Sohn des Grafen N.N.
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
GOZBERT (II, III oder mehrere Personen)
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belegt als Graf 855 VIII 6 - 910,
Nibelgau 855 VIII 6 - 861 IV 24, ?870 II 17 - ?876 X 11,
Osten der Bertoldsbaar 864 IV 8)
Belege mit comes-Titel:
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W II Nrn. 474,447, UB Zürich I Nr. 80 (= Cartular Rheinau Nr.
9, ThUB I Nr. 94), W II Nrn. 502,470,481f., 498f.,550,558, D K III Nr.
1 (= UB Zürich I Nr. 127, Cartular Rheinau Nr. 14, ThUB I Nr. 117),
W II Nr. 599, UB Zürich I Nr. 132 (= Cartular Rheinau Nr. 20), W II
Nr. 656 (= KLÄUI, Oberwinterthur 343), CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen
148f. (zu W II1 Nr. 665, diese ohne comes-Titel), UB Zürich I Nr.
152 (= Cartular Rheinau Nr. 21, ThUB I Nr. 132), UB Zürich I Nr. 155
(= Cartular Rheinau Nr. 22), UB Zürich I Nr. 57 (= Cartular Rheinau
Nr. 2), CL 1 Nr. 56, UB Zürich I Nr. 65 (= Cartular Rheinau Nr. 3),
LENDI, Untersuchungen 186 (Annales Alamannici, Cod. Modoetiensis ad a.
910), CLAVADETSCHER, Wolfinus Cozperti palani comitis filius 151 (mit palatinus
comes-Titel), St. Galler Gedenkbuch pag. 85 (= PIPER, Libri Confrat. 108,
col. 365,1)
Belege ohne comes-Titel:
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UB Zürich I Nrn. 156f. (= Cardula, Rheinau Nr. 23), ? St. Galler
Gedenkbuch pagg. 73 und 85 (= PIPER, Libri Confrat. 94 col. 309,11,13 und
108 col. 365,2,6), ? Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 104X3
Literatur:
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STÄLIN, Geschichte I 331f. - BAUMANN, Nibelgau 26f. - DERS., Gaugrafschaften
34f.,146f. - CARO, Gozpert von Rheinau - KNAPP, Buchhorner Urkunde 212
- HEDINGER, Landgrafschaften 25f. - JÄNICHEN, Pettinwilare 62 - DERS.,
Baar und Huntari 91 und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - SCHMID,
Königtum, Adel und Klöster 252-281,324,330 - MAURER, Land zwischen
Schwarzwald und Randen 42,46f. - KLÄUI, Oberwinterthur 51 - SCHULZE,
Grafschaftsverfassung 103,105,117 - CLAVADETSCHER, Wolfinus Cozperti palatini
comitis filius 153, 155-157 - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
s.v.
Von 855 bis ca. 909 ist in zahlreichen alemannischen Urkunden Graf
Gozbert bezeugt. Die Belegstreuung spricht von vorn herein nicht
dafür, dass es sich um eine und dieselbe Person gehandelt hat. Die
Annahme mehrerer Grafen Gozbert wird durch die Notiz einer Überlieferung
der Annales Alamannici zum Jahr 910 gestützt: Ungari in Alamanniam
bello insperato multos occiderunt et Gozpertus comes occisus (...) (LENDI).
Wenn Gozbert im Kampf gegen die Ungarn fiel, kann er kaum eine über
50-jährige Amtszeit als Graf hinter sich gehabt haben. Den Versuch,
die verschiedenen Nachweise zu sortieren und eine Folge von GOZBERTEN
zu rekonstruieren, hat bisher nur SCHMID unternommen. Als Schlüsselzeugnis
in seiner Argumentation fungierten weder Urkunden noch erzählende
Quellen, sondern 3 Einträge in den Verbrüderungsbüchern
der großen Abteien am Bodensee (St. Galler Gedenkbuch pagg. 73, 85;
Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 104X3; SCHMID 265). SCHMID
schälte aus ihnen eine jeweils wiederkehrende Gruppe von 5 Personen
heraus, die die Namen Gozbert, Hildeburg,
Liutolt und Wolvene
trugen. Von den 2 GOZBERTEN,
die an unterschiedlicher Position in den Einträgen stehen, trägt
einer einmal den comes-Titel. Am Ende der Personengruppe auf pag. 85 des
St. Galler Gedenkbuches ist von derselben Hand noch ein 3. Gozbert eingetragen.
SCHMID glaubte, die 3 GOZBERTE, Liutolt
und Wolvene
mit urkundlich bezeugten Personen identifizieren zu können. Der
1. Gozbert hat nach seiner Auffassung
bis 872/74 gelebt, der 2. von 876 bis ca. 892 amtiert, der 3. schließlich
sei seit der Jahrhundertwende als Graf tätig gewesen und wohl beim
Einfall der Ungarn umgekommen. Sicherlich ist eine derartige Scheidung
der urkundlichen Belege möglich, doch konnte der Beweis für 3
Grafen Gozbert mit Hilfe der Gedenkbucheinträge
wohl kaum erbracht werden. Nur ein Gozbert ist
in den Memorialbüchern mit dem comes-Titel belegt, und es erscheint
nicht zulässig, die entsprechende Stellung für andere Personen
zu konjizieren. Eine chronologische Gliederung der Einträge und mithin
eine Abfolge von 3 Personen namens Gozbert,
wie sie SCHMID am Beginn der kritischen Gedenkbuchforschung erschließen
zu können glaubte (vgl. bes. 272), würde man heute sicher nicht
mehr ohne weiteres behaupten. Jüngere und ältere, lebende und
verstorbene Personen, die dieselben Namen trugen, können ja in Quellen
dieser Art in unterschiedlichster Zusammensetzung aufgeführt werden.
Ob die eine oder andere Person aus den Memorialzeugnissen mit einer Person
aus den Urkunden identisch gewesen ist, bleibt ebenfalls ungewiß.
Allerdings hat SCHMID durch den Vergleich der urkundlichen Zeugnisse mit
den Memorialquellen den wichtigen Nachweis erbracht, dass Personen namens
Gozbert, Wolvene,
Liutolt und auch
Berengar miteinander verwandt gewesen sind (s. auch Artt. LIUTOLT, BERENGAR).
Auch abgesehen von SCHMIDS Beweisführung gibt es allenfalls Indizien,
aber keine durchschlagenden Argumente für eine Scheidung der Gozbert-Belege;
deshalb behandele ich hier alte Nachweise. Die möglichen Trennungslinien
zwischen den Zeugnisgruppen, die zur Bestimmung verschiedener Personen
führen könnten, erörtere ich am geeigneten Ort im einzelnen.
9 St. Galler Urkunden werden seit STÄLIN (331) und BAUMANN (Nibelgau
26f.; Gaugrafschaften 34f.) zum Beweis einer Nibelgauer Grafentätigkeit
Gozberts zitiert (danach SCHULZE 103,117);
in ihnen erscheint Gozbert
in der sub N. comite-Formel und deren Varianten. In räumlichen
Hinsicht ist diese Auffassung bei W II Nrn. 470,474,481 und 558 durch die
ausdrückliche Erwähnung des Namens Nibelgau in den cartae gerechtfertigt.
Die Urkunde 482 darf aus inhaltlichen Gründen ebenfalls als Zeugnis
im Sinne der herrschenden Lehre herangezogen werden (s. BORGOLTE, Kommentar:
zu Nr. 482). Bei Nr. 599 gilt die Bestimmung des Güterortes als Allmishofen
bei dem Nibelgauer Vorort Leutkirch als sicher; sie wird durch den Vermerk
des Propstes Cotebertus als Auftraggeber des Schreibers Liuto gestützt,
da Cotebert zu der betreffenden Zeit außer im Linz- und Argengau
(vgl. STAERKELE, Rückvermerke I 41) in gleicher Funktion auch im Nibelgau
nachgewiesen ist (W II Nr. 554, s. SPRANDEL, Kloster St. Gallen 69 mit
A. 84). Der Ort mit den Tradita von Nr. 447, Aushang, hat nach der Dorsualnotiz
der Nr. 144 ebenfalls dem Nibelgau angehört. Als Güterort der
Nr. 550 schlug BAUMANN (Nibelgau 22 f., Gaugrafschaften 36f., Allgäu
I 175) nach einem Vergleich der Zeugenreihe mit denen zeitlich und räumlich
benachbarter cartae Arrisried südlich von Kißlegg vor. Da der
Schreiber der Urkunde, Liuto, vornehmlich im Bereich der Praepositur Coteberts
tätig war und diese später selbst übernommen zu haben scheint
(SPRANDEL, Kloster St. Gallen 69, vgl. STAERKE, Rückvermerke 145),
dürfte die Identifikation richtig sein. Nach der Nibelgaulokalisierung
Kißleggs, das im Norden, und Karbachs, das im Süden von Arrisried
liegt, durch andere Urkunden (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften
Alemanniens 170f.) darf Arrisried ebenfalls als Pertinenz der Landschaft
gelten. Die Tradita der übrigbleibenden carta Nr. 502 von 858 sind
nicht sicher bestimmt; allerdings deutet die dorsuale Kapitelzahl am ehesten
auf den Nibelgau hin (s. BORGOLTE, Kommentar: zur Nr. 502).
Zeitlich erstrecken sich die neun Urkunden von 855 (Nr. 474) bis ca.
876 (Nr. 599). Nach allgemeiner Forschungsmeinung soll in der Grafenformel
jeweils derselbe Gozbert gemeint sein (auch SCHMID 268), obwohl die Belegreihe
in den 60-er Jahren durch einen Grafen WANING (III) unterbrochen ist (s.
auch Art. UDALRICH III, IV, V). Es ist keineswegs sicher - wie BAUMANN
annahm -, dass dieser Waning nur vorübergehend amtierte. Zwischen
861 und ca. 870 fehlen nämlich im Nibelgau Belege für Gozbert,
so dass der nur einmal nachgewiesene Waning durchaus längere Zeit
Graf gewesen sein kann. Damit schwindet aber auch die Wahrscheinlichkeit
für die von STÄLIN und BAUMANN begründete Lehre über
die Identität Gozberts. Im 3. Viertel des 9. Jahrhunderts könnten
vielmehr 2 GOZBERTE im Nibelgau als
Grafen tätig gewesen sein.
Nach der von SCHMID begründeten Auffassung ist der Nibelgauer
Graf von 855 aus der Familie
der "Rheinauer Stifter" hervorgegangen. Wie SCHMID (254-260) zeigte,
konnte Wolvene
die Wiedererrichtung des Klosters Rheinau nur gegen den Widerstand der
eigenen Verwandten durchsetzen. Um sein Werk zu sichern, habe er die Abtei
schon in den 50-er Jahren Ludwig dem Deutschen
aufgetragen (D LdD Nr. 90), der König habe aber gleichzeitig
die Gegner in
Wolvenes Familie mit Grafschaften entschädigt. Zu diesen habe
vor allem Gozbert
gehört. Als Wolvene
im Februar 858 (s. Art. ADELO) Rheinau noch einmal mit Gütern
im Thurgau ausstattete (UB Zürich I Nr. 80), stand unter 7 gräflichen
Zeugen ein Gozbert, sicher der Nibelgauer
Graf, an 1. Stelle. Durch seine Konfirmation habe Gozbert
die Ausstattung Rheinaus durch Wolvene
anerkannt (SCHMID), bes. 278).
Am 8. April 864 verlieh Abt Grimald in St. Gallen dem Kloster übertragenes
Gut gegen Zins; aus den beiden überlieferten Urkunden geht hervor,
dass die Tradita in Pettenuuilare (W II Nr. 498) bzw. in der Gegend des
Waldes in Otniuntesstetin (Nr. 499) lagen, welcher selbst von dem Rechtsgeschäft
ausgenommen blieb. Die Ortschaften wurden von WARTMANN und MEYER VON KNONAU
(Besitz 196 A. 467) wiederum im Nibelgau gesucht, da die cartae mit der
Wendung sub Cozperto comite
schließen. Indessen weisen die Kapitelzahlen XXVII bzw.
XXIIII auf den Rückseiten der Dokumente (CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen
114f.) auf die "Gebiete am Oberlauf der Donau und des Neckars mit anstoßendem
Hegau und Albgau" hin (STAERKLE, Rückvermerke 163 mit Karte 1 ebd.
im Anhang). Ohne Kenntnis dieser Dorsuainotizen haben bereits BAUMANN (Nibelgau
26, Gaugrafschaften 146 f.) und JÄNICHEN eine Lage des Traditionsgutes
im Scherra, also etwa In der von den Kapitelzahlen bezeichneten Gegend,
vermutet. Beide Forscher führten zum Beweis eine Reihe angeblich identischer
Zeugen aus anderen Urkunden an. Nun hat BAUMANN seine Ergebnisse wenig
anschaulich und überprüfbar präsentiert, während JÄNICHENS
Untersuchung methodisch fragwürdig angelegt war.
Nur wenige Zeugennamen der Urkunden 498 f. kehren in den Nrn. 368,
385 f. und Anh. Nr. 21 wieder. Nirgendwo läßt sich vor allem
eine Gruppe identischer Namen feststellen, die allein die Annahme von Personenidentitäten
rechtfertigen könnte. Besonders mager sind die Übereinstimmungen
zwischen Nrn. 498f. und Nr. 385. In der Nachbarschaft des Actumortes der
letztgenannten Urkunde, in der Gegend von Nusplingen, suchte JÄNICHEN
(Pettinwilare 65, Baar und Huntari 91) die Güterorte der Urkunden
498f. Das sich hier ergebende Bild wird nicht wesentlich verschoben, wenn
man Nr. II Anh. 21, die in Pettinuuilari ausgestellt wurde, zum Vergleich
mit Nr. 385 zugrundelegt (s. Art. ALBOIN). Pettenuuilare muß deshalb
keineswegs das von JÄNICHEN erschlossene, abgegangene Gettenweiler
bei Nusplingen im Bäratal gewesen sein.
Im Unterschied zu den vom JÄNICHEN verglichenen Zeugenreihen lassen
sich zwischen Nrn. 498f. und 581, die BAUMANN gegenübergestellt hat,
enge Parallelen ermitteln. Die Zeugen Lantp(re)t, Engilvuart und Vto bzw.
Mahheim und Pollo folgen in den Urkunden 498 und 499 etwa ebenso dicht
aufeinander wie in Nr. 581. Man darf deshalb von der Namengleichheit auf
Personenidentität schließen. Urkunde 581 wurde in Wurmlingen
ausgestellt, das 797 der Bertoldsbaar zugerechnet worden war (W I Nr. 143);
damit übereinstimmend sind die Tradita der carta 581 in pagello, qui
dicitur Peractoltespara lokalisiert. Im Bereich der Bertoldsbaar darf man
also den gräflichen Wirkungskreis Gozberts vermuten. Dieses Ergebnis
paßt zu den Kapitelzahlen der Urkunden 498 und 499.
Für die Bestimmung der Güterorte der beiden cartae hat abermals
BAUMANN brauchbare Anhaltspunkte geliefert. Die in Pettinuuilari ausgestellte
Urkunde W II Anh. Nr. 21 bezieht sich zweifellos auf die St. Galter Urkunde
230, nach der um 816/17 ein Petto seinen Besitz in Vilsingen und Engelswies
an das Steinachkloster geschenkt hat (s. Art. KARAMANN I, II). Deshalb
liegt es nahe, mit BAUMANN (Nibelgau 26) in Pettinuuilare einen in der
Umgebung von Vilsingen abgegangenen Weiler zu sehen. Wenn diese Vermutung
stimmt und der Actumort von W II Anh. Nr. 21 mit dem Güterort von
W II Nr. 498 identisch war, darf Gozbert
als Graf im Osten der Bertoldsbaar gelten (zum Comitat s. BORGOLTE,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens 160). Der Zusammenhang der Nrn.
498 und 499 stellt sicher, dass auch Otmuntesstetin in der Nachbarschaft
von Pettinuuilare gelegen hat; allerdings bleibe hier offen, ob der Schluß
BAUMANNS auf Stetten am kalten Markt richtig war (Gaugrafschaften 147f.).
JÄNICHEN (Baar und Huntari 91, Pettinwilare 62) und SCHMID (268)
haben den Grafen Gozbert in der Baar
mit Gozbert aus dem Nibelgau gleichgesetzt. Das von ihnen angeführte
Argument der zeitlichen Überschneidung der Belege läßt
sich aber nur bedingt verwenden, da die Urkunden 498f. gerade in die Zeit
fallen, in der für den Nibelgau die Nachweise fehlen. Sollten die
Grafen beider Gebiete trotzdem identisch sein, so ist damit noch nicht
gesagt, dass Gozbert 864 gleichzeitig im Nibelgau und im Osten der Bertoldsbaar
amtierte. Nur wenn diese Voraussetzung erwiesen werden könnte, wäre
die potentielle Amtszeit WANINGs (III) zu verkürzen.
Nach einer weiteren Vermutung SCHMIDS (268 f.) ist Graf
Gozbert vom Nibelgau und in der Baar zwischen 872 und 874 verstorben;
SCHMID stützte diese Annahme mit dem vermeintlich letzten Nibelgaubeleg
von 872 und den Nachweisen der Grafen ADALBERT (II) im Osten der Bertoldsbaar
bzw. UDALRICH (IV) in der Landschaft um Leutkirch. Diese Beweisführung
läßt sich nicht halten. Es ist nicht so, wie SCHMID glaubte
(268 A. 79), dass nur W II Nr. 599 von ?876 unstimmig datiert wäre
und deshalb als Anhaltspunkt für das Ende der Nibelgaugrafschaft ausscheiden
müßte. Auch die Datumselemente von Nrn. 550 (?870) und 558 (?872)
stehen nämlich miteinander in Widerspruch (s. Art. WANING III). Wenn
man Nr. 599 nicht gelten läßt, muß man ebenso die beiden
anderen Urkunden behandeln. Das Ende der Amtsführung Gozberts im Nibelgau
steht also nicht genau fest. Ebenso ist keineswegs sicher, dass Gozbert
im Bereich der Bertoldsbaar bis in die 70-er Jahre hinein Grafenrechte
ausgeübt hat, bevor er von Adalbert (II) abgelöst wurde. Die
schon oben behandelte St. Galler Urkunde 581, in der der Actumort Wurmlingen
in comitatu Adalperte comite lokalisiert wird, ist mit Wochentag, Kalendertag
und Königsjahr stimmig auf den 21. Juni 868 datiert (BORGOLTE, Chronol.
Stud. 183,186). Für das Jahr 868 und gegen 874, das WARTMANN alternativ
vorgeschlagen hat, sprechen auch die Übereinstimmungen der Zeugenreihe
mit denen der Nrn. 498f. von 864 (s. S. 136).
Auch im Klettgau ist ein Graf Gozbert nachgewiesen; die Zeugnisse sind
im Rheinauer Cartular aus dem 12. Jahrhundert überliefert. Nachdem
es SCHMID wohl endgültig gelungen ist, die Nrn. 2 und 3 der Urkundensammlung
(UB Zürich I Nrn. 57,65) In die Jahre 901/02 und 909/10 zu datieren
(271, vgl. CARO), gehören die Quellenstücke mit einer Ausnahme
der Zeit von 876 bis ca. 909 an. SCHMID hat diese Belege aufgrund der bereits
angesprochenen Gedenkbucheinträge auf 2 Personen verteilt. Die 1.
Urkunde wurde durch KARL III. noch
als princeps in Alemannien im August 876 ausgestellt (DK III Nr. 1; vgl.
BORGOLTE, Karl III. und Neudingen). KARL,
dem die Abtei Rheinau nach dem Tod des Restaurators und damaligen Abtes
Wolvene zufallen sollte, ließ in diesem Dokument ein Tauschgeschäft
pro utilitate eiusdem monasterii nostri niederlegen. Zusammen mit Wolvene
hatte er demnach dem Grafen Gozbert Güter
im Thurgau und im Klettgau übergeben, um von diesem für Rheinau
andere Liegenschaften im Klettgau zu erhalten. Kurz darauf hat Wolvene
den Tausch noch einmal bestätigt (UB Zürich I Nr. 132). Seit
888 scheint Gozbert, dessen Verwandtschaft
mit Wolvene
nach besitzgeschichtlichen Untersuchungen sicher sein dürfte (SCHMID
260-263), Rheinau als Laienabt vorgestanden zu haben (so SCHMID 262,269ff.,
vgl. ältere Literatur ebd. 269 A. 87; UB Zürich I Nrn. 152,155,
57, 65). In Urkunden voll 892 erscheint er als Förderer seines Klosters
im Thurgau, Klettgau (Rheinheim) und im Hegau (UB Zürich I Nrn. 156f.).
Den Rheinauer Urkunden läßt sich nicht ohne weiteres entnehmen,
wo der Comitat des Gozbert gelegen
hat. Mit Recht hat deshalb SCHMID, anders als BAUMANN (Nibelgau 27, KLÄUI;
vgl. HEDINGER), Gozbert nie als Amtswalter
im Klettgau bezeichnet. Die Angabe MAURERS (46f., danach SCHULZE 105),
Gozbert sei zumindest 892 der für
die Landschaft zwischen Randen, Rhein und Wutach zuständige Graf gewesen,
bezieht sich auf einen Vermerk der entsprechenden Urkunde (UB Zürich
I Nr. 155), dass eine Besitzübertragung zu Wunderklingen an der Wutach
coram Gozperto comite vorgenommen worden
sei. Tatsächlich findet sich diese Formel einschließlich des
Namens aber auch in einer vergleichbaren Urkunde, in der ausdrücklich
ein anderer als Graf im Klettgau bezeichnet wird (UB Zürich I Nr.
57, s. Art. ADALBERT III), bzw. in Dokumenten mit Güterorten aus anderen
Landschaften (UB Zürich I Nr. 152, vgl. Nr. 132). Die comes-Belege
Gozberts in den Rheinauer Urkunden
besagen demgegenüber wohl, dass der Vorsteher des Klosters den Grafenrang
einnahm und aufgrund seiner Würde und des Rheinauer Immunitätsprivilegs
von 858 (D LdD Nr. 90) im Bereich der klösterlichen Besitzungen die
Grafenrechte ausübte; insofern dürfte er die Rechte der "ordentlichen"
Grafen Adalbert (II) bzw. Adalbert(III) eingeschränkt haben (s. BORGOLTE,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. X).
BAUMANN hat vermutet, dass der Graf Gozbert
der Rheinauer Urkunden mit dem Grafen Gozbert
im Nibelgau identisch gewesen sei (Nibelgau 27, Gaugrafschaften
35, vgl. SCHMID 268f.). Er beobachtete nämlich, dass der Nachfolger
Gozberts im Nibelgau Udalrich hieß,
während im Klettgau ein Udalrich seit 876 anscheinend durch Gozbert
abgelöst wurde. BAUMANN setzte die jeweiligen UDALRICHE
und GOZBERTE gleich und nahm an, Graf
Gozbert vom Nibelgau habe in den 70-er Jahren mit Udalrich seinen
Comitat gegen den im Klettgau eingetauscht (s. Art. UDALRICH III, IV, V).
Auf den oder die späteren Grafen Gozbert
beziehen sich wohl 3 weitere Belege aus dem Schatz der St. Galler Urkunden.
Im Jahr 886 weilte Gozbert
als Legat des Kaisers in der Gesellschaft Bischof Salomons,
des Abtes Ruadho und des Grafen HILDEBOLD in Winterthur (W II Nr. 656).
Nach 898, vielleicht gegen 910, wird ein Pfalzgraf
Gozbert in der von CLAVADTSCHER, entdeckten, abschriftlich erhaltenen
Tauschurkunde eines Wolfinus genannt (Wolfinus Cozperti
palatini comitis filius 151). Wolfinus bezeichnet dabei den
Gozbert als seinen Vater und den Grafen
ADALBERT (III) als seinen cognatus, so dass Beobachtungen SCHMIDS über
die Verwandtschaft der "Rheinauer Adligen" bestätigt werden. Nach
der Urkunde W II Nr. 665 hat ein Kozp(re)t dem Galluskloster eine Hufe
zu Ehingen geschenkt. Nur aus dem Archivvermerk geht hervor, dass der Tradent
ein comes war. Die Dorsualnotiz lautet vollständig: TRADITIO KOZPERTI
DE EGINGUN COMITIS DE HEGAUGE (CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen 148f.).
Die Anordnung der Schrift auf der Rückseite der Urkunde spricht dafür,
dass Gozbert als Graf, *Eginga aber
als Ort im Hegau bezeichnet werden sollte. Tradent Gozbert
darf aufgrund seines Besitzes aber kaum als Graf im Hegau betrachtet
werden. Dem entspricht es, dass in der Grafenformel der Urkunde ADALBERT
(II) vermerkt ist.
Auch in einer Lorscher Urkunde wird anfangs des 10. Jahrhunderts ein
Graf Gozbert genannt (CL I Nr. 56).
Bei einem Tausch Erzbischof Hattos mit Abt Reginbodo vom 25. Februar 902
gab Hatto unter anderem Güter in pago Glemisgouue (...) in comitatu
Gozberti comitis, also in der Grafschaft
des rheinfrinkischen Glemsgaus. Ob dieser Graf mit den in Alemannien nachgewiesenen
Amtswaltern gleichen Namens etwas zu tun hatte, ist nicht bekannt (STÄLIN
332, SCHMID 272 A. 104). Der oder die Gozberte, die in den Rheinauer Quellen
genannt werden, sind nach besitzgeschichtlichen Forschungen SCHMIDS (324,330)
sicher mit einem Mitte des 8. Jahrhunderts belegten vir potens Gozbertus
verwandt gewesen (s. Art. GOZBERT I).
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Literatur:
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Eduard Hlawitschka: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten
Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands.
Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1987, Seite 61,63-66,170 -