Begraben: Lille
Sohn des Grafen
Balduin IV. Schönhaar von Flandern aus seiner 1. Ehe mit der
Otgiva
von Luxemburg, Tochter von Graf Friedrich
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1370
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Balduin V., Graf von Flandern
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+ 1067
Begraben: in seinem Herrschaftszentrum Lille
oo Adela, Schwester Heinrichs I. von Frankreich
Vor seinem Herrschaftsantritt lehnte sich Balduin
mit Hilfe des Herzogs der Normandie gegen seinen Vater Balduin
IV. auf. Die Versöhnung fand möglicherweise während
der Verkündigung des ältesten bekannten flandrischen Gottesfriedens
(1030) statt. 1035 folgte Balduin seinem
Vater nach, dessen Expansionspolitik gegen das Imperium er fortsetzte.
Vermutlich 1045 übertrug ihm König HEINRICH
III. Grenzgebiete um Ename und Valenciennes. Der Expansionsdrang
Balduins,
der sich mit Gottfried dem Bärtigen, Herzog von Ober-Lothringen, und
Dietrich IV., Graf von Holland, gegen das Imperium verbündete, wurde
von einer Gegenoffensive HEINRICHS III. (1049)
nur kurzzeitig unterbrochen. Ohne kaiserliche Erlaubnis vermählte
sich Balduins ältester Sohn Balduin
VI. 1051 mit Richilde,
Witwe des Grafen von Henneberg. Erst nach gegenseitigen Kriegszügen
erfolgte 1056 die Belehnung Balduins VI. mit
Hennegau.
1063 heiratete Balduins zweiter Sohn
Robert
die Witwe des Grafen von Holland,
Gertrud.
Der flandrische Graf stand auf dem Gipfel seiner Macht: Durch Verfügung
König
Heinrichs I. von Frankreich erhielt er als Schwager des Königs
nach dessen Tod (+ 1060) die Regentschaft für den minderjährigen
Thronfolger
Philipp.
IX. 51 a. BALDUIN V. INSULANUS, Graf von Flandern 1035
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* ca. 1012, + 1067 1. IX..
Gemahlin: 1028 Adelheid, Tochter König Roberts II.
von Frankreich, Witwe Richards III. Herzog der Normandie (siehe XI. 245)
+ 1079 8. I.
Anmerkungen: Seite 131
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IX. 51. Balduin V.
Geburtszeit: Er hat schon vor dem Tod des Vaters (1035)
Regierungshandlungen ausgeübt, muß also damals über 15
Jahre alt gewesen sein; andererseits kann die Heirat seiner Mutter nicht
viel früher als 1012 angesetzt werden, da sonst ihr Alter zu stark
von allen übrigen Geschwistern abweichen würde (siehe IX 22f.).
Daß Balduin schon 1028 heiratete, noch dazu
eine Witwe, beweist an sich kein heiratsfähiges Alter. Adele
war als kleines Kind an Richard von der Normandie verheiratet worden und
könnte ebenso wie Balduin ein Kind gewesen sein, als sie zum
zweiten Male verheiratet wurde. Ihr ältester Sohn muß aber um
1030 geboren sein (siehe X 59).
Sonst siehe Vanderkindere I, 298 f.
Mohr Walter: Band I Seite 85, Band II Seite 22,30
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Gottfried der Bärtige fand Verbündete im Grafen
Dietrich IV. von Holland und im Grafen Balduin
V. von Flandern. Über die Beweggründe des letzteren
lässt sich kein einwandfreies Urteil gewinnen. Er hatte bisher durch
HEINRICH
III. große Begünstigungen erfahren, sein Sohn war
mit einer Markgrafschaft, vermutlich Antwerpen, belohnt worden.
Wenn er sich jetzt gegen den Kaiser wandte, muss man wohl annehmen, dass
er sich im Bunde mit Gottfried noch weiteren Gewinn versprach.
In diesem Zeitpunkt begannen Herzog Gottfried und Graf
Balduin von Flandern den Krieg.
Balduin
hatte
sich zuvor noch durch einen Gebietsaustausch das Wohlwollen des Grafen
Hermann von Hennegau gesichert, dem er Valenciennes und die anschließende
Grafschaft Chievres überließ. Der Angriff gegen den Kaiser
führte bis zur kaiserlichen Pfalz Nimwegen, die zerstört wurde.
Die Entscheidung fiel durch die Exkommunikation, die
Papst Leo IX., der an den kaiserlichen Hof gekommen war, über Gottfried
und den Grafen Balduin von Flandern im
Juli 1049 in Aachen aussprach. Beide Empörer unterwarfen sich dem
Kaiser.
Es entstand nämlich eine neue Bedrohung des Friedens
durch Graf Balduin V. von Flandern,
der gegenüber der Grafschaft Hennegau eine ausgesprochene Ausdehnungspolitik
betrieb. Nach dem Tode des dortigen Grafen Hermann zwischen 1048 und 1050
verwaltete dessen Gemahlin Richilde die Grafschaft und führte
die Vormundschaft über ihren Sohn Roger. Sie ging jedoch bald darauf
eine neue Ehe ein mit dem jungen Balduin, dem Sohn des Grafen von
Flandern, der die Unterstützung seines Vaters zur Unterwerfung des
Hennegaues erhielt, die im Sommer 1051 erfolgte. Aus dieser zwiten Ehe
Richildes
gingen zwei Söhne, Arnulf und
Balduin, zu deren
Gunsten der Sohn aus der 1. Ehe, Roger, ganz aus seinen Nachfolgerechten
verdrängt wurde.
Der Kaiser wollte dieses eigenmächtige Vorgehen
nicht dulden, zumal damit ein beachtlicher Teil Nieder-Lothringens in die
Gewalt eines Vasallen des französischen Königs kam. Nach seiner
Vertreibung aus Italien durch den Kaiser verbündete sich Gottfried
wieder mit dem Grafen von Flandern. Dieser hatte keine Ruhe gegeben und
im Jahre 1053 wiederum militärische Aktionen von Nieder-Lothringen
unternommen, wobei er sich besonders gegen die Besitzungen des Bistums
Lüttich wandte. Die Städte Thuin und Huy wurden dabei zerstört.
Im Hennegau übte der jüngere Balduin Unterdrückung
besonders gegen das Kloster Ghislain aus. Der Kaiser ist im Gegenzug bis
Lille vorgedrungen, hat aber gegen
Balduin
nichts ausrichten können und beendete die Aktion ziemlich unvermittelt.
Während der Abwesenheit des Kaisers besetzte Herzog
Friedrich von Nieder-Lothringen die Stadt Antwerpen. Inzwischen war Gottfried
der Bärtige erschienen und zog nun mit dem Grafen
Balduin von Flandern und dessen gleichnamigen Sohn gegen Antwerpen
aus. Der Angriff wurde zu Lande und auf der Schelde ausgeführt, doch
erhielt Friedrich Unterstützung aus Lothringen, so dass die Belagerer
ihre Aktion aufgeben mussten.
Auf einem Hoftag in Köln nach dem Tode HEINRICHS
III. war einer der wichtigsten Punkte der Abschluss mit Graf
Balduin von Flandern,
der mit seinem gleichnamigen Sohn dorthin kam. Der Sohn wurde im Besitz
des Hennegaues anerkannt und leistete dafür die Huldigung, der Vater
erhielt die östlich der Schelde durch die Flamen besetzten Gebiete
als sogenanntes Reichsflandern zu Lehen.
Boshof, Egon: Seite 103,143,166
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"Die Salier"
Eine nicht ganz unbedenkliche Maßnahme des SALIERS
stand zweifellos im Zusammenhang mit der lothringischen Empörung.
Auf dem Osterhoftag zu Goslar nahm er 1045 die Huldigung Balduins,
des Sohnes Balduins V. von Flandern, entgegen und übertrug
ihm einen Flandern benachbarten Grenzstreifen zwischen Schelde und Dender
und dem Valenciennes, ein Gebiet, auf das Gottfried der Bärtige Anspruch
erhoben hatte, vom Reich zu Lehen. Damit entzog er dem Rebellen einen möglichen
Rückhalt und gewann Balduins Neutralität oder Bündnishilfe,
leistete aber der flandrischen Expansion ins Reich Vorschub, die bereits
1033 mit der Eroberung und Schleifung der Grenzfeste Eename durch
Balduin
V. einen großen Erfolg erzielt hatte.
Der Sturz Gottfrieds des Bärtigen löste die
lothringischen Probleme nicht, wie sich sehr bald erweisen sollte. Nieder-Lothringen
blieb ein Krisenherd; der territorailpolitische Ehrgeiz der stets unruhigen
REGINARE und der Expansionsdrang der Grafen von Flandern ließen das
Grenzland nicht zur Ruhe kommen. Schon in der ersten Hälfte des Jahres
1050 sah sich HEINRICH III. erneut
zu militärischen Unternehmen gegen Balduin V. gezwungen: Sein
schneller Erfolg stabilisierte jedoch die politische Lage nicht wirklich.
Auch Lambert II. von Löwen mußte die kaiserliche Überlegenheit
anerkennen; er büßte einen Empörungsversuch mit der Schandstrafe
des Hundetragens, zu der ihn ein Fürstengericht in Aachen verurteilte.
Aber beide Erfolge HEINRICHS wogen
wenig gegenüber dem spektakulären Handstreich des flandrischen
Grafen. Dieser konnte 1051 nach dem Tode des Grafen Hermann vom Hennegau
seinen gleichnamigen Sohn und präsumptiven Nachfolger mit dessen Witwe
Richilde
verheiraten
und damit die Voraussetzung für eine künftige Vereinigung des
Hennegaus mit Flandern schaffen, der die wenige Jahre später erfolgte
Ausschaltung der Kinder Richildes aus erster Ehe endgültig
den Weg bahnen sollte. Daß dieser kühne Plan doch nicht realisiert
wurde, war weniger das Verdienst des deutschen Königtums, als vielmehr
das Ergebnis eines Machtkampfes innerhalb der flandrischen Grafendynastie.
Ohne Zweifel war der SALIER
von
Balduins
Vorstoß
völlig überrascht worden. Nicht nur, daß dadurch sein Anspruch,
als Lehensherr den Konsens zu der Ehe erteilen zu müssen, mißachtet
wurde, die beiden flandrischen Grafen waren zudem in den Hennegau eingerückt
und hatten Mons besetzt - zu einem Zeitpunkt, als der Kaiser durch Vorbereitungen
zu einem Ungarn-Feldzug an militärischer Gegenwehr gehindert war.
Das war ein eindeutiger Rechtsbruch. HEINRICH
hat offenbar zunächst versucht, mit den Mitteln des Kirchenrechtes
und unter Einschaltung des Papstes Leo IX. gegen die angeblich durch zu
nahe Verwandtschaft inkriminierte Ehe vorzugehen. Das wird in späteren,
nicht immer zuverlässigen Quellen berichtet, erscheint aber um so
glaubwürdiger, als das Reimser Konzil zuvor Bestimmungen gegen unkanonische
Ehen erlassen hatte. Erreicht hat der Kaiser mit diesem Vorgehen freilich
nichts. Andererseits war Balduin klug genug, den Bogen nicht zu
überspannen. In Cambrai unterstützte er den zu Ostern investierten
neuen Bischof Lietbert (1051-1076) gegen seinen eigenen Vasallen, den Vogt
Johann von Arras, der das Burggrafenamt für sich beanspruchte. Erst
sein Machtwort öffnete dem Bischof die Tore der Stadt. Für Balduin
aber bot eine solche Konstellation die Gewähr, auch künftig in
dieser Region des Reiches, die er zu seinem besonderen Interessengebieten
zählte, Einfluß ausüben zu können. Daß sein
Ehrgeiz mit dem Erwerb des Hennegau noch keienswegs befriedigt war, machte
sein nächstes Unternehmen deutlich. Im Jahre 1053 fiel er erneut ins
Reich ein und verheerte Besitz der Lütticher Kirche. Sein Sohn Balduin
kam ihm, von Hennegau her operierend, bei diesem Vorstoß gegen das
stärkste Bollwerk des Reiches in Nieder-Lothringen zur Hilfe; die
Einäscherung von Thuin und Huy markierte die Erfolge. Und wieder war
der Zeitpunkt gut gewählt: Der Bischof Dietwin befand sich auf einer
Romreise, der Kaiser aber war durch einen Aufstand des Herzogs Konrad von
Bayern im Südosten des Reiches gebunden.
Papst Viktor II. setzte die Ausgleichspolitik fort, die
HEINRICH
III. durch seine Aussöhnung mit Gottfried dem Bärtigen
noch selbst in die Wege geleitet hatte. So war es unstreitig ein Erfolg,
daß auf einem Kölner Hoftag im Dezember 1056 die beiden flandrischen
Grafen dem jungen König huldigten. Sie erhielten dafür die Bestätigung
ihrer Reichslehen - Balduin V. die Gebiete, die das sogenannte Reichsflandern
ausmachten, sein Sohn Balduin VI. die Grafschaft Hennegau - und
behaupteten damit, was sie in jahrelangen Kämpfen erworben hatten,
aber die Reichsregierung hatte keine andere Wahl, wenn sie den durch Fehden
des letzten Jahrzehnts schwer getroffenen Landen am Niederrhein endlich
Ruhe verschaffen wollte.
Douglas David C.: Seite 83-85,184,193,217
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"Wilhelm der Eroberer"
Ferner hatte sich unter Baldwin V. die wachsende
Macht Flanderns entwickelt, die dem normannischen Herzog die Aussicht auf
ein nützliches Bündnis zu enthalten schien. Nachdem jedoch Graf
Geoffrey und König Heinrich I.
im Jahre 1060 gestorben und
Baldwin V. Vormund Philipps
I. geworden war, begann die vorausgegangene Heirat zwischen
Wilhelm
und Matilda von Flandern in gewisser Hinsicht die Machtstruktur
NW-Europas zu formen, die den wesentlichen Hintergrund der normannischen
Eroberung Englands bildete. Die Tatsache, daß der Graf von Flandern
diesen Plan begrüßte, ist vielleicht schwerer zu verstehen,
doch war dies offensichtlich der Fall; auch hier ist die Erklärung
in der politischen Lage, die damals in Europa herrschte, zu finden. Baldwin
V. bemühte sich bereits, die flämische Politik vom Kaiserreich
weg in Richtung Frankreich zu lenken. Seine eigene Heirat mit Adela,
der Tochter des französischen Königs, war für ihn von großer
Bedeutung gewesen, und sollte während der folgenden 40 Jahre den Eckpfeiler
der frankoflämischen Beziehungen bilden. Überdies näherte
sich seine Politik im Jahre 1049 einer Krisis, da er und sein Bundesgenosse
Herzog Godfrey von Ober-Lothringen im gleichen Jahr von Kaiser
HEINRICH III. stark in die Enge gebtrieben wurden; die Erschütterungen
des Kampfes waren sogar in England spürbar, wo Edward
der Bekenner eine Flotte sammelte, um sie notfalls gegen den
Grafen einsetzen zu können. Außerdem war auch Papst Leo IX.,
da er immer noch der kaiserlichen Sache verpflichtet war, in diese Angelegenheit
verwickelt. So kristallisierten sich auf dem Konzil zu Reims die beiden
entgegengesetzten Machtinteressen klar heraus. Baldwin V. mochte
sich genötigt sehen, den Plan einer Heirat zwischen seiner Tochter
und einem treuen Vasallen des französischen Königs, der kurz
zuvor von seinem Lehnsherrn bei Val-es-Dunes gerettet worden war, gutheißen.
Im Gegensatz dazu muß der Papst die Aussicht auf ein so stark gegen
den Kaiser gerichtetes Bündnis mit einiger Unruhe betrachtet haben.
Somit entsprach das Eheverbot im Jahre 1049 allgemein der politischen Machtgruppierung
in W-Europa, und die Heirat wurde verschoben. Als sie zwischen 1052 und
1053 stattfand, hatte sich die Lage insofern geändert, als Herzog
Wilhelm und der französische König nicht länger
Bundesgenossen, sondern Feinde waren. Doch zog sich der Krieg in Deutschland
immer noch hin; Baldwin V. konnte sicher nicht auf dieses Bündnis
verzichten, zumal er sich zu diesem Zeitpunkt noch unmittelbarer in die
turbulente Politik Englands verwickelt sah. Er hatte augenscheinlich die
Tat des Bekenners im Jahre 1049 nicht
vergessen. Im Jahre 1051, oder kurz davor, hatte er seine Halbschwester
Judith
dem Sohn Earl Godwins, Tosti, zur Ehe gegeben, und zwar zu einem Zeitpunkt,
als dieser noch ein Gegner Edwards
war; im Jahre 1052 unterstützte Baldwin den König zum
Trotz die bewaffnete Rückkehr Godwins nach England. Daher benötigte
der Graf von Flandern im Jahre 1053 seinerseits Bundesgenossen, so daß
ihm kaum etwas anderes übrig blieb, als die Verbindung zwischen Wilhelm
und Matilda zu begrüßen. Diese Heirat sollte nicht nur
den Verlauf der flämischen, sondern auch den der französischen
und englischen Geschichte beeinflussen.
Tosti und seine Gemahlin Judithflohen 1065 aus
England, um bei JudithsHalbbruder,
Graf Baldwin V., Zuflucht
zu finden.
In der Zwischenzeit fand eine besser organisierte Revolte
in Kent statt, wo die Aufständischen den Grafen Eustace von Boulogne
zu Hilfe riefen. Es war eine merkwürdige Bitte, da Eustace ein Jahr
zuvor bei Hastings auf der Seite Herzog Wilhelms
gekämpft hatte. Doch wurde seine Haltung jetzt vielleicht durch den
Tod seines Lehnsherrn Graf Baldwin von Flandern, der am 1. September
1067 starb, beeinfluß; Graf Baldwin V. hatte sich im Jahre
1066 Wilhelm gegenüber freundschaftlich,
oder doch zumindest neutral verhalten.
Ehlers Joachim: Seite 53,66,70
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"Die Kapetinger"
Graf Balduin V. von Flandern, Schwager des französischen
Königs, trat dieser Allianz bei. Als Teile des normannischen Adels
im Winter 1046/47 gegen ihren Herzog aufstanden, akzeptierte Heinrich
I. den Bündnisfall und hatte große Verdienste beim
Niederkämpfen der Opposition in der Schlacht bei Val-es-Dunes (Dep.
Calvados) im Januar 1047.
Heinrich I. hatte
seinen Schwager Balduin, Graf von Flandern, für die Regentschaft
vorgesehen, einen der mächtigsten Fürsten auf dem Boden des ehemaligen
westfränkischen Reiches. Balduin erkannte den französischen
König als seinen Oberlehnsherrn an, verhielt sich aber ebenso unabhängig
wie die Herren der übrigen Prinzipate des Reiches und suchte diese
Stellung durch Bündnisse zu sichern. Das Wichtigste hatte er zu Herzog
Wilhelm von der Normandie geknüpft, der Balduins
Tochter Mathilde zur Frau genommen hatte. Nun gab die Regentschaft
dem Grafen von Flandern die Möglichkeit, sich gegenüber anderen
Fürsten repräsentativ und effektiv zu stärken, indem er
für den König handelte, also königliche Rechte wahrnahm.
Dazu gehörten Eidesleistungen, die er von den Großen forderte
und erhielt, vor allem aber eine Art Umritt in Begleitung des jungen Königs
durch zentrale Orte der Krondomäne (Dreux, Paris, Senlis, Etampes,
Orleans); hierbei scheint es auch um die Niederschlagung lokaler Opposition
gegangen zu sein.
Balduin V. hatte seinen Einfluß auf die
Belange des Königtums zunächst mit der Königin-Mutter
Anna zu teilen, die offenbar als consors regni auftrat
und akzeptiert wurde (Prou, Seite 40, Nr. 13), bis sie, wohl schon 1061,
eine zweite Ehe mit dem Grafen Rudolf von Valois schloß und daraufhin
vom Hof verdrängt wurde.
Als Schwiegervater Herzog Wilhelms
konnte (und wollte?) Graf Balduin V. von Flandern das Unternehmen
nicht verhindern, wenngleich seine Pflichten gegenüber dem damals
14-jährigen Philipp I. wenigstens
den Versuch gefordert hätten.
Jäschke Kurt-Ulrich: Seite 44,71,72,73
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"Die Anglonormannen"
Bezeichnenderweise suchten Tostig und seine GattinJudith
bei deren Halbbruder Zuflucht, nämlich Graf Balduin V. von Flandern,
dem Schwiegervater des Normannen-Herzogs Wilhelm
II.
Gleichwohl brachte erst das Ableben Heinrichs
I. eine spürbare Entlastung für Wilhelm
II., denn jetzt übernahm dessen Schwiegervater Graf
Balduin V. von Flandern die Vormundschaft für den unmündigen
König
Philipp I.
Eben damals hatte Herzog Gottfried der Bärtige von
Ober-Lothringen die Abwesenheit Kaiser HEINRICHS
III. auf der Romfahrt zur Verbindung mit Graf Dietrich IV. von
Holland und zur Anknüpfung mit Balduin V. von Flandern genutzt,
um seine Herzogswürde über ganz Lothringen als väterliches
Erbe durchzusetzen. Noch 1045 hatte HEINRICH III.
den Sohn Balduins V. mit einer Mark, wohl Antwerpen - belehnt, die
an den Herrschafstbereich grenzte, den sich Gottfried der Bärtige
zu erstreiten suchte. Daß Balduin V. jetzt gegen den Kaiser
Partei ergriff, dürfte zum einen der Sicherung dieser Position, zum
anderen einer Tendenz zur Anlehnung an den kapetingischen
König entsprungen sein.
Kaiser HEINRICH III. wurde
vornehmlich diplomatisch aktiv: Mit König
Heinrich traf er sich 1048 zu Ivois an der Chiers; ein Freundschaftsbündnis
kam zustande, von dem der Kaiser die Isolierung Balduins V. und
Heinrich
I. diejenige Gottfrieds Martels erhoffte, mit dessen Stieftochter
Agnes
von Poitou Kaiser HEINRICH III. verheiratet war. Das Bündnis
blieb wirkungslos, so daß der Kaiserhof mit potentiellen Gegnern
des Grafen von Flandern anknüpfte und sowohl
Sven
Estridssen von Dänemark als auch Eduard
den Bekenner in England gewann. Der Flandern-Fürst war
ohnehin als potentester Gegner übrig geblieben, nachdem der Kaiser
Papst
Leo IX. bereits im Juli 1049 zu Aachen für eine Exkommunikation Gottfrieds
des Bärtigen und Balduins V. gewonnen hatte und der Lothringer
einer Auseinandersetzung mit der höchsten geistlichen Gewalt die Unterwerfung
vorgezogen hatte. Aus Dänemark und England wurde Flottenhilfe geleistet,
wobei 1049 Schiffe
Eduards des Bekenners
von Sandwich aus flandrische Häfen blockierten. Der Normannen-Herzog
Wilhelm II. umwarb also mit seiner Annäherung an das
kapetingische
Haus und an Flandern gerade die Gegner Eduards
des Bekenenrs.
Demgegenüber hatte die Godwine-Familie die Flandern-Kontakte
intensiviert: Im Sommer 1051 heiratete Godwines Sohn Tostig Balduins
V. Halbschwester Judith, und nach der Vertreibung aus England
suchte Godwine selbst eben in Flandern Zuflucht. Mit flandrischer Unterstützung
gelang ihm 1052 im zweiten Anlauf die Rückkehr nach England.
1028
oo 2. Adela von Frankreich, Tochter des Königs
Robert II.
1014-8.1.1089
1. oo Richard III. Herzog der
Normandie
-6.8.1027
Kinder:
Balduin VI.
ca 1030-17.7.1070
Robert I. der Friese
ca 1035-3.10.1093
Mathilde
ca 1032-2.11.1083
1053
oo Wilhelm I. König von England
1027-8./9.9.1087
Literatur:
------------
Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 103,143,146,166 - Brandenburg
Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt
an der Aisch 1998 Tafel 4 Seite 8 - Douglas David C.: Wilhelm der
Eroberer. Diederichs Verlag München 1994, Seite 55,83-85,184,193,217,398,399
- Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag
1991, Band I, Seite 163,266,420,423,442,532/Band II Seite 386 - Ehlers
Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln
2000 Seite 53,57,66,70,109 - Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller
Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis
Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 87,102,104,106,113,116,118
- Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer
GmbH 1987 Seite 74,76 - Favier, Jean: Frankreich im Zeitalter der
Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1989 Seite
43 - Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung
in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite 325,328 -
Goez
Elke: Beatrix von Canossa und Tuszien. Eine Untersuchung zur Geschichte
des 11. Jahrhunderts, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995, Seite 22,23,140
-
Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche
Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer
2000 Seite 18 - Jäschke Kurt-Ulrich: Die Anglonormannen. Verlag
W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1981 Seite 44,71,72,73,88,89,90
- Leo Heinrich: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten,
Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 16-21 - Offergeld Thilo: Reges
pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter.
Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001Seite 832 - Schneidmüller
Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 2000 Seite 134 - Weinfurter Stefan: Herrschaft
und Reich der Salier. Grundlinien einer Umbruchszeit. Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1992, Seite 91 -