Karl Konstantin                                         Graf von Vienne (925-nach 962)
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901- nach 1.962
 

Ältester Sohn des Kaisers LUDWIG III. DER BLINDE aus seiner 1. Ehe mit der Anna von Byzanz, Tochter von Kaiser Leo VI.
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 994
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Karl Konstantin, Graf von Vienne
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* bald nach 900, + nach 962

Sohn Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN, der 901 die Königswürde in Italien erlangt hatte. Seine Mutter war wahrscheinlich Anna, eine Tochter des byzantinischen Kaisers Leo VI., was auch den auffälligen Doppelnamen Karl Konstantins am zwanglosesten erklären würde. Seine eindeutig bezeugte Blutsverwandtschaft mit König Konrad von Burgund (RUDOLFINGER) muß also auf der väterlichen Abstammung basieren (Hlawitschka). Nach dem Scheitern und der Blendung seines Vaters 905 in Italien war auch Karl Konstantin und seinem Bruder Rudolf in Nieder-Burgund, wo Graf Hugo von Arles und Vienne faktisch alleiniger Regent wurde, keine politische Zukunft mehr beschieden. Beim Tod LUDWIGS DES BLINDEN scheint Karl Konstantin keinen Versuch mehr unternommen zu haben, seinem Vater im Königtum nachzufolgen. Nieder-Burgund geriet in der Folgezeit in den wechselnden Einflußbereich Hoch-Burgunds und W-Frankens, während sich Karl Konstantin mit der Herrschaft über Vienne begnügte (dort erstmals 926 als Graf bezeugt). Nach 930 anerkannte er zeitweise die Oberhoheit der westfränkischen Könige Rudolf und Ludwig IV., ehe Konrad von Burgund seit 943 seine Herrschaft mit Unterstützung OTTOS I. DES GROSSEN auch im Viennois stärker geltend machen konnte. Karl Konstantins Sohn Richard konnte seinem Vater dort schon nicht mehr nachfolgen.

Literatur:
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C. W. Previte Orton, Charles Constantine of Vienne, EHR 29,1914, 703-706 - R. Hiestand, Byzanz und das regnum Italicum im 10. Jh., 1964, 83-99 - E. Hlawitschka, Die verwandtschaftl. Verbindungen zw. dem hochburg. und dem niederburg. Kg.shaus (Grundwiss. und Gesch. [Fschr. P. Acht, 1976], 28-57.


Werner Karl Ferdinand: Seite 464
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

VII. Generation
16-17
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Die Reihenfolge der Söhne Kaiser LUDWIGS IIII. ist gegenüber Brandenburg umzukehren da Karl Konstantin der ersten Ehe mit der Byzantinerin Anna entstammte, Rudolf der zweiten mit der WELFIN Adelheid. Zur Nachfolgeregelung im Königreich Provence nach dem Tode LUDWIGS IIII. 928 VI 5 siehe Hiestand 161: König Hugo von Italien habe (bis 933) die Oberhoheit erlangt, Heribert von Vermandois für seinen Sohn Odo die Markgrafschaft (den Dukat) Vienne erlangt, Karl Konstntin nur die Stadt selbst. Doch ist zu betonen, daß wir auf Vermutungen angewiesen sind und die dürftigen Angaben Flodoards zu 928 und 931 auch anders gedeutet werden können. Ob Odo sein Amt je antrat, ist zweifelhaft; daß er es nicht lange behielt, sicher. Ferner ist zu beachten, daß die formale Abtretung des Dukats Vienne an einen Vasallen des westfränkischen Königs Rudolf, der bei den Verhandlungen 928 anwesend war, die Anerkennung der westfränkischen Oberhoheit im Dukat Vienne impliziert; sie wurde dann auch 931 von König Rudolf gegen Karl Konstantin, der zu dieser Zeit wohl schon alleiniger Herr im Viennois (nicht nur in der Stadt) war, in Erinnerung gebracht, Flodoard, Ann. 931, Anfang. Endlich hat schon Brandenburg, Anmerkung zu B. VII, 15, auf die Urkunde Bernard-Bruel nr. 247 von 927 XII 25 hingewiesen, derzufolge Karl Konstantin offenbar damals schon Graf von Vienne war. Er wäre es also noch durch seinen Vater LUDWIG III. und nach Abzug des bisherigen Grafen/Markgrafen von Vienne, Hugo (926, als er König in Italien wurde), geworden. - Zur Gattin Karl Konstantins nennt Brandenburg nur ihre Erwähnung in Bernard-Bruel nr. 1094, c. 960. Man hat jedoch eine einleuchtende Identifizierung für diese Teutberga vorgeschlagen (vgl. Roman d'Amat, Dictionn. de Biographie francais 8, 1959, 575, der - außer auf Poupardin und Manteyer - verweist auf  J. Berger, Origine rectifice des maisons feodales, 1952): Sie wäre Tochter des Grafen Warnarius von Troyes und der Teutberga, Schwester König Hugos von Italien (siehe VI, 17). In der Tat trifft nicht nur die Zeitstellung zu, es erklärt sich nicht nur der Name der Teutberga selbst, sondern auch die Namengebung der beiden Söhne, die aus dieser Ehe Karl Konstantins hervorgingen, Richard (so hieß auch der Sohn des Grafen Warnarius und Nachfolger in Troyes) und Hubert (Hucbert/Hugobert ist der Leitname des ganzen Hauses). Zwar stammen beide Eheleute bei dieser Identifizierung, der wir zustimmen, von LOTHAR I. ab (Karl Konstantin über LUDWIG II. - Ermengard - LUDWIG III.; Teutberga über Lothar II. - Bertha, die Waldrada-Tochter und Gattin Teutbalds von Arles - Teutberga, die Schwester König Hugos und Gattin des Warnarius), aber auf beiden Seiten sind die vorgeschriebenen vier Generationen gegeben.


Thiele Andreas: Band II Teilband 1 Tafel 97
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"Erzählende genealogische Stammtafeln"

Seine Wahl zum König von Burgund verhinderte Hugo von Provence und Karl Konstantin setzte seine Herrschaftsansprüche im Arelat, die er bis zuletzt nicht aufgab, nie durch. Um Schutz vor Hugo zu haben, unterwarf er sich 931 König Rudolf von Frankreich und nahm 933 sogar eine französische Besatzung auf. Letztlich anerkannte er die WELFEN im Arelat und wurde deren Anhänger und Stütze.

Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"

Karl Konstantin war dann als Sohn LUDWIGS DES BLINDEN und der nach dem W gekommen Byzantinerin namens Anna und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS mit Adelheid zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von Vienne sei zwar "aus königlichem Geschklecht gewesen, doch war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins - sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI. mit Zoe Zautzina, die Leon VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios I. aufgezwungenen Gattin Theophano (+ 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung Leons VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels III. mit Eudokia Ingerina gewesen ist oder ein legitimer Sproß des Basileios I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte Michaels III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des Basileios I. geworden ist.
Eine tatsächliche Blutsverwandtschaft zwischen Karl Konstantin und König Konrad bestand - worauf bereits A. Hofmeister beiläufig hinwies - indessen insofern, als beide vom Grafen Hugo von Tours abstammten; denn dieser war einerseits durch seine Tochter Irmingard der Großvater Kaiser LUDWIGS II. VON ITALIEN, dessen Urenkel Karl Konstantin gewesen ist, und andererseits war ja doch Hugo von Tours durch seine weitere Tochter Adelheid auch der Urururgroßvater König Konrads von Burgund.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna, die Mutter Karl Konstantins von Vienne, und ihre Herkunft aus Byzanz und anch der Absicherung der Nachricht Richers von Reims, daß Karl Konstantin tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung der Frage auftun, warum wohl Karl Konstantin seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Und war dem so, daß es nicht nur der schnelle Zugriff König Hugos von Italien auf die Provence beim Tode LUDWIGS DES BLINDEN im Juni 928 war - wie man freilich bislang allgemein glaubt - der die Thronnachfolge Karl Konstantins verhinderte, sondern doch wohl noch mehr der Makel, der Karl Konstantin durch seine konkubinenbürtige Mutter belastete und ihn schon vor seines Vaters Tod aller Thronhoffnungen beraubt haben muß, dann wird auch verständlich, daß Karl Konstantin nach dem Eintritt des Todes seines Vaters keinerlei erkennbare Anstrengungen, die Königswürde zu erhalten, unternahm; ja, es wird begreiflich, daß bereits sein Vater - offenbar wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten - ihn nicht zum Mitregenten annahm oder designierte oder in anderer Weise als Nachfolger kennzeichnen ließ. Sehen wir doch sogar das Gegenteil: Karl Konstantin wurde bereits von seinem Vater im Jahre 926 als Graf von Vienne eingesetzt. Derartiges ist - worauf besonders hinzuweisen ist und was hier wohl nur als Bestätigung für unsere Sicht gewertet werden kann - für legitime Königssöhne, das heiß präsumtive karolingischen Thronfolger, nicht üblich gewesen. Ein solches Verhalten fordert geradezu einen Verglewich mit den Vorsorgemaßnahmen König Lothars für seinen Friedelsohn (von Waldrada) namens Hugo heraus.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens seinen zweiten Sohn Rudolf für die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte - vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein. LUDWIGS DES BLINDEN zweite Gemahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt, vgl. Anm. 10.] Antwort ist die, daß er in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Ehe LUDWIGS mit der Byzantinerin Anna entstammt sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (= Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten Vergabe des Namens Anna in Byzanz an die älteste Tochter von Leons VI. vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna 906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines Erachtens der Name Anna wieder frei und verfügbar; Zoes Tochter Anna muß damals nicht schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung der Ehe LUDWIGS DES BLINDEN und Annas gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas mit BERENGAR I. VON ITALIEN [Nachdem König BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f. ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet uns von 915 ab jedenfalls eine Anna als BERENGARS dilectissima coniunx, über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in BERENGARS I. Diplom nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS und Annas - da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS DES BLINDEN und Annas, die anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS I. Gemahlin Anna für eine Tochter Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna. Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARS I.] , gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde auch das Ausscheiden Karl Konstantins und seines Bruders Rudolf aus der Thronnachfolge erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt der erneuten Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARDS I. ist recht auffällig, daß die dem Kaiser BERENGAR sehr nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915 entstandenen Gesta Berengarii sich bemühen, den Anteil BERENGARS an der Blendung LUDWIGS VON DER PROVENCE im Jahre 905 herunterzuspielen und jene Tat als eigenmächtige Handlung von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65, MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR für LUDWIGS Blendung eindeutig die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits kennzeichnen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
                                                       ... Rhodani genten; cui moribus auctor
                                                      Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn man es genau nimmt, wird ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff. gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals) einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft LUDWIGS DES BLINDEN ins Frankenreich geschickt haben wird, weist dieser Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten) hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt man sich zumindest, warum König Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen Mutter abzustammen - seine Mutter Berta war ja eine Friedeltochter König Lothars II. und Waldradas - thronfähig blieb. Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl Konstntin und sein Bruder Rudolf noch durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit der Mutter belastet gewesen sein dürften.].

Schwager, Helmut: Seite 127,130,137,157,215,225,376,378
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"Graf Heribert II. von Soissons"

Währenddessen war am 5. Juni 928 Kaiser LUDWIG III. DER BLINDE (890-928), der letzte fränkische Kaiser und Herrscher Nieder-Burgunds/Provence, gestorben, worauf sofort dessen einstiger Regent Hugo von Vienne, der jetzige König Italiens, der noch zahlreichen Eigenbesitz in der Provence hatte und deswegen hier der eigentliche "starke Mann" war, in das Reich einfiel, um es zu okkupieren. Außerdem rangen noch der eigentliche Erbe, LUDWIGS umstrittener Sohn - uneheliche Abstammung von der Mutterseite her oder Trennung der Ehe der Eltern - Graf Karl Konstantin von Vienne (+ nach 962), und der BOSONIDE König Rudolf um die Herrschaft in der Provence.
So überrascht es nicht, wenn bereits im Jahre 931 Graf Karl Konstantin urkundlich wieder im Besitz der Grafschaft Vienne erscheint; dagegen gibt es keine Anzeichen dafür, daß der HERIBERTINER Graf Odo jemals irgendeine Autorität in Vienne ausgeübt hätte.
So begab sich der BOSONIDE im Frühjahr 931 trotz der laufenden Kämpfe mit einer Eskorte nach Nieder-Burgund, um hier seine im Jahre 928 gewonnene Autorität zu bekräftigen. In Vienne huldigte ihm tatsächlich auch formell sein Großneffe Graf Karl Konstantin von Vienne; die unbezweifelbaren Rechte des HERIBERTINERS Graf Odo wurden dabei eindeutig mißachtet.
Wahrscheinlich kam es auch zu einer Einigung zwischen dem westfränkischen König und König Rudolf II. von Hoch-Burgund, denn offensichtlich veranlaßte der BOSONIDE seinen Großneffen Graf Karl Konstantin von Vienne im Jahre 936, dem mütterlichen Onkel König Rudolf II. zu huldigen [Der Autor widerspricht sich hier selbst, denn er spricht auf Seite 127 von Karl Konstantins unehelicher Abstammung von Mutterseite her und behauptet gleichzeitig, daß Rudolf II. sein mütterlicher Oheim sei. Wenn Rudolf II. der mütterliche Oheim war, dann wäre Karl Konstantin in legitimer Ehe geboren.].
In Vienne wurde Ludwig IV. von Graf Karl Konstantin, dem Sohn Kaiser LUDWIGS IIII. DES BLINDEN und Großneffen Herzog Hugos des Schwarzen, gut aufgenommen (941). Beide Fürsten verbanden sich gegen König Konrad von Burgund (+ 993).
Der KAROLINGER mußte beim Friedensschluß von Vise (17.11.942) sicherlich auf das Herzogtum Lothringen verzichten und dazu Graf Karl Konstantin von Vienne fallen lassen.
Als nun der BOSONIDE vom Tode LUDWIGS III. erfuhr, der bereits am 3./5. Juni 928 verstorben war, worauf sogleich zwischen LUDWIGS illegitimen Sohn Karl Konstantins von Vienne und Hugo von Vienne Kämpfe ausgebrochen waren, fiel er im Spätsommer 928 mit einem westfränkischen Heer in die Provence ein. Als leiblicher Vetter LUDWIGS DES BLINDEN mit reellen Erbansprüchen versehen, traf sich König Rudolf mit seinem Konkurrenten König Hugo in Vienne, wo es zu Verhandlungen kam, deren konkrete Ergebnisse in bezug auf die Königreiche Burgund leider unbekannt geblieben sind. Allerdings werden sich meiner Meinung nach beide sicherlich auf eine Teilung der Beute verständigt haben (wahrscheinlich Grafschaft Lyon an König Rudolf; Provence an König Hugo. Dabei war der westfränkische König mit einem besonderen Coup erfolgreich, nämlich der Verleihung der umstrittenen Grafschaft Vienne an Graf Odo, den ältesten Sohn Graf Heriberts II. Als drittes schuf er seinem und König Hugos gemeinsamen Gegner, dem illegitimen KAROLINGER Karl Konstantin, in Graf Odo einen ständigen Konkurrenten im Kampf um Vienne. Bereits im Jahre 931 ist daher folgerichtig der KAROLINGER weiblicher Linie Karl Konstantin wieder eindeutig als Graf von Vienne (926-nach 962) nachzuweisen.

Schneidmüller, Bernd: Seite 88,91
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"Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung."

Während LUDWIGS DES BLINDEN illegitimer Sohn Karl Konstantin 928 auf seine Grafschaft Vienne beschränkt blieb, erhielt sich zunächst die faktische Regentschaft Hugos von Arles im niederburgundischen Reich.
Schrittweise errichtete Konrad von Burgund seine Herrschaft in Nieder-Burgund und erntete damit die Früchte väterlicher Vorbereitung. Als ein erster markanter Höhepunkt erwies sich ein Hoftag am 27. Juni 943. Eine illustre Zeugenschar bestätigte ein Gerichtsurteil gegen Karl Konstantin, den Grafen von Vienne und Verwandten König Konrads.

Hofmeister, Adolf: Seite 41,51-54,61
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"Deutschland und Burgund im frühen Mitelalter"

Schwierigkeiten ernsterer Art konnten Hugo durch LUDWIGS älteren Sohn Karl Konstantin erwachsen [Über ihn vgl. gegen Poupardin, der ihn mit Richer II, 98 für einen Bastard hält (so auch Flach Origines III Seite 198; Lauer, Robert Ier et Raoul Seite 54, vgl. Louis IV Seite 211 A. 3; Manteyer, La Provence Seite 126f.: mindestens aus morgantischer Ehe) Hofmeister, Die heilige Lanze Seite 23f. Poole, English Histor. Review XXVII Seite 308 f. möchte den Zunamen Constantinus als Herkunftsbezeichnung (von Arles-Constantia urbs, MG Epist. III Seite 14, 12 z. J. 41) erklären; doch möchte ich, bis etwa weitere Stützen für diese Bezeichnung beigebracht werden, an meiner früheren Auffassung festhalten. Sie wird auch dadurch nicht erschüttert, daß ich nachträglich unter den Urkunden von Cluny wenigstens einen Konstantin im 9. Jahrhundert gefunden habe, Chartres de Cluny I Nr. 13 (wohl 870). Dieser Fall ist doch zu vereinzelt und gehört zudem ins westfränkische Reich. Andererseits lassen sich die Belege für das Anknüpfen der Kaiser des 9. und 10. Jahrhunderts an Konstantin den Großen etwas vermehren.], der anscheinend in den letzten Jahren seines Vaters auf die Regierung Einfluß genmommen und wohl Hugo als Graf von Vienne ersetzt hatte. Tatsächlich hat Hugo nicht vermocht, Vienne gegen ihn zu behaupten, obwohl die vizegräfliche und die erzbischöfliche Würde dieser Stadt in den Händen einer ihm durch seine Schwester Theutberga verbundenen Familie lag.
So hat die Annahme Poupardins und Manteyers viel Einleuchtendes an sich, daß es der Tod LUDWIGS DES BLINDEN war, der Hugo über die Alpen rief und die Verfügung über Vienne veranlaßte. Hugos Vorgehen richtete sich offenbar gegen LUDWIGS Sohn Karl Konstantin, der in des Vaters letzten Jahren hervorgetreten  und vielleicht damals schon Graf von Vienne geworden war. Allerdings gelang es ihm nicht, diesen völlig aus dem Reich zu verdrängen, wenn er auch seine Nachfolge auf den väterlichen Thron verhinderte.
931 war die Stadt Vienne, wie Flodoard ausdrücklich sagt, im Besitze Karl Konstantins. Er war es, der damals die Oberhoheit des dorthin vorrückenden Rudolf von Frankreich, des Vetters seines Vaters, anerkannte. 933 wurde nach demselben Flodoard Vienne an König Rudolf übergeben, das heißt doch wohl von ihm mit einer Besatzung versehen. Doch blieb Karl Konstantin der Herr, so daß sich die Maßregel nicht gegen ihn richtete, sondern wohl eher seinem Schutze gegen Hugo von Italien dienen sollte. Denn Karl war es, wie Flodoard weiter weiß, 941 dort den Nachfolger Rudolfs auf dem französischen Thron, den jungen KAROLINGER Ludwig IV. aufnahm. Damals hat der Herr von Vienne noch die westfränkische Herrschaft anerkannt. Nicht aber war das ununterbrochen bis 951 der Fall, obgleich Flodoard gerade zu diesem Jahre von einem Treueid berichtet, den Karl Konstantin dem gegen Aquitanien vorrückenden westfränkischen Könige im Gebiet von Macon leistete.
Damals war Vienne schon seit Jahren ein Teil des burgundischen oder wenn wir wollen "Arelatischen" Reiches unter Konrad, den auch Karl Konstantin vorher und nachher unzweideutig als seinen König anerkannte.
Ausdrücklich und zweifellos ist die Herrschaft Konrads im Gebiete von Vienne erst seit 943 bezeugt. Von da an hat auch Karl Konstantin seine Oberhoheit anerkannt: er erscheint in den königlichen Gerichtssitzungen, er stellt auf Konrads Geheiß Gut im Viennois an Cluny zurück und erbittet königliche Präzepte für Vergabungen aus dem Grafschaftsbesitz von Vienne.
 
 
 
 

  oo Theutberga von Troyes, Tochter Warnarius Vizegraf von Sens und der Theutberga von Arles
              -  nach 960                           seine Cousine
 
 
 
 

Kinder :

  Humbert
          - nach 976

  Richard
         - nach 1.962

  Konstanze Erbin aller Ansprüche
          -

  oo Boso II. von Agel, Graf von Arles
              - um 967

  Sie begründeten das Haus PROVENCE.
 
 
 
 

Literatur:
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Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 11 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 82 - Hlawitschka, Eduard: Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts, in: Schlögl, Waldemar und Peter Herde: Grundwissenschaften und Geschichte, Festschrift für Peter Acht; Kallmünz 1976 (Münchener historische Studien: Abteilung geschichtliche Hilfswissenschaften Band 15) Seite 28-57 - Hofmeister, Adolf: Deutschland und Burgund im frühen Mitelalter, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1970 Seite 41,51-54,61 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 98,100,138 - Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991 Seite 282,296,311 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 88,91 -  Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 34 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 127,130,137,151,157,215,225,376,378,385 - Werner Karl Ferdinand: Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation) Band IV in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf Seite 464 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995 Seite 491 -
 
 
 
 


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