwürde auf die nunmehr älteste Linie der KAROLINGER, und zwar auf KARL III., über. Hugo, der als illegitimer Sohn Lothars II. galt, wurde für die Kaiserwürde nicht in Betracht gezogen. Boso selbst scheint sich bezüglich der Erbfolge im Kaisertum mit dem Papst auf einen gemeinsamen Rechtsstandpunkt geeinigt zu haben, der eine Senioratserbfolge vorsah, die als Anrecht auch in weiblicher Linie vererbt werden konnte. Die Erbfolge eines "illegitimen" Sohnes hingegen dürfte dieser Standpunkt ausgeschlossen haben. Hugo, der Sohn Lothars II., zählte selbst zu den Verbündeten Bosos; ein allfälliger Anspruch Hugos auf die Kaiserwürde, der eigentlich nahegelegen wäre, verlautete aber nirgends. Vor allem scheinen auch die Einwände gegen die Legitimität der Geburt der westfränkischen KAROLINGER im Umkreis Bosos entstanden zu sein. Auch der Vorwurf der Illegitimität gegen ARNULF, der später allerdings auch im Interesse LUDWIGS III. gelegen sein mag, und bei der Erhebung ARNULFS selbst so wenig Rolle spielte, könnte aus der Periode der Streitigkeiten um die Nachfolge im Kaisertum zwischen 878 und 881 stammen, und ein vonBoso und dem Papst verbreitetes Argument gegen einen Anspruch des Sohnes Karlmanns auf die Kaiserwürde darstellen. Eine Politik aber, die so weitgehend auf Legitimität der Nachfolge im Kaisertum ausgerichtet war, konnte Boso kaum für sich selbst, wohl aber für seinen Sohn verfolgen, wenn er sich nur auf den Standpunkt der weiblichen Erbfolge stellte und vor allem Vorkehrungen traf, seine Macht in Italien zu festigen, um den Rechtsstandpunkt seines Sohnes zu gegebener Zeit durchsetzen zu können. So ist es wahrscheinlich, daß man erst an eine Kaiserkrönung eines Sohnes Bosos dachte, während dieser selbst für die Stellung eines Königs in Italien in Frage gekommen wäre. Der Papst setzte auch bei seinem Aufenthalt im westfränkischen Reich Handlungen, die sich gegen Konkurrenten eines Sohnes Bosos gerichtet haben dürften. Johannes verweigerte eine Krönung Adelheids, der Gemahlin Ludwigs des Stammlers, vermutlich unter dem Hinweis auf dessen noch bestehende, allerdings ebenfalls zu Unrecht geschlossene Ehe mit Ansgard. Damit wurde die Legitimität der gesamten Nachkommenschaft Ludwigs des Stammlers - fast möchte man sagen, nach dem Vorbild des lotharingischen "Ehestreites" - in Frage gestellt. Ob der Papst eine ähnliche Politik auch gegenüber den Nachkommen der ostfränkischen Linie verfolgte oder diese für die Nachfolge im Kaisertum nicht in Betracht zog, muß dahingestellt bleiben.
Der Annahme, daß 878 an ein KaisertumBosos gedacht war, widerspricht auch der Umstand, daß der Papst und Boso sich um ein gutes Einvernehmen mit Ludwig den Stammler bemühten. Die italienische Frage ließ der Papst vorläufig offen, da es anscheinend zu keiner Einigung kam. Nur in der Frage der Legitimierung der Nachkommenschaft Ludwigs des Stammlers zeigte der Papst sich wenig verbindlich. Als Konkurrent der "illegitimen" Söhne des westfränkischen Königs aber konnte eher ein legitimer Sohn Bosos, der mütterlicherseits immerhin ein Enkel LUDWIGS II. war, den Sieg davontragen, als Boso selbst. Vielleicht im Hinblick auf eine spätere Kaiserwürde seines Sohnes erhob Boso auch 881 in keiner Weise Einspruch gegen die Kaiserkrönung KARLS III., der ja ebenfalls keinen legitimen Nachfolger hatte. Hingegen schien KARL III. eine Opposition Bosos zu befürchten und nahm wohl aus diesem Grund Angilberga gefangen. Boso wandte nun alle Sorgfalt darauf, seinen regionalen Herrschafstbereich auszubauen und ließ sich zum König der Provence erheben. Damit scheint er jene Stellung erreicht zu haben, die er einvernehmlich mit dem Papst angestrebt hatte. Bosos Unabhängigkeit in einem regionalen Regnum war nun auch theoretisch-politisch untermauert. Von dieser Basis aus sollte Bosos Sohn LUDWIG DER BLINDE seine Ansprüche auf die Kaiserwürde stellen.
Die Funktion Ermengards als Gattin Bosos dürfte diese Hypothese bestätigen. Wenn schon Ermengards Abstammung die Königswürde Bosos absicherte, konnte man damit noch in viel höherem Grade einen Anspruch LUDWIGS DES BLINDEN unterstützen. Dieser war als Enkel LUDWIGS II. der Nachkomme jenes letzten KAROLINGERS, dessen Kaiserwürde unbestritten war. Insgesamt suchte Boso seine Herrschaft in weitaus stärkerem Maß durch eine Ansippung an das karolingische Königshaus zu legitimieren, als die anderen nicht-karolingischen Könige der fränkischen Nachfolgestaaten. Dies erklärt sich im wesentlichen daraus, daß die Ehe Bosos mit Ermengard dem Typus einer Einheirat entsprach. Als Königin war Ermengard an der Herrschaft Bosos weitgehend mitbeteiligt. Sie urkundete selbst oder gemeinsam mit Boso. Die Historiographen führten Bosos Erfolg auf den Ehrgeiz Ermengards zurück, die als Kaisertochter einen König zum Gatten wünschte, sahen also auch einen Zusammenhang zwischen Ermengards Abstammung und Bosos Stellung. Auch der Papst betonte in einem Brief an Angilberga die Abstammung Ermengards. Boso selbst widmete 881 dem Gedenken der karolingischen Vorfahren seiner Gattin eine Schenkung an die Kirche von Vienne. In ähnlich sinnfälliger Weise bezeugte auch ein Chronist die Bedeutung der mütterlichen Abstammung LUDWIGS DES BLINDEN, als er daraus einen Rechtsanspruch LUDWIGS herleitete und als dessen Eltern zuerst Ermengard und dann Boso nannte.
Obwohl es Boso nicht gelang, seinen Herrschaftsbereich ungeschmälert zu erhalten, setzte Ermengard nach dem Tod des Gatten dessen Politik fort und bahnte für ihren Sohn schließlich die Erlangung der Kaiserwürde an. Eine vormundschaftliche Regierung Ermengards für den noch minderjährigen Sohn war schon deshalb kein Problem, weil Ermengard auch zu Lebzeiten Bosos Mitherrscher war. Um ihren Sohn zum Kaiser zu machen, griff Ermengard allerdings zu einem zusätzlichen Mittel der Legitimierung und verließ sich nicht allein auf das Kriterium der Abstammung LUDWIGS. Sie veranlaßte vielmehr KARL III., der selbst keinen legitimen Nachkommen besaß, LUDWIG DEN BLINDEN als den nächsten rechtmäßigen Anwärter auf die Kaiserwürde zu adoptieren und zum Nachfolger zu bestimmen. Das prinzip legitimer Geburt als Auswahlkriterium unter mehreren Anwärtern trug dabei einen Sieg davon über das des Ausschlusses der weiblichen Linie von der Erbfolge.
Ein voller Erfolg war der Politik Ermengards allerdings nicht beschieden. LUDWIG DER BLINDE wurde 901 zwar zum Kaiser erhoben, im selben Jahr jedoch wieder abgesetzt und geblendet. Die oberitalienischen Adelsfamilien, die Kaiser und Könige Italiens stellten, waren mit den KAROLINGERN verschwägert. Die einzelnen Herrscher hätten sich also, in ähnlicher Weise wie LUDWIG DER BLINDE, auf eine karolingische Abstammung in weiblicher Linie berufen können. Eindeutig ist eine Legitimierungspolitik jedoch nur im Falle LUDWIGS DES BLINDEN festzustellen. Dieser betrieb auch als einziger eine universale Kaiserpolitik, während die übrigen Kaiser sich als Herrscher Italiens verstanden, und zwar nicht nur Widonischen, die mit den KAROLINGERN nicht verwandt waren. In Italien dürfte die karolingische Abstammung nicht asl Voraussetzunge für die lombardische Königswürde gegolten haben, während das universale Kaisertum überhaupt unerwünscht war. Daraus erklärt sich wohl der Mißerfolg LUDWIGS DES BLINDEN, der insgesamt wenig Einschätzungsvermögen der realen politischen Situation bewies, als er seinen imperialen Anspruch durch eine Ehe mit einer byzantinischen Prinzessin unterstrich. Die Verbindung mit einem mächtigen Adelsgeschlecht Oberitaliens wäre für LUDWIG DEN BLINDEN wohl zweckmäßiger gewesen als jene byzantinische Heirat, die erste, die in fränkischer Zeit überhaupt zustande kam. Sie diente wohl ausschließlich propagandistischen Zwecken, ein "Luxus", den sich bisher kein KAROLINGER bei seiner Eheschließung erlaubt hatte: denn eine militärische Hilfeleistung hätten die Byzantiner wohl kaum durch eine solche Ehe besiegelt, sondern vielmehr selbst eie KAROLINGERIN zur Frau gefordert. Jedenfalls erwies sichj die Politik Bosos und Ermengards in der Fortsetzung LUDWIGS DES BLINDEN als nicht mehr ganz "zeitgemäß". Denn durch das Entstehen regionaler Königtümer auf dem Boden des westfränkischen Reiches und eines regionalen Kaisertums in Italien hatte eine universale Kaiserpolitik an Aktualität verloren.
Nur Ermengard, die Tochter LUDWIGS II., und Rothild, eine Tochter KARLS DES KAHLEN, sind sowohl als Äbtissinnen als auch als Ehefrauen fränkischer Großer bezeugt. Ermengard wurde von LUDWIG II. zur Nachfolgerin Angilbergas im Besitz der Abtei in Brescia bestimmt. 879 wurde neben Angilberga erstmals auch Ermengard als Äbtissin bezeichnet. Wann Rothild ihre Abtei erhielt, ist ungewiß. Vermutlich hat noch KARL DER KAHLE selbst die Abtei seiner Tochter übertragen.Ermengard wie Rothild heirateten erst nach dem Tode ihrer Väter, die Wahl der Gatten traf in beiden Fällen vermütlich die mütterliche Verwandtschaft. Die Äbtissinnenwürde dieser KAROLINGERINNEN könnte darauf hindeuten, daß ihre Ehen den Typus der sogenannten Erbtochterehe repräsentieren. Der umfangreiche Besitz an Abteien könnte die unabhängige Stellung dieser KAROLINGERINNEN als Ehefrauen sichergestellt haben. Im Fall Ermengard kann von einer Erbtochterehe auch insofern gesprochen werden, als die Kaisertochter für ihren Söhn auch Erbansprüche auf dei Herrschaftsnachfolge nach LUDWIG II. erhob.
 
 
 
 

 876/78
  oo 2. Boso Graf von Vienne
           um 844/50-11.1.887
 
 
 
 

Kinder:

  LUDWIG III.
  880-5.6.928

  Engelberga (Irmgard)
  877- nach 1.917

  11.9.878
  1. oo Karlmann König von Frankreich
           866-12.12.884

  2. oo Wilhelm I. Herzog von Aquitanien
                 -6.7.918

  Ermengard (Irmgard)
         -

  oo Manasses I. Graf von Chalon
               -   918
 
 
 
 

Literatur:
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Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 18,20 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 459-461,484,488,509,519,575-601;Band II Seite 80,90,123,146,210,277,331,388 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 59 - Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 81 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes  Nolte OHG Saarbrücken 1969, Seite 9,15,23,41,171 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 29, 31-34,36,55,59,84,87-89,94,96-98,104,106,123,159,241-243,245,248 - Hlawitschka, Eduard: Nachfolgeprojekte aus der Spätzeit Kaiser Karls III., in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka, Verlag Peter Lang Frankfurt am Main - Bern - New York - Paris, Seite 123-155 - Hlawitschka, Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um “Kuno von Öhningen”, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 47 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971, Seite 434 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 126-133,151- Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 164,166, 176,186 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 78,80 -
 
 
 
 
 


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