Rudolf von Nieder-Burgund                       Graf
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um 910- nach 19.3.929
 

Sohn des Kaisers LUDWIG III. DER BLINDE aus seiner 1. Ehe mit der Anna von Byzanz, illegitime Tochter von Kaiser Leo VI.
 

Schnith Karl: Seite 34
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"Frauen des Mittelalters in Lebensbildern"

Denn LUDWIGS DES BLINDEN zwei Söhne Karl Konstantin und Rudolf galten ja nach der Auflösung der Ehe ihres Vaters mit der byzantinischen Prinzessin Anna (um 906/12) und der Neuvermählung ihres Vaters mit einer Dame namens Adelheid nicht mehr als legitim, das heißt nicht mehr erbberechtigt am väterlichen niederburgundischen Reich.

Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"
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Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum dann LUDWIG DER BLINDE nicht wenigstens seinen zweiten Sohn Rudolf für die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte - vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein. LUDWIGS DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt, vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Ehe LUDWIGS mit der Byzantinerin Anna entstammt sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage der Töchter Kaiser Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (= Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten Vergabe des Namens Anna in Byzanz an die älteste Tochter von Leons VI. vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna 906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines Erachtens der Name Anna wieder frei und verfügbar; Zoes Tochter Anna muß damals nicht schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung der Ehe LUDWIGS DES BLINDEN und Annas gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas mit BERENGAR I. VON ITALIEN [Nachdem König BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f. ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet uns von 915 ab jedenfalls eine Anna als BERENGARS dilectissima coniunx, über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in BERENGARS I. Diplom nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS und Annas - da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS DES BLINDEN und Annas, die anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS I. Gemahlin Anna für eine Tochter Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna. Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARS I.], gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde auch das Ausscheiden Karl Konstantins und seines Bruders Rudolf aus der Thronachfolge erst ganz plausibel machen.
 
 
 
 

Literatur:
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Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 34 -
 
 
 
 


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