Eberhard IV.
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um 940-   995
 

Sohn des Grafen Burkhard I. im Zürichgau oder des Züricher Reichsvogts Uto I.; Bruder von Graf Manegold I. im Zürichgau
 

GENEALOGISCHES HANDBUCH DER SCHWEIZER GESCHICHTE Band IV
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Hans Kläui: Seite 186
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11. Eberhard IV.
Geboren um 940, + 995

(Everardus), der ein Bruder Gottfrieds und somit auch des Grafen Manegold war, geboren um 940, + 995. In ihm wäre jener "Ever(h)ardus" der Kaiserurkunde von 979 Jan. 15., Erstein, zu sehen, der zu Recht als "NELLENBURGER" gilt. Kaiser OTTO II. bestätigt darin, dass Eberhard seine Besitzungen zu Brütten, Winterberg, Strubikon und Grafstal (Kt. Zürich) an Abt Gregor von Einsiedeln gegen solche in der Mortenau, im Elsaß und im Breisgau abgetauscht habe. Gattin: Gisela, von unbekannter, aber hopher Herkunft: "supra memoratus Everhardus cum consensu uxoris sue Gisilse ac filii Gevehardi". Man beachte, dass Eberhard hier, wie in den Annales und wie sein Bruder Gottfried II., nicht als Graf bezeichnet wird. Auffallend, wenn auch nicht schlüssig, ist die in beiden Quellen gebrauchte, unübliche Lautvariante "Everhardus".
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  oo Gisela
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Kinder:

  Gebhart
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