Beherrschend von den weltlichen Fürsten waren Markgraf
Ekbert II. und zwei Söhne Ottos
von Northeim, also die Grafen Heinrich
der Fette, Kuno
von Beichlingen oder Siegfried
von Boyneburg. Neben ihnen blieb der gleichfalls anwesende
Gegen-König
HERMANN so einflußlos, dass ihn die Fürsten nicht
einmal wie einen der Ihren behandelt und ihn auch nicht an ihren Beratungen
beteiligt haben sollen.
Innerhalb der Zeugengruppe des weltlichen Adels nahmen
die Grafen von Northeim eine Spitzenstellung ein. Zeitgenössische
Quellenaussagen deuten darauf hin, dass die Söhne Herzog Ottos
als
führende Mitglieder der sächsischen Oppositionsbewegung nach
dem Tode ihres Vaters 1083 hervorgetreten sind. Möglicherweise bestand
sogar ein engeres Verhältnis zwischen Graf Kuno von Beichlingen
und Burchard von Halberstadt. Als 1088 der Ausgleich mit HEINRICH
IV. zustande kam, haben sich die NORTHEIMER
für den Bestand dieser Abmachungen vielleicht sogar besonders
eingesetzt, denn sie waren es, die von den damit verbundenen Veränderungen
im Machtgefüge des sächsischen Adels zusammen mit den Meyer
von Knonau, Gerold: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich
IV. und Heinrich V. 1. - 7. Band, Verlag von Duncker & Humblot Leipzig
1890 - am meisten profitierten, so dass man sie unter Umständen sogar
als Garanten dieses friedenstiftenden Abkommens ansehen könnte. An
der Verurteilung des sowohl den NORTHEIMERN wie den WETTINERN
durch Verschwägerung verwandtschaftlich verbundenen Markgrafen
Ekbert II. waren Graf Siegfried von Boyneburg und der WETTINER
Markgraf in besonderer Weise beteiligt. Während Graf Siegfried
den letzten BRUNONEN
zum Reichsfeind erklärte, entzog ihm Markgraf
Heinrich mit Zustimmung seiner Standesgenossen die Lehen und
Besitzungen. Beide Geschlechter erlangten durch diese Verurteilung Vorteile
und dürfen als Nutznießer der reichsrechtlichen Ächtung
Ekberts gelten, die neben dem Tod Bischof Burchards von Halberstadt
eine der Voraussetzungen für die Dauerhaftigkeit der Annäherung
zwischen
HEINRICH IV. und der sächsischen
Opposition war. Beträchtliche Teile des brunonischen
Besitzes
kamen bald danach erblich in den Besitz von Ekberts Schwester
Gertrud
und damit in die Verfügung ihres zweiten Gatten Heinrich.
Graf Heinrich der Fette
ist auf diese Weise zum mächtigsten Fürsten Sachsens aufgestiegen.
Das unverändert gute Verhältnis des Kaisers zu Graf
Heinrich scheint bis zu dessen Ermordung 1101 fortbestanden
zu haben. Dafür spricht, dass diesem um 1100 die ehemals brunonischen
Grafschaftsrechte
in Friesland übertragen
wurden. Nach der Verurteilung Ekberts waren sie zunächst in
die Hände des kaisertreuen Bischofs Konrad von Utrecht gelangt, bis
HEINRICH IV. nach dessen Tod 1099 zugunsten
des NORTHEIMERS darüber verfügte. Das allem Anschein nach
spannungsfreie Einverständnis zwischen ihm und dem Kaiser, das als
Voraussetzung für diese Belehnung angesehen werden darf, äußert
sich also gerade zu einem Zeitpunkt, der von dem Lippoldsberger Fürstentag
nur geringfügig entfernt war. Auch die Beziehungen seiner Brüder,
der Grafen Kuno von Beichlingen und Siegfried von Boyneburg,
zu HEINRICH IV. scheinen gut gewesen
zu sein.