Abodriten, Obodriten
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 47
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Abodriten, Obodriten
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I. ARCHÄOLOGIE

Die Abodriten als westslawischer Stamm gliedern sich in die Abodriten im engeren Sinne um Wismar mit dem Hauptburgen Mecklenburg, Schwerin und Dobin, die Warnower östlich davon, die Wagrier in O-Holstein mit Oldenburg und Lübeck, die Polanen um Ratzeburg, die Limonen bis zur Elbe. Im 7. oder späten 6. Jh. nach archäologischen Funden eingewandert (von Süden?). Von Waldgürteln umgrenzte Siedelräume entsprechen wohl dem Bereich von Kleinstämmen, darin Siedlungskammern mit zentralem Burgwall und offenen Siedlungen, die Burgbezirke (civitates, terrae) der schriftlichen Überlieferung. Große Höhenburgen in der Frühzeit. Die Verringerung der Burgwälle in spätslawischer Zeit wird mit Bildung größerer Einheiten gleichgesetzt. Einige Burgen mit Handwerkern: Holz-, Leder-, Hornbearbeitung, Eisen- und Gießergewerbe, Oldenburg und Mecklenburg durch Bildung von Suburbien auf dem  Wege zur Stadt, Alt-Lübeck eine frühstädtische Siedlung. Blühender Ackerbau und Vieh (Pferde)zucht auf dem Lande, viel Fischerei. Die Verdichtung von Schatzfunden auch bei offenen Siedlungen zeugt von Handel und  Einkommen einer breiten Schicht. Das archäologische Material (meist Keramik) grenzt den abodritischen Raum nicht deutlich ab, in der Küstenzone nach Osten gibt es fließende Übergänge. Spätslawisch starke Ausweitung nach S-Skandinavien (Ostsee-Keramik) noch ungeklärt. Deutlich ist der skandinavische Einfluß als Import, aber auch Grabbau, punktuell ethnisch bedingt. Eine germanische Restbevölkerung zeichnet sich inselhaft (zum Beispiel Bosau) ab.

II. GESCHICHTE

An der Spitze des Gesamtstammes stand als Inhaber einer erblichen zentralen Gewalt ein Samtherrscher oder Großfürst (dux, rex), der aber nur eine lockere Oberherrschaft über eine Vielzahl von kleineren Fürsten (reguli, principes) ausgeübt haben dürfte. Die Herrschaftsbereiche dieser Kleinfürsten waren sicherlich nicht identisch mit den erst seit dem 10. und 11. Jh. bezeugten oben genannten Teilstämmen. Die kleinfürstlichen Bereiche sind vielmehr zu denken entweder als Kleinstämme in der Art anderer westslawischer Kleinverbände bei Wilzen-Lutizen, Sorben und anderen oder aber als Burggaue, das ist burgbeherrschte kleine Siedlungskammern, civitas im Sinne des sogenannten Bairischen Geographen (Mitte 9. Jahrhundert). Politisch erscheinen die Abodriten zunächst in engem Bunde mit dem Frankenreich, aus dem sie sich jedoch noch in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts lösen, um mehr und mehr in den dänischen Einflußbereich zu geraten. Seit der Mitte des 9. Jh. scheinen sich die Teilstämme, ursprünglich wohl nur Kultverbände, politisch zu organisieren, veranlaßt vielleicht durch einen entsprechenden Eingriff König Ludwigs des Deutschen 844.
Den OTTONEN gelang es, die deutsche Vorherrschaft wiederherzustellen: das Abodriten-Reich wurde in die entstehende BILLUNGER-Mark einbezogen, in deren Rahmen es sich seine Autonomie erhalten konnte. Im Zusammenhang mit der gesamten Eroberungs- und Missionspolitik OTTOS I. gegenüber den Slawen östlich von Elbe und Saale entstand 967 das abodritische Missionsbistum Oldenburg in Holstein, das dem Erzstuhl Hamburg-Bremen unterstellt wurde. Das abodritische Fürstenhaus der NAKONIDEN, das von seiner Residenz Mecklenburg aus den Gesamtverband beherrschte, nahm das Christentum an.
Der große, vom heidnischen Kampfbund der Lutizen geführte Slawenaufstand von 983, an dem auch die Abodriten beteiligt waren, änderte die Lage. Mehrfach wurden seither die christlichen Kirchen niedergebrannt, die Priester samt dem Bischof verjagt; 1018 wurde der christliche NAKONIDE Mstislawdurch ein Bündnis zwischen dem lutizischen und dem abodritischen Adel aus dem Lande getrieben. - Erst als in der Mitte des 11. Jh. die lutizische Stellung infolge innerer Zerwürfnisse zu wanken begann, war die Zeit für einen Neubeginn der NAKONIDEN-Herrschaft gekommen. Seit 1043 unternahm es der in Deutschland, England und Dänemark ausgebildete NAKONIDE Gottschalk, im Kampf mit dem Prinzip der Teilstämme einen machtvollen, zentral gelenkten abodritischen Herrschaftsstaat aufzubauen - neben dem schon bestehenden polnischen und tschechischen. Seine entschiedene Förderung des Christentums durch Gründung von Klöstern, Kirchen und vor allem durch die Errichtung zweier neuer Bistümer in Ratzeburg und Mecklenburg verrät die Fülle der Macht, über die Gottschalk geboten haben muß, ebenso wie die Ausweitung seiner Herrschaft über die Grenzen des Großstammes hinaus nach Süden und Osten. Auf Gottschalk geht anscheinend auch die Gründung der zentral gelegenen Burgstadt Alt-Lübeck mit ihrem günstigen Hafen zurück, aber auch die Anfänge des Aufbaus einer fürstlichen Burgbezirksverfassung als bedeutenden Instruments der Zentralherrschaft  nach polnischem und tschechischem Vorbild.
Der Sturz seines wichtigsten äußeren Verbündeten, des Erzbischofs Adalbert von Bremen 1066, bedeutete die Katastrophe auch für Gottschalk. Abermals folgte eine Periode heidnischer Reaktion, die erst Gottschalks Sohn Heinrich 1090/93 beendete. Als Heinrich seine Residenz nicht in der Burg seiner Väter, der Mecklenburg, nahm, sondern in Gottschalks Gründung Alt-Lübeck, war klar, dass er den Teilstämmen die politische Bedeutung zu nehmen und auf den Bahnen des Vaters einen zentralen Herrschaftsstaat zu errichten gedachte. Der Ausbau der Burgbezirksorganisation dürfte weitere Fortschritte gemacht haben. Auch wirtschaftlich hat Heinrich sein Land gefördert: in Alt-Lübeck wurde nicht nur eine Gewerbesiedlung mit einheimischen Kräften angelegt, sondern auch eine deutsche Kaufmannskolonie, die den westfälischen Ostseehandel in den Hafen der Stadt leitete. Technik und Struktur der agrarischen Produktion wurden verbessert. Wie sein Vater, so hat auch Heinrich seine Macht nach Süden und Osten hin ausweiten können: 1101 erschien er in Havelberg, 1123/24 drang er bis Rügen vor. So konnte er schließlich, wie gute Quellen bezeugen, den Königstitel annehmen. - Gleichwohl behielt die Opposition der heidnischen abodritischen nobiles, die in dieser Zeit als mächtige Grundherren zu denken sind, so viel Kraft, dass Heinrich an eine Wiederherstellung der christlichen Kirchenorganisation nicht denken konnte. Als er am Ende seines Lebens einen Versuch in dieser Richtung unternahm, fiel er 1127 einem Mordanschlag zum Opfer.
Sein Tod  bedeutete das Ende des Abodriten-Reiches. Auch seine Söhne und Enkel wurden rasch nacheinander umgebracht. 1131 wurde das Reich geteilt. Die westlichen Teile fielen in der Folge rasch an sächsische Territorialfürsten (Grafen von Holstein und Grafen von Ratzeburg). Der Ostteil unter Fürst Niklot konnte sich dagegen halten, über den Wendenkreuzzug von 1147 und auch über die Eroberungszüge hinaus, die Heinrich der Löwe seit 1160 unternahm. 1167 sah sich Heinrich genötigt, Niklots Sohn Pribyslaw den größten Teil seiner Herrschaft zurückzugeben; nur die neugeschaffene Grafschaft Schwerin blieb ihm entzogen. Pribyslaw öffnete sein Land nun endgültig dem Christentum und verharrte in enger Bindung an Sachsen und das Reich. Sein Sohn Heinrich-Borwin holte dann auch deutsche Siedler ins Land: aus dem alten Abodriten-Land wurde das deutsche Land Mecklenburg.

Literatur:
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F. Wigger, Mecklenburg. Annalen bis zum Jahr 1066, 1860 - R. Wagner, Mecklenb. Gesch. in Einzeldarstellungen II, 1899 - K. Wachowski, Slowianszczyzna zachodnia, Studya historyczne, 1903 [Neudr. 1950] - H.F. Schmid, Die Burgbezirksverfassung bei den slav. Völkern, JKGS, NF 2, 1926 - O. Balzer, Okszaltach panstw pierwotnej Slowianszczyzny zachodniej, Pisma posmiertne III, 1936 - W. Brüske, Unters. zur Gesch. des Lutizenbundes, 1955 - Gesch. Schleswig-Holsteins, hg. O. Klose, III, 1958 [H. Jankuhn], IV, 1964/72 [W. Lammers] - W. H. Fritze, Probleme der abodrit. Stammes- und Reichsverfassung, Siedlung und Verfassung der Slawen zw. Elbe, Saale und Oder [hg. H. Ludat], 1960 - J.Ferluga-M. Hellmann-H. Ludat [Hg.], Glossar zur frühma. Gesch. im ö. Europa, Serie A Lgf. 2, 1974.
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