Cozpert                                                    Graf im Klettgau
---------                                                   Abt des Klosters Rheinau
    -22.6.910 gefallen
     bei Augsburg

Sohn des Grafen N.N.
 

Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"

GOZBERT (II, III oder mehrere Personen)
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belegt als Graf 855 VIII 6 - 910,
Nibelgau 855 VIII 6 - 861 IV 24, ?870 II 17 - ?876 X 11,
Osten der Bertoldsbaar 864 IV 8)

Belege mit comes-Titel:
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W II Nrn. 474,447, UB Zürich I Nr. 80 (= Cartular Rheinau Nr. 9, ThUB I Nr. 94), W II Nrn. 502,470,481f., 498f.,550,558, D K III Nr. 1 (= UB Zürich I Nr. 127, Cartular Rheinau Nr. 14, ThUB I Nr. 117), W II Nr. 599, UB Zürich I Nr. 132 (= Cartular Rheinau Nr. 20), W II Nr. 656 (= KLÄUI, Oberwinterthur 343), CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen 148f. (zu W II1 Nr. 665, diese ohne comes-Titel), UB Zürich I Nr. 152 (= Cartular Rheinau Nr. 21, ThUB I Nr. 132), UB Zürich I Nr. 155 (= Cartular Rheinau Nr. 22), UB Zürich I Nr. 57 (= Cartular Rheinau Nr. 2), CL 1 Nr. 56, UB Zürich I Nr. 65 (= Cartular Rheinau Nr. 3), LENDI, Untersuchungen 186 (Annales Alamannici, Cod. Modoetiensis ad a. 910), CLAVADETSCHER, Wolfinus Cozperti palani comitis filius 151 (mit palatinus comes-Titel), St. Galler Gedenkbuch pag. 85 (= PIPER, Libri Confrat. 108, col. 365,1)

Belege ohne comes-Titel:
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UB Zürich I Nrn. 156f. (= Cardula, Rheinau Nr. 23), ? St. Galler Gedenkbuch pagg. 73 und 85 (= PIPER, Libri Confrat. 94 col. 309,11,13 und 108 col. 365,2,6), ? Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 104X3

Literatur:
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STÄLIN, Geschichte I 331f. - BAUMANN, Nibelgau 26f. - DERS., Gaugrafschaften 34f.,146f. - CARO, Gozpert von Rheinau - KNAPP, Buchhorner Urkunde 212 - HEDINGER, Landgrafschaften 25f. - JÄNICHEN, Pettinwilare 62 - DERS., Baar und Huntari 91 und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - SCHMID, Königtum, Adel und Klöster 252-281,324,330 - MAURER, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42,46f. - KLÄUI, Oberwinterthur 51 - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 103,105,117 - CLAVADETSCHER, Wolfinus Cozperti palatini comitis filius 153, 155-157 - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s.v.

Von 855 bis ca. 909 ist in zahlreichen alemannischen Urkunden Graf Gozbert bezeugt. Die Belegstreuung spricht von vorn herein nicht dafür, dass es sich um eine und dieselbe Person gehandelt hat. Die Annahme mehrerer Grafen Gozbert wird durch die Notiz einer Überlieferung der Annales Alamannici zum Jahr 910 gestützt: Ungari in Alamanniam bello insperato multos occiderunt et Gozpertus comes occisus (...) (LENDI). Wenn Gozbert im Kampf gegen die Ungarn fiel, kann er kaum eine über 50-jährige Amtszeit als Graf hinter sich gehabt haben. Den Versuch, die verschiedenen Nachweise zu sortieren und eine Folge von GOZBERTEN zu rekonstruieren, hat bisher nur SCHMID unternommen. Als Schlüsselzeugnis in seiner Argumentation fungierten weder Urkunden noch erzählende Quellen, sondern 3 Einträge in den Verbrüderungsbüchern der großen Abteien am Bodensee (St. Galler Gedenkbuch pagg. 73, 85; Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 104X3; SCHMID 265). SCHMID schälte aus ihnen eine jeweils wiederkehrende Gruppe von 5 Personen heraus, die die Namen Gozbert, Hildeburg, Liutolt und Wolvene trugen. Von den 2 GOZBERTEN, die an unterschiedlicher Position in den Einträgen stehen, trägt einer einmal den comes-Titel. Am Ende der Personengruppe auf pag. 85 des St. Galler Gedenkbuches ist von derselben Hand noch ein 3. Gozbert eingetragen. SCHMID glaubte, die 3 GOZBERTE, Liutolt und Wolvene mit urkundlich bezeugten Personen identifizieren zu können. Der 1. Gozbert hat nach seiner Auffassung bis 872/74 gelebt, der 2. von 876 bis ca. 892 amtiert, der 3. schließlich sei seit der Jahrhundertwende als Graf tätig gewesen und wohl beim Einfall der Ungarn umgekommen. Sicherlich ist eine derartige Scheidung der urkundlichen Belege möglich, doch konnte der Beweis für 3 Grafen Gozbert mit Hilfe der Gedenkbucheinträge wohl kaum erbracht werden. Nur ein Gozbert ist in den Memorialbüchern mit dem comes-Titel belegt, und es erscheint nicht zulässig, die entsprechende Stellung für andere Personen zu konjizieren. Eine chronologische Gliederung der Einträge und mithin eine Abfolge von 3 Personen namens Gozbert, wie sie SCHMID am Beginn der kritischen Gedenkbuchforschung erschließen zu können glaubte (vgl. bes. 272), würde man heute sicher nicht mehr ohne weiteres behaupten. Jüngere und ältere, lebende und verstorbene Personen, die dieselben Namen trugen, können ja in Quellen dieser Art in unterschiedlichster Zusammensetzung aufgeführt werden. Ob die eine oder andere Person aus den Memorialzeugnissen mit einer Person aus den Urkunden identisch gewesen ist, bleibt ebenfalls ungewiß. Allerdings hat SCHMID durch den Vergleich der urkundlichen Zeugnisse mit den Memorialquellen den wichtigen Nachweis erbracht, dass Personen namens Gozbert, Wolvene, Liutolt und auch Berengar miteinander verwandt gewesen sind (s. auch Artt. LIUTOLT, BERENGAR).
Auch abgesehen von SCHMIDS Beweisführung gibt es allenfalls Indizien, aber keine durchschlagenden Argumente für eine Scheidung der Gozbert-Belege; deshalb behandele ich hier alte Nachweise. Die möglichen Trennungslinien zwischen den Zeugnisgruppen, die zur Bestimmung verschiedener Personen führen könnten, erörtere ich am geeigneten Ort im einzelnen.
9 St. Galler Urkunden werden seit STÄLIN (331) und BAUMANN (Nibelgau 26f.; Gaugrafschaften 34f.) zum Beweis einer Nibelgauer Grafentätigkeit Gozberts zitiert (danach SCHULZE 103,117); in ihnen erscheint Gozbert in der sub N. comite-Formel und deren Varianten. In räumlichen Hinsicht ist diese Auffassung bei W II Nrn. 470,474,481 und 558 durch die ausdrückliche Erwähnung des Namens Nibelgau in den cartae gerechtfertigt. Die Urkunde 482 darf aus inhaltlichen Gründen ebenfalls als Zeugnis im Sinne der herrschenden Lehre herangezogen werden (s. BORGOLTE, Kommentar: zu Nr. 482). Bei Nr. 599 gilt die Bestimmung des Güterortes als Allmishofen bei dem Nibelgauer Vorort Leutkirch als sicher; sie wird durch den Vermerk des Propstes Cotebertus als Auftraggeber des Schreibers Liuto gestützt, da Cotebert zu der betreffenden Zeit außer im Linz- und Argengau (vgl. STAERKELE, Rückvermerke I 41) in gleicher Funktion auch im Nibelgau nachgewiesen ist (W II Nr. 554, s. SPRANDEL, Kloster St. Gallen 69 mit A. 84). Der Ort mit den Tradita von Nr. 447, Aushang, hat nach der Dorsualnotiz der Nr. 144 ebenfalls dem Nibelgau angehört. Als Güterort der Nr. 550 schlug BAUMANN (Nibelgau 22 f., Gaugrafschaften 36f., Allgäu I 175) nach einem Vergleich der Zeugenreihe mit denen zeitlich und räumlich benachbarter cartae Arrisried südlich von Kißlegg vor. Da der Schreiber der Urkunde, Liuto, vornehmlich im Bereich der Praepositur Coteberts tätig war und diese später selbst übernommen zu haben scheint (SPRANDEL, Kloster St. Gallen 69, vgl. STAERKE, Rückvermerke 145), dürfte die Identifikation richtig sein. Nach der Nibelgaulokalisierung Kißleggs, das im Norden, und Karbachs, das im Süden von Arrisried liegt, durch andere Urkunden (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 170f.) darf Arrisried ebenfalls als Pertinenz der Landschaft gelten. Die Tradita der übrigbleibenden carta Nr. 502 von 858 sind nicht sicher bestimmt; allerdings deutet die dorsuale Kapitelzahl am ehesten auf den Nibelgau hin (s. BORGOLTE, Kommentar: zur Nr. 502).
Zeitlich erstrecken sich die neun Urkunden von 855 (Nr. 474) bis ca. 876 (Nr. 599). Nach allgemeiner Forschungsmeinung soll in der Grafenformel jeweils derselbe Gozbert gemeint sein (auch SCHMID 268), obwohl die Belegreihe in den 60-er Jahren durch einen Grafen WANING (III) unterbrochen ist (s. auch Art. UDALRICH III, IV, V). Es ist keineswegs sicher - wie BAUMANN annahm -, dass dieser Waning nur vorübergehend amtierte. Zwischen 861 und ca. 870 fehlen nämlich im Nibelgau Belege für Gozbert, so dass der nur einmal nachgewiesene Waning durchaus längere Zeit Graf gewesen sein kann. Damit schwindet aber auch die Wahrscheinlichkeit für die von STÄLIN und BAUMANN begründete Lehre über die Identität Gozberts. Im 3. Viertel des 9. Jahrhunderts könnten vielmehr 2 GOZBERTE im Nibelgau als Grafen tätig gewesen sein.
Nach der von SCHMID begründeten Auffassung ist der Nibelgauer Graf von 855 aus der Familie der "Rheinauer Stifter" hervorgegangen. Wie SCHMID (254-260) zeigte, konnte Wolvene die Wiedererrichtung des Klosters Rheinau nur gegen den Widerstand der eigenen Verwandten durchsetzen. Um sein Werk zu sichern, habe er die Abtei schon in den 50-er Jahren Ludwig dem Deutschen aufgetragen (D LdD Nr. 90), der König habe aber gleichzeitig die Gegner in Wolvenes Familie mit Grafschaften entschädigt. Zu diesen habe vor allem Gozbert gehört. Als Wolvene im Februar 858 (s. Art. ADELO) Rheinau noch einmal mit Gütern im Thurgau ausstattete (UB Zürich I Nr. 80), stand unter 7 gräflichen Zeugen ein Gozbert, sicher der Nibelgauer Graf, an 1. Stelle. Durch seine Konfirmation habe Gozbert die Ausstattung Rheinaus durch Wolvene anerkannt (SCHMID), bes. 278).
Am 8. April 864 verlieh Abt Grimald in St. Gallen dem Kloster übertragenes Gut gegen Zins; aus den beiden überlieferten Urkunden geht hervor, dass die Tradita in Pettenuuilare (W II Nr. 498) bzw. in der Gegend des Waldes in Otniuntesstetin (Nr. 499) lagen, welcher selbst von dem Rechtsgeschäft ausgenommen blieb. Die Ortschaften wurden von WARTMANN und MEYER VON KNONAU (Besitz 196 A. 467) wiederum im Nibelgau gesucht, da die cartae mit der Wendung sub Cozperto comite schließen. Indessen weisen die Kapitelzahlen XXVII bzw. XXIIII auf den Rückseiten der Dokumente (CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen 114f.) auf die "Gebiete am Oberlauf der Donau und des Neckars mit anstoßendem Hegau und Albgau" hin (STAERKLE, Rückvermerke 163 mit Karte 1 ebd. im Anhang). Ohne Kenntnis dieser Dorsuainotizen haben bereits BAUMANN (Nibelgau 26, Gaugrafschaften 146 f.) und JÄNICHEN eine Lage des Traditionsgutes im Scherra, also etwa In der von den Kapitelzahlen bezeichneten Gegend, vermutet. Beide Forscher führten zum Beweis eine Reihe angeblich identischer Zeugen aus anderen Urkunden an. Nun hat BAUMANN seine Ergebnisse wenig anschaulich und überprüfbar präsentiert, während JÄNICHENS Untersuchung methodisch fragwürdig angelegt war.
Nur wenige Zeugennamen der Urkunden 498 f. kehren in den Nrn. 368, 385 f. und Anh. Nr. 21 wieder. Nirgendwo läßt sich vor allem eine Gruppe identischer Namen feststellen, die allein die Annahme von Personenidentitäten rechtfertigen könnte. Besonders mager sind die Übereinstimmungen zwischen Nrn. 498f. und Nr. 385. In der Nachbarschaft des Actumortes der letztgenannten Urkunde, in der Gegend von Nusplingen, suchte JÄNICHEN (Pettinwilare 65, Baar und Huntari 91) die Güterorte der Urkunden 498f. Das sich hier ergebende Bild wird nicht wesentlich verschoben, wenn man Nr. II Anh. 21, die in Pettinuuilari ausgestellt wurde, zum Vergleich mit Nr. 385 zugrundelegt (s. Art. ALBOIN). Pettenuuilare muß deshalb keineswegs das von JÄNICHEN erschlossene, abgegangene Gettenweiler bei Nusplingen im Bäratal gewesen sein.
Im Unterschied zu den vom JÄNICHEN verglichenen Zeugenreihen lassen sich zwischen Nrn. 498f. und 581, die BAUMANN gegenübergestellt hat, enge Parallelen ermitteln. Die Zeugen Lantp(re)t, Engilvuart und Vto bzw. Mahheim und Pollo folgen in den Urkunden 498 und 499 etwa ebenso dicht aufeinander wie in Nr. 581. Man darf deshalb von der Namengleichheit auf Personenidentität schließen. Urkunde 581 wurde in Wurmlingen ausgestellt, das 797 der Bertoldsbaar zugerechnet worden war (W I Nr. 143); damit übereinstimmend sind die Tradita der carta 581 in pagello, qui dicitur Peractoltespara lokalisiert. Im Bereich der Bertoldsbaar darf man also den gräflichen Wirkungskreis Gozberts vermuten. Dieses Ergebnis paßt zu den Kapitelzahlen der Urkunden 498 und 499.
Für die Bestimmung der Güterorte der beiden cartae hat abermals BAUMANN brauchbare Anhaltspunkte geliefert. Die in Pettinuuilari ausgestellte Urkunde W II Anh. Nr. 21 bezieht sich zweifellos auf die St. Galter Urkunde 230, nach der um 816/17 ein Petto seinen Besitz in Vilsingen und Engelswies an das Steinachkloster geschenkt hat (s. Art. KARAMANN I, II). Deshalb liegt es nahe, mit BAUMANN (Nibelgau 26) in Pettinuuilare einen in der Umgebung von Vilsingen abgegangenen Weiler zu sehen. Wenn diese Vermutung stimmt und der Actumort von W II Anh. Nr. 21 mit dem Güterort von W II Nr. 498 identisch war, darf Gozbert als Graf im Osten der Bertoldsbaar gelten (zum Comitat s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 160). Der Zusammenhang der Nrn. 498 und 499 stellt sicher, dass auch Otmuntesstetin in der Nachbarschaft von Pettinuuilare gelegen hat; allerdings bleibe hier offen, ob der Schluß BAUMANNS auf Stetten am kalten Markt richtig war (Gaugrafschaften 147f.).
JÄNICHEN (Baar und Huntari 91, Pettinwilare 62) und SCHMID (268) haben den Grafen Gozbert in der Baar mit Gozbert aus dem Nibelgau gleichgesetzt. Das von ihnen angeführte Argument der zeitlichen Überschneidung der Belege läßt sich aber nur bedingt verwenden, da die Urkunden 498f. gerade in die Zeit fallen, in der für den Nibelgau die Nachweise fehlen. Sollten die Grafen beider Gebiete trotzdem identisch sein, so ist damit noch nicht gesagt, dass Gozbert 864 gleichzeitig im Nibelgau und im Osten der Bertoldsbaar amtierte. Nur wenn diese Voraussetzung erwiesen werden könnte, wäre die potentielle Amtszeit WANINGs (III) zu verkürzen.
Nach einer weiteren Vermutung SCHMIDS (268 f.) ist Graf Gozbert vom Nibelgau und in der Baar zwischen 872 und 874 verstorben; SCHMID stützte diese Annahme mit dem vermeintlich letzten Nibelgaubeleg von 872 und den Nachweisen der Grafen ADALBERT (II) im Osten der Bertoldsbaar bzw. UDALRICH (IV) in der Landschaft um Leutkirch. Diese Beweisführung läßt sich nicht halten. Es ist nicht so, wie SCHMID glaubte (268 A. 79), dass nur W II Nr. 599 von ?876 unstimmig datiert wäre und deshalb als Anhaltspunkt für das Ende der Nibelgaugrafschaft ausscheiden müßte. Auch die Datumselemente von Nrn. 550 (?870) und 558 (?872) stehen nämlich miteinander in Widerspruch (s. Art. WANING III). Wenn man Nr. 599 nicht gelten läßt, muß man ebenso die beiden anderen Urkunden behandeln. Das Ende der Amtsführung Gozberts im Nibelgau steht also nicht genau fest. Ebenso ist keineswegs sicher, dass Gozbert im Bereich der Bertoldsbaar bis in die 70-er Jahre hinein Grafenrechte ausgeübt hat, bevor er von Adalbert (II) abgelöst wurde. Die schon oben behandelte St. Galler Urkunde 581, in der der Actumort Wurmlingen in comitatu Adalperte comite lokalisiert wird, ist mit Wochentag, Kalendertag und Königsjahr stimmig auf den 21. Juni 868 datiert (BORGOLTE, Chronol. Stud. 183,186). Für das Jahr 868 und gegen 874, das WARTMANN alternativ vorgeschlagen hat, sprechen auch die Übereinstimmungen der Zeugenreihe mit denen der Nrn. 498f. von 864 (s. S. 136).
Auch im Klettgau ist ein Graf Gozbert nachgewiesen; die Zeugnisse sind im Rheinauer Cartular aus dem 12. Jahrhundert überliefert. Nachdem es SCHMID wohl endgültig gelungen ist, die Nrn. 2 und 3 der Urkundensammlung (UB Zürich I Nrn. 57,65) In die Jahre 901/02 und 909/10 zu datieren (271, vgl. CARO), gehören die Quellenstücke mit einer Ausnahme der Zeit von 876 bis ca. 909 an. SCHMID hat diese Belege aufgrund der bereits angesprochenen Gedenkbucheinträge auf 2 Personen verteilt. Die 1. Urkunde wurde durch KARL III. noch als princeps in Alemannien im August 876 ausgestellt (DK III Nr. 1; vgl. BORGOLTE, Karl III. und Neudingen). KARL, dem die Abtei Rheinau nach dem Tod des Restaurators und damaligen Abtes Wolvene zufallen sollte, ließ in diesem Dokument ein Tauschgeschäft pro utilitate eiusdem monasterii nostri niederlegen. Zusammen mit Wolvene hatte er demnach dem Grafen Gozbert Güter im Thurgau und im Klettgau übergeben, um von diesem für Rheinau andere Liegenschaften im Klettgau zu erhalten. Kurz darauf hat Wolvene den Tausch noch einmal bestätigt (UB Zürich I Nr. 132). Seit 888 scheint Gozbert, dessen Verwandtschaft mit Wolvene nach besitzgeschichtlichen Untersuchungen sicher sein dürfte (SCHMID 260-263), Rheinau als Laienabt vorgestanden zu haben (so SCHMID 262,269ff., vgl. ältere Literatur ebd. 269 A. 87; UB Zürich I Nrn. 152,155, 57, 65). In Urkunden voll 892 erscheint er als Förderer seines Klosters im Thurgau, Klettgau (Rheinheim) und im Hegau (UB Zürich I Nrn. 156f.).
Den Rheinauer Urkunden läßt sich nicht ohne weiteres entnehmen, wo der Comitat des Gozbert gelegen hat. Mit Recht hat deshalb SCHMID, anders als BAUMANN (Nibelgau 27, KLÄUI; vgl. HEDINGER), Gozbert nie als Amtswalter im Klettgau bezeichnet. Die Angabe MAURERS (46f., danach SCHULZE 105), Gozbert sei zumindest 892 der für die Landschaft zwischen Randen, Rhein und Wutach zuständige Graf gewesen, bezieht sich auf einen Vermerk der entsprechenden Urkunde (UB Zürich I Nr. 155), dass eine Besitzübertragung zu Wunderklingen an der Wutach coram Gozperto comite vorgenommen worden sei. Tatsächlich findet sich diese Formel einschließlich des Namens aber auch in einer vergleichbaren Urkunde, in der ausdrücklich ein anderer als Graf im Klettgau bezeichnet wird (UB Zürich I Nr. 57, s. Art. ADALBERT III), bzw. in Dokumenten mit Güterorten aus anderen Landschaften (UB Zürich I Nr. 152, vgl. Nr. 132). Die comes-Belege Gozberts in den Rheinauer Urkunden besagen demgegenüber wohl, dass der Vorsteher des Klosters den Grafenrang einnahm und aufgrund seiner Würde und des Rheinauer Immunitätsprivilegs von 858 (D LdD Nr. 90) im Bereich der klösterlichen Besitzungen die Grafenrechte ausübte; insofern dürfte er die Rechte der "ordentlichen" Grafen Adalbert (II) bzw. Adalbert(III) eingeschränkt haben (s. BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. X).
BAUMANN hat vermutet, dass der Graf Gozbert der Rheinauer Urkunden mit dem Grafen Gozbert im Nibelgau identisch gewesen sei (Nibelgau 27, Gaugrafschaften 35, vgl. SCHMID 268f.). Er beobachtete nämlich, dass der Nachfolger Gozberts im Nibelgau Udalrich hieß, während im Klettgau ein Udalrich seit 876 anscheinend durch Gozbert abgelöst wurde. BAUMANN setzte die jeweiligen UDALRICHE und GOZBERTE gleich und nahm an, Graf Gozbert vom Nibelgau habe in den 70-er Jahren mit Udalrich seinen Comitat gegen den im Klettgau eingetauscht (s. Art. UDALRICH III, IV, V).
Auf den oder die späteren Grafen Gozbert beziehen sich wohl 3 weitere Belege aus dem Schatz der St. Galler Urkunden. Im Jahr 886 weilte Gozbert als Legat des Kaisers in der Gesellschaft Bischof Salomons, des Abtes Ruadho und des Grafen HILDEBOLD in Winterthur (W II Nr. 656). Nach 898, vielleicht gegen 910, wird ein Pfalzgraf Gozbert in der von CLAVADTSCHER, entdeckten, abschriftlich erhaltenen Tauschurkunde eines Wolfinus genannt (Wolfinus Cozperti palatini comitis filius 151). Wolfinus bezeichnet dabei den Gozbert als seinen Vater und den Grafen ADALBERT (III) als seinen cognatus, so dass Beobachtungen SCHMIDS über die Verwandtschaft der "Rheinauer Adligen" bestätigt werden. Nach der Urkunde W II Nr. 665 hat ein Kozp(re)t dem Galluskloster eine Hufe zu Ehingen geschenkt. Nur aus dem Archivvermerk geht hervor, dass der Tradent ein comes war. Die Dorsualnotiz lautet vollständig: TRADITIO KOZPERTI DE EGINGUN COMITIS DE HEGAUGE (CLAVADETSCHER-STAERKLE, Dorsualnotizen 148f.). Die Anordnung der Schrift auf der Rückseite der Urkunde spricht dafür, dass Gozbert als Graf, *Eginga aber als Ort im Hegau bezeichnet werden sollte. Tradent Gozbert darf aufgrund seines Besitzes aber kaum als Graf im Hegau betrachtet werden. Dem entspricht es, dass in der Grafenformel der Urkunde ADALBERT (II) vermerkt ist.
Auch in einer Lorscher Urkunde wird anfangs des 10. Jahrhunderts ein Graf Gozbert genannt (CL I Nr. 56). Bei einem Tausch Erzbischof Hattos mit Abt Reginbodo vom 25. Februar 902 gab Hatto unter anderem Güter in pago Glemisgouue (...) in comitatu Gozberti comitis, also in der Grafschaft des rheinfrinkischen Glemsgaus. Ob dieser Graf mit den in Alemannien nachgewiesenen Amtswaltern gleichen Namens etwas zu tun hatte, ist nicht bekannt (STÄLIN 332, SCHMID 272 A. 104). Der oder die Gozberte, die in den Rheinauer Quellen genannt werden, sind nach besitzgeschichtlichen Forschungen SCHMIDS (324,330) sicher mit einem Mitte des 8. Jahrhunderts belegten vir potens Gozbertus verwandt gewesen (s. Art. GOZBERT I).
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Literatur:
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Eduard Hlawitschka: Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 61,63-66,170 -