Tochter des Königs
Bosos von Vienne und der Ermengard
von Italien, Tochter von Kaiser
LUDWIG II.
Werner Karl Ferdinand: Seite 458
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr
1000 (1.-8. Generation)"
VI. Generation
9
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Die Lebensdaten Engelbergas
(B. VI,5 "*etwa 877, + nach 912") lassen sich präzisieren. In einer
Urkunde von 917 I, Bernard-Bruel 1, 193f., nr. 205 handelt ihr Gemahl mit
anderen zusammen im Auftrag der Gattin ... Per manus nostras tradit
Ingelberga
...,
die für das Seelenheil des Gatten, ihr eigenes und ihres Bruders LUDWIG
sowie der Eltern der Eheleute schenkt, also zu diesem Zeitpunkt noch lebte
- wenn auch vielleicht nicht mehr lange, wenn die Schenkung krankheitshalber
nicht von ihr selbst vorgenommen wird, wovon jedoch nichts verlautet. Ferner
erscheint Engelberga
in einer Urkunde Herzog Wilhelms von 910 IX 11, Bernard-Bruel 124-128,
nr 112. Das ist der Terminus ante für ihre Ehe, die jedoch wesentlich
früher geschlossen worden sein dürfte (uxor mea Ingelberga
...).
Zur Frage der Verlobung Engelbergas
mit
König
Karlmann siehe Anmerkung zu V, 33-34
und die folgende Anmerkung. Zum genauen Todesdatum
Herzog Wilhelms
(Brandenburg 917/19), 918 VII 6, siehe Auzias 453.
Und wir wissen weiter, daß LUDWIGS
VON DER PROVENCE Schwester Engelberga
mit dem Markgrafen Wilhelm von Aquitanien vermählt war, desgleichen,
daß Manassse der Sohn einer Schwester des Richardus justiciarus war
und eine Irmengard
zur Gemahlin hatte.
Dagegen stimmt indessen die Überlegung bedenklich,
daß Wilhelm von Aquitanien - wenn wir diesen in den hier genannten
Uuilelmus
wiedererkennen
wollen - erst zu einer Zeit heiratete und sich mit der Familie LUDWIGS
von der Provence verwandtschaftlich verband [Die Gemahlin
Wilhelms
von Aquitanien und Tochter Irmengards
und Bosos,
Engelberga,
scheint ca. 877/78 geboren zu sein (vgl. E. Brandenburg, Die Nachkommen
Karls d.Gr. (1935) Seite 3, und C. v. Kalckstein, Gesch. d. frz. Königtums
I (1877) Seite 100 Anm.1). Eine Urkunde vom Mai 898 (Bouquet, Recueil des
historiens des Gaules et de la France IX (1757) Seite 708) zeigt Engelberga
zum ersten Mal als Gemahlin Wilhelms. Da dieser Ehe damals noch
keine Kinder entsprossen waren (neque filii nostri neque filiae, si
haberimus bzw. si fuerint), wird angenommen, daß die Ehe
frühestens 897 zustande kam.], als LUDWIGS
Mutter, die hier mitaufgeführte Irmengarda,
wohl bereits verstorben war [Am 30. Novenmber 891 weilte Irmengarda
in Piacenza, wo sie den von ihrer Mutter gegründeten Kloster S. Resurrezione
die Höfe Felina und Luzzara etc. schenkte (L. Schiaparelli, I diplomi
die Berengario I Seite 107 nr. 37). Daß Irmengarda damals
in das genannte Piacenter Kloster eintrat, wird man wohl kaum mit F. Gingins-Sarra
(Memoires pour servir a l'histoire des royaumes de Provence et de Borgogne-Jurane,
in: Arch. f. Schweizer Gesch. VIII (1851) Seite 66ff.) aus den Urkundeneingangsworten
ego
in Dei nomine Irmengarda Deo devota
herauslesen dürfen. Sieht man doch Irmengarda
noch am 18. März 892 und am 11. August 894 als Intervenientin in Diplomen
ihres Sohnes in der Provence auftreten (R. Poupardin, Recueil Seite 51
nr. 29 und Seite 55 nr. 30). Desgleichen wird sie in einer offensichtlich
der ersten Jahreshälfte 896 gehörenden Urkunde LUDWIGS
VON DER PROVENCE genannt (a.a.O. Seite 64 nr. 35). Am 22. Juni
896 scheint Irmengarda dann jedoch
schon gestorben zu sein; an diesem Tag erteilte jedenfalls
LUDWIG
VON DER PROVENCE pro remedio anime gebitoris mei Bosonis
et genetricis mea Ermingardis
necnon et avi mei LUDOVICI eine
Besitzbestätigung an das Kloster Tournua (a.a.O. Seite 57 nr. 31)
- Nun ist Irmengarda noch in einer
von R. Poupardin (a.a.O. Seite 72ff. nr. 39) zum Jahre 901 gesetzten Urkunde
genannt; dieses Diplom, das
LUDWIG
bereits als Kaiser zeigt und folgende Datierungszeile enthält: Actum
est preceptum apsud Lugdunum, anno ab incarnatione Domini DCCCXCV, indictione
quarta, anno primo imperante
HLUDOVICO
gloriosissimo imperatore, ist aber im wesentlichen die Erneuerung eines
Diploms LUDWIGS vom Jahre 892, in dem
sich diese Nennung Irmengardas schon
findet. Diese Nennung ist also einfach Entlehnung aus der Vorurkunde und
somit nicht beweiskräftig. Dazu kommt, daß diese Urkunde eine
Fälschung sein dürfte, bei der der frühere Besitzstand der
Lyoner Kirche um die Eugendus-Abtei im Jura erweitert wurde. Im Jahre 901
war nämlich
LUDWIG überhaupt
nicht in Lyon, sondern er hielt sich von Oktober 900 bis Mai 902
Italien auf! Wenn man schon an der Echtheit der Urkunde festhalten will,
dafür eine spätere Bearbeitung anzunehmen geneigt ist, muß
sie eher zum Jahre 895 gesetzt werde, das auch als Inkarnationsjahr angeführt
wird. Damals, als LUDWIG von ARNULF
gerade quasdam civitates cum adiacentibus pagis, quas
Roudolfus
tenebat, erhielt (894), bestanden ja die besten Hoffnungen, das provencalische
Reich noch einmal bis in den Jura auszudehnen, wo die genannte Eugendus-Abtei
lag. - Daß Irmengarda 901 noch
lebte, läßt sich jedenfalls mit dieser Urkunde nicht erweisen.
Auch ein anderes Stück, auf das sich F. Fasoli, I re d'Italia (1949)
Seite 62 Anm. 5, stützt, wenn sie schreibt: "Nel 909 Ermengarda era
ancora via; cf. H. P. M. XIII, 434" ist nicht beweiskräftig; hier
handelt es sich um eine Urkunde, die zum Herbst 891 einzureihen ist (vgl.
oben Seite 58f. Anm. 99)]. Wenn
Wilhelm als Verwandter eingetragen
wurde, müßte also Irmengarda
genauso wie der nicht genannte
Boso
schon verstorben gewesen sein. Zu fragen wäre dann aber auch, warum
Engelberga,
die eigentlich das Bindeglied von LUDWIG VON DER
PROVENCE zu Wilhelm darstellt, nicht in den Eintrag aufgenommen
worden ist.
894
oo Wilhelm I. Herzog von Aquitanien
-6.7.918
Kinder:
Boso
- vor
918
Literatur:
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Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich
an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968,
Seite 242-244 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des
Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels
Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann
Düsseldorf Seite 458 -