Schölkopf Ruth: Seite 52
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"Die sächsischen Grafen 919-1024"

So läßt sich ohne Zweifel ein Graf Gero der weiteren Familie des Markgrafen Gero einordnen, obwohl keine Quelle ein unmittelbares Zeugnis einer verwandtschaftlichen Beziehung ablegt. Die Lage seines Amtsbezirkes und seines Eigenbesitzes lassen diesen Schluß zu, selbst wenn wir den gleichen Namen - der in dieser Zeit außerhalb der Familie in Sachsen nirgendwo bezeugt ist - nicht als hinreichenden Beweis gelten lassen wollen. Geros Herrschaftsbereich lag im Nordthüringgau, in dem 970 Bornstedt in der Nähe von Magdeburg als in seiner Grafschaft gelegen bezeichnet wurde. Aus mehreren Urkunden wissen wir, dass Markgraf Gero in der sogenannten Magdeburger Mark amtierte. Graf Gero wurde also hier sein unmittelbarer Nachfolger. 975 wurde Lübs im Gau Morazani in seiner Grafschaft genannt. Noch vor 10 Jahren war Markgraf Gero hier tätig gewesen, also folgte er ihm auch in diesem Gebiet im Amt. Erwähnenswert ist, dass Gero mit seiner Gemahlin Adela auf seinem Eigengut (in civitate sua) in Alsleben ein Kloster erbaute, für das er am 20. Mai 979 die kaiserliche Bestätigungsurkunde erwirkte. Alsleben ließ sich einwandfrei als Erbgut des Markgrafen Gero nachweisen. HEINRICH II. bestätigte dem Kloster 1003 seine Immunität in einer Urkunde, die hervorhob, dass Graf Gero zusammen mit seiner Gattin das Nonnenkloster gegründet habe. Thietmar berichtet, dass dieses Kloster zum Gedächtnis Geros von dessen Gattin und Schwester Tetta errichtet worden sei, was nicht unbedingt im Widerspruch zu der Urkunde zu stehen braucht, in der ausdrücklich gesagt wird, dass der Bau durch den Grafen Gero begonnen wurde. Wahrscheinlich erlebte er die Vollendung nicht mehr; denn noch im gleichen Jahr fand er den Tod. Im August 979 bezichtigte ihn ein sonst unbekannter Mann namens Waldo der Untreue gegen den Kaiser. Auf Geheiß des Markgrafen Dietrich von der Nordmark und Erzbischofs Adalbert von Magdeburg wurde er zu Sömmeringen (wüst) gefangengenommen und den Söhnen des Grafen Liuthar von Walbeck in Gewahrsam übergeben. Eine vom Kaiser nach Magdeburg einberufene Fürstenversammlung entschied für ein Gottesurteil in Form eines Zweikampfes. Waldo zwang in diesem Kampf Gero zwar zu Boden, fiel dann aber plötzlich selber tot nieder. Daraufhin wurde Gero auf kaiserlichen Befehl am 11. August vom Henker enthauptet. Sein und Waldos Todestag wird im Magdeburger Necrolog erwähnt. Gero wird auch im Lüneburger Totenbuch geführt. Die Ursache für die Anschuldigung ist dunkel. Thietmar sprach verschleiernd von vilis causis. Wahrscheinlich standen hinter diesem Vorgehen Eifersüchteleien des Markgrafen Dietrich, der Gero nicht zu mächtig werden lassen wollte, oder eine Feindschaft des Erzbischofs, in dessen Sprengel Gero amtierte. Auf jeden Fall waren die beiden zuvor genannten die einzigen, die Geros Tod gut hießen. Schon unmittelbar darauf erhob sich laute Kritik. Welch lebhafte Beachtung dieses Ereignis fand, spiegelte sich in den Quellen wider, die ausführlich und zahlreich darüber berichten. Wahrscheinlich hätte Geros Sturz nicht so große Aufmerksamkeit gefunden, wenn er nicht der Sohn einer berühmten Familie gewesen wäre.
Geros einzige Tochter Athela, die den Namen ihrer Mutter trug, heiratete den Grafen Siegfried von Stade und schenkte ihm drei Kinder: den Grafen Liuthar und die beiden Töchter Irmgard und Bertha, die beide nachweislich Äbtissinen von Alsleben wurden.
Das Kloster war schon von Geros Gattin und Schwester mit einem Teil ihres Erbes ausgestattet worden. Leider wurden die Güter nicht näher bezeichnet. Hier fand er auch mit seiner Gattin die letzte Ruhestätte. Seine Tochter wies der Magdeburger Kirche Besitz zu, um sein Haupt einzulösen. Außerdem dotierte sie das Kloster Harsefeld, das von der Familie ihres Mannes gegründet worden war, und das Kloster Alsleben ihrer Eltern. Unter dem geschenkten Gut befand sich die Dorfmark Trebnitz (an der Saale), die ihr aus dem Besitz des Markgrafen Gero als Erbe zugefallen sein muß; denn er hatte sie selber 945 als Eigentum erhalten. Kann man also nach der Lage der Besitzverhältnisse kein Zweifel darüber bestehen, dass Gero von Alsleben - wie ihn der sächsische Annalist nennt - zur Sippe des Markgrafen Gero gehörte, so bereitet doch das Wie der Einordnung Schwierigkeiten. Gero kann nämlich nicht in direkter Linie von dem Markgrafen abstammen, da dessen Sohn gleichen Namens bereits frühzeitig starb und deshalb vermutlich keine Kinder hinterlassen hatte. Es ist ebenfalls unmöglich, Gero in die Familie des Markgrafen Christian einzuordnen, da dieser nachweislich ebenfalls einen Sohn Gero hatte, der Erzbischof von Köln wurde. Wir müssen uns jedoch vergegenwärtigen, dass wir nicht die gesamte Familie des Markgrafen Gero erfaßt haben [Ungewiß ist, ob der 1024 nach den Annalen von Corvey gestorbene Graf Gero der weiteren Sippe des Markgrafen zuzurechnen ist.]; denn Widukind berichtete von einem unbekannten Neffen des Markgrafen Gero, der 963 als vir optimus in einem Unternehmen seines Oheims fiel. Vermutlich hatte Markgraf Gero außer seinem Bruder Siegfried und seiner Schwester Hidda noch weitere Geschwister, deren Söhne der gefallene Neffe und der enthauptete Gero von Alsleben gewesen sein können.
Geros Herrschaftsbereich lag im Nordthüringengau, in dem 970 Bornstedt in der Nähe von Magdeburg als in seiner Grafschaft gelegen bezeichnet wurde. Gero wurde hier also der Nachfolger des Markgrafen Gero I., ebenso wie in Lübs im Gau Morozani. Zusammen mit seiner Gattin und seiner Schwester Tetta erbaute er auf seinem Eigengut in Alsleben, einem Erbgut des Markgrafen Gero, ein Kloster, für das er am 20.5.979 die kaiserliche Bestätigungsurkunde erwirkte. Im August 979 bezichtigte ihn ein sonst unbekannter Mann namens Waldo der Untreue gegen den Kaiser. Daraufhin wurde er auf Geheiß des Erzbischofs Adalbert von Magdeburg und des Grafen Dietrich von der Nordmark zu Sömmeringen, einem jetzt eingegangenen Ort zwischen Dedeleben und Pabstdorf, gefangengenommen und Siegfried und Lothar von Walbeck in Gewahrsam gegeben. Das vom Kaiser nach Magdeburg einberufene Fürstengericht entschied auf das Gottesurteil des Zweikampfes. Auf einem Elbewerd traten die Gegner zum Kampfe an. Zweimal im Nacken verwundet, drang Waldo mit jäher Wut auf den Beklagten ein und streckte ihn mit wuchtigem Schwertschlag zu Boden. Während Gero seine Kampfunfähigkeit bekennen mußte, stürzte der Sieger, der seiner Rüstung entledigt und gelabt worden war, tot zu Boden. Nun wurde Gero vom Gericht zum Tode verurteilt und am Abend des 11. August auf Befehl des Kaisers von einem Henker schmachvoll enthauptet. Noch am selben Tage waren Herzog Otto von Bayern-Schwaben und Graf Berthold vom Nordgau, gewiß des Kaisers treueste Anhänger, eingetroffen und hielten mit ihrem Tadel darüber, dass ein tapferer, verdienter Mann von hohem Range in solcher Weise seines Lebens beraubt worden war, nicht zurück. Seine Gemahlin und seine Schwester setzten ihn in Alsleben bei.