Im Jahre 1402 heiratete Anton,
der zweite Sohn Philipps von Burgund
und Margarethas von Flandern und Artois, Johannen, die einzige
Tochter Walerams III. von St. Pol, Ligny und Roussy, und kam wenige Jahre
nachher in den Besitz des Herzogtums Brabant. Johanna starb
1407, und nun heiratete er Elisabeth von Luxemburg-Görlitz,
die Nichte König
WENZELS und Tochter des Markgrafen
Johann von Görlitz. Der Heiratsvertrag wurde am 27.
April 1409 in Prag unterzeichnet, und in demselben Elisabeth
für den Fall des Abgangs des luxemburgischen
Hauses ohne weitere Nachkommenschaft
ein Erbrecht auf alle Würden und Herrschaften der luxemburgischen
Familie zugeschrieben: Auf jeden Fall sollte ihr die Markgrafschaft
Lausitz bleiben, wie ihr Vater sie besessen hatte, und ihr Gemahl,
Anton von Burgund, sollte das Recht
haben, das Herzogtum Luxemburg und die Grafschaft Chiny,
die WENZEL an
JOBST
versetzte hatte, von diesem einzulösen, und zwar so, daß selbst
wenn Anton und Elisabeth
keine Nachkommenschaft erhielte, das burgundische
Haus doch diese Fürstentümer
als Reichslehen behalten sollte, bis die LUXEMBURGER
sie einlösten. Zugleich sollten diese Fürstentümer dann
als Pfand für Elisabeths Mitgift
gelten, bis auf die völlige Auszahlung derselben.
Die Auslösung hatte im Jahr wirklich statt; aber
WENZEL
schenkte 1411 die luxemburgischen Territorien
unter denselben Bedingungen, wie er selbst sie besaß an
Elisabeth und mittelbar an deren Gemahl. Die Verwaltung des
Herzogtums für Anton von Burgund
wurde dem Connetable Waleram von St. Pol übertragen, doch waren davon
die vier an den Herzog von Orleans verpfändeten Städte; Montmedy,
Dampvillers, Orchimont und Ivoix, eximiert. In den Kämpfen zwischen
den Hause BURGUND und dem
Hause
ORLEANS suchte hierauf Anton
diese vier Städte zu erobern, und es gelang ihm; er fand aber nun
an König WENZEL, der die Pfandschaft
schützte, einen Widersacher, der ihn nötigte, diese Städte
zu räumen, seinen Statthalter aus Luxemburg abzuberufen und wieder
das alte Verhältnis eintreten zu lassen, daß der orleanische
Statthalter in den vier Pfandschaftsstädten überhaupt die Administration
in Luxemburg erhielt. Anton von Burgund fiel
in
der Schlacht von Azincourt 1415, und seine Ansprüche auf Luxemburg
wurden von seiner Witwe allein aufgenommen, welche ein so strenges,
stolzes Weib war, daß die an einen internationalen Zustand
gewöhnten Luxemburger, unzufrieden mit der Art wie sie ihre Rechte
geltend zu machen suchte, sich empörten. Sie fand Beistand bei ihrem
Schwager, dem Herzog Johann von Burgund,
und unterdrückte mit dessen Hilfe den Aufstand, heiratete dann aber,
um sich besser behaupten zu können, gegen Ende des Jahres 1418 Johann
von Baiern, den Administrator von Holland und Zeeland. Der Heiratsvertrag
mit Johann enthielt im wesentlichen
dieselben Bedingungen, wie der mit Anton,
und Johann, nunmehriger Regent der
luxemburgischen
Territorien, bestätigte am 10. Juni 1419 den Ständen die Rechte
und Freiheiten des Landes.
Ein eigenes Verhältnis trat nun dadurch ein, daß
Herzog
Johann von Baiern dem Erben
WENZELS,
König
SIGISMUND, mehrere bedeutende Summen Geldes lieh, wofür
das Herzogtum Elisabeths in der Art
als Pfandschaft dienen sollte, daß es in dieser Eigenschaft dem baierischen
Hause zu verbleiben hätte, selbst wenn Johann
früher als Elisabeth mit Tode
abginge. Er starb wirklich früher, ohne sich viel um die luxemburgischen
Verhältnisse gekümmert zu haben, am 6. Januar 1424; doch treffen
wir nach seinem Tode nicht das Haus BAIERN,
sondern seine Witwe als Herrin von Luxemburg. Nach SIGISMUNDS
Tod dachte im Jahre 1438 König
ALBRECHT, sein Erbe, daran, das Herzogtum Luxemburg von
der Herzogin Elisabeth wieder an sich
zu bringen, und ihr dafür die früher zugesagte Mitgift, an deren
Stelle ihr Luxemburg verblieben war, auszuzahlen. Dieser Plan kam zwar
nicht zur Ausführung, da ALBRECHT
zu bald starb, im Oktober 1439; allein die Rechte ALBRECHTS
waren vielmehr die seiner Gemahlin, welche nach seinem Tode, im Februar
1440, noch einen Sohn, Ladislaus Posthumus,
gebar, aber vorher noch zu Ende 1439 ihre Rechte auf Luxemburg an Herzog
Wilhelm von Sachsen abtrat. Die Luxemburger, welche die Herzogin-Regentin
haßten, waren erfreut, den Herzog von Sachsen zum Herrn bekommen
zu sollen, und dieser hatte bereits einen Teil der Stände auf seiner
Seite, als ALBRECHTS Witwe die Abtretung
am 10. August 1440 nochmals bestätigte und sie den Ständen von
Luxemburg bekannt machte. Auch König FRIEDRICH,
des Ladislaus Vormund, bestätigte
die Abtretung, und die Herzogin-Regentin sah kein Mittel sich im
Besitz zu erhalten, sobald Herzog Wilhelm ihr ihre Mitgift zahlte. In dieser
Not wendete sie sich an Herzog Philipp von Burgund,
und ernannte ihn durch eine zu Thionville ausgestellte Urkunde vom 5. März
1441 zu ihrem Mambour im Herzogtum. Philipp
bestätigte im Mai 1442 die Rechte und Freiheiten des Landes, fand
aber eine so mächtige sächsische Partei gegen sich, daß
es eine Zeit lang zu offenem Kampfe kam, in Folge dessen Philipp
selbst im Herbst 1443 mit einer bewaffneten Macht in das Luxemburgische
kam. Alles ergab sich ihm wohin er kam, bis auf das Schloß Villy,
was eine längere Belagerung aushielt und ihn hemmte, worauf von beiden
Seiten
Unterhandlungen begonnen wurden in Florenges. Während derselben wurde
die Stadt Luxemburg in der Nacht vom 21. auf den 22. November von den Burgundern
im Sturm genommen, und die Burg mußte sich nicht lange hernach ergeben,
am 11. Dezember. Nach Luxemburgs Falle ergaben sich alle Städte des
Herzogtums; zuletzt Thionville, und der Herzog von Sachsen erbot sich zur
Abtretung seines Rechtes auf die luxemburgischen Territorien an Burgund,
falls der Herzog von Burgund seiner Gemahlin Anna,
ALBRECHTS
Tochter, die auf diese Territorien angewiesene Mitgift von 120.000 Dukaten
zahle; der Herzog von Burgund ging darauf ein, machte aber zur Bedingung,
daß der Herzog von Sachsen hinlängliche Kaution für diese
Summe stelle, falls später
Ladislaus
auf das Herzogtum Luxemburg Ansprüche erhebe. Um die Mitte Januars
1444 waren alle Schwierigkeiten beseitigt, denn auch die Herzogin
Elisabeth trat an Philipp
ihre Rechte im Herzogtum Luxemburg und in der Grafschaft Chiny ab für
11.000 Gulden sofort, und jährlich nachzuzahlende 8.000 Gulden.
Herzog Anton von Brabant
hatte seine zweite Gemahlin, Elisabeth von Luxemburg-Görlitz,
als Witwe hinterlassen, und diese, unzufrieden mit den 5.000 Goldkronen,
welche ihr die brabantischen Stände boten, hatte diese nicht angenommen
und Brabant verlassen.