Gottfried II.
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um 940-12.11.995
 

Sohn des Grafen Burkhard I. im Zürichgau oder des Züricher Reichsvogts Uto I.; Bruder von Graf Manegold I.
 

GENEALOGISCHES HANDBUCH DER SCHWEIZER GESCHICHTE Band IV
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Hans Kläui: Seite 186
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10. Gottfried II.
Geboren um 940, + 995 (Nov. 12.)

Bruder Graf Manegolds

In einem abgerissenen Bruchstück des Liber Heremi (S. 14), welches im Geschichtsfreund, Bd. I., nicht abgedruckt wurde, da es sich um eine Wiederholung der "Recitatio" zum Donatorenverzeichnis handelt, fügt Tschudi der Notiz "Manegoldus comes dedit Höngka" den Zusatz "Frater eius Gotfridus, Eberhardus nepos ex fratre" bei. Georg von Wyss hielt dafür, dass es sich um eine irrige Erinnerung Tschudis zu den verwandtschaftlichen Beziehungen des Grafen Manegold (Nr. 9), Gottfried (Nr.7) und Eberhard (Nr. 3) handle. Ein Beweis hierfür besteht nicht, und ein weiterer Gottfried - Neffe des ersten - scheint durchaus glaubhaft. Wenn man den zunächst etwas unklaren Zusatz "Eberhardus nepos ex fratre" dahin deutet, dass Eberhard ein Neffe Gottfrieds sei, und zwar durch seinen Bruder Manegold, so gelangt man richtig zum späteren Zürichgaugrafen Eberhard oder Eppo (Nr. 13). Gottfrieds II. Dasein dürfte eine Stütze erhalten durch einen Eintrag in den Annales Heremi zum Jahr 995: "Gotefridus et Everhardus fratres obierunt." Dieser steht unmittelbar nach der Meldung über den Tod Bischof Gebharts II. von Konstanz, der 995 Aug. 27. verschied. Damit wird es wahrscheinlich, dass Gottfried II. mit dem 995 Nov. 12. gestorbenen Einsiedler Mönch Gottfried identisch ist. Der genannte Eintrag führt zu Eberhard IV.
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