Sohn des N.N.
Amelung (I) gehörte dem sächsisch-thüringischen Zweig der BILLINGE an, die S. Krüger als "BILLUNGER" bezeichnet hat. Sie gehörte zu jenen Familien in Sachsen, die in ihrer Loyalität zu KARL DEM GROSSEN gespalten waren.
Krüger Sabine: Seite 79-82
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"Studien zur sächsischen Grafschaftsverfassung"
c) Quellen zur Genealogie der BILLUNGER
I. Nachkommen Amelungs I.
a) Amelung (DKdGr. 213, p. 285, 811)
b) Sein Sohn Bennid comes (a.a.O.); Bennicho (Trad. Fuld.,
c. 41, nr. 52)
c) Sein Bruder Billung (Dronke a.a.O.)
d) Sein Bruder Rudrat (Dronke a.a.O.)
e) Bennids Sohn Amelung comes (Kaufunger Urkundenbuch
I, nr. 2, p. 3); Besitz in Rimbeck (§ 316); Zeuge in Liedingen (§
271), Kaisede (3 305); vermählt mit Haduwy, EKBERTINERIN (3 373).
f) Sein Bruder Wicman comes (Kaufunger Urkundenbuch I,
a.a.O.); vermählt mit Imhild (Kaufunger Urkundenbuch I, nr. 3, p.
4); gefallen 880 gegen die Dänen (Ann. Fuld. MG. SS. I, p. 393). Zeuge
in Vaake bei Veckerhagen, Kreis Hofgeismar (§ 458), Ötenhausen
(§ 470), in der Ziesdorfer Mark bei Wünnenberg (§ 485).
g) Rudrats Sohn Hrodrah comes, beneficium in pago Grainga
in Kilver (DLdDt. 61, p. 84. 851); Zeuge in Bielefeld und Ditzen (§
410)
h) Kinder Amelungs und Haduwys: 1. Bennid; 2. Amelung
comes (Trad. Corb. § 373) (§ 349 avunculus Cobbo); Besitz im
Bikethorp (unbekannt) (Catal. donat. Corb. Wilm. I, p. 509). Zeuge in Blekisi
und ehem. Andepe bei Wünnenberg (§ 431), Mühlhausen
(§ 462); 3. Alberat Abbatissa; 4. Hemma (Kaufunger Urkundenbuch I,
nr. 3, p. 4/5).
i) Sohn Wicmans und Imhildes Athelbert comes (Kaufunger
Urkundenbuch, a.a.O.); Besitz in Wahnhausen und Speele (ibidem); vielleicht
seiner Schwester Rihhilde (cod. Dipl. Fuld., nr. 582).
k) Athelberts Sohn Billung (Kaufunger Urkundenbuch, a.a.O.)
vielleicht seine Brüder Unwan und Baldung (Dronke a.a.O.).
II. Nachkommen Folculfs, Folcberts und Amelungs II.
a) Folculf, vermählt mit Wentilpurg (Hersfelder Urkundenbuch)
b) Ihre Kinder: 1. Retun; 2. Bruning; 3. Asarich; 4.
Amelung (ibidem)
Vermutlich deren Nachkommen:
c) Folchard venerabilis prasbiter und Hiltipurg nobilis
femina, Gründer von Möllenbeck (DA. 147, p. 224/225. 896)
d) Folcbert vir illuster ac potens (vita S. Lebuini MG.
SS. II, p. 362).
e) Vielleicht sein Sohn Folcheri fidelis regis (DLdDt.
95, p. 137, 859: beneficium in pagis Grainga et Threcwithi); Zeuge in Stahle,
Kreis Höxter (§ 245), in pago Derlingo (§ 248), Büchten,
A. Ahlden (§267), Bostel bei Soltau, Bommelsen, Loingowalde (§
296), Marcberterhusen (unbekannt) (§ 298), Wuringereshusun (§
336), Hiddeshusen bei Erwitzen, Kreis Höxter (§ 407).
f) Sein Bruder Delheri (Trad. Corb. § 226).
g) Vielleicht sein Bruder Folcmar; Besitz in Büren,
in pago Hessi (§ 327); Zeuge in Kaierde (§ 293); Huntlosen bei
Bremen (§ 347), Helperdun bei Paderborn (§ 380), Heisede bei
Sarstedt (ibidem), Schachten bei Hofgeismar (§ 421), Upmaim (§
426), Sirikeshusun, Kreis Büren (§ 430).
Vermutlich ihre Nachkommen:
h) 1. Folcbert comes, Zeuge bei Schenkung Wolfhelms von
Münster (Wilm. I, p. 530); 2. Folcwart comes, gefallen 880 gegen die
Dänen (Ann. Fuld. MG. SS. I, p. 393); 3. Folclog fidelis femina, vermählt
mit Bevi, Besitz in pago Marstem in Venreder (§ 367; 456).
i) Amelung II. (Trad. Corb., § 244).
k) Sein Sohn Enno comes (ibidem); Besitz in Merseburg
(Trad. Fuld., c. 41, nr. 71) und Theutmareshusun, Kreis Warburg (Trad.
Corb. § 242); Zeuge in Wülpke, Kreis Minden (§ 229), in
pago Nordthuringi (§ 224), Hohnsleebn in pago Thuringia (§ 249),
Ossendorf, Kreis Warburg (§ 287), in pago Hasugo (§ 363).
l) Sein Bruder Erih comes; Besitz in villa Wardri (unbekannt)
(Trad. Fuld., c. 41, nr. 70) und Merseburg (a.a.O. nr. 71).
m) Sein Bruder Folcger; Besitz in Merseburg (a.a.O.)
n) Ihre Schwester Cunihild (Trad. Corb. § 242).
Die billungischen Besitzverhältnisse bestätigen
durchaus das, was uns das Diplom KARLS DES GROSSEN
von
811 berichtet, daß nämlich zumindest ein Zweig von ihnen relinquens
locum nativitatis suae von seinen Verwandten vertrieben wurde. Dieser
locus nativitatis ist nicht ganz leicht zu finden; Brecht scheint
ihn in Gr.-Orden bei Quedlinburg vermutet zu haben. Dort war zweifellos
billungischer
Besitz
[1 Vgl. Trad. Fuld., c. 41, nr. 52, und die Schenkung an Hersfeld
835 (Große a.a.O.).]. Gehörte zu Orden auch Quedlinburg selbst
mit seinen beträchtlichen Pertinenzien, wie es später über
Hersfeld an die LIUDOLFINGER
kam, so handelt es sich um einen umfangreichen Besitz, der wohl die Wiege
eines mächtigen Geschlechts gewesen sein kann. Leider wissen wir nicht,
ob die urbs Quedlinburg ältere Vorgänger hatte. Nachdem die BILLUNGER
aus diesem ihrem alten Kerngebiet vertrieben waren, faßten sie neu
Fuß in dem in den Urkunden KARLS DES GROSSEN
genannten Gebiet zwischen Werra und Fulda. Kaufungen scheint ursprünglich
eine billungische Eigenkirche gewesen zu sein [2 Kaufunger
Urkundenbuch I., nr. 2: ... quoddicti fratres et comites (Amelung
und Wichman) in rebus ecclesiae illius a progenitoribus essent
iuste et rationabiliter potentes.], um die herum sich die billungischen
Güter Wahnhausen, Speele, Marxhausen und Benterode gruppieren. Auf
der Grenze zwischen Sachsen und Franken gelegen, halten sie den BILLUNGERN
die Möglichkeit offen, in beiden Stämmen ihren Einfluß
geltend zu machen. Fränkischen Besitz können wir in Steinach
nachweisen (cod. dipl. Fuld. 582, 863), südsächsischen in Rimbeck
im sächsischen Hessengau (Trad. Corb. § 316) [3
Vgl. aber
über die Möglichkeit, daß es sich hier um ekbertinischen
Besitz handelt o. p. 74.], in Alten-Gossern (DO I, 223, 961, Besitz des
Grafen
Billing), Burgsdorf und Einzingen im Schwabengau (tradiert an Hersfeld
835, zitiert bei Große, Heinrich I., p. 8), thüringischen bei
Wormstedt, Utenbach, Hohlstedt, München-Gosserstedt (DO. I, 198, 958).
Die Herkunft dieser einzelnen Güterkomplexe ist nicht immer leicht
festzustellen, da uns vielfach die Sippen der billungischen Gemahlinnen
unbekannt sind. Wie beträchtlich deren Güter eine Erbmasse verändern
können, sieht man an dem Besitz, den Billung 953 (DO. I, 165)
an OTTO
I. tauscht und der 966 (DO. I, 328) bezeichnet wird als
quidquid conjux sua herdeitari juris habere videbatur. So muß
es auch unklar bleiben, ob die BILLUNGER ursprünglich Besitz
im Moswiddi und nördlich der Elbe hatten, wie aus einer Tradition
vor 836 (Trad. Corb. § 349) hervorzugehen scheint.
Den ältesten BILLUNGER nennt uns das Diplom
KARLS
DES GROSSEN von 811, Amelung.
Und er ist wirklich schon ein "BILLUNGER" oder zumindest mit einer
BILLUNGERIN
vermählt, denn unter seinen Söhnen begegnet ein Billung.
Ein Sohn Bennid wird in dem Diplom selbst genannt, wir dürfen
ihn wohl in dem Bennicho wiedererkennen, der zusammen mit Billung
ob remedium anime fratris sui Rudrati Besitz in villa Orda (Orden) in pago
Hardegowe an Fulda tradiert. Bennids Gemahlin kennen wir nicht,
man könnte aus dem Namen seines Sohnes Wichman schließen,
da sie in verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem älteren Grafen dieses
Namens gestanden habe. Amelung und Wichman sind uns als Söhne
Bennids
zwar
nirgends ausdrücklich bezeugt, doch darf man sie wohl dafür halten,
da Bennids Name bei Amelungs Sohn wiederkehrt. Amelung
und Wichman sind uns in der ersten Kaufunger Urkunde ausdrücklich
als Brüder genannt. Über ihre Familienverhältnisse sind
wir ein wenig besser unterrichtet. Amelung war nach Trad. Corb.
§ 373, vermählt mit der EKBERTINERIN Haduwy, Enkelin Ekberts
und der heiligen Ida, vermutlich Tochter Aedas und eines princeps
Billung [5 Von Heinemann, Zur Genealogie und Geschichte des Bill.
Herzogshauses, Zeischrift des Historischen Vereins für Niedersachsen
(1865), p. 145 u.ö., hält diesen Billung für identisch
mit dem Sohn Amelungs I. gleichen Namens, während er Haduwy,
einem schon von Waitz widerlegten Irrtum folgend, für eine Schwester
Herzog
Liudolfs, beide also für Kinder Eckerts und Idas, hält.
Er muß infolgedessen annehmen (p. 150), daß die ursprünglich
sächsische Abkunft der BILLUNGER bei ihren Stammesgenossen
in Vergessenheit geraten sei, und Hrotsvith deshalb Oda als aus
fränkischem Stammes entsprossen bezeichnen kann. Daß der princeps
Billung
mit den sächsischen BILLUNGERN, vermutlich in weiblicher
Linie, versippt war, macht auch mir sein Name wahrscheinlich. Die Beispiele
dafür aber, daß mehrere Sippengenossen zu gleicher Zeit den
gleichen Namen tragen, sind zu häufig (vgl. LIUDOLFINGER
und die drei Bardos 880!), als daß man die beiden Billungs unbedingt
für identisch halten müßte.]. Gleichfalls in dieser Tradition
bezeugt sind ihre Söhne Amelung und Bennid. In der zweiten
Kaufunger Urkunde werden die Namen ihrer beiden Schwestern, der Äbtissin
Alberat und Hemmas, genannt. Im gleichen Diplom erhalten wir
auch Nachricht über Wichman, den von Heinemann wohl richtig
mit dem 880 gefallenen Grafen identifiziert. Dann sind wohl auch Trad.
Corb. §§ 458; 470; 485 auf ihn zu beziehen. Er war vermählt
mit einer Imhilde, deren Abkunft wir nicht kennen. Sie könnte
eine Tochter des Garfen Ricdag sein, dessen Gemahlin den gleichen Namen
trug. Als Sohn Wichmans und Imhildes nennt sich Athelbert
comes, als Enkel Billunc. Wahrscheinlich ist er identisch mit
dem Billung, der 863 zusammen mit Unwan und Baldung eine Tradition
in Steinach macht. Sie waren sicherlich untereinander und mit der Rihhild
verwandt,
die ihnen den Besitz iure hederditario hinterlassen hatte. Vielleicht dürfen
wir in ihr eine Tante der drei und die Schwester des Grafen Athelbert
sehen.
oo N.N.
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Kinder:
Billunc (Billung)
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Bennid (I) = Bernhard
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Rudrat
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Literatur:
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Krüger, Sabine: Studien zur Sächsischen
Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen
1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hannover
Seite 79-82 -