Veldtrup Dieter: Seite 436-442
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“
Seite 479
ELISABETH VON LUXEMBURG, HERZOGIN VON GÖRLITZ
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* 11.1390, + 3.8.1451
Horsewitz Trier
Begraben: Franziskaner-Minoritenkirche (später Jesuitenkirche,
heute Dreifaltigkeitskirche) zu Trier
1.) – Prag 3.1.1397
FRIEDRICH DER FRIEDFERTIGE
MARKGRAF VON MEISSEN
* vor 30.11.1384, + 7.5.1440
2.) – Reims 31.3.1398
KARL HERZOG VON ORLEANS
* 26.5.1391, + 4.1.1465
Paris
Amboise
3.) - ... 23.6.1401-1405
JOHANN VON DER PFALZ
* 1383, + 14.3.1443
Neuburg vorm Wald Benediktinerkloster
Kastel bei Mainz
Begraben: St. Georg zu Neuburg
Sohn von König RUPRECHT
I. und der Elisabeth von Nürnberg
4.) – Brüx 7.8.1407
WILHELM III. DER REICHE
MARKGRAF VON MEISSEN
* 23.4.1371, + 30.3.1425
Altenburg
Begraben: Kollegiatkirche Altenburg
Sohn von Markgraf Friedrich III. dem Strengen und der
Catharina von Henneberg-Schleusingen
5.) – Gent 20.7.1408, ~ Prag 27.4.1409 nach Dispens wegen
Verwandtschaft im 3. Grade Pisa 15.2., bestätigt Pisa 17.7.1409, sowie
Perpignan 17.7.1409, 1. oo Brüssel 16.7.1409
ANTON VON BURGUND, HERZOG
VON BRABANT
* 1.8.1384, + 25.10.1415
Azincourt
6.) ~ Konstanz 16.9.1417, 2. oo 6.1419
JOHANN, HERZOG VON BAYERN-STRAUBING
* 1374, + 6.1.14125
im Haag im Haag
Als Johann
mit nicht einmal 26 Jahren starb, hinterließ er nur ein einziges
Kind, die im November 1390 in Horsewitz geborene Tochter
Elisabeth.
Wegen der Kinderlosigkeit
WENZELS,
SIGMUNDS
und ihrer mährischen Vettern war sie nahezu zwei Jahrzehnte lang die
präsumptive
Alleinerbin der ungeheueren luxemburgischen
Ländermassen und erhielt deshalb in der dynastischen Politik eine
Bedeutung, die sich auch an der Art und Anzahl der für sie geplanten
Eheprojekte ablesen läßt.
Zunächst schloß ihr Oheim WENZEL
am 3. Januar 1397 für sie eine Eheversprechen ab, durch das sie mit
Friedrich,
dem Sohn des Markgrafen Balthasar von Meißen verbunden werden
sollte. Man verabredete die Vollziehung der Ehe innerhalb von fünf
Jahren;
Elisabeths Heimsteuer sollte
10.000 Mark oder ersatzweise jährliche Einkünfte in Höhe
von 1.000 Mark aus den Städten Bautzen, Lauban, Löbau und Kamenz
(also den Hauptorten des Herzogtums Görlitz) betragen, die
WENZEL zur Sicherstellung bestimmte.
Als er vier Wochen später mit seinem Vetter
JOST
VON MÄHREN Frieden schloß, überließ
er ihm auf Lebenszeit das Herzogtum Görlitz mit eben den Orten, die
Elisabeths
Heimsteuer sichern sollten,
sowie die Nieder-Lausitz. Doch die Ehe kam nicht zustande. Denn bereits
Ende desselben Monats Januar, in dem das Eheversprechen mit dem MEISSENER
abgeschlossen worden war, ging eine Gesandtschaft vom Hofe des Herzogs
Ludwig von Orleans nach Prag ab, die wegen einer eventuell zu
vereinbarenden Ehe zwischen dem ältestem Sohn Karl
und Elisabeth sondieren
sollte. Insgesamt vier Gesandtschaften gingen wegen dieses Projekt zwischen
Orleans und Böhmen hin und her, bis der Erfolg feststand:
WENZEL
stieß
die Vereinbarung mit den Markgrafen von Meißen um und schloß
am 16. März 1398 in Ivoix einen Vertrag ab, der die Ehe seiner Nichte
mit Orleans‘ Sohn vorsah.
Erstaunlicherweise wurde jedoch trotz der zwischen den
beiden Kindern bestehenden Verwandtschaft im 3. berührend den 4. Grad
keine Dispens beantragt oder eingeholt. Nach seiner Absetzung und der Wahl
RUPRECHTS
VON DER PFALZ wurde im Jahr darauf, um einen Ausgleich zwischen
den beiden verfeindeten Dynastien zu erzielen, der Plan einer Ehe zwischen
RUPRECHTS
viertem Sohn Johann und
Elisabeth
erwogen.
Die Verhandlungen zogen sich bis zum Beginn des Jahres 1405 hin, blieben
jedoch erfolglos, da sich RUPRECHT
im Reich nicht durchsetzen konnte und WENZEL sich
wieder eigene Hoffnungen machte. Deshalb unternahm er im Jahre 1407 einen
weiteren Versuch, die Markgrafen von Meißen auf seine Seite zu ziehen,
und ließ ihnen bei einem Treffen in Brüx durch seine Abgesandten
den Vorschlag unterbreiten, nunmehr Wilhelm, den jüngeren Bruder
Friedrichs des Streitbaren, mit der LUXEMBURGERIN
zu
verheiraten. Doch wieder kam es nicht zur Eheschließung, diesmal
deshalb, wie WENZEL auf ihm übertrieben
erscheinende Gebietsforderungen der MEISSENER nicht eingehen wollte;
so handelte er sich, nachdem er zum dritten Mal innerhalb von 25 Jahren
ein Eheprojekt mit den Markgrafen zum Scheitern gebracht hatte, deren politische
Gegnerschaft ein.
Das fünfte Projekt, das für Elisabeth
geplant
wurde, mündete nun endlich in die Ehe. Bereits 1408 hatten Verhandlungen
stattgefunden, die ihre Verbindung mit dem verwitweten
Herzog
Anton von Burgund zum Ziel hatten - ein für die luxemburgische
Dynastie
höchst interessanter Plan: Denn Anton war
der Großneffe und Erbe der brabantischen
Besitzungen
von Elisabeths Großtante Johanna
von Brabant, die ihr Land ja ursprünglich den Verwandten ihres
Mannes versprochen hatte, wegen des offenkundigen Desinteresses von WENZEL
jedoch später zugunsten ihrer eigenen Angehörigen testiert hatte;
nun schien sich die Möglichkeit abzuzeichnen, ihre Besitzungen durch
ein weibliches Mitglied der Familie wieder mit den Stammlanden im Westen
des Reiches zu verbinden WENZEL versprach,
dass Elisabeth und ihrer Nachkommen
die gesamten luxemburgischen Territorien
erben sollten, falls er selbst, SIGMUND und
JOST
ohne Leibeserben blieben; würden jedoch weitere Erben geboren, solle
Elisabeth
die Besitzungen ihres Vaters erhalten und ihr ferner das Recht
zustehen, die Pfandherrschaft über das Herzogtum Luxemburg
von JOST zu erwerben und solange zu
besitzen, bis sie von der böhmischen Krone eingelöst werde. Wegen
der derzeit ungeklärten Verhältnisse auf dem päpstlichen
Thron holte man von zwei Vertretern der Kardinäle, die Gregor XII.
gewählt hatten, aber auch von den Gegen-Päpsten Benedikt XIII.
und dem im Juni 1409 auf dem Konzil von Pisa gewählten Alexander
V. die wegen der Verwandtschaft im 3. Grade erforderliche Dispens ein.
Darauf erfolgte am 27. April 1409 die offizielle Verlobung in Prag, bei
der ausdrücklich auf das besondere Interesse Frankreichs am Zustandekommen
dieser Verbindung hingewiesen wurde. Am 11.Mai reiste Elisabeth
von
Prag ab und traf den 20. Juni in Löwen ein. Am 16. Juli wurde in Brüssel
die Ehe vollzogen, aus der nur ein Kind hervorging, der Sohn Wilhelm,
der 1410 bereits kurz nach seiner Geburt wieder verstarb.
Elisabeth hatte inzwischen
durch die in der 2. Hälfte des Jahres 1409 erfolgte Geburt von
SIGMUNDS Tochter, ihrer gleichnamigen Cousine, ihre Position
als potentielle Erbin von Ungarn, Böhmen und Mähren eingebüßt
und war in ihren Erbaussichten auf Görlitz und (nach JOSTS
Tod am 18. Januar 1411) auf die uneingeschränkte Pfandherrschaft von
Luxemburg beschränkt. Nachdem Anton
am 25. Oktober 1415 in der Schlacht bei Azincourt sein Leben verloren hatte,
schloß SIGMUND am 16. September
1417 für Elisabeth eine Ehevertrag
mit Herzog Johann III. von Bayern-Holland
ab, den sie wahrscheinlich im Juni 1419 heiratete. Auch dieser Verbindung
blieb der erhoffte männliche Nachwuchs versagt. Nach Johanns
Tod - er erlag am 6. Januar 1425 im Haag einem Giftanschlag
- verschuldete
Elisabeth so sehr, daß
sie sich gezwungen sah, Herzog Philipp III. dem
Guten von Burgund, einem Neffen ihres ersten Mannes, zunächst
ihre Erbrechte auf die Pfandherrschaft von Luxemburg und schließlich
die Pfandherrschaft selbst zu verkaufen. Als sie 10 Jahre später,
am 3. August 1451, als Letzte des Geschlechts in Trier verstarb,
befanden sich die
luxemburgischen Stammlande
fest in burgundischem Besitz.