Ältester Sohn des Kaisers
LUDWIG III. DER BLINDE aus seiner 1. Ehe mit der Anna
von Byzanz, Tochter von Kaiser
Leo VI.
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 994
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Karl Konstantin, Graf von Vienne
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* bald nach 900, + nach 962
Sohn Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN, der 901 die Königswürde in Italien erlangt hatte. Seine Mutter war wahrscheinlich Anna, eine Tochter des byzantinischen Kaisers Leo VI., was auch den auffälligen Doppelnamen Karl Konstantins am zwanglosesten erklären würde. Seine eindeutig bezeugte Blutsverwandtschaft mit König Konrad von Burgund (RUDOLFINGER) muß also auf der väterlichen Abstammung basieren (Hlawitschka). Nach dem Scheitern und der Blendung seines Vaters 905 in Italien war auch Karl Konstantin und seinem Bruder Rudolf in Nieder-Burgund, wo Graf Hugo von Arles und Vienne faktisch alleiniger Regent wurde, keine politische Zukunft mehr beschieden. Beim Tod LUDWIGS DES BLINDEN scheint Karl Konstantin keinen Versuch mehr unternommen zu haben, seinem Vater im Königtum nachzufolgen. Nieder-Burgund geriet in der Folgezeit in den wechselnden Einflußbereich Hoch-Burgunds und W-Frankens, während sich Karl Konstantin mit der Herrschaft über Vienne begnügte (dort erstmals 926 als Graf bezeugt). Nach 930 anerkannte er zeitweise die Oberhoheit der westfränkischen Könige Rudolf und Ludwig IV., ehe Konrad von Burgund seit 943 seine Herrschaft mit Unterstützung OTTOS I. DES GROSSEN auch im Viennois stärker geltend machen konnte. Karl Konstantins Sohn Richard konnte seinem Vater dort schon nicht mehr nachfolgen.
Literatur:
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C. W. Previte Orton, Charles Constantine of Vienne, EHR
29,1914, 703-706 - R. Hiestand, Byzanz und das regnum Italicum im 10. Jh.,
1964, 83-99 - E. Hlawitschka, Die verwandtschaftl. Verbindungen zw. dem
hochburg. und dem niederburg. Kg.shaus (Grundwiss. und Gesch. [Fschr. P.
Acht, 1976], 28-57.
VII. Generation
16-17
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Die Reihenfolge der Söhne
Kaiser LUDWIGS IIII. ist gegenüber Brandenburg umzukehren
da Karl Konstantin der ersten Ehe mit
der Byzantinerin
Anna
entstammte, Rudolf der zweiten mit
der WELFIN
Adelheid. Zur Nachfolgeregelung im Königreich Provence
nach dem Tode LUDWIGS IIII. 928 VI
5 siehe Hiestand 161: König Hugo von Italien
habe (bis 933) die Oberhoheit erlangt, Heribert von Vermandois für
seinen Sohn Odo die Markgrafschaft (den Dukat) Vienne erlangt, Karl
Konstntin nur die Stadt selbst. Doch ist zu betonen, daß
wir auf Vermutungen angewiesen sind und die dürftigen Angaben Flodoards
zu 928 und 931 auch anders gedeutet werden können. Ob Odo sein Amt
je antrat, ist zweifelhaft; daß er es nicht lange behielt, sicher.
Ferner ist zu beachten, daß die formale Abtretung des Dukats Vienne
an einen Vasallen des westfränkischen Königs
Rudolf, der bei den Verhandlungen 928 anwesend war, die Anerkennung
der westfränkischen Oberhoheit im Dukat Vienne impliziert; sie wurde
dann auch 931 von König Rudolf
gegen Karl Konstantin, der zu dieser
Zeit wohl schon alleiniger Herr im Viennois (nicht nur in der Stadt) war,
in Erinnerung gebracht, Flodoard, Ann. 931, Anfang. Endlich hat schon Brandenburg,
Anmerkung zu B. VII, 15, auf die Urkunde Bernard-Bruel nr. 247 von 927
XII 25 hingewiesen, derzufolge Karl Konstantin
offenbar damals schon Graf von Vienne war. Er wäre es also noch durch
seinen Vater LUDWIG III. und nach Abzug
des bisherigen Grafen/Markgrafen von Vienne,
Hugo
(926, als er König in Italien wurde), geworden. - Zur Gattin Karl
Konstantins nennt Brandenburg nur ihre Erwähnung in Bernard-Bruel
nr. 1094, c. 960. Man hat jedoch eine einleuchtende Identifizierung für
diese Teutberga
vorgeschlagen (vgl. Roman d'Amat, Dictionn. de Biographie francais 8, 1959,
575, der - außer auf Poupardin und Manteyer - verweist auf
J. Berger, Origine rectifice des maisons feodales, 1952): Sie wäre
Tochter des Grafen Warnarius von Troyes und der Teutberga,
Schwester König Hugos von Italien
(siehe VI, 17). In der Tat trifft nicht nur die Zeitstellung zu, es erklärt
sich nicht nur der Name der Teutberga selbst, sondern auch die Namengebung
der beiden Söhne, die aus dieser Ehe Karl
Konstantins hervorgingen,
Richard
(so hieß auch der Sohn des Grafen Warnarius und Nachfolger in Troyes)
und Hubert
(Hucbert/Hugobert ist der
Leitname des ganzen Hauses). Zwar stammen beide Eheleute bei dieser Identifizierung,
der wir zustimmen, von
LOTHAR I. ab
(Karl Konstantin über LUDWIG
II. - Ermengard
-
LUDWIG
III.;
Teutberga
über Lothar
II. - Bertha, die
Waldrada-Tochter
und Gattin Teutbalds von Arles - Teutberga,
die Schwester
König Hugos und
Gattin des Warnarius), aber auf beiden Seiten sind die vorgeschriebenen
vier Generationen gegeben.
Seine Wahl zum König von Burgund verhinderte Hugo von Provence und Karl Konstantin setzte seine Herrschaftsansprüche im Arelat, die er bis zuletzt nicht aufgab, nie durch. Um Schutz vor Hugo zu haben, unterwarf er sich 931 König Rudolf von Frankreich und nahm 933 sogar eine französische Besatzung auf. Letztlich anerkannte er die WELFEN im Arelat und wurde deren Anhänger und Stütze.
Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen
und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte
Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"
Karl Konstantin war
dann als Sohn
LUDWIGS DES BLINDEN und
der nach dem W gekommen Byzantinerin namens
Anna
und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS
mit Adelheid zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von
Vienne sei zwar "aus königlichem Geschklecht gewesen, doch
war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück
mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins
- sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war
nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI.
mit Zoe Zautzina, die Leon
VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios
I. aufgezwungenen Gattin Theophano
(+ 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung
Leons
VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig
klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels
III. mit Eudokia Ingerina
gewesen ist oder ein legitimer Sproß des Basileios
I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte Michaels
III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des Basileios
I. geworden ist.
Eine tatsächliche Blutsverwandtschaft zwischen Karl
Konstantin und König Konrad
bestand - worauf bereits A. Hofmeister beiläufig hinwies - indessen
insofern, als beide vom Grafen Hugo von Tours abstammten; denn dieser war
einerseits durch seine Tochter Irmingard der
Großvater Kaiser LUDWIGS II. VON ITALIEN,
dessen Urenkel Karl Konstantin gewesen
ist, und andererseits war ja doch Hugo von Tours durch seine weitere Tochter
Adelheid auch der Urururgroßvater König
Konrads von Burgund.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna,
die Mutter Karl Konstantins von Vienne,
und ihre Herkunft aus Byzanz und anch der Absicherung der Nachricht Richers
von Reims, daß Karl Konstantin
tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen
Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft
befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet
werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung
der Frage auftun, warum wohl Karl Konstantin
seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Und war dem so, daß es nicht nur der schnelle Zugriff
König
Hugos von Italien auf die Provence beim Tode LUDWIGS
DES BLINDEN im Juni 928 war - wie man freilich bislang allgemein
glaubt - der die Thronnachfolge Karl Konstantins
verhinderte,
sondern doch wohl noch mehr der Makel, der Karl
Konstantin durch seine konkubinenbürtige Mutter belastete
und ihn schon vor seines Vaters Tod aller Thronhoffnungen beraubt haben
muß, dann wird auch verständlich, daß Karl
Konstantin nach dem Eintritt des Todes seines Vaters keinerlei
erkennbare Anstrengungen, die Königswürde zu erhalten, unternahm;
ja, es wird begreiflich, daß bereits sein Vater - offenbar wegen
der zu erwartenden Schwierigkeiten - ihn nicht zum Mitregenten annahm oder
designierte oder in anderer Weise als Nachfolger kennzeichnen ließ.
Sehen wir doch sogar das Gegenteil: Karl Konstantin
wurde bereits von seinem Vater im Jahre 926 als Graf von Vienne eingesetzt.
Derartiges ist - worauf besonders hinzuweisen ist und was hier wohl nur
als Bestätigung für unsere Sicht gewertet werden kann - für
legitime Königssöhne, das heiß präsumtive karolingischen
Thronfolger, nicht üblich gewesen. Ein solches Verhalten fordert geradezu
einen Verglewich mit den Vorsorgemaßnahmen König
Lothars für seinen Friedelsohn (von Waldrada)
namens Hugo heraus.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum
dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens
seinen zweiten Sohn Rudolf für
die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte
und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS
DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die
naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas
abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte
- vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein.
LUDWIGS
DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt,
vgl. Anm. 10.] Antwort ist die, daß er in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Ehe LUDWIGS mit
der Byzantinerin Anna entstammt sein
dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes
Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls
für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN
völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels
der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage
der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (=
Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten
Vergabe des Namens Anna in Byzanz an
die älteste Tochter von Leons VI.
vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von
Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende
Anna 906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit"
verstorben war. Durch deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines
Erachtens der Name
Anna wieder frei
und verfügbar;
Zoes Tochter
Anna muß damals nicht schon
verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe Todeszeit
Annas, der Gemahlin LUDWIGS
DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu
den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König
Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung
der Ehe
LUDWIGS DES BLINDEN und Annas
gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas
mit
BERENGAR I. VON ITALIEN [Nachdem
König
BERENGARS I. erste Gemahlin
Berta/Bertilla
bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f.
ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet
uns von 915 ab jedenfalls eine Anna als
BERENGARS
dilectissima coniunx, über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist;
zum ersten Male in BERENGARS I. Diplom
nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la
storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte
der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS
und Annas - da LUDWIG
DER BLINDE selbst 915 mit einer neuen legitimen conjux
Adelheid
erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften
etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche
These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS
DES BLINDEN und Annas, die
anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht
wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f.,
und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS
I. Gemahlin Anna für
eine Tochter Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN
und der Byzantinerin
Anna.
Letzterer
erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon die volle
Identität der Gemahlinnen LUDWIGS DES BLINDEN
und BERENGARS I.] , gibt es immerhin
einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde auch das Ausscheiden
Karl
Konstantins und seines Bruders Rudolf
aus der Thronnachfolge erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen
Zeitpunkt der erneuten Verhelichungen LUDWIGS
DES BLINDEN und BERENGARDS I.
ist recht auffällig, daß die dem Kaiser
BERENGAR sehr nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915
entstandenen Gesta Berengarii sich bemühen, den Anteil BERENGARS
an der Blendung LUDWIGS VON DER PROVENCE
im Jahre 905 herunterzuspielen und jene Tat als eigenmächtige Handlung
von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65,
MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl
dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR
für LUDWIGS Blendung eindeutig
die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits
kennzeichnen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG
DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
... Rhodani genten; cui moribus auctor
Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS
haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten
auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang
vielleicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR
I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn man es genau nimmt, wird
ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl
Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren
der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter
als nichtlegitimer Gattin
LUDWIGS DES BLINDEN
erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff.
gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der
Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals)
einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft
LUDWIGS
DES BLINDEN ins Frankenreich geschickt haben wird, weist dieser
Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung
der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten)
hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt man sich zumindest, warum
König
Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen
Mutter abzustammen - seine Mutter Berta war
ja eine Friedeltochter
König Lothars II.
und Waldradas - thronfähig blieb.
Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl
Konstntin und sein Bruder Rudolf
noch durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit
der Mutter belastet gewesen sein dürften.].
Schwager, Helmut: Seite 127,130,137,157,215,225,376,378
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"Graf Heribert II. von Soissons"
Währenddessen war am 5. Juni 928 Kaiser
LUDWIG III. DER BLINDE (890-928), der letzte fränkische
Kaiser und Herrscher Nieder-Burgunds/Provence, gestorben, worauf sofort
dessen einstiger Regent Hugo von Vienne,
der jetzige König Italiens, der noch zahlreichen Eigenbesitz in der
Provence hatte und deswegen hier der eigentliche "starke Mann" war, in
das Reich einfiel, um es zu okkupieren. Außerdem rangen noch der
eigentliche Erbe, LUDWIGS umstrittener
Sohn - uneheliche Abstammung von der Mutterseite her oder Trennung der
Ehe der Eltern - Graf Karl Konstantin von Vienne
(+ nach 962), und der BOSONIDE König
Rudolf um die Herrschaft in der Provence.
So überrascht es nicht, wenn bereits im Jahre 931
Graf
Karl Konstantin urkundlich wieder im Besitz der Grafschaft Vienne
erscheint; dagegen gibt es keine Anzeichen dafür, daß der HERIBERTINER
Graf Odo jemals irgendeine Autorität in Vienne ausgeübt hätte.
So begab sich der BOSONIDE
im Frühjahr 931 trotz der laufenden Kämpfe mit einer Eskorte
nach Nieder-Burgund, um hier seine im Jahre 928 gewonnene Autorität
zu bekräftigen. In Vienne huldigte ihm tatsächlich auch formell
sein Großneffe Graf Karl Konstantin von
Vienne; die unbezweifelbaren Rechte des HERIBERTINERS
Graf Odo wurden dabei eindeutig mißachtet.
Wahrscheinlich kam es auch zu einer Einigung zwischen
dem westfränkischen König und König
Rudolf II. von Hoch-Burgund, denn offensichtlich veranlaßte
der BOSONIDE seinen Großneffen
Graf
Karl Konstantin von Vienne im Jahre 936, dem mütterlichen
Onkel König Rudolf II. zu huldigen
[Der Autor widerspricht sich hier selbst, denn er spricht auf Seite
127 von Karl Konstantins unehelicher Abstammung
von Mutterseite her und behauptet gleichzeitig, daß Rudolf
II. sein mütterlicher Oheim sei. Wenn Rudolf
II. der mütterliche Oheim war, dann wäre Karl
Konstantin in legitimer Ehe geboren.].
In Vienne wurde Ludwig IV.
von
Graf Karl Konstantin, dem Sohn
Kaiser
LUDWIGS IIII. DES BLINDEN und Großneffen Herzog Hugos
des Schwarzen, gut aufgenommen (941). Beide Fürsten verbanden sich
gegen
König Konrad von Burgund (+ 993).
Der KAROLINGER mußte
beim Friedensschluß von Vise (17.11.942) sicherlich auf das Herzogtum
Lothringen verzichten und dazu Graf Karl Konstantin
von Vienne fallen lassen.
Als nun der BOSONIDE
vom Tode LUDWIGS III. erfuhr, der bereits
am 3./5. Juni 928 verstorben war, worauf sogleich zwischen LUDWIGS
illegitimen Sohn Karl Konstantins von Vienne und
Hugo
von Vienne Kämpfe ausgebrochen waren, fiel er im Spätsommer
928 mit einem westfränkischen Heer in die Provence ein. Als leiblicher
Vetter LUDWIGS DES BLINDEN mit reellen
Erbansprüchen versehen, traf sich König
Rudolf mit seinem Konkurrenten König
Hugo in Vienne, wo es zu Verhandlungen kam, deren konkrete Ergebnisse
in bezug auf die Königreiche Burgund leider unbekannt geblieben sind.
Allerdings werden sich meiner Meinung nach beide sicherlich auf eine Teilung
der Beute verständigt haben (wahrscheinlich Grafschaft Lyon an König
Rudolf; Provence an König Hugo.
Dabei war der westfränkische König mit einem besonderen Coup
erfolgreich, nämlich der Verleihung der umstrittenen Grafschaft Vienne
an Graf Odo, den ältesten Sohn Graf Heriberts II. Als drittes schuf
er seinem und König Hugos gemeinsamen
Gegner, dem illegitimen KAROLINGER Karl Konstantin,
in Graf Odo einen ständigen Konkurrenten im Kampf um Vienne. Bereits
im Jahre 931 ist daher folgerichtig der KAROLINGER
weiblicher
Linie Karl Konstantin wieder eindeutig
als Graf von Vienne (926-nach 962) nachzuweisen.
Schneidmüller, Bernd: Seite 88,91
******************
"Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung."
Während LUDWIGS DES BLINDEN
illegitimer Sohn Karl Konstantin
928
auf seine Grafschaft Vienne beschränkt blieb, erhielt sich zunächst
die faktische Regentschaft Hugos von Arles
im niederburgundischen Reich.
Schrittweise errichtete Konrad
von Burgund
seine Herrschaft in Nieder-Burgund und erntete damit
die Früchte väterlicher Vorbereitung. Als ein erster markanter
Höhepunkt erwies sich ein Hoftag am 27. Juni 943. Eine illustre Zeugenschar
bestätigte ein Gerichtsurteil gegen Karl
Konstantin, den Grafen von Vienne und Verwandten König
Konrads.
Hofmeister, Adolf: Seite 41,51-54,61
***************
"Deutschland und Burgund im frühen Mitelalter"
Schwierigkeiten ernsterer Art konnten Hugo
durch LUDWIGS älteren Sohn Karl
Konstantin erwachsen [Über ihn vgl. gegen Poupardin, der
ihn mit Richer II, 98 für einen Bastard hält (so auch Flach Origines
III Seite 198; Lauer, Robert Ier et Raoul Seite 54, vgl. Louis IV Seite
211 A. 3; Manteyer, La Provence Seite 126f.: mindestens aus morgantischer
Ehe) Hofmeister, Die heilige Lanze Seite 23f. Poole, English Histor. Review
XXVII Seite 308 f. möchte den Zunamen Constantinus
als Herkunftsbezeichnung (von Arles-Constantia urbs, MG Epist. III Seite
14, 12 z. J. 41) erklären; doch möchte ich, bis etwa weitere
Stützen für diese Bezeichnung beigebracht werden, an meiner früheren
Auffassung festhalten. Sie wird auch dadurch nicht erschüttert, daß
ich nachträglich unter den Urkunden von Cluny wenigstens einen Konstantin
im 9. Jahrhundert gefunden habe, Chartres de Cluny I Nr. 13 (wohl 870).
Dieser Fall ist doch zu vereinzelt und gehört zudem ins westfränkische
Reich. Andererseits lassen sich die Belege für das Anknüpfen
der Kaiser des 9. und 10. Jahrhunderts an Konstantin
den Großen etwas vermehren.], der anscheinend in den letzten
Jahren seines Vaters auf die Regierung Einfluß genmommen und wohl
Hugo
als
Graf von Vienne ersetzt hatte. Tatsächlich hat
Hugo nicht vermocht, Vienne gegen ihn zu behaupten, obwohl die
vizegräfliche und die erzbischöfliche Würde dieser Stadt
in den Händen einer ihm durch seine Schwester
Theutberga
verbundenen Familie lag.
So hat die Annahme Poupardins und Manteyers viel Einleuchtendes
an sich, daß es der Tod LUDWIGS DES BLINDEN
war, der Hugo über die Alpen rief
und die Verfügung über Vienne veranlaßte.
Hugos
Vorgehen richtete sich offenbar gegen LUDWIGS
Sohn Karl Konstantin, der in des Vaters
letzten Jahren hervorgetreten und vielleicht damals schon Graf von
Vienne geworden war. Allerdings gelang es ihm nicht, diesen völlig
aus dem Reich zu verdrängen, wenn er auch seine Nachfolge auf den
väterlichen Thron verhinderte.
931 war die Stadt Vienne, wie Flodoard ausdrücklich
sagt, im Besitze
Karl Konstantins.
Er war es, der damals die Oberhoheit des dorthin vorrückenden Rudolf
von Frankreich, des Vetters seines Vaters, anerkannte. 933 wurde
nach demselben Flodoard Vienne an König Rudolf
übergeben, das heißt doch wohl von ihm mit einer Besatzung versehen.
Doch blieb
Karl Konstantin der Herr,
so daß sich die Maßregel nicht gegen ihn richtete, sondern
wohl eher seinem Schutze gegen Hugo von Italien
dienen sollte. Denn Karl war es, wie
Flodoard weiter weiß, 941 dort den Nachfolger Rudolfs
auf
dem französischen Thron, den jungen KAROLINGER
Ludwig IV. aufnahm. Damals hat der Herr von Vienne noch die
westfränkische Herrschaft anerkannt. Nicht aber war das ununterbrochen
bis 951 der Fall, obgleich Flodoard gerade zu diesem Jahre von einem Treueid
berichtet, den Karl Konstantin dem
gegen Aquitanien vorrückenden westfränkischen Könige im
Gebiet von Macon leistete.
Damals war Vienne schon seit Jahren ein Teil des burgundischen
oder wenn wir wollen "Arelatischen" Reiches unter Konrad,
den auch Karl Konstantin vorher und
nachher unzweideutig als seinen König anerkannte.
Ausdrücklich und zweifellos ist die Herrschaft Konrads
im Gebiete von Vienne erst seit 943 bezeugt. Von da an hat auch Karl
Konstantin seine Oberhoheit anerkannt: er erscheint in den königlichen
Gerichtssitzungen, er stellt auf Konrads
Geheiß Gut im Viennois an Cluny zurück und erbittet königliche
Präzepte für Vergabungen aus dem Grafschaftsbesitz von Vienne.
oo Theutberga von Troyes, Tochter Warnarius Vizegraf
von Sens und der Theutberga von Arles
- nach 960
seine Cousine
Kinder :
Humbert
- nach 976
Richard
- nach
1.962
Konstanze Erbin aller Ansprüche
-
oo Boso II. von Agel, Graf von Arles
- um 967
Sie begründeten das Haus PROVENCE.
Literatur:
-----------
Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln, Seite 11 - Glocker Winfrid: Die Verwandten
der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln
Wien 1989 Seite 82 - Hlawitschka, Eduard: Die verwandtschaftlichen
Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen
Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1.
Hälfte des 10. Jahrhunderts, in: Schlögl, Waldemar und Peter
Herde: Grundwissenschaften und Geschichte, Festschrift für Peter Acht;
Kallmünz 1976 (Münchener historische Studien: Abteilung geschichtliche
Hilfswissenschaften Band 15) Seite 28-57 - Hofmeister, Adolf: Deutschland
und Burgund im frühen Mitelalter, Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Darmstadt 1970 Seite 41,51-54,61 - Holtzmann Robert: Geschichte
der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München
1971 Seite 98,100,138 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie
formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München
1991 Seite 282,296,311 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft
und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite
88,91 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern.
Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 34 - Schwager, Helmut:
Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf.
1994 Seite 127,130,137,151,157,215,225,376,378,385 - Werner Karl
Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8.
Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk
und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 464 - Werner
Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 491 -