Sohn des Grafen
Burkhard I. im Zürichgau oder des Züricher
Reichsvogts Uto I.; Bruder von Graf
Manegold I.
GENEALOGISCHES HANDBUCH DER SCHWEIZER GESCHICHTE Band IV
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Hans Kläui: Seite 186
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10. Gottfried II.
Geboren um 940, + 995 (Nov. 12.)
Bruder Graf Manegolds
In einem abgerissenen Bruchstück des Liber Heremi (S. 14), welches
im Geschichtsfreund, Bd. I., nicht abgedruckt wurde, da es sich um eine
Wiederholung der "Recitatio" zum Donatorenverzeichnis handelt, fügt
Tschudi der Notiz "Manegoldus comes dedit
Höngka" den Zusatz "Frater eius Gotfridus, Eberhardus nepos ex fratre"
bei. Georg von Wyss hielt dafür, dass es sich um eine irrige Erinnerung
Tschudis zu den verwandtschaftlichen Beziehungen des Grafen
Manegold (Nr. 9), Gottfried
(Nr.7) und Eberhard
(Nr. 3) handle. Ein Beweis hierfür besteht nicht, und ein
weiterer Gottfried - Neffe des ersten - scheint durchaus glaubhaft. Wenn
man den zunächst etwas unklaren Zusatz "Eberhardus nepos ex fratre"
dahin deutet, dass Eberhard ein Neffe Gottfrieds sei, und zwar durch seinen
Bruder Manegold, so gelangt man richtig zum späteren Zürichgaugrafen
Eberhard oder Eppo
(Nr. 13). Gottfrieds II. Dasein
dürfte eine Stütze erhalten durch einen Eintrag in den Annales
Heremi zum Jahr 995: "Gotefridus et Everhardus fratres obierunt." Dieser
steht unmittelbar nach der Meldung über den Tod Bischof Gebharts II.
von Konstanz, der 995 Aug. 27. verschied. Damit wird es wahrscheinlich,
dass Gottfried II. mit dem 995 Nov.
12. gestorbenen Einsiedler Mönch Gottfried
identisch ist. Der genannte Eintrag führt zu Eberhard
IV.
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