Hubaldus                                          Graf von Bologna
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Sohn des kaiserlichen Pfalzgrafen Hucbold und der Andaberta
 

Thiele, Andreas: Tafel 393
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa"

HUBALDUS
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Hubaldus, aus rheinfränkischem Adel stammend, wurde Graf von Bologna und Romagna und erschien im engsten kaiserlichen Gefolge der WIDONEN.



Hlawitschka, Eduard: Seite 199-200
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962)"

LXXXIX.                      HUBALDUS

der Vater des Grafen Bonifaz, war in der Zeit der nationalitalienischen Könige ein Anhänger WIDOS VON SPOLETO. Mit 300 gutgerüsteten Streitern hatte er - wie die Gesta Berengarii vermerken - WIDOS Truppen verstärkt. Auch als dann König BERENGAR die Hilfe ARNULFS VON KÄRNTEN gegen WIDO anrief und dieser seinen Sohn Zwentibald nach Italien schickte, bewährte er sich im Einsatz für WIDO. Zwentibold lag - wie Liudprand zu berichten weiß - mit seinen Bayern zunächst dem in Pavia verschanzten WIDO gegenüber. WIDO wollte sich jedoch nicht auf einen Kampf einlassen. Um aber dessen Truppen zum Kampfe herauszufordern, erschien alltäglich ein Reiter aus Zwentibalds Heer und verhöhnte den Gegner. Diese Beschimpfung rächte der Hubaldus igitur Bonefatii pater, qui post tempore nostro Camerinorum et Spoletinorum extiti marchio, indem er sich seinerseits auf einen Reiterkampf einließ und dabei den vorwitzigen Bayern niederstrecken konnte.
Diese beiden literarischen Quellen legen Hubald keinen Titel bei. Daß er ein Graf war, ist jedoch aus einer - wenn auch wohl verfälschten - Urkunde seines Sohnes Bonifatius zu entnehmen. Wenn man deshalb auch noch ein Schreiben Kaiser KARLS III. findet, mit dem dieser Hubaldo comes fideli nostro kundtut, daß er einige Güter der St. Antonin- und Viktorskirche in Piacenza (der Grabstätte König Lothars II. von Lothringen) in seinen Schutz genommen habe und ihn mit der Wahrnehmung des Schutzes betraute, dann hat man wahrscheinlich auch diese Nennung auf den Vater des Bonifaz zu beziehen; damit aber wird deutlich, daß Hubald schon unter den letzten KAROLINGERN ein Amt in Italien verwaltete [5 Vgl. dazu auch Manaresi, I placiti Seite 254, nr. 71 (= Mem. e doe. di Lucca V, 2 Seite 492, nr. 811): Kaiser LUDWIG II. im Jahre 871 cum Ubaldo fidele nostro. - Die Vermutung A. Vicinellis, La famioglia dei conti di Bologna Seite 155, daß Hubald erst 888 mit WIDO nach Italien kam, ist durchaus abzulehnen.
Welcher Grafschaft Hubald zuzuordnen ist, steht nicht fest. Bedenkt man jedoch, daß sein Sohn Bonifaz zuerst in Bologna nachzuweisen ist, wo auch spätere Mitglieder dieser Familie das Grafenamt verwalteten (vgl Skizze Bonifaz), und daß am 14. September 918 bei einer Grundstücksbegrenzung
intro civitate Bononia ... iura quondam Hubaldi verzeichnet wurden (Cencetti, Le carte Bolognesi Seite 84, nr. 25), so darf vielleicht Bologna und das Kirchenstaatsgebiet der Romagna als sein Aufgabenbereich angenommen werden. Der 922 in Bologna auftretende Angilbertus comes gehört dieser Familie wohl nicht an. Er dürfte eher von BERENGAR (Urkundendatierung!) gegen Bonifaz (Anhänger Rudolfs II.) dort eingesetzt worden sein.].
Hubald war ein Sohn des Pfalzgrafen Hucpold. - Über Bonifaz und dessen Kinder ist seine fränkische Abkunft erweisbar.



 
 
 
 
 

  oo N.N.
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Kinder:

  Bonifaz Graf von Bologna
         -   953

  Berta Äbtissin von Sant Andrea in Florenz
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Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1960 Seite 77,128,157,199-200,205 - Liudprands von Cremona: Werke in: Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Band VIII Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1977 Seite 272,274 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 393 -