Jüngerer Sohn des Markgrafen Poppo II. von der Sorbenmark († um
906) aus dem Hause der BABENBERGER
und der N.N.
Bruder von
Graf Adalbert im Grab- und Tullefeld († 915), Gräfin N.N. von Weimar
Neffe von Markgraf Heinrich der Franken (⚔ 28.8.886)
Cousin von Herzogin Hadwig von Sachsen († 24.12.903), Graf Heinrich II. von Babenberg (⚔
902), Graf Adalhard von Babenberg (†
903 hingerichtet), Graf Adalbert
von Babenberg († 9.9.906 hingerichtet) und Gräfin Adellinde im Ammergau (†
nach 915),
Enkel von Graf
Poppo I. im Saalgau († 839/41) und
der
N.N.
Verwandter vom
Ostfränkisch-Deutschen
König HEINRICH I. († 2.7. 936)
Schwennicke, Detlef: Tafel 54
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"Europäische
Stammtafeln.
Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge
Band
III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen
Römischen
Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"
POPPO III.
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† 945
GRAF im GRAB- und TULLFELD
887
POPPO III.
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† 945
GRAF im GRAB- und TULLEFELD
STAMMVATER des GESAMTHAUSES HENNEBERG
(siehe Henneberg)
In diesem Grenzgebiet zwischen
Thüringen und Franken
amtierte zu Anfang des 10. Jahrhunderts ein Graf
Poppo aus
dem Hause BABENBERG, der nach 922 im
Grabfeld
bezeugt war. Dieser
Graf Poppo
verwandte sich nachweisbar zweimal für das Bistum
Würzburg,
dem er unter anderem den Zehnten über ostfränkische Gaue
verschaffte,
so dass diese Gebiete als seine Einflußsphäre in Betracht
kommen.
Eine zweite Urkunde für Würzburg nannte ihn bei seiner
Intervention
Poppo venerandus comes.
Das fränkische
Geschlecht
der POPPONEN-BABENBERGER,
das mit den LIUDOLFINGERN
verwandt war, spielte ebenso wie die thüringischen WEIMARANERN
eine
vermittelnde Rolle zwischen den unterworfenen Thüringern und dem sächsischen
Herrscher-Haus.
Friese Alfred: Seite 121-122
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"Studien zur Herrschaftsgeschichte des
fränkischen
Adels"
Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach
wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982),
wird in einer Schenkungsurkunde König OTTOS
I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark
bereits
941 an Bischof Poppo I. von Würzburg
tradiert worden war, zum ersten
Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo
III. comes, hatte als
Entschädigung für diese verschenkte
Großmark und seine dort angelegnten Bifänge (capture)
Altendoref
(Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später
die
Grafen
von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo)
ihre namengebende Burg, umgeben
von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim
errichten,
ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen.
Ähnlich
ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der
Streu,
die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten
seines Verwandten (dilectus nepos
noster) Poppo II. von
Würzburg an
das Bistum schenkte. Stockheim ist als Pertinenz des hochstiftischen
Burggrafenamtes
ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER
nachweisbar.
Deutlich genug zeigt sich hier das Zusammenspiel
der
königlichen, bischöflichen und gräflichen Verwandten,
das
zu einer bewußt gelenkten besitzrechtlichen Verflechtung von
Reichsgut,
Kirchenbesitz und adelige Allod führt, die dem König
wechselweise
zur Verfügung stehen. HEINRICH I., OTTO DER
GROSSE und OTTO II. haben
daher auch wiederholt im Herrschaftsbereich ihrer Verwandten geweilt,
Hof
gehalten und geurkundet.
oo N.N.
†
Kinder:
Otto I. Graf
†
982
Literatur:
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Friese Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des
fränkischen
Adels Seite
121-122 - Schölkopf
Ruth: Die sächsischen
Grafen 919-1024 -
Schwennicke, Detlef: Europäische
Stammtafeln.
Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge
Band
III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen
Römischen
Reiches und andere europäische Fürstenhäuser, Verlag von
J.A. Stargardt Marburg 1984 Tafel 54 - Thiele
Andreas: Erzählende
genealogische STAMMTAFELN zur
europäischen Geschichte Band I, Teilband 1 Tafel 8 -